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Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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Aufnahme von Autodidakten in die<br />

Künstler-Sozialversicherung:<br />

Beim <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong>,<br />

<strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> Sport ist eine<br />

KÜNSTLERKOMMISSION eingerichtet, die<br />

an die Sozialversicherungsanstalt der<br />

gewerblichen Wirtschaft Gutachten<br />

über die freiberufliche Tätigkeit von<br />

bildenden Künstlern zu erstatten hat,<br />

wenn diese nicht bestimmte, taxativ<br />

in der Verordnung Nr. 55/1980 des<br />

Ressorts genannte Ausbildungen nach-<br />

a) Gr<strong>und</strong>sätzliches:<br />

Der Künstlerhilfe-Fonds wurde<br />

1962 als wirtschaftliche Selbsthilfe­<br />

Einrichtung <strong>für</strong> die selbständigen<br />

bildenden Künstler mit Sitz in Wien<br />

errichtet. Seine Statuten wurden 1975<br />

an das B<strong>und</strong>esstiftungs- <strong>und</strong> Fondsgesetz<br />

angepaßt. Zweck dieses Fonds ist<br />

die Aufbringung der Mi ttel <strong>für</strong> Leistungen<br />

zur wirtschaftlichen Unterstützung<br />

der selbständigen bildenden<br />

Künstler, insbesondere die Übernahme<br />

des halben auf die Künstler anfallenden<br />

Beitrages zur Pensionsversicherung<br />

der freiberuflich tätigen bildenden<br />

Künstler.<br />

Für besondere Notfälle bei bildenden<br />

Künstlern steht dem BMUKS eine<br />

Budgetpost zur Verfügung, die aus<br />

Mi tteln des <strong>Kunst</strong>förderungsbei trages<br />

-43-<br />

KOMMISSION NACH § 194 GSVG<br />

KÜNSTLERHILFE-FONDS<br />

weisen können <strong>und</strong> somit als Autodidakten<br />

anzusehen sind.<br />

Die Kommission hatte im Berichtsjahr<br />

in 10 Sitzungen 197 Anträge zu<br />

bearbeiten, davon wurden 101 mit<br />

einem hinsichtlich der Künstlereigenschaft<br />

positiven Gutachten abgeschlossen,<br />

85 Bewerbungen wurden<br />

negativ beurteilt; 11 Ansuchen wurden<br />

zur Ergänzung der Unterlagen zurückgereicht.<br />

Aufwand <strong>für</strong> Sitzungsgelder <strong>1990</strong>:<br />

S 112.540,-.<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage hie<strong>für</strong> ist<br />

§ 27 GSVG, wonach Zahlungen, die von<br />

einer Einrichtung zur wirtschaftlichen<br />

Selbsthilfe auf Gr<strong>und</strong> einer Vereinbarung<br />

mit dem Versicherungsträger<br />

geleistet werden, auf die Beiträge<br />

zur Pflichtversicherung anzurechnen<br />

sind.<br />

b) Ergebnis 1989/90:<br />

KÜNSTLERHILFE (BILDENDE KUNST)<br />

Seitens des B<strong>und</strong>es wurden 1989/90<br />

dem Künstlerhilfe-Fonds 33,929 Millionen<br />

Schilling zur Verfügung gestell<br />

t.<br />

gespeist wird. Sie dient dazu, in Abstimmung<br />

mit den <strong>Kultur</strong>verwaltungen<br />

der einzelnen B<strong>und</strong>esländer fortlaufende<br />

oder einmalige Unterstützungen

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