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Exportbericht Norwegen - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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EXPORTBERICHT<br />

NORWEGEN<br />

Wirtschaft / Außenhandel<br />

Geschäftsabwicklung<br />

Markterschließung<br />

Zoll<br />

Recht<br />

Geschäftsreisen<br />

Stand: März 2013<br />

Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport <strong>Norwegen</strong>, der freundlicherweise von<br />

AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT<br />

AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich.<br />

Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ).<br />

Weitere <strong>Exportbericht</strong>e sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter<br />

www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.


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2<br />

Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien,<br />

Redaktion: Publikationen, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255,<br />

E-Mail:: aussenwirtschaft.publikationen@wko.at, http://wko.at/aussenwirtschaft<br />

Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung.<br />

Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen<br />

Form angeführt.<br />

© AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der<br />

Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie,<br />

Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei<br />

nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe -<br />

mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen gestattet.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung<br />

der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes<br />

der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten.<br />

Überarbeitung für den Freistaat <strong>Bayern</strong> durch das Außenwirtschaftszentrum <strong>Bayern</strong> (AWZ)<br />

Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-43, Telefax: 0911/23886-50<br />

E-Mail: portal@auwi-bayern.de<br />

Internet: http://www.auwi-bayern.de - http://www.awz-bayern.de<br />

Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht<br />

auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der<br />

© AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der<br />

BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen.


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3<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ......................................................................................................... 4<br />

BEDEUTENDE WIRTSCHAFTSEKTOREN .......................................................................................... 6<br />

AUSSENHANDEL ................................................................................................................................ 10<br />

AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ............................................................................................ 11<br />

AUßENHANDEL MIT BAYERN ........................................................................................................... 12<br />

INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ....................... 13<br />

Empfohlene Vertriebswege .................................................................................................................. 13<br />

Wichtigste Messen ............................................................................................................................... 14<br />

Normen ................................................................................................................................................ 14<br />

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ..................................................................................... 15<br />

Zahlungskonditionen ............................................................................................................................ 15<br />

Bonitätsauskünfte ................................................................................................................................ 15<br />

Bank- und Finanzwesen ...................................................................................................................... 16<br />

Verkehr, Transport, Logistik ................................................................................................................. 17<br />

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................................. 18<br />

INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL .................................................................................... 19<br />

Steuern und Abgaben .......................................................................................................................... 19<br />

Zoll und Außenhandelsregime ............................................................................................................. 22<br />

RECHTSINFORMATIONEN ................................................................................................................ 25<br />

Gesellschaftsrecht ............................................................................................................................... 26<br />

Firmengründung ................................................................................................................................... 29<br />

Patent-, Marken- & Musterrecht ........................................................................................................... 31<br />

Lizenzvergabe ...................................................................................................................................... 32<br />

Eigentum und Forderungen ................................................................................................................. 32<br />

Insolvenzrecht ...................................................................................................................................... 34<br />

Vertretungsvergabe ............................................................................................................................. 35<br />

Arbeits- & Sozialrecht .......................................................................................................................... 36<br />

Prozessrecht ........................................................................................................................................ 39<br />

Schiedsgerichtsbarkeit ......................................................................................................................... 39<br />

INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN .................................................................................. 41<br />

WICHTIGE ADRESSEN ...................................................................................................................... 46<br />

LINKS ................................................................................................................................................... 49


ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Staatsform Parlamentarische Monarchie<br />

Fläche<br />

Bevölkerung<br />

Städte<br />

385.186 km²<br />

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4<br />

5 Millionen Einwohner<br />

Oslo (Hauptstadt) 613.285 Ew.<br />

Bergen 263.762 Ew.<br />

Trondheim 176.348 Ew.<br />

Stavanger: 127.506 Ew.<br />

Bærum 114.489 Ew.<br />

Kristiansand: 83.243 Ew.<br />

Klima Trotz nördlicher Lage ist das Klima an der insgesamt 2.532 km<br />

langen Küste (ohne Fjorde, mit 25.148 km) infolge des<br />

Golfstroms verhältnismäßig mild. Sämtliche Häfen sind auch im<br />

Winter nahezu immer eisfrei. Im Inneren des Landes herrscht<br />

kontinentales Klima vor. Hohe Niederschlagsmengen werden<br />

besonders im äußeren Küstengebiet verzeichnet, im<br />

Landesinneren sehr trockene Sommer.<br />

Durchschnittstemperaturen in Oslo minus 4,3°C im Januar und<br />

plus 16,4 °C im Juli.<br />

Währung<br />

Norwegische Krone (NOK) - 1 NOK = 100 Øre<br />

Wechselkurs: 1 EUR =7,34122 NOK (Stand: 13.12.2012)<br />

Tipp: Einen tagesaktuellen Währungsrechner finden Sie im Außenwirtschaftsportal <strong>Bayern</strong><br />

www.auwi-bayern.de Arbeitshilfen.<br />

Historischer Überblick<br />

800 — 1100 Wikingerzeit: Norwegische, dänische und schwedische Seefahrer (Wikinger)<br />

beherrschen die Nord- und Ostsee, plündern die Küsten Englands, Irlands und<br />

Frankreichs, gründen Niederlassungen in Island und in der Normandie und öffnen<br />

Handelswege über Russland bis nach Konstantinopel.<br />

1000 — 1100 Christianisierung <strong>Norwegen</strong>s und Islands: Höhepunkt erreicht die Entwicklung mit<br />

den drei Missionskönigen - Håkon Adalsteinfostre (genannt "der Gute"), Olav<br />

Tryggvason und Olav Haraldsson (der Heilige).<br />

ab 1130 — 1227 Zahlreiche Bürgerkriege im Mittelalter.<br />

ab 1227 Beginn des Hochmittelalters, Aufbau der Städte, Krone und Kirche bringt einen<br />

Distrikt nach dem anderen in ihre Obrigkeit.<br />

ab 1250 Handelsniederlassungen der Hanseaten (Hansestadt Bergen), Oslo wird zur<br />

Hauptstadt <strong>Norwegen</strong>s.<br />

1397 Kalmarer Union - <strong>Norwegen</strong>, Dänemark und Schweden werden unter einer Krone<br />

vereint. Nach Zerfall der Union verbleibt <strong>Norwegen</strong> unter der Souveränität der<br />

dänischen Krone.


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5<br />

1814 Loslösung von Dänemark, Union mit Schweden unter König Karl Johan.<br />

<strong>Norwegen</strong> widersetzt sich der Union, begründet ein Parlament (Storting) und<br />

erkämpft sich eine eigene Verfassung (Verfassung von Eidsvoll). Der König von<br />

Schweden bleibt aber norwegischer Souverän.<br />

1905 Ende der Union mit Schweden. Der dänische Prinz Carl besteigt als Haakon VII.<br />

den norwegischen Thron. Periode des wirtschaftlichen Aufschwungs, Entstehung<br />

erster Industriezentren.<br />

1940 — 1945 <strong>Norwegen</strong> von Deutschland besetzt.<br />

1945 Rückzug der deutschen Truppen, Wiederaufbau des Landes.<br />

1949 Beitritt zur NATO gemeinsam mit Dänemark, Aufwärtsentwicklung der<br />

norwegischen Wirtschaft; Aufbau eines Wohlfahrtsstaates, in dem die sozialen<br />

Unterschiede heute geringer sind als in den meisten anderen westlichen Ländern.<br />

ab 1960 Beginn des Ölzeitalters, größte Produktion im europäischen Nordmeer vor der<br />

Westküste <strong>Norwegen</strong>s; Umstrukturierung der Wirtschaft.<br />

1972 Volksabstimmung über die EG-Mitgliedschaft, Beitritt scheitert mit 53 % Nein-<br />

Stimmen.<br />

1994 Neuerliche Absage der Norweger zum EU-Beitritt, Eintritt in den EWR.<br />

1996 Unterzeichnung des Schengener Abkommens und somit Intensivierung der<br />

Kooperation mit EU.<br />

2001 25. März: Schengener Abkommen tritt in Kraft.<br />

Bevölkerung<br />

Die offizielle Sprache ist Norwegisch (Bokmål und Nynorsk).<br />

<strong>Norwegen</strong> hat eine samische Urbevölkerung (ca. 38.000) in den Bezirken Troms und Finnmark und<br />

hier ist auch Samisch eine offizielle Sprache. Das norwegische „Sami-Parlament“ wurde 1989<br />

eröffnet und befindet sich in Karasjok.<br />

In <strong>Norwegen</strong> leben zurzeit etwa 601.000 ausländische Staatsbürger, das sind 12,2 % der<br />

Bevölkerung. Die größte Gruppe sind Staatsbürger aus Polen (etwa 60.600), gefolgt von<br />

Schweden (etwa 34.100) und Pakistan (etwa 31.900).<br />

Landes- und Geschäftssprachen<br />

Landessprache: Norwegisch<br />

Geschäftssprachen: Englisch und Norwegisch<br />

Politisches System<br />

SM König Harald V von <strong>Norwegen</strong> ist seit 1991 Staatsoberhaupt.<br />

Das Storting (Norwegische Nationalversammlung) dient seit der<br />

Einführung des Parlamentarismus im Jahre 1884 als höchste politische<br />

Körperschaft in <strong>Norwegen</strong>. Die Wahlen zum Storting werden alle vier<br />

Jahre abgehalten und die Abgeordnetenmandate gemäß eines<br />

Systems der politischen Vertretung verteilt. Die Regierung wird im<br />

Auftrag des Königs aus der Mitte des Stortings gewählt.<br />

„Wussten Sie, ….<br />

dass ein Großteil der<br />

Norweger über sehr gute<br />

Englischkenntnisse verfügt,<br />

die schon im<br />

Kindergarten erlernt<br />

werden?<br />

Englisch ist daher die<br />

am häufigsten<br />

verwendete<br />

Geschäftssprache in<br />

Nor-wegen.“<br />

Der Storting übt die formale Kontrolle über die zwei wichtigsten Instrumente der Regierung aus:<br />

Das Erlassen von Gesetzen und die Verabschiedung des nationalen Haushalts. Die meisten<br />

Gesetzesvorlagen und Haushaltsentwürfe werden dem Storting von der Regierung vorgelegt. In<br />

der Regel brauchen meist nur kleine Veränderungen an den Gesetzesvorlagen vorgenommen zu<br />

werden, da die Regierung entweder über eine stützende Stimmenmehrheit im Storting verfügt oder<br />

ihre Vorlagen der Stimmenmehrheit im Storting bereits angepasst hat.<br />

Die Regierungskoalition aus Arbeiterpartei (AP), Sozialistischer Linkspartei (SV) und<br />

Zentrumspartei (SP) konnte bei der Wahl 2009 ihre Mehrheit im „Storting“ verteidigen.<br />

Den Regierungsparteien fallen somit 86 der insgesamt 169 Sitze im norwegischen Parlament zu.<br />

Das ist ein Abgeordneter weniger als vor den Wahlen, es reicht aber für die erforderliche Mehrheit<br />

von 85 Sitzen.


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6<br />

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen<br />

Wichtigste Mitgliedschaften <strong>Norwegen</strong>s: UNO, NATO, WTO, OECD, EWR, EFTA, Europarat,<br />

IAEA, IHK, ILO, IMF, WHO, FAO, Weltbank, Nordischer Rat.<br />

Abkommen mit Deutschland<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Abkommen über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei<br />

Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie der Kosten für<br />

verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen<br />

Schengener Abkommen<br />

WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN<br />

<strong>Norwegen</strong>, ein relativ kleines Land gemessen an seiner Einwohnerzahl,<br />

verfügt über beträchtliche Erdöl- und Gasreserven sowie über ein großes<br />

Wasserkraftpotenzial. Vormals eines der ärmeren westeuropäischen<br />

Länder, geprägt durch Schifffahrt, Fischfang, Land- und Forstwirtschaft,<br />

ist <strong>Norwegen</strong> heute der weltweit zweitgrößte Gasexporteur und der<br />

fünftgrößte Erdölexporteur, mit nahezu Vollbeschäftigung, hohen<br />

Leistungsbilanzüberschüssen und einem der höchsten<br />

Bruttoinlandsprodukte pro Kopf. Das Preis- und Lohnniveau ist im<br />

internationalen Vergleich sehr hoch. <strong>Norwegen</strong>s staatlicher<br />

Pensionsfonds (vormals „Ölfonds“) ist der größte Staatsfonds der Welt<br />

und hat ein höheren Wert als das norwegische Bruttoinlandsprodukt.<br />

„Wussten Sie,……<br />

dass <strong>Norwegen</strong>s staatlicher<br />

Pensionsfonds<br />

(vormals „Ölfonds“)<br />

der größte<br />

Staatsfonds der Welt<br />

ist?“ Der „Government<br />

Pensions Fund –<br />

Global“ hatte Sept.<br />

2012 einen Wert von<br />

ca. 490 Mrd. EUR.<br />

Wirtschaftslage und Perspektiven<br />

Anders als viele andere europäische Staaten, ist <strong>Norwegen</strong> von der aktuellen Finanz- und<br />

Schuldenkrise weitgehend verschont geblieben. Im Jahr 2011 und in der ersten Hälfte 2012 konnte<br />

ein relativ starkes Wachstum verzeichnet werden. Ein deutlicher Aufschwung wird auch nächstes<br />

Jahr erwartet und 2015 sollte das Ende der schwächelnden Konjunktur erreicht sein.<br />

Die schlechte wirtschaftliche Lage vieler Staaten und eine relativ starke Krone sind nicht gerade<br />

förderlich für den norwegischen Export. Das schwache internationale Wachstum wird allerdings<br />

durch eine hohe Inlandsnachfrage kompensiert und auch der Ölsektor wird 2012 als<br />

Wachstumsmotor dienen.<br />

Makroökonomische Daten<br />

Einheit 2010 2011 2012 p 2013 p<br />

BIP pro Kopf € 64.800 70.900 73.500 75.800<br />

BIP Mrd. € 314,9 349,0 366,5 383,0<br />

Wachstumsrate BIP (real) % 0,7 1,5 4,0 3,0<br />

Inflationsquote % 2,3 1,2 0,5 1,0<br />

Arbeitslosenquote % 3,6 3,3 3,0 3,1<br />

Rohölproduktion Mio. b/d 1,9 1,8 1,7 1,7<br />

Quelle: Bayerische Landesbank, p = Prognose<br />

BEDEUTENDE WIRTSCHAFTSEKTOREN<br />

Neben einigen Großindustrieunternehmen wie „Statoil“ oder „Norsk Hydro“ ist <strong>Norwegen</strong>s<br />

Wirtschaft von Klein- und Mittelbetrieben geprägt. Der Offshore-Industrie (Erdöl- und<br />

Erdgasförderung, Raffinerien, Zulieferindustrie, F&E, Beratung, etc.) kommt besondere Bedeutung<br />

zu, gefolgt von der Metallurgie, der Holzverarbeitung bzw. -veredelung (inkl. Papierindustrie) sowie<br />

der Produktion von Spezialmaschinen. Des Weiteren wachsen die IT-Branche und Industriezweige<br />

in den Bereichen Chemie, Elektrotechnik, Transportausrüstungen und Lebensmittel an.


Beiträge zum BIP in %<br />

Quelle: EUROSTAT<br />

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7<br />

Schlüsselsektor ist die Öl- und Gaswirtschaft. Der Öl- und Gasexport trug 2011 mit 19 Prozent zum<br />

BIP und 59 Prozent zum Warenexport des Landes bei (46 Prozent inkl. Dienstleistungen).<br />

Insgesamt wurden 2011 ca. 219 Milliarden Kubikmeter Öläquivalent produziert und damit 5 Prozent<br />

weniger als 2010. Allerdings stiegen die Exporteinnahmen aufgrund der hohen Ölpreise deutlich<br />

um 16 Prozent auf 524 Milliarden NOK. Aufgrund der regelmäßigen Einnahmen aus der Öl- und<br />

Gaswirtschaft ist der norwegische Staat praktisch schuldenfrei. Die Staatseinnahmen aus der Öl-<br />

und Gaswirtschaft betrugen im Haushaltsjahr 2011 ca. 363 Mrd. NOK (circa 47,1 Milliarden Euro)<br />

und damit 13,8 Prozent des BSP. Davon wurden entsprechend der sogenannten 4-Prozent-<br />

Handlungsregel, nach der nur max. 4 Prozent der Erträge des Fonds, aber nicht die Überschüsse<br />

der Öl- und Gaswirtschaft an den Staat überwiesen werden sollen, 106 Mrd. NOK im<br />

Staatshaushalt verbucht. 235 Milliarden NOK wurden an den Ölfonds überwiesen. 2011 und 2012<br />

wurden neue signifikante Ölvorkommen gefunden (ca. 3 Mrd. Barrel Öläquivalent), die die<br />

Arbeitsplätze sowie die Umsätze und Rentabilität der norwegischen Ölindustrie auf weitere Jahre<br />

sichern helfen sollen.<br />

Die traditionelle Schifffahrtsnation <strong>Norwegen</strong> kontrolliert eine der größten Handelsflotten der Welt.<br />

Ende 2011 befanden sich insgesamt 1.398 in <strong>Norwegen</strong> sowie im Ausland registrierte Schiffe der<br />

norwegischen Handelsflotte (jeweils über 100 Bruttoregistertonnen) in Gebrauch. Die<br />

Gesamttonnage betrug 15,6 Millionen Bruttoregistertonnen.<br />

Die Fischwirtschaft gliedert sich in die sehr unterschiedlichen Branchen der traditionsreichen<br />

Fischerei und der international in der Spitzengruppe liegenden Fischzucht mit der Konzentration<br />

auf Lachs. Die traditionelle Hochseefischerei konnte 2011 eine Gesamtfangmenge von 2,3<br />

Millionen Tonnen Fisch und Meerestieren im Wert von 15,9 Milliarden NOK und einen Anteil von<br />

5,7 Prozent am Gesamtexport verbuchen. 10.235 Personen sind hauptberuflich in der<br />

Fischereiwirtschaft beschäftigt.<br />

<strong>Norwegen</strong> schützt seine Landwirtschaft weitgehend vor internationaler Konkurrenz und zahlt hier<br />

nach Japan die zweithöchsten Subventionen (lt. OECD 2010) weltweit. Damit erreicht <strong>Norwegen</strong><br />

einen Selbstversorgungsgrad von ca. 50 Prozent. Insgesamt trägt die Landwirtschaft (ohne Jagd-<br />

und Forstwirtschaft) aber nur noch mit 0,3 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei und<br />

beschäftigt gerade noch 1,9 Prozent der Erwerbstätigen (2011). Die Anzahl der<br />

landwirtschaftlichen Betriebe betrug in 2011 45.500, die landwirtschaftlich genutzte Fläche 9,98<br />

Mio. ha. <strong>Norwegen</strong> nimmt nicht am gemeinsamen Agrarmarkt der EU teil. 5 % der Fläche werden<br />

ökologisch betrieben.<br />

Der Umsatz in der Holzindustrie (Holzeinschlag) betrug im Jahr 2011 44 Mrd. NOK (8,5 Millionen<br />

Kubikmeter). Die Holzindustrie hatte damit einen Anteil von 0,54 Prozent am BIP. Die produktive<br />

Nutzfläche der Holzindustrie beträgt aufgrund geographischer Besonderheiten nur 25 Prozent der<br />

norwegischen Landesfläche. Eine effiziente Forstwirtschaft scheitert häufig an schwierigen


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8<br />

natürlichen Verhältnissen (steile Hänge, keine Transportwege) und fehlenden finanziellen<br />

