Merkblatt Internationale Exportkontrollregime - Ausfuhrkontrolle
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<strong>Internationale</strong> <strong>Exportkontrollregime</strong><br />
Mitgliedstaaten
Impressum<br />
Herausgeber<br />
Bundesamt für Wirtschaft und <strong>Ausfuhrkontrolle</strong> (BAFA)<br />
Frankfurter Straße 29<br />
65760 Eschborn<br />
Ansprechpartner<br />
Referat 211<br />
Telefon: +49 6196 908-0<br />
Telefax: +49 6196 908-800<br />
E-Mail: ausfuhrkontrolle@bafa.bund.de<br />
Bildnachweis<br />
Hafen Hamburg Marketing e. V., Seite 1<br />
Stand<br />
09.07.2013
<strong>Internationale</strong> <strong>Exportkontrollregime</strong><br />
1. Allgemein<br />
I. Überblick über die <strong>Internationale</strong>n <strong>Exportkontrollregime</strong><br />
Die internationalen Kontrollregime dienen der Harmonisierung durch die Erarbeitung von<br />
gemeinsamen Güterlisten, den ständigen Informationsaustausch über sensitive Endempfänger<br />
und Projekte und gegenseitigen Konsultationen zu technischen Verfahrens- und<br />
Genehmigungsfragen. Sie üben weiterhin einen starken Einfluss auf die europäische und<br />
nationale Exportkontrolle aus. Die Vereinbarungen der einzelnen Kontrollregime werden von<br />
der EU bzw. den Mitgliedsländern in das europäische und nationale Exportkontrollrecht<br />
umgesetzt.<br />
2. Australische Gruppe (AG)<br />
Die Australische Gruppe will die Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von chemischen<br />
und biologischen Waffen verhindern. Sie wurde 1985 gegründet, nachdem im ersten<br />
Golfkrieg chemische Waffen eingesetzt worden waren. Ihr gehören derzeit 40 Länder sowie<br />
die Europäische Kommission an. Als neuestes (41.) Mitglied wird Mexiko 2013<br />
aufgenommen.<br />
Die Kontrollliste umfasst Chemikalien, biologische Agenzien, Toxine sowie biologische und<br />
chemische Herstellungsausrüstung.<br />
www.australiagroup.net<br />
3. Missile Technology Control Regime (MTCR)<br />
Ziel des 1987 gegründeten MTCR ist es, die Verbreitung von Flugkörpern zu kontrollieren,<br />
mit denen ABC-Waffen befördert werden können. Diese Flugkörper stellen eine besondere<br />
Bedrohung der internationalen Sicherheit dar.<br />
Dem MTCR gehören derzeit 34 Länder an. Es unterhält eine Kontrollliste mit zwei<br />
Kategorien. Kategorie I umfasst Raketen, die eine Nutzlast von mindestens 500 kg über eine<br />
Reichweite von mindestens 300 km verbringen können, Anlagen zur Herstellung solcher<br />
Raketen, Raketen-Subsysteme, unbemannte Luftfahrzeuge und entsprechende Technologie.<br />
Kategorie II listet unter anderem Dual-Use-Güter i. Z. m. Flugkörpern auf, für die eine<br />
restriktive Genehmigungspolitik verfolgt wird.<br />
4. Nuclear Suppliers Group (NSG)<br />
www.mtcr.info<br />
Ziel der 1975 gegründeten NSG ist die Nichtverbreitung von Gütern, die der Entwicklung und<br />
Herstellung von Atomwaffen dienen können. Zurzeit sind 48 Länder Mitglied dieses<br />
Kontrollregimes, darunter alle wichtigen Lieferländer von nuklearem Material, insbesondere<br />
auch Russland und China. 2013 aufgenommen wurden Serbien und Mexiko.<br />
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<strong>Internationale</strong> <strong>Exportkontrollregime</strong><br />
Die NSG ergänzt den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) aus dem<br />
Jahr 1968. Die 170 Unterzeichnerstaaten hatten sich verpflichtet, Ausgangs- und besonders<br />
spaltbares Material sowie Ausrüstungen und Materialien für die Verarbeitung, Verwendung<br />
