Exotische Kapitalmarktprodukte Teil 2 - axis RECHTSANWÄLTE
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<strong>axis</strong> THEMENBRIEF „Kapitalanlage und Steuern“<br />
Abs. 10 Satz 7 EStG gelten diese Wertpapiere unter der Abgeltungsteuer<br />
als Finanzinnovationen, ohne Bestandsschutz.<br />
Fazit: Nennenswerte Vorteile lassen sich bei diesen Floatern<br />
nicht erkennen. Zu erwähnen ist allerdings, dass sie im Vergleich<br />
zu herkömmlichen variabel verzinsten Anleihen Kursrisiken,<br />
aber kaum -chancen bieten.<br />
2.30. Mismatch-Floater<br />
Variabel verzinste Anleihe, wobei der zugrunde liegende Basis-<br />
oder Referenzzins keinen direkten Einfluss auf die Verzinsung<br />
des Floaters im Zeitpunkt der Zinsfeststellung hat. Der Zins<br />
kann beispielsweise aus dem Durchschnitt von mehreren verschiedenen<br />
Zinssätzen, einem identischen Satz zu verschiedenen<br />
Zeitpunkten oder mit einigen mathematischen Berechnungsfaktoren<br />
errechnet werden. Die abweichende Zinsfeststellung<br />
kann dabei, je nach Marktkonstellation, über/unter der<br />
Rendite von herkömmlichen Floatern liegen. Steuerlich gelten<br />
die Regeln für Floater.<br />
2.31. Multi-Aktienanleihen<br />
Diese Unterform der klassischen Aktienanleihe hat die Besonderheit,<br />
dass sich die Rückzahlung zum Nennwert bei Fälligkeit<br />
nach dem Kursverlauf von mehreren Aktien richtet. Liegt auch<br />
nur einer dieser Bezugswerte unter seinem Basispreis, hängt<br />
die Rückzahlung von der Aktie ab, die am stärksten gefallen ist.<br />
Das Risiko für den Sparer ist deutlich höher als bei der Grundversion,<br />
da sich die Wahrscheinlichkeit für Kursverluste deutlich<br />
erhöht. Zu einer Rückzahlung unterhalb des Emissionskurses<br />
kommt es bereits, wenn nur eine Aktie gefallen ist, obwohl die<br />
anderen Titel deutlich gestiegen sind. Hätte der Anleger hingegen<br />
drei Aktienanleihen auf die jeweiligen Bezugswerte erworben,<br />
hätte er zu einem Drittel ein Minus eingefahren. Dieses<br />
Risiko honoriert der Emittent mit einem deutlich höheren Zinskupon,<br />
der unabhängig vom Kursverlauf immer gezahlt wird.<br />
Steuerlich ergeben sich keine Unterschiede zu herkömmlichen<br />
Aktienanleihen.<br />
2.32. Multi-Asset-Fonds<br />
Es handelt sich um Investmentfonds, die sich weltweit flexibel in<br />
Aktien, Anleihen, Immobilien, Sichteinlagen, Rohstoffe und<br />
alternative Anlagen wie Hedgefonds und Private Equity engagieren,<br />
die für private Sparer schwerer zugänglich sind. Diese<br />
Anlageform ist erst seit dem 13.02.2004 durch die Umsetzung<br />
einer EU-Änderungsrichtlinie zu den OGAW im deutschen<br />
Recht möglich. Ziel der Manager ist es, durch die optimale<br />
Gewichtung der einzelnen Anlageklassen, ein optimales Ergebnis<br />
und gleichmäßige Renditen zu erreichen. Multi-Asset-Fonds<br />
sind vergleichbar mit einer Vermögensverwaltung, allerdings mit<br />
geringeren Beträgen. Das breite Spektrum kann das Risiko<br />
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reduzieren, weil sich die verschiedenen Anlageklassen je nach<br />
Marktphase in der Regel unterschiedlich entwickeln.<br />
Im Zuge der Abgeltungsteuer profitieren vor dem 1.1.2009<br />
erworbene Fondsanlagen, die aufgrund des Bestandsschutzes<br />
nach Ablauf der Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei veräußert<br />
werden können. Insoweit lösen die im Fonds thesaurierten<br />
Gewinne keine Abgeltungsteuer und Umschichtungen im Gegensatz<br />
zur Direktanlage nicht den Bestandsschutz aus. Zur<br />
langfristigen Konservierung der Steuerfreiheit bieten sich vorrangig<br />
Investmentfonds an, die marktbreit investieren und das<br />
Vermögen nicht nur auf ein spezielles Anlagesegment beschränken.<br />
Das gelingt über Multi-Asset-Fonds, die eine marktunabhängige<br />
Streuung in unterschiedliche Anlageformen nutzen<br />
und über nur ein Produkt jederzeit in die chancenreichsten<br />
Anlagen investieren und steuerneutral umschichten zu können.<br />
Die Nettorenditen fallen damit ab 2009 besser aus, wenn der<br />
jeweilige Fondsmanager zumindest so erfolgreich wie der Direktanleger<br />
agiert. Denn die Steuerersparnis liegt dann über<br />
den laufenden Gebühren und der einmalige Ausgabeaufschlag<br />
relativiert sich über lange Anlagezeiträume.<br />
2.33. Öko-Zertifikate<br />
Sie setzen auf alternative Energien, Umweltschutz und Wasser,<br />
indem sie sich auf Indizes beziehen, die Unternehmen aus<br />
diesem Bereich beinhalten. Dies sind z.B. die FTSE4Good<br />
Europe, Dow Jones EuroStoxx Sustainability, S&P Water Index,<br />
European Renewable Index, nx-25, Ökoinvest, S-BOX Dr. Höller<br />
oder Photon-Photovoltaik-Index.<br />
Allerdings sollten Anleger beachten, dass die in den jeweiligen<br />
Indizes enthaltenen Gesellschaften selten reine „grüne Unternehmen“<br />
sind und ethische Aspekte nur eine untergeordnete<br />
Rolle spielen. Vor dem Erwerb eines Öko-Zertifikats sollte der<br />
Emissionsprospekt des Anbieters studiert werden. Hieraus<br />
lassen sich meist die Aktivitäten der einzelnen Unternehmen<br />
entnehmen. Steuerlich ergeben sich keine Besonderheiten im<br />
Vergleich zu herkömmlichen Zertifikaten.<br />
2.34. Opportunity-Fonds<br />
Diese geschlossenen Beteiligungen setzen auf unterbewertete<br />
Gebäudekomplexe sowie Problemimmobilien mit hohem Entwicklungspotential.<br />
Nach dem Erwerb erfolgt eine Umstrukturierung<br />
durch Sanierung und Neupositionierung für höherwertige<br />
und zahlungskräftigere Nutzerschichten. Ist die günstig erworbene<br />
Immobilie anschließend langfristig höherwertig vermietet,<br />
erfolgt der Verkauf. Im Gegensatz zu herkömmlichen geschlossenen<br />
Immobilienfonds beträgt die Laufzeit höchstens fünf<br />
Jahre, sodass die Spekulationsfrist des § 23 EStG für Grundbesitz<br />
nicht überschritten wird.