Exportbericht Norwegen - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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EXPORTBERICHT<br />
NORWEGEN<br />
Wirtschaft / Außenhandel<br />
Geschäftsabwicklung<br />
Markterschließung<br />
Zoll<br />
Recht<br />
Geschäftsreisen<br />
Stand: März 2013<br />
Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport <strong>Norwegen</strong>, der freundlicherweise von<br />
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT<br />
AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich.<br />
Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ).<br />
Weitere <strong>Exportbericht</strong>e sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter<br />
www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.
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2<br />
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Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung.<br />
Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen<br />
Form angeführt.<br />
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3<br />
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ......................................................................................................... 4<br />
BEDEUTENDE WIRTSCHAFTSEKTOREN .......................................................................................... 6<br />
AUSSENHANDEL ................................................................................................................................ 10<br />
AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ............................................................................................ 11<br />
AUßENHANDEL MIT BAYERN ........................................................................................................... 12<br />
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ....................... 13<br />
Empfohlene Vertriebswege .................................................................................................................. 13<br />
Wichtigste Messen ............................................................................................................................... 14<br />
Normen ................................................................................................................................................ 14<br />
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ..................................................................................... 15<br />
Zahlungskonditionen ............................................................................................................................ 15<br />
Bonitätsauskünfte ................................................................................................................................ 15<br />
Bank- und Finanzwesen ...................................................................................................................... 16<br />
Verkehr, Transport, Logistik ................................................................................................................. 17<br />
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................................. 18<br />
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL .................................................................................... 19<br />
Steuern und Abgaben .......................................................................................................................... 19<br />
Zoll und Außenhandelsregime ............................................................................................................. 22<br />
RECHTSINFORMATIONEN ................................................................................................................ 25<br />
Gesellschaftsrecht ............................................................................................................................... 26<br />
Firmengründung ................................................................................................................................... 29<br />
Patent-, Marken- & Musterrecht ........................................................................................................... 31<br />
Lizenzvergabe ...................................................................................................................................... 32<br />
Eigentum und Forderungen ................................................................................................................. 32<br />
Insolvenzrecht ...................................................................................................................................... 34<br />
Vertretungsvergabe ............................................................................................................................. 35<br />
Arbeits- & Sozialrecht .......................................................................................................................... 36<br />
Prozessrecht ........................................................................................................................................ 39<br />
Schiedsgerichtsbarkeit ......................................................................................................................... 39<br />
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN .................................................................................. 41<br />
WICHTIGE ADRESSEN ...................................................................................................................... 46<br />
LINKS ................................................................................................................................................... 49
ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Staatsform Parlamentarische Monarchie<br />
Fläche<br />
Bevölkerung<br />
Städte<br />
385.186 km²<br />
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4<br />
5 Millionen Einwohner<br />
Oslo (Hauptstadt) 613.285 Ew.<br />
Bergen 263.762 Ew.<br />
Trondheim 176.348 Ew.<br />
Stavanger: 127.506 Ew.<br />
Bærum 114.489 Ew.<br />
Kristiansand: 83.243 Ew.<br />
Klima Trotz nördlicher Lage ist das Klima an der insgesamt 2.532 km<br />
langen Küste (ohne Fjorde, mit 25.148 km) infolge des<br />
Golfstroms verhältnismäßig mild. Sämtliche Häfen sind auch im<br />
Winter nahezu immer eisfrei. Im Inneren des Landes herrscht<br />
kontinentales Klima vor. Hohe Niederschlagsmengen werden<br />
besonders im äußeren Küstengebiet verzeichnet, im<br />
Landesinneren sehr trockene Sommer.<br />
Durchschnittstemperaturen in Oslo minus 4,3°C im Januar und<br />
plus 16,4 °C im Juli.<br />
Währung<br />
Norwegische Krone (NOK) - 1 NOK = 100 Øre<br />
Wechselkurs: 1 EUR =7,34122 NOK (Stand: 13.12.2012)<br />
Tipp: Einen tagesaktuellen Währungsrechner finden Sie im Außenwirtschaftsportal <strong>Bayern</strong><br />
www.auwi-bayern.de Arbeitshilfen.<br />
Historischer Überblick<br />
800 — 1100 Wikingerzeit: Norwegische, dänische und schwedische Seefahrer (Wikinger)<br />
beherrschen die Nord- und Ostsee, plündern die Küsten Englands, Irlands und<br />
Frankreichs, gründen Niederlassungen in Island und in der Normandie und öffnen<br />
Handelswege über Russland bis nach Konstantinopel.<br />
1000 — 1100 Christianisierung <strong>Norwegen</strong>s und Islands: Höhepunkt erreicht die Entwicklung mit<br />
den drei Missionskönigen - Håkon Adalsteinfostre (genannt "der Gute"), Olav<br />
Tryggvason und Olav Haraldsson (der Heilige).<br />
ab 1130 — 1227 Zahlreiche Bürgerkriege im Mittelalter.<br />
ab 1227 Beginn des Hochmittelalters, Aufbau der Städte, Krone und Kirche bringt einen<br />
Distrikt nach dem anderen in ihre Obrigkeit.<br />
ab 1250 Handelsniederlassungen der Hanseaten (Hansestadt Bergen), Oslo wird zur<br />
Hauptstadt <strong>Norwegen</strong>s.<br />
1397 Kalmarer Union - <strong>Norwegen</strong>, Dänemark und Schweden werden unter einer Krone<br />
vereint. Nach Zerfall der Union verbleibt <strong>Norwegen</strong> unter der Souveränität der<br />
dänischen Krone.
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5<br />
1814 Loslösung von Dänemark, Union mit Schweden unter König Karl Johan.<br />
<strong>Norwegen</strong> widersetzt sich der Union, begründet ein Parlament (Storting) und<br />
erkämpft sich eine eigene Verfassung (Verfassung von Eidsvoll). Der König von<br />
Schweden bleibt aber norwegischer Souverän.<br />
1905 Ende der Union mit Schweden. Der dänische Prinz Carl besteigt als Haakon VII.<br />
den norwegischen Thron. Periode des wirtschaftlichen Aufschwungs, Entstehung<br />
erster Industriezentren.<br />
1940 — 1945 <strong>Norwegen</strong> von Deutschland besetzt.<br />
1945 Rückzug der deutschen Truppen, Wiederaufbau des Landes.<br />
1949 Beitritt zur NATO gemeinsam mit Dänemark, Aufwärtsentwicklung der<br />
norwegischen Wirtschaft; Aufbau eines Wohlfahrtsstaates, in dem die sozialen<br />
Unterschiede heute geringer sind als in den meisten anderen westlichen Ländern.<br />
ab 1960 Beginn des Ölzeitalters, größte Produktion im europäischen Nordmeer vor der<br />
Westküste <strong>Norwegen</strong>s; Umstrukturierung der Wirtschaft.<br />
1972 Volksabstimmung über die EG-Mitgliedschaft, Beitritt scheitert mit 53 % Nein-<br />
Stimmen.<br />
1994 Neuerliche Absage der Norweger zum EU-Beitritt, Eintritt in den EWR.<br />
1996 Unterzeichnung des Schengener Abkommens und somit Intensivierung der<br />
Kooperation mit EU.<br />
2001 25. März: Schengener Abkommen tritt in Kraft.<br />
Bevölkerung<br />
Die offizielle Sprache ist Norwegisch (Bokmål und Nynorsk).<br />
<strong>Norwegen</strong> hat eine samische Urbevölkerung (ca. 38.000) in den Bezirken Troms und Finnmark und<br />
hier ist auch Samisch eine offizielle Sprache. Das norwegische „Sami-Parlament“ wurde 1989<br />
eröffnet und befindet sich in Karasjok.<br />
In <strong>Norwegen</strong> leben zurzeit etwa 601.000 ausländische Staatsbürger, das sind 12,2 % der<br />
Bevölkerung. Die größte Gruppe sind Staatsbürger aus Polen (etwa 60.600), gefolgt von<br />
Schweden (etwa 34.100) und Pakistan (etwa 31.900).<br />
Landes- und Geschäftssprachen<br />
Landessprache: Norwegisch<br />
Geschäftssprachen: Englisch und Norwegisch<br />
Politisches System<br />
SM König Harald V von <strong>Norwegen</strong> ist seit 1991 Staatsoberhaupt.<br />
Das Storting (Norwegische Nationalversammlung) dient seit der<br />
Einführung des Parlamentarismus im Jahre 1884 als höchste politische<br />
Körperschaft in <strong>Norwegen</strong>. Die Wahlen zum Storting werden alle vier<br />
Jahre abgehalten und die Abgeordnetenmandate gemäß eines<br />
Systems der politischen Vertretung verteilt. Die Regierung wird im<br />
Auftrag des Königs aus der Mitte des Stortings gewählt.<br />
„Wussten Sie, ….<br />
dass ein Großteil der<br />
Norweger über sehr gute<br />
Englischkenntnisse verfügt,<br />
die schon im<br />
Kindergarten erlernt<br />
werden?<br />
Englisch ist daher die<br />
am häufigsten<br />
verwendete<br />
Geschäftssprache in<br />
Nor-wegen.“<br />
Der Storting übt die formale Kontrolle über die zwei wichtigsten Instrumente der Regierung aus:<br />
Das Erlassen von Gesetzen und die Verabschiedung des nationalen Haushalts. Die meisten<br />
Gesetzesvorlagen und Haushaltsentwürfe werden dem Storting von der Regierung vorgelegt. In<br />
der Regel brauchen meist nur kleine Veränderungen an den Gesetzesvorlagen vorgenommen zu<br />
werden, da die Regierung entweder über eine stützende Stimmenmehrheit im Storting verfügt oder<br />
ihre Vorlagen der Stimmenmehrheit im Storting bereits angepasst hat.<br />
Die Regierungskoalition aus Arbeiterpartei (AP), Sozialistischer Linkspartei (SV) und<br />
Zentrumspartei (SP) konnte bei der Wahl 2009 ihre Mehrheit im „Storting“ verteidigen.<br />
Den Regierungsparteien fallen somit 86 der insgesamt 169 Sitze im norwegischen Parlament zu.<br />
Das ist ein Abgeordneter weniger als vor den Wahlen, es reicht aber für die erforderliche Mehrheit<br />
von 85 Sitzen.
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6<br />
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen<br />
Wichtigste Mitgliedschaften <strong>Norwegen</strong>s: UNO, NATO, WTO, OECD, EWR, EFTA, Europarat,<br />
IAEA, IHK, ILO, IMF, WHO, FAO, Weltbank, Nordischer Rat.<br />
Abkommen mit Deutschland<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Abkommen über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei<br />
Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie der Kosten für<br />
verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen<br />
Schengener Abkommen<br />
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN<br />
<strong>Norwegen</strong>, ein relativ kleines Land gemessen an seiner Einwohnerzahl,<br />
verfügt über beträchtliche Erdöl- und Gasreserven sowie über ein großes<br />
Wasserkraftpotenzial. Vormals eines der ärmeren westeuropäischen<br />
Länder, geprägt durch Schifffahrt, Fischfang, Land- und Forstwirtschaft,<br />
ist <strong>Norwegen</strong> heute der weltweit zweitgrößte Gasexporteur und der<br />
fünftgrößte Erdölexporteur, mit nahezu Vollbeschäftigung, hohen<br />
Leistungsbilanzüberschüssen und einem der höchsten<br />
Bruttoinlandsprodukte pro Kopf. Das Preis- und Lohnniveau ist im<br />
internationalen Vergleich sehr hoch. <strong>Norwegen</strong>s staatlicher<br />
Pensionsfonds (vormals „Ölfonds“) ist der größte Staatsfonds der Welt<br />
und hat ein höheren Wert als das norwegische Bruttoinlandsprodukt.<br />
„Wussten Sie,……<br />
dass <strong>Norwegen</strong>s staatlicher<br />
Pensionsfonds<br />
(vormals „Ölfonds“)<br />
der größte<br />
Staatsfonds der Welt<br />
ist?“ Der „Government<br />
Pensions Fund –<br />
Global“ hatte Sept.<br />
2012 einen Wert von<br />
ca. 490 Mrd. EUR.<br />
Wirtschaftslage und Perspektiven<br />
Anders als viele andere europäische Staaten, ist <strong>Norwegen</strong> von der aktuellen Finanz- und<br />
Schuldenkrise weitgehend verschont geblieben. Im Jahr 2011 und in der ersten Hälfte 2012 konnte<br />
ein relativ starkes Wachstum verzeichnet werden. Ein deutlicher Aufschwung wird auch nächstes<br />
Jahr erwartet und 2015 sollte das Ende der schwächelnden Konjunktur erreicht sein.<br />
Die schlechte wirtschaftliche Lage vieler Staaten und eine relativ starke Krone sind nicht gerade<br />
förderlich für den norwegischen Export. Das schwache internationale Wachstum wird allerdings<br />
durch eine hohe Inlandsnachfrage kompensiert und auch der Ölsektor wird 2012 als<br />
Wachstumsmotor dienen.<br />
Makroökonomische Daten<br />
Einheit 2010 2011 2012 p 2013 p<br />
BIP pro Kopf € 64.800 70.900 73.500 75.800<br />
BIP Mrd. € 314,9 349,0 366,5 383,0<br />
Wachstumsrate BIP (real) % 0,7 1,5 4,0 3,0<br />
Inflationsquote % 2,3 1,2 0,5 1,0<br />
Arbeitslosenquote % 3,6 3,3 3,0 3,1<br />
Rohölproduktion Mio. b/d 1,9 1,8 1,7 1,7<br />
Quelle: Bayerische Landesbank, p = Prognose<br />
BEDEUTENDE WIRTSCHAFTSEKTOREN<br />
Neben einigen Großindustrieunternehmen wie „Statoil“ oder „Norsk Hydro“ ist <strong>Norwegen</strong>s<br />
Wirtschaft von Klein- und Mittelbetrieben geprägt. Der Offshore-Industrie (Erdöl- und<br />
Erdgasförderung, Raffinerien, Zulieferindustrie, F&E, Beratung, etc.) kommt besondere Bedeutung<br />
zu, gefolgt von der Metallurgie, der Holzverarbeitung bzw. -veredelung (inkl. Papierindustrie) sowie<br />
der Produktion von Spezialmaschinen. Des Weiteren wachsen die IT-Branche und Industriezweige<br />
in den Bereichen Chemie, Elektrotechnik, Transportausrüstungen und Lebensmittel an.