Anreizen. Entsprechend gilt der Baumbestand <strong>Norwegen</strong>s als überaltert und krankheitsanfällig.<br />

Einzigartig für ein Industrieland stützt sich die Strombranche dank der großen Wasserressourcen<br />

des Landes fast ausschließlich auf Elektrizität aus erneuerbaren Quellen. Trotz einer<br />

Liberalisierung des Strommarktes sind hier im Wesentlichen öffentliche Akteure (Statkraft und<br />

zahlreiche kommunale Erzeuger) tätig, da das norwegische Wasserkraftgesetz eine Beteiligung<br />

privater Firmen begrenzt. Die Stromerzeugung ist für viele Kommunen und Regionen die wichtigste<br />

Finanzierungsquelle.<br />

Die große Abhängigkeit von einem Energieerzeuger (in Normaljahren 98-99 Prozent Wasserkraft)<br />

und die relativ geringe Vernetzung mit dem Ausland haben eine Anfälligkeit für<br />

Preisschwankungen und Versorgungsengpässe zur Folge, wie sich in den relativ trockenen und<br />

kalten Jahren 2010/2011 gezeigt hat. 2011 haben sich der Strommarkt und die entsprechenden<br />

Preise wieder normalisiert und <strong>Norwegen</strong> hat durch reichliche Niederschläge seine traditionelle<br />

Rolle als Nettostromexporteur wiedererlangt. Die Gesamtstromproduktion betrug 2011 128,1 TWh<br />

und damit 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Wasserkraftwerke steigerten ihre Stromproduktion<br />

2011 um 4 Prozent und dehnten ihren Anteil auf 95 Prozent der Gesamtproduktion aus.<br />

<strong>Norwegen</strong> besitzt mit 82 Terrawattstunden ca. 50 Prozent des Wasserspeicherpotentials in Europa<br />

und damit eine wichtige Funktion als mögliche "grüne Batterie" und Kraftreserve für eine erhöhte<br />

Produktion von erneuerbaren Energien in der EU. Im Juni 2012 haben Bundeswirtschaftsminister<br />

Rösler und der norwegische Öl- und Energieminister Moe vereinbart, ein Hochspannungskabel<br />

zwischen Deutschland und <strong>Norwegen</strong> zu bauen. In <strong>Norwegen</strong> stehen Belange des Naturschutzes<br />

und lokale Bürgerproteste oft einem weiteren Ausbau der Wasserkraft und auch der<br />

Netzinfrastruktur entgegen.<br />

Auch bei Windkraft besitzt <strong>Norwegen</strong> ein großes natürliches Potential (das größte in Europa inkl.<br />

Offshore). Zu deren Nutzung hat die norwegische Regierung ein staatliches Förderprogramm<br />

aufgelegt. Zwar stieg die Windkraftkraftproduktion 2011 mit 45 Prozent stark an. Ihr Gesamtanteil<br />

an der Stromversorgung <strong>Norwegen</strong>s bleibt aber mit knapp 1 Prozent nachrangig. Einen wichtigen<br />

Stimulus für den Bau von Windkraftwerken und neuen Kleinwasserkraftwerken erwartet die<br />

Regierung durch die Einführung eines Systems grüner Zertifikate gemeinsam mit Schweden, bei<br />

dem allein in <strong>Norwegen</strong> pro Jahr 13,2 Terawattstunden neuer Strom aus erneuerbaren Quellen<br />

(sukzessive bis 2020) erzeugt werden soll.<br />

Die Tourismusbranche ist in <strong>Norwegen</strong> über viele Jahre hinweg stark gewachsen. Sie hat einen<br />

Anteil von circa 3,3 Prozent am BIP (2009) und umfasst etwa 6,3 Prozent der Beschäftigten, leidet<br />

aber derzeit unter dem hohen Kurs der norwegischen Krone. 2010 wurden circa 1,66 Millionen<br />

Übernachtungen deutscher Gäste (21 % aller Übernachtungen ausländischer Touristen) in<br />

<strong>Norwegen</strong> gezählt.<br />

Der Bankensektor ist relativ klein, aber robust und ausreichend kapitalisiert. Die Marktführer sind<br />

ausnahmslos skandinavische Banken. Es besteht hier kaum eine Exponierung gegenüber den in<br />

der Eurozone liegenden Risiken. (Quelle: Auswärtiges Amt)


Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)<br />

Investitionen der nächsten Jahre:<br />

Vorhaben / Ort<br />

Flughafen Gardermoen<br />

Neues Nationalmuseum<br />

Autobahnbau E6, E16, E18 und E39<br />

Eisenbahnverbindungen<br />

Doppelspuren<br />

Fornebubanen<br />

2020park in Stavanger<br />

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9<br />

Investitionssumme 1 Hinweis<br />

EUR 1,7 Mrd.<br />

-<br />

-<br />

-<br />

EUR 600 Mio.<br />

EUR 800 Mio.<br />

Grilstad Marina<br />

EUR 660 Mio.<br />

Quelle: Statsbygg, Byggaktuelt, http://web.tu.no/byggeprosjekter<br />

Fertigstellung Herbst<br />

2017<br />

Baustart 2014<br />

Baumaßnahmen<br />

erfolgen<br />

Abschnittsweise<br />

Baumaßnahmen<br />

erfolgen<br />

Abschnittsweise<br />

in Planung<br />

Baumaßnahmen<br />

erfolgen<br />

Abschnittsweise<br />

Fertigstellung 2020<br />

Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)<br />

In den vergangenen Jahren konnte in einigen Branchen beobachtet werden, dass die Beschaffung<br />

der Arbeitskräfte eine kritische Komponente dargestellt hat. Dieser hohe Arbeitskraftbedarf konnte<br />

zum Teil durch Zuwanderung abgedeckt werden. Aus heutiger Sicht hat sich der norwegische<br />

Arbeitsmarkt während der Krise recht stabil gezeigt - die Arbeitslosenrate liegt zwischen 3 und 4 %.<br />

Arbeitskosten, Lohnniveau<br />

Die norwegischen arbeits- und kollektivvertragsrechtlichen Bestimmungen gelten auch für<br />

ausländische Arbeitnehmer, die nur vorübergehend im Hoheitsgebiet tätig sind.<br />

Die Behörden legen den Schwerpunkt auf die Einhaltung der jährlich neu ausverhandelten<br />

Kollektivverträge und der Vorschriften hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten.<br />

Die Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft ist in <strong>Norwegen</strong> freiwillig.<br />

In <strong>Norwegen</strong> gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Ausgenommen davon sind einzelne<br />

Branchen (z.B. Baubranche, Schiffsbranche, einige Erdölanlagen an Land sowie Landwirtschaft<br />

und Gartenbau), bei denen durch gesetzlich verankerte Tarifverträge ein Mindestlohn eingeführt<br />

wurde. Vom Anwendungsbereich der Regelung mit umfasst sind sämtliche Arbeitnehmer der<br />

Branche, ausgenommen Auszubildende.<br />

Der Mindestlohn beträgt pro Stunde bis zu EUR 22,5 (z.B. für gelernte Facharbeiter der<br />

Baubranche). Für Überstunden außerhalb der normalen Arbeitszeit ist in der Bau- und Erdölbrache<br />

(an Land) ein Zuschlag von 50 %, zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ein<br />

Zuschlag von 100 % des Stundensatzes zu gewähren.<br />

Der Lohn/das Gehalt sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Für die einzelnen Branchen werden<br />

Kollektivvertragslöhne vereinbart auf die dann z.B. im Arbeitsvertrag verwiesen wird. Die<br />

1 Umrechnung mit durchschnittl. EUR-NOK Kurs 2012: 7,5


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10<br />

tatsächlichen Entgelte liegen, insbesondere im Großraum Oslo und in den anderen<br />

industrialisierten Gebieten, meist über den Kollektivvertragsvereinbarungen.<br />

In <strong>Norwegen</strong> beschäftigte ausländische Personen haben ein Recht auf die gleiche Lohn- und<br />

Arbeitsbedingungen wie norwegische Bürger.<br />

Eine Arbeitswoche beträgt 40 Arbeitsstunden (38 Arbeitsstunden bei Schichtarbeit bzw. 36<br />

Stunden in speziellen Fällen), Überstunden sind limitiert (200h/Jahr, 10h/Woche, 25h/alle vier<br />

Wochen) und die gesamte Arbeitszeit darf nicht mehr als 13h im Laufe von 24h betragen.).<br />

Ausnahmen sind möglich, aber genehmigungspflichtig.<br />

Zuständig ist die Arbeitsschutzbehörde Direktoratet for arbeidstilsynet<br />

Postboks 4720 Sluppen<br />

N-7468 Trondheim<br />

T +47 815 48 222<br />

F +47 73 19 97 01<br />

E post@arbeidstilsynet.no<br />

W http://www.arbeidstilsynet.no<br />

AUSSENHANDEL<br />

Der Außenhandel mit <strong>Norwegen</strong> und besonders die Exporte sind in den letzten Jahren aufgrund<br />

der Wirtschaftskrise zurückgegangen. Im Jahr 2011 bleib das Exportniveau konstant und im 1.<br />

Quartal 2012 war eine positive Entwicklung zu erkennen. Das Handelsvolumen betrug im Jahr<br />

2011 mehr als eine Milliarde Euro.<br />

<strong>Norwegen</strong><br />

(in Mrd. €)<br />

2010 2011 2012 p 2013 p<br />

Export 97,2 114,5 122,1 120,0<br />

Import 58,8 66,8 71,0 74,6<br />

Saldo 38,4 47,7 51,0 45,4<br />

Quelle: Bayerische Landesbank, p = Prognose<br />

Die fünf wichtigsten Im- und Exportpartner<br />

Importländer<br />

2010<br />

(in Mrd. €)<br />

Anteil<br />

(in %)<br />

Exportländer<br />

2010<br />

(in Mrd. €)<br />

Anteil<br />

(in %)<br />

Schweden 65,1 14 Großbritannien 214,4 27<br />

Deutschland 55,8 12 Niederlande 95,3 12<br />

VR China 41,9 9 Deutschland 87,3 11<br />

Dänemark 27,9 6 Schweden 55,6 7<br />

Großbritannien 27,9 6 Frankreich 47,6 6<br />

Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2012<br />

Wichtigste Im- und Exportprodukte<br />

Import<br />

2010<br />

(in Mrd. NOK)<br />

Anteil<br />

(in %) Export<br />

2010<br />

(in Mrd. NOK)<br />

Anteil<br />

(in %)<br />

Maschinen 46,5 10 Erdöl- u. –erzeugnisse 317,6 40<br />

Straßenfahrzeuge 41,9 9 Gas 182,6 23<br />

Andere<br />

Beförderungsmittel<br />

32,6 7 Fisch u. Krustentiere 55,6 7<br />

Nahrungsmittel u.<br />

Tiere<br />

27,9 6 NE-Metalle 47,6 6<br />

Metallurgische Erze u.<br />

Metallabfälle<br />

23,3 5 Maschinen 39,7 5<br />

Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2012


AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

11<br />

Rund 80 Prozent des gesamten norwegischen Exports gehen an Mitgliedstaaten der EU.<br />

Deutschland lag 2011 auf Platz 3, nach Großbritannien und den Niederlanden. Bei den<br />

norwegischen Importen liegt Schweden traditionell an der Spitze, Deutschland folgt knapp dahinter<br />

an zweiter Stelle, danach China, Dänemark, Großbritannien und die USA.<br />

<strong>Norwegen</strong> importierte 2011 aus Deutschland Waren in Höhe von 61,1 Mrd. NOK (Norwegische<br />

Kronen), vor allem Maschinen, Kraftfahrzeuge sowie chemische und pharmazeutische Produkte,<br />

aber auch Büroausstattung. Dies bedeutet einen Anstieg um 6,2 Prozent ggü. 2010. Der<br />

Gesamtimport von Kraftfahrzeugen nach <strong>Norwegen</strong> stieg 2011 auf fast 17 Mrd. NOK und macht<br />

derzeit knapp ein Viertel der deutschen Gesamtausfuhren nach <strong>Norwegen</strong> aus. Umgekehrt<br />

exportiert <strong>Norwegen</strong> neben Öl und Gas vor allem Fisch sowie Aluminiumprodukte für die deutsche<br />

Autoindustrie nach Deutschland und steht damit auf Platz 15 der Liste der wichtigsten Importländer<br />

für Deutschland (Warenwert 2011: 12,4 Mrd Euro; +10 Prozent ggü. 2010).<br />

Öl- und Gasexporte<br />

<strong>Norwegen</strong> besitzt ca. 50 Prozent der westeuropäischen konventionellen Öl- und Gasreserven. Der<br />

Anteil des Öl- und Gasexports am Bruttoinlandsprodukt beträgt 19,2 Prozent. Deutschland gehört<br />

in diesem Bereich zu den wichtigsten Zielländern.<br />

2011 stiegen die Einnahmen für Erdgas von 166 Milliarden auf 191 Milliarden NOK. Größter<br />

Abnehmer ist hier Deutschland mit einem Abnahmevolumen von 28 Milliarden Kubikmetern (54,3<br />

Milliarden NOK). Großbritannien (17,2 Milliarden Kubikmetern) und Frankreich folgen an zweiter<br />

und dritter Stelle. In der Rangfolge der für Deutschland wichtigsten Lieferländer von Erdgas lag<br />

<strong>Norwegen</strong> 2010 mit einem Anteil von 36 Prozent auf Rang 2 hinter Russland (39 Prozent) und vor<br />

Großbritannien.<br />

Tourismus<br />

<strong>Norwegen</strong> ist traditionell ein sehr beliebtes Reiseziel für deutsche Urlauber. Sie stellen vor Dänen,<br />

Schweden, Niederländern und Briten die größte Gruppe ausländischer Touristen in <strong>Norwegen</strong>.<br />

2010 wurden circa 1,66 Millionen Übernachtungen deutscher Gäste (21 Prozent aller<br />

Übernachtungen ausländischer Touristen) in <strong>Norwegen</strong> gezählt. (Quelle: Auswärtiges Amt)<br />

Deutschland -<br />

<strong>Norwegen</strong><br />

(Mrd. Euro)<br />

2007 2008* 2009* 2010 2011<br />

Export 7,5 7,6 6,1 7,3 7,8<br />

Import 17,4 22,3 17,0 17,1 20,6<br />

Saldo -9,9 -14,7 -10,9 -9,8 -12,8<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt<br />

* Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte vom<br />

Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann.


Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte Deutschlands von bzw. nach <strong>Norwegen</strong><br />

Importprodukte<br />

2011<br />

(in Mio. Euro)<br />

Anteil<br />

(in %)<br />

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12<br />

Exportprodukte<br />

2011<br />

(in Mio. Euro)<br />

Anteil<br />

(in %)<br />

Erdöl und Erdgas 16.365 79<br />

Kraftwagen und<br />

Kraftwagenteile<br />

2.082 27<br />

Metalle 1.062 5 Maschinen 1.102 14<br />

Chemische<br />

Erzeugnisse<br />

560 3<br />

Chemische<br />

Erzeugnisse<br />

680 9<br />

Kokerei- und<br />

Mineralölerzeugnisse<br />

402 2<br />

Datenverarbeitungsg<br />

eräte, elektr. u. opt.<br />

Erzeugnisse<br />

465 6<br />

Nahrungsmittel und<br />

Futtermittel<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt<br />

353 2<br />

Elektrische<br />

Ausrüstungen<br />

464 6<br />

AUßENHANDEL MIT BAYERN<br />

<strong>Bayern</strong> -<br />

<strong>Norwegen</strong><br />

(Mio. Euro)<br />

2007 2008* 2009* 2010 2011<br />

Export 1.109 1.044 947 1.039 1.177<br />

Import 242 366 278 350 464<br />

Saldo 867 678 669 689 713<br />

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

* Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte vom<br />

Statistischen Landesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann.<br />

Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte <strong>Bayern</strong>s von bzw. nach <strong>Norwegen</strong><br />

Importprodukte<br />

2011<br />

(in Mio. Euro)<br />

Anteil<br />

(in %)<br />

Erdöl und Erdgas 205,7 44<br />

Chemische<br />

Erzeugnisse<br />

Exportprodukte<br />

Kraftwagen und<br />

Kraftwagenteile<br />

2011<br />

(in Mio. Euro)<br />

Anteil<br />

(in %)<br />

455,2 39<br />

75,8 16 Maschinen 165,0 14<br />

Sonstige Waren 64,6 13<br />

Chemische<br />

Erzeugnisse<br />

Kraftwagen und<br />

Kraftwagenteile<br />

35,7 8<br />

Elektrische<br />

Ausrüstungen<br />

Datenverarbeitungsg<br />

Metalle 18,0 4 eräte, elektr. u. opt.<br />

Erzeugnisse<br />

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

127,4 11<br />

80,5 7<br />

72,8 6


INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG<br />

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13<br />

Wirtschaftspolitik<br />

Der Fokus der norwegischen Wirtschaftspolitik liegt in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und<br />

Inflation, man ist in <strong>Norwegen</strong> bestrebt diese auf einem minimalen Niveau zu halten. Weitere<br />

Schwerpunkte liegen in der Förderung des Wachstums, Aufbau neuer und Erhalt traditioneller<br />

Industrie sowie die Beeinflussung der Einkommensverteilung.<br />

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in <strong>Norwegen</strong> gelten im Allgemeinen als liberal und<br />

vergleichsweise stabil.<br />

Empfohlene Vertriebswege<br />

Für die meisten Warengruppen empfiehlt sich die Einschaltung eines norwegischen Vertreters (im<br />

Besonderen bei Elektrogeräten und pharmazeutischen Produkten sowie bei Nahrungsmitteln), der<br />

sich im Hinblick auf den übersichtlichen Markt Exklusivität erwartet.<br />

Selbst Warenhäuser und andere Großkunden kaufen nahezu<br />

ausschließlich über norwegische Agenten oder Importeure.<br />

Zur Herstellung von Geschäftskontakten ermittelt die Deutsch-<br />

Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de)<br />

mögliche Abnehmer bzw. Vertriebspartner.<br />

Werbung<br />

Zeitungen, Zeitschriften und gezielter Drucksachenversand sind Hauptwerbeträger. In einigen<br />

Branchen sind norwegische Fachzeitschriften zwecks Händlerwerbung zu empfehlen. Werbung im<br />

staatlichen Rundfunk und Fernsehen ist möglich, jedoch gewinnen private Fernsehanstalten<br />

zunehmend als Werbeträger an Bedeutung. Plakatwerbung hat fast keine Bedeutung und Werbung<br />

für Tabakwaren sowie für alkoholische Getränke ist verboten.<br />

E-Business<br />

<strong>Norwegen</strong> hat weltweit eine der höchsten Penetrationsraten im IKT-Bereich (Mobiltelefone,<br />

Internet, etc.). Etwa 95 % der norwegischen Bevölkerung haben Internetzugang.<br />

Der E-Handel spielt eine wichtige Rolle und ist zudem weiter im Wachsen. 2011 kauften etwa 73 %<br />

der norwegischen Bevölkerung Waren und Dienstleistungen online ein. Zu den am häufigsten über<br />

das Internet gekauften Waren und Dienstleistungen zählen Reisen und Tickets gefolgt von<br />

