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Informationsbroschüre - BNP Paribas Fortis

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1. Die Anlageformen<br />

Eine Kapitalanlage in mehrere Aktivakategorien kann meistens<br />

in verschiedenen Formen durchgeführt werden. So kann direkt<br />

in individuelle Anlagen, aber auch über Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen, über Derivate oder strukturierte Produkte<br />

investiert werden.<br />

Als allgemeine Regel gilt, dass wir derartige Anlagen in die<br />

gleiche Klasse einordnen wie die zugrunde liegende Aktiva, auf<br />

der sie basieren, denn ihr Verhalten hängt größtenteils von<br />

dieser Aktiva ab.<br />

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den verschiedenen<br />

Alternativen für die Anlage in individuelle Werte.<br />

1.1. Organismen für gemeinsame Kapitalanlagen<br />

(OGAs)<br />

1.1.1. Beschreibung<br />

Ein OGA (Organismus für gemeinsame Anlagen), in der<br />

Umgangssprache auch „Fonds“ genannt, ist ein Sammelbegriff<br />

für verschiedene Kategorien von Anlageorganismen:<br />

• Sicav (Anlagegesellschaft mit veränderlichem Kapital) nach<br />

belgischem Recht<br />

• Sicav (Société d’investissement à capital variable) nach<br />

luxemburgischem Recht<br />

• Sicaf (Anlagegesellschaft mit unveränderlichem Kapital)<br />

• Gemeinsame Anlagefonds<br />

• Tracker<br />

Anlageorganismen haben zum Ziel, das angeworbene Kapital<br />

gemeinsam anzulegen.<br />

Die Aufsicht über die Einhaltung der Anlageregelungen wird<br />

von der Kommission für das Bank-, Finanz- und<br />

Versicherungswesen (FSMA) ausgeübt und das gilt auch für den<br />

Informationsprospekt, der dem Käufer von Fondsanteilen zuvor<br />

die Gelegenheit gibt, sich ein Bild von den mit den<br />

vorgeschlagenen Anlagen verbundenen Risiken zu machen.<br />

Die FSMA kontrolliert gleichzeitig die Verwaltungsgesellschaft<br />

und ihre Satzung, das Kreditinstitut, das als Depositar fungiert,<br />

und eventuell das Kreditinstitut oder die mit der<br />

Finanzdienstleistung beauftragte Börsengesellschaft.<br />

In Übereinstimmung mit den europäischen Richtlinien darf ein<br />

OGA, der im eigenen Land zugelassen ist, seine Zertifikate in<br />

den anderen EU-Mitgliedsstaaten anbieten. Das gilt für die<br />

OGAs, deren satzungsgemäßer Sitz und zentrale Verwaltung in<br />

Belgien niedergelassen sind und die in die Liste der FSMA<br />

eingetragen sind, aber auch für ausländische OGAs, die den<br />

Reglementierungen, Handelstechniken und -gebräuchen<br />

unseres Landes entsprechen. Fonds, die diese Kriterien erfüllen,<br />

werden als europäisch betrachtet.<br />

Die Einteilung der Fonds kann aufgrund zahlreicher Kriterien<br />

erfolgen. Wir haben den Schwerpunkt auf das rechtliche Statut<br />

gelegt. Es können auch andere Kriterien angewendet werden.<br />

Wir nennen einige unter Punkt 1.1.4<br />

1.1.2. Juristisches Statut<br />

In der belgischen Gesetzgebung werden zwei Arten von<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAs) unterschieden:<br />

(offene) OGAs mit einer veränderlichen Anzahl von<br />

Beteiligungen und (geschlossene) OGAs mit einer festen Anzahl<br />

von Beteiligungen.<br />

A. OGAs mit veränderlicher Anzahl Beteiligungen oder offene<br />

OGAs<br />

Diese Organismen müssen auf Verlangen der Teilnehmer<br />

regelmäßig Anfragen für die Ausgabe oder den Bezug von<br />

Zertifikaten aufgrund von ihrem Inventarwert (gesamter Wert<br />

des Fonds, geteilt durch die Anzahl der Zertifikate) annehmen,<br />

der regelmäßig berechnet und veröffentlicht wird (meistens<br />

erfolgt die Notierung täglich).<br />

Die OGAs können zwei verschiedene Rechtsformen haben:<br />

• Anlagefonds<br />

Dieser ist in der Form eines ungeteilten Vermögens<br />

vertraglicher Art zusammengestellt und wird von einer<br />

gesonderten Gesellschaft verwaltet. Die Rechte der<br />

Miteigentümer werden materiell in Namens- oder<br />

Inhaberzertifikaten ausgedrückt.<br />

• Die Anlagegesellschaft mit veränderlichem Kapital (Sicav)<br />

Dabei handelt es sich um eine autonome juristische Struktur<br />

statutarischer Art.<br />

Sie kann in verschiedenen Anteilskategorien unterteilt<br />

werden, die jeweils einen Unterfonds vertreten, der in<br />

verschiedene Aktiva investiert. Wirtschaftlich gesehen ist<br />

jeder Unterfonds also mit einem gesonderten Fonds<br />

vergleichbar.<br />

In den Sicavs mit Unterfonds kann der Anleger leicht und mit<br />

geringen Kosten die Wertpapiere eines Unterfonds in<br />

Wertpapiere eines anderen Unterfonds umwandeln. Auf diese<br />

Weise passt er seine Strategie an und kann nach eigenem<br />

Gutdünken seine Risikostreuung erhöhen oder begrenzen.<br />

B. OGAs mit einer festen Anzahl Beteiligungen oder<br />

geschlossene OGAs<br />

In der Praxis handelt es sich um Investmentgesellschaften mit<br />

unveränderlichem Kapital (Sicav). Sie kaufen ihre eigenen<br />

Aktien nicht regelmäßig an und müssen folglich an der Börse<br />

notiert werden.<br />

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