Beiträge zum BIP in %<br />
Quelle: EUROSTAT<br />
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7<br />
Schlüsselsektor ist die Öl- und Gaswirtschaft. Der Öl- und Gasexport trug 2011 mit 19 Prozent zum<br />
BIP und 59 Prozent zum Warenexport des Landes bei (46 Prozent inkl. Dienstleistungen).<br />
Insgesamt wurden 2011 ca. 219 Milliarden Kubikmeter Öläquivalent produziert und damit 5 Prozent<br />
weniger als 2010. Allerdings stiegen die Exporteinnahmen aufgrund der hohen Ölpreise deutlich<br />
um 16 Prozent auf 524 Milliarden NOK. Aufgrund der regelmäßigen Einnahmen aus der Öl- und<br />
Gaswirtschaft ist der norwegische Staat praktisch schuldenfrei. Die Staatseinnahmen aus der Öl-<br />
und Gaswirtschaft betrugen im Haushaltsjahr 2011 ca. 363 Mrd. NOK (circa 47,1 Milliarden Euro)<br />
und damit 13,8 Prozent des BSP. Davon wurden entsprechend der sogenannten 4-Prozent-<br />
Handlungsregel, nach der nur max. 4 Prozent der Erträge des Fonds, aber nicht die Überschüsse<br />
der Öl- und Gaswirtschaft an den Staat überwiesen werden sollen, 106 Mrd. NOK im<br />
Staatshaushalt verbucht. 235 Milliarden NOK wurden an den Ölfonds überwiesen. 2011 und 2012<br />
wurden neue signifikante Ölvorkommen gefunden (ca. 3 Mrd. Barrel Öläquivalent), die die<br />
Arbeitsplätze sowie die Umsätze und Rentabilität der norwegischen Ölindustrie auf weitere Jahre<br />
sichern helfen sollen.<br />
Die traditionelle Schifffahrtsnation <strong>Norwegen</strong> kontrolliert eine der größten Handelsflotten der Welt.<br />
Ende 2011 befanden sich insgesamt 1.398 in <strong>Norwegen</strong> sowie im Ausland registrierte Schiffe der<br />
norwegischen Handelsflotte (jeweils über 100 Bruttoregistertonnen) in Gebrauch. Die<br />
Gesamttonnage betrug 15,6 Millionen Bruttoregistertonnen.<br />
Die Fischwirtschaft gliedert sich in die sehr unterschiedlichen Branchen der traditionsreichen<br />
Fischerei und der international in der Spitzengruppe liegenden Fischzucht mit der Konzentration<br />
auf Lachs. Die traditionelle Hochseefischerei konnte 2011 eine Gesamtfangmenge von 2,3<br />
Millionen Tonnen Fisch und Meerestieren im Wert von 15,9 Milliarden NOK und einen Anteil von<br />
5,7 Prozent am Gesamtexport verbuchen. 10.235 Personen sind hauptberuflich in der<br />
Fischereiwirtschaft beschäftigt.<br />
<strong>Norwegen</strong> schützt seine Landwirtschaft weitgehend vor internationaler Konkurrenz und zahlt hier<br />
nach Japan die zweithöchsten Subventionen (lt. OECD 2010) weltweit. Damit erreicht <strong>Norwegen</strong><br />
einen Selbstversorgungsgrad von ca. 50 Prozent. Insgesamt trägt die Landwirtschaft (ohne Jagd-<br />
und Forstwirtschaft) aber nur noch mit 0,3 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei und<br />
beschäftigt gerade noch 1,9 Prozent der Erwerbstätigen (2011). Die Anzahl der<br />
landwirtschaftlichen Betriebe betrug in 2011 45.500, die landwirtschaftlich genutzte Fläche 9,98<br />
Mio. ha. <strong>Norwegen</strong> nimmt nicht am gemeinsamen Agrarmarkt der EU teil. 5 % der Fläche werden<br />
ökologisch betrieben.<br />
Der Umsatz in der Holzindustrie (Holzeinschlag) betrug im Jahr 2011 44 Mrd. NOK (8,5 Millionen<br />
Kubikmeter). Die Holzindustrie hatte damit einen Anteil von 0,54 Prozent am BIP. Die produktive<br />
Nutzfläche der Holzindustrie beträgt aufgrund geographischer Besonderheiten nur 25 Prozent der<br />
norwegischen Landesfläche. Eine effiziente Forstwirtschaft scheitert häufig an schwierigen
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8<br />
natürlichen Verhältnissen (steile Hänge, keine Transportwege) und fehlenden finanziellen<br />
Anreizen. Entsprechend gilt der Baumbestand <strong>Norwegen</strong>s als überaltert und krankheitsanfällig.<br />
Einzigartig für ein Industrieland stützt sich die Strombranche dank der großen Wasserressourcen<br />
des Landes fast ausschließlich auf Elektrizität aus erneuerbaren Quellen. Trotz einer<br />
Liberalisierung des Strommarktes sind hier im Wesentlichen öffentliche Akteure (Statkraft und<br />
zahlreiche kommunale Erzeuger) tätig, da das norwegische Wasserkraftgesetz eine Beteiligung<br />
privater Firmen begrenzt. Die Stromerzeugung ist für viele Kommunen und Regionen die wichtigste<br />
Finanzierungsquelle.<br />
Die große Abhängigkeit von einem Energieerzeuger (in Normaljahren 98-99 Prozent Wasserkraft)<br />
und die relativ geringe Vernetzung mit dem Ausland haben eine Anfälligkeit für<br />
Preisschwankungen und Versorgungsengpässe zur Folge, wie sich in den relativ trockenen und<br />
kalten Jahren 2010/2011 gezeigt hat. 2011 haben sich der Strommarkt und die entsprechenden<br />
Preise wieder normalisiert und <strong>Norwegen</strong> hat durch reichliche Niederschläge seine traditionelle<br />
Rolle als Nettostromexporteur wiedererlangt. Die Gesamtstromproduktion betrug 2011 128,1 TWh<br />
und damit 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Wasserkraftwerke steigerten ihre Stromproduktion<br />
2011 um 4 Prozent und dehnten ihren Anteil auf 95 Prozent der Gesamtproduktion aus.<br />
<strong>Norwegen</strong> besitzt mit 82 Terrawattstunden ca. 50 Prozent des Wasserspeicherpotentials in Europa<br />
und damit eine wichtige Funktion als mögliche "grüne Batterie" und Kraftreserve für eine erhöhte<br />
Produktion von erneuerbaren Energien in der EU. Im Juni 2012 haben Bundeswirtschaftsminister<br />
Rösler und der norwegische Öl- und Energieminister Moe vereinbart, ein Hochspannungskabel<br />
zwischen Deutschland und <strong>Norwegen</strong> zu bauen. In <strong>Norwegen</strong> stehen Belange des Naturschutzes<br />
und lokale Bürgerproteste oft einem weiteren Ausbau der Wasserkraft und auch der<br />
Netzinfrastruktur entgegen.<br />
Auch bei Windkraft besitzt <strong>Norwegen</strong> ein großes natürliches Potential (das größte in Europa inkl.<br />
Offshore). Zu deren Nutzung hat die norwegische Regierung ein staatliches Förderprogramm<br />
aufgelegt. Zwar stieg die Windkraftkraftproduktion 2011 mit 45 Prozent stark an. Ihr Gesamtanteil<br />
an der Stromversorgung <strong>Norwegen</strong>s bleibt aber mit knapp 1 Prozent nachrangig. Einen wichtigen<br />
Stimulus für den Bau von Windkraftwerken und neuen Kleinwasserkraftwerken erwartet die<br />
Regierung durch die Einführung eines Systems grüner Zertifikate gemeinsam mit Schweden, bei<br />
dem allein in <strong>Norwegen</strong> pro Jahr 13,2 Terawattstunden neuer Strom aus erneuerbaren Quellen<br />
(sukzessive bis 2020) erzeugt werden soll.<br />
Die Tourismusbranche ist in <strong>Norwegen</strong> über viele Jahre hinweg stark gewachsen. Sie hat einen<br />
Anteil von circa 3,3 Prozent am BIP (2009) und umfasst etwa 6,3 Prozent der Beschäftigten, leidet<br />
aber derzeit unter dem hohen Kurs der norwegischen Krone. 2010 wurden circa 1,66 Millionen<br />
Übernachtungen deutscher Gäste (21 % aller Übernachtungen ausländischer Touristen) in<br />
<strong>Norwegen</strong> gezählt.<br />
Der Bankensektor ist relativ klein, aber robust und ausreichend kapitalisiert. Die Marktführer sind<br />
ausnahmslos skandinavische Banken. Es besteht hier kaum eine Exponierung gegenüber den in<br />
der Eurozone liegenden Risiken. (Quelle: Auswärtiges Amt)
Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)<br />
Investitionen der nächsten Jahre:<br />
Vorhaben / Ort<br />
Flughafen Gardermoen<br />
Neues Nationalmuseum<br />
Autobahnbau E6, E16, E18 und E39<br />
Eisenbahnverbindungen<br />
Doppelspuren<br />
Fornebubanen<br />
2020park in Stavanger<br />
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9<br />
Investitionssumme 1 Hinweis<br />
EUR 1,7 Mrd.<br />
-<br />
-<br />
-<br />
EUR 600 Mio.<br />
EUR 800 Mio.<br />
Grilstad Marina<br />
EUR 660 Mio.<br />
Quelle: Statsbygg, Byggaktuelt, http://web.tu.no/byggeprosjekter<br />
Fertigstellung Herbst<br />
2017<br />
Baustart 2014<br />
Baumaßnahmen<br />
erfolgen<br />
Abschnittsweise<br />
Baumaßnahmen<br />
erfolgen<br />
Abschnittsweise<br />
in Planung<br />
Baumaßnahmen<br />
erfolgen<br />
Abschnittsweise<br />
Fertigstellung 2020<br />
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)<br />
In den vergangenen Jahren konnte in einigen Branchen beobachtet werden, dass die Beschaffung<br />
der Arbeitskräfte eine kritische Komponente dargestellt hat. Dieser hohe Arbeitskraftbedarf konnte<br />
zum Teil durch Zuwanderung abgedeckt werden. Aus heutiger Sicht hat sich der norwegische<br />
Arbeitsmarkt während der Krise recht stabil gezeigt - die Arbeitslosenrate liegt zwischen 3 und 4 %.<br />
Arbeitskosten, Lohnniveau<br />
Die norwegischen arbeits- und kollektivvertragsrechtlichen Bestimmungen gelten auch für<br />
ausländische Arbeitnehmer, die nur vorübergehend im Hoheitsgebiet tätig sind.<br />
Die Behörden legen den Schwerpunkt auf die Einhaltung der jährlich neu ausverhandelten<br />
Kollektivverträge und der Vorschriften hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten.<br />
Die Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft ist in <strong>Norwegen</strong> freiwillig.<br />
In <strong>Norwegen</strong> gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Ausgenommen davon sind einzelne<br />
Branchen (z.B. Baubranche, Schiffsbranche, einige Erdölanlagen an Land sowie Landwirtschaft<br />
und Gartenbau), bei denen durch gesetzlich verankerte Tarifverträge ein Mindestlohn eingeführt<br />
wurde. Vom Anwendungsbereich der Regelung mit umfasst sind sämtliche Arbeitnehmer der<br />
Branche, ausgenommen Auszubildende.<br />
Der Mindestlohn beträgt pro Stunde bis zu EUR 22,5 (z.B. für gelernte Facharbeiter der<br />
Baubranche). Für Überstunden außerhalb der normalen Arbeitszeit ist in der Bau- und Erdölbrache<br />
(an Land) ein Zuschlag von 50 %, zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ein<br />
Zuschlag von 100 % des Stundensatzes zu gewähren.<br />
Der Lohn/das Gehalt sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Für die einzelnen Branchen werden<br />
Kollektivvertragslöhne vereinbart auf die dann z.B. im Arbeitsvertrag verwiesen wird. Die<br />
1 Umrechnung mit durchschnittl. EUR-NOK Kurs 2012: 7,5
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10<br />
tatsächlichen Entgelte liegen, insbesondere im Großraum Oslo und in den anderen<br />
industrialisierten Gebieten, meist über den Kollektivvertragsvereinbarungen.<br />
In <strong>Norwegen</strong> beschäftigte ausländische Personen haben ein Recht auf die gleiche Lohn- und<br />
Arbeitsbedingungen wie norwegische Bürger.<br />
Eine Arbeitswoche beträgt 40 Arbeitsstunden (38 Arbeitsstunden bei Schichtarbeit bzw. 36<br />
Stunden in speziellen Fällen), Überstunden sind limitiert (200h/Jahr, 10h/Woche, 25h/alle vier<br />
Wochen) und die gesamte Arbeitszeit darf nicht mehr als 13h im Laufe von 24h betragen.).<br />
Ausnahmen sind möglich, aber genehmigungspflichtig.<br />
Zuständig ist die Arbeitsschutzbehörde Direktoratet for arbeidstilsynet<br />
Postboks 4720 Sluppen<br />
N-7468 Trondheim<br />
T +47 815 48 222<br />
F +47 73 19 97 01<br />
E post@arbeidstilsynet.no<br />
W http://www.arbeidstilsynet.no<br />
AUSSENHANDEL<br />
Der Außenhandel mit <strong>Norwegen</strong> und besonders die Exporte sind in den letzten Jahren aufgrund<br />
der Wirtschaftskrise zurückgegangen. Im Jahr 2011 bleib das Exportniveau konstant und im 1.<br />
Quartal 2012 war eine positive Entwicklung zu erkennen. Das Handelsvolumen betrug im Jahr<br />
2011 mehr als eine Milliarde Euro.<br />
<strong>Norwegen</strong><br />
(in Mrd. €)<br />
2010 2011 2012 p 2013 p<br />
Export 97,2 114,5 122,1 120,0<br />
Import 58,8 66,8 71,0 74,6<br />
Saldo 38,4 47,7 51,0 45,4<br />
Quelle: Bayerische Landesbank, p = Prognose<br />
Die fünf wichtigsten Im- und Exportpartner<br />
Importländer<br />
2010<br />
(in Mrd. €)<br />
Anteil<br />
(in %)<br />
Exportländer<br />
2010<br />
(in Mrd. €)<br />
Anteil<br />
(in %)<br />
Schweden 65,1 14 Großbritannien 214,4 27<br />
Deutschland 55,8 12 Niederlande 95,3 12<br />
VR China 41,9 9 Deutschland 87,3 11<br />
Dänemark 27,9 6 Schweden 55,6 7<br />
Großbritannien 27,9 6 Frankreich 47,6 6<br />
Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2012<br />
Wichtigste Im- und Exportprodukte<br />
Import<br />
2010<br />
(in Mrd. NOK)<br />
Anteil<br />
(in %) Export<br />
2010<br />
(in Mrd. NOK)<br />
Anteil<br />
(in %)<br />
Maschinen 46,5 10 Erdöl- u. –erzeugnisse 317,6 40<br />
Straßenfahrzeuge 41,9 9 Gas 182,6 23<br />
Andere<br />
Beförderungsmittel<br />
32,6 7 Fisch u. Krustentiere 55,6 7<br />
Nahrungsmittel u.<br />
Tiere<br />
27,9 6 NE-Metalle 47,6 6<br />
Metallurgische Erze u.<br />
Metallabfälle<br />
23,3 5 Maschinen 39,7 5<br />
Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2012
AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND<br />
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />
11<br />
Rund 80 Prozent des gesamten norwegischen Exports gehen an Mitgliedstaaten der EU.<br />
Deutschland lag 2011 auf Platz 3, nach Großbritannien und den Niederlanden. Bei den<br />
norwegischen Importen liegt Schweden traditionell an der Spitze, Deutschland folgt knapp dahinter<br />
an zweiter Stelle, danach China, Dänemark, Großbritannien und die USA.<br />
<strong>Norwegen</strong> importierte 2011 aus Deutschland Waren in Höhe von 61,1 Mrd. NOK (Norwegische<br />
Kronen), vor allem Maschinen, Kraftfahrzeuge sowie chemische und pharmazeutische Produkte,<br />
aber auch Büroausstattung. Dies bedeutet einen Anstieg um 6,2 Prozent ggü. 2010. Der<br />
Gesamtimport von Kraftfahrzeugen nach <strong>Norwegen</strong> stieg 2011 auf fast 17 Mrd. NOK und macht<br />
derzeit knapp ein Viertel der deutschen Gesamtausfuhren nach <strong>Norwegen</strong> aus. Umgekehrt<br />
exportiert <strong>Norwegen</strong> neben Öl und Gas vor allem Fisch sowie Aluminiumprodukte für die deutsche<br />
Autoindustrie nach Deutschland und steht damit auf Platz 15 der Liste der wichtigsten Importländer<br />
für Deutschland (Warenwert 2011: 12,4 Mrd Euro; +10 Prozent ggü. 2010).<br />
Öl- und Gasexporte<br />
<strong>Norwegen</strong> besitzt ca. 50 Prozent der westeuropäischen konventionellen Öl- und Gasreserven. Der<br />
Anteil des Öl- und Gasexports am Bruttoinlandsprodukt beträgt 19,2 Prozent. Deutschland gehört<br />
in diesem Bereich zu den wichtigsten Zielländern.<br />
2011 stiegen die Einnahmen für Erdgas von 166 Milliarden auf 191 Milliarden NOK. Größter<br />
Abnehmer ist hier Deutschland mit einem Abnahmevolumen von 28 Milliarden Kubikmetern (54,3<br />
Milliarden NOK). Großbritannien (17,2 Milliarden Kubikmetern) und Frankreich folgen an zweiter<br />
und dritter Stelle. In der Rangfolge der für Deutschland wichtigsten Lieferländer von Erdgas lag<br />
<strong>Norwegen</strong> 2010 mit einem Anteil von 36 Prozent auf Rang 2 hinter Russland (39 Prozent) und vor<br />
Großbritannien.<br />
Tourismus<br />
<strong>Norwegen</strong> ist traditionell ein sehr beliebtes Reiseziel für deutsche Urlauber. Sie stellen vor Dänen,<br />
Schweden, Niederländern und Briten die größte Gruppe ausländischer Touristen in <strong>Norwegen</strong>.<br />
2010 wurden circa 1,66 Millionen Übernachtungen deutscher Gäste (21 Prozent aller<br />
Übernachtungen ausländischer Touristen) in <strong>Norwegen</strong> gezählt. (Quelle: Auswärtiges Amt)<br />
Deutschland -<br />
<strong>Norwegen</strong><br />
(Mrd. Euro)<br />
2007 2008* 2009* 2010 2011<br />
Export 7,5 7,6 6,1 7,3 7,8<br />
Import 17,4 22,3 17,0 17,1 20,6<br />
Saldo -9,9 -14,7 -10,9 -9,8 -12,8<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt<br />
* Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte vom<br />
Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann.
Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte Deutschlands von bzw. nach <strong>Norwegen</strong><br />
Importprodukte<br />
2011<br />
(in Mio. Euro)<br />
Anteil<br />
(in %)<br />
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12<br />
Exportprodukte<br />
2011<br />
(in Mio. Euro)<br />
Anteil<br />
(in %)<br />
Erdöl und Erdgas 16.365 79<br />
Kraftwagen und<br />
Kraftwagenteile<br />
2.082 27<br />
Metalle 1.062 5 Maschinen 1.102 14<br />
Chemische<br />
Erzeugnisse<br />
560 3<br />
Chemische<br />
Erzeugnisse<br />
680 9<br />
Kokerei- und<br />
Mineralölerzeugnisse<br />
402 2<br />
Datenverarbeitungsg<br />
eräte, elektr. u. opt.<br />
Erzeugnisse<br />
465 6<br />
Nahrungsmittel und<br />
Futtermittel<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt<br />
353 2<br />
Elektrische<br />
Ausrüstungen<br />
464 6<br />
AUßENHANDEL MIT BAYERN<br />
<strong>Bayern</strong> -<br />
<strong>Norwegen</strong><br />
(Mio. Euro)<br />
2007 2008* 2009* 2010 2011<br />
Export 1.109 1.044 947 1.039 1.177<br />
Import 242 366 278 350 464<br />
Saldo 867 678 669 689 713<br />
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
* Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte vom<br />
Statistischen Landesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann.<br />
Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte <strong>Bayern</strong>s von bzw. nach <strong>Norwegen</strong><br />
Importprodukte<br />
2011<br />
(in Mio. Euro)<br />
Anteil<br />
(in %)<br />
Erdöl und Erdgas 205,7 44<br />
Chemische<br />
Erzeugnisse<br />
Exportprodukte<br />
Kraftwagen und<br />
Kraftwagenteile<br />
2011<br />
(in Mio. Euro)<br />
Anteil<br />
(in %)<br />
455,2 39<br />
75,8 16 Maschinen 165,0 14<br />
Sonstige Waren 64,6 13<br />
Chemische<br />
Erzeugnisse<br />
Kraftwagen und<br />
Kraftwagenteile<br />
35,7 8<br />
Elektrische<br />
Ausrüstungen<br />
Datenverarbeitungsg<br />
Metalle 18,0 4 eräte, elektr. u. opt.<br />
Erzeugnisse<br />
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
127,4 11<br />
80,5 7<br />
72,8 6
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG<br />
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13<br />
Wirtschaftspolitik<br />
Der Fokus der norwegischen Wirtschaftspolitik liegt in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und<br />
Inflation, man ist in <strong>Norwegen</strong> bestrebt diese auf einem minimalen Niveau zu halten. Weitere<br />
Schwerpunkte liegen in der Förderung des Wachstums, Aufbau neuer und Erhalt traditioneller<br />
Industrie sowie die Beeinflussung der Einkommensverteilung.<br />
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in <strong>Norwegen</strong> gelten im Allgemeinen als liberal und<br />
vergleichsweise stabil.<br />
Empfohlene Vertriebswege<br />
Für die meisten Warengruppen empfiehlt sich die Einschaltung eines norwegischen Vertreters (im<br />
Besonderen bei Elektrogeräten und pharmazeutischen Produkten sowie bei Nahrungsmitteln), der<br />
sich im Hinblick auf den übersichtlichen Markt Exklusivität erwartet.<br />
Selbst Warenhäuser und andere Großkunden kaufen nahezu<br />
ausschließlich über norwegische Agenten oder Importeure.<br />
Zur Herstellung von Geschäftskontakten ermittelt die Deutsch-<br />
Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de)<br />
mögliche Abnehmer bzw. Vertriebspartner.<br />
Werbung<br />
Zeitungen, Zeitschriften und gezielter Drucksachenversand sind Hauptwerbeträger. In einigen<br />
Branchen sind norwegische Fachzeitschriften zwecks Händlerwerbung zu empfehlen. Werbung im<br />
staatlichen Rundfunk und Fernsehen ist möglich, jedoch gewinnen private Fernsehanstalten<br />
zunehmend als Werbeträger an Bedeutung. Plakatwerbung hat fast keine Bedeutung und Werbung<br />
für Tabakwaren sowie für alkoholische Getränke ist verboten.<br />
E-Business<br />
<strong>Norwegen</strong> hat weltweit eine der höchsten Penetrationsraten im IKT-Bereich (Mobiltelefone,<br />
Internet, etc.). Etwa 95 % der norwegischen Bevölkerung haben Internetzugang.<br />
Der E-Handel spielt eine wichtige Rolle und ist zudem weiter im Wachsen. 2011 kauften etwa 73 %<br />
der norwegischen Bevölkerung Waren und Dienstleistungen online ein. Zu den am häufigsten über<br />
das Internet gekauften Waren und Dienstleistungen zählen Reisen und Tickets gefolgt von<br />
Bekleidung und Sportartikel sowie Computersoftware, Filme und Musik.<br />
Auf Grund des steigenden Wachstums des E-Handels in <strong>Norwegen</strong> ist es für Unternehmen immer<br />
wichtiger, neben einer repräsentativen Homepage auch einen gut gewarteten Webshop zu<br />
unterhalten.<br />
Wichtigste Zeitungen<br />
Aftenposten, Oslo http://www.aftenposten.no<br />
Dagbladet, Oslo http://www.dagbladet.no<br />
Dagens Næringsliv, Oslo http://www.dn.no<br />
VG / Verdens Gang, Oslo http://www.vg.no<br />
Bergens Tidende, Bergen http://www.bt.no<br />
Adresseavisen, Trondheim http://www.adressa.no<br />
Stavanger Aftenbladet, Stavanger http://www.aftenbladet.no<br />
Englischsprachige Online-Zeitung http://www.norwaypost.no<br />
„Wussten Sie, …..<br />
dass bei Geschäftsabwicklungen<br />
in<br />
<strong>Norwegen</strong> neben Preis,<br />
Qualität und Leistung<br />
der persönliche Kontakt<br />
zu den wichtigsten<br />
Erfolgsfaktoren zählt?“
Wichtigste Messen<br />
<strong>Norwegen</strong> ist international gesehen kein sehr bedeutender Messestandort.<br />
Folgende Messen finden u.a. im Jahr 2013 statt:<br />
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14<br />
„NOR-SHIPPING“ (Schiffbaumesse, http://www.messe.no) in Lillestrøm, alle zwei Jahre,<br />
nächster Termin: 4.-7. Juni 2013<br />
„ONS“ (Offshore Northern Seas, http://www.ons.no) in Stavanger,<br />
nächster Termin: 26.-28. August 2013<br />
„Bygg Reis Deg“ (Baufachmesse, http://www.byggreisdeg.no) in Lillestrøm, alle zwei Jahre,<br />
nächster Termin: 16.-20. Oktober 2013<br />
Auf der Homepage der „Norges Varemesse“ (http://www.messe.no/en/) können Sie sich einen<br />
Überblick kommender Messen verschaffen sowie weitere Informationen zu den Messen in<br />
englischer Sprache finden.<br />
In regelmäßigen Abständen finden auch folgende wichtige Fachmessen vor allem am<br />
Messegelände der „Norges Varemesse“ in Lillestrøm - ca. 25 km von Oslo entfernt - statt:<br />
„VVS-Dagene“ (Sanitärmesse) - alle zwei Jahre - http://www.vvs-dagene.no<br />
„Gave & Interiør“ (Geschenk- und Einrichtungsmesse)<br />
- zwei Mal jährlich (Frühling/Herbst) - http://www.messe.no/gave<br />
„Eliaden“ (Elektrofachmesse) - alle zwei Jahre - http://www.eliaden.no/<br />
„Den Tekniske Messen“ (Techn. Messe)<br />
- alle vier Jahre - http://www.mgf.no/den-tekniske-messen<br />
„NEREC“ (Kongress für erneuerbare Energien)<br />
- jährlich - http://www.oreec.no/?aid=9081007<br />
Die Messe „NOR-FISHING“ ist eine der international führenden Messen im Fischereiwesen und<br />
findet – jährlich alternierend mit der „Aqua Nor“ (Messe für Fischzucht) - in Trondheim statt<br />
(http://www.nor-fishing.no).<br />
Informationen über vom Freistaat <strong>Bayern</strong> geförderte Messen finden Sie bei <strong>Bayern</strong> International<br />
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.<br />
Normen<br />
NS (Norsk Standard) gemäß ISO<br />
In <strong>Norwegen</strong> ist der norwegische Standardisierungsverbund (Standard Norge) für Normen<br />
zuständig. Einen informativen Überblick auf Englisch bietet http://www.standard.no/en/.<br />
Europäische und Internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken<br />
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.<br />
Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die<br />
deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die<br />
zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine<br />
Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den<br />
Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und<br />
Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel:<br />
+49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: postmaster@din.de, Internet: www.din.de.