Bekleidung und Sportartikel sowie Computersoftware, Filme und Musik.<br />

Auf Grund des steigenden Wachstums des E-Handels in <strong>Norwegen</strong> ist es für Unternehmen immer<br />

wichtiger, neben einer repräsentativen Homepage auch einen gut gewarteten Webshop zu<br />

unterhalten.<br />

Wichtigste Zeitungen<br />

Aftenposten, Oslo http://www.aftenposten.no<br />

Dagbladet, Oslo http://www.dagbladet.no<br />

Dagens Næringsliv, Oslo http://www.dn.no<br />

VG / Verdens Gang, Oslo http://www.vg.no<br />

Bergens Tidende, Bergen http://www.bt.no<br />

Adresseavisen, Trondheim http://www.adressa.no<br />

Stavanger Aftenbladet, Stavanger http://www.aftenbladet.no<br />

Englischsprachige Online-Zeitung http://www.norwaypost.no<br />

„Wussten Sie, …..<br />

dass bei Geschäftsabwicklungen<br />

in<br />

<strong>Norwegen</strong> neben Preis,<br />

Qualität und Leistung<br />

der persönliche Kontakt<br />

zu den wichtigsten<br />

Erfolgsfaktoren zählt?“


Wichtigste Messen<br />

<strong>Norwegen</strong> ist international gesehen kein sehr bedeutender Messestandort.<br />

Folgende Messen finden u.a. im Jahr 2013 statt:<br />

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14<br />

„NOR-SHIPPING“ (Schiffbaumesse, http://www.messe.no) in Lillestrøm, alle zwei Jahre,<br />

nächster Termin: 4.-7. Juni 2013<br />

„ONS“ (Offshore Northern Seas, http://www.ons.no) in Stavanger,<br />

nächster Termin: 26.-28. August 2013<br />

„Bygg Reis Deg“ (Baufachmesse, http://www.byggreisdeg.no) in Lillestrøm, alle zwei Jahre,<br />

nächster Termin: 16.-20. Oktober 2013<br />

Auf der Homepage der „Norges Varemesse“ (http://www.messe.no/en/) können Sie sich einen<br />

Überblick kommender Messen verschaffen sowie weitere Informationen zu den Messen in<br />

englischer Sprache finden.<br />

In regelmäßigen Abständen finden auch folgende wichtige Fachmessen vor allem am<br />

Messegelände der „Norges Varemesse“ in Lillestrøm - ca. 25 km von Oslo entfernt - statt:<br />

„VVS-Dagene“ (Sanitärmesse) - alle zwei Jahre - http://www.vvs-dagene.no<br />

„Gave & Interiør“ (Geschenk- und Einrichtungsmesse)<br />

- zwei Mal jährlich (Frühling/Herbst) - http://www.messe.no/gave<br />

„Eliaden“ (Elektrofachmesse) - alle zwei Jahre - http://www.eliaden.no/<br />

„Den Tekniske Messen“ (Techn. Messe)<br />

- alle vier Jahre - http://www.mgf.no/den-tekniske-messen<br />

„NEREC“ (Kongress für erneuerbare Energien)<br />

- jährlich - http://www.oreec.no/?aid=9081007<br />

Die Messe „NOR-FISHING“ ist eine der international führenden Messen im Fischereiwesen und<br />

findet – jährlich alternierend mit der „Aqua Nor“ (Messe für Fischzucht) - in Trondheim statt<br />

(http://www.nor-fishing.no).<br />

Informationen über vom Freistaat <strong>Bayern</strong> geförderte Messen finden Sie bei <strong>Bayern</strong> International<br />

www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.<br />

Normen<br />

NS (Norsk Standard) gemäß ISO<br />

In <strong>Norwegen</strong> ist der norwegische Standardisierungsverbund (Standard Norge) für Normen<br />

zuständig. Einen informativen Überblick auf Englisch bietet http://www.standard.no/en/.<br />

Europäische und Internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken<br />

Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.<br />

Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die<br />

deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die<br />

zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine<br />

Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den<br />

Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und<br />

Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel:<br />

+49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: postmaster@din.de, Internet: www.din.de.


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15<br />

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen<br />

Bei neuen Geschäftsverbindungen empfehlen wir, eine Bonitätsauskunft bei der Deutsch-<br />

Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) anzufordern. Sollte die<br />

Bonitätsauskunft ihres Geschäftspartners negativ und sie dennoch an einer Geschäftsabwicklung<br />

interessiert sein, raten wir Ihnen, dass Lieferungen nur auf finanziell gesicherter Basis<br />

(Vorauszahlung, unwiderrufliches Akkreditiv, Kassa gegen Dokumente) erfolgen sollten.<br />

Zu beachten ist zudem, dass das norwegische Recht keinen Eigentumsvorbehalt auf Waren, die<br />

zum Weiterverkauf bestimmt sind, kennt! Derartige Vereinbarungen sind daher - selbst wenn in<br />

Kaufverträgen schriftlich festgehalten - auf dem Rechtsweg nicht durchsetzbar.<br />

Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben<br />

abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender<br />

die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und<br />

Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und<br />

Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des<br />

Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen<br />

Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen<br />

hat.<br />

Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der<br />

Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines<br />

Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen<br />

oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn<br />

hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT<br />

gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kon-trolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes<br />

Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen<br />

werden kann.<br />

Zahlungskonditionen<br />

Übliche Zahlungskonditionen: 30 Tage Ziel, 2–3% Skonto bei Zahlung innerhalb einer Woche,<br />

60 Tage netto, frei Liefermonat. Längere Kredite sind lediglich bei Investitionsgütern üblich.<br />

Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Zu beachten ist auch die<br />

Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in <strong>Bayern</strong> der private<br />

Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank <strong>Bayern</strong> und das staatliche<br />

Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private<br />

Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist,<br />

können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.<br />

Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea,<br />

Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei<br />

Jahre beträgt.<br />

Bonitätsauskünfte<br />

Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer bietet Ihnen Bonitätsauskünfte.<br />

http://norwegen.ahk.de/.


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16<br />

Forderungseintreibung<br />

In der Regel bezahlen norwegische Geschäftspartner gemäß den vereinbarten Konditionen. Wird<br />

aber einer ersten Zahlungsaufforderung nicht entsprochen und auch kein Zahlungsplan<br />

vorgeschlagen, ist Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, eventuell bereits in der Zweitmahnung<br />

rechtliche Schritte anzudrohen. Weitere Mahnungen bedeuten erfahrungsgemäß oft nur<br />

Zeitverlust.<br />

Empfohlen wird, die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de)<br />

mit der Eintreibung zu kontaktieren. In weiterer Folge kann - falls notwendig - die Einschaltung<br />

eines Rechtsanwaltes bzw. Inkassobüros erfolgen. Vor einer gerichtlichen Betreibung offener<br />

Forderungen ist es zweckmäßig die damit verbundenen Kosten zu prüfen.<br />

Da bei Forderungseintreibungen in <strong>Norwegen</strong> die Angabe der Firmenregisternummer<br />

(„Foretaksregisteret“) des Schuldners erforderlich ist, sollte man sich diese vom norwegischen<br />

Geschäftspartner bereits bei Geschäftsabschluss auf jeden Fall angeben lassen und in Evidenz<br />

halten.<br />

Preiserstellung<br />

In Abstimmung mit den norwegischen Geschäftspartnern.<br />

Bank- und Finanzwesen<br />

Die norwegische Nationalbank „Norges Bank“ (http://www.norges-bank.no) hat sowohl beratende,<br />

als auch ausführende Funktionen in den Bereichen Geldpolitik, Finanzmärkte und<br />

Zahlungssysteme. Zudem verwaltet sie <strong>Norwegen</strong>s Devisenreserven sowie den staatlichen<br />

Pensionsfonds.<br />

Bei den Geschäftsbanken sind die heutigen Marktführer „DNB“ und „Nordea“.<br />

Der Gebrauch der deutschen „Maestro“ Bankomat-Karte ist in <strong>Norwegen</strong> ebenfalls möglich und<br />

kann für die Behebung von norwegischen Kronen herangezogen werden.<br />

In <strong>Norwegen</strong> hat sich in den letzten Jahren der Trend entwickelt, die meisten Einkäufe mittels<br />

Kreditkarte zu begleichen. Es ist beim Bezahlen meist die Eingabe des PIN-Codes der Karte<br />

erforderlich.<br />

Geschäftsbanken<br />

DNB Bank ASA, Oslo https://www.dnb.no<br />

NORDEA Bank Norge, Oslo http://www.nordea.no<br />

Fokus Bank, Trondheim http://www.fokus.no<br />

Bankenvertretungen<br />

Norddeutsche Landesbank<br />

Repräsentanz <strong>Norwegen</strong><br />

Straden 57<br />

0250 Oslo<br />

<strong>Norwegen</strong><br />

Tel: 0047-22830475<br />

Fax: 0047-22019101<br />

E-Mail: torstein.hagen@nordlb.com, Internet: http://www.nordlb.de


Verkehr, Transport, Logistik<br />

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17<br />

Straßennetz<br />

<strong>Norwegen</strong> verfügt über ein Straßennetz von einer Länge von rund 93.700 km, davon sind 10.500<br />

km Bundesstraßen inkl. Autobahn (rund 400 km),<br />

44.300 km Landstraßen und 38.900 km Ortsstraßen. Ein ständiger Ausbau und die Verbesserung<br />

des bereits bestehenden Straßennetzes sind allein aus transporttechnischen Gründen notwendig.<br />

Neue Straßen und Straßenausbauprojekte werden oftmals durch Mauterhebung finanziert. Auch<br />

für das städtische Straßennetz sind Mautabgaben eine wichtige Einnahmequelle.<br />

Die Straßenbehörde, Statens Vegvesen Vegdirektoratet (http://www.vegvesen.no/) ist für die<br />

Planung, Errichtung und Erhaltung der norwegischen Straßen verantwortlich.<br />

Neue Straßenbauprojekte der staatlichen Straßenverwaltung können online auf<br />

www.vegvesen.no/en/Roads eingesehen werden.<br />

Häfen<br />

Die Länge der norwegischen Küste (inklusive der dazugehörigen Inseln) beträgt 100.915 km.<br />

Zusätzlich kommen noch ca. 9.000 km Küstenlinie um Svalbard dazu. Der Großteil der<br />

norwegischen Bevölkerung lebt in der Nähe der Küste. Insgesamt gibt es in <strong>Norwegen</strong> ca. 750.000<br />

Freizeitboote. Die Verantwortung für den Seeverkehr obliegt der norwegischen Küstenbehörde<br />

(Kystverket – http://www.kystverket.no). In <strong>Norwegen</strong> gibt es ca. 170 öffentlich anerkannte<br />

Hafenbezirke, 60 Häfen mit eigener Hafenverwaltung sowie über 670 staatlich anerkannte<br />

Fischereihäfen. Die größten Häfen (gemessen an der Gütermenge, die umgeschlagen wird) liegen<br />

in Bergen, Karmsund, Narvik, Tønsberg, Brevik („Grenland Havn IKS“, der den Gemeinden Skien,<br />

Porsgrunn und Bamble gehört), Molde, Stavanger und Oslo. Im (internationalen) Fährverkehr sind<br />

Sandefjord, Oslo, Larvik und Kristiansand die Haupthäfen.<br />

Schienennetz<br />

Das Schienennetz in <strong>Norwegen</strong> umfasst insgesamt 4.167 km, wovon der Großteil (94 %) nur<br />

einspurig ausgebaut ist und nur ca. 90 km des Schienennetzes sind für Hochgeschwindigkeitszüge<br />

(über 200 km/h) geeignet. Im Streckennetz finden sich ca. 3000 Brücken und 775 Tunnel mit einer<br />

Gesamtlänge von über 320 km.<br />

Der nationale Transportplan 2014-2023, den die Regierung in Auftrag gegeben hat, sieht für das<br />

Schienennetz die Steigerung der Kapazitäten im Güterverkehr sowie den zweigleisigen Ausbau<br />

von vielen Hauptstrecken in Süd- und Ostnorwegen zusätzlich zu längst notwendigen<br />

Renovierungs- und Wartungsarbeiten vor.<br />

Eine Übersicht über aktuelle und geplante Schienenbauprojekte finden Sie auf:<br />

www.jernbaneverket.no/no/Prosjekter/Prosjekter/<br />

Flughäfen<br />

In <strong>Norwegen</strong> gibt es 52 größere, staatlich anerkannte Flughäfen, die größten sind: Oslo<br />

(Gardermoen; 2011: 21,1 Mio. Passagiere), Bergen, Stavanger, Trondheim, Tromsø und Bodø.<br />

Der Flughafen Sandefjord in Torp ist der siebent-größte Flugplatz in <strong>Norwegen</strong>, er wird allerdings<br />

nicht von Avinor betrieben, welche seit 1. Januar 2003 besteht und für die Planung, den Bau und<br />

den Betrieb von Flughäfen verantwortlich ist. Avinor verwaltet insgesamt 46 Flughäfen (davon<br />

zwölf in Zusammenarbeit mit den Streitkräften). Avinor ist auch für die Flugverkehrskontrolle<br />

zuständig. Im Jahr 2007 wurde ein weiterer Flughafen im Großraum Oslo eröffnet, der auch nicht<br />

von Avinor verwaltet wird - der Flughafen Moss in Rygge (Kapazität: vier Mio. Passagiere).<br />

Der Osloer Flughafen Gardermoen wird aktuell ausgebaut, um die Kapazität von 23 Mio. auf 28<br />

Mio. Passagiere jährlich zu erhöhen. Das Projekt soll 2017 fertiggestellt sein.


KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL<br />

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18<br />

Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann<br />

strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit<br />

deutlich verschärft.<br />

Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-<br />

Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler<br />

Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn<br />

sie im Ausland begangen wurde.<br />

Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer<br />

Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe<br />

bis zu zehn Jahren.<br />

Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.<br />

Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.<br />

Deshalb sollten Sie folgendes beachten:<br />

Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und<br />

ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.<br />

Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.<br />

Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten<br />

sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet<br />

werden.<br />

Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.<br />

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im<br />

Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal <strong>Bayern</strong> unter: www.auwi-bayern.de (><br />

Exportgeschäfte > Geschäftsabwicklung > Zölle, Steuern und Kontrollen).


INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL<br />

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19<br />

Steuern und Abgaben<br />

Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle bei der norwegischen Steuerbehörde registrierten<br />

Unternehmen. Für sämtliche mit der abgabenpflichtigen Tätigkeit eines Unternehmens im<br />

Zusammenhang stehenden Aufwendungen, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.<br />

Ausgenommen vom Vorsteuerabzug sind Verpflegungs- und Repräsentationsaufwand sowie<br />

Aufwendungen für Naturalleistungen und Personenbeförderung.<br />

Die zuständige Behörde ist das regionale Steueramt (Skattekontoret - www.skatteetaten.no).<br />

Mehrwertsteuer und Vorsteuerabzug sind für jeweils zwei Kalendermonate innerhalb einer Frist<br />

von einem Monat und zehn Tagen abzurechnen. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als<br />

NOK 1 Mio. (ca. EUR 133.300) pro Jahr haben die Möglichkeit eine jährliche Abrechnung zu<br />

beantragen. In diesem Fall wird einmal jährlich im Februar abgerechnet.<br />

Unternehmensbesteuerung<br />

In <strong>Norwegen</strong> registrierte Firmen - auch Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen -<br />

unterliegen einer Steuer in der Höhe von 28 % auf das versteuerbare Nettoeinkommen.<br />

Norwegische Firmen werden auf ihr gesamtes Einkommen besteuert, wobei Einkommen im<br />

Ausland ebenfalls steuerpflichtig sind; im Ausland bezahlte Steuern können jedoch in Abzug<br />

gebracht werden, sofern keine gesonderte Regelung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />

besteht. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen werden nach ihrem Einkommen in<br />

<strong>Norwegen</strong> versteuert.<br />

Das versteuerbare Einkommen umfasst auch Lizenzeinnahmen, Zinsgewinne und<br />

Dividendeneinnahmen.<br />

Steuerabzüge von Aufwendungen (Abschreibungen, Zahlungen an die Sozial-versicherung,<br />

Forschungsausgaben, Lizenzgebühren und Zinsen) sind möglich.<br />

Unternehmenssteuern sind viermal im Jahr (15. Februar, 15. April, 15. September und 15.<br />

November) fällig. Die Höhe der beiden ersten Zahlungen wird seitens der Steuerbehörde nach dem<br />

Vorjahreseinkommen geschätzt. Die beiden letzten errechnen sich aus der Steuererklärung, die bis<br />

zum 28. Februar eingereicht werden muss.<br />

Einkommensteuer<br />

Jede in <strong>Norwegen</strong> ansässige Person ist mit ihrem gesamten (weltweiten) Einkommen<br />

steuerpflichtig. Personen mit vorübergehendem Aufenthalt (weniger als sechs Monate) werden nur<br />

nach ihrem Einkommen in <strong>Norwegen</strong> versteuert. Jede in <strong>Norwegen</strong> steuerpflichtige Person ist zur<br />

Vorlage einer Steuererklärung verpflichtet.<br />

In Deutschland ansässige Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht<br />

länger als 183 Tage in <strong>Norwegen</strong> aufhalten sind von der norwegischen Einkommensteuer<br />

ausgenommen, es sei denn, ihre Vergütungen sind einer norwegischen Betriebsstätte bzw. festen<br />

Einrichtung zurechenbar.


Bei Steuerpflicht in <strong>Norwegen</strong> gelten folgende Steuersätze:<br />

Steuerbares Jahreseinkommen Einkommensteuer Steueraufschlag<br />

von NOK 0,-- bis NOK 489.999,-<br />

von NOK 490.000,- bis 796.399,-<br />

ab NOK 796.400,-<br />

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20<br />

28 % (Finnmark und Nord-<br />

Troms 24,5 %)<br />

28 % (Finnmark und Nord-<br />

Troms 24,5 %)<br />

28 % (Finnmark und Nord-<br />

Troms 24,5 %)<br />

+9 % (Finnmark und<br />

Nord-Troms 7 %)<br />

+12 %<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Bei Unternehmen, die in <strong>Norwegen</strong> und Deutschland tätig sind, sind die Vorschriften über die<br />

Unternehmensgewinne des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen <strong>Norwegen</strong> und<br />

Deutschland zu beachten.<br />

Mehrwertsteuer<br />

Der generelle Mehrwertsteuersatz (merverdiavgift) beträgt in <strong>Norwegen</strong> 25 % und für Lebensmittel<br />

15 %. Ausnahmen sind Getränke mit mehr als 0,7 Volumprozent Alkohol, Tabakwaren und<br />

Arzneimittel, für diese gilt ebenfalls der 25 %-Satz.<br />

Der öffentliche Verkehr innerhalb <strong>Norwegen</strong>s und die touristische Zimmervermietung sind mit 8 %<br />

besteuert. Dies bedeutet, dass z.B. Firmen, welche Personentransportdienste gewerblich<br />

betreiben, z.B. Taxiunternehmen und Busgesellschaften im Mehrwertsteuerregister registriert sein<br />

müssen.<br />

Der Mehrwertsteuersatz von 8 % kommt wie folgt zur Anwendung: Transport in <strong>Norwegen</strong> von<br />

Personen mit Luftfahrzeug, Bus, Taxi, Skilift, Seilbahn, Transport von Autos sowie die Vermittlung<br />

solcher Dienste. Die Mehrwertsteuer wird sowohl auf den Umsatz von Waren oder<br />

Dienstleistungen innerhalb <strong>Norwegen</strong>s als auch beim Import aus dem Ausland fällig. Keine<br />

Mehrwertsteuer ist bei Büchern und Zeitungen für den Endverbraucher sowie bei<br />

auslandsbezogenem Warenverkauf und auslandsbezogener Dienstleistungserbringung zu<br />

entrichten.<br />

Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen<br />

Grundsätzlich gelten für ausländische Unternehmen die gleichen Bestimmungen wie für<br />

inländische Unternehmen. Erzielt ein ausländisches Unternehmen in <strong>Norwegen</strong> pro Jahr Umsätze<br />

von insgesamt mehr als NOK 50.000 (ca. EUR 6.700) ist es verpflichtet, sich bei der zuständigen<br />

Steuerbehörde (Mehrwertsteuerregister) registrieren zu lassen und wird damit voll<br />

mehrwertsteuerpflichtig. Die Registrierung muss über einen norwegischen Fiskalvertreter erfolgen<br />

oder durch eine allenfalls in <strong>Norwegen</strong> zu gründende Tochterfirma. Für nicht registrierte<br />

ausländische Unternehmen gilt die Mehrwertsteuerpflicht beim Import von Waren in <strong>Norwegen</strong>, die<br />

im Eigentum des ausländischen Unternehmens verbleiben (z.B. Leasing, Betriebsmittel bei<br />

Auftragsarbeiten, Leihe etc.). Eine Registrierung bei der Steuerbehörde ist auch bei Umsätzen<br />

unter NOK 50.000 sowie bei mehrwertsteuerfreien Waren und Dienstleistungen notwendig, wenn<br />

man einen Vorsteuerabzug geltend machen will.


