Audi collection Motorsport
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oder ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen<br />
entstanden, so ist quattro berechtigt, die Zahlung zunächst auf<br />
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die in dem vorstehenden<br />
Satz genannten Hauptleistungen anzurechnen.<br />
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn quattro über<br />
den Betrag frei verfügen kann. Werden Wechsel oder Schecks<br />
entgegengenommen, so gilt die Zahlung erst zum Zeitpunkt der<br />
Einlösung als erfolgt. Einzugsspesen und sonstige Kosten gehen<br />
zu Lasten des Käufers.<br />
4. Im Falle des Verzugs ist quattro berechtigt, Verzugszinsen in<br />
Höhe von 5 % über dem Basiszins zu fordern. Das Recht seitens<br />
quattro, Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens zu<br />
verlangen, bleibt unberührt.<br />
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn quattro ausdrücklich<br />
schriftlich zugestimmt hat, die Forderung unbestritten<br />
ist oder wenn die Gegenansprüche rechts kräftig festgestellt<br />
worden sind.<br />
6. quattro ist berechtigt, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen<br />
Preise den allgemeinen Lieferpreisen anzupassen, sofern die<br />
entsprechenden Leistungen nicht innerhalb von vier Monaten<br />
erbracht werden und eine über vier Monate hinausgehende<br />
Leistungszeit vereinbart wurde und dies für den Käufer zumutbar<br />
ist. Für Verbraucher ist diese Regelung nicht anwendbar.<br />
VI. Liefer- und Leistungszeit<br />
1. Die von quattro genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,<br />
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes<br />
vereinbart wurde.<br />
2. Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, nur gegen<br />
Vorkasse.<br />
3. quattro ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt,<br />
solange die Lieferungen in der vereinbarten Zeit geleistet werden<br />
und die Teillieferungen/Teilleistungen für den Käufer von Interesse<br />
sind.<br />
4. Höhere Gewalt oder bei dem Verkäufer oder dessen Lieferanten<br />
eintretende Betriebs störungen, die den Verkäufer ohne eigenes<br />
Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand<br />
60 zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist<br />
zu liefern, verändern die Fristen und Termine um die Dauer der<br />
durch diese Umstände bedingten Leistungs störungen, aber<br />
höchstens um drei Wochen. Danach stehen dem Käufer die<br />
gesetzlichen Rechte zu. Das Widerrufsrecht bleibt von dieser<br />
Regelung unberührt.<br />
VII. Verzug<br />
1. Der Käufer kann nach Überschreiten eines unverbindlichen<br />
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist quattro<br />
auffordern zu liefern, spätestens aber drei Wochen nach Vertragsschluss.<br />
Mit dem Zugang der Aufforderung kommt quattro<br />
in Verzug.<br />
2. Im Falle des Verzugs haftet quattro bei Vorsatz oder grober<br />
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im<br />
Übrigen ist die Haftung für Schadensersatz neben der Leistung<br />
auf 5 % und für Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des<br />
Kaufpreises begrenzt.<br />
VIII. Gefahrübergang<br />
1. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer über.<br />
Ist der Käufer nicht Verbraucher, geht die Gefahr bereits mit<br />
Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person<br />
über, spätestens aber, wenn der Gegenstand das Lager von<br />
quattro verlässt.<br />
2. Falls der Versand ohne Verschulden von quattro unmöglich<br />
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft<br />
auf den Käufer über, soweit dieser nicht Verbraucher ist.<br />
IX. Rügepflicht<br />
Beschädigte Sendungen sind vom Käufer, der nicht Verbraucher<br />
ist, sofort bei dem abliefernden Beförderungsunternehmen zu<br />
beanstanden, das den Schaden quittieren muss. Verletzt er diese<br />
Rügepflicht, ist er verpflichtet, quattro den daraus entstandenen<br />
Schaden zu ersetzen.<br />
X. Gewährleistungs- und Haftungsregelungen<br />
1. Soweit der Käufer Verbraucher ist, ist er verpflichtet, Sach- und<br />
Rechtsmängel innerhalb von zwei Wochen, nachdem er den<br />
Mangel festgestellt hat, quattro schriftlich anzuzeigen. Verletzt<br />
der Käufer diese Rügepflicht, ist er verpflichtet, quattro<br />
den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese Regelung<br />
stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar.<br />
Bei Kaufleuten bleibt es bei der Rügepflicht nach § 377 HGB.<br />
2. Reklamationen (Gewährleistungsansprüche) können per<br />
E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich bei quattro (Adresse bzw.<br />
Nummern siehe oben) geltend gemacht werden. Reklamationsrücksendungen<br />
müssen an die quattro GmbH, c/o Docdata<br />
e-Commerce Services GmbH, Lindberghstraße 2, 85399 Hallbergmoos<br />
gesandt werden. Im Fall eines Mangels trägt quattro<br />
die Kosten der Rücksendung. Bei Lieferung fehlerhafter Ware<br />
kommt quattro das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und<br />
Ersatzlieferung zu, sofern der Käufer nicht Verbraucher ist.<br />
Der Käufer ist nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen<br />
zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt<br />
berechtigt und kann Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.<br />
Über die gesetzliche Gewährleistungsregelung hinausgehende<br />
Garantiezusagen von Herstellern gelieferter Produkte<br />
richten sich gegen diese Hersteller.<br />
3. quattro haftet bei der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit sowie generell bei allen auf Vorsatz oder<br />
grober Fahrlässigkeit beruhenden Schäden nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen. Im Übrigen haftet quattro, egal aus<br />
welchem Rechtsgrund, nur wegen der schuldhaften Verletzung<br />
wesentlicher Vertragspflichten oder soweit quattro den Mangel<br />
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit<br />
des Liefergegenstands übernommen hat. Der Schadensersatz<br />
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf<br />
den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die<br />
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.<br />
XI. Verjährung<br />
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren innerhalb<br />
von einem Jahr, es sei denn bei arglistigem Verschweigen von<br />
Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit<br />
durch quattro.<br />
2. Ist der Käufer Verbraucher, verjähren die Ansprüche wegen