Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

10.10.2013 Aufrufe

) Gebrauchsgraphiker-Kommission: Die Abgabenbehörden sind mit Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen angewiesen, in allen Rechtsmittelverfahren, in denen strittig ist, ob die Tät igkei teines Gebrauchsgraphikers als künstlerisch im Sinne des Einkommensteuergesetzes anzusehen ist, das Gutachten der beim BMUKS zu diesem Zweck eingerichteten Sachverständigenkommission einzuholen. Diese Kommission besteht aus einem Beamten des Ressorts (ohne Stimmrecht), einem Hochschullehrer, einem Mitglied aus dem Berufsverband bildender Künstler und aus einem Mit- -45- glied der Berufsgruppe der Gebrauchsgraphiker. Die Gutachten der Kommission sind als Beweismittel im Sinne der Bundesabgabenordnung anzusehen. Die Einholung derartiger Gutachten ist nur im zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahren vorgesehen, es sind daher Berufungen, die die Beurteilung der künstlerischen Tätigkeit von Gebrauchsgraphikern zum Gegenstand haben, aus verwaltungsökonomischen Gründen stets ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde 11. Instanz vorzulegen. Im Berichtsjahr wurden in 2 Sitzungen insgesamt 8 Gutachten erstell t.

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) Gebrauchsgraphiker-Kommission:<br />

Die Abgabenbehörden sind mit Erlaß<br />

des <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong>s <strong>für</strong> Finanzen<br />

angewiesen, in allen Rechtsmittelverfahren,<br />

in denen strittig ist,<br />

ob die Tät igkei teines Gebrauchsgraphikers<br />

als künstlerisch im Sinne des<br />

Einkommensteuergesetzes anzusehen<br />

ist, das Gutachten der beim BMUKS zu<br />

diesem Zweck eingerichteten Sachverständigenkommission<br />

einzuholen.<br />

Diese Kommission besteht aus<br />

einem Beamten des Ressorts (ohne<br />

Stimmrecht), einem Hochschullehrer,<br />

einem Mitglied aus dem Berufsverband<br />

bildender Künstler <strong>und</strong> aus einem Mit-<br />

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glied der Berufsgruppe der Gebrauchsgraphiker.<br />

Die Gutachten der Kommission sind<br />

als Beweismittel im Sinne der B<strong>und</strong>esabgabenordnung<br />

anzusehen. Die Einholung<br />

derartiger Gutachten ist nur im<br />

zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahren<br />

vorgesehen, es sind daher Berufungen,<br />

die die Beurteilung der<br />

künstlerischen Tätigkeit von Gebrauchsgraphikern<br />

zum Gegenstand haben,<br />

aus verwaltungsökonomischen<br />

Gründen stets ohne Erlassung einer<br />

Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde<br />

11. Instanz vorzulegen.<br />

Im Berichtsjahr wurden in 2 Sitzungen<br />

insgesamt 8 Gutachten erstell<br />

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