10 - Bexbach
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Rat der Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
Der Vorsitzende<br />
EINLADUNG<br />
Zur folgenden Sitzung lade ich Sie herzlich ein:<br />
Gremium<br />
Stadtrat<br />
Sitzungsnummer Öffentliche Sitzung 4/2009-2014<br />
Datum Dienstag, 22. September 2009<br />
Uhrzeit 17:30 Uhr<br />
Ort Volkshaus Oberbexbach<br />
Frankenholzer Str. 71, 66450 <strong>Bexbach</strong><br />
Tagesordnung<br />
TOP DS-Nr. Titel<br />
1<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
<strong>Bexbach</strong>, 22.09.2009<br />
1 55/2009-2014 Jahresabschluss 2008 Messen- und Ausstellungsbetrieb der Stadt<br />
<strong>Bexbach</strong><br />
2 65/2009-2014 Camping-Reise-Freizeit Ausstellung mit Auto-Moto-Mobil;<br />
hier: Rahmenbeschlüsse<br />
3 67/2009-2014 Wirtschaftsplan 20<strong>10</strong> für den Eigenbetrieb Messen und Ausstellungen<br />
der Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
4 63/2009-2014 Krippenkonzept 2013<br />
5 64/2009-2014 Neue Kindertageseinrichtung Frankenholz<br />
6 69/2009-2014 Offenlegung der Flächennutzungsplanänderungen "Östlich der<br />
Dunzweilerstraße" und "In den Färrenstücken"<br />
7 66/2009-2014 Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Kalkofen und zur<br />
Auslegung<br />
8 82/2009-2014 Förderung von Maßnahmen nach dem Gesetz zur Umsetzung von<br />
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Förderrichtlinie<br />
Zukunftsinvestitionsgesetz - FRlZuInvG);<br />
hier: Beauftragung der Ausschreibung u. Auftragsvergabe zur<br />
Grundsanierung der Grundschule „Am Kälberberg“ in Oberbexbach, der<br />
Schillerschule in Frankenholz und dem städtischen Kindergarten in<br />
Höchen.
9 80/2009-2014 Kanalerneuerung Bliestalstraße - III. BA;<br />
hier: Auftragsvergabe<br />
<strong>10</strong> 81/2009-2014 Herstellung je einer weiteren Urnenwand auf den Friedhöfen in Höchen<br />
und Frankenholz;<br />
hier: Auftragsvergabe<br />
11 74/2009-2014 Übernahme der "Verlängerung Kuckucksgasse" in das Eigentum der<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong>;<br />
hier: Straßenbaulast und straßenverkehrsrechtliche Widmung<br />
12 70/2009-2014 Konzessionsvertrag Strom Stadtteil Kleinottweiler<br />
13 57/2009-2014 Verleihung des Ehrentellers<br />
14 77/2009-2014 Bestellung von nichtständigen Sachverständigen<br />
15 58/2009-2014 Änderung der Bekanntmachungssatzung<br />
16 Anfragen und Informationen<br />
Heinz Müller<br />
Bürgermeister<br />
2<br />
Seite 2
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 22.09.09<br />
Eigenbetrieb Messen Vorlagennummer: 55/2009-2014<br />
3<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Zuständig<br />
Werksausschuss "Messen & Ausstellungen" 01.09.2009 7 0 0 Beratung<br />
Stadtrat 0 0 0 Beschluss<br />
Titel:<br />
Jahresabschluss 2008 Messen- und Ausstellungsbetrieb der Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussentwurf:<br />
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Messen und Ausstellungen der Stadt <strong>Bexbach</strong> zum<br />
31.12.2008 wird gem. § 24 Abs. 3 EigVO wie folgt festgestellt:<br />
Bilanzsumme: Aktivseite EURO 215.444,66<br />
Passivseite EURO 215.444,66<br />
Gewinn- und Verlustrechnung:<br />
Summe der Erträge EURO 145.352,09<br />
Summe der Aufwendungen EURO 187.442,01<br />
Jahresverlust EURO -42.089,92<br />
Der Jahresverlust in Höhe von 42.089,92 EURO wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />
Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung erteilt.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht sind vom<br />
Werkleiter über den Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen. Mit dessen<br />
Stellungnahme sind die vorgenannten Abschlussunterlagen dem Stadtrat zur Feststellung<br />
vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des<br />
Wirtschaftsjahres vom Stadtrat festgestellt werden (§ 24 Abs. 3 EigVO). Gleichzeitig ist über<br />
die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes zu<br />
beschließen. Dieser Beschluss ist auch verbunden mit der Entlastung der Werkleitung.<br />
Entsprechend der Beschlüsse des Stadtrates vom 29.2.2000 und 13.07.2006 wurde für den<br />
Messebetrieb der mehrjährige Prüfungszeitraum beantragt und vom Landrat genehmigt. Nach<br />
der aktuellen Genehmigung sind die Jahre 2007 bis 2009 prüfungsfrei. Das Wirtschaftsjahr<br />
2006 wurde geprüft.<br />
T<br />
O<br />
P<br />
1
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 22.09.09<br />
Eigenbetrieb Messen Vorlagennummer: 65/2009-2014<br />
4<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Zuständig<br />
Werksausschuss "Messen & Ausstellungen" 01.09.2009 7 0 0 Beratung<br />
Stadtrat 0 0 0 Beschluss<br />
Titel:<br />
Camping-Reise-Freizeit Ausstellung mit Auto-Moto-Mobil;<br />
hier: Rahmenbeschlüsse<br />
Beschlussentwurf:<br />
1. Die Camping- Reise- Freizeit Ausstellung mit Auto- Moto- Mobil findet in den Jahren 20<strong>10</strong><br />
bis 2013 immer vom letzten Wochenende im Monat April bis zum ersten Wochenende im<br />
Monat Mai statt.<br />
Die Camping 20<strong>10</strong> findet vom 24. April bis 02. Mai 20<strong>10</strong> statt.<br />
Die Camping 2011 findet vom 23. April bis 01. Mai 2011 statt.<br />
Die Camping 2012 findet vom 28. April bis 06. Mai 2012 statt.<br />
Die Camping 2013 findet vom 27. April bis 05. Mai 2013 statt.<br />
2. Die Eintrittspreise und Standgelder werden den jährlichen Gegebenheiten angepasst und<br />
jeweils neu festgesetzt.<br />
3. Die Öffnungszeiten der Camping 20<strong>10</strong> gestalten sich wie folgt:<br />
werktags von 13.00 – 18.00 Uhr<br />
samstags, sonn- und feiertags von <strong>10</strong>.00 – 18.00 Uhr<br />
4. Die Eintrittspreise der Camping 20<strong>10</strong> betragen<br />
Kinder bis 6 Jahre sind frei.<br />
Erwachsene 4,50 Euro<br />
Ermäßigungskarten bzw. Schülerkarten<br />
sowie Feierabendkarten werktags ab 16.00 Uhr 3,50 Euro<br />
Familiendauerkarten (berechtigen zum mehrmaligen Besuch) 13,00 Euro<br />
Familienkarten 11,00 Euro<br />
Käuferkarten für Aussteller<br />
Mengenstaffelung: 1 – 99 Stück 3,30 Euro<br />
<strong>10</strong>0- 499 Stück 2,80 Euro<br />
über 500 Stück 2,30 Euro<br />
5. Die Parkgebühren der Camping 20<strong>10</strong> betragen sonn- und feiertags 2,00 Euro<br />
Bei schlechtem Wetter werden keine Parkgebühren erhoben.<br />
T<br />
O<br />
P<br />
2
6. Die Standgelder der Camping 20<strong>10</strong> betragen<br />
bisherige Aussteller neue Aussteller<br />
Freigelände 9,<strong>10</strong> Euro/qm 11,60 Euro/qm<br />
Ausstellungsbereich 24,00 Euro/qm 26,50 Euro/qm<br />
Restaurationszelt 32,50 Euro/qm 37,00 Euro/qm<br />
Touristikbereich eigener Stand 34,00 Euro/qm 38,50 Euro/qm<br />
Touristikbereich Stand durch Messeleitung 47,00 Euro/qm<br />
Touristikbereich Gemeinschaftsstand Campingplätze-Reisemobilhafen 99,00 Euro<br />
Touristikbereich Stand 3x 4 m komplett 580,00 Euro<br />
Mindestpacht Aussteller Freigelände und Zelte 375,00 Euro<br />
Kleinaussteller bis 5 m lfd. Frontlänge 275,00 Euro<br />
Alle Neuaussteller fallen nach 3 Jahren in die ermäßigte Preisstaffel.<br />
Ermäßigungen<br />
Über 3.000 Euro 30% auf den jeweils<br />
Über 4.000 Euro 50% übersteigenden Betrag auf den<br />
Einheimische Gewerbetreibende 20% Pachtpreis, jedoch nicht unter<br />
Mindestpacht<br />
Die Messeleitung wird ermächtigt Preisnachlässe im Einzelfall bis zu 15% zu geben, wenn<br />
dies zum Messeerfolg beiträgt.<br />
Weitere Kosten<br />
Stromkostenpauschale 80,00 Euro<br />
Bei einem Verbrauch über 250 KW jeweils 0,29 Euro pro übersteigenden KW.<br />
Wasseranschlusspauschale<br />
Verlegen von Wasserleitungen 112,00 Euro<br />
Werbepauschale 80,00 Euro je angefangene 500,00<br />
Euro bis zur Höchstpauschale von 540,00<br />
Euro<br />
Die Werbepauschale ist Bestandteil der Rechnung und wird mit der oder den Kollektiv-<br />
Werbeseiten in der Gesamtausgabe der Saarbrücker Zeitung und/oder für Werbespots beim<br />
SR und Radio RPR verrechnet und nicht zurückerstattet.<br />
Folgende Standgelder werden für die Aussteller an der Auto-Moto-Mobil erhoben, die am<br />
1. und 2. Mai 20<strong>10</strong> in die Camping integriert wird:<br />
Freifläche 5,<strong>10</strong> Euro/qm<br />
Ausstellungszelt 19,50 Euro/qm<br />
Mindestpacht 260,00 Euro/qm<br />
