Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Aufnahme von Autodidakten in die<br />
Künstler-Sozialversicherung:<br />
Beim <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong>,<br />
<strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> Sport ist eine<br />
KÜNSTLERKOMMISSION eingerichtet, die<br />
an die Sozialversicherungsanstalt der<br />
gewerblichen Wirtschaft Gutachten<br />
über die freiberufliche Tätigkeit von<br />
bildenden Künstlern zu erstatten hat,<br />
wenn diese nicht bestimmte, taxativ<br />
in der Verordnung Nr. 55/1980 des<br />
Ressorts genannte Ausbildungen nach-<br />
a) Gr<strong>und</strong>sätzliches:<br />
Der Künstlerhilfe-Fonds wurde<br />
1962 als wirtschaftliche Selbsthilfe<br />
Einrichtung <strong>für</strong> die selbständigen<br />
bildenden Künstler mit Sitz in Wien<br />
errichtet. Seine Statuten wurden 1975<br />
an das B<strong>und</strong>esstiftungs- <strong>und</strong> Fondsgesetz<br />
angepaßt. Zweck dieses Fonds ist<br />
die Aufbringung der Mi ttel <strong>für</strong> Leistungen<br />
zur wirtschaftlichen Unterstützung<br />
der selbständigen bildenden<br />
Künstler, insbesondere die Übernahme<br />
des halben auf die Künstler anfallenden<br />
Beitrages zur Pensionsversicherung<br />
der freiberuflich tätigen bildenden<br />
Künstler.<br />
Für besondere Notfälle bei bildenden<br />
Künstlern steht dem BMUKS eine<br />
Budgetpost zur Verfügung, die aus<br />
Mi tteln des <strong>Kunst</strong>förderungsbei trages<br />
-43-<br />
KOMMISSION NACH § 194 GSVG<br />
KÜNSTLERHILFE-FONDS<br />
weisen können <strong>und</strong> somit als Autodidakten<br />
anzusehen sind.<br />
Die Kommission hatte im Berichtsjahr<br />
in 10 Sitzungen 197 Anträge zu<br />
bearbeiten, davon wurden 101 mit<br />
einem hinsichtlich der Künstlereigenschaft<br />
positiven Gutachten abgeschlossen,<br />
85 Bewerbungen wurden<br />
negativ beurteilt; 11 Ansuchen wurden<br />
zur Ergänzung der Unterlagen zurückgereicht.<br />
Aufwand <strong>für</strong> Sitzungsgelder <strong>1990</strong>:<br />
S 112.540,-.<br />
Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage hie<strong>für</strong> ist<br />
§ 27 GSVG, wonach Zahlungen, die von<br />
einer Einrichtung zur wirtschaftlichen<br />
Selbsthilfe auf Gr<strong>und</strong> einer Vereinbarung<br />
mit dem Versicherungsträger<br />
geleistet werden, auf die Beiträge<br />
zur Pflichtversicherung anzurechnen<br />
sind.<br />
b) Ergebnis 1989/90:<br />
KÜNSTLERHILFE (BILDENDE KUNST)<br />
Seitens des B<strong>und</strong>es wurden 1989/90<br />
dem Künstlerhilfe-Fonds 33,929 Millionen<br />
Schilling zur Verfügung gestell<br />
t.<br />
gespeist wird. Sie dient dazu, in Abstimmung<br />
mit den <strong>Kultur</strong>verwaltungen<br />
der einzelnen B<strong>und</strong>esländer fortlaufende<br />
oder einmalige Unterstützungen