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Begründung Bebauungsplan Nr.: 284 „Industriegebiet ... - Stadt Aurich

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chenbezogene Schallleistungspegel und erbringt damit den rechnerischen Nachweis,<br />

dass für die Wohn- und Mischgebietsnutzungen die zulässigen Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau eingehalten werden (siehe Anlage<br />

schalltechnisches Gutachten).<br />

Die errechneten flächenbezogenen Schallleistungspegel werden als Nutzungsbeschränkungen<br />

für die Industrie- und Gewerbegebietsflächen im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzt.<br />

Die Einhaltung dieser Werte ist in den jeweiligen Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />

Zuständig für die Einhaltung der Lärmschutzauflagen ist das Gewerbeaufsichtsamt<br />

Emden.<br />

Entsprechend den Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

ermittelte der Gutachter die zu erwartenden Lärmimmissionen<br />

die von dem Straßenverkehr ausgehen.<br />

Die von der geplanten Verbindungsstraße zwischen der Bundesstraße 210 und dem<br />

„Kreihüttenmoorweg“ ausgehenden Lärmimmissionen wurden auf der Grundlage von<br />

Verkehrszählungen am Einmündungsbereich des „Kreihüttenmoorweges“ in die<br />

Landesstraße 7 „Dornumer Straße“ vom Gutachterbüro IEL aus <strong>Aurich</strong> ermittelt. Über<br />

den Knotenpunkt des „Kreihüttenmoorweges“ / Landesstraße7 wird zurzeit der<br />

gesamte Schwerverkehr und ein Großteil des PKW - Verkehrs aus und in das Industrie-<br />

und Gewerbegebiet <strong>Aurich</strong> - Nord abgewickelt. Selbst im Hinblick auf die<br />

Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes <strong>Aurich</strong> - Nord kann unter Berücksichtigung<br />

der Verkehrsentlastung durch die geplante neue Verbindungsstraße davon<br />

ausgegangen werden, dass die den Ermittlungen der Lärmimmissionen zugrunde<br />

gelegten Verkehrsmengen auf der geplanten Straße im Bereich der angrenzenden<br />

Wohnnutzungen nicht erreicht werden.<br />

Die Ermittlungen des Gutachterbüros IEL haben ergeben, dass bei Zugrundelegung<br />

der o. b. konservativen Annahmen für die geplante Verbindungsstraße die einschlägigen<br />

Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

eingehalten werden und kein Lärmschutz gegen Straßenlärm erforderlich<br />

ist.<br />

Diese Feststellung trifft auch auf die Wohnbebauung in der Mischgebietslage im Bereich<br />

der Einmündung der neu geplanten Verbindungsstraße in den Kreihüttenmoorweg<br />

zu. Selbst bei freier Schallausbreitung werden die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

eingehalten. Eine Abschirmung der Wohnbebauung in<br />

der Mischgebietslage durch Gebäude in den Gewerbeflächen verbessert diese Situation<br />

weiterhin.<br />

Des weitern ist geplant zwischen der Wohnbebauung östlich der geplanten Gewerbeflächen<br />

und der geplanten Verbindungsstraße sowie den geplanten Gewerbeflächen<br />

östlich der Verbindungsstraße und den angrenzenden Flächen Wallanlagen<br />

und sonstige Erdaufschüttungen durchzuführen. Diese Maßnahmen dienen als<br />

Sicht- und Lichtschutz sowie zur Unterbringung überschüssiger Erdmassen aus der<br />

Gewerbegebietserschließung. Die Erdaufschüttungen werden nach naturschutzfachlichen<br />

Vorgaben modelliert und bepflanzt, sodass diese zu einem späteren Zeitpunkt<br />

ggf. auch als Kompensation für Eingriffe in die Natur und Landschaft dienen können.<br />

Darüber hinaus optimieren sowohl die bis zu 4 m hohen Wallanlagen als auch die<br />

Erdaufschüttungen den Lärmschutz.<br />

14. Archäologie<br />

Der archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft hat im Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

<strong>Nr</strong>.: <strong>284</strong> Suchschnitte durchgeführt (Flur 6, Flurstück 3). Dabei wurden<br />

keine Hinweise auf untertägige Denkmalsubstanz gefunden.<br />

Im südlichen Bereich des Teilgebietes 2 sind bei Suchschnitten archäologische Funde<br />

zutage getreten. Die Ostfriesische Landschaft Abteilung Archäologische Landesaufnahme<br />

hat entsprechende Ausgrabungen und Dokumentationen der Funde<br />

19<br />

Y:\alle\Bauleitplanung\<strong>284</strong> 5.Auslegung und 23.FNP Änderung ENTWURF\<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.<strong>284</strong>\<strong>Begründung</strong> 5 Auslegung Entwurf 26022010.doc

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