Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

10.10.2013 Aufrufe

-127- ------LITERATUR UND VERLAGSWESEN------ ABTEILUNG IV /5 (45) Literaturförderung; literarische Vereine und Veranstaltungen; Literatur- und Kulturzeitschriften; Verlagswesen; Förderung von Kleinverlagen; Angelegenheiten des Kunstsenats; Entsendung österreichischer Autoren ins Ausland; Kultur und Schule; Angelegenheiten des Kulturservice (in diesen Angelegenheiten dem Bundesminister unmittelbar unterstellt); Übersetzerförderung; Staatspreise; Veranstaltungen für den Sektionsbereich; Stipendien; Buchprämien; Kunstförderungsbeitrag; Kulturpolitischer HaBnahmenkatalog; Redaktion des Kunstberichts; Haushaltsangelegenheiten der Sektion IV; Zu den wichtigsten Prinzipien der Literaturförderung des BMUKS gehört es, möglichst alle Erscheinungsformen der zeitgenössischen österreichischen Literatur zu erfassen, allen literarischen Ausdrucksformen unserer Zeit gerecht zu werden, experimentelle Li teratur ebenso zu fördern wie traditionelle, literarischem Leben, ob es nun in Zeitschriften, Büchern, bei Lesungen, Präsentationen oder in Diskussionen zum Ausdruck kommt, soweit dies durch finanzielle Maßnahmen möglich ist, zum Durchbruch zu verhelfen. Ein weiteres Prinzip, das mindestens ebenso wichtig erscheint wie der Pluralismus in der Förderungspolitik, ist die Einsicht in die überragende Bedeutung des Autors, des einzelnen schöpferischen Künstlers. MINRAT PHDR. WOLFGANG UNGER PHDR. ROBERT STOCKER ARAT HANNELORE MÜLLER ARAT REINHARD SAGE1SCHEK VB I/B GABRIELE GERBASITS FÖRDERUNGSPOLITIK Gerade in einer Zeit, in der Reproduktion und Darbietung von Kunstwerken so perfektioniert wurden, daß der Schöpfer häufig durch die Präsentation seines Werkes in den Hintergrund gedrängt wird, dürfen wir die elementare Wahrheit, daß Reproduktion Produktion voraussetzt, nicht vergessen und müssen sie in der Förderungspolitik der Öffentlichen Hand desto stärker berücksichtigen. Stipendien: Dieser Direktförderung dient ein umfangreicher Stipendienkatalog des BMUKS, der von Staats- und Nachwuchsstipendien über Dramatikerstipendien bis zu Arbeits-, Reise- und Projektstipendien reicht. Handelt es sich bei den Arbeits- und Reisestipendien

um Beträge, die einem Autor über kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten hinweghelfen oder einen für die Ausarbeitung eines Projekts notwendigen Auslandsaufenthai t ermöglichen' so sollen es vor allem die Staats-, Nachwuchs- oder Projektstipendien einem Autor möglich machen, sich eine Zeit lang ohne zusätzliche Beschäftigung seinem (seinen) literarischen Projekt(en) zu widmen. Als eine besondere Form der Staatsstipendien wurden 1990 die sogenannten Robert-Musil-Stipendien vorgesehen. 540.000 ÖS auf drei Jahre aufgeteilt sollen einem österreichischen Autor die Realisierung eines literarischen Langzeitprojektes ermöglichen. Dazu kommen Arbeits- und Reisestipendien für österreichische Übersetzer und Förderungen jener Verlage, die zeitgenössische (lebende) österreichische Autoren in Übersetzungen publizieren. Literaturpreise: Die Literaturpreise des BMUKS können zwar nicht als Förderung im eigentlichen Sinne angesehen werden, da sie als Auszeichnung für ein literarisches Werk oder in Würdigung eines literarischen Lebenswerkes vergeben werden, sie dokumentieren jedoch die Wertschätzung des Staates für die Leistungen der zei tgenössischen Literatur und die Bedeutung, die der schöpferischen Leistung in unserer Gesellschaft beigemessen wird. Zu den Literaturpreisen im weiteren Sinne zählen auch die im Jahre 1985 eingeführten Staatspreise für literarische Übersetzer sowie die Übersetzerprämien, die als Auszeichnung für ein übersetzerisches Lebenswerk aus einer Fremdsprache ins Deutsche oder aus dem Deutschen in eine Fremdsprache vergeben werden, und der -128- Österreichische Staatspreis für Verdienste um die Österreichische Kultur im Ausland (Auslandskulturpreis), der auf Vorschlag des Literaturbeirats vergeben wird. Ab 1990 werden ein Verlegerpreis und ein Kritikerpreis vergeben, die außerordentliche verlegerische Leistungen, bzw. Literatur­ Rezensionen prämieren sollen. Buch- und Verlagsförderung: Neben der Direktförderung von Autoren gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die zwar zur Literaturförderung zählen, dem Autor aber eher mittelbar zugute kommen. Dazu gehört auch die Förderung von Buchprojekten und die Verlagsförderung. In diesem Sinne werden neben der Literatur im engeren Sinne (Belletristik) auch Sachbücher kultureller Art gefördert. Diese Sachbuchförderung wurde 1990 erheblich erweitert, wobei die Themenbereiche Germanistik, Philosophie, Ästhetik und Zeitgeschichte berücksichtigt wurden. In den Genuß einer Sachbuchförderung kommen dabei nur jene Bücher österreichischer Autoren, die voraussichtlich einen größeren Personenkreis ansprechen; rein wissenschaftliche Werke bleiben nach wie vor von einer Förderung durch das BMUKS ausgeschlossen. Bei der Förderung von Buchprojekten werden vom BMUKS bis zu 15 % der Druckkosten eines Manuskripts (in Ausnahmefällen auch mehr) eines zeitgenössischen österreichischen Autors getragen, wenn die literarische Qualität des Manuskripts außer Zweifel steht und die Publikation ohne Förderung der Öffentlichen Hand unmöglich wäre. Der Druckkostenbeitrag wird an den Verlag, der das Buchprojekt realisiert, überwiesen. Da naturgemäß größere Verlage mehr