Sonstige Kleinaussteller bis <strong>10</strong> qm 160,00 Euro<br />
Stromkostenpauschale 45,00 Euro<br />
bei einem Verbrauch über <strong>10</strong>0 KW/h, jeweils 0,29 Euro pro übersteigendem KW/h<br />
Teilnehmer am Land- und Bauernmarkt zahlen bis <strong>10</strong> m laufender Fläche 12,- Euro<br />
mehr als <strong>10</strong> m laufender Fläche 20,- Euro<br />
Die Aussteller erhalten gemäß ihrer Pachtzahlung eine entsprechende Anzahl an kostenlosen<br />
Ausstellerparkausweisen.<br />
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MWST.<br />
7. Als Schirmherr für die Camping 20<strong>10</strong> wird durch die CDU-Fraktion<br />
Herr/Frau vorgeschlagen.<br />
5
Sach- und Rechtslage:<br />
Zur Planungssicherung der Aussteller und der Ausstellungsleitung werden die Durchführung<br />
und Termine der Camping- Reise- Freizeit mit Auto- Moto- Mobil für die Jahre 20<strong>10</strong> bis 2013<br />
festgelegt.<br />
Die Camping 20<strong>10</strong> integriert am ersten Wochenende einen Land- und Bauernmarkt und am<br />
zweiten Wochenende die Auto-Moto-Mobil.<br />
Die Standgelder der Camping 20<strong>10</strong> werden moderat um 2 % erhöht. Die Eintrittspreise<br />
werden beibehalten. Aufgrund der Finanzkrise wurden im Jahr 2009 weder die Standgelder<br />
noch die Eintrittspreise erhöht.<br />
Die täglichen Öffnungszeiten der Camping 20<strong>10</strong> enden um 18.00 Uhr.<br />
Die Ausstellungsleitung wird dem neuen Werbekonzept weiterhin Rechnung tragen und<br />
versuchen, mehr Besucher durch die Verbesserung und Erweiterung der Aktionen und<br />
Thementage zu erreichen.<br />
Die bisherigen Ausstellungsbedingungen (s. Anlage) gelten auch für die folgenden Jahre.<br />
Die Schirmherren der Camping-Reise-Freizeit Ausstellung in der letzten Legislaturperiode<br />
waren:<br />
Camping 2009 Heiko Maas, SPD-Fraktion<br />
Camping 2008 Joachim Rippel, CDU-Fraktion<br />
Camping 2007 Richard Nospers, SPD-Fraktion<br />
Camping 2006 Peter Altmaier, CDU-Fraktion<br />
Camping 2005 Eugen Roth, SPD-Fraktion<br />
6
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 22.09.09<br />
Eigenbetrieb Messen Vorlagennummer: 67/2009-2014<br />
7<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Zuständig<br />
Werksausschuss "Messen & Ausstellungen" 01.09.2009 7 0 0 Beratung<br />
Stadtrat 0 0 0 Beschluss<br />
Titel:<br />
Wirtschaftsplan 20<strong>10</strong> für den Eigenbetrieb Messen und Ausstellungen der Stadt<br />
<strong>Bexbach</strong><br />
Beschlussentwurf:<br />
Auf Grund der §§ 12 ff der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung vom 28. März<br />
1996 wird für den Eigenbetrieb Messen und Ausstellungen der Stadt <strong>Bexbach</strong> für das Wirtschaftsjahr<br />
20<strong>10</strong> folgender Wirtschaftsplan beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Erfolgsplan wird festgesetzt<br />
in den Erträgen auf 165.700 €<br />
in den Aufwendungen auf 174.000 €<br />
Verlust 8.300 €<br />
Der Vermögensplan wird festgesetzt<br />
in den Einnahmen auf 11.500 €<br />
in den Ausgaben auf 11.500 €<br />
Kredite werden nicht veranschlagt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
wird festgesetzt auf: 120.000 €<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist vor Beginn eines jeden<br />
Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem<br />
Vermögensplan und einer Aufstellung der Kredite, sowie dem Höchstbetrag der<br />
Kassenkredite.<br />
Der Wirtschaftsplan 20<strong>10</strong> ist dieser Vorlage komplett beigefügt.<br />
T<br />
O<br />
P<br />
3
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 22.09.09<br />
Controlling Vorlagennummer: 63/2009-2014<br />
8<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Zuständig<br />
Kultur- und Sozialausschuss 01.09.2009 12 0 0 Beratung<br />
Stadtrat 0 0 0 Beschluss<br />
Titel:<br />
Krippenkonzept 2013<br />
Beschlussentwurf:<br />
Dem Antrag des Waldorfschulvereins Saarpfalz e. V. vom <strong>10</strong>.7.2009 zur Einrichtung von <strong>10</strong><br />
Krippenplätzen für <strong>Bexbach</strong>er Kinder wird zugestimmt.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gespräch mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen<br />
und dem Kreisjugendamt als Planungsbehörde zu führen.<br />
Ziel dieses Gespräches ist es, ein gemeinsames Konzept zur Bereitstellung der gesetzlich<br />
vorgesehenen Krippenplätze bis 2013 zu erarbeiten.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Konzeptvorschlag für die künftige Betreuung in<br />
Kindertageseinrichtungen in Oberbexbach zu erarbeiten.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Sachverhalt:<br />
Seit dem Kindergartenjahr 2003/2004 haben sich die Geburten in den einzelnen Stadtteilen<br />
wie folgt entwickelt:<br />
T<br />
O<br />
P<br />
35%<br />
bis<br />
2013<br />
4<br />
28%<br />
bis<br />
2013<br />
Geburts- 01.08.03 01.08.04 01.08.05 01.08.06 01.08.07 01.08.08<br />
zeitraum 31.07.04 31.07.05 31.07.06 31.07.07 31.07.08 31.07.09 Gesamt<br />
<strong>Bexbach</strong> 56 47 53 60 37 58 311 55 43<br />
Oberb. 28 40 31 33 42 20 194 34 27<br />
Frankenh. 21 18 15 18 16 21 <strong>10</strong>9 20 15<br />
Höchen <strong>10</strong> 8 <strong>10</strong> 4 8 <strong>10</strong> 50 9 7<br />
Niederb. 4 4 3 7 8 3 29 6 4<br />
Kleinottw. 6 4 8 5 12 6 41 8 5<br />
Summen 125 121 120 127 123 118 734 132 <strong>10</strong>1<br />
Quelle: Bürgerbüro Stand 31.7.2009
Aufgrund gesetzlicher Bestimmung sind bis zum Jahr 2013 für 35% der unter 3-jährigen<br />
Kinder Krippenplätze bereitzustellen. Im Kindergartenjahr 2009/20<strong>10</strong> stellt sich die<br />
Angebotssituation mit Einbeziehung geplanter Maßnahmen für das Kindergartenjahr<br />
20<strong>10</strong>/2011 wie folgt dar:<br />
35%<br />
Krippenplätze<br />
bis 2013<br />
vorauss.<br />
vorhanden<br />
20<strong>10</strong>/2011<br />
vorhanden<br />
noch zu<br />
Geburtszeitraum<br />
2009/20<strong>10</strong><br />
schaffen<br />
<strong>Bexbach</strong> 55 20 30 25<br />
AWO <strong>10</strong> <strong>10</strong><br />
St. Dominikus <strong>10</strong> <strong>10</strong><br />
Waldorfschule <strong>10</strong><br />
Oberbexbach 34 <strong>10</strong> <strong>10</strong> 24<br />
STÄKIBE 5 5<br />
St. Barbara 5 5<br />
Frankenholz 20 3 3 17<br />
STÄKIBE 3 3<br />
St. Elisabeth 0 0<br />
Höchen 9 3 3 6<br />
STÄKIBE 3 3<br />
Niederb./Kleinott. 14 <strong>10</strong> <strong>10</strong> 4<br />
STÄKIBE <strong>10</strong> <strong>10</strong><br />
Summen 132 46 56 76<br />
In dem vorgesehenen Deckungsgrad von 35% ist ein Betreuungsbedarf von 7% eingerechnet,<br />
der durch Tagesmütter abgedeckt werden soll, so dass bei den Bedarfsberechnungen von<br />
28% ausgegangen wird. Einschränkend ist zu bemerken, dass die organisatorischen und<br />
finanziellen Bedingungen für die Betreuung durch Tagesmütter noch nicht abschließend<br />
beraten und beschlossen sind.<br />
28%<br />
Krippenpl.<br />
bis 2013<br />
9<br />
vorauss.<br />
vorhanden<br />
20<strong>10</strong>/2011<br />
vorhanden<br />
noch zu<br />
Geburtszeitraum<br />
2009/20<strong>10</strong><br />
schaffen<br />
<strong>Bexbach</strong> 43 20 30 13<br />
AWO <strong>10</strong> <strong>10</strong><br />
St. Dominikus <strong>10</strong> <strong>10</strong><br />
Waldorfschule <strong>10</strong><br />
Oberbexbach 27 <strong>10</strong> <strong>10</strong> 17<br />
St. Barbara 5 5<br />
STÄKIBE 5 5<br />
Frankenholz 15 3 3 12<br />
St. Elisabeth 0 0<br />
STÄKIBE 3 3<br />
Höchen 7 3 3 4<br />
STÄKIBE 3 3<br />
Niederb./Kleinottw. 9 <strong>10</strong> <strong>10</strong> -1<br />
STÄKIBE <strong>10</strong> <strong>10</strong><br />
Summen <strong>10</strong>1 46 56 45<br />
Das Kreisjugendamt geht mit Stand vom 21.9.2008 von einem Bedarf von <strong>10</strong>2 Plätzen und<br />
einem Defizit von 66 Plätzen aus. Dabei sind die in der obigen Tabelle eingerechneten Plätze<br />
von St. Dominikus und Waldorfschule nicht eingerechnet, Die Berechnungen des örtlichen<br />
Trägers sind demnach fast deckungsgleich mit denen der Stadt, so dass bei der weiteren<br />
Planung auf der Basis von 44 fehlenden Plätzen ausgegangen werden kann.<br />
In der Betrachtung wird außer Acht gelassen, dass Eltern die Möglichkeit haben, statt eines<br />
Betreuungsplatzes auch Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen.
