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Innovationspreis - BOA - Baden-Württembergisches Online-Archiv

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2<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Referat 22 / Sachgebiet Technik, Patente<br />

Willi-Bleicher-Straße 19<br />

70174 Stuttgart<br />

Tel.: 0711/123-2602<br />

Fax: 0711/123-2560<br />

im Auftrag des<br />

Wirtschaftsministeriums<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Theodor-Heuss-Straße 4<br />

70174 Stuttgart<br />

Bearbeitung:<br />

Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Dipl.-Phys. Eberhard Gaißer<br />

Dipl.-Ing. Helmut Jahnke<br />

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Walter Kälber<br />

Dipl.-Ing. Gerhard Haug<br />

Günter Baumgärtner<br />

Sindhu Pinakattu<br />

Gestaltung:<br />

Rolf Ellwanger,<br />

Wirtschaftsministerium <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Gesamtherstellung:<br />

Pfitzer Druck GmbH<br />

Bildnachweis:<br />

Abbildungen nach Vorlagen der betreffenden<br />

Unternehmen sowie nach Fotos von Karl Fisch,<br />

Regierungspräsidium Stuttgart.<br />

Texte:<br />

Die Angaben zu den vorgestellten Produkten und<br />

Verfahren, sowie zur Marktsituation und zu<br />

Konkurrenzunternehmen beruhen auf Angaben der<br />

ausgezeichneten Unternehmen (Kenntnisstand zum<br />

20. September 2005). Das Regierungspräsidium<br />

Stuttgart übernimmt dafür keine Gewähr.<br />

Den Text der Broschüre finden Sie auch im Internet<br />

unter http://www.wm.baden-wuerttemberg.de.<br />

<strong>Innovationspreis</strong> des Landes <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Verteilerhinweis<br />

Diese Informationsschrift wird von der Landesregierung<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg im Rahmen ihrer verfassungsgemäßen<br />

Verpflichtung zur Unterrichtung<br />

der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder<br />

von Parteien noch von deren Kandidatinnen und<br />

Kandidaten oder Helferinnen und Helfern während<br />

eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung<br />

verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen.<br />

Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf<br />

Wahlveranstaltungen an Informationsständen der<br />

Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und<br />

Aufkleben parteipolitischer Informationen oder<br />

Werbemittel.<br />

Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum<br />

Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen<br />

Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die<br />

vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden,<br />

dass dies als Parteinahme des Herausgebers<br />

zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden<br />

werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig<br />

vom Vertriebsweg, also unabhängig davon,<br />

auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese<br />

Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist.<br />

Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese<br />

Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer<br />

Mitglieder zu verwenden.

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