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Abwassersatzung - AbwS - Bad Mergentheim

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14. Änderung durch Satzung vom 27.06.2013 (§§ 2, 31 a, 32, 33, 34, 35, 35 a,<br />

36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 45 Abs. 3)<br />

Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für <strong>Bad</strong>en-Württemberg (WG) und<br />

der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für <strong>Bad</strong>en-Württemberg (GemO) in Verbindung<br />

mit den §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für <strong>Bad</strong>en-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> am<br />

29.10.1987 folgende Satzung beschlossen:<br />

I. Allgemeines<br />

§ 1<br />

Öffentliche Einrichtung<br />

1) Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen<br />

Abwassers als eine öffentliche Einrichtung.<br />

2) Als angefallen gilt Abwasser, das über eine Grundstücksentwässerungsanlage in<br />

die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage<br />

gebracht (angeliefert) wird.<br />

3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen<br />

Abwasseranlage besteht nicht.<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder<br />

sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei<br />

Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das<br />

von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen<br />

gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser<br />

gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen<br />

austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.<br />

(2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Stadtgebiet<br />

angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen<br />

zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die<br />

öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser,<br />

durch die die öffentlichen Abwasseranlagen entlastet werden,<br />

Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken,<br />

Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen, Versickerungs- und<br />

Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Mulden- und Rigolensysteme,

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