Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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1. Die Verwertungsgesellschaften<br />
unterl iegen gemäß § 5 VerwGesG. der<br />
Aufsicht des B<strong>und</strong>esministers <strong>für</strong><br />
<strong>Unterricht</strong> (<strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> Sport).<br />
Für jede Verwertungsgesellschaft<br />
wird vom B<strong>und</strong>esminister <strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong><br />
ein Staatskommissär <strong>und</strong> erforderlichenfalls<br />
ein Stellvertreter bestell<br />
t. Der Staatskommissär hat darauf<br />
zu achten, daß die Verwertungsgesellschaft<br />
die ihr nach den Gesetzen<br />
obliegenden Aufgaben <strong>und</strong> Pflichten<br />
gehörig erfüllt.<br />
2. Soweit zum Berichtszeitpunkt die<br />
Berichte der Staatskommissäre dem<br />
-41-<br />
VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN-STAATSAUFSICHT<br />
BMUKS vorliegen, sind gröbere Mängel<br />
in der Führung der Verwertungsgesellschaften<br />
nicht festgestellt worden.<br />
Allerdings bleiben die Probleme der<br />
Doppelzahlungen von Pensionen durch<br />
verschiedene Verwertungsgesellschaften,<br />
etwa im Musikbereich, aufrecht<br />
solange der Gesetzgeber die Verwendung<br />
der sogenannten Leerkassettenabgabe<br />
<strong>für</strong> soziale Zwecke nicht eingehender<br />
regelt. Auseinandersetzungen<br />
im Bereich der AKM über die Verteilungsregelungen,<br />
die von Komponistenseite<br />
erhoben wurden, konnten in der<br />
Folge einvernehmlich geklärt werden.<br />
VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN-"LEERKASSETTENABGABE"<br />
Mit Entschließung des Nationalrates<br />
vom 2. Juli 1986 wurde der B<strong>und</strong>esminister<br />
<strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong>, <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong><br />
Sport aufgefordert, dem Nationalrat<br />
jährlich bis 30. Juni über das Ausmaß<br />
<strong>und</strong> die Verwendung der sogenannten<br />
Leerkassettenabgabe zu berichten.<br />
Gleichzeitig erging eine Änderung der<br />
UrhG-Novelle 1980, mit der klargestellt<br />
wurde, daß Verwertungsgesellschaften,<br />
die Leerkassettenvergütungen<br />
verteilen, <strong>für</strong> ihre Bezugsberechtigten<br />
<strong>und</strong> deren Angehörige sozialen<br />
<strong>und</strong> kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen<br />
zu schaffen haben <strong>und</strong><br />
diesen den überwiegenden Teil der<br />
Gesamteinnahmen aus der Leerkassettenvergütung<br />
abzüglich der darauf anfallenden<br />
Verwal tungskosten zuzuführen<br />
haben. 50 flossen im Jahre 1989<br />
den beteiligten Verwertungsgesellschaften<br />
Mittel in der Höhe von<br />
5 111,000.000, - zu, die zum überwie-<br />
genden Teil (51 %) <strong>für</strong> soziale <strong>und</strong><br />
kulturelle Zwecke zu verwenden waren.<br />
Die Verwendungsarten waren weiterhin<br />
äußerst vielfältig <strong>und</strong> sind im Detail<br />
dem Sonderbericht an den Nationalrat<br />
zu entnehmen. Da es weiterhin Gruppen<br />
schöpferisch tätiger Personen gibt,<br />
deren soziale Sicherheit noch nicht<br />
gewährleistet ist, sind staatliche<br />
Förderungsmaßnahmen weiterhin unverzichtbar.<br />
Es hat sich daher im Bereich<br />
der <strong>Kunst</strong>sektion eine Arbei tsgruppe<br />
aus Vertretern des <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong>s<br />
<strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> Soziales, <strong>für</strong><br />
Finanzen, der Versicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft, der beteiligten<br />
Abteilung IVj2 (Theater)<br />
unter dem Vorsitz der Sektionsleitung<br />
gebildet, die Vorbereitungsarbeiten<br />
zur Einbeziehung der freiberuflichen<br />
Komponisten <strong>und</strong> Theaterschaffenden in<br />
die Sozialversicherung aufgenommen<br />
hat. Dabei geht es einerseits um eine