um Beträge, die einem Autor über<br />

kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten<br />

hinweghelfen oder einen <strong>für</strong><br />

die Ausarbeitung eines Projekts notwendigen<br />

Auslandsaufenthai t ermöglichen'<br />

so sollen es vor allem die<br />

Staats-, Nachwuchs- oder Projektstipendien<br />

einem Autor möglich machen,<br />

sich eine Zeit lang ohne zusätzliche<br />

Beschäftigung seinem (seinen) literarischen<br />

Projekt(en) zu widmen. Als<br />

eine besondere Form der Staatsstipendien<br />

wurden <strong>1990</strong> die sogenannten<br />

Robert-Musil-Stipendien vorgesehen.<br />

540.000 ÖS auf drei Jahre aufgeteilt<br />

sollen einem österreichischen Autor<br />

die Realisierung eines literarischen<br />

Langzeitprojektes ermöglichen. Dazu<br />

kommen Arbeits- <strong>und</strong> Reisestipendien<br />

<strong>für</strong> österreichische Übersetzer <strong>und</strong><br />

Förderungen jener Verlage, die zeitgenössische<br />

(lebende) österreichische<br />

Autoren in Übersetzungen publizieren.<br />

Literaturpreise:<br />

Die Literaturpreise des BMUKS<br />

können zwar nicht als Förderung im<br />

eigentlichen Sinne angesehen werden,<br />

da sie als Auszeichnung <strong>für</strong> ein literarisches<br />

Werk oder in Würdigung<br />

eines literarischen Lebenswerkes vergeben<br />

werden, sie dokumentieren<br />

jedoch die Wertschätzung des Staates<br />

<strong>für</strong> die Leistungen der zei tgenössischen<br />

Literatur <strong>und</strong> die Bedeutung,<br />

die der schöpferischen Leistung in<br />

unserer Gesellschaft beigemessen<br />

wird.<br />

Zu den Literaturpreisen im weiteren<br />

Sinne zählen auch die im Jahre<br />

1985 eingeführten Staatspreise <strong>für</strong><br />

literarische Übersetzer sowie die<br />

Übersetzerprämien, die als Auszeichnung<br />

<strong>für</strong> ein übersetzerisches Lebenswerk<br />

aus einer Fremdsprache ins Deutsche<br />

oder aus dem Deutschen in eine<br />

Fremdsprache vergeben werden, <strong>und</strong> der<br />

-128-<br />

Österreichische Staatspreis <strong>für</strong> Verdienste<br />

um die Österreichische <strong>Kultur</strong><br />

im Ausland (Auslandskulturpreis), der<br />

auf Vorschlag des Literaturbeirats<br />

vergeben wird. Ab <strong>1990</strong> werden ein<br />

Verlegerpreis <strong>und</strong> ein Kritikerpreis<br />

vergeben, die außerordentliche verlegerische<br />

Leistungen, bzw. Literatur­<br />

Rezensionen prämieren sollen.<br />

Buch- <strong>und</strong> Verlagsförderung:<br />

Neben der Direktförderung von<br />

Autoren gibt es eine Reihe von Maßnahmen,<br />

die zwar zur Literaturförderung<br />

zählen, dem Autor aber eher<br />

mittelbar zugute kommen. Dazu gehört<br />

auch die Förderung von Buchprojekten<br />

<strong>und</strong> die Verlagsförderung. In diesem<br />

Sinne werden neben der Literatur im<br />

engeren Sinne (Belletristik) auch<br />

Sachbücher kultureller Art gefördert.<br />

Diese Sachbuchförderung wurde <strong>1990</strong><br />

erheblich erweitert, wobei die<br />

Themenbereiche Germanistik, Philosophie,<br />

Ästhetik <strong>und</strong> Zeitgeschichte<br />

berücksichtigt wurden.<br />

In den Genuß einer Sachbuchförderung<br />

kommen dabei nur jene Bücher<br />

österreichischer Autoren, die voraussichtlich<br />

einen größeren Personenkreis<br />

ansprechen; rein wissenschaftliche<br />

Werke bleiben nach wie vor von<br />

einer Förderung durch das BMUKS ausgeschlossen.<br />

Bei der Förderung von Buchprojekten<br />

werden vom BMUKS bis zu 15 % der<br />

Druckkosten eines Manuskripts (in<br />

Ausnahmefällen auch mehr) eines zeitgenössischen<br />

österreichischen Autors<br />

getragen, wenn die literarische<br />

Qualität des Manuskripts außer<br />

Zweifel steht <strong>und</strong> die Publikation<br />

ohne Förderung der Öffentlichen Hand<br />

unmöglich wäre. Der Druckkostenbeitrag<br />

wird an den Verlag, der das<br />

Buchprojekt realisiert, überwiesen.<br />

Da naturgemäß größere Verlage mehr

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