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Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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1. Die Verwertungsgesellschaften<br />

unterl iegen gemäß § 5 VerwGesG. der<br />

Aufsicht des B<strong>und</strong>esministers <strong>für</strong><br />

<strong>Unterricht</strong> (<strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> Sport).<br />

Für jede Verwertungsgesellschaft<br />

wird vom B<strong>und</strong>esminister <strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong><br />

ein Staatskommissär <strong>und</strong> erforderlichenfalls<br />

ein Stellvertreter bestell<br />

t. Der Staatskommissär hat darauf<br />

zu achten, daß die Verwertungsgesellschaft<br />

die ihr nach den Gesetzen<br />

obliegenden Aufgaben <strong>und</strong> Pflichten<br />

gehörig erfüllt.<br />

2. Soweit zum Berichtszeitpunkt die<br />

Berichte der Staatskommissäre dem<br />

-41-<br />

VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN-STAATSAUFSICHT<br />

BMUKS vorliegen, sind gröbere Mängel<br />

in der Führung der Verwertungsgesellschaften<br />

nicht festgestellt worden.<br />

Allerdings bleiben die Probleme der<br />

Doppelzahlungen von Pensionen durch<br />

verschiedene Verwertungsgesellschaften,<br />

etwa im Musikbereich, aufrecht<br />

solange der Gesetzgeber die Verwendung<br />

der sogenannten Leerkassettenabgabe<br />

<strong>für</strong> soziale Zwecke nicht eingehender<br />

regelt. Auseinandersetzungen<br />

im Bereich der AKM über die Verteilungsregelungen,<br />

die von Komponistenseite<br />

erhoben wurden, konnten in der<br />

Folge einvernehmlich geklärt werden.<br />

VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN-"LEERKASSETTENABGABE"<br />

Mit Entschließung des Nationalrates<br />

vom 2. Juli 1986 wurde der B<strong>und</strong>esminister<br />

<strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong>, <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong><br />

Sport aufgefordert, dem Nationalrat<br />

jährlich bis 30. Juni über das Ausmaß<br />

<strong>und</strong> die Verwendung der sogenannten<br />

Leerkassettenabgabe zu berichten.<br />

Gleichzeitig erging eine Änderung der<br />

UrhG-Novelle 1980, mit der klargestellt<br />

wurde, daß Verwertungsgesellschaften,<br />

die Leerkassettenvergütungen<br />

verteilen, <strong>für</strong> ihre Bezugsberechtigten<br />

<strong>und</strong> deren Angehörige sozialen<br />

<strong>und</strong> kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen<br />

zu schaffen haben <strong>und</strong><br />

diesen den überwiegenden Teil der<br />

Gesamteinnahmen aus der Leerkassettenvergütung<br />

abzüglich der darauf anfallenden<br />

Verwal tungskosten zuzuführen<br />

haben. 50 flossen im Jahre 1989<br />

den beteiligten Verwertungsgesellschaften<br />

Mittel in der Höhe von<br />

5 111,000.000, - zu, die zum überwie-<br />

genden Teil (51 %) <strong>für</strong> soziale <strong>und</strong><br />

kulturelle Zwecke zu verwenden waren.<br />

Die Verwendungsarten waren weiterhin<br />

äußerst vielfältig <strong>und</strong> sind im Detail<br />

dem Sonderbericht an den Nationalrat<br />

zu entnehmen. Da es weiterhin Gruppen<br />

schöpferisch tätiger Personen gibt,<br />

deren soziale Sicherheit noch nicht<br />

gewährleistet ist, sind staatliche<br />

Förderungsmaßnahmen weiterhin unverzichtbar.<br />

Es hat sich daher im Bereich<br />

der <strong>Kunst</strong>sektion eine Arbei tsgruppe<br />

aus Vertretern des <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong>s<br />

<strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> Soziales, <strong>für</strong><br />

Finanzen, der Versicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft, der beteiligten<br />

Abteilung IVj2 (Theater)<br />

unter dem Vorsitz der Sektionsleitung<br />

gebildet, die Vorbereitungsarbeiten<br />

zur Einbeziehung der freiberuflichen<br />

Komponisten <strong>und</strong> Theaterschaffenden in<br />

die Sozialversicherung aufgenommen<br />

hat. Dabei geht es einerseits um eine

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