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15<br />
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen<br />
Bei neuen Geschäftsverbindungen empfehlen wir, eine Bonitätsauskunft bei der Deutsch-<br />
Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) anzufordern. Sollte die<br />
Bonitätsauskunft ihres Geschäftspartners negativ und sie dennoch an einer Geschäftsabwicklung<br />
interessiert sein, raten wir Ihnen, dass Lieferungen nur auf finanziell gesicherter Basis<br />
(Vorauszahlung, unwiderrufliches Akkreditiv, Kassa gegen Dokumente) erfolgen sollten.<br />
Zu beachten ist zudem, dass das norwegische Recht keinen Eigentumsvorbehalt auf Waren, die<br />
zum Weiterverkauf bestimmt sind, kennt! Derartige Vereinbarungen sind daher - selbst wenn in<br />
Kaufverträgen schriftlich festgehalten - auf dem Rechtsweg nicht durchsetzbar.<br />
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben<br />
abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender<br />
die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und<br />
Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und<br />
Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des<br />
Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen<br />
Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen<br />
hat.<br />
Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der<br />
Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines<br />
Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen<br />
oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn<br />
hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT<br />
gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kon-trolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes<br />
Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen<br />
werden kann.<br />
Zahlungskonditionen<br />
Übliche Zahlungskonditionen: 30 Tage Ziel, 2–3% Skonto bei Zahlung innerhalb einer Woche,<br />
60 Tage netto, frei Liefermonat. Längere Kredite sind lediglich bei Investitionsgütern üblich.<br />
Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Zu beachten ist auch die<br />
Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in <strong>Bayern</strong> der private<br />
Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank <strong>Bayern</strong> und das staatliche<br />
Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private<br />
Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist,<br />
können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.<br />
Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea,<br />
Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei<br />
Jahre beträgt.<br />
Bonitätsauskünfte<br />
Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer bietet Ihnen Bonitätsauskünfte.<br />
http://norwegen.ahk.de/.
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16<br />
Forderungseintreibung<br />
In der Regel bezahlen norwegische Geschäftspartner gemäß den vereinbarten Konditionen. Wird<br />
aber einer ersten Zahlungsaufforderung nicht entsprochen und auch kein Zahlungsplan<br />
vorgeschlagen, ist Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, eventuell bereits in der Zweitmahnung<br />
rechtliche Schritte anzudrohen. Weitere Mahnungen bedeuten erfahrungsgemäß oft nur<br />
Zeitverlust.<br />
Empfohlen wird, die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de)<br />
mit der Eintreibung zu kontaktieren. In weiterer Folge kann - falls notwendig - die Einschaltung<br />
eines Rechtsanwaltes bzw. Inkassobüros erfolgen. Vor einer gerichtlichen Betreibung offener<br />
Forderungen ist es zweckmäßig die damit verbundenen Kosten zu prüfen.<br />
Da bei Forderungseintreibungen in <strong>Norwegen</strong> die Angabe der Firmenregisternummer<br />
(„Foretaksregisteret“) des Schuldners erforderlich ist, sollte man sich diese vom norwegischen<br />
Geschäftspartner bereits bei Geschäftsabschluss auf jeden Fall angeben lassen und in Evidenz<br />
halten.<br />
Preiserstellung<br />
In Abstimmung mit den norwegischen Geschäftspartnern.<br />
Bank- und Finanzwesen<br />
Die norwegische Nationalbank „Norges Bank“ (http://www.norges-bank.no) hat sowohl beratende,<br />
als auch ausführende Funktionen in den Bereichen Geldpolitik, Finanzmärkte und<br />
Zahlungssysteme. Zudem verwaltet sie <strong>Norwegen</strong>s Devisenreserven sowie den staatlichen<br />
Pensionsfonds.<br />
Bei den Geschäftsbanken sind die heutigen Marktführer „DNB“ und „Nordea“.<br />
Der Gebrauch der deutschen „Maestro“ Bankomat-Karte ist in <strong>Norwegen</strong> ebenfalls möglich und<br />
kann für die Behebung von norwegischen Kronen herangezogen werden.<br />
In <strong>Norwegen</strong> hat sich in den letzten Jahren der Trend entwickelt, die meisten Einkäufe mittels<br />
Kreditkarte zu begleichen. Es ist beim Bezahlen meist die Eingabe des PIN-Codes der Karte<br />
erforderlich.<br />
Geschäftsbanken<br />
DNB Bank ASA, Oslo https://www.dnb.no<br />
NORDEA Bank Norge, Oslo http://www.nordea.no<br />
Fokus Bank, Trondheim http://www.fokus.no<br />
Bankenvertretungen<br />
Norddeutsche Landesbank<br />
Repräsentanz <strong>Norwegen</strong><br />
Straden 57<br />
0250 Oslo<br />
<strong>Norwegen</strong><br />
Tel: 0047-22830475<br />
Fax: 0047-22019101<br />
E-Mail: torstein.hagen@nordlb.com, Internet: http://www.nordlb.de
Verkehr, Transport, Logistik<br />
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17<br />
Straßennetz<br />
<strong>Norwegen</strong> verfügt über ein Straßennetz von einer Länge von rund 93.700 km, davon sind 10.500<br />
km Bundesstraßen inkl. Autobahn (rund 400 km),<br />
44.300 km Landstraßen und 38.900 km Ortsstraßen. Ein ständiger Ausbau und die Verbesserung<br />
des bereits bestehenden Straßennetzes sind allein aus transporttechnischen Gründen notwendig.<br />
Neue Straßen und Straßenausbauprojekte werden oftmals durch Mauterhebung finanziert. Auch<br />
für das städtische Straßennetz sind Mautabgaben eine wichtige Einnahmequelle.<br />
Die Straßenbehörde, Statens Vegvesen Vegdirektoratet (http://www.vegvesen.no/) ist für die<br />
Planung, Errichtung und Erhaltung der norwegischen Straßen verantwortlich.<br />
Neue Straßenbauprojekte der staatlichen Straßenverwaltung können online auf<br />
www.vegvesen.no/en/Roads eingesehen werden.<br />
Häfen<br />
Die Länge der norwegischen Küste (inklusive der dazugehörigen Inseln) beträgt 100.915 km.<br />
Zusätzlich kommen noch ca. 9.000 km Küstenlinie um Svalbard dazu. Der Großteil der<br />
norwegischen Bevölkerung lebt in der Nähe der Küste. Insgesamt gibt es in <strong>Norwegen</strong> ca. 750.000<br />
Freizeitboote. Die Verantwortung für den Seeverkehr obliegt der norwegischen Küstenbehörde<br />
(Kystverket – http://www.kystverket.no). In <strong>Norwegen</strong> gibt es ca. 170 öffentlich anerkannte<br />
Hafenbezirke, 60 Häfen mit eigener Hafenverwaltung sowie über 670 staatlich anerkannte<br />
Fischereihäfen. Die größten Häfen (gemessen an der Gütermenge, die umgeschlagen wird) liegen<br />
in Bergen, Karmsund, Narvik, Tønsberg, Brevik („Grenland Havn IKS“, der den Gemeinden Skien,<br />
Porsgrunn und Bamble gehört), Molde, Stavanger und Oslo. Im (internationalen) Fährverkehr sind<br />
Sandefjord, Oslo, Larvik und Kristiansand die Haupthäfen.<br />
Schienennetz<br />
Das Schienennetz in <strong>Norwegen</strong> umfasst insgesamt 4.167 km, wovon der Großteil (94 %) nur<br />
einspurig ausgebaut ist und nur ca. 90 km des Schienennetzes sind für Hochgeschwindigkeitszüge<br />
(über 200 km/h) geeignet. Im Streckennetz finden sich ca. 3000 Brücken und 775 Tunnel mit einer<br />
Gesamtlänge von über 320 km.<br />
Der nationale Transportplan 2014-2023, den die Regierung in Auftrag gegeben hat, sieht für das<br />
Schienennetz die Steigerung der Kapazitäten im Güterverkehr sowie den zweigleisigen Ausbau<br />
von vielen Hauptstrecken in Süd- und Ostnorwegen zusätzlich zu längst notwendigen<br />
Renovierungs- und Wartungsarbeiten vor.<br />
Eine Übersicht über aktuelle und geplante Schienenbauprojekte finden Sie auf:<br />
www.jernbaneverket.no/no/Prosjekter/Prosjekter/<br />
Flughäfen<br />
In <strong>Norwegen</strong> gibt es 52 größere, staatlich anerkannte Flughäfen, die größten sind: Oslo<br />
(Gardermoen; 2011: 21,1 Mio. Passagiere), Bergen, Stavanger, Trondheim, Tromsø und Bodø.<br />
Der Flughafen Sandefjord in Torp ist der siebent-größte Flugplatz in <strong>Norwegen</strong>, er wird allerdings<br />
nicht von Avinor betrieben, welche seit 1. Januar 2003 besteht und für die Planung, den Bau und<br />
den Betrieb von Flughäfen verantwortlich ist. Avinor verwaltet insgesamt 46 Flughäfen (davon<br />
zwölf in Zusammenarbeit mit den Streitkräften). Avinor ist auch für die Flugverkehrskontrolle<br />
zuständig. Im Jahr 2007 wurde ein weiterer Flughafen im Großraum Oslo eröffnet, der auch nicht<br />
von Avinor verwaltet wird - der Flughafen Moss in Rygge (Kapazität: vier Mio. Passagiere).<br />
Der Osloer Flughafen Gardermoen wird aktuell ausgebaut, um die Kapazität von 23 Mio. auf 28<br />
Mio. Passagiere jährlich zu erhöhen. Das Projekt soll 2017 fertiggestellt sein.
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL<br />
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18<br />
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann<br />
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit<br />
deutlich verschärft.<br />
Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-<br />
Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler<br />
Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn<br />
sie im Ausland begangen wurde.<br />
Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer<br />
Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe<br />
bis zu zehn Jahren.<br />
Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.<br />
Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.<br />
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:<br />
Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und<br />
ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.<br />
Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.<br />
Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten<br />
sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet<br />
werden.<br />
Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.<br />
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im<br />
Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal <strong>Bayern</strong> unter: www.auwi-bayern.de (><br />
Exportgeschäfte > Geschäftsabwicklung > Zölle, Steuern und Kontrollen).
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL<br />
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19<br />
Steuern und Abgaben<br />
Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle bei der norwegischen Steuerbehörde registrierten<br />
Unternehmen. Für sämtliche mit der abgabenpflichtigen Tätigkeit eines Unternehmens im<br />
Zusammenhang stehenden Aufwendungen, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.<br />
Ausgenommen vom Vorsteuerabzug sind Verpflegungs- und Repräsentationsaufwand sowie<br />
Aufwendungen für Naturalleistungen und Personenbeförderung.<br />
Die zuständige Behörde ist das regionale Steueramt (Skattekontoret - www.skatteetaten.no).<br />
Mehrwertsteuer und Vorsteuerabzug sind für jeweils zwei Kalendermonate innerhalb einer Frist<br />
von einem Monat und zehn Tagen abzurechnen. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als<br />
NOK 1 Mio. (ca. EUR 133.300) pro Jahr haben die Möglichkeit eine jährliche Abrechnung zu<br />
beantragen. In diesem Fall wird einmal jährlich im Februar abgerechnet.<br />
Unternehmensbesteuerung<br />
In <strong>Norwegen</strong> registrierte Firmen - auch Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen -<br />
unterliegen einer Steuer in der Höhe von 28 % auf das versteuerbare Nettoeinkommen.<br />
Norwegische Firmen werden auf ihr gesamtes Einkommen besteuert, wobei Einkommen im<br />
Ausland ebenfalls steuerpflichtig sind; im Ausland bezahlte Steuern können jedoch in Abzug<br />
gebracht werden, sofern keine gesonderte Regelung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
besteht. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen werden nach ihrem Einkommen in<br />
<strong>Norwegen</strong> versteuert.<br />
Das versteuerbare Einkommen umfasst auch Lizenzeinnahmen, Zinsgewinne und<br />
Dividendeneinnahmen.<br />
Steuerabzüge von Aufwendungen (Abschreibungen, Zahlungen an die Sozial-versicherung,<br />
Forschungsausgaben, Lizenzgebühren und Zinsen) sind möglich.<br />
Unternehmenssteuern sind viermal im Jahr (15. Februar, 15. April, 15. September und 15.<br />
November) fällig. Die Höhe der beiden ersten Zahlungen wird seitens der Steuerbehörde nach dem<br />
Vorjahreseinkommen geschätzt. Die beiden letzten errechnen sich aus der Steuererklärung, die bis<br />
zum 28. Februar eingereicht werden muss.<br />
Einkommensteuer<br />
Jede in <strong>Norwegen</strong> ansässige Person ist mit ihrem gesamten (weltweiten) Einkommen<br />
steuerpflichtig. Personen mit vorübergehendem Aufenthalt (weniger als sechs Monate) werden nur<br />
nach ihrem Einkommen in <strong>Norwegen</strong> versteuert. Jede in <strong>Norwegen</strong> steuerpflichtige Person ist zur<br />
Vorlage einer Steuererklärung verpflichtet.<br />
In Deutschland ansässige Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht<br />
länger als 183 Tage in <strong>Norwegen</strong> aufhalten sind von der norwegischen Einkommensteuer<br />
ausgenommen, es sei denn, ihre Vergütungen sind einer norwegischen Betriebsstätte bzw. festen<br />
Einrichtung zurechenbar.
Bei Steuerpflicht in <strong>Norwegen</strong> gelten folgende Steuersätze:<br />
Steuerbares Jahreseinkommen Einkommensteuer Steueraufschlag<br />
von NOK 0,-- bis NOK 489.999,-<br />
von NOK 490.000,- bis 796.399,-<br />
ab NOK 796.400,-<br />
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20<br />
28 % (Finnmark und Nord-<br />
Troms 24,5 %)<br />
28 % (Finnmark und Nord-<br />
Troms 24,5 %)<br />
28 % (Finnmark und Nord-<br />
Troms 24,5 %)<br />
+9 % (Finnmark und<br />
Nord-Troms 7 %)<br />
+12 %<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Bei Unternehmen, die in <strong>Norwegen</strong> und Deutschland tätig sind, sind die Vorschriften über die<br />
Unternehmensgewinne des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen <strong>Norwegen</strong> und<br />
Deutschland zu beachten.<br />
Mehrwertsteuer<br />
Der generelle Mehrwertsteuersatz (merverdiavgift) beträgt in <strong>Norwegen</strong> 25 % und für Lebensmittel<br />
15 %. Ausnahmen sind Getränke mit mehr als 0,7 Volumprozent Alkohol, Tabakwaren und<br />
Arzneimittel, für diese gilt ebenfalls der 25 %-Satz.<br />
Der öffentliche Verkehr innerhalb <strong>Norwegen</strong>s und die touristische Zimmervermietung sind mit 8 %<br />
besteuert. Dies bedeutet, dass z.B. Firmen, welche Personentransportdienste gewerblich<br />
betreiben, z.B. Taxiunternehmen und Busgesellschaften im Mehrwertsteuerregister registriert sein<br />
müssen.<br />
Der Mehrwertsteuersatz von 8 % kommt wie folgt zur Anwendung: Transport in <strong>Norwegen</strong> von<br />
Personen mit Luftfahrzeug, Bus, Taxi, Skilift, Seilbahn, Transport von Autos sowie die Vermittlung<br />
solcher Dienste. Die Mehrwertsteuer wird sowohl auf den Umsatz von Waren oder<br />
Dienstleistungen innerhalb <strong>Norwegen</strong>s als auch beim Import aus dem Ausland fällig. Keine<br />
Mehrwertsteuer ist bei Büchern und Zeitungen für den Endverbraucher sowie bei<br />
auslandsbezogenem Warenverkauf und auslandsbezogener Dienstleistungserbringung zu<br />
entrichten.<br />
Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen<br />
Grundsätzlich gelten für ausländische Unternehmen die gleichen Bestimmungen wie für<br />
inländische Unternehmen. Erzielt ein ausländisches Unternehmen in <strong>Norwegen</strong> pro Jahr Umsätze<br />
von insgesamt mehr als NOK 50.000 (ca. EUR 6.700) ist es verpflichtet, sich bei der zuständigen<br />
Steuerbehörde (Mehrwertsteuerregister) registrieren zu lassen und wird damit voll<br />
mehrwertsteuerpflichtig. Die Registrierung muss über einen norwegischen Fiskalvertreter erfolgen<br />
oder durch eine allenfalls in <strong>Norwegen</strong> zu gründende Tochterfirma. Für nicht registrierte<br />
ausländische Unternehmen gilt die Mehrwertsteuerpflicht beim Import von Waren in <strong>Norwegen</strong>, die<br />
im Eigentum des ausländischen Unternehmens verbleiben (z.B. Leasing, Betriebsmittel bei<br />
Auftragsarbeiten, Leihe etc.). Eine Registrierung bei der Steuerbehörde ist auch bei Umsätzen<br />
unter NOK 50.000 sowie bei mehrwertsteuerfreien Waren und Dienstleistungen notwendig, wenn<br />
man einen Vorsteuerabzug geltend machen will.
