Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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a) der Beirat entscheidet, ob ein<br />
bestimmter Künstler direkt beauftragt<br />
werden soll<br />
b) ob der Vorschlag des planenden<br />
Architekten angenommen wird<br />
c) ob ein begrenzter oder allgemeiner<br />
Wettbewerb ausgeschrieben werden soll<br />
d) ob das Projekt an ein Landesgremium,<br />
in dem zumindest ein Beiratsmitglied<br />
vertreten ist, zur weiteren<br />
Bearbeitung delegiert wird. - In der<br />
Steiermark <strong>und</strong> Niederösterreich arbeitet<br />
bereits ein solches Landesgremium<br />
erfolgreich.<br />
Dem Beirat werden die laufenden<br />
Neubauprojekte des BMWA <strong>und</strong> der Abteilung<br />
Raum des BMUKS zur Bearbeitung<br />
<strong>und</strong> Empfehlung bezüglich der<br />
künstlerischen Ausstattung vorgelegt.<br />
Im Jahre <strong>1990</strong> haben 7 Sitzungen<br />
stattgef<strong>und</strong>en. 12 Projekte des<br />
b<strong>und</strong>esstaatlichen<br />
behandelt.<br />
Hochbaus wurden<br />
Für über S 27 Mio liegen Empfehlungen<br />
des Beirats zur künstlerischen<br />
Gestaltung vor.<br />
Richtlinien zur Vergabe der künstlerischen<br />
Gestaltung bei Bauvorhaben<br />
des staatlichen Hochbaus:<br />
1. Umfang<br />
Bauvorhaben des staatlichen Hochbaus<br />
sollen gr<strong>und</strong>sätzlich künstlerisch<br />
ausgestattet werden.<br />
2. Kostenrahmen<br />
2.1 Der Kreditrahmen <strong>für</strong> künstlerische<br />
Ausgestaltung wird mit 1 % festgesetzt<br />
<strong>und</strong> - bezogen auf das Mittel<br />
von 3-5 Jahren - ausgeschöpft. Dieser<br />
Prozentsatz bezieht sich auf einen<br />
Betrag <strong>für</strong> den Netto-Hochbau-Aufwand,<br />
der sich aus der im Neubauprogramm<br />
der Sektion 11 des <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong>s<br />
<strong>für</strong> Bauten <strong>und</strong> Technik enthaltenen<br />
-202-<br />
Gesamtsumme der tatsächlichen verausgabten<br />
Beträge unter Einrechnung von<br />
allfälligen Zusätzen <strong>und</strong>/oder Kürzungen<br />
bzw. Bindungen ableitet. Das<br />
<strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> Bauten <strong>und</strong><br />
Technik wird den Beirat über die<br />
laufende Gebarung informieren.<br />
2.2 Aus dem vorstehenden Kreditrahmen<br />
ist der gesamte Aufwand <strong>für</strong> das<br />
<strong>Kunst</strong>werk samt Nebenkosten (künstlerischer<br />
Entwurf, kunsthandwerkliche<br />
Arbeit, Material, Transport, Montage,<br />
F<strong>und</strong>ament, Gerüstung, usw.) nicht<br />
jedoch allfällige Ver- <strong>und</strong> Entsorgungskosten<br />
(Wasser-, Strom-, Zu<br />
<strong>und</strong> Ableitungen) zu decken. Handelt<br />
es sich um einen<br />
Bauaufwand gehörigen<br />
Geländer, Bodenbelag,<br />
zum üblichen<br />
Bauteil (z.B.<br />
Fassade usw. )<br />
<strong>und</strong> wird dieser von einem Künstler<br />
gestaltet, dann sind die allfälligen<br />
aus einer künstlerischen Gestaltung<br />
resultierenden Mehrkosten gegenüber<br />
einer Ausführung üblichen (ohne<br />
künstlerische Ausschmückung ebenfalls<br />
vorgesehenen) Materials, z.B. Mosaikboden<br />
statt PVC oder Teppichbelag,<br />
Bronzegeländer statt Eisengeländer,<br />
aus diesem Kreditrahmen zu decken.<br />
3. Frühzeitige Einbindung der künstlerischen<br />
Ausgestaltung. In die Verträge<br />
mit Architekten wird aufgenommen<br />
werden, daß anläßlich des Vorentwurfes<br />
die Möglichkeiten der künstle-<br />
rischen<br />
Bauwerk<br />
Ausgestal tung in einer dem<br />
adäquaten Form aufzuzeigen<br />
sind.<br />
4. Die Entscheidung über die Disposition<br />
der Geldmittel <strong>für</strong> künstlerische<br />
Ausgestaltung von Bauwerken verbleibt<br />
beim B<strong>und</strong>esminister <strong>für</strong> Bauten <strong>und</strong><br />
Technik. Der Beirat soll da<strong>für</strong><br />
Empfehlungen ausarbeiten.<br />
5. Beirat<br />
5.1 Der Beirat wird durch die beiden<br />
Minister bestellt <strong>und</strong> ist im <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong>, <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong>