Informationsbroschüre - BNP Paribas Fortis
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1. Die Anlageformen<br />
Eine Kapitalanlage in mehrere Aktivakategorien kann meistens<br />
in verschiedenen Formen durchgeführt werden. So kann direkt<br />
in individuelle Anlagen, aber auch über Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen, über Derivate oder strukturierte Produkte<br />
investiert werden.<br />
Als allgemeine Regel gilt, dass wir derartige Anlagen in die<br />
gleiche Klasse einordnen wie die zugrunde liegende Aktiva, auf<br />
der sie basieren, denn ihr Verhalten hängt größtenteils von<br />
dieser Aktiva ab.<br />
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den verschiedenen<br />
Alternativen für die Anlage in individuelle Werte.<br />
1.1. Organismen für gemeinsame Kapitalanlagen<br />
(OGAs)<br />
1.1.1. Beschreibung<br />
Ein OGA (Organismus für gemeinsame Anlagen), in der<br />
Umgangssprache auch „Fonds“ genannt, ist ein Sammelbegriff<br />
für verschiedene Kategorien von Anlageorganismen:<br />
• Sicav (Anlagegesellschaft mit veränderlichem Kapital) nach<br />
belgischem Recht<br />
• Sicav (Société d’investissement à capital variable) nach<br />
luxemburgischem Recht<br />
• Sicaf (Anlagegesellschaft mit unveränderlichem Kapital)<br />
• Gemeinsame Anlagefonds<br />
• Tracker<br />
Anlageorganismen haben zum Ziel, das angeworbene Kapital<br />
gemeinsam anzulegen.<br />
Die Aufsicht über die Einhaltung der Anlageregelungen wird<br />
von der Kommission für das Bank-, Finanz- und<br />
Versicherungswesen (FSMA) ausgeübt und das gilt auch für den<br />
Informationsprospekt, der dem Käufer von Fondsanteilen zuvor<br />
die Gelegenheit gibt, sich ein Bild von den mit den<br />
vorgeschlagenen Anlagen verbundenen Risiken zu machen.<br />
Die FSMA kontrolliert gleichzeitig die Verwaltungsgesellschaft<br />
und ihre Satzung, das Kreditinstitut, das als Depositar fungiert,<br />
und eventuell das Kreditinstitut oder die mit der<br />
Finanzdienstleistung beauftragte Börsengesellschaft.<br />
In Übereinstimmung mit den europäischen Richtlinien darf ein<br />
OGA, der im eigenen Land zugelassen ist, seine Zertifikate in<br />
den anderen EU-Mitgliedsstaaten anbieten. Das gilt für die<br />
OGAs, deren satzungsgemäßer Sitz und zentrale Verwaltung in<br />
Belgien niedergelassen sind und die in die Liste der FSMA<br />
eingetragen sind, aber auch für ausländische OGAs, die den<br />
Reglementierungen, Handelstechniken und -gebräuchen<br />
unseres Landes entsprechen. Fonds, die diese Kriterien erfüllen,<br />
werden als europäisch betrachtet.<br />
Die Einteilung der Fonds kann aufgrund zahlreicher Kriterien<br />
erfolgen. Wir haben den Schwerpunkt auf das rechtliche Statut<br />
gelegt. Es können auch andere Kriterien angewendet werden.<br />
Wir nennen einige unter Punkt 1.1.4<br />
1.1.2. Juristisches Statut<br />
In der belgischen Gesetzgebung werden zwei Arten von<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAs) unterschieden:<br />
(offene) OGAs mit einer veränderlichen Anzahl von<br />
Beteiligungen und (geschlossene) OGAs mit einer festen Anzahl<br />
von Beteiligungen.<br />
A. OGAs mit veränderlicher Anzahl Beteiligungen oder offene<br />
OGAs<br />
Diese Organismen müssen auf Verlangen der Teilnehmer<br />
regelmäßig Anfragen für die Ausgabe oder den Bezug von<br />
Zertifikaten aufgrund von ihrem Inventarwert (gesamter Wert<br />
des Fonds, geteilt durch die Anzahl der Zertifikate) annehmen,<br />
der regelmäßig berechnet und veröffentlicht wird (meistens<br />
erfolgt die Notierung täglich).<br />
Die OGAs können zwei verschiedene Rechtsformen haben:<br />
• Anlagefonds<br />
Dieser ist in der Form eines ungeteilten Vermögens<br />
vertraglicher Art zusammengestellt und wird von einer<br />
gesonderten Gesellschaft verwaltet. Die Rechte der<br />
Miteigentümer werden materiell in Namens- oder<br />
Inhaberzertifikaten ausgedrückt.<br />
• Die Anlagegesellschaft mit veränderlichem Kapital (Sicav)<br />
Dabei handelt es sich um eine autonome juristische Struktur<br />
statutarischer Art.<br />
Sie kann in verschiedenen Anteilskategorien unterteilt<br />
werden, die jeweils einen Unterfonds vertreten, der in<br />
verschiedene Aktiva investiert. Wirtschaftlich gesehen ist<br />
jeder Unterfonds also mit einem gesonderten Fonds<br />
vergleichbar.<br />
In den Sicavs mit Unterfonds kann der Anleger leicht und mit<br />
geringen Kosten die Wertpapiere eines Unterfonds in<br />
Wertpapiere eines anderen Unterfonds umwandeln. Auf diese<br />
Weise passt er seine Strategie an und kann nach eigenem<br />
Gutdünken seine Risikostreuung erhöhen oder begrenzen.<br />
B. OGAs mit einer festen Anzahl Beteiligungen oder<br />
geschlossene OGAs<br />
In der Praxis handelt es sich um Investmentgesellschaften mit<br />
unveränderlichem Kapital (Sicav). Sie kaufen ihre eigenen<br />
Aktien nicht regelmäßig an und müssen folglich an der Börse<br />
notiert werden.<br />
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