Verbrauchssteuer<br />
Für folgende Waren bzw. Dienstleistungen sind Abgaben zu entrichten:<br />
Alkohol Schokolade und Süßwaren<br />
Benzin Zucker<br />
Tabakwaren Heizöl<br />
Fahrzeuge u. Reifen Getränkeverpackung<br />
Müllentsorgung alkoholfreie Getränke<br />
Strom Registrierung von Autos<br />
Mineralische Produkte Kohlenwasserstoff<br />
Import von Autos Batterien<br />
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21<br />
Reverse Charge System<br />
Gemäß dem Mehrwertsteuergesetz Paragraph 65 a sowie der Vorschrift über Mehrwertsteuer beim<br />
Kauf von Diensten aus dem Ausland Paragraph 1 (Nr. 121) soll beim Kauf von Diensten aus dem<br />
Ausland, die fern geliefert werden können, der Empfänger dieser Dienste, sofern er als<br />
Wirtschaftstreibender in <strong>Norwegen</strong> wohnhaft ist, selbst die MwSt. berechnen und bezahlen. Die<br />
Vorgangsweise wird als Reverse Charge bezeichnet. Unter Fernlieferung versteht man Fälle, wo<br />
die Ausführung oder Lieferung der Dienste nach Dienstart schwer an einen bestimmten Ort<br />
gebunden werden kann. Bei der Frage welche Dienste fern geliefert werden können, hat das<br />
Finanzministerium z.B. vorausgesetzt, dass die Vorschrift alle Dienste, die elektronisch geliefert<br />
werden können, umfassen soll.<br />
Refundierung der Mehrwertsteuer<br />
Bei der Einfuhr von Waren nach <strong>Norwegen</strong>, zum Zweck der Vermietung oder Verleihung, die<br />
danach unverändert reexportiert werden, kann eine Reduzierung der Mehrwertsteuerpflicht erwirkt<br />
werden. Dies kommt beispielsweise oft bei Baumaschinen oder Montageausrüstungen vor. Der<br />
Abgabenbetrag (Mehrwertsteuer), reduziert sich in so einem Fall um 5 % je Kalendermonat.<br />
Der volle Betrag wird dann refundiert, wenn die Ware nicht benützt wurde, z.B. bei Fehlsendungen.<br />
Bedingung ist jedoch, dass die Ware innerhalb eines Jahres nach erfolgtem Import wieder<br />
ausgeführt wurde. Die Vergütungsregelung betrifft auch diejenige Mehrwertsteuer, die beim Kauf<br />
von Waren (unter anderem Kraftstoff) und Dienstleistungen im Rahmen der Benutzung von im<br />
Ausland zugelassenen Lastkraftwagen und beim Kauf von ungeschlagenem Holz entrichtet wurde.<br />
Die auf LKW-Treibstoff eingehobene MwSt. ist damit refundierbar.<br />
Vorsteuerabzug<br />
Für sämtliche mit der abgabenpflichtigen Tätigkeit eines Unternehmens im Zusammenhang<br />
stehenden Aufwendungen, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.<br />
Vorsteuererstattung / Rechnungslegung<br />
Ausländische Unternehmen, die innerhalb der letzten zwölf Monaten vor Rückerstattungsantrag<br />
keine in <strong>Norwegen</strong> steuerbaren Umsätze aufwiesen, können sich die Mehrwertsteuer rückvergüten<br />
lassen, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen oder bei der Einfuhr von Waren nach<br />
<strong>Norwegen</strong> erhoben wurde.<br />
Ein ausländischer Unternehmer hat Anspruch auf Rückvergütung der Mehrwertsteuer, wenn<br />
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
1. Der ausländische Unternehmer ist in <strong>Norwegen</strong> nicht mehrwertsteuerpflichtig.<br />
2. Der Kauf erfolgt im Rahmen der Unternehmenstätigkeit im Ausland.<br />
3. Die Tätigkeit des Unternehmens wäre nach den norwegischen Bestimmungen<br />
mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie in <strong>Norwegen</strong> erfolgen würde.<br />
4. Die Mehrwertsteuer in diesem Fall absetzbar wäre.<br />
Die Rückzahlung der Mehrwertsteuer im Falle der Weiterveräußerung bezogener oder importierter<br />
Waren ist ausgeschlossen.
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22<br />
Vergütungsverfahren<br />
Für die Rückerstattung benötigt das Unternehmen das Formblatt RF-1032 von Skatt Øst. Der<br />
Antrag auf Rückvergütung kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden:<br />
www.skatteetaten.no/en/International-pages/.<br />
Zoll und Außenhandelsregime<br />
<strong>Norwegen</strong> ist EWR-Mitglied. Daraus folgt die volle Liberalisierung des Warenhandels mit<br />
Deutschland, ausgenommen sind landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte.<br />
Sehr strenge Sondervorschriften gibt es betreffend Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie für<br />
das Gebiet der Veterinärmedizin. Zudem gibt es in <strong>Norwegen</strong> ein staatliches Monopol für<br />
Alkoholika. Hohe Zölle, Quoten und Kontingente dienen dem Schutz der lokalen Landwirtschaft<br />
und der Nahrungsmittelindustrie.<br />
Importbestimmungen<br />
Bestimmte Waren dürfen überhaupt nicht oder nur bei Erfüllung gewisser Bedingungen (Erlaubnis,<br />
Zertifikat, Lizenzen und dgl.) eingeführt werden. Zu diesen Waren zählen u.a.: lebende Tiere,<br />
tierische Erzeugnisse, Pflanzen, Arzneimittel, Gifte, Drogen, Schusswaffen und Munition,<br />
Feuerwerkskörper und sonstige explosive Güter, Stilette, radioaktive Stoffe; ferner bedrohte<br />
Tierarten und Pflanzen sowie Teile davon oder Waren daraus.<br />
Zudem gibt es veterinärmedizinische bzw. phytosanitäre Kontrollvorschriften für fast alle<br />
landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel im Allgemeinen sowie ein staatliches<br />
Verkaufsmonopol für Wein und Spirituosen.<br />
Zollbestimmungen<br />
Harmonisiertes System. Waren mit EWR-Ursprung sind zollfrei, davon<br />
ausgenommen sind zahlreiche Agrarerzeugnisse. Die Mehrwertsteuer wird<br />
bei der Zollabfertigung eingehoben. Aufgrund von bilateralen<br />
Handelsabkommen bzw. wenn das Ursprungsland ein GPS-Land ist, fallen<br />
Waren einiger Zolltarifpositionen unter Präferenzzollbehandlung und sind<br />
zollfrei.<br />
„Wussten Sie, …..<br />
dass bei der Einfuhr<br />
von alkoholischen<br />
Getränken hohe Abgaben<br />
zu entrichten<br />
sind?“<br />
Bei der Einfuhr auf dem Seeweg (inkl. Lkw-Transport auf Fährschiffen) fällt eine Hafenabgabe je<br />
nach Beschaffenheit der Waren an, siehe www.ohv.oslo.no („Oslo Port Authority“; Homepage auch<br />
auf Englisch).<br />
Sonderabgaben gibt es für einige Waren wie alkoholische Getränke, Saft- und<br />
Milchproduktgetränke, Tabakwaren, Kraftfahrzeuge, Einweg-Getränkedosen sowie PET-<br />
Pfandflaschen.<br />
Weitere Informationen zum Thema Zoll finden Sie auf Seite 44 und unter http://www.toll.no .<br />
Muster<br />
Muster mit einem Handelswert bis NOK 200 sind zoll- und mehrwertsteuerfrei (Ausnahme:<br />
alkoholische Getränke, Zigaretten). Es empfiehlt sich bei Warenmustern, die wieder ausgeführt<br />
werden sollen, die Verwendung von „Carnets ATA“.<br />
Weitere Infos zum Carnet ATA finden Sie unter www.auwi-bayern.de → Geschäftsabwicklung →<br />
Zölle und Steuern.<br />
Geschenke<br />
Die Mitnahme von Geschenken ist abgabenfrei bis zu einem Warenwert von NOK 6.000 (ca. EUR<br />
800) pro Person, wenn man sich länger als 24 Stunden außerhalb <strong>Norwegen</strong>s aufgehalten hat<br />
(ansonsten NOK 3.000, ca. EUR 400). Sendungen sind abgabenfrei bis zu einem Warenwert von<br />
max. NOK 1.000 (ca. EUR 130), vorausgesetzt, dass die Waren (Geschenke) für den Gebrauch<br />
des Empfängers oder dessen Familie gedacht sind. Der Kauf von Waren (z.B. über das Internet),<br />
die als Postpakete an Kunden gehen, ist bis zu einem Warenwert von NOK 200 (ca. EUR 27)
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23<br />
zollfrei (ausgenommen Tabak und alkoholische Getränke). Wird die 200 NOK-Grenze<br />
überschritten, werden auch die Frachtspesen bei der Berechnung der Abgaben dazu gerechnet.<br />
Vorschriften für Versand per Post<br />
Bis 20 kg - Internationale Paketkarte, Zollinhaltserklärung sowie Handelsrechnung zweifach.<br />
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung<br />
Strengere Bestimmungen bzw. Ausnahmen von der CE-Kennzeichnung gelten z.B. für<br />
Elektrogeräte, die der Zulassung durch eine Prüfstelle wie z.B. „NEMKO“ (www.nemko.com/no)<br />
bedürfen.<br />
Ist eine Ware mit Namen, Warenzeichen oder ähnlichen Angaben versehen, die den Verbraucher<br />
über den Ursprung der Ware möglicherweise irreführen, so kann die zuständige Stelle<br />
(Forbrukerombudet – www.forbrukerombudet.no) eine Änderung der Kennzeichnung verlangen.<br />
Besondere Kennzeichnungsvorschriften bestehen u.a. für Lebensmittel (z.B. Inhaltsdeklaration),<br />
Gifte und gesundheitsschädliche Waren sowie Pharmazeutika.<br />
Für Bekleidung besteht gemäß EU-Bestimmungen keine Kennzeichnungspflicht.<br />
Konfektionsstücke können mit “Made in ...“ versehen werden. Der Konsument darf jedoch nicht mit<br />
falschen Angaben irregeführt werden.<br />
Der Standard ISPM 15 ist ab 01.01.2009 in <strong>Norwegen</strong> in Kraft getreten.<br />
Begleitpapiere<br />
Neben dem europäischen Einheitsdokument können folgende Begleitpapiere erforderlich sein:<br />
Handelsrechnung, zweifach<br />
Ursprungsdokument<br />
Frachtpapiere<br />
Lizenz<br />
Der Integrationsursprungsnachweis kann durch die Warenverkehrsbescheinigung<br />
„EUR 1“ bzw. für Sendungen mit einem Wert bis zu NOK 50.000 (ca. EUR 6.700) durch eine<br />
Ursprungserklärung gemäß dem zwischen EU und EFTA festgelegten Wortlaut auf der Rechnung -<br />
entweder mit Maschine geschrieben oder mittels eines Stempels - erbracht werden. Ermächtigte<br />
Exporteure können diese Ursprungserklärung anstelle der Warenverkehrsbescheinigung „EUR 1“<br />
ohne Wertbeschränkung abgeben.<br />
<strong>Norwegen</strong> nimmt am gemeinsamen Versandverfahren EU/EFTA teil.<br />
Restriktionen<br />
Alkohol: Das staatliche Importmonopol für Alkoholika wurde aufgehoben und der Import und<br />
Großhandel liberalisiert. Der Einzelhandel von Alkohol verbleibt aber bei der staatlichen<br />
Monopolgesellschaft „AS VINMONOPOLET“ (www.vinmonopolet.no).<br />
Engrosbewilligungen werden seit dem 1. Juli 2005 wie folgt abgewickelt: Die Bewilligung für Import<br />
bzw. Engros-Verkauf von alkoholischen Getränken wird mit einer Registrierung bei der Zollbehörde<br />
erteilt. Die Registrierung erfolgt kostenlos.<br />
Um Importeur von Wein und Spirituosen zu werden, muss man als abgabenpflichtiges<br />
Unternehmen bei der Zoll- und Abgabenbehörde registriert sein. Vinmonopolet kauft Produkte<br />
ausschließlich von Firmen, die für den Import von Alkohol registriert sind und eine<br />
Grossistenvereinbarung mit Vinmonopolet eingegangen sind.<br />
Einige Hotels importieren von Zeit zu Zeit Wein, die meisten kaufen jedoch über hiesige Importeure<br />
um sich Zeit und Formalitäten zu ersparen.
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24<br />
Pharmazeutische Präparate: Sollten Produkte hier als Arzneimittel eingestuft werden, selbst wenn<br />
diese im EU-Raum bereits zugelassen sind, muss die Anmeldung/Zulassung über die Arzneimittel-<br />
Kontrollstelle „Statens legemiddelverk“ (www.legemiddelverket.no) erfolgen.<br />
Nahrungsmittel: Obwohl ausländische Waren mit Ursprung EWR ab 01.01.1999 ohne<br />
Importzulassung eingeführt werden können, muss der Import durch einen bei der zuständigen<br />
Nahrungsmittel-Kontrollbehörde „Mattilsynet“ (www.mattilsynet.no) registrierten Importeur erfolgen.<br />
Bei tierischen Produkten (Fleisch, Milchprodukte, Käse etc.) ist auch eine EFTA-Registrierung<br />
erforderlich, d.h. die exportierende Firma muss im EFTA-Verzeichnis als autorisierte Firma<br />
aufscheinen.<br />
Die Möglichkeit zur Einfuhr von Nutztieren sollte sicherheitshalber bei der zuständigen hiesigen<br />
Stelle („Mattilsynet“ – www.mattilsynet.no) überprüft werden. Haustiere müssen eine<br />
Identitätsmarke (Tätowierung od. Mikrochip) und den üblichen Impfschutz besitzen. Bei Hunden<br />
und Katzen ist ein Attest über Tollwut-Antikörper eines behördlich anerkannten Instituts<br />
beizubringen. Genauere Informationen sind bei der Deutsch-Norwegischen Industrie- und<br />
Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) erhältlich.<br />
Elektromaterial und Elektrogeräte können zwar eingeführt werden, müssen jedoch von der<br />
hiesigen anerkannten Prüfstelle „NEMKO“ (www.nemko.com/no) zugelassen werden.<br />
Artenschutz<br />
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder<br />
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in<br />
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre<br />
Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und<br />
Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B.<br />
Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle,<br />
Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.<br />
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt<br />
dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der<br />
Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom<br />
Kauf solcher Souvenirs abzusehen.<br />
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen<br />
Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler,<br />
dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder<br />
die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie<br />
verlassen.
RECHTSINFORMATIONEN<br />
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25<br />
Obwohl zwischen Wirtschaftstreibenden weitgehende Vereinbarungsfreiheit herrscht, ist die<br />
Vereinbarungsfreiheit zwischen Wirtschaftstreibenden und Verbrauchern durch die<br />
Verbrauchergesetze beschränkt.<br />
Es wird angeraten, alle zu vereinbarenden Angelegenheiten unbedingt detailliert in Schriftform<br />
festzulegen – am besten unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes.<br />
Devisenrecht<br />
Der Devisenverkehr ist wie in Deutschland liberalisiert. Bei der Ausreise aus <strong>Norwegen</strong> ist die<br />
Mitnahme norwegischer oder ausländischer Banknoten ohne Deklaration mit NOK 25.000 (ca.<br />
EUR 3.300) limitiert. Keine Begrenzung gibt es bei Reiseschecks.<br />
Aufgrund des norwegischen Registrierungsgesetzes für Devisen werden alle Geldtransaktionen<br />
vom oder ins Ausland, Bankkartengebrauch im Ausland und Währungstausch, die NOK 5.000 (ca.<br />
EUR 670) übersteigen, an die Behörden gemeldet.<br />
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen<br />
Es besteht teilweise Übereinstimmung mit dem deutschen Handelsrecht, jedoch muss vor der<br />
Annahme, dass ähnliche Rechtsverhältnisse vorliegen, prinzipiell gewarnt werden. Dies gilt vor<br />
allem für das Vertrags- und Sachenrecht.<br />
Mit 1. Januar 2010 trat die Lugano-Konvention 2007 in <strong>Norwegen</strong> in Kraft.<br />
Handelsvertreterrecht<br />
<strong>Norwegen</strong> gilt als typischer Vertretermarkt, d.h. der Großteil der Importe<br />
läuft über norwegische Handelsvertreter oder Vertragshändler.<br />
In <strong>Norwegen</strong> unterliegen Handelsvertreter dem norwegischen<br />
Handelsvertretergesetz (Lov om handelsagenter og handelsreisende -<br />
LOV-1992-06-19-56), das in Anlehnung an die EU-Richtlinie, über die<br />
selbständigen Handelsvertreter vom 18.12.1986 erlassen wurde.<br />
Kündigungsfrist<br />
Laut dem norwegischen Vertretergesetz kann eine Kündigungsfrist von<br />
„Wussten Sie, ……<br />
dass das<br />
norwegische Recht<br />
keinen Eigentumsvorbehalt<br />
auf<br />
Waren, die zum<br />
Weiterverkauf bestimmt<br />
sind kennt,<br />
selbst wenn dieser in<br />
ihren AGB festgehalten<br />
ist?“<br />
bis zu maximal sechs Monaten vereinbart werden. Bei unbefristeten Verträgen gilt eine<br />
einmonatige Kündigungsfrist während des ersten Jahres. Die Kündigungsfrist erhöht sich um<br />
jeweils einen Monat für jedes weitere begonnene Jahr, bis eine Kündigungsfrist von sechs<br />
Monaten erreicht ist.<br />
Der Vertreter kann mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden, hat aber dann Anspruch auf<br />
Provision für die restliche Zeit der Kündigungsfrist. Der Vertreter hat Anspruch auf die vereinbarte<br />
Provision von allen eingehenden Bestellungen während der Kündigungsfrist – auch für die<br />
Bestellungen mit Lieferung nach Auslauf der Kündigungsfrist.<br />
Abfertigung<br />
Der Vertreter hat nur Anspruch auf Abfertigung, wenn er gekündigt wird. Die Abfertigung ist als<br />
Kompensation für das erworbene Marktpotenzial der Produkte des Auftraggebers zu verstehen,<br />
und entspricht dem durchschnittlichen Jahresprovisionswert der letzten fünf Jahre.<br />
Für den Anspruch auf Abfertigung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:<br />
- Der Vertreter muss neue Kunden vermittelt haben wodurch dem Auftraggeber auch zukünftig<br />
wesentliche Vorteile entstanden sind.<br />
- Des Weiteren muss der Vertreter den Umsatz im bestehenden Kundenkreis wesentlich erhöht<br />
haben und die Abfertigung muss vor dem Hintergrund der Gesamtumstände als angemessen<br />
anzusehen sein.
