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Begründung Bebauungsplan Nr.: 284 „Industriegebiet ... - Stadt Aurich

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Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt<br />

Diese Festsetzung ist erforderlich, um die Ver- und Entsorgung des Industrie- und<br />

Gewerbegebietes sicherzustellen.<br />

Diese Bereiche dürfen nicht bzw. nur ausnahmsweise und in Abstimmung mit den<br />

Ver- und Entsorgungsträgern überbaut werden.<br />

Für die rechtliche Durchsetzung der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind Vereinbarungen<br />

mit den betroffenen Grundeigentümern und entsprechende Grundbucheintragungen<br />

bzw. Eintragungen von Baulasten zu Lasten der betroffenen Grundstücke<br />

erforderlich.<br />

8. Umweltprüfung / Umweltbericht<br />

Mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es sollen Teile von geschützten Feuchtbiotopen,<br />

landwirtschaftliche Flächen und Wallhecken für eine gewerbliche Bebauung<br />

planungsrechtlich überplant werden. Da damit großflächig erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes bzw. des Landschaftsbildes verbunden sind, ergibt sich<br />

eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung. Die Ergebnisse der Umweltprüfung<br />

unter Einbeziehung der Lärmschutzaspekte und der Geruchsentwicklung werden<br />

in dem als gesondertem Teil dieser <strong>Begründung</strong> beizulegenden Umweltbericht<br />

dargelegt und werden als Festsetzungen in den <strong>Bebauungsplan</strong> übernommen. Im<br />

Rahmen der Bearbeitung des Umweltberichts erfolgt die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung zum <strong>Bebauungsplan</strong>. Neben der Festsetzung interner<br />

Ausgleichsmaßnahmen zum Wallheckenschutz und zur Randeingrünung sind<br />

vorwiegend externe flächige Ausgleichsmaßnahmen in den geeigneten Ausgleichsflächensuchräumen<br />

nach dem Flächennutzungsplan auf Flächen in Georgsfeld,<br />

Schirum und Tannenhausen, im geplanten Ausgleichsflächensuchraum „Moorwald<br />

Plaggenburg“, auf einzelnen Ausgleichsflächen in Rahe, Brockzetel, Tannenhausen,<br />

Georgsfeld und Extum sowie die Wallheckenneuanlagen im Rahmen des Ersatzwallheckenprogramms<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> enthalten.<br />

Zur kontinuierlichen Beteiligung und zum Informationsaustausch wurde die Arbeitsgruppe<br />

Eingriffsregelung mit den örtlichen Naturschutzverbänden (BUND, Jägerschaft<br />

und Naturschutzbund), Vertretern der Landwirtschaft und des Entwässerungsverbandes<br />

sowie der Naturschutzbehörde und Wasserbehörde des Landkreises<br />

<strong>Aurich</strong> gegründet.<br />

Bei den zugeordneten Ausgleichsflächen wurde die landwirtschaftliche Verträglichkeit<br />

berücksichtigt. Es handelt sich um Flächen mit feuchter Standortsituation, betriebsferner<br />

Lage, schlechter Erschließungssituation, geringer Größe oder ohne<br />

landwirtschaftliche Nutzung. Die Ausgleichsflächen wurden im Hinblick auf einen naturschutzfachlich<br />

vertretbaren Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit einer<br />

Kompensationszuordnung überprüft. Aufgrund der Standortsituationen und der naturräumlichen<br />

Lage konnten entsprechende Maßnahmen nicht zugeordnet werden.<br />

Als Ausgleichsmaßnahmen werden Wald- und Hochmoorentwicklungen (teilweise<br />

nach Wiedervernässung), Waldumwandlung mit Vernässung, Grünlandextensivierung,<br />

Gewässerherstellungen sowie Wildackeranlagen vorgesehen.<br />

In schalltechnischen Untersuchen zur Industriegebietsnutzung in der Fläche sowie<br />

der Lärmsituation entlang der geplanten Straße wurde festgestellt, dass aus Sicht<br />

des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung bestehen.<br />

Mit den immissionsrelevanten flächenbezogenen Schallleistungspegeln des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es werden die entsprechenden planungsrechtlichen Vorgaben hierzu<br />

gegeben.<br />

12<br />

Y:\alle\Bauleitplanung\<strong>284</strong> 5.Auslegung und 23.FNP Änderung ENTWURF\<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.<strong>284</strong>\<strong>Begründung</strong> 5 Auslegung Entwurf 26022010.doc

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