Auszahlung Finanzhaushalt 2009 – Ansatz 490.000 €<br />
Kath. Kindergarten St. Dominikus 4<strong>10</strong>.000 € (3.6.<strong>10</strong>.02/<strong>10</strong>06.781.800)<br />
Der Kath. Kindergarten St. Dominikus der Pfarrei St. Martin in <strong>Bexbach</strong> bedarf einer<br />
Grundsanierung, die kurz vor dem Abschluss steht. Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahme<br />
erfolgt zugleich eine bedarfsorientierte bauliche Umstrukturierung der Einrichtung, da der<br />
Kindergarten ab dem Kindergartenjahr 2009/20<strong>10</strong> insgesamt <strong>10</strong> Krippenplätze anbietet. Stadt<br />
und Kirchengemeinde haben eine vertragliche Vereinbarung geschlossen, wonach die Stadt<br />
den Trägeranteil sowie die nicht gedeckten Kosten der Maßnahme übernimmt. Die<br />
Bereitstellung der Mittel erfolgt auf der Basis dieses Vertrages und des durch das<br />
Kultusministerium geprüften Zuschussantrages. Gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit<br />
der Kirchengemeinde wurden für die Maßnahme Abschlagszahlungen in Höhe von 253.000 €<br />
(Stand: 12.8.2009) geleistet. In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer des Pfarrverbandes,<br />
Herrn Kleres, hat dieser erklärt, dass der vorgesehene zuwendungsfähige Kostenrahmen in<br />
Höhe von 796.000 € nicht überschritten wird, so dass die im Haushalt 2009 bereitgestellten<br />
Mittel ausreichen um die Maßnahme abschließend zu finanzieren.<br />
Arbeiterwohlfahrt <strong>Bexbach</strong> 80.000 € (3.6.<strong>10</strong>.02/<strong>10</strong>07.781800)<br />
Im Rahmen einer genehmigten Baumaßnahme wurde das Angebot der Krippenplätze in der<br />
Einrichtung im Jahr 2008 von 5 auf <strong>10</strong> Plätze erhöht. Die Maßnahme wurde seitens des<br />
Landes in Höhe von 383.<strong>10</strong>0 € als förderfähig anerkannt. Die Stadt hat zu der Maßnahme im<br />
Jahr 2008 mit eine Abschlagszahlung in Höhe von 130.000 € geleistet. Da die Stadt den<br />
Trägeranteil der Maßnahme mit übernimmt war für das Jahr 2009 noch ein Betrag von<br />
zunächst 23.240 € zu finanzieren. Die endgültige Abrechnung der Maßnahme ergab nun<br />
weiterhin Beträge in Höhe von 38.437,00 € für nicht gedeckte Baunebenkosten sowie<br />
17.304,73 € für ungeplante Mehrausgaben. Im Rahmen der Gleichbehandlung der freien<br />
Träger sollen auch die nicht gedeckten Kosten übernommen werden (s. o. St. Dominikus), so<br />
dass im Haushalt 2009 Mittel in Höhe von 80.000 € bereitgestellt wurden. Die nicht gedeckten<br />
Kosten in Höhe von 78.981,73 € wurden am 25.3.2009 der Arbeiterwohlfahrt überwiesen.<br />
Mittelbereitstellung 20<strong>10</strong>-2012<br />
20<strong>10</strong> – 2012 je 200.000 € (3.6.<strong>10</strong>.02/3002.781800)<br />
Neue Einrichtung Frankenholz<br />
Die Kinderbetreuung im Stadtteil ist nur durch die Errichtung eines Neubaus bedarfsgerecht<br />
und zukunftsorientiert sicherzustellen. Nach Beschluss des Stadtrates vom 2.6.2009 wird die<br />
Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Saar, die Trägerschaft der neuen Einrichtung übernehmen.<br />
Dazu ist der Bau einer 5-gruppigen Tagesstätte erforderlich. In dieser Tagesstätte werden 2<br />
Krippengruppen eingerichtet. Der Bedarf ist mit dem Kreisjugendamt abgestimmt und wird von<br />
diesem befürwortet. Auf der Basis eines Kostenvolumens von 1,5 Mio. € sind für den 40%igen<br />
Stadtanteil in den Jahren 20<strong>10</strong> – 2012 jeweils 200.000 € veranschlagt.<br />
Die Kath. Kirchengemeinde St. Josef hat mitgeteilt, dass sie bereit ist, das Grundstück östlich<br />
der Kirche der Stadt käuflich zu überlassen. Daneben sind weitere angrenzende<br />
Grundstücksteilflächen zu erwerben, um ein ausreichend dimensioniertes Grundstück zum<br />
Bau und Betrieb ausweisen zu können.<br />
Für den Ankauf der Grundstücke einschließlich der Nebenkosten (Notar, Vermessung,<br />
Grunderwerbsteuer) sind Mittel in Höhe von ca. 220.000 € erforderlich. Diese Mittel sind in der<br />
obigen Berechnung nicht enthalten und somit noch zu finanzieren.<br />
20<strong>10</strong> – 2012 je 200.000 € (3.6.<strong>10</strong>.02/0004/781800<br />
Umsetzung Krippenkonzept bis 2013<br />
Aufgrund der Bestimmungen des Saarländischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes<br />
(SKBBG) ist von der Ausweisung von 6 Krippengruppen auszugehen (8 -<strong>10</strong> Kinder/Gruppe).<br />
Für den Bau einer Krippengruppe wird ein Pauschalwert von 250.000 € zu Grunde gelegt, so<br />
dass eine Investitionssumme von 1,5 Mio. € zu finanzieren ist. Unabhängig von der<br />
Trägerschaft wird die Stadt pro Gruppe 40% der anerkannten Kosten zuzüglich der nicht<br />
gedeckten Kosten übernehmen müssen. 40% von 1,5 Mio. € entsprechen 600.000 €, die in<br />
den Jahren 20<strong>10</strong> – 2012 zu je 200.000 € bereitgestellt sind.<br />
<strong>10</strong>
Krippenplätze Freie Waldorfschule<br />
Mit Schreiben vom <strong>10</strong>.3.2009 hat die Freie Waldorfschule die Einrichtung von Krippenplätzen<br />
beantragt. Der Rat wurde mit einer Mitteilungsvorlage für die Sitzung des KUS am 24.3.2009<br />
über dieses Vorhaben informiert. Am 7.7.2009 fand nun ein Gespräch mit der<br />
Geschäftsführung der Waldorfschule, den Vertretern der Eltern und dem Kreisjugendamt statt.<br />
Die Waldorfschule beabsichtigt nun ihre Kindertageseinrichtung um 20 Krippenplätze zu<br />
erweitern. Aufgrund des Einzugsgebietes der Schule wird davon ausgegangen, dass nicht alle<br />
Plätze für <strong>Bexbach</strong>er Kinder zur Verfügung stehen. Im Einvernehmen mit der Schule und dem<br />
Kreisjugendamt wurde vereinbart, dass je <strong>10</strong> Plätze für <strong>Bexbach</strong>er und auswärtige Kinder<br />
angeboten werden sollen. Diese Absprache wurde seitens der Waldorfschule mit Schreiben<br />
vom <strong>10</strong>.7.2009 bestätigt. Die geplante Baumaßnahme soll im Rahmen eines Projektes unter<br />
Federführung des Kreisjugendamtes und Beteiligung der Stadt durchgeführt werden. Dieses<br />
Projekt soll im Herbst 2009 beginnen.<br />
Folgende Situation wird sich aufgrund der jetzt absehbaren Maßnahmen bis zum Jahr 2013<br />
ergeben:<br />
Mit den gemeldeten und finanzierten Maßnahmen stehen im Kindergartenjahr<br />
2009/20<strong>10</strong> insgesamt 46 Plätze zur Verfügung, so dass noch ein Bedarf von 55<br />
Plätzen abzudecken ist.<br />
Sollte die Maßnahme der Waldorfschule realisiert werden stehen mit Beginn des<br />
Kindergartenjahres 20<strong>10</strong>/2011 dann 56 Plätze bereit, so dass noch 45 Plätze bis 2013<br />
zu schaffen wären. Die Waldorfschule plant eine Bereitstellung von <strong>10</strong> Krippenplätzen<br />
für <strong>Bexbach</strong>er Kinder.<br />
Mit dem geplanten Neubau der Einrichtung in Frankenholz entstehen weitere 12<br />
Krippenplätze, die den Fehlbedarf auf 33 Plätze reduzieren.<br />
11
Mitteilungsvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 22.09.09<br />
Controlling Vorlagennummer: 64/2009-2014<br />
Beratungsfolge Sitzungstermin<br />
Kultur- und Sozialausschuss<br />
Stadtrat<br />
01.09.2009<br />
Titel:<br />
Neue Kindertageseinrichtung Frankenholz<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
12<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
In seiner Sitzung am 2.6.2009 hat der Stadtrat beschlossen, die Trägerschaft für die neue<br />
Kindertageseinrichtung in Frankenholz der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Saar, zu<br />
übertragen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Kath. Kirchengemeinde St.<br />
Josef mit der Bitte anzuschreiben, das Grundstück östlich der Kirche der Stadt auf der Basis<br />
des Bodenrichtwertes zu verkaufen.<br />
Mit Schreiben vom 8. Juli 2009 hat die Kirchengemeinde mitgeteilt, dass sie bereit ist, das o.<br />
g. Grundstück an die Stadt zu veräußern und um Bekanntgabe des Bodenrichtwertes zur<br />
abschließenden Beratung der Angelegenheit in den kircheninternen Gremien gebeten. In dem<br />
Schreiben wird weiterhin um einen Gesprächstermin bezüglich der Übernahme des Personals<br />
des Kath. Kindergartens St. Elisabeth in die neue Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt gebeten.<br />
Seitens der Stadt wurde der Kirchengemeinde am 29.7.2009 mitgeteilt, dass der<br />
Bodenrichtwert 60 €/m² beträgt. Der Kirchengemeinde wurde vorgeschlagen, das Gespräch<br />
bezüglich der Personalfrage nach Abschluss der Grundstücksfrage zu klären.<br />
Die Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Saar ist über den Stand der Angelegenheit schriftlich<br />
informiert.<br />
In einem Schreiben vom 23.8.2009 hat der Vorsitzende des Kath. Krankenhilfeverein St.<br />
Elisabeth die Stadt informiert, dass in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung<br />
folgender Beschluss gefasst wurde:<br />
1. Der Krankenhilfeverein Frankenholz schließt seinen Kindergarten St. Elisabeth.<br />
2. Der Vorstand erhält den Auftrag mit der Arbeiterwohlfahrt und der Stadtverwaltung<br />
über eine Betriebsübernahme zu verhandeln.<br />
3. Der Termin für die Schließung wird vom Vorstand nach den Verhandlungen mit der<br />
AWO festgelegt. Die Schließung erfolgt spätestens mit der Inbetriebnahme des neuen<br />
Kindergartens.<br />
T<br />
O<br />
P<br />
5
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 22.09.09<br />
Fachbereichsleiter FB 2 Vorlagennummer: 69/2009-2014<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Ortsrat Höchen 16.09.2009 0 0 0<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik 15.09.2009 12 0 0<br />
Stadtrat 22.09.2009 0 0 0<br />
Titel:<br />
Offenlegung der Flächennutzungsplanänderungen "Östlich der<br />
Dunzweilerstraße" und "In den Färrenstücken"<br />
13<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
T<br />
O<br />
P<br />
6<br />
Zuständig<br />
Beschlussentwurf:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Bexbach</strong> beschließt gemäß § 3 (2) BauGB die Offenlegung der<br />
Flächennutzungsplanänderungen „Östlich der Dunzweilerstraße“ und „In den<br />
Färrenstücken“.<br />
Die Behörden und Träger sonstiger Belange, deren Aufgabenbereich durch die<br />
Änderung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellung<br />
gebeten.<br />
Die Offenlegung ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Die bereits gemäß § 3 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der TÖB werden<br />
wie folgt abgewägt. Das Abwägungsergebnis wird den betroffenen TÖB mitgeteilt<br />
Beschluss zur 1. Stellungnahme, Ministerium für Umwelt<br />
Die naturschutzfachlichen Einwände sind mit dem Bescheid zum<br />
Zielabweichungsverfahren als nachrangig zu bewerten. Darüber hinaus kommt nach<br />
Ansicht von Vogelexperten die Hohltaube im Plangebiet nicht vor. Erst unterhalb des<br />
Weges zur Ponderosa-Ranch findet sie geeignete Brutstätten.<br />
Generell kann man feststellen, dass die hangabwärts liegenden Flächen, für die<br />
"nachgewiesenen geschützten Arten" weitaus geeigneter sind als die Waldflächen<br />
oberhalb des Weges auf denen der vorliegende Bebauungsplan letztendlich<br />
verwirklicht werden soll. Darüber hinaus wurde mit der Anordnung der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen in einem schmalen Streifen direkt an der vorhandenen Straße und<br />
den großflächigen Erhaltungsfestsetzungen weitestgehend Rücksicht auf die<br />
vorhandene Flora und Fauna genommen. Die Eingriffs- und Ausgleichsregelungen<br />
werden im Rahmen des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes „Östlich der<br />
Dunzweilerstraße“ abgehandelt.<br />
Die Begründung zum Flächennutzungsplan wurde um die aktuelle Wohneinheitenbilanzierung<br />
ergänzt.<br />
Der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet wird derzeit neu aufgestellt.