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26<br />
Wenn allerdings die deutsche Firma den norwegischen Markt nicht mehr weiter bearbeitet, das<br />
Produkt vom Markt genommen wird oder bei Konkurs, hat der Vertreter keinen Anspruch auf<br />
Abfertigung.<br />
Kompensation<br />
Wurde mit dem Handelsvertreter ein Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so hat der<br />
Vertreter bei Beendigung des Vertrages Anspruch auf Ersatz des Verlustes, der ihm aus<br />
Investitionen an Gebäuden, Lagerräumen, Maschinen, Transportmitteln, Personal oder ähnlichem<br />
erwächst, die er zur Erfüllung des Vertrages nach Absprache oder im Einverständnis mit dem<br />
Geschäftsherrn vorgenommen hat. Der Anspruch auf Kompensation geht verloren, wenn der<br />
Handelsvertreter die Vertragslösung verschuldet hat.<br />
Gesellschaftsrecht<br />
Das norwegische Gesellschaftsrecht ist an die EU Richtlinien angepasst. Als einzige Besonderheit<br />
wird im Aktienrecht zwischen „Aksjeselskap - AS“ (vergleichbar mit GmbH) und<br />
„Allmennaksjeselskap - ASA“ (vergleichbar mit AG) unterschieden.<br />
Die Gründungsregeln beider Gesellschaftsformen sind in etwa gleich. Für die ASA gelten jedoch<br />
strengere Bestimmungen bei der Berichterstattung und Rechnungslegung (börsennotierte<br />
Unternehmen haben ihren Jahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards<br />
(IFRS) aufzustellen, alle anderen dürfen dies optional tun). Bei der AS sind neben einem<br />
geringeren Mindestgrundkapital im Vergleich zur ASA, darüber hinaus auch die Regelungen<br />
bezüglich des Aktienerwerbs, der Stimmrechtsausübung, der Einberufung der Hauptversammlung<br />
sowie der Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung weniger umfassend.<br />
In <strong>Norwegen</strong> gibt es folgenden Gesellschaftsformen:<br />
Einzelhandelsunternehmen<br />
Diese Unternehmensform wird vor allem für kleine Firmen, meist Handelsunternehmen, verwendet.<br />
Es handelt sich dabei um Firmen mit einem Geschäftsführer, der die volle Verantwortung trägt und<br />
mit seinem gesamten Vermögen haftet. Für eine Einzelfirma, die mit Waren handelt und mehr als 5<br />
Angestellte beschäftigt, besteht Registrierungspflicht im „foretaksregisteret“, dem<br />
Unternehmensregister. Einzelhandelsunternehmen unterliegen keinem bestimmten Gesetz<br />
weshalb auch keine Regeln bezüglich einer Mindesteinlage oder der Organisation existieren. Eine<br />
Firma wird jedoch abgabenpflichtig, wenn der Umsatz von abgabenpflichtigen Waren und/oder<br />
Dienstleistungen NOK 50.000 (ca. EUR 6.700) pro Jahr übersteigt.<br />
Ansvarlig Selskap – ANS<br />
Die ANS ist der deutschen „Offenen Gesellschaft“ ähnlich. Sie kann auch als „voll verantwortliche<br />
Gesellschaft“ bezeichnet werden und besteht aus zwei oder mehreren Personen.<br />
Damit die ANS rechtswirksam entsteht, muss sie im Unternehmensregister eingetragen sein. Dazu<br />
erforderlich ist die Beilegung eines schriftlichen, datierten Gesellschaftsvertrages, der von<br />
sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet wurde.<br />
Für Schulden der ANS haften die Gesellschafter alle persönlich und unbegrenzt zur ungeteilten<br />
Hand (Solidarhaftung).<br />
DA (Delt Ansvar) –<br />
Besonderheit der DA, die auch als „Gesellschaft mit geteilter Verantwortung“ bezeichnet werden<br />
kann ist, dass ihre Gesellschafter zwar auch persönlich mit ihrem gesamten Vermögen, jedoch<br />
nicht solidarisch für die gesamten Schulden der Gesellschaft haften. Das Risiko wird also unter den<br />
Gesellschaftern z.B. prozentuell im Ausmaß der Beteiligung an der Gesellschaft aufgeteilt.<br />
Hinsichtlich der Gründungsvoraussetzungen gilt das bei der ANS ausgeführte.<br />
Kommanditgesellschaft (Kommandittselskap K/S)<br />
Diese Gesellschaftsform entspricht in weiten Zügen der deutschen Kommanditgesellschaft.
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27<br />
Aktiengesellschaft (Aksjeselskap - AS)<br />
Wichtig: Im norwegischen Aktienrecht gibt es keinen Aufsichtsrat!<br />
Eine AS kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Haftung der Aktionäre ist<br />
auf die Höhe der Einlagen beschränkt. Das Mindestgrundkapital beträgt NOK 30.000 (ca. EUR<br />
4.000). Vor der Registrierung muss das gesamte Nennkapital eingezahlt worden sein. Der<br />
Empfang der Einlagen muss von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Innerhalb von drei<br />
Monaten nach Unterzeichnung der Gründungsdokumente hat die Gesellschaft mit dieser<br />
Bestätigung beim Unternehmensregister zur Eintragung angemeldet zu werden. Ohne diese<br />
Bestätigung kann die Gesellschaft nicht registriert werden.<br />
Die Haftung der Gesellschafter ist grds. auf die Höhe des Grundkapitals beschränkt, doch gibt es<br />
bei schuldhaftem Verhalten der Organe begrenzte Durchgriffsmöglichkeiten.<br />
Allgemeine Aktiengesellschaft (Allmennaksjeselskap - ASA)<br />
Das Grundkapital muss mindestens NOK 1.000.000 (ca. EUR 133.300) betragen.<br />
Die Wahl der Gesellschaftsform steht norwegischen Unternehmen prinzipiell frei, börsennotierte<br />
AGs wurden aber mit 01.01.1996 automatisch zur ASA. Neue Aktien können ausschließlich mittels<br />
öffentlicher Zeichnungsangebote ausgegeben werden. Die Haftung der Partner ist auf die Einlagen<br />
beschränkt. Alle ASAs müssen einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Hinsichtlich der<br />
Erfordernisse der Aufbringung des Grundkapitals sowie der Registrierung des Unternehmens gilt<br />
das bei der AS oben schon ausgeführte.<br />
Zweigniederlassung (Filiale)<br />
Ein ausländisches Unternehmen - auch eine Personenfirma - kann in <strong>Norwegen</strong> mit einer Filiale<br />
(Zweigniederlassung) vertreten sein, wenn die Firma in einem anderen Land rechtmäßig registriert<br />
ist. Diese Filiale unterliegt den gleichen Auflagen wie eine norwegische Firma (norwegisches Recht<br />
und Behördenaufsicht) und muss beim zentralen Firmenregister unter Angabe von Name, Adresse<br />
sowie Geschäftszweck registriert sein, eigene, von der ausländischen Gesellschaft getrennte,<br />
Bücher führen sowie einen Jahresabschluss erstellen und Steuern zahlen.<br />
Gewerblicher Rechtsschutz<br />
Da geistige Werte und kreative Schöpfungen leicht kopiert und missbräuchlich verwendet werden<br />
können, ist es Aufgabe des norwegischen Immaterialgüterrechts hier wirksamen Schutz zu bieten.<br />
Die norwegischen Rechtsvorschriften über Patente, Warenmarken, Geschmacksmuster und<br />
Gebrauchsmuster sind den deutschen Rechtsvorschriften relativ ähnlich. Besonderheiten ergeben<br />
sich bezüglich der Anmeldungskosten der jeweiligen Rechtsgüter sowie in verfahrensrechtlicher<br />
Hinsicht.<br />
Bis zum Wirksamwerden eines Patents dauert es sehr lange. Binnen sieben Monate nach<br />
Antragstellung, hat der Antragsteller das Recht auf eine Rückmeldung seitens des Patentamtes.<br />
Danach dauert es noch ein bis zwei Jahre bis das Patent endgültig rechtswirksam wird. Bei<br />
Warenmarken, Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster ist die Verfahrenszeit wesentlich kürzer.<br />
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in verschiedenen norwegischen Gesetzen geregelt. Die<br />
Rechtsgrundlage für Patente bietet das „Lov om Patenter“ (Patentgesetz, welches am 01.01.1997<br />
in Kraft getreten ist), für Warenmarken das „Lov om varemerker“ (Markenschutzgesetz, welches<br />
am 01.01.1997 in Kraft getreten ist), für Geschmacksmuster das „Designloven“<br />
(Geschmacksmustergesetz, welches am 01.05.2003 in Kraft getreten ist) und für<br />
Gebrauchsmarken das „Lov om Patenter“ (Patentgesetz).<br />
<strong>Norwegen</strong> hat die Pariser Konvention und die Washingtoner Konvention betreffend<br />
Patentzusammenarbeit ratifiziert und ist Mitglied des Patent Cooperation Treaty (PCT). Im März<br />
1996 wurde auch das Madridprotokoll über die internationale Anerkennung von Warenmarken von<br />
<strong>Norwegen</strong> ratifiziert.<br />
Zudem ist <strong>Norwegen</strong> seit 1. Januar 2008 Mitglied der Europäischen Patentorganisation (EPO).
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28<br />
Gewerberecht<br />
Grundsätzlich herrscht in <strong>Norwegen</strong> Gewerbefreiheit, für einige spezielle Unternehmungen ist<br />
jedoch eine Lizenz von Nöten. Die Befähigungsprüfungen und Zugangsbedingungen werden von<br />
den jeweils zuständigen unabhängigen Berufsvertretungsorganisationen abgenommen bzw.<br />
festgelegt.<br />
Gewerbeberechtigungen bzw. Zulassungen zu bestimmten Berufen sind u.a. in folgenden<br />
Bereichen notwendig:<br />
- Fahrschulen<br />
- Ärzte<br />
- Physiotherapeuten<br />
- Wirtschaftsprüfer<br />
- Buchhaltung<br />
- Anwälte<br />
- Börsenmakler<br />
- Immobilienmakler<br />
- Gastgewerbe<br />
- Alkoholausgabe<br />
- Waren- und Personentransport<br />
- Security Service<br />
- Bauprojekte (kommunale oder nationale als „one stop shop“)<br />
- Rundfunk<br />
Das im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) festgeschriebene<br />
Prinzip der Niederlassungsfreiheit von Personen bezieht sich einerseits auf das Recht der<br />
Staatsangehörigen von EWR-Staaten, in einen anderen EWR-Staat umzuziehen, dort zu arbeiten<br />
und ggf. bei einem solchen Umzug soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen sowie andererseits<br />
auf die gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen und anderen Berufsabschlüssen in den<br />
EWR-Staaten.<br />
Rechtsschutz und Rechtsmittel<br />
<strong>Norwegen</strong> ist ein Rechtsstaat, was bedeutet, dass prinzipiell Rechtsicherheit gegeben ist. Das<br />
norwegische Gesetz über das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen<br />
anzuwendende Recht (Lov om mellomfolkeleg-privatrettslege reglar for lausøyrekjøp LOV-1964-<br />
04-03-1 - www.lovdata.no) regelt die Grundlagen beim internationalen Kaufvertrag:<br />
§1-2 Anwendungsbereiche<br />
§ 3 Rechtswahlvereinbarung<br />
§ 4 Anwendbares Recht bzw. fehlende Rechtswahlvereinbarung<br />
§ 5 Vorgaben für die Prüfung des Kaufgegenstandes<br />
Zudem ist <strong>Norwegen</strong> Mitglied des revidierten Lugano Übereinkommens (Übereinkommen über die<br />
gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-<br />
und Handelssachen), das seit 1. Januar 2010 Sachverhalte zwischen der Europäischen Union –<br />
somit auch deutschland – und <strong>Norwegen</strong> regelt.<br />
Die norwegischen Rechtsmittel sind den deutschen sehr ähnlich.<br />
Das norwegische Gerichtssystem wird vor allem durch das norwegische Gerichtsgesetz und das<br />
norwegische Verfahrensgesetz geregelt.<br />
Bevor die Instanzen:<br />
Amtsgerichte (Tingrett)<br />
Landgerichte (Lagmannsrett)<br />
Oberster Gerichtshof (Hoyesterett)
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29<br />
durchlaufen werden können, muss bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit der norwegischen<br />
Gerichtsbarkeit zunächst ein Schlichtungsverfahren vor dem Vergleichsgericht (Forliksråd)<br />
abgehalten werden.<br />
Trotz der Ähnlichkeit zu deutschen Rechtsmitteln empfehlen wir die Beratung durch einen Anwalt.<br />
Die Deutsch-Norwegischen Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) ist Ihnen bei<br />
der Auswahl eines geeigneten Rechtsbeistandes gerne behilflich.<br />
Firmengründung<br />
Voraussetzung für die Etablierung einer Firma ist die Anmeldung bei der norwegischen<br />
Firmenregisterbehörde „Brønnøysundregistrene“ (www.brreg.no). Diese Behörde führt zwei<br />
Firmendateien: Das Einheitsregister („enhetsregisteret“), in dem alle Unternehmen registriert sein<br />
müssen und das Unternehmensregister („foretaksregistert“), wobei lediglich<br />
Einzelhandelsunternehmen mit weniger als fünf Angestellten, die nicht mit bezogenen Waren<br />
handeln, von der Registrierungspflicht im „foretaksregisteret“ ausgenommen sind. Für diese ist<br />
eine freiwillige Registrierung jedoch möglich und sinnvoll, da ein Geschäftspartner in der Regel vor<br />
einem Geschäftsabschluss eine Anfrage an das Unternehmensregister ob Bestehens der<br />
Unternehmung stellt.<br />
Das ausgefüllte Formular „samordnet registermelding“ (gesammelte Registermeldung), für die<br />
Registrierung im „enhetsregisteret“ und „foretaksregisteret“, wird nach Bearbeitung von<br />
Brønnøysundregistrene an das örtlich zuständige Finanzamt („Ligningskontoret“) sowie die<br />
Krankenversicherungsbehörde („NAV“) weitergeleitet. Ausländische Staatsbürger müssen<br />
zusätzlich bei Brønnøysundregistrene um eine so genannte D-Nummer (Personennummer für<br />
Ausländer) ansuchen.<br />
Bei einem geplanten Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Ölfeldern auf dem<br />
Kontinentalsockel, ist eine Sondergenehmigung vom Landwirtschaftsministerium („Landbruks- og<br />
matdepartementet“) bzw. Rohstoffministerium („Olje- og energi-departementet“) einzuholen. Beim<br />
Erwerb von Immobilien und beim Abschluss von Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als<br />
zehn Jahren ist in einigen Fällen eine Bewilligung von der lokalen Kommunalbehörde erforderlich.<br />
Bei Kooperationen mit ausländischen Firmen (Joint Ventures) gibt es keine gesetzlichen<br />
prohibitiven Bestimmungen.<br />
Organisationsnummern<br />
Alle in <strong>Norwegen</strong> oder auf dem norwegischen Kontinentalsockel tätigen Unternehmen müssen eine<br />
Organisationsnummer haben, die man bei der Registrierung im Firmenregister erhält. Das Gleiche<br />
gilt auch für Unternehmen, die nur Angestellte in <strong>Norwegen</strong> beschäftigen. In <strong>Norwegen</strong> gibt es<br />
keine UID-Nummer.<br />
Organisationsnummern identifizieren juristische Personen (Einheiten) und sind u.a. notwendig um<br />
einige gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen gegenüber Behörden etc., wie Einzahlung von<br />
Steuern, Sozialleistungen und Mehrwertsteuer, zu erfüllen. Außerdem verlangen unter anderem<br />
Banken und Finanzierungsinstitutionen eine Organisationsnummer bei der Errichtung eines<br />
Bankkontos.<br />
Brønnøysundregistrene<br />
Havnegata 48, NO-8910 Brønnøysund<br />
T +47 75 00 75 00<br />
F +47 75 00 75 05<br />
E firmapost@brreg.no<br />
W http://www.brreg.no
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30<br />
Investitionen und Joint Ventures<br />
Eines der Hauptziele der norwegischen Wirtschaftspolitik ist, dass <strong>Norwegen</strong> als ein attraktives<br />
Investitions- und Produktionsland erscheinen soll. <strong>Norwegen</strong> hat sich durch internationale<br />
Vereinbarungen verpflichtet, ausländische Staatsbürger und ausländische Gesellschaften mit<br />
norwegischen gleich zu stellen. Das Etablierungsrecht bedeutet, dass Bürger und Gesellschaften<br />
anderer EWR-Staaten die gleichen Rechte haben, Tätigkeiten auszuüben, wie Bürger und<br />
Gesellschaften des Etablierungslandes. Es gibt auch keine Restriktionen bei der Überweisung von<br />
Kapital.<br />
Für Joint Ventures bestehen keine speziellen Regelungen.<br />
Investitionsförderungen<br />
Mit der Führung eines Unternehmens in <strong>Norwegen</strong> ist man berechtigt, um diverse Förderungen<br />
anzusuchen. Unter anderem gibt es finanzielle Unterstützung für Investitionen, Produktentwicklung,<br />
Wissensvermittlung und Weiterbildung. Interessant ist außerdem, dass sowohl die Förderungen als<br />
auch die Sozialversicherungssätze in den verschiedenen Regionen unterschiedlich sind.<br />
Grundsätzlich kann man sagen: Je weiter nördlich man sich ansiedelt, desto bessere finanzielle<br />
Möglichkeiten bieten sich.<br />
Unterstützung durch die Regierung kommt von „Innovasjon Norge“ („Innovation Norway“ -<br />
www.innovasjonnorge.no), der staatlichen Institution für Wirtschafts- und Regionalentwicklung.<br />
Hauptaufgabe von „Innovasjon Norge“ ist die Förderung von Betriebsansiedlungen, aber auch von<br />
Produktverbesserungen bzw. Innovationen mit dem Ziel einer geographisch möglichst<br />
gleichmäßigen Verteilung der Wirtschaftskraft in <strong>Norwegen</strong>. Besonders für Klein- und Mittelbetriebe<br />
und in den entlegenen nördlichen Gebieten soll dadurch eine saisonunabhängige Industrie<br />
aufgebaut werden, die den Fischfang und die Landwirtschaft komplementiert. Die<br />
förderungswürdigen Unternehmen erhalten günstige Kredite, Garantien und Subventionen.<br />
Generelle Informationen über Finanzierungsförderungen und Vorschriften dazu findet man auf<br />
www.altinn.no.<br />
Erwähnenswert sind auch die Forschungsförderungen. Dafür ist der Forschungsrat für <strong>Norwegen</strong><br />
(„Norsk Forskningsrådet“ - www.forskningsradet.no) zuständig. Abgesehen von Unterstützungen<br />
aller Art für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gibt es auch steuerliche Begünstigungen für<br />
Unternehmen, die sich in der Weiterentwicklung engagieren.<br />
Steuerbestimmungen<br />
Der norwegische Körperschaftssteuersatz beträgt 28 %. Bei Unternehmen, die ihren Firmensitz in<br />
<strong>Norwegen</strong> haben wird das weltweite Einkommen versteuert, bei Unternehmen, die ihren Firmensitz<br />
nicht in <strong>Norwegen</strong> haben wird nur das norwegische Einkommen versteuert.<br />
Seit dem 7. Oktober 2008 gelten die geänderten Bedingungen der „Participation Exemption<br />
Method“. Dies hat zur Folge, dass unter bestimmten Voraussetzungen Dividenden und<br />
Kapitalerträge von der Steuer ausgenommen sind. Eine Ausnahme besteht für 3 % dieser<br />
Einnahmen. Diese unterliegen einem Steuersatz von 28 %.<br />
Rechtsanwälte und Steuerberater<br />
Die Deutsch-Norwegischen Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) nennt Ihnen<br />
gerne Rechtsanwälte & Steuerberater.
