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Weinbauliches Gutachten - Balthasar Ress

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8. Schlussfolgerungen<br />

Auf einem Teil der begutachteten Fläche in Sylt – Gemarkung Keitum - könnte -<br />

vergleichbar mit der vom Gutachter bewerteten Fläche in Grebin oder dem Weinbau<br />

in Mecklenburg-Vorpommern (Stargart, Schloss Rattay) - Weinbau betrieben werden.<br />

Die Produktion von Tafel- oder Landwein ist grundsätzlich möglich.<br />

Der Anbau von frühreifen interspezifischen Rebsorten wird empfohlen. In diesem<br />

Zusammenhang ist vor allem auf die Botrytis-Festigkeit und eine geringe Neigung zur<br />

Verrieselung (Blühfestigkeit) zu achten.<br />

Durch weinbauliche Maßnahmen wie Sortenwahl und Ertragsbegrenzungen, falls<br />

erforderlich, kann ein Mindeststandard erreicht werden. Dabei sind diese<br />

weinbaulichen Maßnahmen unter den eingeschränkten klimatischen Rahmenbedingungen<br />

besonders wichtig. Um das Risiko zu minimieren, sollte daher auch<br />

eine eingeschränkte Sortenwahl vorgenommen werden.<br />

Die Optimierung des Bestandsklimas ist von besonderer Bedeutung und muss durch<br />

Windschutzmaßnahmen verbessert werden. Insbesondere hinsichtlich des Windschutzes<br />

sind besondere Maßnahmen notwendig. Die Schaffung eines künstlichen<br />

Windschutzes, besonders in der ersten Phase, ist zu prüfen.<br />

Als Erziehungssystem wird eine Drahtrahmenerziehung empfohlen. Es muss mit<br />

erheblichen Ertragsschwankungen aufgrund der niedrigen Temperaturen zur<br />

Zeit der Blüte gerechnet werden. Alle Prognosen deuten allerdings auf eine<br />

Verschiebung der Weinbaugrenze nach Norden hin.<br />

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