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Innovationspreis - BOA - Baden-Württembergisches Online-Archiv

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4<br />

Einleitung<br />

Auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand<br />

und Technologie, Dr. Rudolf Eberle, beschloss<br />

die Landesregierung am 22. Oktober 1984 die<br />

Vergabe eines <strong>Innovationspreis</strong>es für kleine und<br />

mittlere Unternehmen.<br />

Dr. Rudolf Eberle verstarb am 17. November 1984<br />

unerwartet. Mit der Bezeichnung „<strong>Innovationspreis</strong><br />

des Landes <strong>Baden</strong>-Württemberg - Dr.-Rudolf-Eberle-<br />

Preis -“ wird an die Verdienste, die er sich als Wirtschaftsminister<br />

insbesondere um den Mittelstand<br />

erworben hat, erinnert.<br />

Der Preis wird seit 1985 alljährlich vergeben an im<br />

Land ansässige kleinere und mittlere Unternehmen<br />

aus Industrie, Handwerk sowie technologischer<br />

Dienstleistung für beispielhafte Leistungen bei der<br />

Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer<br />

Dienstleistungen oder bei der Anwendung<br />

moderner Technologien in Produkten, Produktion<br />

oder Dienstleistungen. Mit der Auszeichnung sollen<br />

herausragende Bemühungen mittelständischer<br />

Unternehmen um Entwicklung und Anwendung<br />

neuer Technologien eine öffentliche Anerkennung<br />

finden.<br />

<strong>Innovationspreis</strong> des Landes <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Es werden Preisgelder von insgesamt 50.000 Euro<br />

sowie Urkunden vergeben.<br />

Bewerbungen für den <strong>Innovationspreis</strong> werden von<br />

folgenden Organisationen der Wirtschaft entgegengenommen:<br />

• <strong>Baden</strong>-Württembergischer Handwerkstag e.V.<br />

• <strong>Baden</strong>-Württembergischer Industrie- und<br />

Handelskammertag<br />

• Landesverband der <strong>Baden</strong>-Württembergischen<br />

Industrie e.V.<br />

Das Wirtschaftministerium hat das Regierungspräsidium<br />

Stuttgart mit der organisatorischen Durchführung<br />

beauftragt.<br />

Über die Vergabe des Preises entscheidet ein<br />

Preiskomitee. Es bewertet den Wettbewerbsbeitrag<br />

nach folgenden Kriterien:<br />

• Technischer Fortschritt<br />

• Besondere unternehmerische Leistung<br />

• Wirtschaftlicher Erfolg<br />

Die Bewerbung muss alle 3 Kriterien erfüllen.<br />

Der Wirtschaftsminister gibt die Preisträger bekannt<br />

und verleiht die Preise in einer öffentlichen<br />

Veranstaltung.<br />

Juryarbeit

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