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31<br />
Patent-, Marken- & Musterrecht<br />
Der Schutz von technischen Entwicklungen, Marken sowie Forschungsergebnissen ist auch in<br />
<strong>Norwegen</strong> von großer Bedeutung.<br />
Die zuständige staatliche Behörde ist das Patentamt („Patentstyret“- www.patentstyret.no), das<br />
dem Ministerium für Handel und Industrie unterliegt. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören neben<br />
rechtlichen Angelegenheiten, wie Patentschutz auch Technologie- und Wissenschafts- sowie<br />
Marketing- und Informationsservices.<br />
Patent<br />
Patentansuchen müssen schriftlich in norwegischer Sprache beim norwegischen Patentamt<br />
(„Patentstyret“- www.patentstyret.no) eingereicht werden. Antragsteller, die keinen Wohnsitz in<br />
<strong>Norwegen</strong> haben, müssen einen in <strong>Norwegen</strong> ansässigen Vertreter (Patentanwalt bzw. –büro oder<br />
auch Privatperson) mit der Ausführung der Antragsformalitäten beauftragen.<br />
Das im norwegischen Patentregister eingetragene Patent genießt nur Schutz innerhalb <strong>Norwegen</strong>s<br />
und das erteilte Patent endet regulär nach 20 Jahren. Sofern die jährliche Gebühr für das Patent<br />
nicht gezahlt wird, erlischt dieses rückwirkend zu jenem Zeitpunkt an dem die jährliche Gebühr<br />
fällig geworden ist. Des Weiteren kann der Patentinhaber auf das Patent jederzeit verzichten, es<br />
widerrufen und zurücknehmen.<br />
Für Arzneimittel kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf der Schutzdauer ein<br />
weiterer Schutz für max. fünf Jahre gewährt werden.<br />
Marke<br />
Ähnlich wie beim Patent kann auch eine Marke beim Patentamt registriert werden. Jede neu<br />
eingeführte Warenmarke wird dabei einer bestimmten Warenklasse zugeordnet, das<br />
Klassenverzeichnis findet man im Internet (in englischer Version) unter www.wipo.int. Die im<br />
norwegischen Markenregister eingetragene Marke genießt innerhalb <strong>Norwegen</strong>s einen Schutz von<br />
zehn Jahren, wobei die Schutzdauer gegen Zahlung einer Gebühr beliebig oft um weitere zehn<br />
Jahre verlängert werden kann. Bei Unterlassung der Verlängerung endet die Frist regulär nach<br />
zehn Jahren.<br />
Geschmacksmuster/ Design<br />
Der Geschmacksmusterschutz erfasst die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder<br />
eines Teils davon gewährt und seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen. Die<br />
Erscheinungsform kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der<br />
Gestalt, der Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner<br />
Verzierung ergeben.<br />
Um die Registrierung eines Geschmacksmusters in <strong>Norwegen</strong> zu erwirken, ist es notwendig einen<br />
schriftlichen Antrag an das norwegische Patentamt zu stellen.<br />
Diese Registrierung bleibt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gültig. und kann danach<br />
in fünf Jahresintervallen verlängert werden. Insgesamt kann eine Geschmacksmusterregistrierung<br />
höchstens 25 Jahre lang gelten.<br />
Gebrauchsmuster – Utility model gibt es in <strong>Norwegen</strong> nicht.<br />
Europäisches Patent<br />
Das Europäische Patent ist ein Patent, das vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wird. Dieses<br />
führt ein eigenes Patentprüfungsverfahren auf Grundlage des Europäischen<br />
Patentübereinkommens (EPÜ) durch. <strong>Norwegen</strong> ist seit 1. Januar 2008 Mitglied der Europäischen<br />
Patent Organisation (EPO).<br />
Das Europäische Patent kann beim Patentamt in München, Berlin und Den Haag sowie online<br />
(www.epo.org) beantragt werden. Dazu wird das Formblatt des Europäischen Patentamts (EPA<br />
1001) benötigt. Insgesamt betragen die Kosten bis zur Erteilung des Europäischen Patents in allen<br />
36 Mitgliedsstaaten durchschnittlich EUR 5.000. Zusätzlich muss ab dem dritten Jahr eine<br />
Jahresgebühr entrichtet werden. Die maximale Dauer eines Patents beträgt 20 Jahre ab dem<br />
Anmeldetag.
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32<br />
Urheberrecht<br />
Das Urheberrecht umfasst den Schutz von sowohl literarischen als auch künstlerischen Werken.<br />
Der Schutzbereich erstreckt sich unter anderem über Bilder, E-Mails, Präsentationen, Texte sowie<br />
den generellen Schutz geistigen Eigentums, sowohl in ideeller als auch materieller Hinsicht.<br />
In <strong>Norwegen</strong> ist der Schutz von künstlerischen und literarischen Werken unter dem Urheberrecht<br />
(opphavsrett – LOV-1961-05-12-2) geregelt. Anders als beim Patent ist ihre Wirkung nicht von<br />
einer Registrierung abhängig, sondern wird unmittelbar nach der Erstellung legitim. Die Dauer des<br />
Urheberrechts gilt grundsätzlich bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.<br />
Lizenzvergabe<br />
Eine Lizenz ist die Erlaubnis/Genehmigung zur kommerziellen Nutzung eines Patents durch den<br />
Lizenznehmer oder zur Herausgabe einer Zeitung, Zeitschrift bzw. eines Buches. Der<br />
Lizenznehmer ist nicht befugt die Rechte aus dem Lizenzvertrag einem Dritten zu übertragen,<br />
außer es liegt eine entsprechende Genehmigung des Patentinhabers vor.<br />
Rechtliche Aspekte<br />
Die rechtliche Grundlage der Lizenzen und Patente liefert das „Lov om patenter“ (Patentgesetz).<br />
Für die Lizenznahme aus dem Ausland ist keine spezielle Genehmigung erforderlich. Es ist jedoch<br />
empfehlenswert, Lizenzverträge betreffend Patentrechten freiwillig in das norwegische<br />
Patentregister eintragen zu lassen. Diese Eintragung ist mit keinen Kosten verbunden.<br />
Gestaltung von Lizenzverträgen<br />
Urheberrechtliche Lizenzverträge sind Verträge, in denen einfache oder ausschließliche Rechte<br />
eingeräumt werden. In den Vertragsbedingungen wird dabei festgehalten, welche Rechte im<br />
Einzelnen eingeräumt werden, zu welchen Gegenleistungen sich der Lizenznehmer verpflichtet,<br />
ggf. auch welche Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung folgen etc.. Die Einwilligung beider<br />
Vertragsparteien ist erforderlich.<br />
Solche Lizenzverträge werden üblicherweise nur zwischen einem selbständigen Urheber und<br />
einem Verlag oder zwischen zwei Firmen geschlossen. Dass Privatleuten Rechte mittels<br />
Lizenzvertrag eingeräumt werden, ist eher unüblich. Eine Ausnahme stellen die Lizenzen dar, die<br />
bei freier Software zur Verwendung kommen. Bei diesen wird pauschal jedermann eine Lizenz<br />
angeboten.<br />
Bei der Erstellung von Lizenzverträgen ist besonderes Augenmerk auf die genaue Beschreibung<br />
des Umfangs des eingeräumten Nutzungsrechtes zu legen. Eine Regelung über Rechte Dritter<br />
sollte stets enthalten sein. Bei umfangreicheren Vorhaben sollte unbedingt anwaltlicher Beistand<br />
eingeholt werden. Bei der Gestaltung von Lizenzverträgen empfehlen wir Ihnen, sich an das vom<br />
norwegischen Patentamt „Patentstyret“ (www.patentstyret.no) vorgegebene Muster zu halten.<br />
Eigentum und Forderungen<br />
Geschäfts- und Bonitätsauskünfte<br />
Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) kann für<br />
deutsche Firmen Bonitätsauskünfte besorgen. Eine Standardauskunft (Rating zzgl. Informationen<br />
über Gesellschaftsform, Namen der Geschäftsführer, Kennzahlen wie z. B.: Umsätze,<br />
Beschäftigtenzahl, Rentabilität etc.) kostet EUR 30. Die Auskünfte werden online abgerufen und<br />
die Bearbeitungszeit beträgt einen Arbeitstag.<br />
Zudem gibt es die Möglichkeit Bonitätsauskünfte durch D&B – Dun & Bradstreet zu erhalten.<br />
Dun & Bradstreet Norway AS<br />
Postboks 1419 Vika<br />
NO-0115 OSLO<br />
T +47-22-45-92-00<br />
F +47-22-45-93-03<br />
E international@db24.no<br />
W http://www.db24.no
Eigentumssicherung<br />
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33<br />
Eigentumserwerb<br />
Im norwegischen Recht sind weder eine dem deutschen Recht vergleichbare Definition des<br />
Eigentumsrechtes vorhanden, noch Bestimmungen, die regeln, unter welchen Umständen und zu<br />
welchem Zeitpunkt das Eigentumsrecht von einer Person auf eine andere übergeht. Das<br />
norwegische Recht kennt weitgehend keine strikte Trennung des obligatorischen Rechtsgeschäfts<br />
(z.B. Kaufvertrag) vom dinglichen Rechtsgeschäft (z.B. Eigentumsübertragung).<br />
Vielmehr könnte man sagen, dass nach norwegischem Recht das Eigentum nicht als Gesamtrecht<br />
zu einem bestimmten Zeitpunkt übergeht, sondern vielmehr stufenweise in der Person des<br />
Erwerbers erstarkt. So ist z.B. der Käufer bereits mit Abschluss des Kaufvertrages im Verhältnis<br />
zum Verkäufer Eigentümer, dagegen ist er damit noch nicht gegenüber eventuellen Gläubigern des<br />
Verkäufers geschützt. Dieser Schritt tritt erst dann ein, wenn der Käufer Besitzer wird, d.h. wenn er<br />
tatsächlich Gewahrsame an der Sache erlangt hat.<br />
Kommissionswaren<br />
Eine Handelskommission (handelskommisjon) kann gemäß dem norwegischen<br />
Kommissionsgesetz dann vereinbart werden, wenn der Kommissionär gewerbsmäßig Waren in<br />
eigenem Namen auf Rechnung eines anderen kauft oder verkauft. In diesem Falle verbleibt die<br />
gelieferte Ware solange im Eigentum des Kommittenten bis das Eigentumsrecht an dieser auf<br />
einen Dritten oder an den Kommissionär selbst übergegangen ist. Das heißt, wenn der<br />
Kommissionär die Ware weiterverkauft bzw. diese selbst kauft.<br />
Bankgarantie<br />
Grundsätzlich besteht in <strong>Norwegen</strong> auch die Möglichkeit, Bankgarantien, Akkreditive bzw. andere<br />
Sicherungsformen gemäß INCO-Terms zu verlangen, jedoch wird dies – angesichts der durchwegs<br />
guten Zahlungsmoral seitens der norwegischen Unternehmen - eher als Zeichen des Misstrauens<br />
gewertet. Ob auf das Vorlegen einer Bankgarantie bestanden werden soll, sollte im Einzelfall mit<br />
der Deutsch-Norwegischen Auslandshandelskammer (http://norwegen.ahk.de) bzw. mit dem<br />
Vertrauensanwalt der Deutsch-Norwegischen AHK abgeklärt werden.<br />
Es empfiehlt sich daher besonders bei Neukunden, vor Lieferung jeweils aktuelle Kreditauskünfte<br />
über die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de)<br />
einzuholen.<br />
Eigentumsvorbehalt<br />
Das norwegische Recht kennt keinen Eigentumsvorbehalt auf Waren, die zum Weiterverkauf<br />
bestimmt sind! Derartige Vereinbarungen sind daher - selbst wenn in Kaufverträgen schriftlich<br />
festgehalten - auf dem Rechtsweg nicht durchsetzbar.<br />
Nach Regeln des internationalen Privatrechtes kann ein nach deutschem Recht begründeter<br />
Eigentumsvorbehalt in <strong>Norwegen</strong> gegenüber Dritten nur dann durchgesetzt werden, wenn dieser<br />
auch nach norwegischem Recht gültig wäre. Eine vertragliche Vereinbarung, wonach deutsches<br />
Recht anzuwenden ist, gibt daher gegenüber anderen als dem Vertragspartner selbst keine<br />
bessere Rechtsstellung als oben beschrieben.<br />
Bei Lieferungen von Waren, die nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind, kann hingegen unter<br />
bestimmten Voraussetzungen eine Form des Eigentumsvorbehalts durch "Salgspant"<br />
(Verkaufspfand) vereinbart werden.
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34<br />
Wechsel- und Scheckrecht<br />
Da <strong>Norwegen</strong> das Genfer Wechsel- und Scheckrechtsabkommen unterzeichnet hat, stimmt das<br />
norwegische Wechsel- und Scheckrecht größtenteils mit dem deutschen überein.<br />
Zu beachten ist u.a., dass es in <strong>Norwegen</strong> keinen Urkunden- und Wechselprozess im eigentlichen<br />
Sinn gibt, sondern das Einklagen eines Schecks im normalen Zivilprozess erfolgt. Daneben steht<br />
dem Wechsel- und Scheckgläubiger zur Geltendmachung seiner Forderung ein summarisches,<br />
rein schriftliches Urkundenverfahren zur Verfügung, das rasch zu einem Exekutionstitel führt.<br />
Insolvenzrecht<br />
Damit ein Konkursverfahren in <strong>Norwegen</strong> eröffnet werden kann, muss der Schuldner insolvent (d.h.<br />
entweder zahlungsunfähig oder überschuldet sein). In <strong>Norwegen</strong> kann der Konkurs direkt eröffnet<br />
werden. Eine Insolvenzvermutung liegt vor, wenn der Schuldner die Insolvenz anerkennt, seine<br />
Zahlungen eingestellt hat, eine erfolglose Zwangsvollstreckung in den letzten drei Monaten<br />
durchgeführt wurde oder die Konkursandrohung erfolglos geblieben ist. Ausreichende Sicherheiten<br />
sowie der Solvenzbeweis seitens des Schuldners wirken sich konkurshindernd aus. Um die<br />
Konkurseröffnung zu erwirken, muss der Antragssteller max. NOK 43.000<br />
(ca. EUR 5.700) als Sicherheit zur Deckung der Mindestkosten hinterlegen. Konkurse werden im<br />
Konkursregister veröffentlicht - www.brreg.no.<br />
Konkursverfahren können längere Zeit, von einem halben Jahr bis zu drei Jahren, in Anspruch<br />
nehmen. Sollte die Konkursmasse keine oder keine volle Deckung der Verfahrenskosten<br />
erbringen, verfällt das Garantiedepot; die Verfahrenskosten werden dem Antragsteller in diesem<br />
Falle nicht angelastet.<br />
Im norwegischen Recht besteht die Möglichkeit, dass der Schuldner während der<br />
Sanierungsphase seines Unternehmens die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält (im<br />
Gegensatz zum Konkurs).<br />
Ausgleich<br />
Während des Ausgleichsverfahrens überprüft der Ausgleichsverwaltungsausschuss die vom<br />
Schuldner vorgenommenen Verwaltungstätigkeiten und stellt fest, ob überhaupt ein Ausgleich<br />
möglich ist. Das norwegische Recht unterscheidet zwischen Freiwilligem Ausgleich und<br />
Zwangsausgleich.<br />
Die Unternehmenssanierung endet, wenn das Unternehmen erfolgreich saniert wurde oder die<br />
Sanierung fehlgeschlagen ist, spätestens aber ein Jahr nach Beginn der Sanierung.<br />
Es ist vorgesehen, dass im Ausgleich alle Gläubiger mit gleichberechtigten Forderungen innerhalb<br />
eines Jahres die gleiche Quote erhalten, aber grundsätzlich mindestens 25 %. Die Teilnahme an<br />
einem Ausgleichsverfahren wird nur solchen Gläubigern gewährt, deren Forderungen vor dem<br />
Antrag auf Sanierung entstanden sind.
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35<br />
Vertretungsvergabe<br />
<strong>Norwegen</strong> gilt als typischer Vertretermarkt. Auch Warenhäuser und andere Großabnehmer kaufen<br />
selten direkt von ausländischen Lieferfirmen, sondern meist über deren Vertreter in <strong>Norwegen</strong>. Es<br />
ist auch empfehlenswert, die Bearbeitung des norwegischen Marktes einem lokalen und nicht<br />
einem Vertreter in einem der angrenzenden Länder zu übertragen. Das Verhältnis <strong>Norwegen</strong>s zu<br />
den anderen skandinavischen Staaten kann in diesem Zusammenhang mit dem Österreichs zu<br />
Deutschland verglichen werden.<br />
Im Hinblick auf den übersichtlichen und nicht allzu großen Markt erwartet sich der norwegische<br />
Vertreter in der Regel Exklusivität. Die Bearbeitung der nördlichen, dünn besiedelten Landesteile<br />
ist wegen der großen Distanzen zumeist mit erhöhtem finanziellem Aufwand verbunden. Es ist<br />
üblich, zu Beginn des Vertretungsverhältnisses eine Probezeit zu vereinbaren.<br />
Vertretersuche<br />
Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) bietet bei der<br />
Suche eines geeigneten Vertriebspartners für <strong>Norwegen</strong> Unterstützung. Ausgehend von der<br />
gewünschten Endabnehmerzielgruppe werden geeignete norwegische Firmen sondiert und mit<br />
Produktinformationen versorgt.<br />
Auch ein Follow-up wie z.B. persönliche Kontaktaufnahmen unsererseits kann auf Wunsch<br />
durchgeführt werden.<br />
Zu beachten ist, dass umfassende Recherchen über den Rahmen des kostenlosen<br />
Basiskontingentes hinausgehen und zusätzliche Arbeitsstunden im Rahmen der<br />
Leistungsverrechnung anfallen können.<br />
Als Quellen stehen u.a. eine umfangreiche Firmenkartei, externe Datenbanken und andere<br />
Verzeichnisse zur Verfügung. Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer<br />
(http://norwegen.ahk.de) kann jederzeit wichtige Basisinformationen über in Frage kommende<br />
Vertreterfirmen beschaffen.<br />
Arten von Vertretern<br />
Handelsvertreter (Handelsagenter)<br />
Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Handelsvertreters darin, für die vertraglich festgelegten<br />
Produkte innerhalb des Vertragsgebietes, Aufträge im Namen und auf Rechnung des<br />
Unternehmens zu vermitteln. In <strong>Norwegen</strong> unterliegen Handelsvertreter dem norwegischen<br />
Handelsvertretergesetz (Lov om handelsagenter og handelsreisende - LOV-1992-06-19-56).<br />
Zum Aufbau bzw. zur Verbesserung der Geschäftsbeziehung sowie zur Bewertung der Arbeit des<br />
Handelsvertreters empfehlen wir regelmäßige Treffen.<br />
Vertragshändler (Videreselger)<br />
Ähnlich wie der Handelsvertreter ist auch der Vertragshändler ein selbstständiger Kaufmann, der<br />
als kaufmännischer Vermittler auftritt. Im Unterschied zum Handelsvertreter schließt er jedoch<br />
Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung ab.<br />
Vertretungsvertrag<br />
Der Abschluss eines Handelsvertretungsvertrages ist in <strong>Norwegen</strong> an keine besondere Form<br />
gebunden. Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nur erforderlich, wenn eine der Parteien dies fordert,<br />
erscheint aber in jedem Fall vorteilhafter.<br />
Mustervertrag<br />
Der Handelsvertretervertrag soll die Rechtsverhältnisse zwischen den beiden Vertragsparteien<br />
regeln, indem der Unternehmer dem Handelsvertreter die Alleinvertretung für seine Produkte<br />
innerhalb eines geographischen Gebietes überträgt.
