38. Sitzung - Bayerischer Landtag
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Plenarprotokoll 13/38 v. 30.01.96 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode 2659<br />
noch diskutieren. Bei dem einen oder anderen werden wir<br />
dann auch Änderungswünsche äußern.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächster Redner<br />
ist Herr Kollege Dr. Bernhard.<br />
Dr. Bernhard (CSU): Frau Präsidentin, meine Damen und<br />
Herren! Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf ebenfalls.<br />
Frau Kollegin Kellner, Sie wissen, daß es früher eine<br />
längere Diskussion über die Auslegung des Artikels 81 der<br />
Bayerischen Verfassung gegeben hat und daß lange Zeit<br />
die Meinung bestanden hat, daß man so etwas in Bayern<br />
über ein generelles Gesetz überhaupt nicht regeln könne.<br />
Herr Kollege von Heckel, wir haben gegen den Gesetzentwurf<br />
der SPD einmal hinsichtlich der Definition der<br />
möglichen Zwecke Bedenken, die bei Ihnen vorgesehen<br />
sind - praktisch der gesamte eigene Wirkungskreis -,<br />
(Max von Heckel (SPD): Darüber lassen wir<br />
mit uns reden!)<br />
wobei der Artikel 81 der Bayerischen Verfassung sicherlich<br />
vorsieht, daß man in diesem Fall eine Spezifizierung<br />
vornehmen muß und nicht den gesamten eigenen Wirkungskreis<br />
mit einbeziehen kann. Dies ist auch<br />
unzweckmäßig, weil der Freistaat Bayern, beispielsweise<br />
verglichen mit dem Bund, nur eine relativ geringe Zahl von<br />
Grundstücken hat.<br />
Sie schlagen vor und fordern, man solle einen Erlaß von<br />
75 % gewähren. Auch das halten wir nicht für zweckmäßig.<br />
50 % sind meiner Meinung nach schon eine ganze<br />
Menge. Wenn man die Grundstücke zu billig machen<br />
würde, führte das nur zu Mitnahmeeffekten und zu Falschallokationen,<br />
zur Verwendung ungeeigneter Grundstücke<br />
und ähnliches mehr. Es ist auch in keinem anderen<br />
Gesetz in anderen Ländern vorgesehen, daß mehr als<br />
50 % erlassen werden. Wir halten diesen Ansatz für<br />
falsch.<br />
Das, was Sie zum Heimfall gesagt haben, ist ebenfalls<br />
nicht notwendig, weil in diesen Verträgen - wie sonst auch<br />
beim Forst - Wiederkaufsrechte mit der Möglichkeit des<br />
Wertausgleichs vorgesehen sind. Das wird meines<br />
Wissens auch noch im Grundbuch eingetragen. Auch in<br />
diesem Fall ist die Sicherheit gegeben, daß Grundstücke<br />
nicht zweckentfremdet werden können, wobei der<br />
Rückfallanspruch dann Schwierigkeiten aufwirft, wenn ein<br />
Gebäude auf dem Grundstück steht, mit dem der Freistaat<br />
Bayern überhaupt nichts anfangen kann. In diesem Fall<br />
halten wir das Wiederkaufsrecht für die zweckmäßigere<br />
Möglichkeit.<br />
Bei den Trägern sind wir der Meinung, daß es nicht ausreicht,<br />
nur die Kommunen als mögliche Träger vorzusehen,<br />
die begünstigt werden können. Wir glauben, daß es<br />
für die Träger, die Aufgaben wahrnehmen, die ebenfalls<br />
von Kommunen wahrgenommen werden - beispielsweise<br />
im sozialen Bereich -, genauso sinnvoll ist, einen<br />
Anspruch auf Vergünstigung zu erhalten. Es ist letztlich<br />
nicht einzusehen, weshalb es sinnvoller ist, daß ein Kindergarten<br />
durch eine Kommune statt durch einen freien<br />
Träger gebaut wird. In diesem Bereich sollten wir durchaus<br />
einen breiteren Kreis von Trägern vorsehen.<br />
Wir werden die Einzelheiten in den Ausschüssen beraten.<br />
Der Senat hat gegen unseren Gesetzentwurf keine<br />
Bedenken erhoben, aber gegen den der SPD. Ich beantrage<br />
Überweisung an die Ausschüsse.<br />
Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Die Aussprache<br />
ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat<br />
schlage ich vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für<br />
Staatshaushalt und Finanzfragen als federführenden<br />
Ausschuß zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? -<br />
Dann ist so beschlossen.<br />
Ich rufe auf:<br />
Tagesordnungspunkt 2 d<br />
Gesetzentwurf der Staatsregierung<br />
zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes<br />
(Drucksache 13/3690)<br />
- Erste Lesung -<br />
Der Gesetzentwurf wird von seiten der Staatsregierung<br />
nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache.<br />
Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Gibt es Wortmeldungen?<br />
- Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann ist die Aussprache<br />
geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat<br />
schlage ich vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß<br />
für Hochschule, Forschung und Kultur als federführenden<br />
Ausschuß zu überweisen. Besteht damit Einverständnis?<br />
- Dann ist so beschlossen.<br />
Ich rufe auf:<br />
Tagesordnungspunkt 2 e<br />
Gesetzentwurf der Staatsregierung<br />
zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes<br />
(Drucksache 13/3712)<br />
- Erste Lesung -<br />
Der Gesetzentwurf wird von seiten der Staatsregierung<br />
nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache.<br />
Die Redezeit würde fünf Minuten betragen. Gibt es Wortmeldungen?<br />
- Ich sehe keine. Dann ist die Aussprache<br />
geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat<br />
schlage ich vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für<br />
Fragen des öffentlichen Dienstes als federführenden<br />
Ausschuß zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? -<br />
Dann ist so beschlossen.<br />
Ich rufe auf: