Weinbauliches Gutachten - Balthasar Ress
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8. Schlussfolgerungen<br />
Auf einem Teil der begutachteten Fläche in Sylt – Gemarkung Keitum - könnte -<br />
vergleichbar mit der vom Gutachter bewerteten Fläche in Grebin oder dem Weinbau<br />
in Mecklenburg-Vorpommern (Stargart, Schloss Rattay) - Weinbau betrieben werden.<br />
Die Produktion von Tafel- oder Landwein ist grundsätzlich möglich.<br />
Der Anbau von frühreifen interspezifischen Rebsorten wird empfohlen. In diesem<br />
Zusammenhang ist vor allem auf die Botrytis-Festigkeit und eine geringe Neigung zur<br />
Verrieselung (Blühfestigkeit) zu achten.<br />
Durch weinbauliche Maßnahmen wie Sortenwahl und Ertragsbegrenzungen, falls<br />
erforderlich, kann ein Mindeststandard erreicht werden. Dabei sind diese<br />
weinbaulichen Maßnahmen unter den eingeschränkten klimatischen Rahmenbedingungen<br />
besonders wichtig. Um das Risiko zu minimieren, sollte daher auch<br />
eine eingeschränkte Sortenwahl vorgenommen werden.<br />
Die Optimierung des Bestandsklimas ist von besonderer Bedeutung und muss durch<br />
Windschutzmaßnahmen verbessert werden. Insbesondere hinsichtlich des Windschutzes<br />
sind besondere Maßnahmen notwendig. Die Schaffung eines künstlichen<br />
Windschutzes, besonders in der ersten Phase, ist zu prüfen.<br />
Als Erziehungssystem wird eine Drahtrahmenerziehung empfohlen. Es muss mit<br />
erheblichen Ertragsschwankungen aufgrund der niedrigen Temperaturen zur<br />
Zeit der Blüte gerechnet werden. Alle Prognosen deuten allerdings auf eine<br />
Verschiebung der Weinbaugrenze nach Norden hin.<br />
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