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36<br />
Arbeits- & Sozialrecht<br />
Der norwegische Arbeitsmarkt ist vor allem durch einen hohen weiblichen Beschäftigungsanteil<br />
und eine starke gewerkschaftliche Vertretung charakterisiert.<br />
Das kodifizierte norwegische Arbeitsrecht ist unter anderem im „Norwegian Employment Act“ sowie<br />
im „Working Environment Act“ festgelegt. (Informationen in Englisch –<br />
http://www.arbeidstilsynet.no/lov.html?tid=78120). Sie enthalten unter anderem Regelungen<br />
bezüglich Arbeitsbedingungen, Überstunden, Arbeitsverträge, Rechte und Pflichten von<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Regelungen betreffend der Auflösung des<br />
Arbeitsverhältnisses.<br />
Sowohl bei befristeten als auch unbefristeten Arbeitsverhältnissen besteht ein Anspruch auf einen<br />
Arbeitsvertrag. Darin werden die einzelnen Modalitäten individuell ausgestaltet. Meist wird ein<br />
Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit (max. 6 Monate) begonnen. Innerhalb der Probezeit kann<br />
unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien beendet werden.<br />
Der Inhalt der Arbeitsverträge beschränkt sich hauptsächlich auf Angaben bezüglich des<br />
Arbeitsplatzes, Stellenbeschreibung, Einstellungsdatum, Gehalt, Urlaubsanspruch sowie<br />
Kündigunsfrist.<br />
Die Bestimmungen des „Norwegian Employment Act“ und die starke gewerkschaftliche Vertretung<br />
stärken die Position der Arbeitnehmer in <strong>Norwegen</strong>. Dies sollte vor allem bei Kündigung bzw.<br />
Freisetzung von Arbeitnehmern beachtet werden. Zudem sollte der Kündigung ein Gespräch mit<br />
dem Arbeitnehmer und eventuell mit den Gewerkschaftsvertretern voraus gehen.<br />
Aufenthaltserlaubnis<br />
Für deutsche Staatsangehörige gelten die EU / EWR - Bestimmungen betreffend Aufenthalt und<br />
Arbeit: Keine Aufenthaltsgenehmigung ist bis drei Monate erforderlich; hält man sich länger als drei<br />
Monate im Lande auf, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, auf deren Erteilung Anrecht<br />
besteht und die auch die Arbeitsgenehmigung einschließt.<br />
Seit 01.01.2010 müssen EU/EWR/EFTA – Bürger nicht länger um eine Aufenthaltsgenehmigung<br />
ansuchen, es genügt eine Online-Registrierung bei UDI – The Norwegian Directorate of<br />
Immigration. Anschließend muss die nächste Polizeistelle bzw. ein Service-Center für ausländische<br />
Arbeiter aufgesucht werden. Link zur Registrierung: https://selfservice.udi.no/<br />
Nicht-EWR-Staatsangehörige müssen über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Diese sind<br />
bereits im jeweiligen Heimatland zu beantragen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird von der<br />
norwegischen Botschaft ausgestellt, für Deutschland:<br />
Norwegische Botschaft<br />
Rauchstraße 1<br />
10787 Berlin<br />
Deutschland<br />
Tel: +49-(0)30-505 058 600<br />
Fax: +49-(0)30-50 50 55<br />
E-Mail: emb.berlin@mfa.no<br />
Internet: http://www.norwegen.org<br />
Arbeitserlaubnis<br />
Neben einer allfälligen Steuerpflicht besteht für ausländische Auftragnehmer als auch für deren<br />
Arbeitnehmer eine Meldepflicht:<br />
An die Zentralsteuerbehörde (Sentralskattekontoret for utenlandssaker) müssen Informationen<br />
über den Auftrag und Informationen über den/die Arbeitnehmer (Formular RF-1199) innerhalb von<br />
14 Tagen nach Arbeitsbeginn gemeldet werden.<br />
Durch das Formular RF-1199 wird dem Arbeitnehmer eine D-Nummer (Personennummer für<br />
Ausländer) zugewiesen. Des Weiteren muss der Auftragnehmer, unabhängig von einer allenfalls<br />
bestehenden Steuerpflicht seiner Arbeitnehmer in <strong>Norwegen</strong>, an die gleiche Stelle Informationen
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37<br />
über die Lohnzahlungen seiner bei dem Auftrag beschäftigten Arbeitnehmer bis zum 20. Januar<br />
des Folgejahres einreichen (Formulare RF-1015 und RF-1025).<br />
Konkret muss im letzten Fall ein so genanntes „End of the Year Certificate“ 2 an die<br />
Steuerbehörde in Stavanger<br />
Skatt Vest Skatteoppkrever Utland<br />
(Tax Collector - Foreign Tax Affairs)<br />
Postboks 8103<br />
N0-4068 Stavanger<br />
T +47 51 86 89 00<br />
F +47 51 91 73 01<br />
E skattvest@skatteetaten.no<br />
W www.skatteetaten.no<br />
gesendet werden.<br />
Bei Nichtbeachtung dieser umfangreichen Informationspflicht wird ein Pönale pro Tag und<br />
Arbeitnehmer verhängt.<br />
Obwohl die Einreichung an das "Sentralskattekontoret for utenlandssaker" innerhalb von 14 Tagen<br />
nach Arbeitsbeginn verlangt wird, ist eher eine Registrierung 14 Tage vor Arbeitsbeginn zu<br />
empfehlen, da die ID-Karte durch den Arbeitgeber, wenn keine hiesige Vertretung vorhanden ist,<br />
bestellt werden muss. Um diese Bestellung vornehmen zu können, braucht der Antragssteller eine<br />
norwegische Organisationsnummer (vom Firmenregister/Brønnøysundregistrene) - auch die<br />
Kontaktperson bei der Firma braucht eine D-Nummer (norwegische Personennummer für<br />
Ausländer). Um diese muss gleichzeitig beim Firmenregister angesucht werden. Gemeldete<br />
Arbeiter erhalten ihre D-Nummer bei der Registrierung mittels des Formulars RF-1199 von der<br />
Steuerbehörde.<br />
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen<br />
Mit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens über soziale Sicherheit am 01.06.1998 (BGBL III-<br />
202/98) wurde das bis dahin sekundäre EU Recht in Form der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71<br />
und Nr. 574/72 umgesetzt. Die in allen anderen EU und EWR Staaten geltenden bilateralen<br />
sozialrechtlichen Bestimmungen gelten somit auch in <strong>Norwegen</strong>.<br />
Alle in <strong>Norwegen</strong> ansässigen bzw. arbeitenden Personen sind entsprechend der nationalen<br />
Sozialversicherungsgesetzgebung obligatorisch versichert. Dies gilt immer, ohne Rücksicht auf<br />
Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers, Nationalität des Arbeitgebers oder Länge des<br />
Arbeitsverhältnisses. Von der obligatorischen Versicherung ausgenommen sind bezahlte<br />
Angestellte eines anderen Staates oder einer internationalen Organisation. Dies gilt des Weiteren<br />
für Personen mit einem kurzfristigen Arbeitsverhältnis in <strong>Norwegen</strong> (bis zu zwölf Monaten).<br />
Von der norwegischen Arbeitgeberabgabe („arbeidsgiveravgift“) sind ausländische Arbeitgeber<br />
befreit, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland ordnungsgemäß sozialversichert sind.<br />
Deutsche Monteure, die von einem deutschen Unternehmen (ohne Niederlassung oder<br />
Firmenbeteiligung in <strong>Norwegen</strong>) beschäftigt werden, müssen in Deutschland sozialversichert sein.<br />
Deutsche Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Sachleistungen in <strong>Norwegen</strong>.<br />
Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber das Formular E101 von der zuständigen<br />
deutschen Krankenkasse an die norwegische Sozialversicherungsanstalt sendet: NAV<br />
Internasjonalt (W www.nav.no, E- nav.internasjonalt@nav.no).<br />
2 Dieses Formular ist bei der genannten Stelle erhältlich.
Bestimmungen für Montagearbeiten<br />
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38<br />
Alle Unternehmen, welche Auftragsarbeiten in <strong>Norwegen</strong> durchführen, müssen ihre Tätigkeit an<br />
das Central Office - Foreign Tax Affairs (COFTA) melden. Bei nicht Einhaltung dieser Frist kommt<br />
ein Pönale pro Tag und Arbeitnehmer zur Anwendung.<br />
Bei Montagearbeiten, die einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht übersteigen, fallen lediglich die<br />
MwSt. sowie Steuern bzw. andere Abgaben für lokale Arbeitnehmer in <strong>Norwegen</strong> an.<br />
Jedes einzelne Projekt muss bei der Steuerbehörde an- und abgemeldet werden. Überschreiten<br />
diese Arbeiten einen Zeitraum von zwölf Monaten, treten die Bestimmungen des deutschnorwegischen<br />
Doppelbesteuerungsabkommens betreffend Errichtung einer Betriebsstätte in<br />
<strong>Norwegen</strong> in Kraft.<br />
Die genannten Formulare (in Englisch) können auch von der Homepage der Steuerbehörde<br />
heruntergeladen werden: www.skatteetaten.no (Sentralskattekontoret for utenlandssaker - Central<br />
Office - Foreign Tax Affairs).<br />
In <strong>Norwegen</strong> gibt es eine verpflichtende Identitätskarte (ID-Karte) für Arbeitnehmer der<br />
Baubranche. Die ID-Karte soll effektivere Kontrollen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitsumfeld<br />
und Sicherheit auf Baustellen ermöglichen. Zusätzlich trägt die Regelung zu einer gesteigerten<br />
Transparenz und Seriosität der Baubranche bei. Die Karte erleichtert auch dem Verbraucher zu<br />
erkennen, ob es sich um einen seriösen oder unseriösen Akteur handelt.<br />
Die Pflicht, Personen, welche die Bauarbeiten durchführen, mit der ID-Karte auszustatten, obliegt<br />
dem Arbeitgeber (auch dem Einzelunternehmer).<br />
Die ID-Karten-Regelung betrifft alle Betriebe, norwegische und ausländische, die Arbeiten<br />
innerhalb der Baubranche ausführen. Zusätzlich müssen auch Einpersonen-unternehmen, sprich<br />
ein Betrieb der keine anderen Arbeitnehmer beschäftigt, die ID-Karte anfordern. Arbeitnehmer, die<br />
von ausländischen Gesellschaften angestellt sind und in <strong>Norwegen</strong> in der Baubranche Arbeiten<br />
durchführen, müssen ebenfalls die ID-Karte besitzen. Leiharbeiter müssen von der Leiharbeitsfirma<br />
mit der ID-Karte ausgestattet werden.<br />
Die Regelung findet auch bei Personen, die im Umfeld der Baubranche beschäftigt sind,<br />
Anwendung. Unterstützende Arbeitsbereiche der Baubranche, wie Reinigung und Verpflegung,<br />
sofern diese ständig im Umfeld der Baubranche erfolgen, sind somit von der Regelung ebenfalls<br />
betroffen. Personen, die mit der Anlieferung von Waren beschäftigt sind, trifft die Regelung<br />
gleichermaßen. Auch Betriebe, die ihre Dienste ausschließlich Endverbrauchern anbieten,<br />
insbesondere Handwerker, sind von der Regelung betroffen.
Prozessrecht<br />
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39<br />
Seit 1996 gilt das Lugano-Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung von<br />
gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Deutschland. Mit 1. Januar 2010 trat<br />
die Lugano-Konvention 2007 in <strong>Norwegen</strong> in Kraft.<br />
Damit sind Entscheidungen von deutschen Gerichten und jenen aller anderen Unterzeichnerländer<br />
in <strong>Norwegen</strong> vollstreckbar.<br />
Schiedsgerichtsbarkeit<br />
<strong>Norwegen</strong> hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer<br />
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die<br />
Vertragsstaaten auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche<br />
anzuerkennen und zu vollstrecken.<br />
Es kann im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner natürlich trotz der o.a. Fakten die<br />
Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts<br />
vereinbart werden.<br />
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus<br />
historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.<br />
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:<br />
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled<br />
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more<br />
arbitrators appointed in accordance with the said Rules."<br />
Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.<br />
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:<br />
die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);<br />
es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)<br />
die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................<br />
Detaillierte Auskünfte:<br />
ICC Deutschland, Internationale Handelskammer<br />
Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel: +49(0) 2 21 /<br />
257 55 71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: icc@icc-deutschland.de<br />
Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer, P.O.B. 603 Skøyen<br />
0214 OSLO, NORWEGEN, Büroanschrift: Drammensveien 111 B 0273 OSLO, NORWEGEN, Tel:<br />
+47 22 12 82 10, Fax: +47 22 12 82 22, http://norwegen.ahk.de/
Bayerisches Außenwirtschaftsangebot<br />
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40<br />
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der<br />
Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und <strong>Bayern</strong> International, die in <strong>Bayern</strong><br />
ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem<br />
Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine<br />
Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu<br />
erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:<br />
Messebeteiligungen<br />
Delegationsreisen<br />
Unternehmerreisen<br />
Auslandsrepräsentanzen<br />
Kooperationsprojekte<br />
Einstieg in den Export<br />
Go international<br />
Fit for Partnership<br />
Delegationsbesuche<br />
Innovationsgutscheine<br />
Key Technologies<br />
Alle Informationen über aktuelle und länder-<br />
und branchenspezifische<br />
Förderprojekte finden Sie unter<br />
www.auwi-bayern.de/foerderung<br />
Tipp!<br />
Das Förderprojekt „Fit für<br />
Auslandsmärkte – Go<br />
International“ unterstützt<br />
mittelständische bayerische<br />
Unternehmen beim<br />
Auslandsgeschäft mit seinem<br />
Drei-Stufen-Konzept:<br />
1. Untersuchung der<br />
Internationalisierungsfähigkeit<br />
des Unternehmens<br />
2. Erstellung eine individuellen<br />
Internationalisierungsplans<br />
3. Finanzielle Unterstützung<br />
bei der Umsetzung des Plans.<br />
Weitere Infos unter<br />
www.go-international.de
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN<br />
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41<br />
Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im<br />
Ausland steht Ihnen die Deutsch-Norwegische Handelskammer mit ihrem Service zur Verfügung.<br />
Anschrift Deutsch-Norwegische Handelskammer<br />
Drammensveien 111 B, N-0273 Oslo<br />
Telefon +47-22 12 82 10<br />
Fax +47-22 12 82 22<br />
E-Mail info@handelskammer.no<br />
Internet http://norwegen.ahk.de/<br />
Einreisebestimmungen<br />
Für deutsche Staatsangehörige gelten die EU / EWR - Bestimmungen betreffend Aufenthalt und<br />
Arbeit: Bis drei Monate ist keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich; hält man sich länger als drei<br />
Monate im Lande auf, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, auf deren Erteilung Anrecht<br />
besteht und die auch die Arbeitsgenehmigung einschließt. EWR-Bürger - im Schengen-Abkommen<br />
- brauchen daher keine eigene Arbeitsgenehmigung.<br />
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige<br />
Reisedokumente<br />
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:<br />
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen<br />
Reisepass Ja<br />
vorläufiger Ja<br />
Reisepass<br />
Personalausweis Ja
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42<br />
Anmerkungen Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis<br />
nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem<br />
Reisepass einzureisen.<br />
Aufenthaltsgenehmigung<br />
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in <strong>Norwegen</strong> aufhalten wollen, sollten<br />
spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei<br />
beantragen. Nähere Informationen erteilt die Königliche Norwegische Botschaft und das<br />
norwegische Ausländerzentralamt UDI. (Quelle: Auswärtiges Amt)<br />
Mehr Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen<br />
Amtes.<br />
Dos & Don’ts<br />
Der norwegische König, dessen Wahlspruch "Alles für <strong>Norwegen</strong>" ist,<br />
erfreut sich großer Beliebtheit und wird auch von Republikanern<br />
geschätzt. Negative Äußerungen über das Königshaus sind zu vermeiden.<br />
Norweger sind auf ihr Land und das kulturelle Erbe sehr stolz und man<br />
wird nicht gerne mit Schweden, dem "großen Bruder" im Osten,<br />
verglichen bzw. verwechselt. <strong>Norwegen</strong> ist eine junge Nation und hat sich<br />
erst vor etwas mehr als 100 Jahren - im Juni 1905 - aus der Union mit<br />
Schweden gelöst; es wird daher großer Wert darauf gelegt, unabhängig<br />
zu sein.<br />
Das hierarchische Denken ist in <strong>Norwegen</strong> bei Weitem nicht so ausgeprägt wie in manch anderen<br />
Ländern, Titel werden nicht verwendet.<br />
Ansonsten gibt es in <strong>Norwegen</strong> keine ausgesprochenen Tabus. Auch Ausländern, die sich nicht an<br />
die üblichen Verhaltensmuster halten, begegnet man mit Toleranz.<br />
Informationen zu Do´s and Dont´s finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Länder → Europa<br />
Länderinfos <strong>Norwegen</strong>!<br />
Anreise<br />
Flugzeug –http://www.sas.no / http://www.norwegian.no<br />
Fähre – http://www.colorline.no / http://www.dfdsseaways.no / http://www.stenaline.no<br />
Bahn – http://www.nsb.no<br />
„Wussten Sie, ……<br />
dass Pünktlichkeit,<br />
vor allem bei<br />
Geschäftstreffen, in<br />
<strong>Norwegen</strong> von großer<br />
Bedeutung ist?<br />
Unpünktlichkeit kann<br />
dazu führen, dass<br />
sich das Gesprächsklima<br />
deutlich<br />
verschlechtert.<br />
Geschäftszeiten<br />
Büros 9.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend), samstags geschlossen.<br />
Banken 8.15 bis 15.30 Uhr, donnerstags bis 17.00 Uhr, samstags geschlossen.<br />
Geschäfte 9.00/10.00 bis 18.00 Uhr; samstags: 9.00/10.00 bis 14.00 (Ausnahmen).<br />
Lebensmittelgeschäfte bis 20.00 Uhr; Supermärkte und einige Einkaufszentren wochentags bis<br />
22.00 Uhr;<br />
Einige Kioske sowie Tankstellen, die Lebensmittel führen, haben 24<br />
Stunden geöffnet.<br />
Während der Sommermonate vielfach 1 oder 1/2 Std. früherer Büro- und Geschäftsschluss.<br />
Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)<br />
1. Januar, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 17. Mai (Nationalfeiertag), Christi<br />
Himmelfahrt, Pfingstmontag, 25. und 26. Dezember.
