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Begründung mit Umweltbericht - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe <strong>Begründung</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 36 “Niederstedter Weg”, 1. Änd. Stand § 10 (1) BauGB<br />

lärmimmissionen darstellt. Die verkehrlichen Auswirkungen des Planverfahrens sind<br />

daher hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange zu vernachlässigen.<br />

Ergebnis<br />

Die Regelungen zu schalltechnischen Maßnahmen sichern, dass die 1. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 36 zu keinen schädlichen Umweltauswirkungen durch<br />

Lärm im Sinne des Immissionsschutzgesetzes führt (s.a. <strong>Umweltbericht</strong> Pkt. 2.3.6).<br />

2.6.3 Altlasten<br />

• Altstandort - Niederstedter Weg 19, Gewerbefläche<br />

Gemäß den vorliegenden Auszügen aus dem ALTIS-Kataster 434001010001843<br />

des Landes Hessen gab es für den Gewerbestandort der Firma Infastaub schädliche<br />

Bodenveränderungen, die untersucht und beseitigt wurden. Das Verfahren ist<br />

im Kataster als abgeschlossen verzeichnet. Das bodenschutzrechtliche Verfahren<br />

zum Grundstück Niederstedter Weg 19 wurde nach Durchführung mehrerer Bodenluftuntersuchungen<br />

auf CKW am 06.04.2004 durch das Regierungspräsidium<br />

Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden eingestellt, da der<br />

Schaden zu kleinräumig ist.<br />

• Altablagerung - Verdachtsfläche Gewerbefläche<br />

Gemäß den zurzeit vorliegenden Unterlagen handelt es sich um die Auffüllung einer<br />

ehemaligen Ziegeleigrube <strong>mit</strong> unbekanntem Material. Zur Überprüfung der<br />

vermuteten Altablagerung 434 001 010 000 037 ehem. Ziegelei soll, nach Antrag<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> im Jahre 2009, im Rahmen des Abschlussprogramms<br />

Altlastenfinanzierung eine Einzelfallrecherche durchgeführt werden.<br />

Die Abgrenzung der Fläche wird als nachrichtliche Übernahme in der Planzeichnung<br />

dargestellt<br />

Für die anderen Bereiche des Plangebietes sind keine altlastverdächtigen Flächen<br />

oder Bodenbelastungen bekannt (s.a. <strong>Umweltbericht</strong> Pkt. 2.1.1 und 2.3.1).<br />

2.6.4 Hochwasserschutz<br />

Ein Teilbereich des Plangebietes, die Straßenverkehrsfläche des Bommersheimer<br />

Weges, liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes des Dornbaches. Die nachrichtliche<br />

Übernahme der Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt aufgrund<br />

der Überschwemmungsverordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt,<br />

Blatt 1, Bearbeitungsstand 08.11.2000 (Arbeitskarte). Es sind hieraus keine Auswirkungen<br />

auf die vorliegende Planung erkennbar (s.a. <strong>Umweltbericht</strong> Pkt. 2.1.2 und<br />

2.3.2).<br />

Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebiets ist in der Planzeichnung vermerkt.<br />

2.6.5 Umweltverträglichkeitsprüfung / Umweltprüfung<br />

Nach Anlage 1 Nr. 18.8 und 18.7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) ist für die Maßnahmen, die durch die 1. Änderung des Bebauungsplans<br />

Nr. 36 „Niederstedter Weg“ begründet werden, weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

noch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles im Sinne von § 3c Satz1<br />

UVPG durchzuführen (siehe Pkt. D <strong>Umweltbericht</strong>) .<br />

Fachbereich <strong>Stadtplanung</strong><br />

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