Beschluss zur 2. Stellungnahme, Ministerium für Umwelt, Abt. B - Forst<br />
Die Ausgleichsflächen für Ersatzaufforstungen werden im laufenden<br />
Bebauungsplanverfahren geregelt. Eine Ersatzaufforstung in mindestens gleicher<br />
Flächengröße wird, wie im Zielabweichungsverfahren festgelegt, bei tatsächlicher<br />
Abholzung der Fläche an der Dunzweilerstraße zur Verfügung gestellt.<br />
Beschluss zur 3. Stellungnahme, Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz<br />
(LUA)<br />
Die von der Ponderosa – Ranch ausgehenden Lärmbelastungen sind als gering<br />
einzustufen. Die seit Jahren andauernden Aktivitäten des Vereins haben bislang noch<br />
keine Konflikte mit der bereits vorhandenen Bebauung ausgelöst.<br />
Für den in Anspruch genommenen Wald wird im Rahmen des<br />
Bebauungsplanverfahrens an anderer Stelle des Stadtgebietes in Absprache mit dem<br />
zuständigen Leiter Geschäftsbereich Immobilien beim SaarForst – Landesbetrieb bzw.<br />
mit dem für die Landschaftsplanung zuständigen Büro Ersatzfläche festgesetzt.<br />
Beschluss zur 4. Stellungnahme, Landesdenkmalamt<br />
Die Stadt <strong>Bexbach</strong> bedankt sich für die Hinweise zu den Vorkommen von Resten<br />
römischer Besiedlung und für die angebotene Beratung.<br />
Zu dem Punkt 1 ist folgendes anzumerken: Entgegen der Annahme des<br />
Landesdenkmalamtes wird sich aus der Flächennutzungsplanänderung "In den<br />
Färrenstücken" kein Bebauungsplan entwickeln, da es sich bei der angesprochenen<br />
Planänderung um eine Aufhebung von Wohnbauflächen handelt. Von der Prüfung, ob<br />
ein Geomagnetischen Verfahren durchgeführt werden kann, wird daher von Seiten der<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong> abgesehen.<br />
Für den Bereich "Östlich der Dunzweilerstraße" gilt, dass wenn tatsächlich die<br />
Waldflächen für den Bau und die Erschließung von Wohnhäusern gerodet wird<br />
selbstverständlich geklärt werden muss in welchem Umfang eventuell vorkommende<br />
bedeutende Funde gefährdet sind, zerstört werden könnten oder erhalten werden<br />
können.<br />
Deshalb wird unter dem Punkt "Hinweise" zusätzlich zu "Bodenfunde, bei denen<br />
vermutet werden kann, dass an ihrer Erhaltung oder Untersuchung ein öffentliches<br />
Interesse besteht, sind gemäß § 12 (SDschG) dem Landesdenkmalamt unverzüglich<br />
anzuzeigen" folgender Passus in den Bebauungsplan aufgenommen:<br />
"Vor Durchführung von Baumaßnahmen (z.B. Erschließungsmaßnahme) ist gemäß §<br />
<strong>10</strong> (1) Satz 2 SDSchG eine Grabungsgenehmigung beim Landesdenkmalamt zu<br />
beantragen. Weiter ist gemäß § 8 (8) SDSchG für alle genehmigungspflichtigen<br />
Vorhaben (incl. Vorhaben gemäß § 63 LBO) das Einvernehmen mit dem<br />
Landesdenkmalamt herzustellen bzw. eine Grabungsgenehmigung zu beantragen. Für<br />
alle Neubauten im Planungsgebiet, für die keine andere Genehmigung (s. o.)<br />
erforderlich ist, hat der Bauherr eine Grabungsgenehmigung beim Ministerium für<br />
Umwelt, Landesdenkmalamt, zu beantragen (§ <strong>10</strong> Abs. 1 Satz 2 in Verb. mit Abs. 4<br />
und § 8 Abs. 6 SDschG)".<br />
Beschluss zur 5. Stellungnahme, Naturschutzbundes Deutschland (Nabu Saar)<br />
Die Fläche ist bereits aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert. Laut<br />
Bilanzierung des parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes sind ca. 57 %<br />
der Fläche Mischwald und ca. 43 % Nadelwald. Die in Rede stehende Quelle liegt<br />
außerhalb des Plangebietes.<br />
Die Ausweisung der Fläche als Bauland führt zur Schließung einer innerörtlichen<br />
Baulücke. Die Baugrenzen wurden bewusst so eng gefasst und so dicht an die<br />
vorhandene Straße gelegt, damit keine Terrassierungen notwendig sind. Das erste<br />
14
Vollgeschoss liegt im Kellergeschoß. Das zweite Vollgeschoss ist ebenerdig von der<br />
Dunzweilerstraße erreichbar. Die tatsächlichen Geländehöhen wurden bei dem<br />
Planentwurf zugrunde gelegt.<br />
Für den in Anspruch genommenen Wald wird im Rahmen des<br />
Bebauungsplanverfahrens an anderer Stelle des Stadtgebietes in Absprache mit dem<br />
zuständigen Leiter Geschäftsbereich Immobilien beim SaarForst – Landesbetrieb bzw.<br />
mit dem für die Landschaftsplanung zuständigen Büro Ersatzfläche festgesetzt.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 19.05.2009 die Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes sowie die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
beschlossen. Die Träger Öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.<br />
Während der Auslegung gingen 5 relevante Stellungnahmen ein.<br />
1. Stellungnahme Ministeriums für Umwelt<br />
Zusammenfassung:<br />
Das Ministerium für Umwelt geht in seiner Stellungnahme zunächst auf das<br />
abgeschlossene Zielabweichungsverfahren und die abgeschlossene<br />
Ausgliederung des Gebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet ein.<br />
Es verweist ausdrücklich auf die Maßgabe aus dem Zielabweichungsverfahren,<br />
dass für den Waldverlust eine Ersatzaufforstung in mindestens gleicher<br />
Größenordnung der überplanten Waldflächen zur Verfügung gestellt wird.<br />
Die Beteiligung der Abt. B – Forst des Ministeriums wird daher angemahnt.<br />
Im Bereich alter Waldstandorte ist mit dem Vorkommen besonders geschützter<br />
Arten zu rechnen. Im ABSP ist für den Pfaffenwald das Vorkommen der<br />
Hohltaube dokumentiert, die als Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie<br />
besonders geschützt ist.<br />
Ein nächster Abschnitt bezieht sich auf den "LEP Siedlung" und die noch<br />
vorzulegende Baulückenbilanzierung.<br />
Ferner wird der Stadt <strong>Bexbach</strong> dringend angeraten, den Flächennutzungsplan,<br />
der aus dem Jahr 1982 datiert, neu aufzustellen. Aufgrund der Tatsache, dass<br />
sich die städtebaulichen Entwicklungsplanungen sowie die planungsrechtlichen<br />
Bestimmungen in den zurückliegenden 30 Jahren zum Teil gravierend geändert<br />
haben, sei aus hiesiger Sicht die v. g. Neuaufstellung dringend erforderlich.<br />
Abwägungvorschlag<br />
Die naturschutzfachlichen Einwände sind mit dem Bescheid zum<br />
Zielabweichungsverfahren als nachrangig zu bewerten. Darüber hinaus kommt<br />
nach Ansicht von Vogelexperten die Hohltaube im Plangebiet nicht vor. Erst<br />
unterhalb des Weges zur Ponderosa-Ranch findet sie geeignete Brutstätten.<br />
Generell kann man feststellen, dass die hangabwärts liegenden Flächen, für die<br />
"nachgewiesenen geschützten Arten" weitaus geeigneter sind als die<br />
Waldflächen oberhalb des Weges auf denen der vorliegende Bebauungsplan<br />
letztendlich verwirklicht werden soll. Darüber hinaus wurde mit der Anordnung<br />
der überbaubaren Grundstücksflächen in einem schmalen Streifen direkt an der<br />
vorhandenen Strasse und den großflächigen Erhaltungsfestsetzungen<br />
weitestgehend Rücksicht auf die vorhandene Flora und Fauna genommen. Die<br />
Eingriffs- und Ausgleichsregelungen werden im Rahmen des im Verfahren<br />
befindlichen Bebauungsplanes „Östlich der Dunzweilerstraße“ abgehandelt.<br />
Die Begründung zum Flächennutzungsplan wurde um die aktuelle<br />
Wohneinheiten-bilanzierung ergänzt.<br />
Der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet wird derzeit neu<br />
aufgestellt.<br />
15
2. Stellungnahme Ministerium für Umwelt Abteilung B (Forst)<br />
Zusammenfassung<br />
Das Ministerium für Umwelt stimmt den Planungen zu, wenn wie im Bescheid<br />
zum Zielabweichungsverfahren festgelegt, durch die Stadt <strong>Bexbach</strong> eine<br />
Ersatzaufforstung, die gem. Landeswaldgesetz im Einvernehmen mit der<br />
Obersten Naturschutzbehörde genehmigungsfähig ist, in mindestens gleicher<br />
Flächengröße zur Verfügung gestellt wird.<br />
Abwägungsvorschlag<br />
Die Ausgleichsflächen für Ersatzaufforstungen werden im laufenden<br />
Bebauungs-planverfahren geregelt. Eine Ersatzaufforstung in mindestens<br />
gleicher Flächengröße wird, wie im Zielabweichungsverfahren festgelegt, bei<br />
tatsächlicher Abholzung der Fläche an der Dunzweilerstraße zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
3. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)<br />
Zusammenfassung<br />
Das Landesamt für Umweltschutz äußert in seiner Stellungnahme aus<br />
fachtechnischer Sicht keine grundsätzlichen Einwände.<br />
Es weist darauf hin dass in der Umweltprüfung, die von der "Westernstadt<br />
Ponderosa Ranch Höchen e.V." ausgehenden Geräusche auf die zukünftige<br />
Nachbarschaft näher zu ermitteln und zu bewerten sind.<br />
Des Weiteren werden konkrete Ausgleichsmaßnahmen für die<br />
Inanspruchnahme der Waldflächen angemahnt.<br />
Darüber hinaus werden keine Anforderungen gestellt.<br />
Abwägungsvorschlag<br />
Die von der Ponderosa – Ranch ausgehenden Lärmbelastungen sind als gering<br />
einzustufen. Die seit Jahren andauernden Aktivitäten des Vereins haben<br />
bislang noch keine Konflikte mit der bereits vorhandenen Bebauung ausgelöst.<br />
Für den in Anspruch genommenen Wald wird im Rahmen des<br />
Bebauungsplanverfahrens an anderer Stelle des Stadtgebietes in Absprache<br />
mit dem zuständigen Leiter Geschäftsbereich Immobilien beim SaarForst –<br />
Landesbetrieb bzw. mit dem für die Landschaftsplanung zuständigen Büro<br />
Ersatzfläche festgesetzt.<br />
4. Stellungnahme des Landesdenkmalamtes<br />
Zusammenfassung<br />
1. Bereich "In den Färrenstücken"<br />
Das Landesdenkmalamt verweist in seiner Stellungnahme zunächst auf<br />
gefundene "Reste römischer Besiedlung“ auf die in einem, der<br />
Flächennutzungsplanänderung folgenden Bebauungsplan detailliert<br />
eingegangen werden müsse.<br />
2. Bereich "Östlich der Dunzweilerstraße"<br />
Auf Grund von im Jahre 1954 gefundenen "Resten römischer Besiedlung" am<br />
Hause Dunzweilerstraße 68 sei zu vermuten dass sich im nordöstlichen Teil<br />
des Plangebietes "Östlich der Dunzweilerstraße" Bodendenkmale befinden.<br />
Deshalb schlägt das Landesdenkmalamt folgende Vorgehensweise vor:<br />
16
„Bereits zur Erschließung des Planungsgebietes ist ein Antrag auf<br />
Grabungsgenehmigung nach § <strong>10</strong> Absatz 1 Satz 2 SDschG beim Ministerium<br />
für Umwelt, Landesdenkmalamt, mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen“.<br />
Abschließend bietet das Landesdenkmalamt der Stadt <strong>Bexbach</strong> eine<br />
weitergehende Beratung an.<br />
Abwägungsvorschlag<br />
Die Stadt <strong>Bexbach</strong> bedankt sich für die Hinweise zu den Vorkommen von<br />
Resten römischer Besiedlung und für die angebotene Beratung.<br />
Zu dem Punkt 1 ist folgendes anzumerken: Entgegen der Annahme des<br />
Landesdenkmalamtes wird sich aus der Flächennutzungsplanänderung "In den<br />
Färrenstücken" kein Bebauungsplan entwickeln, da es sich bei der<br />
angesprochenen Planänderung um eine Aufhebung von Wohnbauflächen<br />
handelt. Von der Prüfung, ob ein Geomagnetischen Verfahren durchgeführt<br />
werden kann, wird daher von Seiten der Stadt <strong>Bexbach</strong> abgesehen.<br />
Für den Bereich "Östlich der Dunzweilerstraße" gilt, dass wenn tatsächlich die<br />
Waldflächen für den Bau und die Erschließung von Wohnhäusern gerodet wird<br />
selbstverständlich geklärt werden muss in welchem Umfang eventuell<br />
vorkommende bedeutende Funde gefährdet sind, zerstört werden könnten oder<br />
erhalten werden können.<br />
Deshalb wird unter dem Punkt "Hinweise" zusätzlich zu "Bodenfunde, bei denen<br />
vermutet werden kann, dass an ihrer Erhaltung oder Untersuchung ein<br />
öffentliches Interesse besteht, sind gemäß § 12 (SDschG) dem<br />
Landesdenkmalamt unverzüglich anzuzeigen" folgender Passus in den<br />
Bebauungsplan aufgenommen:<br />
"Vor Durchführung von Baumaßnahmen (z.B. Erschließungsmaßnahme) ist<br />
gemäß § <strong>10</strong> (1) Satz 2 SDSchG eine Grabungsgenehmigung beim<br />
Landesdenkmalamt zu beantragen. Weiter ist gemäß § 8 (8) SDSchG für alle<br />
genehmigungspflichtigen Vorhaben (incl. Vorhaben gemäß § 63 LBO) das<br />
Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt herzustellen bzw. eine<br />
Grabungsgenehmigung zu beantragen. Für alle Neubauten im Planungsgebiet,<br />
für die keine andere Genehmigung (s. o.) erforderlich ist, hat der Bauherr eine<br />
Grabungsgenehmigung beim Ministerium für Umwelt, Landesdenkmalamt, zu<br />
beantragen (§ <strong>10</strong> Abs. 1 Satz 2 in Verb. mit Abs. 4 und § 8 Abs. 6 SDschG)".<br />
5. Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu Saar)<br />
Zusammenfassung<br />
Der Naturschutzbund Deutschland Landesverband Saar spricht sich in seiner<br />
Stellungnahme gegen die Ausgliederung der Fläche aus dem<br />
Landschaftsschutzgebiet aus und lehnt die Ausweisung der Fläche als Bauland<br />
ab. Die Wertigkeit der Fläche, die zu 2/3 aus Mischwald und zu 1/3 aus<br />
Nadelwald bestehe, sei unbestritten und bereits bei der LSG-Ausweisung<br />
konstatiert worden. Das Vorhandensein einer Quelle wird erwähnt. Die<br />
Ausweisung der Fläche als Bauland sei nicht notwendig, angesichts der<br />
Bauplätze im Baugebiet "Schacht 3" und vieler innerörtlicher Baulücken. Bei der<br />
vorhandenen Hanglage sei das Gelände nur mit großem Aufwand<br />
baulandgerecht aufzubereiten.<br />
Abwägungsvorschlag<br />
Die Fläche ist bereits aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert. Laut<br />
Bilanzierung des parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes sind ca.<br />
17
57 % der Fläche Mischwald und ca. 43 % Nadelwald. Die in Rede stehende<br />
Quelle liegt außerhalb des Plangebietes.<br />
Die Ausweisung der Fläche als Bauland führt zur Schließung einer<br />
innerörtlichen Baulücke. Die Baugrenzen wurden bewusst so eng gefasst und<br />
so dicht an die vorhandene Straße gelegt, damit keine Terrassierungen<br />
notwendig sind. Das erste Vollgeschoss liegt im Kellergeschoß. Das zweite<br />
Vollgeschoss ist ebenerdig von der Dunzweilerstraße erreichbar. Die<br />
tatsächlichen Geländehöhen wurden bei dem Planentwurf zugrunde gelegt.<br />
Für den in Anspruch genommenen Wald wird im Rahmen des<br />
Bebauungsplanverfahrens an anderer Stelle des Stadtgebietes in Absprache<br />
mit dem zuständigen Leiter Geschäftsbereich Immobilien beim SaarForst –<br />
Landesbetrieb bzw. mit dem für die Landschaftsplanung zuständigen Büro<br />
Ersatzfläche festgesetzt.<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht:<br />
Landwirtschaftskammer<br />
Gesundheitsamt<br />
Deutsche Telekom<br />
Kabel Deutschland<br />
EVS – Abwasserwirtschaft<br />
EVS – Abfallwirtschaft<br />
Pfalzwerke AG<br />
Saar - Ferngas AG<br />
energis<br />
Gemeinde Kirkel<br />
Verbandsgemeinde Waldmohr<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 22<br />
Saarwaldverein e.V. (Zustimmung)<br />
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald<br />
Nicht geantwortet haben:<br />
Ministerium für Inneres und Sport<br />
Landeskriminalamt - Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Gutachterausschuss<br />
Stadtwerke <strong>Bexbach</strong><br />
Stadt Homburg<br />
Stadt Ottweiler<br />
Stadt Neunkirchen<br />
Evangelische Kirchengemeinde<br />
Katholische Kirchengemeinde<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong> Fachbereich 2 Bereich 23<br />
BUND<br />
Verband der Gartenbauvereine<br />
Privatpersonen haben sich im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht<br />
gemeldet.<br />
18
Beschlussvorlage mit Anlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 2.20-bo 22.09.09<br />
Stadtentwicklung Vorlagennummer: 66/2009-2014<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth Kurztext<br />
Ortsrat <strong>Bexbach</strong> 03.09.09 8 2 2 Beschluss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik 11 1 0 Beratung<br />
Stadtrat 0 0 0 Beschluss<br />
Titel:<br />
19<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
T<br />
O<br />
P<br />
7<br />
Zuständig<br />
Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Kalkofen und zur Auslegung<br />
Beschlussentwurf:<br />
Änderung:<br />
Gem. § 1 Abs. 8 BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Kalkofen,<br />
Gemarkung <strong>Bexbach</strong>, beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im<br />
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt.<br />
Plangebiet:<br />
Das Plangebiet umfasst die Grünfläche zwischen dem Anwesen Fliederstraße 23 und<br />
dem Garten des Anwesens Niederbexbacher Straße 65.<br />
Auslegung:<br />
Der betroffenen Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />
Belange wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3<br />
BauGB im Rahmen einer Auslegung nach § 3 Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
gegeben.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.05.2009 beschlossen, für den<br />
Bebauungsplan „Kalkofen“ ein Änderungsverfahren einzuleiten und auf der<br />
städtischen Parzelle 3375/2 statt des bisherigen Spielplatzes Wohnbaufläche<br />
auszuweisen.<br />
Das Verfahren kann gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt<br />
werden. Die geplante Änderung zielt auf eine städtebauliche Innenentwicklung (hier:<br />
Verdichtung) ab. Maßnahmen der Innenentwicklung können planungsrechtlich unter<br />
festgelegten Voraussetzungen in Bebauungsplanverfahren gem. § 13 a BauGB<br />
vorbereitet werden. Diese Voraussetzungen sind in vorliegendem Fall erfüllt.<br />
1. Der Flächenanteil, für den die Festsetzungen geändert werden, umfasst eine<br />