oder Herstellung von besonders spaltbarem Material nur an Nichtkernwaffenstaaten für<br />
friedliche Zwecke und bei Beachtung der Sicherungsanforderungen durch die IAEO zu<br />
liefern.<br />
Die NSG hat Richtlinien für den Export von nuklearen Gütern und von Dual-Use-Gütern<br />
aufgestellt. In Teil I der Richtlinien werden Güter aufgeführt, die ausschließlich zur<br />
Herstellung von Atomwaffen, zur Urananreicherung oder zum Bau oder Betrieb von<br />
kerntechnischen Anlagen verwendet werden können. Der Export dieser Güter darf nur<br />
genehmigt werden, wenn eine staatliche Erklärung des Bestimmungslandes vorliegt, dass die<br />
Güter nicht zur Herstellung von Atomwaffen verwendet werden. Außerdem muss der<br />
physische Schutz der Güter sichergestellt sein, und es muss ein Sicherungsabkommen<br />
zwischen dem Bestimmungsland und der IAEO bestehen.<br />
Teil II der Richtlinien erfasst weitere Dual-Use-Güter, die neben anderen<br />
Verwendungsmöglichkeiten auch für nukleartechnische Zwecke eingesetzt werden können.<br />
Für diese Güter darf eine Genehmigung nur erteilt werden, wenn eine nuklearrelevante<br />
Verwendung ausgeschlossen ist oder nur unter Kontrolle der IAEO erfolgt.<br />
5. Wassenaar Arrangement (WA)<br />
www.nuclearsuppliersgroup.org<br />
Dieses seit 1995 bestehende Kontrollregime will den Gefahren für den internationalen oder<br />
regionalen Frieden durch unkontrollierte Lieferungen von Rüstungsgütern und<br />
entsprechenden Dual-Use-Gütern, die eine grundsätzliche militärische Relevanz aufweisen,<br />
begegnen. Seine Güterlisten erfassen vor allem konventionelle Rüstungsgüter und<br />
entsprechende Dual-use-Güter. Dem Wassenaar-Arrangement gehören zurzeit 41 Länder an.<br />
Als letztes beigetreten ist Mexiko 2012.<br />
www.wassenaar.org<br />
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<strong>Internationale</strong> <strong>Exportkontrollregime</strong><br />
II. Länderübersicht der verschiedenen Kontrollregime<br />
Länder Australische<br />
Gruppe<br />
MTCR NSG Wassenaar-<br />
Arrangement<br />
Argentinien X X X X<br />
Australien X X X X<br />
Belgien X X X X<br />
Brasilien - X X -<br />
Bulgarien X X X X<br />
China - - X -<br />
Dänemark X X X X<br />
Deutschland X X X X<br />
Estland X - X X<br />
Europäische<br />
Kommission<br />
X - - -<br />
Finnland X X X X<br />
Frankreich X X X X<br />
Griechenland X X X X<br />
Großbritannien X X X X<br />
Irland X X X X<br />
Island X X x -<br />
Italien X X X X<br />
Japan X X X X<br />
Kanada X X X X<br />
Kasachstan - - X -<br />
Kroatien X - X X<br />
Lettland X - X X<br />
Litauen X - X X<br />
Luxemburg X X X X<br />
Malta X - X X<br />
Mexiko X - X X<br />
Neuseeland X X X X<br />
Niederlande X X X X<br />
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<strong>Internationale</strong> <strong>Exportkontrollregime</strong><br />
Länder Australische<br />
Gruppe<br />
MTCR NSG Wassenaar-<br />
Arrangement<br />
Norwegen X X X X<br />
Österreich X X X X<br />
Polen X X X X<br />
Portugal X X X X<br />
Rumänien X - X X<br />
Russische Föderation - X X X<br />
Serbien - - X -<br />
Schweden X X X X<br />
Schweiz X X X X<br />
Slowakische<br />
Republik<br />
X - X X<br />
Slowenien X - X X<br />
Spanien X X X X<br />
Südafrika - X X X<br />
Südkorea X X X X<br />
Tschechische<br />
Republik<br />
X X X X<br />
Türkei X X X X<br />
Ukraine X X X X<br />
Ungarn X X X X<br />
USA X X X X<br />
Weißrussland - - X -<br />
Zypern X - X -<br />
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