Verbrauchssteuer<br />

Für folgende Waren bzw. Dienstleistungen sind Abgaben zu entrichten:<br />

Alkohol Schokolade und Süßwaren<br />

Benzin Zucker<br />

Tabakwaren Heizöl<br />

Fahrzeuge u. Reifen Getränkeverpackung<br />

Müllentsorgung alkoholfreie Getränke<br />

Strom Registrierung von Autos<br />

Mineralische Produkte Kohlenwasserstoff<br />

Import von Autos Batterien<br />

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21<br />

Reverse Charge System<br />

Gemäß dem Mehrwertsteuergesetz Paragraph 65 a sowie der Vorschrift über Mehrwertsteuer beim<br />

Kauf von Diensten aus dem Ausland Paragraph 1 (Nr. 121) soll beim Kauf von Diensten aus dem<br />

Ausland, die fern geliefert werden können, der Empfänger dieser Dienste, sofern er als<br />

Wirtschaftstreibender in <strong>Norwegen</strong> wohnhaft ist, selbst die MwSt. berechnen und bezahlen. Die<br />

Vorgangsweise wird als Reverse Charge bezeichnet. Unter Fernlieferung versteht man Fälle, wo<br />

die Ausführung oder Lieferung der Dienste nach Dienstart schwer an einen bestimmten Ort<br />

gebunden werden kann. Bei der Frage welche Dienste fern geliefert werden können, hat das<br />

Finanzministerium z.B. vorausgesetzt, dass die Vorschrift alle Dienste, die elektronisch geliefert<br />

werden können, umfassen soll.<br />

Refundierung der Mehrwertsteuer<br />

Bei der Einfuhr von Waren nach <strong>Norwegen</strong>, zum Zweck der Vermietung oder Verleihung, die<br />

danach unverändert reexportiert werden, kann eine Reduzierung der Mehrwertsteuerpflicht erwirkt<br />

werden. Dies kommt beispielsweise oft bei Baumaschinen oder Montageausrüstungen vor. Der<br />

Abgabenbetrag (Mehrwertsteuer), reduziert sich in so einem Fall um 5 % je Kalendermonat.<br />

Der volle Betrag wird dann refundiert, wenn die Ware nicht benützt wurde, z.B. bei Fehlsendungen.<br />

Bedingung ist jedoch, dass die Ware innerhalb eines Jahres nach erfolgtem Import wieder<br />

ausgeführt wurde. Die Vergütungsregelung betrifft auch diejenige Mehrwertsteuer, die beim Kauf<br />

von Waren (unter anderem Kraftstoff) und Dienstleistungen im Rahmen der Benutzung von im<br />

Ausland zugelassenen Lastkraftwagen und beim Kauf von ungeschlagenem Holz entrichtet wurde.<br />

Die auf LKW-Treibstoff eingehobene MwSt. ist damit refundierbar.<br />

Vorsteuerabzug<br />

Für sämtliche mit der abgabenpflichtigen Tätigkeit eines Unternehmens im Zusammenhang<br />

stehenden Aufwendungen, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.<br />

Vorsteuererstattung / Rechnungslegung<br />

Ausländische Unternehmen, die innerhalb der letzten zwölf Monaten vor Rückerstattungsantrag<br />

keine in <strong>Norwegen</strong> steuerbaren Umsätze aufwiesen, können sich die Mehrwertsteuer rückvergüten<br />

lassen, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen oder bei der Einfuhr von Waren nach<br />

<strong>Norwegen</strong> erhoben wurde.<br />

Ein ausländischer Unternehmer hat Anspruch auf Rückvergütung der Mehrwertsteuer, wenn<br />

folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

1. Der ausländische Unternehmer ist in <strong>Norwegen</strong> nicht mehrwertsteuerpflichtig.<br />

2. Der Kauf erfolgt im Rahmen der Unternehmenstätigkeit im Ausland.<br />

3. Die Tätigkeit des Unternehmens wäre nach den norwegischen Bestimmungen<br />

mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie in <strong>Norwegen</strong> erfolgen würde.<br />

4. Die Mehrwertsteuer in diesem Fall absetzbar wäre.<br />

Die Rückzahlung der Mehrwertsteuer im Falle der Weiterveräußerung bezogener oder importierter<br />

Waren ist ausgeschlossen.


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22<br />

Vergütungsverfahren<br />

Für die Rückerstattung benötigt das Unternehmen das Formblatt RF-1032 von Skatt Øst. Der<br />

Antrag auf Rückvergütung kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden:<br />

www.skatteetaten.no/en/International-pages/.<br />

Zoll und Außenhandelsregime<br />

<strong>Norwegen</strong> ist EWR-Mitglied. Daraus folgt die volle Liberalisierung des Warenhandels mit<br />

Deutschland, ausgenommen sind landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte.<br />

Sehr strenge Sondervorschriften gibt es betreffend Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie für<br />

das Gebiet der Veterinärmedizin. Zudem gibt es in <strong>Norwegen</strong> ein staatliches Monopol für<br />

Alkoholika. Hohe Zölle, Quoten und Kontingente dienen dem Schutz der lokalen Landwirtschaft<br />

und der Nahrungsmittelindustrie.<br />

Importbestimmungen<br />

Bestimmte Waren dürfen überhaupt nicht oder nur bei Erfüllung gewisser Bedingungen (Erlaubnis,<br />

Zertifikat, Lizenzen und dgl.) eingeführt werden. Zu diesen Waren zählen u.a.: lebende Tiere,<br />

tierische Erzeugnisse, Pflanzen, Arzneimittel, Gifte, Drogen, Schusswaffen und Munition,<br />

Feuerwerkskörper und sonstige explosive Güter, Stilette, radioaktive Stoffe; ferner bedrohte<br />

Tierarten und Pflanzen sowie Teile davon oder Waren daraus.<br />

Zudem gibt es veterinärmedizinische bzw. phytosanitäre Kontrollvorschriften für fast alle<br />

landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel im Allgemeinen sowie ein staatliches<br />

Verkaufsmonopol für Wein und Spirituosen.<br />

Zollbestimmungen<br />

Harmonisiertes System. Waren mit EWR-Ursprung sind zollfrei, davon<br />

ausgenommen sind zahlreiche Agrarerzeugnisse. Die Mehrwertsteuer wird<br />

bei der Zollabfertigung eingehoben. Aufgrund von bilateralen<br />

Handelsabkommen bzw. wenn das Ursprungsland ein GPS-Land ist, fallen<br />

Waren einiger Zolltarifpositionen unter Präferenzzollbehandlung und sind<br />

zollfrei.<br />

„Wussten Sie, …..<br />

dass bei der Einfuhr<br />

von alkoholischen<br />

Getränken hohe Abgaben<br />

zu entrichten<br />

sind?“<br />

Bei der Einfuhr auf dem Seeweg (inkl. Lkw-Transport auf Fährschiffen) fällt eine Hafenabgabe je<br />

nach Beschaffenheit der Waren an, siehe www.ohv.oslo.no („Oslo Port Authority“; Homepage auch<br />

auf Englisch).<br />

Sonderabgaben gibt es für einige Waren wie alkoholische Getränke, Saft- und<br />

Milchproduktgetränke, Tabakwaren, Kraftfahrzeuge, Einweg-Getränkedosen sowie PET-<br />

Pfandflaschen.<br />

Weitere Informationen zum Thema Zoll finden Sie auf Seite 44 und unter http://www.toll.no .<br />

Muster<br />

Muster mit einem Handelswert bis NOK 200 sind zoll- und mehrwertsteuerfrei (Ausnahme:<br />

alkoholische Getränke, Zigaretten). Es empfiehlt sich bei Warenmustern, die wieder ausgeführt<br />

werden sollen, die Verwendung von „Carnets ATA“.<br />

Weitere Infos zum Carnet ATA finden Sie unter www.auwi-bayern.de → Geschäftsabwicklung →<br />

Zölle und Steuern.<br />

Geschenke<br />

Die Mitnahme von Geschenken ist abgabenfrei bis zu einem Warenwert von NOK 6.000 (ca. EUR<br />

800) pro Person, wenn man sich länger als 24 Stunden außerhalb <strong>Norwegen</strong>s aufgehalten hat<br />

(ansonsten NOK 3.000, ca. EUR 400). Sendungen sind abgabenfrei bis zu einem Warenwert von<br />

max. NOK 1.000 (ca. EUR 130), vorausgesetzt, dass die Waren (Geschenke) für den Gebrauch<br />

des Empfängers oder dessen Familie gedacht sind. Der Kauf von Waren (z.B. über das Internet),<br />

die als Postpakete an Kunden gehen, ist bis zu einem Warenwert von NOK 200 (ca. EUR 27)


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23<br />

zollfrei (ausgenommen Tabak und alkoholische Getränke). Wird die 200 NOK-Grenze<br />

überschritten, werden auch die Frachtspesen bei der Berechnung der Abgaben dazu gerechnet.<br />

Vorschriften für Versand per Post<br />

Bis 20 kg - Internationale Paketkarte, Zollinhaltserklärung sowie Handelsrechnung zweifach.<br />

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung<br />

Strengere Bestimmungen bzw. Ausnahmen von der CE-Kennzeichnung gelten z.B. für<br />

Elektrogeräte, die der Zulassung durch eine Prüfstelle wie z.B. „NEMKO“ (www.nemko.com/no)<br />

bedürfen.<br />

Ist eine Ware mit Namen, Warenzeichen oder ähnlichen Angaben versehen, die den Verbraucher<br />

über den Ursprung der Ware möglicherweise irreführen, so kann die zuständige Stelle<br />

(Forbrukerombudet – www.forbrukerombudet.no) eine Änderung der Kennzeichnung verlangen.<br />

Besondere Kennzeichnungsvorschriften bestehen u.a. für Lebensmittel (z.B. Inhaltsdeklaration),<br />

Gifte und gesundheitsschädliche Waren sowie Pharmazeutika.<br />

Für Bekleidung besteht gemäß EU-Bestimmungen keine Kennzeichnungspflicht.<br />

Konfektionsstücke können mit “Made in ...“ versehen werden. Der Konsument darf jedoch nicht mit<br />

falschen Angaben irregeführt werden.<br />

Der Standard ISPM 15 ist ab 01.01.2009 in <strong>Norwegen</strong> in Kraft getreten.<br />

Begleitpapiere<br />

Neben dem europäischen Einheitsdokument können folgende Begleitpapiere erforderlich sein:<br />

Handelsrechnung, zweifach<br />

Ursprungsdokument<br />

Frachtpapiere<br />

Lizenz<br />

Der Integrationsursprungsnachweis kann durch die Warenverkehrsbescheinigung<br />

„EUR 1“ bzw. für Sendungen mit einem Wert bis zu NOK 50.000 (ca. EUR 6.700) durch eine<br />

Ursprungserklärung gemäß dem zwischen EU und EFTA festgelegten Wortlaut auf der Rechnung -<br />

entweder mit Maschine geschrieben oder mittels eines Stempels - erbracht werden. Ermächtigte<br />

Exporteure können diese Ursprungserklärung anstelle der Warenverkehrsbescheinigung „EUR 1“<br />

ohne Wertbeschränkung abgeben.<br />

<strong>Norwegen</strong> nimmt am gemeinsamen Versandverfahren EU/EFTA teil.<br />

Restriktionen<br />

Alkohol: Das staatliche Importmonopol für Alkoholika wurde aufgehoben und der Import und<br />

Großhandel liberalisiert. Der Einzelhandel von Alkohol verbleibt aber bei der staatlichen<br />

Monopolgesellschaft „AS VINMONOPOLET“ (www.vinmonopolet.no).<br />

Engrosbewilligungen werden seit dem 1. Juli 2005 wie folgt abgewickelt: Die Bewilligung für Import<br />

bzw. Engros-Verkauf von alkoholischen Getränken wird mit einer Registrierung bei der Zollbehörde<br />

erteilt. Die Registrierung erfolgt kostenlos.<br />

Um Importeur von Wein und Spirituosen zu werden, muss man als abgabenpflichtiges<br />

Unternehmen bei der Zoll- und Abgabenbehörde registriert sein. Vinmonopolet kauft Produkte<br />

ausschließlich von Firmen, die für den Import von Alkohol registriert sind und eine<br />

Grossistenvereinbarung mit Vinmonopolet eingegangen sind.<br />

Einige Hotels importieren von Zeit zu Zeit Wein, die meisten kaufen jedoch über hiesige Importeure<br />

um sich Zeit und Formalitäten zu ersparen.


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24<br />

Pharmazeutische Präparate: Sollten Produkte hier als Arzneimittel eingestuft werden, selbst wenn<br />

diese im EU-Raum bereits zugelassen sind, muss die Anmeldung/Zulassung über die Arzneimittel-<br />

Kontrollstelle „Statens legemiddelverk“ (www.legemiddelverket.no) erfolgen.<br />

Nahrungsmittel: Obwohl ausländische Waren mit Ursprung EWR ab 01.01.1999 ohne<br />

Importzulassung eingeführt werden können, muss der Import durch einen bei der zuständigen<br />

Nahrungsmittel-Kontrollbehörde „Mattilsynet“ (www.mattilsynet.no) registrierten Importeur erfolgen.<br />

Bei tierischen Produkten (Fleisch, Milchprodukte, Käse etc.) ist auch eine EFTA-Registrierung<br />

erforderlich, d.h. die exportierende Firma muss im EFTA-Verzeichnis als autorisierte Firma<br />

aufscheinen.<br />

Die Möglichkeit zur Einfuhr von Nutztieren sollte sicherheitshalber bei der zuständigen hiesigen<br />

Stelle („Mattilsynet“ – www.mattilsynet.no) überprüft werden. Haustiere müssen eine<br />

Identitätsmarke (Tätowierung od. Mikrochip) und den üblichen Impfschutz besitzen. Bei Hunden<br />

und Katzen ist ein Attest über Tollwut-Antikörper eines behördlich anerkannten Instituts<br />

beizubringen. Genauere Informationen sind bei der Deutsch-Norwegischen Industrie- und<br />

Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) erhältlich.<br />

Elektromaterial und Elektrogeräte können zwar eingeführt werden, müssen jedoch von der<br />

hiesigen anerkannten Prüfstelle „NEMKO“ (www.nemko.com/no) zugelassen werden.<br />

Artenschutz<br />

Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder<br />

Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in<br />

die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre<br />

Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und<br />

Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B.<br />

Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle,<br />

Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.<br />

Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt<br />

dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der<br />

Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom<br />

Kauf solcher Souvenirs abzusehen.<br />

Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen<br />

Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler,<br />

dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder<br />

die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie<br />

verlassen.


RECHTSINFORMATIONEN<br />

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25<br />

Obwohl zwischen Wirtschaftstreibenden weitgehende Vereinbarungsfreiheit herrscht, ist die<br />

Vereinbarungsfreiheit zwischen Wirtschaftstreibenden und Verbrauchern durch die<br />

Verbrauchergesetze beschränkt.<br />

Es wird angeraten, alle zu vereinbarenden Angelegenheiten unbedingt detailliert in Schriftform<br />

festzulegen – am besten unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes.<br />

Devisenrecht<br />

Der Devisenverkehr ist wie in Deutschland liberalisiert. Bei der Ausreise aus <strong>Norwegen</strong> ist die<br />

Mitnahme norwegischer oder ausländischer Banknoten ohne Deklaration mit NOK 25.000 (ca.<br />

EUR 3.300) limitiert. Keine Begrenzung gibt es bei Reiseschecks.<br />

Aufgrund des norwegischen Registrierungsgesetzes für Devisen werden alle Geldtransaktionen<br />

vom oder ins Ausland, Bankkartengebrauch im Ausland und Währungstausch, die NOK 5.000 (ca.<br />

EUR 670) übersteigen, an die Behörden gemeldet.<br />

Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen<br />

Es besteht teilweise Übereinstimmung mit dem deutschen Handelsrecht, jedoch muss vor der<br />

Annahme, dass ähnliche Rechtsverhältnisse vorliegen, prinzipiell gewarnt werden. Dies gilt vor<br />

allem für das Vertrags- und Sachenrecht.<br />

Mit 1. Januar 2010 trat die Lugano-Konvention 2007 in <strong>Norwegen</strong> in Kraft.<br />

Handelsvertreterrecht<br />

<strong>Norwegen</strong> gilt als typischer Vertretermarkt, d.h. der Großteil der Importe<br />

läuft über norwegische Handelsvertreter oder Vertragshändler.<br />

In <strong>Norwegen</strong> unterliegen Handelsvertreter dem norwegischen<br />

Handelsvertretergesetz (Lov om handelsagenter og handelsreisende -<br />

LOV-1992-06-19-56), das in Anlehnung an die EU-Richtlinie, über die<br />

selbständigen Handelsvertreter vom 18.12.1986 erlassen wurde.<br />

Kündigungsfrist<br />

Laut dem norwegischen Vertretergesetz kann eine Kündigungsfrist von<br />

„Wussten Sie, ……<br />

dass das<br />

norwegische Recht<br />

keinen Eigentumsvorbehalt<br />

auf<br />

Waren, die zum<br />

Weiterverkauf bestimmt<br />

sind kennt,<br />

selbst wenn dieser in<br />

ihren AGB festgehalten<br />

ist?“<br />

bis zu maximal sechs Monaten vereinbart werden. Bei unbefristeten Verträgen gilt eine<br />

einmonatige Kündigungsfrist während des ersten Jahres. Die Kündigungsfrist erhöht sich um<br />

jeweils einen Monat für jedes weitere begonnene Jahr, bis eine Kündigungsfrist von sechs<br />

Monaten erreicht ist.<br />

Der Vertreter kann mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden, hat aber dann Anspruch auf<br />

Provision für die restliche Zeit der Kündigungsfrist. Der Vertreter hat Anspruch auf die vereinbarte<br />

Provision von allen eingehenden Bestellungen während der Kündigungsfrist – auch für die<br />

Bestellungen mit Lieferung nach Auslauf der Kündigungsfrist.<br />

Abfertigung<br />

Der Vertreter hat nur Anspruch auf Abfertigung, wenn er gekündigt wird. Die Abfertigung ist als<br />

Kompensation für das erworbene Marktpotenzial der Produkte des Auftraggebers zu verstehen,<br />

und entspricht dem durchschnittlichen Jahresprovisionswert der letzten fünf Jahre.<br />

Für den Anspruch auf Abfertigung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:<br />

- Der Vertreter muss neue Kunden vermittelt haben wodurch dem Auftraggeber auch zukünftig<br />

wesentliche Vorteile entstanden sind.<br />

- Des Weiteren muss der Vertreter den Umsatz im bestehenden Kundenkreis wesentlich erhöht<br />

haben und die Abfertigung muss vor dem Hintergrund der Gesamtumstände als angemessen<br />

anzusehen sein.


