Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />
lärmimmissionen darstellt. Die verkehrlichen Auswirkungen des Planverfahrens sind<br />
daher hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange zu vernachlässigen.<br />
Ergebnis<br />
Die Regelungen zu schalltechnischen Maßnahmen sichern, dass die 1. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 36 zu keinen schädlichen Umweltauswirkungen durch<br />
Lärm im Sinne des Immissionsschutzgesetzes führt (s.a. <strong>Umweltbericht</strong> Pkt. 2.3.6).<br />
2.6.3 Altlasten<br />
• Altstandort - Niederstedter Weg 19, Gewerbefläche<br />
Gemäß den vorliegenden Auszügen aus dem ALTIS-Kataster 434001010001843<br />
des Landes Hessen gab es für den Gewerbestandort der Firma Infastaub schädliche<br />
Bodenveränderungen, die untersucht und beseitigt wurden. Das Verfahren ist<br />
im Kataster als abgeschlossen verzeichnet. Das bodenschutzrechtliche Verfahren<br />
zum Grundstück Niederstedter Weg 19 wurde nach Durchführung mehrerer Bodenluftuntersuchungen<br />
auf CKW am 06.04.2004 durch das Regierungspräsidium<br />
Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden eingestellt, da der<br />
Schaden zu kleinräumig ist.<br />
• Altablagerung - Verdachtsfläche Gewerbefläche<br />
Gemäß den zurzeit vorliegenden Unterlagen handelt es sich um die Auffüllung einer<br />
ehemaligen Ziegeleigrube <strong>mit</strong> unbekanntem Material. Zur Überprüfung der<br />
vermuteten Altablagerung 434 001 010 000 037 ehem. Ziegelei soll, nach Antrag<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> im Jahre 2009, im Rahmen des Abschlussprogramms<br />
Altlastenfinanzierung eine Einzelfallrecherche durchgeführt werden.<br />
Die Abgrenzung der Fläche wird als nachrichtliche Übernahme in der Planzeichnung<br />
dargestellt<br />
Für die anderen Bereiche des Plangebietes sind keine altlastverdächtigen Flächen<br />
oder Bodenbelastungen bekannt (s.a. <strong>Umweltbericht</strong> Pkt. 2.1.1 und 2.3.1).<br />
2.6.4 Hochwasserschutz<br />
Ein Teilbereich des Plangebietes, die Straßenverkehrsfläche des Bommersheimer<br />
Weges, liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes des Dornbaches. Die nachrichtliche<br />
Übernahme der Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt aufgrund<br />
der Überschwemmungsverordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt,<br />
Blatt 1, Bearbeitungsstand 08.11.2000 (Arbeitskarte). Es sind hieraus keine Auswirkungen<br />
auf die vorliegende Planung erkennbar (s.a. <strong>Umweltbericht</strong> Pkt. 2.1.2 und<br />
2.3.2).<br />
Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebiets ist in der Planzeichnung vermerkt.<br />
2.6.5 Umweltverträglichkeitsprüfung / Umweltprüfung<br />
Nach Anlage 1 Nr. 18.8 und 18.7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) ist für die Maßnahmen, die durch die 1. Änderung des Bebauungsplans<br />
Nr. 36 „Niederstedter Weg“ begründet werden, weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
noch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles im Sinne von § 3c Satz1<br />
UVPG durchzuführen (siehe Pkt. D <strong>Umweltbericht</strong>) .<br />
Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />
14