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38. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Plenarprotokoll 13/38 v. 30.01.96 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode 2659<br />

noch diskutieren. Bei dem einen oder anderen werden wir<br />

dann auch Änderungswünsche äußern.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächster Redner<br />

ist Herr Kollege Dr. Bernhard.<br />

Dr. Bernhard (CSU): Frau Präsidentin, meine Damen und<br />

Herren! Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf ebenfalls.<br />

Frau Kollegin Kellner, Sie wissen, daß es früher eine<br />

längere Diskussion über die Auslegung des Artikels 81 der<br />

Bayerischen Verfassung gegeben hat und daß lange Zeit<br />

die Meinung bestanden hat, daß man so etwas in Bayern<br />

über ein generelles Gesetz überhaupt nicht regeln könne.<br />

Herr Kollege von Heckel, wir haben gegen den Gesetzentwurf<br />

der SPD einmal hinsichtlich der Definition der<br />

möglichen Zwecke Bedenken, die bei Ihnen vorgesehen<br />

sind - praktisch der gesamte eigene Wirkungskreis -,<br />

(Max von Heckel (SPD): Darüber lassen wir<br />

mit uns reden!)<br />

wobei der Artikel 81 der Bayerischen Verfassung sicherlich<br />

vorsieht, daß man in diesem Fall eine Spezifizierung<br />

vornehmen muß und nicht den gesamten eigenen Wirkungskreis<br />

mit einbeziehen kann. Dies ist auch<br />

unzweckmäßig, weil der Freistaat Bayern, beispielsweise<br />

verglichen mit dem Bund, nur eine relativ geringe Zahl von<br />

Grundstücken hat.<br />

Sie schlagen vor und fordern, man solle einen Erlaß von<br />

75 % gewähren. Auch das halten wir nicht für zweckmäßig.<br />

50 % sind meiner Meinung nach schon eine ganze<br />

Menge. Wenn man die Grundstücke zu billig machen<br />

würde, führte das nur zu Mitnahmeeffekten und zu Falschallokationen,<br />

zur Verwendung ungeeigneter Grundstücke<br />

und ähnliches mehr. Es ist auch in keinem anderen<br />

Gesetz in anderen Ländern vorgesehen, daß mehr als<br />

50 % erlassen werden. Wir halten diesen Ansatz für<br />

falsch.<br />

Das, was Sie zum Heimfall gesagt haben, ist ebenfalls<br />

nicht notwendig, weil in diesen Verträgen - wie sonst auch<br />

beim Forst - Wiederkaufsrechte mit der Möglichkeit des<br />

Wertausgleichs vorgesehen sind. Das wird meines<br />

Wissens auch noch im Grundbuch eingetragen. Auch in<br />

diesem Fall ist die Sicherheit gegeben, daß Grundstücke<br />

nicht zweckentfremdet werden können, wobei der<br />

Rückfallanspruch dann Schwierigkeiten aufwirft, wenn ein<br />

Gebäude auf dem Grundstück steht, mit dem der Freistaat<br />

Bayern überhaupt nichts anfangen kann. In diesem Fall<br />

halten wir das Wiederkaufsrecht für die zweckmäßigere<br />

Möglichkeit.<br />

Bei den Trägern sind wir der Meinung, daß es nicht ausreicht,<br />

nur die Kommunen als mögliche Träger vorzusehen,<br />

die begünstigt werden können. Wir glauben, daß es<br />

für die Träger, die Aufgaben wahrnehmen, die ebenfalls<br />

von Kommunen wahrgenommen werden - beispielsweise<br />

im sozialen Bereich -, genauso sinnvoll ist, einen<br />

Anspruch auf Vergünstigung zu erhalten. Es ist letztlich<br />

nicht einzusehen, weshalb es sinnvoller ist, daß ein Kindergarten<br />

durch eine Kommune statt durch einen freien<br />

Träger gebaut wird. In diesem Bereich sollten wir durchaus<br />

einen breiteren Kreis von Trägern vorsehen.<br />

Wir werden die Einzelheiten in den Ausschüssen beraten.<br />

Der Senat hat gegen unseren Gesetzentwurf keine<br />

Bedenken erhoben, aber gegen den der SPD. Ich beantrage<br />

Überweisung an die Ausschüsse.<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Die Aussprache<br />

ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat<br />

schlage ich vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für<br />

Staatshaushalt und Finanzfragen als federführenden<br />

Ausschuß zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? -<br />

Dann ist so beschlossen.<br />

Ich rufe auf:<br />

Tagesordnungspunkt 2 d<br />

Gesetzentwurf der Staatsregierung<br />

zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes<br />

(Drucksache 13/3690)<br />

- Erste Lesung -<br />

Der Gesetzentwurf wird von seiten der Staatsregierung<br />

nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache.<br />

Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Gibt es Wortmeldungen?<br />

- Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann ist die Aussprache<br />

geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat<br />

schlage ich vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß<br />

für Hochschule, Forschung und Kultur als federführenden<br />

Ausschuß zu überweisen. Besteht damit Einverständnis?<br />

- Dann ist so beschlossen.<br />

Ich rufe auf:<br />

Tagesordnungspunkt 2 e<br />

Gesetzentwurf der Staatsregierung<br />

zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes<br />

(Drucksache 13/3712)<br />

- Erste Lesung -<br />

Der Gesetzentwurf wird von seiten der Staatsregierung<br />

nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache.<br />

Die Redezeit würde fünf Minuten betragen. Gibt es Wortmeldungen?<br />

- Ich sehe keine. Dann ist die Aussprache<br />

geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat<br />

schlage ich vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für<br />

Fragen des öffentlichen Dienstes als federführenden<br />

Ausschuß zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? -<br />

Dann ist so beschlossen.<br />

Ich rufe auf:

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