Nettobaufläche von weniger als 20.000 m².<br />
2. Durch die neuen Festsetzungen werden keine Vorhaben zugelassen, die eine<br />
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründen.<br />
3. Es findet keine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB<br />
genannten Schutzgüter statt (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der<br />
Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes).<br />
Im beschleunigten Verfahren kann von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung<br />
der Bürger und beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgesehen
werden. Nach dem Änderungsbeschluss kann sofort die Auslegung gem. § 3 Abs. 2<br />
BauGB durchgeführt werden (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />
und 3 BauGB).<br />
20
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 2.20 22.09.09<br />
Vorlagennummer: 82/2009-2014<br />
21<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Zuständig<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik 15.09.2009 12 0 0 Beschluss<br />
Stadtrat 0 0 0 Beschluss<br />
Titel:<br />
Förderung von Maßnahmen nach dem Gesetz zur Umsetzung von<br />
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Förderrichtlinie<br />
Zukunftsinvestitionsgesetz - FRlZuInvG);<br />
hier: Beauftragung der Ausschreibung u. Auftragsvergabe zur Grundsanierung<br />
der Grundschule „Am Kälberberg“ in Oberbexbach, der Schillerschule in<br />
Frankenholz und dem städtischen Kindergarten in Höchen.<br />
Beschlussentwurf:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen des Konjunkturpakts Saar zur<br />
Sanierung der Grundschule „Am Kälberberg“ in Oberbexbach, der Schillerschule in<br />
Frankenholz und dem städtischen Kindergarten in Höchen geplanten Arbeiten, soweit<br />
erforderlich, umgehend auszuschreiben bzw. die Vergabeverfahren in die Wege zu<br />
leiten und im kommenden Jahr an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der<br />
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.<br />
Die Beschlussfassung im Vorgriff auf den Beschluss des Stadtrats wird gebilligt.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Das Konjunkturpaket II – in Form des Zukunftsinvestitionsgesetzes und der<br />
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern – wurde am 27.01.2009<br />
vom Bundeskabinett verabschiedet und am 13.02.09 im Bundestag sowie am<br />
20.02.2009 im Bundesrat beschlossen.<br />
Im Land erfolgte die Umsetzung des Gesetzes mit Datum vom 30.04.2009 durch die<br />
Gemeinsame Richtlinie des Ministerium für Inneres und Sport, des Ministeriums für<br />
Umwelt und des Ministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Kultur für die<br />
Förderung von Maßnahmen nach dem Gesetz zur Umsetzung von<br />
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Förderrichtlinie<br />
Zukunftsinvestitionsgesetz – FRlZuInvG).<br />
Von den seitens der Stadt <strong>Bexbach</strong> bei der Koordinierungsstelle des Ministeriums für<br />
Inneres und Sport vorab eingereichten Projekten werden derzeit folgende umgesetzt<br />
(siehe hierzu die gesonderte Vorlage):<br />
A. Bildungsinfrastruktur:<br />
T<br />
O<br />
P<br />
8
Grundsanierung der Goetheschule (Gesamtkosten: ca. 800.000,-- €)<br />
B. Infrastruktureinrichtung<br />
Teilsanierung des Volkshauses in Oberbexbach (Gesamtkosten: ca. 200.000,-- €)<br />
Damit die weiteren Maßnahmen<br />
- Sanierung der Grundschule „Am Kälberberg“ in Oberbexbach<br />
- Sanierung der Schillerschule in Frankenholz<br />
- Sanierung des städtischen Kindergartens in Höchen<br />
zügig und ohne Zeitverlust umgesetzt werden können, muss bereits jetzt mit der<br />
Vorbereitung der erforderlichen Vergaben begonnen werden. Alle im Rahmen des<br />
Konjunkturpakets II zur Förderung vorgeschlagenen Maßnahmen müssen bis<br />
31.12.20<strong>10</strong> fertig abgerechnet sein. Darüber hinaus müssen die<br />
Verwendungsnachweise bis zu diesem Termin bei den zuständigen Stellen zur<br />
Prüfung vorgelegt werden.<br />
Finanzielle Auswirkungen: Vermögenshaushalt<br />
Buchungsstelle Grundsanierung Schule Oberbexbach<br />
Bedarf (lt. Beschlussvorschlag)<br />
Vorhandene Mittel (HHAnsatz + HHReste – bish. Ausg. – bish. Aufträge) 560.000,-- €<br />
Finanzielle Auswirkungen: Vermögenshaushalt<br />
Buchungsstelle Grundsanierung Schillerschule Frankenholz<br />
Bedarf (lt. Beschlussvorschlag)<br />
Vorhandene Mittel (HHAnsatz + HHReste – bish. Ausg. – bish. Aufträge) 400.000,-- €<br />
Finanzielle Auswirkungen: Vermögenshaushalt<br />
Buchungsstelle Grundsanierung Kindergarten Höchen<br />
Bedarf (lt. Beschlussvorschlag)<br />
Vorhandene Mittel (HHAnsatz + HHReste – bish. Ausg. – bish. Aufträge) 132.000,-- €<br />
22
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 2.20-re 22.09.09<br />
Vorlagennummer: 80/2009-2014<br />
23<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Zuständig<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik 15.09.2009 12 0 0 Beschluss<br />
Stadtrat 0 0 0<br />
Titel:<br />
Kanalerneuerung Bliestalstraße - III. BA;<br />
hier: Auftragsvergabe<br />
Beschlussentwurf:<br />
Auf Grundlage der Preise ihres Angebotes vom 15.09.2009 erhält die<br />
Bauunternehmung ___________ aus _________ als<br />
wirtschaftlichster Bieter den Auftrag zur Kanalerneuerung in der<br />
Bliestalstraße (III. BA)<br />
in Höhe von (brutto) ____________ € *)<br />
*) Die geprüften Submissionsergebnisse und der Vergabevorschlag der Verwaltung werden in der Sitzung vorgelegt.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Im Rahmen der seitens des Landesbetriebes für Straßenbau erfolgten Erneuerung der Straßendecke in<br />
der Bliestalstraße, zwischen Blumengarten u. Sportplatz Niederbexbach wurde der hydraulisch<br />
überlastete Kanal im Rahmen eines ersten Bauabschnittes in den Jahren 2006 und 2007 saniert.<br />
Seit dem Jahr 2008 wird die Erneuerung der Kanalisation im Rahmen des zweiten Bauabschnitts von<br />
der Ortsmitte Niederbexbach in Richtung <strong>Bexbach</strong> fortgeführt. Im kommenden Jahr soll die Maßnahme<br />
im Rahmen des dritten und letzten Bauabschnitts zum Abschluss gebracht werden. Mit der Planung,<br />
Ausschreibung und der Bauüberwachung hat der Stadtrat in der Sitzung vom 29.01.2008 das<br />
Ingenieurbüro Dumont aus St.-Wendel beauftragt.<br />
Ausschreibung:<br />
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung erfolgte am 22.08.2009 in der<br />
Saarbrücker Zeitung und am 20.08.2009 in den Höcherberg-Nachrichten. Die Submission findet am<br />
15.09.2009 statt. Die geprüften Ergebnisse werden in der Sitzung vorgelegt.<br />
Finanzierung:<br />
Im Wirtschaftsplan des Regiebetriebes „Abwasserbeseitigung“ stehen für den III. Bauabschnitt<br />
850.000,-- € zur Verfügung.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Haushaltsstelle 5.3.80.01/6001.783<strong>10</strong>0<br />
Bedarf (lt. Beschlussvorschlag)<br />
Vorhandene Mittel (HHAnsatz + HHReste – bish. Ausg. – bish. Aufträge) 850.000,-- €<br />
T<br />
O<br />
P<br />
9
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 2.20 22.09.09<br />
Vorlagennummer: 81/2009-2014<br />
24<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
T<br />
O<br />
P<br />
<strong>10</strong><br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Zuständig<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik 15.09.2009 12 0 0 Beschluss<br />
Stadtrat 0 0 0 Beschluss<br />
Titel:<br />
Herstellung je einer weiteren Urnenwand auf den Friedhöfen in Höchen und<br />
Frankenholz;<br />
hier: Auftragsvergabe<br />
Beschlussentwurf:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren zum Bau je einer weiteren<br />
Urnenwand auf den Friedhöfen in Höchen und Frankenholz im Wege einer öffentlichen<br />
Ausschreibung einzuleiten und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu<br />
vergeben.<br />
Die zur Finanzierung des Auftrages erforderlichen Mittel werden im Nachtragshaushalt<br />
2009 eingestellt.<br />
Die Vergabe des Auftrags im Vorgriff auf den Beschluss des Stadtrats wird befürwortet.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Die Durchführung pietätvoller und kostengünstiger Bestattungen von Urnen machte<br />
eine Ergänzung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung<br />
erforderlich. Der entsprechende Beschluss wurde in der Sitzung des Stadtrates am<br />
30.03.2006 gefasst.<br />
Im Jahr 2007 hat der Rat der Stadt <strong>Bexbach</strong> der Errichtung u.a. je einer Urnenwand<br />
auf den Friedhöfen in Höchen und Frankenholz zugestimmt. Da die Kammern dieser<br />
bestehenden Urnenwände mittlerweile fast vollständig belegt sind, ist der Bau je einer<br />
weiteren Urnenwand auf den betreffenden Friedhöfen dringend erforderlich.<br />
