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Exotische Kapitalmarktprodukte Teil 2 - axis RECHTSANWÄLTE

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<strong>axis</strong> THEMENBRIEF „Kapitalanlage und Steuern“<br />

Abs. 10 Satz 7 EStG gelten diese Wertpapiere unter der Abgeltungsteuer<br />

als Finanzinnovationen, ohne Bestandsschutz.<br />

Fazit: Nennenswerte Vorteile lassen sich bei diesen Floatern<br />

nicht erkennen. Zu erwähnen ist allerdings, dass sie im Vergleich<br />

zu herkömmlichen variabel verzinsten Anleihen Kursrisiken,<br />

aber kaum -chancen bieten.<br />

2.30. Mismatch-Floater<br />

Variabel verzinste Anleihe, wobei der zugrunde liegende Basis-<br />

oder Referenzzins keinen direkten Einfluss auf die Verzinsung<br />

des Floaters im Zeitpunkt der Zinsfeststellung hat. Der Zins<br />

kann beispielsweise aus dem Durchschnitt von mehreren verschiedenen<br />

Zinssätzen, einem identischen Satz zu verschiedenen<br />

Zeitpunkten oder mit einigen mathematischen Berechnungsfaktoren<br />

errechnet werden. Die abweichende Zinsfeststellung<br />

kann dabei, je nach Marktkonstellation, über/unter der<br />

Rendite von herkömmlichen Floatern liegen. Steuerlich gelten<br />

die Regeln für Floater.<br />

2.31. Multi-Aktienanleihen<br />

Diese Unterform der klassischen Aktienanleihe hat die Besonderheit,<br />

dass sich die Rückzahlung zum Nennwert bei Fälligkeit<br />

nach dem Kursverlauf von mehreren Aktien richtet. Liegt auch<br />

nur einer dieser Bezugswerte unter seinem Basispreis, hängt<br />

die Rückzahlung von der Aktie ab, die am stärksten gefallen ist.<br />

Das Risiko für den Sparer ist deutlich höher als bei der Grundversion,<br />

da sich die Wahrscheinlichkeit für Kursverluste deutlich<br />

erhöht. Zu einer Rückzahlung unterhalb des Emissionskurses<br />

kommt es bereits, wenn nur eine Aktie gefallen ist, obwohl die<br />

anderen Titel deutlich gestiegen sind. Hätte der Anleger hingegen<br />

drei Aktienanleihen auf die jeweiligen Bezugswerte erworben,<br />

hätte er zu einem Drittel ein Minus eingefahren. Dieses<br />

Risiko honoriert der Emittent mit einem deutlich höheren Zinskupon,<br />

der unabhängig vom Kursverlauf immer gezahlt wird.<br />

Steuerlich ergeben sich keine Unterschiede zu herkömmlichen<br />

Aktienanleihen.<br />

2.32. Multi-Asset-Fonds<br />

Es handelt sich um Investmentfonds, die sich weltweit flexibel in<br />

Aktien, Anleihen, Immobilien, Sichteinlagen, Rohstoffe und<br />

alternative Anlagen wie Hedgefonds und Private Equity engagieren,<br />

die für private Sparer schwerer zugänglich sind. Diese<br />

Anlageform ist erst seit dem 13.02.2004 durch die Umsetzung<br />

einer EU-Änderungsrichtlinie zu den OGAW im deutschen<br />

Recht möglich. Ziel der Manager ist es, durch die optimale<br />

Gewichtung der einzelnen Anlageklassen, ein optimales Ergebnis<br />

und gleichmäßige Renditen zu erreichen. Multi-Asset-Fonds<br />

sind vergleichbar mit einer Vermögensverwaltung, allerdings mit<br />

geringeren Beträgen. Das breite Spektrum kann das Risiko<br />

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reduzieren, weil sich die verschiedenen Anlageklassen je nach<br />

Marktphase in der Regel unterschiedlich entwickeln.<br />

Im Zuge der Abgeltungsteuer profitieren vor dem 1.1.2009<br />

erworbene Fondsanlagen, die aufgrund des Bestandsschutzes<br />

nach Ablauf der Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei veräußert<br />

werden können. Insoweit lösen die im Fonds thesaurierten<br />

Gewinne keine Abgeltungsteuer und Umschichtungen im Gegensatz<br />

zur Direktanlage nicht den Bestandsschutz aus. Zur<br />

langfristigen Konservierung der Steuerfreiheit bieten sich vorrangig<br />

Investmentfonds an, die marktbreit investieren und das<br />

Vermögen nicht nur auf ein spezielles Anlagesegment beschränken.<br />

Das gelingt über Multi-Asset-Fonds, die eine marktunabhängige<br />

Streuung in unterschiedliche Anlageformen nutzen<br />

und über nur ein Produkt jederzeit in die chancenreichsten<br />

Anlagen investieren und steuerneutral umschichten zu können.<br />

Die Nettorenditen fallen damit ab 2009 besser aus, wenn der<br />

jeweilige Fondsmanager zumindest so erfolgreich wie der Direktanleger<br />

agiert. Denn die Steuerersparnis liegt dann über<br />

den laufenden Gebühren und der einmalige Ausgabeaufschlag<br />

relativiert sich über lange Anlagezeiträume.<br />

2.33. Öko-Zertifikate<br />

Sie setzen auf alternative Energien, Umweltschutz und Wasser,<br />

indem sie sich auf Indizes beziehen, die Unternehmen aus<br />

diesem Bereich beinhalten. Dies sind z.B. die FTSE4Good<br />

Europe, Dow Jones EuroStoxx Sustainability, S&P Water Index,<br />

European Renewable Index, nx-25, Ökoinvest, S-BOX Dr. Höller<br />

oder Photon-Photovoltaik-Index.<br />

Allerdings sollten Anleger beachten, dass die in den jeweiligen<br />

Indizes enthaltenen Gesellschaften selten reine „grüne Unternehmen“<br />

sind und ethische Aspekte nur eine untergeordnete<br />

Rolle spielen. Vor dem Erwerb eines Öko-Zertifikats sollte der<br />

Emissionsprospekt des Anbieters studiert werden. Hieraus<br />

lassen sich meist die Aktivitäten der einzelnen Unternehmen<br />

entnehmen. Steuerlich ergeben sich keine Besonderheiten im<br />

Vergleich zu herkömmlichen Zertifikaten.<br />

2.34. Opportunity-Fonds<br />

Diese geschlossenen Beteiligungen setzen auf unterbewertete<br />

Gebäudekomplexe sowie Problemimmobilien mit hohem Entwicklungspotential.<br />

Nach dem Erwerb erfolgt eine Umstrukturierung<br />

durch Sanierung und Neupositionierung für höherwertige<br />

und zahlungskräftigere Nutzerschichten. Ist die günstig erworbene<br />

Immobilie anschließend langfristig höherwertig vermietet,<br />

erfolgt der Verkauf. Im Gegensatz zu herkömmlichen geschlossenen<br />

Immobilienfonds beträgt die Laufzeit höchstens fünf<br />

Jahre, sodass die Spekulationsfrist des § 23 EStG für Grundbesitz<br />

nicht überschritten wird.

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