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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

- Ausschluss innenstadtrelevanter Sortimente: Bei der Errichtung und Erweiterung<br />

großflächiger Einzelhandelsvorhaben außerhalb der städtebaulich integrierten<br />

Bereiche sollen innenstadtrelevante Sortimente ausgeschlossen werden.<br />

Die vorliegende Planung (u.a. Sicherung eines großflächigen Möbelhauses) wird diesen<br />

Grundsätzen gerecht, da zum einen die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> als Mittelzentrum<br />

grundsätzlich als Standort für großflächige Einzelhandelsbetriebe geeignet ist (Zentralitätsgebot),<br />

zum anderen im Plangebiet, da es städtebaulich gemäß der obigen<br />

Definition als nicht integrierter Standort anzusehen ist, der Einzelhandel <strong>mit</strong> zentrenrelevanten<br />

Sortimenten in der weiteren Entwicklung ausgeschlossen wird (Ausschluss<br />

innenstadtrelevanter Sortimente). So<strong>mit</strong> wird die Funktionsfähigkeit der Innenstadt<br />

und bestehender Versorgungskern in den Stadtteilen nicht gefährdet (Beeinträchtigungsverbot).<br />

Regionalplan Südhessen<br />

Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans ist im Regionalplan Südhessen<br />

(RPS) 1 als Bereich für Industrie und Gewerbe/ Bestand ausgewiesen. Die geplanten<br />

GE-Festsetzungen (Gewerbegebiet) können gemäß § 1 Abs. 4 BauGB als an die Ziele<br />

der Raumordnung und Landesplanung angepasst gelten.<br />

Gemäß Kapitel 2.4.1 des derzeit geltenden Regionalplan Südhessen (RPS) hat die<br />

bauleitplanerische Ausweisung von Sonderbauflächen innerhalb der im RPS ausgewiesenen<br />

„Siedlungsbereiche, Bestand und Zuwachs“ stattzufinden. Eine Ausweisung<br />

von Sonderbauflächen innerhalb der im RPS ausgewiesenen Bereiche für Industrie<br />

und Gewerbe, Bestand und Zuwachs, wie für den vorliegenden Geltungsbereich,<br />

kommt grundsätzlich nicht in Frage.<br />

Bezüglich der bestehenden großflächigen Einzelhandelsnutzungen Möbelland Hochtaunus<br />

/ WOHNmobil wird der Sicherung des Bestandes aus regionalplanerischer<br />

Sicht jedoch zugestimmt (Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Darmstadt vom<br />

27.10.2008 und des Planungsverbandes vom 06.10.2008), da <strong>mit</strong> der vorliegenden<br />

Bebauungsplanung lediglich der Bestand dieser großflächigen Einzelhandelsnutzungen<br />

gesichert werden soll und die vorhandenen Sortimente und Verkaufsflächen nicht<br />

wesentlich verändert bzw. vergrößert werden.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan 2 (FNP) stellt das ganze Plangebiet als gewerbliche<br />

Baufläche dar. Im Vorentwurf des Regionalen Flächenutzungsplans 3 (RegFNP)<br />

des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main ist diese Darstellung<br />

übernommen.<br />

Der überwiegende Teil des Plangebietes wird im vorliegenden Bebauungsplan Nr.<br />

36, 1. Änderung als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Da<strong>mit</strong> ist der<br />

Teilbereich des Plangebietes, der als Gewerbegebiet festgesetzt wird, aus dem Flächennutzungsplan<br />

bzw. Reg FNP entwickelt.<br />

1 Regionalplan Südhessen (RPS) 2000, i. d. F. vom 13.09.2004<br />

2 FNP des Umlandverbandes Frankfurt Region RheinMain: genehmigt vom Hess. Ministerium des Innern am<br />

31.03.1987, Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 27 vom 06.07.1987, wirksam <strong>mit</strong> der<br />

Bekanntmachung.<br />

3 RegFNP: Vorentwurf 2007, Beschluss zur Einleitung der Offenlegung des Planentwurfes durch die Regionalversammlung<br />

Südhessen am 02.02.2007 und am 13.12.2006 durch die Verbandskammer.<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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