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26<br />

Wenn allerdings die deutsche Firma den norwegischen Markt nicht mehr weiter bearbeitet, das<br />

Produkt vom Markt genommen wird oder bei Konkurs, hat der Vertreter keinen Anspruch auf<br />

Abfertigung.<br />

Kompensation<br />

Wurde mit dem Handelsvertreter ein Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so hat der<br />

Vertreter bei Beendigung des Vertrages Anspruch auf Ersatz des Verlustes, der ihm aus<br />

Investitionen an Gebäuden, Lagerräumen, Maschinen, Transportmitteln, Personal oder ähnlichem<br />

erwächst, die er zur Erfüllung des Vertrages nach Absprache oder im Einverständnis mit dem<br />

Geschäftsherrn vorgenommen hat. Der Anspruch auf Kompensation geht verloren, wenn der<br />

Handelsvertreter die Vertragslösung verschuldet hat.<br />

Gesellschaftsrecht<br />

Das norwegische Gesellschaftsrecht ist an die EU Richtlinien angepasst. Als einzige Besonderheit<br />

wird im Aktienrecht zwischen „Aksjeselskap - AS“ (vergleichbar mit GmbH) und<br />

„Allmennaksjeselskap - ASA“ (vergleichbar mit AG) unterschieden.<br />

Die Gründungsregeln beider Gesellschaftsformen sind in etwa gleich. Für die ASA gelten jedoch<br />

strengere Bestimmungen bei der Berichterstattung und Rechnungslegung (börsennotierte<br />

Unternehmen haben ihren Jahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards<br />

(IFRS) aufzustellen, alle anderen dürfen dies optional tun). Bei der AS sind neben einem<br />

geringeren Mindestgrundkapital im Vergleich zur ASA, darüber hinaus auch die Regelungen<br />

bezüglich des Aktienerwerbs, der Stimmrechtsausübung, der Einberufung der Hauptversammlung<br />

sowie der Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung weniger umfassend.<br />

In <strong>Norwegen</strong> gibt es folgenden Gesellschaftsformen:<br />

Einzelhandelsunternehmen<br />

Diese Unternehmensform wird vor allem für kleine Firmen, meist Handelsunternehmen, verwendet.<br />

Es handelt sich dabei um Firmen mit einem Geschäftsführer, der die volle Verantwortung trägt und<br />

mit seinem gesamten Vermögen haftet. Für eine Einzelfirma, die mit Waren handelt und mehr als 5<br />

Angestellte beschäftigt, besteht Registrierungspflicht im „foretaksregisteret“, dem<br />

Unternehmensregister. Einzelhandelsunternehmen unterliegen keinem bestimmten Gesetz<br />

weshalb auch keine Regeln bezüglich einer Mindesteinlage oder der Organisation existieren. Eine<br />

Firma wird jedoch abgabenpflichtig, wenn der Umsatz von abgabenpflichtigen Waren und/oder<br />

Dienstleistungen NOK 50.000 (ca. EUR 6.700) pro Jahr übersteigt.<br />

Ansvarlig Selskap – ANS<br />

Die ANS ist der deutschen „Offenen Gesellschaft“ ähnlich. Sie kann auch als „voll verantwortliche<br />

Gesellschaft“ bezeichnet werden und besteht aus zwei oder mehreren Personen.<br />

Damit die ANS rechtswirksam entsteht, muss sie im Unternehmensregister eingetragen sein. Dazu<br />

erforderlich ist die Beilegung eines schriftlichen, datierten Gesellschaftsvertrages, der von<br />

sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet wurde.<br />

Für Schulden der ANS haften die Gesellschafter alle persönlich und unbegrenzt zur ungeteilten<br />

Hand (Solidarhaftung).<br />

DA (Delt Ansvar) –<br />

Besonderheit der DA, die auch als „Gesellschaft mit geteilter Verantwortung“ bezeichnet werden<br />

kann ist, dass ihre Gesellschafter zwar auch persönlich mit ihrem gesamten Vermögen, jedoch<br />

nicht solidarisch für die gesamten Schulden der Gesellschaft haften. Das Risiko wird also unter den<br />

Gesellschaftern z.B. prozentuell im Ausmaß der Beteiligung an der Gesellschaft aufgeteilt.<br />

Hinsichtlich der Gründungsvoraussetzungen gilt das bei der ANS ausgeführte.<br />

Kommanditgesellschaft (Kommandittselskap K/S)<br />

Diese Gesellschaftsform entspricht in weiten Zügen der deutschen Kommanditgesellschaft.


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27<br />

Aktiengesellschaft (Aksjeselskap - AS)<br />

Wichtig: Im norwegischen Aktienrecht gibt es keinen Aufsichtsrat!<br />

Eine AS kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Haftung der Aktionäre ist<br />

auf die Höhe der Einlagen beschränkt. Das Mindestgrundkapital beträgt NOK 30.000 (ca. EUR<br />

4.000). Vor der Registrierung muss das gesamte Nennkapital eingezahlt worden sein. Der<br />

Empfang der Einlagen muss von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Innerhalb von drei<br />

Monaten nach Unterzeichnung der Gründungsdokumente hat die Gesellschaft mit dieser<br />

Bestätigung beim Unternehmensregister zur Eintragung angemeldet zu werden. Ohne diese<br />

Bestätigung kann die Gesellschaft nicht registriert werden.<br />

Die Haftung der Gesellschafter ist grds. auf die Höhe des Grundkapitals beschränkt, doch gibt es<br />

bei schuldhaftem Verhalten der Organe begrenzte Durchgriffsmöglichkeiten.<br />

Allgemeine Aktiengesellschaft (Allmennaksjeselskap - ASA)<br />

Das Grundkapital muss mindestens NOK 1.000.000 (ca. EUR 133.300) betragen.<br />

Die Wahl der Gesellschaftsform steht norwegischen Unternehmen prinzipiell frei, börsennotierte<br />

AGs wurden aber mit 01.01.1996 automatisch zur ASA. Neue Aktien können ausschließlich mittels<br />

öffentlicher Zeichnungsangebote ausgegeben werden. Die Haftung der Partner ist auf die Einlagen<br />

beschränkt. Alle ASAs müssen einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Hinsichtlich der<br />

Erfordernisse der Aufbringung des Grundkapitals sowie der Registrierung des Unternehmens gilt<br />

das bei der AS oben schon ausgeführte.<br />

Zweigniederlassung (Filiale)<br />

Ein ausländisches Unternehmen - auch eine Personenfirma - kann in <strong>Norwegen</strong> mit einer Filiale<br />

(Zweigniederlassung) vertreten sein, wenn die Firma in einem anderen Land rechtmäßig registriert<br />

ist. Diese Filiale unterliegt den gleichen Auflagen wie eine norwegische Firma (norwegisches Recht<br />

und Behördenaufsicht) und muss beim zentralen Firmenregister unter Angabe von Name, Adresse<br />

sowie Geschäftszweck registriert sein, eigene, von der ausländischen Gesellschaft getrennte,<br />

Bücher führen sowie einen Jahresabschluss erstellen und Steuern zahlen.<br />

Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Da geistige Werte und kreative Schöpfungen leicht kopiert und missbräuchlich verwendet werden<br />

können, ist es Aufgabe des norwegischen Immaterialgüterrechts hier wirksamen Schutz zu bieten.<br />

Die norwegischen Rechtsvorschriften über Patente, Warenmarken, Geschmacksmuster und<br />

Gebrauchsmuster sind den deutschen Rechtsvorschriften relativ ähnlich. Besonderheiten ergeben<br />

sich bezüglich der Anmeldungskosten der jeweiligen Rechtsgüter sowie in verfahrensrechtlicher<br />

Hinsicht.<br />

Bis zum Wirksamwerden eines Patents dauert es sehr lange. Binnen sieben Monate nach<br />

Antragstellung, hat der Antragsteller das Recht auf eine Rückmeldung seitens des Patentamtes.<br />

Danach dauert es noch ein bis zwei Jahre bis das Patent endgültig rechtswirksam wird. Bei<br />

Warenmarken, Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster ist die Verfahrenszeit wesentlich kürzer.<br />

Der gewerbliche Rechtsschutz ist in verschiedenen norwegischen Gesetzen geregelt. Die<br />

Rechtsgrundlage für Patente bietet das „Lov om Patenter“ (Patentgesetz, welches am 01.01.1997<br />

in Kraft getreten ist), für Warenmarken das „Lov om varemerker“ (Markenschutzgesetz, welches<br />

am 01.01.1997 in Kraft getreten ist), für Geschmacksmuster das „Designloven“<br />

(Geschmacksmustergesetz, welches am 01.05.2003 in Kraft getreten ist) und für<br />

Gebrauchsmarken das „Lov om Patenter“ (Patentgesetz).<br />

<strong>Norwegen</strong> hat die Pariser Konvention und die Washingtoner Konvention betreffend<br />

Patentzusammenarbeit ratifiziert und ist Mitglied des Patent Cooperation Treaty (PCT). Im März<br />

1996 wurde auch das Madridprotokoll über die internationale Anerkennung von Warenmarken von<br />

<strong>Norwegen</strong> ratifiziert.<br />

Zudem ist <strong>Norwegen</strong> seit 1. Januar 2008 Mitglied der Europäischen Patentorganisation (EPO).


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28<br />

Gewerberecht<br />

Grundsätzlich herrscht in <strong>Norwegen</strong> Gewerbefreiheit, für einige spezielle Unternehmungen ist<br />

jedoch eine Lizenz von Nöten. Die Befähigungsprüfungen und Zugangsbedingungen werden von<br />

den jeweils zuständigen unabhängigen Berufsvertretungsorganisationen abgenommen bzw.<br />

festgelegt.<br />

Gewerbeberechtigungen bzw. Zulassungen zu bestimmten Berufen sind u.a. in folgenden<br />

Bereichen notwendig:<br />

- Fahrschulen<br />

- Ärzte<br />

- Physiotherapeuten<br />

- Wirtschaftsprüfer<br />

- Buchhaltung<br />

- Anwälte<br />

- Börsenmakler<br />

- Immobilienmakler<br />

- Gastgewerbe<br />

- Alkoholausgabe<br />

- Waren- und Personentransport<br />

- Security Service<br />

- Bauprojekte (kommunale oder nationale als „one stop shop“)<br />

- Rundfunk<br />

Das im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) festgeschriebene<br />

Prinzip der Niederlassungsfreiheit von Personen bezieht sich einerseits auf das Recht der<br />

Staatsangehörigen von EWR-Staaten, in einen anderen EWR-Staat umzuziehen, dort zu arbeiten<br />

und ggf. bei einem solchen Umzug soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen sowie andererseits<br />

auf die gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen und anderen Berufsabschlüssen in den<br />

EWR-Staaten.<br />

Rechtsschutz und Rechtsmittel<br />

<strong>Norwegen</strong> ist ein Rechtsstaat, was bedeutet, dass prinzipiell Rechtsicherheit gegeben ist. Das<br />

norwegische Gesetz über das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen<br />

anzuwendende Recht (Lov om mellomfolkeleg-privatrettslege reglar for lausøyrekjøp LOV-1964-<br />

04-03-1 - www.lovdata.no) regelt die Grundlagen beim internationalen Kaufvertrag:<br />

§1-2 Anwendungsbereiche<br />

§ 3 Rechtswahlvereinbarung<br />

§ 4 Anwendbares Recht bzw. fehlende Rechtswahlvereinbarung<br />

§ 5 Vorgaben für die Prüfung des Kaufgegenstandes<br />

Zudem ist <strong>Norwegen</strong> Mitglied des revidierten Lugano Übereinkommens (Übereinkommen über die<br />

gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-<br />

und Handelssachen), das seit 1. Januar 2010 Sachverhalte zwischen der Europäischen Union –<br />

somit auch deutschland – und <strong>Norwegen</strong> regelt.<br />

Die norwegischen Rechtsmittel sind den deutschen sehr ähnlich.<br />

Das norwegische Gerichtssystem wird vor allem durch das norwegische Gerichtsgesetz und das<br />

norwegische Verfahrensgesetz geregelt.<br />

Bevor die Instanzen:<br />

Amtsgerichte (Tingrett)<br />

Landgerichte (Lagmannsrett)<br />

Oberster Gerichtshof (Hoyesterett)


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29<br />

durchlaufen werden können, muss bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit der norwegischen<br />

Gerichtsbarkeit zunächst ein Schlichtungsverfahren vor dem Vergleichsgericht (Forliksråd)<br />

abgehalten werden.<br />

Trotz der Ähnlichkeit zu deutschen Rechtsmitteln empfehlen wir die Beratung durch einen Anwalt.<br />

Die Deutsch-Norwegischen Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) ist Ihnen bei<br />

der Auswahl eines geeigneten Rechtsbeistandes gerne behilflich.<br />

Firmengründung<br />

Voraussetzung für die Etablierung einer Firma ist die Anmeldung bei der norwegischen<br />

Firmenregisterbehörde „Brønnøysundregistrene“ (www.brreg.no). Diese Behörde führt zwei<br />

Firmendateien: Das Einheitsregister („enhetsregisteret“), in dem alle Unternehmen registriert sein<br />

müssen und das Unternehmensregister („foretaksregistert“), wobei lediglich<br />

Einzelhandelsunternehmen mit weniger als fünf Angestellten, die nicht mit bezogenen Waren<br />

handeln, von der Registrierungspflicht im „foretaksregisteret“ ausgenommen sind. Für diese ist<br />

eine freiwillige Registrierung jedoch möglich und sinnvoll, da ein Geschäftspartner in der Regel vor<br />

einem Geschäftsabschluss eine Anfrage an das Unternehmensregister ob Bestehens der<br />

Unternehmung stellt.<br />

Das ausgefüllte Formular „samordnet registermelding“ (gesammelte Registermeldung), für die<br />

Registrierung im „enhetsregisteret“ und „foretaksregisteret“, wird nach Bearbeitung von<br />

Brønnøysundregistrene an das örtlich zuständige Finanzamt („Ligningskontoret“) sowie die<br />

Krankenversicherungsbehörde („NAV“) weitergeleitet. Ausländische Staatsbürger müssen<br />

zusätzlich bei Brønnøysundregistrene um eine so genannte D-Nummer (Personennummer für<br />

Ausländer) ansuchen.<br />

Bei einem geplanten Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Ölfeldern auf dem<br />

Kontinentalsockel, ist eine Sondergenehmigung vom Landwirtschaftsministerium („Landbruks- og<br />

matdepartementet“) bzw. Rohstoffministerium („Olje- og energi-departementet“) einzuholen. Beim<br />

Erwerb von Immobilien und beim Abschluss von Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als<br />

zehn Jahren ist in einigen Fällen eine Bewilligung von der lokalen Kommunalbehörde erforderlich.<br />

Bei Kooperationen mit ausländischen Firmen (Joint Ventures) gibt es keine gesetzlichen<br />

prohibitiven Bestimmungen.<br />

Organisationsnummern<br />

Alle in <strong>Norwegen</strong> oder auf dem norwegischen Kontinentalsockel tätigen Unternehmen müssen eine<br />

Organisationsnummer haben, die man bei der Registrierung im Firmenregister erhält. Das Gleiche<br />

gilt auch für Unternehmen, die nur Angestellte in <strong>Norwegen</strong> beschäftigen. In <strong>Norwegen</strong> gibt es<br />

keine UID-Nummer.<br />

Organisationsnummern identifizieren juristische Personen (Einheiten) und sind u.a. notwendig um<br />

einige gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen gegenüber Behörden etc., wie Einzahlung von<br />

Steuern, Sozialleistungen und Mehrwertsteuer, zu erfüllen. Außerdem verlangen unter anderem<br />

Banken und Finanzierungsinstitutionen eine Organisationsnummer bei der Errichtung eines<br />

Bankkontos.<br />

Brønnøysundregistrene<br />

Havnegata 48, NO-8910 Brønnøysund<br />

T +47 75 00 75 00<br />

F +47 75 00 75 05<br />

E firmapost@brreg.no<br />

W http://www.brreg.no


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30<br />

Investitionen und Joint Ventures<br />

Eines der Hauptziele der norwegischen Wirtschaftspolitik ist, dass <strong>Norwegen</strong> als ein attraktives<br />

Investitions- und Produktionsland erscheinen soll. <strong>Norwegen</strong> hat sich durch internationale<br />

Vereinbarungen verpflichtet, ausländische Staatsbürger und ausländische Gesellschaften mit<br />

norwegischen gleich zu stellen. Das Etablierungsrecht bedeutet, dass Bürger und Gesellschaften<br />

anderer EWR-Staaten die gleichen Rechte haben, Tätigkeiten auszuüben, wie Bürger und<br />

Gesellschaften des Etablierungslandes. Es gibt auch keine Restriktionen bei der Überweisung von<br />

Kapital.<br />

Für Joint Ventures bestehen keine speziellen Regelungen.<br />

Investitionsförderungen<br />

Mit der Führung eines Unternehmens in <strong>Norwegen</strong> ist man berechtigt, um diverse Förderungen<br />

anzusuchen. Unter anderem gibt es finanzielle Unterstützung für Investitionen, Produktentwicklung,<br />

Wissensvermittlung und Weiterbildung. Interessant ist außerdem, dass sowohl die Förderungen als<br />

auch die Sozialversicherungssätze in den verschiedenen Regionen unterschiedlich sind.<br />

Grundsätzlich kann man sagen: Je weiter nördlich man sich ansiedelt, desto bessere finanzielle<br />

Möglichkeiten bieten sich.<br />

Unterstützung durch die Regierung kommt von „Innovasjon Norge“ („Innovation Norway“ -<br />

www.innovasjonnorge.no), der staatlichen Institution für Wirtschafts- und Regionalentwicklung.<br />

Hauptaufgabe von „Innovasjon Norge“ ist die Förderung von Betriebsansiedlungen, aber auch von<br />

Produktverbesserungen bzw. Innovationen mit dem Ziel einer geographisch möglichst<br />

gleichmäßigen Verteilung der Wirtschaftskraft in <strong>Norwegen</strong>. Besonders für Klein- und Mittelbetriebe<br />

und in den entlegenen nördlichen Gebieten soll dadurch eine saisonunabhängige Industrie<br />

aufgebaut werden, die den Fischfang und die Landwirtschaft komplementiert. Die<br />

förderungswürdigen Unternehmen erhalten günstige Kredite, Garantien und Subventionen.<br />

Generelle Informationen über Finanzierungsförderungen und Vorschriften dazu findet man auf<br />

www.altinn.no.<br />

Erwähnenswert sind auch die Forschungsförderungen. Dafür ist der Forschungsrat für <strong>Norwegen</strong><br />

(„Norsk Forskningsrådet“ - www.forskningsradet.no) zuständig. Abgesehen von Unterstützungen<br />

aller Art für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gibt es auch steuerliche Begünstigungen für<br />

Unternehmen, die sich in der Weiterentwicklung engagieren.<br />

Steuerbestimmungen<br />

Der norwegische Körperschaftssteuersatz beträgt 28 %. Bei Unternehmen, die ihren Firmensitz in<br />

<strong>Norwegen</strong> haben wird das weltweite Einkommen versteuert, bei Unternehmen, die ihren Firmensitz<br />

nicht in <strong>Norwegen</strong> haben wird nur das norwegische Einkommen versteuert.<br />

Seit dem 7. Oktober 2008 gelten die geänderten Bedingungen der „Participation Exemption<br />

Method“. Dies hat zur Folge, dass unter bestimmten Voraussetzungen Dividenden und<br />

Kapitalerträge von der Steuer ausgenommen sind. Eine Ausnahme besteht für 3 % dieser<br />

Einnahmen. Diese unterliegen einem Steuersatz von 28 %.<br />

Rechtsanwälte und Steuerberater<br />

Die Deutsch-Norwegischen Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) nennt Ihnen<br />

gerne Rechtsanwälte & Steuerberater.


