Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

10.10.2013 Aufrufe

-105- ------------ F I L M UND V I DEO ABTEILUNG IV/4 (44) Film- und Videoangelegenheiten: Koordination und Vorsitz bei den Beratungen des Film- und Videobeirates; Koordination der Arbeiten des Filmbeirates und der Auswahlkommission des ÖFF und fallweise auch der "gemischten Kommission" (ORF, ÖFF, BMUKS), internationale Angelegenheit im Film- und Videobereich, staatliche Preise und Auszeichnungen; Förderung gemeinnütziger Vereine und Institutionen (z.B. Programmkinos, ÖFM, ÖFF, Veranstaltungen, nicht-gewerblicher Vertrieb etc.); kulturpolitische Initiativen; soziale Maßnahmen (KÜDstlerhilfe, Überbrückungshilfe). OBERRAT MAG. DR. HERBERT TIKHERHANN VB I/A PHDR. HORST GERHARTINGER ARAT WOLFGANG AHAKER ASEKR. CORNELIUS SWISTUN 1. FILKFÖRDERUNG (PROJEKT/PRODUKTION/MASSNAHKEN) Seit dem Inkrafttreten des Filmförderungs gesetzes 1980 und der Errichtung des Filmförderungsfonds 1981 (Ausklammerung der Förderung des programmfüllenden Kinofilmes aus der unmittelbaren Zuständigkeit des BMUKS) sind es vor allem drei Filmbereiche, die direkt durch das BMUKS (nach Beratungen im Filmbeirat ) finanziert werden: der Experimentalund Avantgardefilm, der innovative Kurzfilm (Spiel- und Dokumentarfilm) und der Erstlingsfilm. Letztlich zeigt sich die unterschiedliche Förderungspolitik von BMUKS und äFF auch in der Art der Fördermi ttel. - Sind es beim BMUKS nicht rückzahlbare Zuschüsse (Subventionen), so sind es beim äFF bedingt-rückzahlbare Darlehen. Drehbuchförderung: Als Voraussetzung gilt die Vorlage eines Exposes oder eines Treatments, bzw. im Bereiche des Animationsfilmes eine Storyboardskizze. Der Zuschuß pendelt dabei -je nach Umfang und Erfordernis- zwischen S 20.000,- und S 60.000,-, wobei über eine allfällige Realisierung des fertigen Drehbuches/Storyboards (Verfilmung) gesondert entschieden wird. Arbeitsstipendium: Ein spezielles Förderungsmodell (monatl. S 12.000,-) für jene Projekte, bei denen die Realisierung hohe Innen- und geringe Außenkosten bedingt. Dies ist häufig im Bereich

des Experimentalfilmes (z.B. Super 8) und des Dokumentarfilmes (umfangreiche Recherchen !) der Fall. Wei ters dienen Arbeitsstipendien auch teilweise der künstlerischen Weiterbildung, bzw. der Ausarbeitung theoretischer Studien im einschlägigen Bereich. Projektförderung: Notwendige Vorausetzung zur Beratung im Beirat sind ein Drehbuch/Treatment, eine aUf. Filmographie/evtl. Referenzmaterial, eine Kalkulation und ein Finanzierungsplan. Die Einreichungstermine sind 1.März, 1.Juni, 1.September und 1 . Dezember. Verwertungsförderung: Hier handelt es sich dabei einersei ts um die "Herausbringungskosten" -106- (Premiere, Kopie, Werbekosten etc.) im Inland, andererseits um die Verwertung im Ausland (Unterti telungen, Festivalbeteiligungen, Aufenthaltskosten etc.). Reise­ und Überbrückungs- und KÜDstlerhilfen: Neben der bisherigen Form der Künstlerhilfe (zumeist für alte, mi ttellose KünstlerInnen) gibt es nunmehr ein eigenes Budget, das als Überbrückungshilfe für aktive KünstlerInnen gedacht ist. Dabei soll vor allem KünstlerInnen geholfen werden, die sich unverschuldet in einer Notlage befinden und eine kontinuierliche Fortführung ihres künstlerischen Schaffens daher nicht möglich wäre. 1990 konnte aus diesen Mi tteln auch erstmals ein Karenzgeld an eine alleinstehende Künstlerin zur Verfügung gestellt werden. Im Jahre 1990 gehörten dem Filmbeirat folgende Persönlichkeiten an: Andric Branko, "Omis Schlössl" Wolfgang AINBERGER Dipl.Ing. Hermann HENDRICH Ingrid KOLLER Michael STEJSKAL Dr. Susanne ZANKE 1.1. Drehbuchförderung: .................................................... 25.000,- Groschup Sabine, "Moor - Mord" .........•..•...•....••.•....•......•.............•..• 40.000,-

