Kunstbericht 1990 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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ten Künstlerhilfe aus sozialen Gründen<br />
<strong>und</strong> einer Karenzgeld ähnlichen<br />
Zahlung <strong>für</strong> freischaffende Künstlerinnen.<br />
Die Abteilung betreut schließlich<br />
auch jene Künstlerkommission, die<br />
über Ersuchen der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft<br />
im Aufnahmeverfahren von Autodidakten<br />
ein Gutachten über das Vorliegen<br />
der künstlerischen Tätigkeit<br />
anhand von Originalarbeiten abgibt.<br />
Weiters existiert eine sogenannte Gebrauchsgraphiker-Kommission,<br />
die auf<br />
Ersuchen der Finanzlandesdirektionen<br />
im Instanzenzug Gutachten über die<br />
-2-<br />
PERSONENFÖRDERUNG<br />
Tätigkeit von Gebrauchsgraphikern abgibt.<br />
Das Verwertungsgesellschaften<br />
Gesetz 1936 <strong>und</strong> die Urheberrechtsgesetz-Novellen<br />
weisen dem BMUKS<br />
darüber hinaus hoheitliche Aufgaben<br />
im Hinblick auf die Erteilung von<br />
Betriebsgenehmigungen <strong>für</strong> Verwertungsgesellschaften<br />
zu, sowie Aufgaben<br />
im Bereich der Staatsaufsicht<br />
über die Verwertungsgesellschaften.<br />
Aufgr<strong>und</strong> einer Entschließung des<br />
Nationalrates vom 2. Juli 1986, ist<br />
jährlich ein Bericht über die Einnahmen<br />
aus der sogenannten Leerkassettenabgabe<br />
zu erstatten.<br />
Das <strong>Kunst</strong>förderungsgesetz 1988 gibt in seinem § 2 Abs. 2 deutliche Hinweise über<br />
die Voraussetzungen der Gewährung von Förderungen:<br />
"Es dürfen nur Leistungen <strong>und</strong> Vorhaben einer natürlichen oder vom B<strong>und</strong> verschiedenen<br />
juristischen Person gefördert werden, die von überregionalem Interesse<br />
oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben<br />
oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogrammes gefördert werden".<br />
Im Sinne einer Transparenz der Förderungsmaßnahmen hat die Abteilung ein Informationsblatt<br />
herausgegeben, in dem die derzeit nach Absprache mit dem Beirat <strong>für</strong><br />
bildende <strong>Kunst</strong> bestehenden Förderungsprogramme <strong>und</strong> die Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />
Erreichung der einzelnen Förderungen aufgezählt werden.<br />
Diese Übersicht wird nachstehend auszugsweise wiedergegeben:<br />
Förderungsprogramme:<br />
a) Ateliergründungszuschüsse: Ziel<br />
der Förderung: Erstmalige Gründung<br />
von Künstlerateliers, insbesondere<br />
nach Absolvierung der <strong>Kunst</strong>hochschulen.<br />
Unterlagen: Hauptmietvertrag,<br />
Beschreibung der Adaptierungsarbeiten,<br />
Kostenaufstellung <strong>und</strong> Kostenvoranschläge<br />
Höhe der Förderung: Zwischen<br />
S 10.000,- <strong>und</strong> S 30.000,-<br />
b) Förderungsateliers: Nach Maßgabe<br />
des Freiwerdens werden Förderungsateliers<br />
<strong>für</strong> drei Jahre (einmalige Verlängerung<br />
möglich) in Wien 7; Westbahnstraße,<br />
in Wien 10; Davidgasse,<br />
in Stockerau, Belvedereschlössl <strong>und</strong><br />
in Horn, <strong>Kunst</strong>haus , zur gastweisen,<br />
kostenlosen Benutzung (Rechtsform:<br />
Prekarium) <strong>für</strong> inländische Künstler<br />
zur Verfügung gestellt. Für Bildhauer<br />
gibt es Staatsateliers in Wien<br />
Krieau, wobei diese auf Dauer zugewiesen<br />
werden. Vergabemodus: Freie