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31<br />

Patent-, Marken- & Musterrecht<br />

Der Schutz von technischen Entwicklungen, Marken sowie Forschungsergebnissen ist auch in<br />

<strong>Norwegen</strong> von großer Bedeutung.<br />

Die zuständige staatliche Behörde ist das Patentamt („Patentstyret“- www.patentstyret.no), das<br />

dem Ministerium für Handel und Industrie unterliegt. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören neben<br />

rechtlichen Angelegenheiten, wie Patentschutz auch Technologie- und Wissenschafts- sowie<br />

Marketing- und Informationsservices.<br />

Patent<br />

Patentansuchen müssen schriftlich in norwegischer Sprache beim norwegischen Patentamt<br />

(„Patentstyret“- www.patentstyret.no) eingereicht werden. Antragsteller, die keinen Wohnsitz in<br />

<strong>Norwegen</strong> haben, müssen einen in <strong>Norwegen</strong> ansässigen Vertreter (Patentanwalt bzw. –büro oder<br />

auch Privatperson) mit der Ausführung der Antragsformalitäten beauftragen.<br />

Das im norwegischen Patentregister eingetragene Patent genießt nur Schutz innerhalb <strong>Norwegen</strong>s<br />

und das erteilte Patent endet regulär nach 20 Jahren. Sofern die jährliche Gebühr für das Patent<br />

nicht gezahlt wird, erlischt dieses rückwirkend zu jenem Zeitpunkt an dem die jährliche Gebühr<br />

fällig geworden ist. Des Weiteren kann der Patentinhaber auf das Patent jederzeit verzichten, es<br />

widerrufen und zurücknehmen.<br />

Für Arzneimittel kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf der Schutzdauer ein<br />

weiterer Schutz für max. fünf Jahre gewährt werden.<br />

Marke<br />

Ähnlich wie beim Patent kann auch eine Marke beim Patentamt registriert werden. Jede neu<br />

eingeführte Warenmarke wird dabei einer bestimmten Warenklasse zugeordnet, das<br />

Klassenverzeichnis findet man im Internet (in englischer Version) unter www.wipo.int. Die im<br />

norwegischen Markenregister eingetragene Marke genießt innerhalb <strong>Norwegen</strong>s einen Schutz von<br />

zehn Jahren, wobei die Schutzdauer gegen Zahlung einer Gebühr beliebig oft um weitere zehn<br />

Jahre verlängert werden kann. Bei Unterlassung der Verlängerung endet die Frist regulär nach<br />

zehn Jahren.<br />

Geschmacksmuster/ Design<br />

Der Geschmacksmusterschutz erfasst die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder<br />

eines Teils davon gewährt und seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen. Die<br />

Erscheinungsform kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der<br />

Gestalt, der Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner<br />

Verzierung ergeben.<br />

Um die Registrierung eines Geschmacksmusters in <strong>Norwegen</strong> zu erwirken, ist es notwendig einen<br />

schriftlichen Antrag an das norwegische Patentamt zu stellen.<br />

Diese Registrierung bleibt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gültig. und kann danach<br />

in fünf Jahresintervallen verlängert werden. Insgesamt kann eine Geschmacksmusterregistrierung<br />

höchstens 25 Jahre lang gelten.<br />

Gebrauchsmuster – Utility model gibt es in <strong>Norwegen</strong> nicht.<br />

Europäisches Patent<br />

Das Europäische Patent ist ein Patent, das vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wird. Dieses<br />

führt ein eigenes Patentprüfungsverfahren auf Grundlage des Europäischen<br />

Patentübereinkommens (EPÜ) durch. <strong>Norwegen</strong> ist seit 1. Januar 2008 Mitglied der Europäischen<br />

Patent Organisation (EPO).<br />

Das Europäische Patent kann beim Patentamt in München, Berlin und Den Haag sowie online<br />

(www.epo.org) beantragt werden. Dazu wird das Formblatt des Europäischen Patentamts (EPA<br />

1001) benötigt. Insgesamt betragen die Kosten bis zur Erteilung des Europäischen Patents in allen<br />

36 Mitgliedsstaaten durchschnittlich EUR 5.000. Zusätzlich muss ab dem dritten Jahr eine<br />

Jahresgebühr entrichtet werden. Die maximale Dauer eines Patents beträgt 20 Jahre ab dem<br />

Anmeldetag.


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32<br />

Urheberrecht<br />

Das Urheberrecht umfasst den Schutz von sowohl literarischen als auch künstlerischen Werken.<br />

Der Schutzbereich erstreckt sich unter anderem über Bilder, E-Mails, Präsentationen, Texte sowie<br />

den generellen Schutz geistigen Eigentums, sowohl in ideeller als auch materieller Hinsicht.<br />

In <strong>Norwegen</strong> ist der Schutz von künstlerischen und literarischen Werken unter dem Urheberrecht<br />

(opphavsrett – LOV-1961-05-12-2) geregelt. Anders als beim Patent ist ihre Wirkung nicht von<br />

einer Registrierung abhängig, sondern wird unmittelbar nach der Erstellung legitim. Die Dauer des<br />

Urheberrechts gilt grundsätzlich bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.<br />

Lizenzvergabe<br />

Eine Lizenz ist die Erlaubnis/Genehmigung zur kommerziellen Nutzung eines Patents durch den<br />

Lizenznehmer oder zur Herausgabe einer Zeitung, Zeitschrift bzw. eines Buches. Der<br />

Lizenznehmer ist nicht befugt die Rechte aus dem Lizenzvertrag einem Dritten zu übertragen,<br />

außer es liegt eine entsprechende Genehmigung des Patentinhabers vor.<br />

Rechtliche Aspekte<br />

Die rechtliche Grundlage der Lizenzen und Patente liefert das „Lov om patenter“ (Patentgesetz).<br />

Für die Lizenznahme aus dem Ausland ist keine spezielle Genehmigung erforderlich. Es ist jedoch<br />

empfehlenswert, Lizenzverträge betreffend Patentrechten freiwillig in das norwegische<br />

Patentregister eintragen zu lassen. Diese Eintragung ist mit keinen Kosten verbunden.<br />

Gestaltung von Lizenzverträgen<br />

Urheberrechtliche Lizenzverträge sind Verträge, in denen einfache oder ausschließliche Rechte<br />

eingeräumt werden. In den Vertragsbedingungen wird dabei festgehalten, welche Rechte im<br />

Einzelnen eingeräumt werden, zu welchen Gegenleistungen sich der Lizenznehmer verpflichtet,<br />

ggf. auch welche Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung folgen etc.. Die Einwilligung beider<br />

Vertragsparteien ist erforderlich.<br />

Solche Lizenzverträge werden üblicherweise nur zwischen einem selbständigen Urheber und<br />

einem Verlag oder zwischen zwei Firmen geschlossen. Dass Privatleuten Rechte mittels<br />

Lizenzvertrag eingeräumt werden, ist eher unüblich. Eine Ausnahme stellen die Lizenzen dar, die<br />

bei freier Software zur Verwendung kommen. Bei diesen wird pauschal jedermann eine Lizenz<br />

angeboten.<br />

Bei der Erstellung von Lizenzverträgen ist besonderes Augenmerk auf die genaue Beschreibung<br />

des Umfangs des eingeräumten Nutzungsrechtes zu legen. Eine Regelung über Rechte Dritter<br />

sollte stets enthalten sein. Bei umfangreicheren Vorhaben sollte unbedingt anwaltlicher Beistand<br />

eingeholt werden. Bei der Gestaltung von Lizenzverträgen empfehlen wir Ihnen, sich an das vom<br />

norwegischen Patentamt „Patentstyret“ (www.patentstyret.no) vorgegebene Muster zu halten.<br />

Eigentum und Forderungen<br />

Geschäfts- und Bonitätsauskünfte<br />

Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) kann für<br />

deutsche Firmen Bonitätsauskünfte besorgen. Eine Standardauskunft (Rating zzgl. Informationen<br />

über Gesellschaftsform, Namen der Geschäftsführer, Kennzahlen wie z. B.: Umsätze,<br />

Beschäftigtenzahl, Rentabilität etc.) kostet EUR 30. Die Auskünfte werden online abgerufen und<br />

die Bearbeitungszeit beträgt einen Arbeitstag.<br />

Zudem gibt es die Möglichkeit Bonitätsauskünfte durch D&B – Dun & Bradstreet zu erhalten.<br />

Dun & Bradstreet Norway AS<br />

Postboks 1419 Vika<br />

NO-0115 OSLO<br />

T +47-22-45-92-00<br />

F +47-22-45-93-03<br />

E international@db24.no<br />

W http://www.db24.no


Eigentumssicherung<br />

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33<br />

Eigentumserwerb<br />

Im norwegischen Recht sind weder eine dem deutschen Recht vergleichbare Definition des<br />

Eigentumsrechtes vorhanden, noch Bestimmungen, die regeln, unter welchen Umständen und zu<br />

welchem Zeitpunkt das Eigentumsrecht von einer Person auf eine andere übergeht. Das<br />

norwegische Recht kennt weitgehend keine strikte Trennung des obligatorischen Rechtsgeschäfts<br />

(z.B. Kaufvertrag) vom dinglichen Rechtsgeschäft (z.B. Eigentumsübertragung).<br />

Vielmehr könnte man sagen, dass nach norwegischem Recht das Eigentum nicht als Gesamtrecht<br />

zu einem bestimmten Zeitpunkt übergeht, sondern vielmehr stufenweise in der Person des<br />

Erwerbers erstarkt. So ist z.B. der Käufer bereits mit Abschluss des Kaufvertrages im Verhältnis<br />

zum Verkäufer Eigentümer, dagegen ist er damit noch nicht gegenüber eventuellen Gläubigern des<br />

Verkäufers geschützt. Dieser Schritt tritt erst dann ein, wenn der Käufer Besitzer wird, d.h. wenn er<br />

tatsächlich Gewahrsame an der Sache erlangt hat.<br />

Kommissionswaren<br />

Eine Handelskommission (handelskommisjon) kann gemäß dem norwegischen<br />

Kommissionsgesetz dann vereinbart werden, wenn der Kommissionär gewerbsmäßig Waren in<br />

eigenem Namen auf Rechnung eines anderen kauft oder verkauft. In diesem Falle verbleibt die<br />

gelieferte Ware solange im Eigentum des Kommittenten bis das Eigentumsrecht an dieser auf<br />

einen Dritten oder an den Kommissionär selbst übergegangen ist. Das heißt, wenn der<br />

Kommissionär die Ware weiterverkauft bzw. diese selbst kauft.<br />

Bankgarantie<br />

Grundsätzlich besteht in <strong>Norwegen</strong> auch die Möglichkeit, Bankgarantien, Akkreditive bzw. andere<br />

Sicherungsformen gemäß INCO-Terms zu verlangen, jedoch wird dies – angesichts der durchwegs<br />

guten Zahlungsmoral seitens der norwegischen Unternehmen - eher als Zeichen des Misstrauens<br />

gewertet. Ob auf das Vorlegen einer Bankgarantie bestanden werden soll, sollte im Einzelfall mit<br />

der Deutsch-Norwegischen Auslandshandelskammer (http://norwegen.ahk.de) bzw. mit dem<br />

Vertrauensanwalt der Deutsch-Norwegischen AHK abgeklärt werden.<br />

Es empfiehlt sich daher besonders bei Neukunden, vor Lieferung jeweils aktuelle Kreditauskünfte<br />

über die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de)<br />

einzuholen.<br />

Eigentumsvorbehalt<br />

Das norwegische Recht kennt keinen Eigentumsvorbehalt auf Waren, die zum Weiterverkauf<br />

bestimmt sind! Derartige Vereinbarungen sind daher - selbst wenn in Kaufverträgen schriftlich<br />

festgehalten - auf dem Rechtsweg nicht durchsetzbar.<br />

Nach Regeln des internationalen Privatrechtes kann ein nach deutschem Recht begründeter<br />

Eigentumsvorbehalt in <strong>Norwegen</strong> gegenüber Dritten nur dann durchgesetzt werden, wenn dieser<br />

auch nach norwegischem Recht gültig wäre. Eine vertragliche Vereinbarung, wonach deutsches<br />

Recht anzuwenden ist, gibt daher gegenüber anderen als dem Vertragspartner selbst keine<br />

bessere Rechtsstellung als oben beschrieben.<br />

Bei Lieferungen von Waren, die nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind, kann hingegen unter<br />

bestimmten Voraussetzungen eine Form des Eigentumsvorbehalts durch "Salgspant"<br />

(Verkaufspfand) vereinbart werden.


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34<br />

Wechsel- und Scheckrecht<br />

Da <strong>Norwegen</strong> das Genfer Wechsel- und Scheckrechtsabkommen unterzeichnet hat, stimmt das<br />

norwegische Wechsel- und Scheckrecht größtenteils mit dem deutschen überein.<br />

Zu beachten ist u.a., dass es in <strong>Norwegen</strong> keinen Urkunden- und Wechselprozess im eigentlichen<br />

Sinn gibt, sondern das Einklagen eines Schecks im normalen Zivilprozess erfolgt. Daneben steht<br />

dem Wechsel- und Scheckgläubiger zur Geltendmachung seiner Forderung ein summarisches,<br />

rein schriftliches Urkundenverfahren zur Verfügung, das rasch zu einem Exekutionstitel führt.<br />

Insolvenzrecht<br />

Damit ein Konkursverfahren in <strong>Norwegen</strong> eröffnet werden kann, muss der Schuldner insolvent (d.h.<br />

entweder zahlungsunfähig oder überschuldet sein). In <strong>Norwegen</strong> kann der Konkurs direkt eröffnet<br />

werden. Eine Insolvenzvermutung liegt vor, wenn der Schuldner die Insolvenz anerkennt, seine<br />

Zahlungen eingestellt hat, eine erfolglose Zwangsvollstreckung in den letzten drei Monaten<br />

durchgeführt wurde oder die Konkursandrohung erfolglos geblieben ist. Ausreichende Sicherheiten<br />

sowie der Solvenzbeweis seitens des Schuldners wirken sich konkurshindernd aus. Um die<br />

Konkurseröffnung zu erwirken, muss der Antragssteller max. NOK 43.000<br />

(ca. EUR 5.700) als Sicherheit zur Deckung der Mindestkosten hinterlegen. Konkurse werden im<br />

Konkursregister veröffentlicht - www.brreg.no.<br />

Konkursverfahren können längere Zeit, von einem halben Jahr bis zu drei Jahren, in Anspruch<br />

nehmen. Sollte die Konkursmasse keine oder keine volle Deckung der Verfahrenskosten<br />

erbringen, verfällt das Garantiedepot; die Verfahrenskosten werden dem Antragsteller in diesem<br />

Falle nicht angelastet.<br />

Im norwegischen Recht besteht die Möglichkeit, dass der Schuldner während der<br />

Sanierungsphase seines Unternehmens die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält (im<br />

Gegensatz zum Konkurs).<br />

Ausgleich<br />

Während des Ausgleichsverfahrens überprüft der Ausgleichsverwaltungsausschuss die vom<br />

Schuldner vorgenommenen Verwaltungstätigkeiten und stellt fest, ob überhaupt ein Ausgleich<br />

möglich ist. Das norwegische Recht unterscheidet zwischen Freiwilligem Ausgleich und<br />

Zwangsausgleich.<br />

Die Unternehmenssanierung endet, wenn das Unternehmen erfolgreich saniert wurde oder die<br />

Sanierung fehlgeschlagen ist, spätestens aber ein Jahr nach Beginn der Sanierung.<br />

Es ist vorgesehen, dass im Ausgleich alle Gläubiger mit gleichberechtigten Forderungen innerhalb<br />

eines Jahres die gleiche Quote erhalten, aber grundsätzlich mindestens 25 %. Die Teilnahme an<br />

einem Ausgleichsverfahren wird nur solchen Gläubigern gewährt, deren Forderungen vor dem<br />

Antrag auf Sanierung entstanden sind.


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35<br />

Vertretungsvergabe<br />

<strong>Norwegen</strong> gilt als typischer Vertretermarkt. Auch Warenhäuser und andere Großabnehmer kaufen<br />

selten direkt von ausländischen Lieferfirmen, sondern meist über deren Vertreter in <strong>Norwegen</strong>. Es<br />

ist auch empfehlenswert, die Bearbeitung des norwegischen Marktes einem lokalen und nicht<br />

einem Vertreter in einem der angrenzenden Länder zu übertragen. Das Verhältnis <strong>Norwegen</strong>s zu<br />

den anderen skandinavischen Staaten kann in diesem Zusammenhang mit dem Österreichs zu<br />

Deutschland verglichen werden.<br />

Im Hinblick auf den übersichtlichen und nicht allzu großen Markt erwartet sich der norwegische<br />

Vertreter in der Regel Exklusivität. Die Bearbeitung der nördlichen, dünn besiedelten Landesteile<br />

ist wegen der großen Distanzen zumeist mit erhöhtem finanziellem Aufwand verbunden. Es ist<br />

üblich, zu Beginn des Vertretungsverhältnisses eine Probezeit zu vereinbaren.<br />

Vertretersuche<br />

Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) bietet bei der<br />

Suche eines geeigneten Vertriebspartners für <strong>Norwegen</strong> Unterstützung. Ausgehend von der<br />

gewünschten Endabnehmerzielgruppe werden geeignete norwegische Firmen sondiert und mit<br />

Produktinformationen versorgt.<br />

Auch ein Follow-up wie z.B. persönliche Kontaktaufnahmen unsererseits kann auf Wunsch<br />

durchgeführt werden.<br />

Zu beachten ist, dass umfassende Recherchen über den Rahmen des kostenlosen<br />

Basiskontingentes hinausgehen und zusätzliche Arbeitsstunden im Rahmen der<br />

Leistungsverrechnung anfallen können.<br />

Als Quellen stehen u.a. eine umfangreiche Firmenkartei, externe Datenbanken und andere<br />

Verzeichnisse zur Verfügung. Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer<br />

(http://norwegen.ahk.de) kann jederzeit wichtige Basisinformationen über in Frage kommende<br />

Vertreterfirmen beschaffen.<br />

Arten von Vertretern<br />

Handelsvertreter (Handelsagenter)<br />

Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Handelsvertreters darin, für die vertraglich festgelegten<br />

Produkte innerhalb des Vertragsgebietes, Aufträge im Namen und auf Rechnung des<br />

Unternehmens zu vermitteln. In <strong>Norwegen</strong> unterliegen Handelsvertreter dem norwegischen<br />

Handelsvertretergesetz (Lov om handelsagenter og handelsreisende - LOV-1992-06-19-56).<br />

Zum Aufbau bzw. zur Verbesserung der Geschäftsbeziehung sowie zur Bewertung der Arbeit des<br />

Handelsvertreters empfehlen wir regelmäßige Treffen.<br />

Vertragshändler (Videreselger)<br />

Ähnlich wie der Handelsvertreter ist auch der Vertragshändler ein selbstständiger Kaufmann, der<br />

als kaufmännischer Vermittler auftritt. Im Unterschied zum Handelsvertreter schließt er jedoch<br />

Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung ab.<br />

Vertretungsvertrag<br />

Der Abschluss eines Handelsvertretungsvertrages ist in <strong>Norwegen</strong> an keine besondere Form<br />

gebunden. Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nur erforderlich, wenn eine der Parteien dies fordert,<br />

erscheint aber in jedem Fall vorteilhafter.<br />

Mustervertrag<br />

Der Handelsvertretervertrag soll die Rechtsverhältnisse zwischen den beiden Vertragsparteien<br />

regeln, indem der Unternehmer dem Handelsvertreter die Alleinvertretung für seine Produkte<br />

innerhalb eines geographischen Gebietes überträgt.


