09.10.2013 Aufrufe

Teilnahmebedingungen für das 19. Thüringer Weinfest in Bad Sulza

Teilnahmebedingungen für das 19. Thüringer Weinfest in Bad Sulza

Teilnahmebedingungen für das 19. Thüringer Weinfest in Bad Sulza

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>19.</strong> <strong>Thür<strong>in</strong>ger</strong> <strong>We<strong>in</strong>fest</strong> <strong>in</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Sulza</strong><br />

1. Term<strong>in</strong><br />

Das <strong>19.</strong> <strong>Thür<strong>in</strong>ger</strong> <strong>We<strong>in</strong>fest</strong> <strong>in</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Sulza</strong> f<strong>in</strong>det vom <strong>19.</strong> – 21.08.2011 statt.<br />

2. Veranstalter<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Sulza</strong>, unterstützt durch die Kurgesellschaft Heilbad <strong>Bad</strong> <strong>Sulza</strong> mbH und durch den<br />

<strong>Thür<strong>in</strong>ger</strong> We<strong>in</strong>bauvere<strong>in</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Sulza</strong> e. V.<br />

Ansprechpartner <strong>für</strong> den Bereich Markt: Ordnungsamt <strong>Bad</strong> <strong>Sulza</strong><br />

Herr He<strong>in</strong>ecke<br />

Tel.: 036461 241–31 ; Fax: 036461 241–12<br />

Mail: ordnungsamt@bad-sulza.de<br />

3. Anmeldung<br />

Die Anmeldung zum <strong>We<strong>in</strong>fest</strong> hat bis zum 30. April 2011 zu erfolgen. Später e<strong>in</strong>gehende Anmeldungen können<br />

nur bed<strong>in</strong>gt berücksichtigt werden. Mit Unterschrift des Anmeldeformulars gelten die allgeme<strong>in</strong>en<br />

<strong>Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen</strong> als anerkannt.<br />

4. Zulassung<br />

Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet alle Bewerbungen<br />

anzunehmen. Er ist berechtigt Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. E<strong>in</strong>e Berücksichtigung <strong>in</strong> früheren<br />

Jahren begründet ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung e<strong>in</strong>es bestimmten Platzes. Der<br />

Veranstalter hat <strong>das</strong> Recht den zugewiesenen Platz nötigenfalls zu beschränken. Der Anbieter ist nicht berechtigt<br />

ohne Genehmigung des Veranstalters den zugewiesenen Platz ganz oder teilweise Dritten zu überlassen.<br />

Der Veranstalter weist darauf h<strong>in</strong>, <strong>das</strong> ke<strong>in</strong> Anspruch auf alle<strong>in</strong>igen Vertrieb des angegebenen<br />

Warensortiments besteht<br />

5. Änderung<br />

Der Veranstalter kann ohne Anerkennung irgendwelcher Schadenersatzansprüche die Veranstaltung absagen,<br />

verlegen oder die Öffnungszeiten verändern. Für den Fall der vollständigen Nichtabhaltung werden die gezahlten<br />

Standgelder zurückerstattet. Bei e<strong>in</strong>er Verlegung oder Verkürzung gilt der abgeschlossene Vertrag <strong>für</strong> den neuen<br />

Zeitpunkt und die neue Zeitdauer. Der Veranstalter kann e<strong>in</strong>zelnen Händlern ohne Nennung von Gründen den<br />

Standplatz vor oder während der Veranstaltung wieder entziehen, gezahlte Standgelder werden rückerstattet.<br />

E<strong>in</strong> Rücktrittsrecht steht dem Anbieter nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen zu.<br />

6. Standgebühr<br />

• nur handwerkliche Darbietung ke<strong>in</strong>e<br />

• Verkauf mit handwerklicher Darbietung 20,00 € / Tag<br />

• nur Verkauf 25,00 € / Tag<br />

• zzgl. Strom und Wasser 5,00 € / Tag<br />

7. Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

Die Höhe der Standgebühren wird vom Veranstalter berechnet und dem Händler zusammen mit der<br />

Standnummer mitgeteilt. Der Betrag ist ohne Abzug bis zum festgelegten Term<strong>in</strong> zu bezahlen. Der Veranstalter<br />

ist berechtigt bei nicht fristgerechter Zahlung den Standplatz anderweitig zu vergeben.<br />

8. Standzuteilung<br />

Die Stände werden vom Veranstalter zugeteilt, e<strong>in</strong> Anspruch hierauf besteht nicht. Der Veranstalter behält sich<br />

<strong>das</strong> Recht vor, die Standplätze ohne Angabe von Gründen an den Markttagen zu tauschen.<br />

