CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - BFT Cognos GmbH
CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - BFT Cognos GmbH
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<strong>Brandschutzklappen</strong> nach DIN EN 15650<br />
Zusätzliche nationale Anforderungen<br />
Nachweis des Brandverhaltens (Baustoffklasse)<br />
erforderlich; abZ<br />
Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sowie<br />
Umweltverträglichkeit (wenn BSK für Aufenthaltsräume<br />
verwendet werden); abZ<br />
Zusätzliche Angaben durch den Hersteller:<br />
Nennauslösetemperatur der geprüften, thermischen<br />
Auslöseeinrichtung<br />
Achslage der mechanischen Klappe, die bei der<br />
Feuerwiderstandsprüfung nachgewiesen wurde<br />
Anzahl der geprüften Öffnungs- und Schließzyklen<br />
Quelle: DIBt; Informationen aus dem Zulassungsbereich vom 19.01.2012<br />
Ingenieurbüro Krause-Czeranka<br />
Brandschutz & Consulting<br />
<strong>Brandschutzklappen</strong> nach DIN EN 15650<br />
Nationale Anforderungen bzgl. der Verwendung<br />
BSK muss im Wesentlichen aus nicht brennbaren Baustoffen<br />
bestehen<br />
BSK muss thermisch bei max. 72°C (Warmluftheizungen 95°C)<br />
auslösen<br />
Bei Auslösung über Rauchdetektion nur durch eine bauaufsichtlich<br />
zugelassene Rauchauslöseeinrichtung<br />
Dauerhaftigkeit der Betriebssicherheit für mind. 10.000<br />
Betätigungen<br />
Darf nur mit der in der Feuerwiderstandprüfung nachgewiesenen<br />
Achslage verwendet werden<br />
Der Hersteller muss eine Montage- und Betriebsanleitung erstellen<br />
Funktionsprüfung in mind. halbjährlichem Abstand; bei zweimaliger<br />
Prüfung ohne Mängel innerhalb <strong>von</strong> 6 Monaten reicht jährliche<br />
Prüfung<br />
Quelle: DIBt; Informationen aus dem Zulassungsbereich vom 19.01.2012<br />
Ingenieurbüro Krause-Czeranka<br />
Brandschutz & Consulting