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ABTEILUNG IV/4 (44)<br />

Film- <strong>und</strong> Videoangelegenheiten:<br />

Koordination <strong>und</strong> Vorsitz bei den Beratungen des Film- <strong>und</strong> Videobeirates; Koordination<br />

der Arbeiten des Filmbeirates <strong>und</strong> der Auswahlkommission des ÖFF <strong>und</strong> fallweise<br />

auch der "gemischten Kommission" (ORF, ÖFF, BMUKS), internationale Angelegenheit<br />

im Film- <strong>und</strong> Videobereich, staatliche Preise <strong>und</strong> Auszeichnungen; Förderung<br />

gemeinnütziger Vereine <strong>und</strong> Institutionen (z.B. Programmkinos, ÖFM, ÖFF,<br />

Veranstaltungen, nicht-gewerblicher Vertrieb etc.); kulturpolitische Initiativen;<br />

soziale Maßnahmen (KÜDstlerhilfe, Überbrückungshilfe).<br />

OBERRAT MAG. DR. HERBERT TIKHERHANN<br />

VB I/A PHDR. HORST GERHARTINGER<br />

ARAT WOLFGANG AHAKER<br />

ASEKR. CORNELIUS SWISTUN<br />

1. FILKFÖRDERUNG (PROJEKT/PRODUKTION/MASSNAHKEN)<br />

Seit dem Inkrafttreten des Filmförderungs<br />

gesetzes 1980 <strong>und</strong> der<br />

Errichtung des Filmförderungsfonds<br />

1981 (Ausklammerung der Förderung des<br />

programmfüllenden Kinofilmes aus der<br />

unmittelbaren Zuständigkeit des<br />

BMUKS) sind es vor allem drei Filmbereiche,<br />

die direkt durch das BMUKS<br />

(nach Beratungen im Filmbeirat )<br />

finanziert werden: der Experimental<strong>und</strong><br />

Avantgardefilm, der innovative<br />

Kurzfilm (Spiel- <strong>und</strong> Dokumentarfilm)<br />

<strong>und</strong> der Erstlingsfilm.<br />

Letztlich zeigt sich die unterschiedliche<br />

Förderungspolitik von<br />

BMUKS <strong>und</strong> äFF auch in der Art der<br />

Fördermi ttel. - Sind es beim BMUKS<br />

nicht rückzahlbare Zuschüsse (Subventionen),<br />

so sind es beim äFF<br />

bedingt-rückzahlbare Darlehen.<br />

Drehbuchförderung:<br />

Als Voraussetzung gilt die Vorlage<br />

eines Exposes oder eines Treatments,<br />

bzw. im Bereiche des Animationsfilmes<br />

eine Storyboardskizze.<br />

Der Zuschuß pendelt dabei -je nach<br />

Umfang <strong>und</strong> Erfordernis- zwischen<br />

S 20.000,- <strong>und</strong> S 60.000,-, wobei über<br />

eine allfällige Realisierung des<br />

fertigen Drehbuches/Storyboards (Verfilmung)<br />

gesondert entschieden wird.<br />

Arbeitsstipendium:<br />

Ein spezielles Förderungsmodell<br />

(monatl. S 12.000,-) <strong>für</strong> jene Projekte,<br />

bei denen die Realisierung<br />

hohe Innen- <strong>und</strong> geringe Außenkosten<br />

bedingt. Dies ist häufig im Bereich

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