Finanzierung:<br />
Da für den Bau der Urnenwände im Haushalt keine Mittel vorhanden sind, müssten<br />
diese im Nachtragshaushalt 2009 bereitgestellt werden.<br />
Ausführungszeitraum:<br />
Die Ausführung soll im September/Oktober erfolgen.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Haushaltsstelle 5.5.30.01/0<strong>10</strong>0.783<strong>10</strong>0<br />
Bedarf (lt. Beschlussvorschlag)<br />
Vorhandene Mittel (HHAnsatz + HHReste – bish. Ausg. – bish. Aufträge)
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 2/20-me 03.09.09<br />
Stadtentwicklung Vorlagennummer: 74/2009-2014<br />
1<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
T<br />
O<br />
P<br />
11<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Zuständig<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik 15.09.2009 12 0 0 Beratung<br />
Stadtrat 22.09.2009 0 0 0 Beschluss<br />
Titel:<br />
Übernahme der "Verlängerung Kuckucksgasse" in das Eigentum der Stadt<br />
<strong>Bexbach</strong>;<br />
hier: Straßenbaulast und straßenverkehrsrechtliche Widmung<br />
Beschlussentwurf:<br />
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern Verhandlungen<br />
zur Übernahme der „Verlängerung Kuckucksgasse“ (Plan-Nrn. 2278/17, 2279/12,<br />
2280/8 und 2280/14, Gemarkung <strong>Bexbach</strong>) in das Eigentum der Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
aufzunehmen.<br />
2. Ein Entgelt für die Grundstücksflächen wird seitens der Stadt nicht gezahlt.<br />
3. Notariats- und Grundbuchgebühren sind seitens der Veräußerer zu tragen.<br />
4. Vor einer notariellen Beurkundung wird die Straße seitens der Stadt<br />
abgenommen und festgestellt, dass sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand<br />
befindet.<br />
5. Nach Umschreibung des Grundbuches erfolgt eine straßenrechtliche Widmung.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Herr Thomas Petri ist mit Schreiben vom 18.05.2009 an die Stadt mit der Bitte herangetreten,<br />
nach Verkauf des letzten Anliegergrundstücks eine Widmung des Straßenabschnitts<br />
„Verlängerung Kuckucksgasse“ (siehe beigefügter Lageplan, rot<br />
dargestellt) zu prüfen.<br />
Im Jahre 1989 wurde seitens der Stadt <strong>Bexbach</strong> mit dem Architekten Ludwig Petri<br />
(Vater des Antragstellers) ein Erschließungsvertrag geschlossen, der die<br />
„Spatzengasse“ sowie den heutigen vorderen Teil der Kuckucksgasse (im Plan grün<br />
dargestellt) umfasste.<br />
Die Erschließungsbeiträge für diese Baugebiete wurden im Jahre 1992 mit dem Vorhabenträger<br />
abgerechnet. Nach Abschluss der Erschließung wurde die Straßenfläche<br />
(Plan-Nr. 2280/9) von der Stadt übernommen und straßenrechtlich gewidmet.<br />
Der hintere Bereich der Kuckucksgasse (im Plan rot dargestellt) wurde von Herrn Petri<br />
privat erschlossen. Bei dem Weg handelte es sich um einen Privatweg, der sich weder<br />
in städtischem Eigentum befindet noch entsprechend gewidmet wurde. Ausbau der<br />
Straße und Herstellung der Beleuchtung wurde von den Anliegern auf eigene Kosten<br />
vorgenommen. Deshalb können andererseits auch keine Erschließungs- oder<br />
Ausbaubeiträge mehr entstehen. Spätere Reparaturen an der Straße würden nach
derzeitiger Rechtslage bei einer Übernahme wie bei allen anderen Straßen im<br />
Stadtgebiet ohne finanzielle Beteiligung der jeweiligen Anlieger erfolgen.<br />
An der „Verlängerung Kuckucksgasse“ befinden sich sechs Wohnhäuser, deren<br />
ordnungsgemäße Erschließung von der Unteren Bauaufsichtsbehörde jeweils<br />
festgestellt wurde.<br />
Um in dem genannten Bereich dauerhaft zu geordneten Verhältnissen zu gelangen,<br />
schlägt die Verwaltung vor, das Straßenteilstück (Plan-Nrn. 2278/17, 2279/12, 2280/8<br />
und 2280/14) von den derzeitigen Eigentümern in die Straßenbaulast der Stadt<br />
<strong>Bexbach</strong> zu übernehmen. Die vier Parzellen sind im Besitz jeweils unterschiedlicher<br />
Eigentümer, die sich zuvor vollständig mit den von der Stadt vorgeschlagenen<br />
Bedingungen einverstanden erklären müssten.<br />
Kosten für die Stadt <strong>Bexbach</strong> dürfen nach Auffassung der Verwaltung hierfür aber<br />
nicht entstehen, da die Maßnahme der Stadt auch keinen finanziellen Nutzen bringt,<br />
sondern nur geordnete Verhältnisse im Interesse der Anwohner herstellen soll.<br />
Nachdem seitens der Stadt im Rahmen einer noch stattfindenden Überprüfung ein<br />
ordnungsgemäßer Ausbau und Zustand des Straßenabschnittes entsprechend den<br />
üblichen Standards festgestellt wurde, könnte eine kostenfreie Eigentumsübertragung<br />
an die Stadt mit anschließender Widmung erfolgen.<br />
Eine straßenrechtliche Widmung wäre gemäß Saarländischem Straßengesetz (SStrG)<br />
bei Zustimmung des Grundstückseigentümers zwar auch ohne Eigentumsübertragung<br />
möglich, es empfiehlt sich aber, bereits jetzt klare Verhältnisse zu schaffen.<br />
Privatstraßen unterscheiden sich von den öffentlichen Straßen vornehmlich in zwei<br />
Punkten:<br />
- wegerechtlich durch das Fehlen der Widmung und aller sich daraus ergebenden<br />
öffentlich-rechtlicher Wirkungen,<br />
- funktionell durch die Zweckbestimmung für private Verkehrsbedürfnisse.<br />
Grundsätzlich sollte sich daher das zur Erschließung von Grundstücken vorgesehen<br />
Wegenetz im öffentlichen Eigentum und verkehrsrechtlich gewidmet sein.<br />
Privatstraßen und -wege sollten auf einzelne Grundstücke einzelner Eigentümer<br />
beschränkt bleiben.<br />
Die „Verlängerung Kuckucksgasse“ erfüllt für die Anwohner alle Funktionen einer<br />
öffentlichen Straße, so dass auch auf Dauer eine Aufnahme in das öffentliche<br />
Wegenetz vorgesehen werden sollte. Eine Ungleichbehandlung der Anwohner sollte<br />
nicht als Dauerzustand beibehalten werden. Kosten für Grunderwerb, Notariatskosten<br />
und Umschreibungskosten sollten andererseits von den Anwohnern, in deren<br />
Interesse die Übernahme durch die Stadt vorrangig liegt, getragen werden. Mit<br />
Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik sollten seitens der<br />
Stadtverwaltung entsprechende Gespräche geführt werden.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Haushaltsstelle entfällt<br />
Bedarf (lt. Beschlussvorschlag)<br />
Vorhandene Mittel (HHAnsatz + HHReste – bish. Ausg. – bish. Aufträge)<br />
2
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: FBL 1 - ec 22.09.09<br />
Fachbereichsleiter FB 1 Vorlagennummer: 70/2009-2014<br />
3<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
T<br />
O<br />
P<br />
12<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Zuständig<br />
Ortsrat Kleinottweiler 21.09.2009 0 0 0 Anhörung<br />
Hauptausschuss 17.09.2009 Anhorung<br />
Stadtrat 22.09.2009 0 0 0 Beschluss<br />
Titel:<br />
Konzessionsvertrag Strom Stadtteil Kleinottweiler<br />
Beschlussentwurf:<br />
Die Ausschreibung des Konzessionsvertrages über die Versorgung mit Strom im Stadtteil Kleinottweiler<br />
wird beschlossen.<br />
Die Übernahme des Netzes durch die Stadtwerke <strong>Bexbach</strong> GmbH wird angestrebt.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Die Paragrafen 46 und 48 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07.07.2005, zuletzt geändert<br />
am 25.<strong>10</strong>.08 sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das Recht der Kommunen<br />
Wegenutzungsverträge abzuschließen und Konzessionsabgaben zu verlangen.<br />
Grundsätzliches<br />
Durch einen Konzessionsvertrag gewährt die Stadt einem Vertragspartner das Recht zur Benutzung<br />
ihrer öffentlichen Verkehrswege. Deshalb zählt der Konzessionsvertrag zu den<br />
Wegenutzungsverträgen.<br />
Nach der Systematik des § 46 EnWG gibt es zwei Arten von Verträgen für die Versorgung von<br />
Letztverbrauchern:<br />
• Verträge über eine Wegenutzung, die einzelne Leitungen betrifft (§ 46 Abs. 1 Satz 1 EnWG)<br />
• Verträge über eine Wegenutzung, die der allgemeinen Versorgung durch ein Netz dient (§ 46 Abs.<br />
2-4 EnWG)<br />
Für beide Arten können die Gemeinden Konzessionsabgaben verlangen.<br />
Bei dem vorliegenden Konzessionsvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der die Wegenutzung zur<br />
Verlegung und dem Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung des Stadtteils Kleinottweiler mit<br />
Strom dient.<br />
Es handelt sich um einen sog. qualifizierten Konzessionsvertrag.<br />
Das Vergaberecht (VOL) ist nicht anzuwenden, da es sich beim Konzessionsvertrag um eine<br />
Dienstleistungskonzession handelt.<br />
Der Konzessionsvertrag dient auch der Sicherung des Konzessionsabgabeaufkommens als eine<br />
wichtige und sichere Einnahmequelle der Kommune.<br />
Das Gesamtaufkommen beträgt in 2009 voraussichtlich 752.000 € (=Haushaltsansatz).
