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38. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Plenarprotokoll 13/38 v. 30.01.96 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode 2655<br />

Wunder; denn er ist bis auf zwei kleine Details von der<br />

Drucksache 3445 aus der 12. Wahlperiode abgeschrieben,<br />

mit der die SPD bereits im Oktober 1991 eine solche<br />

Forderung aufgestellt hat.<br />

(Brosch (CSU): Da haben wir die GRÜNEN<br />

erwischt!)<br />

- Sie sind immerhin lernfähig.<br />

(Miller (CSU): Schreibt jetzt die Opposition<br />

voneinander ab?)<br />

Wir haben damals gefordert, daß die Teilnahme an Bürgerversammlungen<br />

nicht nach dem Wahlrecht zu definieren<br />

ist, sondern daß es Sinn macht, alle Menschen, die<br />

in einer Gemeinde gemeldet sind, auch bei Bürgerversammlungen<br />

oder Gemeindeversammlungen - wie die<br />

Versammlung heißt, ist Semantik - zu Wort kommen zu<br />

lassen und ihnen das Recht einzuräumen, Anträge zu<br />

stellen. Es ist nicht einzusehen, daß sich diese Bürger, die<br />

auch Steuern zahlen und Sozialabgaben zahlen, am<br />

Gemeinwesen zumindest nicht insoweit beteiligen dürfen,<br />

daß sie dem Gemeinderat Anregungen geben, mit denen<br />

er sich auf der nächsten oder übernächsten <strong>Sitzung</strong><br />

beschäftigen soll.<br />

Auf ein Problem darf ich im Moment noch hinweisen; es<br />

wird aber in der Diskussion in den Ausschüssen sicher zu<br />

lösen sein. Nach der jetzigen Definition der GRÜNEN sind<br />

alle Gemeindeangehörigen und damit alle Gemeindeeinwohner<br />

unabhängig vom Alter teilnahmeberechtigt.<br />

Ich wage zu bezweifeln, daß es Sinn macht, schon 10-,<br />

12- oder 13jährige in das Korsett der Gemeindeversammlung<br />

zu zwängen, und meine, viel sinnvoller wäre<br />

ein Ansatz über Kinderparlamente und Jugendparlamente<br />

auf kommunaler Ebene. Aber das können wir sicher im<br />

Ausschuß klären.<br />

Mit dieser Einschränkung kündige ich die Zustimmung der<br />

SPD an, wobei es einen entsprechenden Antrag der SPD<br />

eigentlich schon lange gab. Allerdings ist er von der CSU<br />

schon einmal abgelehnt worden.<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Wortmeldung:<br />

Herr Kollege Brosch. Bitte, Herr Kollege. Sie<br />

haben das Wort.<br />

Brosch (CSU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten<br />

Damen und Herren! Bei der Ablehnung von seiten der<br />

CSU wird es auch bleiben. Ich darf das kurz begründen.<br />

Nach Artikel 15 Absatz 1 der Gemeindeordnung sind<br />

Gemeindeangehörige alle Gemeindeeinwohner unabhängig<br />

davon, ob sie Deutsche sind und welches Alter sie<br />

haben. Gemeindebürger sind demgegenüber nur<br />

diejenigen Gemeindeangehörigen, die das Wahlrecht<br />

besitzen und an Wahlen teilnehmen können. Das heißt,<br />

sie müssen Deutsche oder Unionsbürger sein, müssen<br />

18 Jahre alt sein, müssen mindestens drei Monate ihren<br />

Lebensmittelpunkt in der Gemeinde haben und dürfen<br />

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.<br />

Ich darf daran erinnern, daß die Bürgerversammlung ein<br />

mit besonderen Rechten ausgestattetes Gremium der<br />

kommunalen Selbstverwaltung ist, das den Gemeindebürgern<br />

- und vor allem den Gemeindebürgern - die<br />

Gelegenheit geben soll, außerhalb der Wahlen auf die<br />

Geschicke der Gemeinde Einfluß auszuüben. Empfehlungen<br />

der Bürgerversammlung müssen nach Artikel 18<br />

Absatz 4 der Gemeindeordnung sogar innerhalb einer<br />

Frist von vier Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.<br />

Die Teilnahme an der Bürgerversammlung ist deshalb<br />

ein Bürgerrecht.<br />

Aus diesem Grund eröffnet das Gesetz die Möglichkeit,<br />

daß mindestens einmal im Jahr eine solche Bürgerversammlung<br />

durchgeführt wird, und es knüpft daran eben<br />

gewisse Anforderungen. Das Stimm- und Antragsrecht<br />

setzt eine gewisse Lebenserfahrung voraus, und es soll<br />

auf die Gemeindebürger begrenzt bleiben. Wir haben es<br />

deshalb auch bisher abgelehnt, das Wahlalter bei Kommunalwahlen<br />

auf unter 18 Jahre abzusenken.<br />

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Artikel 18, der<br />

bei diesem Gesetzentwurf in Rede steht, ist nur ein<br />

Pflichtstandard. Der Gemeinde bleibt es im Rahmen ihres<br />

Selbstverwaltungsrechts schon jetzt unbenommen, durch<br />

Satzung zusätzlich eine Versammlung der<br />

Gemeindeangehörigen, also eine Gemeindeversammlung,<br />

durchzuführen. Die Stadt München macht dies schon jetzt<br />

regelmäßig auf Stadtteilebene. Eine derartige<br />

Einwohnerversammlung sollte nach unserer Meinung den<br />

Gemeinden aber nicht durch das Gesetz zur Pflicht<br />

gemacht werden. Die Eingriffe in die kommunale<br />

Selbstverwaltung, die auf diesem Gebiet notwendig<br />

wären, sollen nach unserer Meinung auf das notwendige<br />

Maß beschränkt bleiben. Deshalb lehnen wir es auch ab,<br />

Gemeindeversammlungen dieser Art in das Gesetz zu<br />

schreiben. Wir lehnen also den Gesetzentwurf der<br />

Opposition ab.<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Wortmeldung:<br />

Frau Kollegin Rieger. Bitte, ich erfeile Ihnen das<br />

Wort.<br />

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin,<br />

meine Damen und Herren! Herr Güller, ich wollte<br />

Ihnen nur sagen: Der Beweis, daß wir nicht abgeschrieben<br />

haben, ist gerade, daß uns dieser kleine Fehler passiert<br />

ist. Das wollte ich zu unserer Rechtfertigung nur noch<br />

sagen. Ihnen fällt es aber anscheinend schwer, es<br />

hinzunehmen, wenn wir einmal irgendwo schneller waren<br />

als Sie.<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Damit ist die<br />

Aussprache geschlossen.<br />

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den<br />

Gesetzentwurf dem Ausschuß für kommunale Fragen und<br />

innere Sicherheit als federführendem Ausschuß zu<br />

überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Dann ist das<br />

so beschlossen.<br />

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