Notrufe<br />
Feuerwehr 110<br />
Polizei 112<br />
Rettung 113<br />
Maße und Gewichte<br />
Metrisches System<br />
Strom<br />
220 V/50 Hz Wechselstrom, europäische Stecker.<br />
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />
43<br />
Trinkgeld<br />
Restaurants bis 10 %, Taxis 0 bis 5 %, in Hotels nur, wenn Sonderleistungen in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Post- und Telefongebühren<br />
Brief bis 20 g: Inland NOK 9,50; Europa NOK 13; weltweit NOK 15 (September 2012).<br />
Direktwahl nach Deutschland: Vorwahl +49. Durch den Wettbewerb der verschiedenen<br />
Telefongesellschaften variieren die Telefongebühren, sind jedoch im Allgemeinen eher moderat.<br />
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag<br />
ca. EUR 250 bis 300. Oslo gehört zu den teuersten Hauptstädten der Welt.<br />
Zeitverschiebung<br />
MEZ und Sommerzeit wie in Deutschland.<br />
Lokale Reisebüros<br />
Ving Norge AS – http://www.ving.no<br />
Via Travel Group AS – http://www.viatravel.no<br />
Berg-Hansen Reisebureau AS – http://www.berg-hansen.no<br />
STS Alpereiser http://www.alpereiser.no<br />
Lokale Verkehrsmittel<br />
Das Schienennetz der Norwegischen Staatsbahn (NSB) ist nicht so dicht wie in Mitteleuropa (es<br />
gibt keine Autoreisezüge!). Daher haben Überland-Busverbindungen sehr große Bedeutung.<br />
Nahezu alle norwegischen Hauptstraßen werden von Buslinien befahren. Hauptflughäfen mit<br />
direkten Auslandsverbindungen befinden sich u.a. in Oslo, Stavanger, Trondheim und Bergen. Im<br />
Land selbst gibt es ein gut ausgebautes Netz von Flugverbindungen (täglich werden bis zu 70<br />
Destinationen angeflogen)<br />
http://www.nsb.no / http://www.nor-way.no / http://www.nettbuss.no<br />
Beförderungsmittel Flughafen Gardermoen – Oslo (Stadtmitte)<br />
Aktuelle Informationen bzgl. Transport, Flüge etc. finden Sie auf der Homepage des Osloer<br />
Flughafens in englischer Sprache (http://www.osl.no)<br />
Flughafen Expresszug „Flytoget“: Oslo Lufthavn Gardermoen — Zentralbahnhof „Oslo S“. Abfahrt<br />
alle 10 Minuten, Fahrzeit ca. 20 Minuten, Preis: NOK 170 (ca. EUR 23), beim Schalterkauf NOK<br />
200 (ca. EUR 27).<br />
http://www.flytoget.no<br />
Zubringerbus „SAS Flybussen“: Oslo Lufthavn Gardermoen — Zentralbahnhof „Oslo S“. Abfahrt 2<br />
bzw. 3 Mal pro Stunde je nach Tageszeit, Fahrzeit ca. 40 Minuten, Preis: NOK 150 (ca. EUR 20),<br />
hin und retour NOK 250 (ca. EUR 33).<br />
http://www.flybussen.no<br />
Taxi Flughafen Gardermoen .<br />
Norges Taxi – http://www.norgestaxi.no – ab NOK 610
Taxi 2 – http://www.taxi2.no – ab NOK 550 (ca. EUR 75)<br />
Oslo Taxi – http://www.oslotaxi.no – ab NOK 695 (ca. EUR 93)<br />
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />
44<br />
Der Flughafen Rygge (bei Moss) liegt ca. 65 km südöstlich (Østfold) von Oslo und bietet vor allem<br />
Anbindungen zu Destinationen in <strong>Norwegen</strong>, Deutschland, Spanien, Polen und Griechenland.<br />
http://www.en.ryg.no/.<br />
Der Flughafen Torp (bei Sandefjord) liegt etwa 110 km südlich (Vestfold) von Oslo. Von Torp<br />
werden hauptsächlich Städte in <strong>Norwegen</strong>, England, Spanien, Deutschland, Italien und Polen<br />
angeflogen. http://www.torp.no/.<br />
Kfz-Bestimmungen<br />
Keine zusätzlichen Papiere erforderlich. Der Gebrauch von gekennzeichnetem/gefärbtem<br />
Dieseltreibstoff ist für Busse, Kombiwagen, Lkw, Kleinlaster und Pkw nicht gestattet. Dies trifft auch<br />
auf Camping- und Wohnwägen zu. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldbußen geahndet.<br />
Die Einfahrt in norwegische Großstädte (Oslo, Kristiansand, Bergen und Trondheim) ist<br />
gebührenpflichtig. Durch Anmelden mit Kreditkarte und Kfz-Kennzeichen im Internet im Voraus,<br />
benötigt man als Besucher keinen Autopass-Chip und darf ohne Anhalten bei den<br />
Autopassmautstellen durchfahren. Die Maut wird von dem im Voraus einbezahlten Betrag<br />
abgebucht. Mehr Info: http://www.autopass.no.<br />
Devisenvorschriften<br />
Bei der Einreise dürfen norwegische und ausländische Banknoten und Münzen im Gegenwert von<br />
NOK 25.000 (ca. EUR 3.300) mitgebracht werden. Falls der mitgeführte Betrag diese Grenze<br />
übersteigt, so ist dies auf einem - bei der Zollbehörde erhältlichen - Formular anzugeben.<br />
Reiseschecks werden selten verwendet, jedoch alle Arten von Visa- und Kreditkarten. Es kann fast<br />
in jedem Geschäft etc. mit einer Bankkarte bezahlt werden.<br />
Zollbestimmungen (Reisegepäck, Musterkollektion)<br />
Bei der Einreise ist die Mitnahme von Gegenständen und Waren, die für den persönlichen<br />
Gebrauch bestimmt sind, zollfrei.<br />
Als Reisegepäck versandte Waren dürfen nur zoll- und abgabenfrei eingeführt werden, wenn Sie<br />
dieses Reisegepäck vor der Zollabfertigung selbst in Empfang genommen haben.<br />
Bei einem Aufenthalt von mindestens 24 Stunden außerhalb <strong>Norwegen</strong>s können Waren im<br />
Gesamtwert von NOK 6.000 (ca. EUR 800) zoll- und abgabenfrei eingeführt werden. Bei<br />
Unterschreitung dieses Zeitraumes senkt sich die Wertgrenze auf NOK 3.000 (ca. EUR 400). In<br />
diesem Fall dürfen Alkohol und Tabakwaren allerdings nur dann mitgeführt werden, wenn<br />
nachgewiesen wird, dass sie in einem EWR-Land gekauft und alle dort anfallenden Abgaben<br />
bezahlt wurden.<br />
Innerhalb der Wertbegrenzung von NOK 3.000 bis 6.000 dürfen folgende Waren zoll- und<br />
abgabenfrei eingeführt werden:<br />
Alkoholische Getränke<br />
Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist nur Personen über 18 Jahre gestattet. Das Mindestalter für<br />
die Einfuhr alkoholischer Getränke mit über 22 Vol.% Alkohol beträgt 20 Jahre.<br />
Achtung: Die Einfuhr von Alkoholika mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol ist verboten!<br />
[1 Liter mit 22 - 60 Vol.% (ab 20 J.) und 1,5 Liter mit 2,5-22 Vol.%<br />
ODER<br />
3 Liter mit 2,5 – 22 Vol.%]<br />
UND<br />
2 Liter Bier (oder andere alkoholische Getränke) mit 2,5 - 4,7 Vol.%<br />
Das bedeutet, dass z.B. 5 Liter Bier eingeführt werden dürfen.
Tabakwaren<br />
Zur Einfuhr von Tabakwaren sind nur Personen über 18 Jahre berechtigt.<br />
[Zigaretten 200 Stück<br />
oder<br />
andere Tabakwaren 250 Gramm]<br />
und<br />
Zigarettenpapier<br />
200 Blatt<br />
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45<br />
Landwirtschaftliche Produkte<br />
Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten unterliegt speziellen Beschränkungen, u.a. um die<br />
Verbreitung von Krankheiten bei Pflanzen und Haustieren zu vermeiden.<br />
Reisende dürfen im eigenen Gepäck bis zu 10 kg frisches Fleisch/Fleischwaren, Molkereiprodukte<br />
und Eier sowie andere tierische Nahrungsmittel aus den EWR-Ländern mitführen, vorausgesetzt,<br />
diese sind mit einem anerkannten Stempel des Exportlandes gekennzeichnet.<br />
Einige Früchte, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile können zum privaten Gebrauch ohne ein von<br />
der Behörde für Pflanzenschutz im Einkaufsland ausgestelltes Hygieneattest eingeführt werden.<br />
In <strong>Norwegen</strong> wohnhafte Reisende müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben, um Lebensmittel<br />
einführen zu dürfen (ausgenommen alkoholfreie Getränke, Schokolade und Süßigkeiten).<br />
Treibstoff<br />
Höchstmenge in den normalen Treibstofftanks 600 Liter. Kraftwagen und Motorräder zur privaten<br />
Nutzung dürfen darüber hinaus bis zu 10 l im zugelassenen Reservekanister mitführen.<br />
Wertbegrenzung<br />
Wird die Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. 3.000 überschritten, so kann man selbst entscheiden,<br />
für welche Waren der Zoll entrichtet wird. Übersteigt der Wert einer Ware diese Grenze, so ist auf<br />
den Gesamtwert der Ware Zoll/Abgabe zu bezahlen. Waren, die eine Gesamteinheit bilden, dürfen<br />
nicht geteilt und über mehrere Reisen verteilt oder von mehreren Personen eingeführt werden,<br />
selbst wenn der Wert des einzelnen Teils weniger als NOK 6.000 bzw. 3.000 beträgt.<br />
Vereinfachte Verzollung<br />
Reisende über 18 Jahre /20 Jahre dürfen zusätzlich zur zoll- und abgabenfreien Quote folgende<br />
Mengen Alkoholika und Tabakwaren gegen Verzollung zu folgenden Abgabensätzen einführen:<br />
Warenbezeichnung Höchstmenge Abgabensatz<br />
Alkoholika mit 2,5 bis 4,75 Vol.% insgesamt max. 27 Liter<br />
NOK 20 pro Liter<br />
NOK 7 pro 0,33 Liter<br />
/<br />
Alkoholika mit mehr als 4,75 bis 15<br />
insgesamt max. 27 Liter<br />
Vol.%<br />
NOK 55 pro Liter<br />
NOK 40 pro Flasche<br />
/<br />
Alkoholika mit inkl. 15 bis 22 Vol.% insgesamt max. 27 Liter<br />
NOK 105 pro Liter /<br />
NOK 75 pro Flasche<br />
Alkoholika mit mehr als 22 bis 60<br />
max. 4 Liter<br />
Vol.%<br />
NOK 300 pro Liter /<br />
NOK 215 pro Flasche<br />
Rauchtabak insgesamt max. 500 g NOK 270 pro 100 g<br />
Schnupf- und Kautabak insgesamt max. 500 g NOK 110 pro 100 g<br />
Zigarren und Zigarillos insgesamt max. 500 g NOK 270 pro 100 g<br />
Zigaretten max. 400 Stück NOK 270 pro 100 Stk.<br />
Zigarettenpapier und –hülsen max. 400 Stück NOK 5 pro 100 Stk.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />
46<br />
Einfuhrverbot<br />
Waren, deren Einfuhr ohne Einholung einer Sondergenehmigung verboten ist:<br />
Narkotika, Medikamente und Gifte (geringe Mengen Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch<br />
sind zugelassen)<br />
Alkoholika mit mehr als 60 Vol.%<br />
Waffen und Munition, Feuerwerkskörper<br />
Kartoffeln<br />
Säugetiere, Vögel und exotische Tiere<br />
Pflanzen/Pflanzenteile zum Anbau<br />
Fleisch/Fleischprodukte und Milchprodukte von Ländern außerhalb des EWR<br />
Impfungen<br />
Keine Impfungen erforderlich.<br />
Sonstiges Wissenswerte<br />
Geschäftsreisen sollten in folgenden Zeiträumen eher vermieden werden: Karwoche und<br />
Osterwoche, Pfingst-, Weihnachts-, Neujahrswoche, Haupturlaubssaison Juli bis Mitte August,<br />
Wochen, in die der 1. und 17. Mai sowie Christi Himmelfahrt fallen.<br />
Kleidung den Jahreszeiten entsprechend – kontinentales Klima.<br />
Durchschnittstemperaturen in Oslo -4,3°C im Januar und + 16,4°C im Juli.<br />
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE<br />
zu <strong>Norwegen</strong> sind im Außenwirtschaftsportal <strong>Bayern</strong> www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“<br />
abrufbar.<br />
WICHTIGE ADRESSEN<br />
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland<br />
Oscars gate 45<br />
N-0258 Oslo<br />
Tel: +47 23 27 54 00<br />
Fax: +47 22 44 76 72<br />
Email: info@oslo.diplo.de<br />
Internet: www.oslo.diplo.de<br />
Norwegische Botschaft<br />
Rauchstraße 1<br />
10787 Berlin<br />
Deutschland<br />
Tel: +49-(0)30-505 058 600<br />
Fax: +49-(0)30-50 50 55<br />
E-Mail: emb.berlin@mfa.no<br />
Internet: http://www.norwegen.org<br />
Österreichische Botschaft<br />
Thomas Heftyes gate 19-21<br />
N-0264 Oslo<br />
Tel.: +47-22 54 02 00<br />
Fax: +47-22 55 43 61<br />
Email: oslo-ob@bmaa.gv.at<br />
Web: http://www.bmeia.gv.at/botschaft/oslo.html<br />
Schweizerische Botschaft<br />
Bygdøynesveien 13, NO-0244 Oslo<br />
T +47 22 54 23 90<br />
F +47 22 44 63 50<br />
E osl.vertretung@eda.admin.ch<br />
W http://www.eda.admin.ch/oslo
Enterprise Europe Network (EEN) in <strong>Norwegen</strong><br />
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />
47<br />
Das Beratungsnetzwerk EEN der Europäischen Kommission unterstützt kleine und mittlere Firmen<br />
bei der Markterschließung und hilft beim Umgang mit EU-Fördermitteln. Die Kontaktdaten finden<br />
Sie unter diesem Link: http://portal.enterprise-europe-network.ec.europa.eu/about/branches/NO/<br />
Banken<br />
Lokale Reisebüros<br />
DNB Bank ASA, Oslo<br />
Stranden 21, N0-0021 Oslo<br />
T +47 91 50 48 00<br />
F +47 22 48 18 70<br />
E dnb@dnb.no<br />
W https://www.dnb.no/<br />
Nordea Bank Norge ASA<br />
Middelthunsgt. 17, Postboks 1166 Sentrum, NO-0107 Oslo<br />
T +47 91 50 60 02<br />
F +47 22 48 47 49<br />
E kundeservice@nordea.no<br />
W http://www.nordea.no<br />
Fokus Bank,<br />
Søndre gate 13-15, NO-7466 Trondheim<br />
T +47 91 50 60 30<br />
F +47 81 00 09 01<br />
E fokus@fokus.no<br />
W http://www.fokus.no<br />
Ving Norge AS<br />
Postboks 421 Sentrum, NO-0103 Oslo<br />
T +47 23 15 58 00<br />
F +47 23 15 58 90<br />
E info@ving.no<br />
W http://www.ving.no<br />
VIA Travel Norge AS<br />
Cort Adelers gate 30, Postboks 1353 Vika, NO-0113 Oslo<br />
T +47 23 15 16 00<br />
F +47 23 15 03 99<br />
E post@viatravel.no<br />
W http://www.viatravel.no
Fluglinien<br />
Dolmetschdienste<br />
Hotels<br />
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />
48<br />
Berg-Hansen Reisebureau AS<br />
Kirkegata15, Postfach 465 Sentrum, NO-0105 Oslo<br />
T +47 21 02 44 00<br />
F +47 22 64 47 51<br />
E kundeservice@berg-hansen.no<br />
W http://www.berg-hansen.no<br />
Sas Scandinavian Airlines Norge AS<br />
Henrik Ibsens v. Teknisk Base, NO-2060 Gardermoen<br />
T +47 91 50 5400<br />
W http://www.flysas.com<br />
Norwegian Air Shuttle ASA<br />
Oksenøyveien 3, Postboks 115, NO-1330 Fornebu<br />
T + 47 21 49 00 15<br />
W http://www.norwegian.no<br />
Verband der staatsautorisierten Übersetzer<br />
Statsautoriserte Translatørers<br />
Olav V gt 13B, NO-4005 Stavanger<br />
T +47 51 56 06 98<br />
W http://www.statsaut-translator.no<br />
Thon Hotel Opera<br />
Dronning Eufemias gate 4, NO-0154 Oslo<br />
T +47 24 10 30 00<br />
F +47 24 10 30 10<br />
E opera@thonhotels.no<br />
W http://www.thonhotels.no<br />
Norlandia Karl Johan Hotell<br />
Karl Johans gate 33, NO-0162 Oslo<br />
T +47 23 16 17 00<br />
F +47 22 42 05 19<br />
E karljohan@bestwestern.no<br />
W http://www.karljohan.no
Ärzte<br />
The Emergency Medical Agency (Legevakten)<br />
Storgaten 40, NO-0182 Oslo<br />
T +47 23 48 70 00<br />
F +47 23 48 70 70<br />
E postmottak@hel.oslo.kommune.no<br />
W http://www.legevakten.oslo.kommune.no<br />
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />
49<br />
Aleris (Private Ärzte/Krankenhaus)<br />
Frederik Stangs gate 11-13, NO-0264 Oslo<br />
T +47 22 54 10 00<br />
E sentralbord.oslo@aleris.no<br />
W http://www.aleris.no<br />
Zahnklinik (Tannklinikker Tannhelsetjenesten Oslo KF)<br />
Hammersborg Torg 3, NO-0179 Oslo<br />
T +47 02 18 0<br />
F +47 23 43 02 06<br />
E postmottak@tht.oslo.kommune.no<br />
W http://www.tannhelsetjenesten.oslo.kommune.no<br />
LINKS<br />
Thema Link<br />
Die offizielle Webseite <strong>Norwegen</strong>s http://www.norge.no<br />
Die norwegische Regierung http://www.regjeringen.no<br />
Das norwegische Außenministerium http://www.regjeringen.no/en/dep/ud.html?id=833<br />
Das norwegische Handelsportal http://www.nortrade.com<br />
Oslo Handelskammer http://www.chamber.no<br />
Statistics Norway http://www.ssb.no<br />
Die norwegische Nationalbank http://www.norges-bank.no<br />
Zollbehörde http://www.toll.no<br />
<strong>Norwegen</strong>s größte Betriebe http://www.norgesstorstebedrifter.no<br />
Norwegische Gesetze http://www.lovdata.no<br />
Flughafen Oslo Gardermoen http://www.osl.no<br />
<strong>Norwegen</strong>s offizielle Tourismuszentrale http://www.visitnorway.com<br />
Die offizielle Touristenwebseite für Oslo und<br />
Umgebung<br />
http://www.visitoslo.com<br />
Norwegische Post http://www.posten.no<br />
U-Bahn-, Bus-, Zug- und Fährverbindungen http://ruter.no/<br />
Portal für Ausländer in <strong>Norwegen</strong> http://www.udi.no<br />
Behörde für Arbeit und Wohlfahrt (ähnlich wie<br />
AMS)<br />
http://www.nav.no<br />
Messeplattform http://www.messe.no