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36<br />

Arbeits- & Sozialrecht<br />

Der norwegische Arbeitsmarkt ist vor allem durch einen hohen weiblichen Beschäftigungsanteil<br />

und eine starke gewerkschaftliche Vertretung charakterisiert.<br />

Das kodifizierte norwegische Arbeitsrecht ist unter anderem im „Norwegian Employment Act“ sowie<br />

im „Working Environment Act“ festgelegt. (Informationen in Englisch –<br />

http://www.arbeidstilsynet.no/lov.html?tid=78120). Sie enthalten unter anderem Regelungen<br />

bezüglich Arbeitsbedingungen, Überstunden, Arbeitsverträge, Rechte und Pflichten von<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Regelungen betreffend der Auflösung des<br />

Arbeitsverhältnisses.<br />

Sowohl bei befristeten als auch unbefristeten Arbeitsverhältnissen besteht ein Anspruch auf einen<br />

Arbeitsvertrag. Darin werden die einzelnen Modalitäten individuell ausgestaltet. Meist wird ein<br />

Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit (max. 6 Monate) begonnen. Innerhalb der Probezeit kann<br />

unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien beendet werden.<br />

Der Inhalt der Arbeitsverträge beschränkt sich hauptsächlich auf Angaben bezüglich des<br />

Arbeitsplatzes, Stellenbeschreibung, Einstellungsdatum, Gehalt, Urlaubsanspruch sowie<br />

Kündigunsfrist.<br />

Die Bestimmungen des „Norwegian Employment Act“ und die starke gewerkschaftliche Vertretung<br />

stärken die Position der Arbeitnehmer in <strong>Norwegen</strong>. Dies sollte vor allem bei Kündigung bzw.<br />

Freisetzung von Arbeitnehmern beachtet werden. Zudem sollte der Kündigung ein Gespräch mit<br />

dem Arbeitnehmer und eventuell mit den Gewerkschaftsvertretern voraus gehen.<br />

Aufenthaltserlaubnis<br />

Für deutsche Staatsangehörige gelten die EU / EWR - Bestimmungen betreffend Aufenthalt und<br />

Arbeit: Keine Aufenthaltsgenehmigung ist bis drei Monate erforderlich; hält man sich länger als drei<br />

Monate im Lande auf, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, auf deren Erteilung Anrecht<br />

besteht und die auch die Arbeitsgenehmigung einschließt.<br />

Seit 01.01.2010 müssen EU/EWR/EFTA – Bürger nicht länger um eine Aufenthaltsgenehmigung<br />

ansuchen, es genügt eine Online-Registrierung bei UDI – The Norwegian Directorate of<br />

Immigration. Anschließend muss die nächste Polizeistelle bzw. ein Service-Center für ausländische<br />

Arbeiter aufgesucht werden. Link zur Registrierung: https://selfservice.udi.no/<br />

Nicht-EWR-Staatsangehörige müssen über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Diese sind<br />

bereits im jeweiligen Heimatland zu beantragen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird von der<br />

norwegischen Botschaft ausgestellt, für Deutschland:<br />

Norwegische Botschaft<br />

Rauchstraße 1<br />

10787 Berlin<br />

Deutschland<br />

Tel: +49-(0)30-505 058 600<br />

Fax: +49-(0)30-50 50 55<br />

E-Mail: emb.berlin@mfa.no<br />

Internet: http://www.norwegen.org<br />

Arbeitserlaubnis<br />

Neben einer allfälligen Steuerpflicht besteht für ausländische Auftragnehmer als auch für deren<br />

Arbeitnehmer eine Meldepflicht:<br />

An die Zentralsteuerbehörde (Sentralskattekontoret for utenlandssaker) müssen Informationen<br />

über den Auftrag und Informationen über den/die Arbeitnehmer (Formular RF-1199) innerhalb von<br />

14 Tagen nach Arbeitsbeginn gemeldet werden.<br />

Durch das Formular RF-1199 wird dem Arbeitnehmer eine D-Nummer (Personennummer für<br />

Ausländer) zugewiesen. Des Weiteren muss der Auftragnehmer, unabhängig von einer allenfalls<br />

bestehenden Steuerpflicht seiner Arbeitnehmer in <strong>Norwegen</strong>, an die gleiche Stelle Informationen


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37<br />

über die Lohnzahlungen seiner bei dem Auftrag beschäftigten Arbeitnehmer bis zum 20. Januar<br />

des Folgejahres einreichen (Formulare RF-1015 und RF-1025).<br />

Konkret muss im letzten Fall ein so genanntes „End of the Year Certificate“ 2 an die<br />

Steuerbehörde in Stavanger<br />

Skatt Vest Skatteoppkrever Utland<br />

(Tax Collector - Foreign Tax Affairs)<br />

Postboks 8103<br />

N0-4068 Stavanger<br />

T +47 51 86 89 00<br />

F +47 51 91 73 01<br />

E skattvest@skatteetaten.no<br />

W www.skatteetaten.no<br />

gesendet werden.<br />

Bei Nichtbeachtung dieser umfangreichen Informationspflicht wird ein Pönale pro Tag und<br />

Arbeitnehmer verhängt.<br />

Obwohl die Einreichung an das "Sentralskattekontoret for utenlandssaker" innerhalb von 14 Tagen<br />

nach Arbeitsbeginn verlangt wird, ist eher eine Registrierung 14 Tage vor Arbeitsbeginn zu<br />

empfehlen, da die ID-Karte durch den Arbeitgeber, wenn keine hiesige Vertretung vorhanden ist,<br />

bestellt werden muss. Um diese Bestellung vornehmen zu können, braucht der Antragssteller eine<br />

norwegische Organisationsnummer (vom Firmenregister/Brønnøysundregistrene) - auch die<br />

Kontaktperson bei der Firma braucht eine D-Nummer (norwegische Personennummer für<br />

Ausländer). Um diese muss gleichzeitig beim Firmenregister angesucht werden. Gemeldete<br />

Arbeiter erhalten ihre D-Nummer bei der Registrierung mittels des Formulars RF-1199 von der<br />

Steuerbehörde.<br />

Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen<br />

Mit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens über soziale Sicherheit am 01.06.1998 (BGBL III-<br />

202/98) wurde das bis dahin sekundäre EU Recht in Form der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71<br />

und Nr. 574/72 umgesetzt. Die in allen anderen EU und EWR Staaten geltenden bilateralen<br />

sozialrechtlichen Bestimmungen gelten somit auch in <strong>Norwegen</strong>.<br />

Alle in <strong>Norwegen</strong> ansässigen bzw. arbeitenden Personen sind entsprechend der nationalen<br />

Sozialversicherungsgesetzgebung obligatorisch versichert. Dies gilt immer, ohne Rücksicht auf<br />

Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers, Nationalität des Arbeitgebers oder Länge des<br />

Arbeitsverhältnisses. Von der obligatorischen Versicherung ausgenommen sind bezahlte<br />

Angestellte eines anderen Staates oder einer internationalen Organisation. Dies gilt des Weiteren<br />

für Personen mit einem kurzfristigen Arbeitsverhältnis in <strong>Norwegen</strong> (bis zu zwölf Monaten).<br />

Von der norwegischen Arbeitgeberabgabe („arbeidsgiveravgift“) sind ausländische Arbeitgeber<br />

befreit, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland ordnungsgemäß sozialversichert sind.<br />

Deutsche Monteure, die von einem deutschen Unternehmen (ohne Niederlassung oder<br />

Firmenbeteiligung in <strong>Norwegen</strong>) beschäftigt werden, müssen in Deutschland sozialversichert sein.<br />

Deutsche Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Sachleistungen in <strong>Norwegen</strong>.<br />

Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber das Formular E101 von der zuständigen<br />

deutschen Krankenkasse an die norwegische Sozialversicherungsanstalt sendet: NAV<br />

Internasjonalt (W www.nav.no, E- nav.internasjonalt@nav.no).<br />

2 Dieses Formular ist bei der genannten Stelle erhältlich.


Bestimmungen für Montagearbeiten<br />

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38<br />

Alle Unternehmen, welche Auftragsarbeiten in <strong>Norwegen</strong> durchführen, müssen ihre Tätigkeit an<br />

das Central Office - Foreign Tax Affairs (COFTA) melden. Bei nicht Einhaltung dieser Frist kommt<br />

ein Pönale pro Tag und Arbeitnehmer zur Anwendung.<br />

Bei Montagearbeiten, die einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht übersteigen, fallen lediglich die<br />

MwSt. sowie Steuern bzw. andere Abgaben für lokale Arbeitnehmer in <strong>Norwegen</strong> an.<br />

Jedes einzelne Projekt muss bei der Steuerbehörde an- und abgemeldet werden. Überschreiten<br />

diese Arbeiten einen Zeitraum von zwölf Monaten, treten die Bestimmungen des deutschnorwegischen<br />

Doppelbesteuerungsabkommens betreffend Errichtung einer Betriebsstätte in<br />

<strong>Norwegen</strong> in Kraft.<br />

Die genannten Formulare (in Englisch) können auch von der Homepage der Steuerbehörde<br />

heruntergeladen werden: www.skatteetaten.no (Sentralskattekontoret for utenlandssaker - Central<br />

Office - Foreign Tax Affairs).<br />

In <strong>Norwegen</strong> gibt es eine verpflichtende Identitätskarte (ID-Karte) für Arbeitnehmer der<br />

Baubranche. Die ID-Karte soll effektivere Kontrollen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitsumfeld<br />

und Sicherheit auf Baustellen ermöglichen. Zusätzlich trägt die Regelung zu einer gesteigerten<br />

Transparenz und Seriosität der Baubranche bei. Die Karte erleichtert auch dem Verbraucher zu<br />

erkennen, ob es sich um einen seriösen oder unseriösen Akteur handelt.<br />

Die Pflicht, Personen, welche die Bauarbeiten durchführen, mit der ID-Karte auszustatten, obliegt<br />

dem Arbeitgeber (auch dem Einzelunternehmer).<br />

Die ID-Karten-Regelung betrifft alle Betriebe, norwegische und ausländische, die Arbeiten<br />

innerhalb der Baubranche ausführen. Zusätzlich müssen auch Einpersonen-unternehmen, sprich<br />

ein Betrieb der keine anderen Arbeitnehmer beschäftigt, die ID-Karte anfordern. Arbeitnehmer, die<br />

von ausländischen Gesellschaften angestellt sind und in <strong>Norwegen</strong> in der Baubranche Arbeiten<br />

durchführen, müssen ebenfalls die ID-Karte besitzen. Leiharbeiter müssen von der Leiharbeitsfirma<br />

mit der ID-Karte ausgestattet werden.<br />

Die Regelung findet auch bei Personen, die im Umfeld der Baubranche beschäftigt sind,<br />

Anwendung. Unterstützende Arbeitsbereiche der Baubranche, wie Reinigung und Verpflegung,<br />

sofern diese ständig im Umfeld der Baubranche erfolgen, sind somit von der Regelung ebenfalls<br />

betroffen. Personen, die mit der Anlieferung von Waren beschäftigt sind, trifft die Regelung<br />

gleichermaßen. Auch Betriebe, die ihre Dienste ausschließlich Endverbrauchern anbieten,<br />

insbesondere Handwerker, sind von der Regelung betroffen.


Prozessrecht<br />

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39<br />

Seit 1996 gilt das Lugano-Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung von<br />

gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Deutschland. Mit 1. Januar 2010 trat<br />

die Lugano-Konvention 2007 in <strong>Norwegen</strong> in Kraft.<br />

Damit sind Entscheidungen von deutschen Gerichten und jenen aller anderen Unterzeichnerländer<br />

in <strong>Norwegen</strong> vollstreckbar.<br />

Schiedsgerichtsbarkeit<br />

<strong>Norwegen</strong> hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer<br />

Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die<br />

Vertragsstaaten auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche<br />

anzuerkennen und zu vollstrecken.<br />

Es kann im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner natürlich trotz der o.a. Fakten die<br />

Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts<br />

vereinbart werden.<br />

Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus<br />

historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.<br />

Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:<br />

"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled<br />

under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more<br />

arbitrators appointed in accordance with the said Rules."<br />

Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.<br />

Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:<br />

die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);<br />

es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)<br />

die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................<br />

Detaillierte Auskünfte:<br />

ICC Deutschland, Internationale Handelskammer<br />

Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel: +49(0) 2 21 /<br />

257 55 71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: icc@icc-deutschland.de<br />

Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer, P.O.B. 603 Skøyen<br />

0214 OSLO, NORWEGEN, Büroanschrift: Drammensveien 111 B 0273 OSLO, NORWEGEN, Tel:<br />

+47 22 12 82 10, Fax: +47 22 12 82 22, http://norwegen.ahk.de/


Bayerisches Außenwirtschaftsangebot<br />

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40<br />

Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der<br />

Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und <strong>Bayern</strong> International, die in <strong>Bayern</strong><br />

ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem<br />

Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine<br />

Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu<br />

erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:<br />

Messebeteiligungen<br />

Delegationsreisen<br />

Unternehmerreisen<br />

Auslandsrepräsentanzen<br />

Kooperationsprojekte<br />

Einstieg in den Export<br />

Go international<br />

Fit for Partnership<br />

Delegationsbesuche<br />

Innovationsgutscheine<br />

Key Technologies<br />

Alle Informationen über aktuelle und länder-<br />

und branchenspezifische<br />

Förderprojekte finden Sie unter<br />

www.auwi-bayern.de/foerderung<br />

Tipp!<br />

Das Förderprojekt „Fit für<br />

Auslandsmärkte – Go<br />

International“ unterstützt<br />

mittelständische bayerische<br />

Unternehmen beim<br />

Auslandsgeschäft mit seinem<br />

Drei-Stufen-Konzept:<br />

1. Untersuchung der<br />

Internationalisierungsfähigkeit<br />

des Unternehmens<br />

2. Erstellung eine individuellen<br />

Internationalisierungsplans<br />

3. Finanzielle Unterstützung<br />

bei der Umsetzung des Plans.<br />

Weitere Infos unter<br />

www.go-international.de


INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN<br />

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41<br />

Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im<br />

Ausland steht Ihnen die Deutsch-Norwegische Handelskammer mit ihrem Service zur Verfügung.<br />

Anschrift Deutsch-Norwegische Handelskammer<br />

Drammensveien 111 B, N-0273 Oslo<br />

Telefon +47-22 12 82 10<br />

Fax +47-22 12 82 22<br />

E-Mail info@handelskammer.no<br />

Internet http://norwegen.ahk.de/<br />

Einreisebestimmungen<br />

Für deutsche Staatsangehörige gelten die EU / EWR - Bestimmungen betreffend Aufenthalt und<br />

Arbeit: Bis drei Monate ist keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich; hält man sich länger als drei<br />

Monate im Lande auf, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, auf deren Erteilung Anrecht<br />

besteht und die auch die Arbeitsgenehmigung einschließt. EWR-Bürger - im Schengen-Abkommen<br />

- brauchen daher keine eigene Arbeitsgenehmigung.<br />

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige<br />

Reisedokumente<br />

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:<br />

Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen<br />

Reisepass Ja<br />

vorläufiger Ja<br />

Reisepass<br />

Personalausweis Ja


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42<br />

Anmerkungen Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis<br />

nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem<br />

Reisepass einzureisen.<br />

Aufenthaltsgenehmigung<br />

Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in <strong>Norwegen</strong> aufhalten wollen, sollten<br />

spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei<br />

beantragen. Nähere Informationen erteilt die Königliche Norwegische Botschaft und das<br />

norwegische Ausländerzentralamt UDI. (Quelle: Auswärtiges Amt)<br />

Mehr Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen<br />

Amtes.<br />

Dos & Don’ts<br />

Der norwegische König, dessen Wahlspruch "Alles für <strong>Norwegen</strong>" ist,<br />

erfreut sich großer Beliebtheit und wird auch von Republikanern<br />

geschätzt. Negative Äußerungen über das Königshaus sind zu vermeiden.<br />

Norweger sind auf ihr Land und das kulturelle Erbe sehr stolz und man<br />

wird nicht gerne mit Schweden, dem "großen Bruder" im Osten,<br />

verglichen bzw. verwechselt. <strong>Norwegen</strong> ist eine junge Nation und hat sich<br />

erst vor etwas mehr als 100 Jahren - im Juni 1905 - aus der Union mit<br />

Schweden gelöst; es wird daher großer Wert darauf gelegt, unabhängig<br />

zu sein.<br />

Das hierarchische Denken ist in <strong>Norwegen</strong> bei Weitem nicht so ausgeprägt wie in manch anderen<br />

Ländern, Titel werden nicht verwendet.<br />

Ansonsten gibt es in <strong>Norwegen</strong> keine ausgesprochenen Tabus. Auch Ausländern, die sich nicht an<br />

die üblichen Verhaltensmuster halten, begegnet man mit Toleranz.<br />

Informationen zu Do´s and Dont´s finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Länder → Europa<br />

Länderinfos <strong>Norwegen</strong>!<br />

Anreise<br />

Flugzeug –http://www.sas.no / http://www.norwegian.no<br />

Fähre – http://www.colorline.no / http://www.dfdsseaways.no / http://www.stenaline.no<br />

Bahn – http://www.nsb.no<br />

„Wussten Sie, ……<br />

dass Pünktlichkeit,<br />

vor allem bei<br />

Geschäftstreffen, in<br />

<strong>Norwegen</strong> von großer<br />

Bedeutung ist?<br />

Unpünktlichkeit kann<br />

dazu führen, dass<br />

sich das Gesprächsklima<br />

deutlich<br />

verschlechtert.<br />

Geschäftszeiten<br />

Büros 9.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend), samstags geschlossen.<br />

Banken 8.15 bis 15.30 Uhr, donnerstags bis 17.00 Uhr, samstags geschlossen.<br />

Geschäfte 9.00/10.00 bis 18.00 Uhr; samstags: 9.00/10.00 bis 14.00 (Ausnahmen).<br />

Lebensmittelgeschäfte bis 20.00 Uhr; Supermärkte und einige Einkaufszentren wochentags bis<br />

22.00 Uhr;<br />

Einige Kioske sowie Tankstellen, die Lebensmittel führen, haben 24<br />

Stunden geöffnet.<br />

Während der Sommermonate vielfach 1 oder 1/2 Std. früherer Büro- und Geschäftsschluss.<br />

Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)<br />

1. Januar, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 17. Mai (Nationalfeiertag), Christi<br />

Himmelfahrt, Pfingstmontag, 25. und 26. Dezember.