Im Einzelnen:<br />
Stadtwerke GmbH in allen Stadtteilen außer Kleinottweiler Strom<br />
In allen Stadtteilen außer Höchen und Frankenholz Gas<br />
In allen Stadtteilen Wasser<br />
Aufkommen rd. 720.000 €<br />
Pfalzwerke in Kleinottweiler Strom<br />
Aufkommen rd. 25.000 €<br />
Energis in Frankenholz und Höchen Gas<br />
Aufkommen rd. 8.000 €<br />
Vertragsdauer<br />
Der zurzeit geltende Konzessionsvertrag zwischen der Stadt <strong>Bexbach</strong> und der Pfalzwerke AG für die<br />
allgemeine Versorgung des Stadtteiles Kleinottweiler mit Strom wurde am 30.12.1991 abgeschlossen<br />
und endet am 29.12.2011. Basis war der Stadtratsbeschluss vom 05.12.1991.<br />
Straßenbeleuchtungsvertrag<br />
Gemäß § 4 des bestehenden Konzessionsvertrages ist der Straßenbeleuchtungsvertrag<br />
(abgeschlossen am 30.12.1991) Bestandteil des Konzessionsvertrages. Der Vertrag endet somit auch<br />
am 29.12.2011.<br />
Bekanntmachung des Vertragsendes<br />
Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG muss die Stadt <strong>Bexbach</strong> das Auslaufen des Konzessionsvertrages<br />
spätestens zum 29.12.2009 bekannt machen. Eine frühere Veröffentlichung ist sinnvoll und sollte auch<br />
erfolgen.<br />
Diese Bekanntmachung hat im Bundesanzeiger (in Papierform oder im elektronischen Teil) zu erfolgen.<br />
Eine Ausnahmeregelung oder andere Art der Bekanntmachung ist nicht möglich.<br />
Zeitplan Konzessionsvertrag Pfalzwerke AG für Kleinottweiler (Strom)<br />
1. Beratung und Beschlussempfehlung Hauptausschuss 17.09.2009<br />
2. Beratung und Beschlussfassung Stadtrat 22.09.2009<br />
3. Vertragsablauf 29.12.2011<br />
4. Bekanntmachung im Bundesanzeiger 24.09.2009<br />
5. Fristablauf für die Interessenbekundung 27.11.2009<br />
6. Auswahl der Interessenten/Aufforderung zur Angebotsabgabe 29.01.20<strong>10</strong><br />
7. Fristablauf für die Angebotabgabe: 6 Wochen nach Aufforderung 12.03.20<strong>10</strong><br />
8. Auswahl: 6 Wochen nach Angebotseingang 22.04.20<strong>10</strong><br />
9. Beratung und Beschlussempfehlung Hauptausschuss 04/05-20<strong>10</strong><br />
<strong>10</strong>. Beratung und Beschlussempfehlung Stadtrat 04/05-20<strong>10</strong><br />
11. Bekanntmachung der Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe 04/05-20<strong>10</strong><br />
Auswahlverfahren<br />
Für das sich an die Bekanntmachung anschließende Verfahren zum Abschluss eines neuen<br />
Konzessionsvertrages enthält § 46 EnWG weder Verfahrensvorschriften noch werden Kriterien für die<br />
Auswahlentscheidung vorgegeben. Das Gesetz beschränkt sich insoweit auf die Verpflichtung der<br />
diskriminierungsfreien Einräumung von Wegerechten. Allerdings ist anerkannt, dass wegen<br />
europarechtlicher Vorgaben die Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des<br />
Gleichbehandlungsgrundsatzes und Transparenzgebotes getroffen werden muss.<br />
4
Bei der Auswahlentscheidung darüber, mit welchem von mehreren Unternehmen, die sich um den<br />
Abschluss eines Konzessionsvertrages bewerben, der Vertragsschluss erfolgen soll, steht der Stadt<br />
damit ein erheblicher Entscheidungsspielraum zu. Da alle Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
für einen zuverlässigen Netzbetrieb erfüllen müssen und Stadt darüber hinaus von jedem Bewerber<br />
auch die Zahlung der höchst zulässigen Konzessionsabgaben verlangen können, kommt Kriterien<br />
besonderes Gewicht zu, die in der gemeindlichen Infrastrukturverantwortung liegen.<br />
Auswahlkriterien können z.B. sein:<br />
• Stärkung des kommunalen Einflusses auf die örtliche Energieversorgung<br />
• Verbesserung der Möglichkeiten örtlicher Infrastrukturpolitik<br />
• Erhöhung der Leistungsfähigkeit in der Energieversorgung<br />
• Förderung des Einsatzes regenerativer Energien<br />
• Erzielung von Einnahmen für den Stadthaushalt<br />
• Schaffung von Arbeitsplätzen<br />
Die Pfalzwerke AG stellt der Stadt die für eine Auswahl wichtigen Daten über das Stromnetz in<br />
Kleinottweiler zur Verfügung.<br />
Auswahlentscheidung und Vertrag und erneute Bekanntmachung<br />
Die Auswahlentscheidung mit den transparenten Begründungen und ein Vertragsentwurf werden zum<br />
gegebenen Zeitpunkt (voraussichtlich 03/04-20<strong>10</strong>) in Hauptausschuss und Stadtrat zur Beratung und<br />
Beschlussfassung vorgelegt.<br />
Auch diese Entscheidung incl. Begründung muss öffentlich bekannt gemacht werden, falls mehrere<br />
Unternehmen sich bewerben, auch wenn der Zuschlag an die Stadtwerke <strong>Bexbach</strong> GmbH geht.<br />
Übernahme Stromnetz und Straßenbeleuchtung in Kleinottweiler durch die Stadtwerke GmbH<br />
Nach den Bestimmungen des § 46 Abs. 2 Satz 2 ist der bisherige Nutzungsberechtigte (Pfalzwerke AG)<br />
im Falle einer Nichtverlängerung des Vertrages bzw. einem Nichtzuschlag im Auswahlverfahren<br />
verpflichtet, seine für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Stadtteil Kleinottweiler<br />
notwendigen Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer<br />
wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu überlassen.<br />
Stadtwerke <strong>Bexbach</strong> GmbH und Pfalzwerke AG müssen diese Netzübernahme abwickeln.<br />
Im Auswahlverfahren wird begründet, warum die Stadtwerke <strong>Bexbach</strong> GmbH die Stromkonzession für<br />
den Stadtteil Kleinottweiler erhält.<br />
Die Entscheidungen zur Bewerbung bzw. Übernahme müssen zunächst im Aufsichtsrat der Stadtwerke<br />
GmbH und nach einem Richtlinienbeschluss des Stadtrates von der Gesellschafterversammlung (§ 18<br />
Nr. 13 Gesellschaftervertrag) getroffen werden.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Haushaltsstelle<br />
Bedarf (lt. Beschlussvorschlag)<br />
Vorhandene Mittel (HHAnsatz + HHReste – bish. Ausg. – bish. Aufträge)<br />
5
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 22.09.09<br />
Servicedienste Vorlagennummer: 57/2009-2014<br />
6<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
T<br />
O<br />
P<br />
13<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Zuständig<br />
Hauptausschuss 0 0 0<br />
Stadtrat 0 0 0 Beschluss<br />
Titel:<br />
Verleihung des Ehrentellers<br />
Beschlussentwurf:<br />
Gemäß der Satzung über Auszeichnungen und Ehrengaben sowie Glückwünsche der<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong> wird der Ehrenteller der Stadt <strong>Bexbach</strong> an Herrn Karl-Heinz Omlor<br />
und Herrn Alfons Roth verliehen.<br />
Die Aushändigung der Ehrenteller erfolgt in der letzten Sitzung des Stadtrates<br />
im Jahr 2009.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Die Ehrengabensatzung der Stadt <strong>Bexbach</strong> über Auszeichnung und Ehrengaben<br />
sowie Glückwünsche sieht in § 2 die Verleihung des Ehrentellers der Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
vor.<br />
Der Ehrenteller der Stadt <strong>Bexbach</strong> kann als Zeichen ehrender Anerkennung verliehen<br />
werden:<br />
a) an Persönlichkeiten, die sich über die Erfüllung beruflicher, sozialer, kultureller und<br />
staatsbürgerlicher Aufgaben hinaus in besonderer Weise um die Stadt bleibende<br />
Verdienste erworben haben.<br />
b) an Bürger der Stadt, die zwanzig Jahre ein Ehrenamt (Gemeinderat, Ortsrat,<br />
Schiedsmann, Schöffe usw.) verwaltet haben.<br />
Herr Alfons Roth war vom 22. August 1989 als Mitglied im Ortrat <strong>Bexbach</strong> tätig und<br />
übernahm am 20. August 1999 bis zu seinem Ausscheiden am 09. Juli 2009 das Amt<br />
des Ortsvorstehers von <strong>Bexbach</strong>.<br />
Herr Karl-Heinz Omlor war vom 13. Juli 1984 bis zum 02. Juli 1994 im Ortsrat von<br />
Oberbexbach und ab 28. Juni 1999 bis zum 03. Juli 2009 im <strong>Bexbach</strong>er Stadtrat.
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 22.09.09<br />
Servicedienste Vorlagennummer: 77/2009-2014<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
In der Vergangenheit (Beschluss des Stadtrates vom 30.09.1999) wurden bei Bedarf<br />
folgende Sachverständige hinzugezogen:<br />
1. für Angelegenheiten „Bauen und Stadtentwicklung“<br />
Herr Walter Planz<br />
2. für kulturelle Fragen<br />
der Vorsitzende des Stadtkulturverbandes<br />
zurzeit Herr Norbert von Blohn<br />
3. für Sportfragen:<br />
der Vorsitzende des Stadtsportverbandes<br />
zurzeit Herr Michael Helfen<br />
4. für Angelegenheiten „Umwelt, Naturschutz und ‚Energiemaßnahmen<br />
der Vorsitzende des Arbeitskreises <strong>Bexbach</strong>er Naturschutzbeauftragter –ABN-<br />
1<br />
T<br />
O<br />
P<br />
14<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Zuständig<br />
Hauptausschuss 06.<strong>10</strong>.2009 0 0 0 Beratung<br />
Stadtrat 13.<strong>10</strong>.2009 0 0 0 Beschluss<br />
Titel:<br />
Bestellung von nichtständigen Sachverständigen<br />
Beschlussentwurf:<br />
Zu den Sitzungen des Stadtrates sowie der Ausschüsse werden bei Bedarf folgende<br />
Sachverständige hinzugezogen:<br />
1. für kulturelle Fragen: der Vorsitzende des Stadtkulturverbandes,<br />
2. für Sportfragen: der Vorsitzende des Stadtsportverbandes,<br />
3. bei Kriminalprävention der Leiter der Polizeibezirksinspektion Homburg<br />
der Leiter des Kreisjugendamtes<br />
4. für sonstige Angelegenheiten: wird bei Bedarf festgelegt.<br />
Die Sachverständigen erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung eine<br />
Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 Euro.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Gemäß § 49 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in Verbindung<br />
mit § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO-Stadtrat) können auf<br />
Beschluss des Stadtrates Sachverständige zu den Sitzungen des Stadtrates und<br />
seiner Ausschüsse hinzugezogen werden. Sie sind nicht stimmberechtigt.<br />
Sachverständige, die zu nichtöffentlichen Sitzungen hinzugezogen werden, sind zur<br />
Verschwiegenheit verpflichtet (§ 49 Abs. 2 KSVG).<br />
Keine Sachverständige i. S. der Vorschrift sind städtische Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter, die an Sitzungen der Gremien teilnehmen. Sie sind Teil der Verwaltung<br />
und können kraft Leitungsbefugnis des Bürgermeisters zu den Sitzungen<br />
hinzugezogen werden.
Bei Verhinderung der Sachverständigen zu Nr. 2 bis 4 ist deren Vertreter innerhalb<br />
des Verbandes zur Teilnahme an den entsprechenden Sitzungen der Ausschüsse<br />
berechtigt.<br />
Nach § 6 der GeschO-Stadtrat erhalten Sachverständige für die Sitzungsteilnahme<br />
eine Aufwandsentschädigung, die durch den Stadtrat festgelegt wird.<br />
Es wird ein Betrag von 15,-- Euro vorgeschlagen.<br />
2
Beschlussvorlage<br />
Fachbereich / Bereich AZ: 22.09.09<br />
Servicedienste Vorlagennummer: 58/2009-2014<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
nein Enth. Kurztext<br />
Hauptausschuss 17.09.2009 0 0 0<br />
Stadtrat 22.09.2009 0 0 0<br />
Titel:<br />
Änderung der Bekanntmachungssatzung<br />
1<br />
Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
T<br />
O<br />
P<br />
15<br />
Zuständig<br />
Beschlussentwurf:<br />
Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung wird in der beiliegenden<br />
Fassung beschlossen.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in der Stadt <strong>Bexbach</strong><br />
wurde zuletzt am 30. Juni 2000 geändert.<br />
Wesentlicher Grund für die Änderung der Satzung ist die Tatsache, dass zurzeit die<br />
Sitzungen der Ortsräte in allen Gemeindebezirken veröffentlicht werden müssen.<br />
Durch die Änderung der Satzung beschränkt sich die Veröffentlichung nur auf den<br />
jeweiligen Gemeindebezirk.<br />
Eine synoptische Darstellung der Bekanntmachungssatzung sowie eine Neufassung<br />
sind als Anlage beigefügt.