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Grenzüberschreitende Zahlungen - Belfius

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Einfache <strong>Zahlungen</strong> in der<br />

Europäischen Union<br />

(1) der<br />

Hauptziel der Verordnung<br />

Europäischen Kommission über<br />

grenzüberschreitende <strong>Zahlungen</strong> ist es, die<br />

Tarife dieser Euroverrichtungen innerhalb<br />

der Europäischen Unionen den Tarifen für<br />

Inlandszahlungen anzugleichen.<br />

<strong>Grenzüberschreitende</strong> <strong>Zahlungen</strong>, die<br />

in den Genuss der Tarife für<br />

Inlandszahlungen kommen<br />

Dieser innereuropäische Tarif gilt für nicht<br />

dringende Euroüberweisungen in Höhe von<br />

bis zu € 50.000 mit geteilten Kosten, für die<br />

der korrekte IBAN- und BIC-Kode vermerkt<br />

ist.<br />

•Kosten<br />

Für diese Überweisungen werden dieselben<br />

Gebühren wie für Inlandszahlungen erhoben<br />

(für elektronische <strong>Zahlungen</strong> kostenlos).<br />

•Privatpersonen oder Unternehmen?<br />

Ob Privatperson oder Unternehmensleiter,<br />

über die Dexia Bank bezahlen Sie<br />

grenzüberschreitend mit einem Minimum an<br />

Formalitäten.<br />

•Europa steht Ihnen offen<br />

Mit der Verordnung der Europäischen<br />

Kommission können Sie<br />

Euroüberweisungen an Inhaber von Konten<br />

in allen großen Ländern Europas und sogar<br />

in anderen Ländern tätigen (s. Liste mit den<br />

strukturierten Konten im IBAN-Format).<br />

•Minimum an Formalitäten<br />

Für Ihre nicht dringenden<br />

grenzüberschreitenden <strong>Zahlungen</strong> in Höhe<br />

von bis zu € 50.000 mit geteilten Kosten<br />

innerhalb der Europäischen Union kommen<br />

Sie in den Genuss des Tarifs für<br />

Inlandszahlungen, wenn Sie der Dexia Bank<br />

folgende Auskünfte mitteilen:<br />

- den Namen und die Anschrift des<br />

Begünstigten;<br />

- die internationale Kontonummer des<br />

Begünstigten (IBAN);<br />

- den Bankidentifizierungskode (BIC) der<br />

Bank des Begünstigten.<br />

•Deutliche Informationen für den<br />

Begünstigten<br />

Sie können stets eine Mitteilung auf Ihrer<br />

Überweisung vermerken. So sieht der<br />

Begünstigte sogleich, wozu die Zahlung<br />

dient und von wem sie kommt.<br />

•Ausführungsfrist<br />

•Für Überweisungen ins Ausland<br />

Die Dexia Bank verpflichtet sich dazu,<br />

sobald sie Ihren Auftrag, angenommen hat,<br />

der begünstigten Bank das Geld innerhalb<br />

von 3 Werktagen gutzuschreiben. Diese<br />

Frist gilt erst, wenn alle Angaben bezüglich<br />

des Begünstigten und seiner Bank korrekt<br />

und vollständig sind.<br />

•Für Überweisungen aus dem Ausland<br />

Die Dexia Bank verpflichtet sich dazu, Ihrem<br />

Konto die Gelder am Tage nach dem<br />

Eintreffen der Gelder bei der Dexia Bank<br />

gutzuschreiben. Ihre Kontonummer und Ihr<br />

Name müssen korrekt auf der Überweisung,<br />

die die Dexia Bank aus dem Ausland erhält,<br />

vermerkt sein.<br />

Das Vorangegangene gilt weder für die<br />

Einnahme ausländischer Schecks, noch für<br />

die Ausgabe von Bankschecks auf Ihre<br />

Anfrage.<br />

Sonstige grenzüberschreitende<br />

<strong>Zahlungen</strong><br />

In diesem Rahmen gilt eine spezifische<br />

Ausführungsfrist und Kostenstruktur. Ihr<br />

Kundenberater bei der Dexia Bank wird<br />

Ihnen nähere Auskünfte erteilen.<br />

(1) Verordnung (EK) Nr. 2560/2001 vom 19. Dezember 2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über<br />

grenzüberschreitende <strong>Zahlungen</strong> in Euro<br />

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