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CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - BFT Cognos GmbH

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Die neue Bauproduktenverordnung - BauPVO<br />

Die BauPVO regelt die Bedingungen für das<br />

Inverkehrbringen <strong>von</strong> Bauprodukten und die Angabe<br />

ihrer Leistungen gemäß harmonsierten Regeln.<br />

Weiterhin wird die Verwendung der <strong>CE</strong>-<strong>Kennzeichnung</strong> für<br />

dieses Bauprodukt festgelegt.<br />

Im Gegensatz zu der Bauproduktenrichtlinie wird die<br />

Verwendung des Bauproduktes nicht durch die BauPVO<br />

geregelt.<br />

Ingenieurbüro Krause-Czeranka<br />

Brandschutz & Consulting<br />

Die neue Bauproduktenverordnung – BauPVO<br />

Was ändert sich?<br />

Die BauPVO formuliert 7 „Grundanforderungen an<br />

Bauwerke“<br />

(vgl: BPR definierte 6 „wesentliche Anforderungen an Bauwerke“)<br />

Bauprodukte müssen „wesentliche Merkmale“ in Bezug<br />

auf die Grundanforderungen des Bauwerkes erfüllen<br />

(vgl: in BPR „wesentliche Eigenschaften“)<br />

An die Stelle der Konformitätserklärung nach BPR tritt die<br />

Leistungserklärung nach Art. 6 der BauPVO<br />

(Pflicht ab 01.07.2013)<br />

Ingenieurbüro Krause-Czeranka<br />

Brandschutz & Consulting

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