24.10.2012 Aufrufe

Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

Die Löschwasserversorgung ist durch den vorhandenen Rückhalteraum und entsprechend<br />

dimensionierte Trinkwasserhauptleitungen sichergestellt. Die Trinkwasserhauptleitung<br />

hat die Dimension 150 mm und ist für einen Volumenstrom von 30 l/s<br />

ausgelegt. Sie sichert die gemäß der Technischen Regeln Arbeitsblatt W 405 der<br />

DVGW Richtlinien für ein <strong>mit</strong>tleres Gewerbegebiet, wie das hier vorliegende <strong>mit</strong> einer<br />

bis zu 3-geschosssigen Bebauung, den geforderten Volumenstrom von 26 l/s. Die im<br />

Einzelfall möglichen erhöhten Anforderungen an die Löschwasserversorgung von<br />

gewerblichen Nutzungen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft<br />

und sind seitens des Bauherrn umzusetzen. Bei einer Bebauung des bisher unbebauten<br />

Grundstückes Niederstedter Weg 7 ist nach Aussage des Fachbereichs<br />

Bevölkerungsschutz (Stellungnahme vom 29.04.2009) ein zusätzlicher Hydrant in<br />

diesem Abschnitt des Niederstedter Weges vorzusehen.<br />

Das Plangebiet ist durch einen Mischwasserkanal abwassertechnisch erschlossen.<br />

Wie unter Hinweise IV / 4. der textliche Festsetzungen beschrieben, werden notwendige<br />

Rückhalteanlagen für eine eventuell notwendige Rückhaltung von Niederschlagswasser<br />

<strong>mit</strong> zeitverzögerter Einleitung in das öffentliche Kanalsystem im Rahmen<br />

des Baugenehmigungsverfahrens überprüft.<br />

5 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

5.1 Baugebiete<br />

Gemäß der städtebaulichen Zielsetzung wird das Plangebiet überwiegend als Gewerbegebiet<br />

(GE) im Sinne von § 8 BauNVO und in einem Teilbereich als sonstiges<br />

Sondergebiet (SO) im Sinne von § 11 BauNVO <strong>mit</strong> der Zweckbestimmung großflächiger<br />

Einzelhandel -Möbelhaus- festgesetzt. Die entsprechend festgesetzten Teilgebiete<br />

orientieren sich an den bestehenden Nutzungen und deren Entwicklungsbedarf<br />

sowie an den Vorgaben des Zentrenkonzeptes für den Einzelhandel in <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

v.d. Höhe.<br />

5.1.1 Sondergebiete (SO 1 und SO2) für großflächigen Einzelhandel -Möbelhaus-<br />

Wie bereits unter Pkt. 4.1 dargestellt, entsprechen die Möbelgeschäfte „Möbellandhochtaunus“<br />

und „WOHNmobil“, die seit 1978 am Niederstedter Weg (Nr. 13a bis 17)<br />

angesiedelt sind, aufgrund ihrer Großflächigkeit nicht mehr dem bisher festgesetzten<br />

Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO. Da die Einzelhandelsnutzung „Möbelhaus“ den<br />

Zielen des Zentrenkonzeptes für den Einzelhandel in <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> entspricht (s.a.<br />

Pkt. 2.6.1) und die Betriebe keine nachteiligen Auswirkungen oder Konflikte im Plangebiet<br />

und seinem Umfeld erkennen lassen, sollen sie planungsrechtlich gesichert<br />

werden.<br />

Großflächiger Einzelhandel ist regelmäßig nur in Kerngebieten oder dafür vorgesehene<br />

Sondergebiete gemäß § 11 (2) BauNVO zulässig. Um die bestehende Nutzung<br />

im Rahmen der Standortsicherung planungsrechtlich abzusichern, werden für den betroffenen<br />

Bereich Sondergebiete für den Einzelhandel -Möbelhaus- festgesetzt.<br />

Da die Möbelgeschäfte auf dem Grundstück Niederstedter Weg 13a bis 17 zwar einer<br />

Geschäftsleitung unterliegen, jedoch zwei eigenständige Betriebe sind, in zwei von-<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!