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Begründung Bebauungsplan Nr.: 284 „Industriegebiet ... - Stadt Aurich

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Neben den parallel laufenden wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für die<br />

umfangreichen Gewässerbeseitigungen und -herstellungen werden gesonderte Anträge<br />

für die Beseitigung von besonders geschützten Wallhecken (§ 33 NNatG), Teichen<br />

und Nassgrünland (§ 28 a NNatG) sowie Flutrasen (§ 28 b NNatG) gestellt, um<br />

diese Hindernisse der Bauleitplanung zu beheben. Darin wird das Artenschutzrecht<br />

z. B. für Vögel, Amphibien, Fledermäuse und Teichmuscheln durch entsprechende<br />

Vermeidungsmaßnahmen besonders berücksichtigt.<br />

Es werden Teichmuscheln und Erdkröten umgesiedelt sowie durch Bauzeiteneinschränkungen<br />

Gefährdungen und Verluste von Vögeln vermieden.<br />

Umweltprüfung und Umweltbericht werden vom Ingenieurbüro Dr. Schlichting - Dr.<br />

Ermel GmbH bearbeitet und liegen diesem <strong>Bebauungsplan</strong> als gesonderter Teil der<br />

<strong>Begründung</strong> bei. Die darin integrierte Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit<br />

Bestandserhebung und Eingriffsregelung wird als städtebauliche Abwägungsgrundlage<br />

als tabellarische Kurzfassung auch im Kapitel 17 wiedergegeben.<br />

9. Öffentliche Grünfläche Kinderspielplatz<br />

Kinderspielplätze und Spielplätze für Kleinkinder sind in den Plangebieten nicht vorgesehen.<br />

In den Industrie- und Gewerbegebieten besteht kein Bedarf für Kinderspielplätze.<br />

Im geplanten Mischgebiet ergeben sich durch die Festsetzung einer relativ geringen<br />

Grundflächenzahl ausreichend große Freiräume um entsprechende Spielmöglichkeiten<br />

auf den Hausgrundstücken zu schaffen.<br />

Darüber hinaus befindet sich in rd. 400 m Realentfernung ein Spielplatz an der Straße<br />

Haferkamp im angrenzenden Baugebiet.<br />

Der Bau eines Spielplatzes im geplanten Mischgebiet wird daher in Anbetracht mangelnder<br />

Erforderlichkeit und des offensichtlichen Missverhältnisses von Aufwand und<br />

Nutzen nicht vorgesehen.<br />

10. Verkehrsflächen<br />

10.1 Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz / neue Haupterschließungsstraße<br />

Das Industrie- und Gewerbegebiet <strong>Aurich</strong> - Nord ist über den „Kreihüttenmoorweg“<br />

und die „Arentestraße“ an die Landesstraße 7 „Dornumer Straße“ angebunden. Über<br />

diese Straße wird die Bundesstraße 210 erreicht und damit ein Anschluß an das<br />

überregionale Verkehrsnetz hergestellt.<br />

Im östlichen Bereich des Teilgebietes 2 des Plangebietes wird eine neue Straßenverbindung<br />

zwischen dem „Kreihüttenmoorweg“ in Höhe „Borsigstraße“ und der<br />

Bundesstraße 210 „Esenser Straße“ festgesetzt. Diese Straße verbindet die Haupterschließungsstraße<br />

des Industrie- und Gewerbegebietes <strong>Aurich</strong> Nord, den „Kreihüttenmoorweg“,<br />

mit der Bundesstraße 210 „Esenser Straße“. Die geplante Straße wird<br />

für Schwerverkehr mit Überlängen und Überbreiten ausgelegt. Sie soll dreispurig mit<br />

mittiger Mehrzweckspur ausgebaut werden. Durch die Mehrzweckspur wird Begegnungsverkehr<br />

zwischen Lkw mit Überbreiten gewährleistet. Östlich der Haupterschließungsstraße<br />

ist ein separater Geh- und Radweg vorgesehen; westlich ist ein<br />

durchgehender Park- und Standstreifen für LKW geplant.<br />

Direkte Grundstückszufahrten zu dieser Straße aus den umliegenden Industrie- und<br />

Gewerbeflächen sind nur in Ausnahmefällen als Sammelzufahrt zugelassen. Ausgenommen<br />

hiervon sind drei Grundstückszufahrten am östlichen Straßenrand. Diese<br />

wurden erforderlich als Ersatzzufahrt für eine von der niedersächsischen Straßen-<br />

13<br />

Y:\alle\Bauleitplanung\<strong>284</strong> 5.Auslegung und 23.FNP Änderung ENTWURF\<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.<strong>284</strong>\<strong>Begründung</strong> 5 Auslegung Entwurf 26022010.doc

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