Notrufe<br />

Feuerwehr 110<br />

Polizei 112<br />

Rettung 113<br />

Maße und Gewichte<br />

Metrisches System<br />

Strom<br />

220 V/50 Hz Wechselstrom, europäische Stecker.<br />

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43<br />

Trinkgeld<br />

Restaurants bis 10 %, Taxis 0 bis 5 %, in Hotels nur, wenn Sonderleistungen in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Post- und Telefongebühren<br />

Brief bis 20 g: Inland NOK 9,50; Europa NOK 13; weltweit NOK 15 (September 2012).<br />

Direktwahl nach Deutschland: Vorwahl +49. Durch den Wettbewerb der verschiedenen<br />

Telefongesellschaften variieren die Telefongebühren, sind jedoch im Allgemeinen eher moderat.<br />

Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag<br />

ca. EUR 250 bis 300. Oslo gehört zu den teuersten Hauptstädten der Welt.<br />

Zeitverschiebung<br />

MEZ und Sommerzeit wie in Deutschland.<br />

Lokale Reisebüros<br />

Ving Norge AS – http://www.ving.no<br />

Via Travel Group AS – http://www.viatravel.no<br />

Berg-Hansen Reisebureau AS – http://www.berg-hansen.no<br />

STS Alpereiser http://www.alpereiser.no<br />

Lokale Verkehrsmittel<br />

Das Schienennetz der Norwegischen Staatsbahn (NSB) ist nicht so dicht wie in Mitteleuropa (es<br />

gibt keine Autoreisezüge!). Daher haben Überland-Busverbindungen sehr große Bedeutung.<br />

Nahezu alle norwegischen Hauptstraßen werden von Buslinien befahren. Hauptflughäfen mit<br />

direkten Auslandsverbindungen befinden sich u.a. in Oslo, Stavanger, Trondheim und Bergen. Im<br />

Land selbst gibt es ein gut ausgebautes Netz von Flugverbindungen (täglich werden bis zu 70<br />

Destinationen angeflogen)<br />

http://www.nsb.no / http://www.nor-way.no / http://www.nettbuss.no<br />

Beförderungsmittel Flughafen Gardermoen – Oslo (Stadtmitte)<br />

Aktuelle Informationen bzgl. Transport, Flüge etc. finden Sie auf der Homepage des Osloer<br />

Flughafens in englischer Sprache (http://www.osl.no)<br />

Flughafen Expresszug „Flytoget“: Oslo Lufthavn Gardermoen — Zentralbahnhof „Oslo S“. Abfahrt<br />

alle 10 Minuten, Fahrzeit ca. 20 Minuten, Preis: NOK 170 (ca. EUR 23), beim Schalterkauf NOK<br />

200 (ca. EUR 27).<br />

http://www.flytoget.no<br />

Zubringerbus „SAS Flybussen“: Oslo Lufthavn Gardermoen — Zentralbahnhof „Oslo S“. Abfahrt 2<br />

bzw. 3 Mal pro Stunde je nach Tageszeit, Fahrzeit ca. 40 Minuten, Preis: NOK 150 (ca. EUR 20),<br />

hin und retour NOK 250 (ca. EUR 33).<br />

http://www.flybussen.no<br />

Taxi Flughafen Gardermoen .<br />

Norges Taxi – http://www.norgestaxi.no – ab NOK 610


Taxi 2 – http://www.taxi2.no – ab NOK 550 (ca. EUR 75)<br />

Oslo Taxi – http://www.oslotaxi.no – ab NOK 695 (ca. EUR 93)<br />

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44<br />

Der Flughafen Rygge (bei Moss) liegt ca. 65 km südöstlich (Østfold) von Oslo und bietet vor allem<br />

Anbindungen zu Destinationen in <strong>Norwegen</strong>, Deutschland, Spanien, Polen und Griechenland.<br />

http://www.en.ryg.no/.<br />

Der Flughafen Torp (bei Sandefjord) liegt etwa 110 km südlich (Vestfold) von Oslo. Von Torp<br />

werden hauptsächlich Städte in <strong>Norwegen</strong>, England, Spanien, Deutschland, Italien und Polen<br />

angeflogen. http://www.torp.no/.<br />

Kfz-Bestimmungen<br />

Keine zusätzlichen Papiere erforderlich. Der Gebrauch von gekennzeichnetem/gefärbtem<br />

Dieseltreibstoff ist für Busse, Kombiwagen, Lkw, Kleinlaster und Pkw nicht gestattet. Dies trifft auch<br />

auf Camping- und Wohnwägen zu. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldbußen geahndet.<br />

Die Einfahrt in norwegische Großstädte (Oslo, Kristiansand, Bergen und Trondheim) ist<br />

gebührenpflichtig. Durch Anmelden mit Kreditkarte und Kfz-Kennzeichen im Internet im Voraus,<br />

benötigt man als Besucher keinen Autopass-Chip und darf ohne Anhalten bei den<br />

Autopassmautstellen durchfahren. Die Maut wird von dem im Voraus einbezahlten Betrag<br />

abgebucht. Mehr Info: http://www.autopass.no.<br />

Devisenvorschriften<br />

Bei der Einreise dürfen norwegische und ausländische Banknoten und Münzen im Gegenwert von<br />

NOK 25.000 (ca. EUR 3.300) mitgebracht werden. Falls der mitgeführte Betrag diese Grenze<br />

übersteigt, so ist dies auf einem - bei der Zollbehörde erhältlichen - Formular anzugeben.<br />

Reiseschecks werden selten verwendet, jedoch alle Arten von Visa- und Kreditkarten. Es kann fast<br />

in jedem Geschäft etc. mit einer Bankkarte bezahlt werden.<br />

Zollbestimmungen (Reisegepäck, Musterkollektion)<br />

Bei der Einreise ist die Mitnahme von Gegenständen und Waren, die für den persönlichen<br />

Gebrauch bestimmt sind, zollfrei.<br />

Als Reisegepäck versandte Waren dürfen nur zoll- und abgabenfrei eingeführt werden, wenn Sie<br />

dieses Reisegepäck vor der Zollabfertigung selbst in Empfang genommen haben.<br />

Bei einem Aufenthalt von mindestens 24 Stunden außerhalb <strong>Norwegen</strong>s können Waren im<br />

Gesamtwert von NOK 6.000 (ca. EUR 800) zoll- und abgabenfrei eingeführt werden. Bei<br />

Unterschreitung dieses Zeitraumes senkt sich die Wertgrenze auf NOK 3.000 (ca. EUR 400). In<br />

diesem Fall dürfen Alkohol und Tabakwaren allerdings nur dann mitgeführt werden, wenn<br />

nachgewiesen wird, dass sie in einem EWR-Land gekauft und alle dort anfallenden Abgaben<br />

bezahlt wurden.<br />

Innerhalb der Wertbegrenzung von NOK 3.000 bis 6.000 dürfen folgende Waren zoll- und<br />

abgabenfrei eingeführt werden:<br />

Alkoholische Getränke<br />

Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist nur Personen über 18 Jahre gestattet. Das Mindestalter für<br />

die Einfuhr alkoholischer Getränke mit über 22 Vol.% Alkohol beträgt 20 Jahre.<br />

Achtung: Die Einfuhr von Alkoholika mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol ist verboten!<br />

[1 Liter mit 22 - 60 Vol.% (ab 20 J.) und 1,5 Liter mit 2,5-22 Vol.%<br />

ODER<br />

3 Liter mit 2,5 – 22 Vol.%]<br />

UND<br />

2 Liter Bier (oder andere alkoholische Getränke) mit 2,5 - 4,7 Vol.%<br />

Das bedeutet, dass z.B. 5 Liter Bier eingeführt werden dürfen.


Tabakwaren<br />

Zur Einfuhr von Tabakwaren sind nur Personen über 18 Jahre berechtigt.<br />

[Zigaretten 200 Stück<br />

oder<br />

andere Tabakwaren 250 Gramm]<br />

und<br />

Zigarettenpapier<br />

200 Blatt<br />

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45<br />

Landwirtschaftliche Produkte<br />

Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten unterliegt speziellen Beschränkungen, u.a. um die<br />

Verbreitung von Krankheiten bei Pflanzen und Haustieren zu vermeiden.<br />

Reisende dürfen im eigenen Gepäck bis zu 10 kg frisches Fleisch/Fleischwaren, Molkereiprodukte<br />

und Eier sowie andere tierische Nahrungsmittel aus den EWR-Ländern mitführen, vorausgesetzt,<br />

diese sind mit einem anerkannten Stempel des Exportlandes gekennzeichnet.<br />

Einige Früchte, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile können zum privaten Gebrauch ohne ein von<br />

der Behörde für Pflanzenschutz im Einkaufsland ausgestelltes Hygieneattest eingeführt werden.<br />

In <strong>Norwegen</strong> wohnhafte Reisende müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben, um Lebensmittel<br />

einführen zu dürfen (ausgenommen alkoholfreie Getränke, Schokolade und Süßigkeiten).<br />

Treibstoff<br />

Höchstmenge in den normalen Treibstofftanks 600 Liter. Kraftwagen und Motorräder zur privaten<br />

Nutzung dürfen darüber hinaus bis zu 10 l im zugelassenen Reservekanister mitführen.<br />

Wertbegrenzung<br />

Wird die Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. 3.000 überschritten, so kann man selbst entscheiden,<br />

für welche Waren der Zoll entrichtet wird. Übersteigt der Wert einer Ware diese Grenze, so ist auf<br />

den Gesamtwert der Ware Zoll/Abgabe zu bezahlen. Waren, die eine Gesamteinheit bilden, dürfen<br />

nicht geteilt und über mehrere Reisen verteilt oder von mehreren Personen eingeführt werden,<br />

selbst wenn der Wert des einzelnen Teils weniger als NOK 6.000 bzw. 3.000 beträgt.<br />

Vereinfachte Verzollung<br />

Reisende über 18 Jahre /20 Jahre dürfen zusätzlich zur zoll- und abgabenfreien Quote folgende<br />

Mengen Alkoholika und Tabakwaren gegen Verzollung zu folgenden Abgabensätzen einführen:<br />

Warenbezeichnung Höchstmenge Abgabensatz<br />

Alkoholika mit 2,5 bis 4,75 Vol.% insgesamt max. 27 Liter<br />

NOK 20 pro Liter<br />

NOK 7 pro 0,33 Liter<br />

/<br />

Alkoholika mit mehr als 4,75 bis 15<br />

insgesamt max. 27 Liter<br />

Vol.%<br />

NOK 55 pro Liter<br />

NOK 40 pro Flasche<br />

/<br />

Alkoholika mit inkl. 15 bis 22 Vol.% insgesamt max. 27 Liter<br />

NOK 105 pro Liter /<br />

NOK 75 pro Flasche<br />

Alkoholika mit mehr als 22 bis 60<br />

max. 4 Liter<br />

Vol.%<br />

NOK 300 pro Liter /<br />

NOK 215 pro Flasche<br />

Rauchtabak insgesamt max. 500 g NOK 270 pro 100 g<br />

Schnupf- und Kautabak insgesamt max. 500 g NOK 110 pro 100 g<br />

Zigarren und Zigarillos insgesamt max. 500 g NOK 270 pro 100 g<br />

Zigaretten max. 400 Stück NOK 270 pro 100 Stk.<br />

Zigarettenpapier und –hülsen max. 400 Stück NOK 5 pro 100 Stk.


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46<br />

Einfuhrverbot<br />

Waren, deren Einfuhr ohne Einholung einer Sondergenehmigung verboten ist:<br />

Narkotika, Medikamente und Gifte (geringe Mengen Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch<br />

sind zugelassen)<br />

Alkoholika mit mehr als 60 Vol.%<br />

Waffen und Munition, Feuerwerkskörper<br />

Kartoffeln<br />

Säugetiere, Vögel und exotische Tiere<br />

Pflanzen/Pflanzenteile zum Anbau<br />

Fleisch/Fleischprodukte und Milchprodukte von Ländern außerhalb des EWR<br />

Impfungen<br />

Keine Impfungen erforderlich.<br />

Sonstiges Wissenswerte<br />

Geschäftsreisen sollten in folgenden Zeiträumen eher vermieden werden: Karwoche und<br />

Osterwoche, Pfingst-, Weihnachts-, Neujahrswoche, Haupturlaubssaison Juli bis Mitte August,<br />

Wochen, in die der 1. und 17. Mai sowie Christi Himmelfahrt fallen.<br />

Kleidung den Jahreszeiten entsprechend – kontinentales Klima.<br />

Durchschnittstemperaturen in Oslo -4,3°C im Januar und + 16,4°C im Juli.<br />

ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE<br />

zu <strong>Norwegen</strong> sind im Außenwirtschaftsportal <strong>Bayern</strong> www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“<br />

abrufbar.<br />

WICHTIGE ADRESSEN<br />

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland<br />

Oscars gate 45<br />

N-0258 Oslo<br />

Tel: +47 23 27 54 00<br />

Fax: +47 22 44 76 72<br />

Email: info@oslo.diplo.de<br />

Internet: www.oslo.diplo.de<br />

Norwegische Botschaft<br />

Rauchstraße 1<br />

10787 Berlin<br />

Deutschland<br />

Tel: +49-(0)30-505 058 600<br />

Fax: +49-(0)30-50 50 55<br />

E-Mail: emb.berlin@mfa.no<br />

Internet: http://www.norwegen.org<br />

Österreichische Botschaft<br />

Thomas Heftyes gate 19-21<br />

N-0264 Oslo<br />

Tel.: +47-22 54 02 00<br />

Fax: +47-22 55 43 61<br />

Email: oslo-ob@bmaa.gv.at<br />

Web: http://www.bmeia.gv.at/botschaft/oslo.html<br />

Schweizerische Botschaft<br />

Bygdøynesveien 13, NO-0244 Oslo<br />

T +47 22 54 23 90<br />

F +47 22 44 63 50<br />

E osl.vertretung@eda.admin.ch<br />

W http://www.eda.admin.ch/oslo


Enterprise Europe Network (EEN) in <strong>Norwegen</strong><br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

47<br />

Das Beratungsnetzwerk EEN der Europäischen Kommission unterstützt kleine und mittlere Firmen<br />

bei der Markterschließung und hilft beim Umgang mit EU-Fördermitteln. Die Kontaktdaten finden<br />

Sie unter diesem Link: http://portal.enterprise-europe-network.ec.europa.eu/about/branches/NO/<br />

Banken<br />

Lokale Reisebüros<br />

DNB Bank ASA, Oslo<br />

Stranden 21, N0-0021 Oslo<br />

T +47 91 50 48 00<br />

F +47 22 48 18 70<br />

E dnb@dnb.no<br />

W https://www.dnb.no/<br />

Nordea Bank Norge ASA<br />

Middelthunsgt. 17, Postboks 1166 Sentrum, NO-0107 Oslo<br />

T +47 91 50 60 02<br />

F +47 22 48 47 49<br />

E kundeservice@nordea.no<br />

W http://www.nordea.no<br />

Fokus Bank,<br />

Søndre gate 13-15, NO-7466 Trondheim<br />

T +47 91 50 60 30<br />

F +47 81 00 09 01<br />

E fokus@fokus.no<br />

W http://www.fokus.no<br />

Ving Norge AS<br />

Postboks 421 Sentrum, NO-0103 Oslo<br />

T +47 23 15 58 00<br />

F +47 23 15 58 90<br />

E info@ving.no<br />

W http://www.ving.no<br />

VIA Travel Norge AS<br />

Cort Adelers gate 30, Postboks 1353 Vika, NO-0113 Oslo<br />

T +47 23 15 16 00<br />

F +47 23 15 03 99<br />

E post@viatravel.no<br />

W http://www.viatravel.no


Fluglinien<br />

Dolmetschdienste<br />

Hotels<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

48<br />

Berg-Hansen Reisebureau AS<br />

Kirkegata15, Postfach 465 Sentrum, NO-0105 Oslo<br />

T +47 21 02 44 00<br />

F +47 22 64 47 51<br />

E kundeservice@berg-hansen.no<br />

W http://www.berg-hansen.no<br />

Sas Scandinavian Airlines Norge AS<br />

Henrik Ibsens v. Teknisk Base, NO-2060 Gardermoen<br />

T +47 91 50 5400<br />

W http://www.flysas.com<br />

Norwegian Air Shuttle ASA<br />

Oksenøyveien 3, Postboks 115, NO-1330 Fornebu<br />

T + 47 21 49 00 15<br />

W http://www.norwegian.no<br />

Verband der staatsautorisierten Übersetzer<br />

Statsautoriserte Translatørers<br />

Olav V gt 13B, NO-4005 Stavanger<br />

T +47 51 56 06 98<br />

W http://www.statsaut-translator.no<br />

Thon Hotel Opera<br />

Dronning Eufemias gate 4, NO-0154 Oslo<br />

T +47 24 10 30 00<br />

F +47 24 10 30 10<br />

E opera@thonhotels.no<br />

W http://www.thonhotels.no<br />

Norlandia Karl Johan Hotell<br />

Karl Johans gate 33, NO-0162 Oslo<br />

T +47 23 16 17 00<br />

F +47 22 42 05 19<br />

E karljohan@bestwestern.no<br />

W http://www.karljohan.no


Ärzte<br />

The Emergency Medical Agency (Legevakten)<br />

Storgaten 40, NO-0182 Oslo<br />

T +47 23 48 70 00<br />

F +47 23 48 70 70<br />

E postmottak@hel.oslo.kommune.no<br />

W http://www.legevakten.oslo.kommune.no<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

49<br />

Aleris (Private Ärzte/Krankenhaus)<br />

Frederik Stangs gate 11-13, NO-0264 Oslo<br />

T +47 22 54 10 00<br />

E sentralbord.oslo@aleris.no<br />

W http://www.aleris.no<br />

Zahnklinik (Tannklinikker Tannhelsetjenesten Oslo KF)<br />

Hammersborg Torg 3, NO-0179 Oslo<br />

T +47 02 18 0<br />

F +47 23 43 02 06<br />

E postmottak@tht.oslo.kommune.no<br />

W http://www.tannhelsetjenesten.oslo.kommune.no<br />

LINKS<br />

Thema Link<br />

Die offizielle Webseite <strong>Norwegen</strong>s http://www.norge.no<br />

Die norwegische Regierung http://www.regjeringen.no<br />

Das norwegische Außenministerium http://www.regjeringen.no/en/dep/ud.html?id=833<br />

Das norwegische Handelsportal http://www.nortrade.com<br />

Oslo Handelskammer http://www.chamber.no<br />

Statistics Norway http://www.ssb.no<br />

Die norwegische Nationalbank http://www.norges-bank.no<br />

Zollbehörde http://www.toll.no<br />

<strong>Norwegen</strong>s größte Betriebe http://www.norgesstorstebedrifter.no<br />

Norwegische Gesetze http://www.lovdata.no<br />

Flughafen Oslo Gardermoen http://www.osl.no<br />

<strong>Norwegen</strong>s offizielle Tourismuszentrale http://www.visitnorway.com<br />

Die offizielle Touristenwebseite für Oslo und<br />

Umgebung<br />

http://www.visitoslo.com<br />

Norwegische Post http://www.posten.no<br />

U-Bahn-, Bus-, Zug- und Fährverbindungen http://ruter.no/<br />

Portal für Ausländer in <strong>Norwegen</strong> http://www.udi.no<br />

Behörde für Arbeit und Wohlfahrt (ähnlich wie<br />

AMS)<br />

http://www.nav.no<br />

Messeplattform http://www.messe.no

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