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38. Sitzung - Bayerischer Landtag

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ordnete Dr. Matschl bestellt. Der Gegenantrag von seiten<br />

des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD: Der<br />

Bayerische <strong>Landtag</strong> beteiligt sich am Verfahren. Die Klage<br />

ist zulässig und begründet. Als Vertreterin des <strong>Landtag</strong>s<br />

wird die Abgeordnete Sophie Rieger bestellt. Er fand keine<br />

Mehrheit. Soweit die Berichterstattung.<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Frau Kollegin, Sie<br />

haben sich in der Aussprache zu Wort gemeldet. Die<br />

Redezeit pro Fraktion beträgt 5 Minuten. Bitte, Sie haben<br />

das Wort.<br />

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin,<br />

meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie oft<br />

ich hier schon gestanden habe, um gegen die restriktiven<br />

und übertriebenen Einschränkungen des Wahlrechts von<br />

EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit nichtdeutschem Paß<br />

durch die Staatsregierung im Verbund mit der CSU-<br />

Fraktion zu protestieren. Es überstieg meine<br />

Vorstellungskraft, welche Schikanen und Abwehrmaßnahmen<br />

gegen die politische Mitsprache von europäischen<br />

Landsleuten sich aus dem klaren Artikel 8 b des<br />

Maastrichter Vertrages ableiten ließen. Dieser Artikel<br />

lautet:<br />

Jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat,<br />

dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, hat in<br />

dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das<br />

aktive und das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen,<br />

wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten<br />

wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaates.<br />

Die Zögerlichkeit, mit der die Staatsregierung an die<br />

Sache heranging, wird dadurch dokumentiert, daß die<br />

Richtlinie längst veröffentlicht war und seit Wochen vorlag,<br />

die Staatsregierung sich aber noch immer hinstellte und<br />

behauptete, die Richtlinie sei noch nicht veröffentlicht.<br />

Dann wurde über Monate hinweg nach allen Möglichkeiten<br />

gesucht, den EU-Bürgerinnen und -Bürgern die<br />

Wahlbeteiligung zu vermiesen. Mit der drastischen<br />

Einschränkung des passiven Wahlrechts und der Schikane<br />

der persönlichen Eintragung in die Wählerliste, verbunden<br />

mit einer überflüssigen erneuten eidesstattlichen<br />

Erklärung - diese müssen die EU-Bürgerinnen und -Bürger<br />

bereits abgeben, wenn sie sich anmelden -, ergänzt um<br />

eine schriftliche Strafandrohung, meinten wir, daß das Faß<br />

der Erniedrigungen ausgeschöpft sei.<br />

(Widerspruch bei der CSU)<br />

Mit der Forderung, sich dieser unnützen und entwürdigenden<br />

Prozedur vor jeder Wahl erneut unterwerfen zu<br />

müssen, wurde aber unfaßbarerweise noch eins draufgesetzt.<br />

Ich bin immer wieder erstaunt darüber, wie klare<br />

Aussagen juristisch ins Gegenteil verdreht werden können.<br />

Die nun geschaffene Wahlungleichheit widerspricht nicht<br />

nur dem Artikel 8 b des Maastrichter Vertrages, und zwar<br />

nach Wort und Inhalt, sondern verstößt auch gegen Artikel<br />

14 in Verbindung mit Artikel 12 der Bayerischen Verfassung,<br />

in denen die Gleichbehandlung bei Wahlen<br />

festgelegt ist. Diese erstreckt sich auch auf die Wahlvor-<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/38 v. 30.01.96<br />

bereitung. Die Popularklage der Antragsteller bezieht sich<br />

auf den Verstoß gegen ein Grundrecht der Bayerischen<br />

Verfassung, nämlich das der Wahlgleichheit.<br />

Ich darf bemerken, daß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versucht<br />

hat, durch einen Gesetzesänderungsantrag vom<br />

14.11.1995 zur Änderung des Gesetzes über die Wahl der<br />

Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der<br />

Landräte eine Popularklage abzuwenden. Nun ist sie<br />

jedoch notwendig geworden, und wir sind guter Hoffnung,<br />

daß sich sogar der Bayerische Verfassungsgerichtshof<br />

unserer Meinung anschließt.<br />

(Widerspruch bei der CSU)<br />

Da wir vorsichtig geworden sind, haben wir in der Popularklage<br />

jedoch noch zusätzlich beantragt, daß die Angelegenheit<br />

dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden<br />

soll, wenn der Klage nicht stattgegeben wird.<br />

(Welnhofer (CSU): Donnerwetter!)<br />

Wir sind ganz sicher, dort recht zu bekommen.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -<br />

Dr. Weiß (CSU): Die haben schon über mehr<br />

Mist entschieden da oben, das stimmt!)<br />

Unser Antrag lautet deshalb: Erstens. Der Bayerische<br />

<strong>Landtag</strong> beteiligt sich am Verfahren.<br />

(Dr. Weiß (CSU): Punkt! Da haben Sie noch<br />

recht!)<br />

Zweitens. Die Klage ist zulässig und begründet.<br />

(Dr. Weiß (CSU): Jetzt kriegen wir allmählich<br />

Schwierigkeiten!)<br />

Drittens. Als Vertreterin des <strong>Landtag</strong>s wird die Abgeordnete<br />

Sophie Rieger bestellt.<br />

(Widerspruch bei der CSU - Welnhofer<br />

(CSU): Und da wollt ihr gewinnen?)<br />

- Jawohl, mit mir gewinnt man.<br />

(Welnhofer (CSU): Gut, daß es den Amtsermittlungsgrundsatz<br />

gibt!)<br />

Viertens. Um die Terminierung einer mündlichen Verhandlung<br />

wird gebeten.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Als nächstem<br />

Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Matschl das<br />

Wort. Bitte, Herr Kollege.<br />

Dr. Matschl (CSU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten<br />

Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Rieger,<br />

daß Sie sich, wie immer, redlich Mühe gegeben haben,<br />

das müssen wir wirklich anerkennen. Nur können wir Ihren<br />

Bemühungen nicht zum Erfolg verhelfen; denn Sie über-

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