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Abwassersatzung - AbwS - Bad Mergentheim

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14<br />

§ 28<br />

Beitragssatz<br />

Der Abwasserbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Teilbeträge<br />

je m² Nutzungsfläche<br />

(§ 24 Abs. 1)<br />

(ab 02.12.2001) (ab 01.01.2002)<br />

1. für den öffentlichen Abwasserkanal 9,60 DM 4,90 €<br />

2. für den mechanischen Teil des Klärwerks 1,85 DM 0,95 €<br />

3. für den biologischen Teil des Klärwerks 1,85 DM 0,95 €<br />

1) Die Beitragsschuld entsteht:<br />

§ 29<br />

Entstehung der Beitragsschuld<br />

1. In den Fällen des § 22 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal<br />

angeschlossen werden kann.<br />

2. In den Fällen des § 22 Abs. 2, mit dem Anschluss , frühestens jedoch mit dessen<br />

Genehmigung.<br />

3. In den Fällen des § 28 Nrn. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für<br />

das Grundstück genutzt werden können.<br />

4. In den Fällen des § 27 Abs. 1, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im<br />

Grundbuch eingetragen ist.<br />

5. In den Fällen des § 27 Abs. 2, mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans bzw.<br />

dem Inkrafttreten der Abrundungssatzung i. S. von § 34 Abs. 4 BauGB.<br />

6. In den Fällen des § 27 Abs. 2 Buchstabe b):<br />

a) sobald tatsächlich angeschlossen ist, frühestens jedoch mit der Genehmigung<br />

des Anschlusses;<br />

b) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der<br />

Baugenehmigung;<br />

c) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung.<br />

2) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 14 Abs. 2 entsprechend.

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