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5 Zusammenfassung Das Angebot ist verlockend: Betriebliche Altersversorgung zum Nulltarif, d. h. ohne einen Cent Liquiditätsabfluss. Über eine pauschaldotierte Unterstützungskasse kann dieses Ziel auf den ersten Blick erreicht werden. Doch der vermeintliche Vorteil wird häufig teuer erkauft, denn in späteren Jahren wird ersichtlich, dass das in der pauschaldotierten Unterstützungskasse befindliche Kapital nicht ausreicht, um die Versorgungsverpflichtungen zu decken. Das Unternehmen muss nachschießen, darf die Nachschüsse jedoch unter Umständen nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen. Dieses Dilemma tritt insbesondere bei segmentierten pauschaldotierten Unterstützungskassen (nur ein Versorgungsberechtigter z. B. Gesellschafter-Geschäftsführer) sowie bei geschlossenen Versorgungswerken auf. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse trocknet aus. Neben den unzureichenden Dotierungsmöglichkeiten ergeben sich zahlreiche weitere Nachteile, wie z. B. hohe Verwaltungskosten, umfangreiche Berichtspflichten im Jahresabschluss sowie strikte Zweckbindung des Unterstützungskassenvermögens. Es gilt also den Firmenkunden über diese Nachteile aufzuklären und Alternativen aufzuzeigen. Für Arbeitnehmer bietet sich die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung im Durchführungsweg „Direktversicherung“ bzw. „Pensionskasse“ an. Für Gesellschafter-Geschäftsführer und Organe stellt die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse eine gute und risikolose Alternative dar. Auch für den Fall, dass die pauschaldotierte Unterstützungskasse bereits installiert wurde, ergeben sich Sanierungsmöglichkeiten. So kann die Zusage auf das Unternehmen zurück übertragen werden bzw. im Kombinationsmodell auf einen Pensionsfonds und eine rückgedeckte Unterstützungskasse ausgelagert werden. Die Beratung in diesen Sanierungsfällen ist komplex. Es empfiehlt sich deshalb dringend Netzwerkpartner, die Fragen der Steuerberatung, Rechtsberatung, Bilanzierung und der versicherungsmathematischen Bewertung in die Sanierung einzubeziehen. Nur so ist es möglich, den Firmenkunden umfassend und vollständig zu informieren. 6 Anlage 1 zum Einkommensteuergesetz Erreichtes Alter des Leistungsempfängers (Jahre) Die Jahresbeiträge der laufenden Leistungen sind zu vervielfachen bei Leistungen an männliche Leistungsempfänger mit an weibliche Leistungsempfänger mit bis 26 11 17 27 bis 29 12 17 30 13 17 31 bis 35 13 16 36 bis 39 14 16 40 bis 46 14 15 47 und 48 14 14 49 bis 52 13 14 53 bis 56 13 13 57 und 58 13 12 59 und 60 12 12 61 bis 63 12 11 64 11 11 65 bis 67 11 10 68 bis 71 10 9

Erreichtes Alter des Leistungsempfängers (Jahre) Die Jahresbeiträge der laufenden Leistungen sind zu vervielfachen bei Leistungen an männliche Leistungsempfänger mit an weibliche Leistungsempfänger mit 72 bis 74 9 8 75 bis 77 8 7 78 8 6 79 bis 81 7 6 82 bis 84 6 5 85 bis 87 5 4 88 4 4 89 und 90 4 3 91 bis 93 3 3 94 3 2 95 und älter 2 2 Autor • Dr. Stefanie Alt, Nürnberg, Geschäftsführerin der NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen mbH (NBB)

5 Zusammenfassung<br />

Das Angebot ist verlockend: Betriebliche Altersversorgung zum Nulltarif, d. h. ohne einen Cent Liquiditätsabfluss.<br />

Über eine pauschaldotierte Unterstützungskasse kann dieses Ziel auf den ersten Blick erreicht werden. Doch der vermeintliche<br />

Vorteil wird häufig teuer erkauft, denn in späteren Jahren wird ersichtlich, dass das in der pauschaldotierten<br />

Unterstützungskasse befindliche Kapital nicht ausreicht, um die Versorgungsverpflichtungen zu decken.<br />

Das Unternehmen muss nachschießen, darf die Nachschüsse jedoch unter Umständen nicht mehr als Betriebsausgaben<br />

geltend machen. Dieses Dilemma tritt insbesondere bei segmentierten pauschaldotierten Unterstützungskassen (nur ein<br />

Versorgungsberechtigter z. B. Gesellschafter-Geschäftsführer) sowie bei geschlossenen Versorgungswerken auf. Die pauschaldotierte<br />

Unterstützungskasse trocknet aus.<br />

Neben den unzureichenden Dotierungsmöglichkeiten ergeben sich zahlreiche weitere Nachteile, wie z. B. hohe Verwaltungskosten,<br />

umfangreiche Berichtspflichten im Jahresabschluss sowie strikte Zweckbindung des Unterstützungskassenvermögens.<br />

Es gilt also den Firmenkunden über diese Nachteile aufzuklären und Alternativen aufzuzeigen. Für Arbeitnehmer bietet<br />

sich die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung im Durchführungsweg „Direktversicherung“ bzw. „Pensionskasse“<br />

an. Für Gesellschafter-Geschäftsführer und Organe stellt die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse eine<br />

gute und risikolose Alternative dar.<br />

Auch für den Fall, dass die pauschaldotierte Unterstützungskasse bereits installiert wurde, ergeben sich Sanierungsmöglichkeiten.<br />

So kann die Zusage auf das Unternehmen zurück übertragen werden bzw. im Kombinationsmodell auf einen<br />

Pensionsfonds und eine rückgedeckte Unterstützungskasse ausgelagert werden.<br />

Die Beratung in diesen Sanierungsfällen ist komplex. Es empfiehlt sich deshalb dringend Netzwerkpartner, die Fragen<br />

der Steuerberatung, Rechtsberatung, Bilanzierung und der versicherungsmathematischen Bewertung in die Sanierung<br />

einzubeziehen. Nur so ist es möglich, den Firmenkunden umfassend und vollständig zu informieren.<br />

6 Anlage 1 zum Einkommensteuergesetz<br />

Erreichtes Alter des Leistungsempfängers<br />

(Jahre)<br />

Die Jahresbeiträge der laufenden Leistungen sind zu vervielfachen bei Leistungen<br />

an männliche Leistungsempfänger mit an weibliche Leistungsempfänger mit<br />

bis 26 11 17<br />

27 bis 29 12 17<br />

30 13 17<br />

31 bis 35 13 16<br />

36 bis 39 14 16<br />

40 bis 46 14 15<br />

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