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Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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a) der Beirat entscheidet, ob ein<br />

bestimmter Künstler direkt beauftragt<br />

werden soll<br />

b) ob der Vorschlag des planenden<br />

Architekten angenommen wird<br />

c) ob ein begrenzter oder allgemeiner<br />

Wettbewerb ausgeschrieben werden soll<br />

d) ob das Projekt an ein Landesgremium,<br />

in dem zumindest ein Beiratsmitglied<br />

vertreten ist, zur weiteren<br />

Bearbeitung delegiert wird. - In der<br />

Steiermark <strong>und</strong> Niederösterreich arbeitet<br />

bereits ein solches Landesgremium<br />

erfolgreich.<br />

Dem Beirat werden die laufenden<br />

Neubauprojekte des BMWA <strong>und</strong> der Abteilung<br />

Raum des BMUKS zur Bearbeitung<br />

<strong>und</strong> Empfehlung bezüglich der<br />

künstlerischen Ausstattung vorgelegt.<br />

Im Jahre <strong>1990</strong> haben 7 Sitzungen<br />

stattgef<strong>und</strong>en. 12 Projekte des<br />

b<strong>und</strong>esstaatlichen<br />

behandelt.<br />

Hochbaus wurden<br />

Für über S 27 Mio liegen Empfehlungen<br />

des Beirats zur künstlerischen<br />

Gestaltung vor.<br />

Richtlinien zur Vergabe der künstlerischen<br />

Gestaltung bei Bauvorhaben<br />

des staatlichen Hochbaus:<br />

1. Umfang<br />

Bauvorhaben des staatlichen Hochbaus<br />

sollen gr<strong>und</strong>sätzlich künstlerisch<br />

ausgestattet werden.<br />

2. Kostenrahmen<br />

2.1 Der Kreditrahmen <strong>für</strong> künstlerische<br />

Ausgestaltung wird mit 1 % festgesetzt<br />

<strong>und</strong> - bezogen auf das Mittel<br />

von 3-5 Jahren - ausgeschöpft. Dieser<br />

Prozentsatz bezieht sich auf einen<br />

Betrag <strong>für</strong> den Netto-Hochbau-Aufwand,<br />

der sich aus der im Neubauprogramm<br />

der Sektion 11 des <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong>s<br />

<strong>für</strong> Bauten <strong>und</strong> Technik enthaltenen<br />

-202-<br />

Gesamtsumme der tatsächlichen verausgabten<br />

Beträge unter Einrechnung von<br />

allfälligen Zusätzen <strong>und</strong>/oder Kürzungen<br />

bzw. Bindungen ableitet. Das<br />

<strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> Bauten <strong>und</strong><br />

Technik wird den Beirat über die<br />

laufende Gebarung informieren.<br />

2.2 Aus dem vorstehenden Kreditrahmen<br />

ist der gesamte Aufwand <strong>für</strong> das<br />

<strong>Kunst</strong>werk samt Nebenkosten (künstlerischer<br />

Entwurf, kunsthandwerkliche<br />

Arbeit, Material, Transport, Montage,<br />

F<strong>und</strong>ament, Gerüstung, usw.) nicht<br />

jedoch allfällige Ver- <strong>und</strong> Entsorgungskosten<br />

(Wasser-, Strom-, Zu­<br />

<strong>und</strong> Ableitungen) zu decken. Handelt<br />

es sich um einen<br />

Bauaufwand gehörigen<br />

Geländer, Bodenbelag,<br />

zum üblichen<br />

Bauteil (z.B.<br />

Fassade usw. )<br />

<strong>und</strong> wird dieser von einem Künstler<br />

gestaltet, dann sind die allfälligen<br />

aus einer künstlerischen Gestaltung<br />

resultierenden Mehrkosten gegenüber<br />

einer Ausführung üblichen (ohne<br />

künstlerische Ausschmückung ebenfalls<br />

vorgesehenen) Materials, z.B. Mosaikboden<br />

statt PVC oder Teppichbelag,<br />

Bronzegeländer statt Eisengeländer,<br />

aus diesem Kreditrahmen zu decken.<br />

3. Frühzeitige Einbindung der künstlerischen<br />

Ausgestaltung. In die Verträge<br />

mit Architekten wird aufgenommen<br />

werden, daß anläßlich des Vorentwurfes<br />

die Möglichkeiten der künstle-<br />

rischen<br />

Bauwerk<br />

Ausgestal tung in einer dem<br />

adäquaten Form aufzuzeigen<br />

sind.<br />

4. Die Entscheidung über die Disposition<br />

der Geldmittel <strong>für</strong> künstlerische<br />

Ausgestaltung von Bauwerken verbleibt<br />

beim B<strong>und</strong>esminister <strong>für</strong> Bauten <strong>und</strong><br />

Technik. Der Beirat soll da<strong>für</strong><br />

Empfehlungen ausarbeiten.<br />

5. Beirat<br />

5.1 Der Beirat wird durch die beiden<br />

Minister bestellt <strong>und</strong> ist im <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong>, <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong>

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