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Begründung Bebauungsplan Nr.: 284 „Industriegebiet ... - Stadt Aurich

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1. Lage und Größe des Plangebietes, Plangebietsabgrenzung und Nutzung der<br />

Plangebietsumgebung<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.: <strong>284</strong> gliedert sich in zwei Teilgebiete.<br />

Das Teilgebiet 1 liegt im Ortsteil Tannenhausen, das Teilgebiet 2 im Ortsteil Sandhorst.<br />

Die Entfernung von der Mitte der Teilgebiete zum <strong>Stadt</strong>zentrum (Marktplatz)<br />

beträgt ca. 4,5 bzw. 3,5 km.<br />

Die Flächengröße des Änderungsbereichs beträgt ca. 9,7 ha (Teilgebiet 1) und 82,3<br />

ha (Teilgebiet 2).<br />

Das Teilgebiet 1 grenzt im Nordosten an das Industrie- und Gewerbegebiet Sandhorst.<br />

Die westliche und südliche Geltungsbereichsgrenze wird überwiegend von gewerblichen<br />

Bauflächen, die nördliche von der Eisenbahnlinie <strong>Aurich</strong> – Abelitz und die östliche<br />

von landwirtschaftlich genutzten Flächen markiert.<br />

Das Teilgebiet 2 grenzt südöstlich an das Industrie- und Gewerbegebiet Sandhorst.<br />

Die nordwestliche Geltungsbereichsgrenze wird zwischen Kreihüttenmoorweg und<br />

Arentestraße von gewerblichen Bauflächen gesäumt. Im weitern Verlauf bilden Arentestraße,<br />

Osterbusch und die Landesstraße 7 Dornumer Straße die westliche Grenze<br />

des Geltungsbereiches. Die nördliche Geltungsbereichsgrenze bildet der Kreihüttenmoorweg.<br />

Die südliche Geltungsbereichsgrenze wird von der Bundesstraße 210 und vorgelagerten<br />

Vorhalteflächen für den geplanten Autobahnzubringer gebildet. Die nordöstliche<br />

Geltungsbereichsgrenze bildet die Wohnsiedlung „Vogelbeerweg“. Die weitere<br />

östliche Geltungsbereichsgrenze bis zur Bundesstraße 210 markiert der Boomkampsweg<br />

mit östlich angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />

2. Bisherige und zukünftige Plangebietsnutzung<br />

Im Geltungsbereich des Teilgebiets 1 befindet sich eine Regenrückhalteanlage die<br />

zwischenzeitlich in den Randbereichen verbuscht ist und sich als Lebensraum für<br />

Amphibien entwickelt hat und den Schutzstatus gemäß § 28a des Niedersächsischen<br />

Naturschutzgesetzes erfüllt. Ein weiterer Teilbereich der Geltungsbereichsfläche<br />

wurde als Reitanlage und Pferdeweide genutzt. Zukünftig soll die überwiegend<br />

als Pferdeweide genutzte Teilfläche und ein kleinerer Teilbereich des Gewässers im<br />

Teilgebietes 1 als Gewerbefläche genutzt werden.<br />

Die östliche Hälfte des Teilgebietes 1 wird, möglichst unter Beibehaltung des<br />

Schutzstatus, als Regenrückhalteanlage mit wasserwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen<br />

für die Ableitung und Rückhaltung von gesammeltem Niederschlagswasser<br />

aus dem nördlichen Industrie- und Gewerbegebiet in die angrenzende Sandabbaugrube<br />

entwickelt.<br />

Die Fläche des Geltungsbereiches des Teilgebietes 2 wurde bislang überwiegend<br />

landwirtschaftlich genutzt. Auf einem kleinen Teilbereich östlich der Gemeindstraße<br />

„Osterbusch“ wurde Bodenaushub zwischengelagert.<br />

Östlich des „Abelweges“ befinden sich Stückländereien, die durch Wallhecken abgegrenzt<br />

sind. Angrenzend an den „Abelweg“ sind außerdem mehrere Wohnhäuser<br />

vorzufinden. Diese sind durch Nutzungsaufgabe und nachfolgender Umnutzung ehemaliger<br />

landwirtschaftlicher Kleinbetriebe sowie eines ehemaligen Gewerbebetriebes<br />

entstanden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> hat die Wohngrundstücke mit dem Ziel der Auflassung<br />

der Wohnnutzungen und Umnutzung in Gewerbeflächen erworben. Ein Teil der<br />

Wohnhäuser wurde bereits abgerissen.<br />

Das Plangebiet wird durchschnitten durch den „Abelweg“ und kleinere Teilstrecken<br />

der Gemeindestraßen „Arentestraße“ und des „Boomkampweges“.<br />

2<br />

Y:\alle\Bauleitplanung\<strong>284</strong> 5.Auslegung und 23.FNP Änderung ENTWURF\<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.<strong>284</strong>\<strong>Begründung</strong> 5 Auslegung Entwurf 26022010.doc

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