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Begründung Bebauungsplan Nr.: 284 „Industriegebiet ... - Stadt Aurich

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veranlasst. Die Fundstellen werden bis zur Beendigung der Arbeiten und Freigabe<br />

durch die Archäologen vom Baubetrieb ausgenommen.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass im Plangebiet weitere Funde wie Tongefäßscherben,<br />

Holzkohleansammlungen, Schlacken oder auffällige Bodenverfärbungen zutage<br />

treten. Bodenfunde sind wichtige Quellen für die Erforschung der Ur- und Frühgeschichte<br />

und unterstehen als Bodendenkmale den Schutzbestimmungen des Nds.<br />

Denkmalschutzgesetzes, wonach sie meldepflichtig sind. Meldepflichtig ist der Finder,<br />

der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Hinweise auf Bodenfunde nehmen<br />

die Untere Denkmalschutzbehörde der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong>, der Landkreis <strong>Aurich</strong> sowie<br />

die Ostfriesische Landschaft / Abteilung Archäologische Landesaufnahme entgegen.<br />

Um Verzögerungen des Baufortschritts zu vermeiden wird den Bauherren empfohlen<br />

sich diesbezüglich frühzeitig mit der Ostfriesische Landschaft, Abteilung Archäologische<br />

Landesaufnahme in Verbindung zu setzen.<br />

15. Städtebauliche Zahlenwerte<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>284</strong> Flächenumfang<br />

Teilg. 1 Teilg. 2 Teilg. 1 u. 2<br />

Industriegebietsflächen 6,0 ha 39,4 ha 45,4 ha<br />

Gewerbegebietsflächen 2,1 ha 21,2 ha 23,3 ha<br />

Mischgebietsflächen 1,4 ha 1,4 ha<br />

Straßenflächen 0,2 ha 6,3 ha 6,5 ha<br />

Fläche für die Regenrückhaltung 1,3 ha 3,0 ha 4,3 ha<br />

Entwässerungsgräben 2,9 ha 2,9 ha<br />

private Grünflächen 2,6 ha 2,6 ha<br />

Flächen für Bodenauf- und -abtrag 4,3 ha 4,3 ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,3 ha 0,3 ha<br />

Flächen Schutz und Pflege von Natur<br />

und Landschaft / Straucherhaltung<br />

0,1 ha 0,9 ha 1,0 ha<br />

Summe Plangebiet 9,7 ha 82,3 ha 92,0 ha<br />

16. Verfahrensvermerke<br />

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zur<br />

Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.: <strong>284</strong> hat in Form einer öffentlichen Bürgerversammlung<br />

zur 1. Auslegung am 20.12.2007 im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> statt gefunden.<br />

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgte durch einen Behördentermin zur 1.<br />

Auslegung am 24.01.2008 im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong>.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.: <strong>284</strong> hat gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zusammen dem<br />

Umweltbericht und den einschlägigen Fachgutachten öffentlich in der Zeit vom<br />

14.03.2008 bis 14.04.2008.im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> erstmalig öffentlich ausgelegen.<br />

Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Entwürfe der Planunterlagen wurden<br />

den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Internet zur Verfügung<br />

gestellt. Auf Anforderung wurden die Planunterlagen zusätzlich in schriftlicher<br />

Form übersendet.<br />

20<br />

Y:\alle\Bauleitplanung\<strong>284</strong> 5.Auslegung und 23.FNP Änderung ENTWURF\<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.<strong>284</strong>\<strong>Begründung</strong> 5 Auslegung Entwurf 26022010.doc

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