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Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union Voraussetzungen Arbeitserlaubnis-EU für nicht qualifizierte Tätigkeiten: Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland Überprüfung des Arbeitsmarktes, d.h. Einhaltung einer Rangfolge → Deutsche, Unionsbürger, Drittstaats- angehörige mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang, z. B. türkische Staatsbürger Aysel Sevda Mollaogullari, SOLWODI RLP e.V., 09.03.2012

Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union Voraussetzungen für die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit: Teilnahme am Arbeitsmarkt mehr als 12 Monate Aufenthaltsrecht seit drei Jahren Junge Menschen mit deutschem Schulabschluss oder Ausbildungsplatz Zuzug von Familienangehörigen: Bezugsperson arbeitet seit 12 Monaten Bezugsperson besitzt eine Arbeitsberechtigung-EU Bezugsperson besitzt seit 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt. Aysel Sevda Mollaogullari, SOLWODI RLP e.V., 09.03.2012

Arbeitnehmerfreizügigkeit in <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Union<br />

Voraussetzungen Arbeitserlaubnis-EU für nicht<br />

qualifizierte Tätigkeiten:<br />

Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland<br />

Überprüfung <strong>de</strong>s Arbeitsmarktes, d.h. Einhaltung einer<br />

Rangfolge → Deutsche, Unionsbürger, Drittstaats-<br />

angehörige mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang,<br />

z. B. türkische Staatsbürger<br />

Aysel Sevda Mollaogullari, SOLWODI RLP e.V., 09.03.2012

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