9. Marktzeiten<br />

Freitag 20.00 – 01.00 Uhr (nur <strong>für</strong> Versorger)<br />

Samstag 10.00 – 20.00 Uhr<br />

Sonntag 10.00 – <strong>19.</strong>00 Uhr<br />

10. Standaufbau, Standbesetzung<br />

Der Aufbau des Standes soll vor Marktbeg<strong>in</strong>n abgeschlossen se<strong>in</strong>. Mit dem Abbau darf vor Ende der<br />

Veranstaltung nicht begonnen werden. Während der gesamten Marktzeit hat der Anbieter se<strong>in</strong>en Stand geöffnet<br />

und von ihm oder se<strong>in</strong>em Personal besetzt zu halten. E<strong>in</strong>e Änderung des zugewiesenen Standplatzes bzw. der<br />

angegebenen Standgröße ist durch den Veranstalter zu genehmigen. Das Abstellen von Fahrzeugen am<br />

Standplatz ist nur <strong>in</strong> besonderen Fällen möglich. Stand<strong>in</strong>haber welche Strom benötigen, haben eigenständig <strong>für</strong><br />

e<strong>in</strong>e ausreichende Bekabelung zu sorgen. Das Aufstellen von Schildern oder anderen Werbeträgern <strong>für</strong> Dritte<br />

ist nicht gestattet. Die gesetzlichen Bestimmungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zuhalten.


11. Verkaufsregelung<br />

Jeder Anbieter darf nur die Waren anbieten, die im Anmeldeformular aufgelistet s<strong>in</strong>d. Für alle angebotenen<br />

Waren besteht e<strong>in</strong>e Preisauszeichnungspflicht.<br />

12. Abgabe von Speisen und Getränken<br />

Bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr hat jeder Stand<strong>in</strong>haber e<strong>in</strong>en Abfallbehälter<br />

<strong>in</strong> ausreichender Größe, direkt vor se<strong>in</strong>em Stand aufzustellen. Der Ausschank von alkoholischen Getränken<br />

ist generell ausgeschlossen. Der Veranstalter kann Ausnahmen zulassen. Händler die Grill- und Bratwaren<br />

anbieten haben da<strong>für</strong> zu sorgen, <strong>das</strong>s der Untergrund der Stellfläche nicht verunre<strong>in</strong>igt wird.<br />

13. Abfallbeseitigung/Entsorgung<br />

Die Standbetreiber s<strong>in</strong>d <strong>für</strong> die Entsorgung anfallender Abfälle selbst verantwortlich und haben während der<br />

Veranstaltung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Grundsauberkeit um den Stand eigenständig zu sorgen. In Marktnähe (h<strong>in</strong>ter Rathaus<br />

neben Toilettenconta<strong>in</strong>er) s<strong>in</strong>d zur Unterstützung e<strong>in</strong> Abfall- sowie zwei Glasconta<strong>in</strong>er aufgestellt.<br />

14. Haftung<br />

Das Betreten und Befahren der Veranstaltungsfläche erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt ke<strong>in</strong>e<br />

Haftung <strong>für</strong> die Sicherheit der von den Benutzern e<strong>in</strong>gebrachten Sachen. Im übrigen haftet der Veranstalter nur<br />

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit se<strong>in</strong>er Bediensteten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die<br />

Veranstaltungsteilnehmer haften dem Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haben auch <strong>für</strong><br />

Schäden e<strong>in</strong>zustehen, die von ihrem Personal oder ihren Beauftragten verursacht werden. Diese gehen<br />

gegenüber dem Veranstalter als Erfüllungsgehilfen. Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat e<strong>in</strong>e ausreichende<br />

Haftpflichtversicherung abzuschließen und den mit der Aufsicht beauftragen Personen auf Verlangen<br />

nachzuweisen. Der Veranstalter wird von jeglichen Schadenersatzansprüchen frei gestellt.<br />

15. Bewachung<br />

Der Veranstalter stellt e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Bewachung<br />

Donnerstag 22.00 – 06.00 Uhr<br />

Freitag 20.00 – 06.00 Uhr<br />

Samstag 22.00 – 06.00 Uhr.<br />

Er übernimmt ke<strong>in</strong>e Haftung <strong>für</strong> Diebstähle und Beschädigungen.<br />

16. Dekoration<br />

Der Teilnehmer verpflichtet sich, se<strong>in</strong>en Stand angemessen dem Charakter des Festes entsprechend zu<br />

dekorieren und anfallenden Müll eigenständig zu entsorgen.<br />

17. Allgeme<strong>in</strong>e Bed<strong>in</strong>gungen<br />

Der Veranstalter hat Weisungsrecht gegenüber allen Händlern während der gesamten Veranstaltung. Den<br />

Anordnungen des Veranstalters und dessen Angestellten ist Folge zu leisten. Die <strong>in</strong> der Anmeldung enthaltenen<br />

Angaben werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und ggf. an Dritte weitergegeben bzw. zu<br />

Werbezwecken <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>We<strong>in</strong>fest</strong> auszugsweise veröffentlicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!