Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
lungskatalogen u.ä. Der Museumsshop ist als untergeordnete Nutzung im Kontext<br />
des Museumsbetriebes genehmigt worden. Er stellt keinen eigenständigen Einzelhandelsbetrieb<br />
dar, zumal er auch baulich in das Museumsgebäude integriert ist. Der<br />
Museumsshop widerspricht weder dem Zentrenkonzept für den Einzelhandel der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> noch den Festsetzungen des Bebauungsplans.<br />
Ein Widerspruch wäre gegeben, wenn der Shop eigenständig (unabhängig vom Museumsbetrieb)<br />
betrieben würde, sein Warenangebot nicht mehr im Zusammenhang<br />
<strong>mit</strong> den ausgestellten Objekten des Museums stehen würde oder er sich zu einem<br />
typischen Spielwarenladen entwickeln würde. Spielwaren sind gemäß Zentrenkonzept<br />
für den Einzelhandel zentrenrelevante Sortimente; sie dürfen daher für den vorliegenden<br />
Standort, außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche nur als Randsortiment<br />
angeboten werden.<br />
Im Gewerbegebiet sind die allgemein zulässigen Tankstellen auf der Grundlage von<br />
§1 (5) BauNVO unzulässig. Der Ausschluss dieser Nutzungen erfolgt, um nicht den<br />
<strong>mit</strong> einer Tankstelle verbundenen Verkehr in das Plangebiet zu holen und um so immissionsschutzrechtliche<br />
Konflikte zu vermeiden. Weiterhin ist durch die bestehende<br />
Auslastung der Knotenpunkte Niederstedter Weg/ Urseler Straße bzw. Zeppelinstraße<br />
nicht sichergestellt, ob diese zusätzlichen Verkehre aufgenommen werden könnten.<br />
Betriebstankstellen sind von diesem Ausschluss nicht betroffen, da sie als untergeordnete<br />
Nutzung einer gewerblichen (Haupt-) Nutzung zugeordnet sind und nicht als<br />
eigenständige Betriebe <strong>mit</strong> Kundenverkehr betrachtet werden können. Die Betriebstankstelle<br />
des Oldtimermuseums ist so<strong>mit</strong> zulässig.<br />
Wie unter Pkt. 1.2, 1.3, 2.6.1 und 4.1 dargestellt, ist es ein wesentliches Ziel der Planung,<br />
die Entwicklung des Einzelhandels im Plangebiet unter Berücksichtigung der<br />
bereits vorhandenen Versorgungsstruktur der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> langfristig zu steuern,<br />
um die bestehenden Versorgungsstrukturen innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche<br />
zu stärken und zu erhalten und um negative Auswirkungen (z.B.<br />
Funktionsschwächung der zentralen Versorgungsbereiche, Zersplitterung des Handelsnetzes)<br />
insbesondere auf die Funktion der Innenstadt als Hauptgeschäftsbereich<br />
in <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d. Höhe zu vermeiden, wie sie eintreten könnten, wenn Einzelhandelsnutzungen<br />
in Gewerbegebieten bis zur Grenze des § 11 Abs. 3 BauNVO uneingeschränkt<br />
zulässig wären.<br />
Im Zentrenkonzept sind auf der Grundlage einer Vollerhebung der Verkaufsflächen<br />
und des Warenangebots aller ansässigen Einzelhandelsbetriebe verschiedene Sortimentsgruppen<br />
definiert worden, die im Hinblick auf die Einzelhandelsstruktur des<br />
Hauptgeschäftsbereiches als zentrenrelevant zu bezeichnen sind. Um eine Beeinträchtigung<br />
der Versorgungsstrukturen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d. Höhe zu vermeiden,<br />
ist es daher erforderlich, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben <strong>mit</strong> Verkaufsflächen<br />
für zentrenrelevante Hauptsortimente im Plangebiet zu regeln.<br />
Nach § 1 (9) BauNVO kann, wenn, wie hier, besondere städtebauliche Gründe dies<br />
rechtfertigen, festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der allgemein zulässigen<br />
Nutzungen zugelassen werden können. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass<br />
nach dieser Vorschrift die Möglichkeit besteht, die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben<br />
bestimmter Branchen bzw. bestimmter Sortimente auszuschließen. Die aus-<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
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