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Audi collection Motorsport

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oder ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen<br />

entstanden, so ist quattro berechtigt, die Zahlung zunächst auf<br />

die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die in dem vorstehenden<br />

Satz genannten Hauptleistungen anzurechnen.<br />

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn quattro über<br />

den Betrag frei verfügen kann. Werden Wechsel oder Schecks<br />

entgegengenommen, so gilt die Zahlung erst zum Zeitpunkt der<br />

Einlösung als erfolgt. Einzugsspesen und sonstige Kosten gehen<br />

zu Lasten des Käufers.<br />

4. Im Falle des Verzugs ist quattro berechtigt, Verzugszinsen in<br />

Höhe von 5 % über dem Basiszins zu fordern. Das Recht seitens<br />

quattro, Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens zu<br />

verlangen, bleibt unberührt.<br />

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn quattro ausdrücklich<br />

schriftlich zugestimmt hat, die Forderung unbestritten<br />

ist oder wenn die Gegenansprüche rechts kräftig festgestellt<br />

worden sind.<br />

6. quattro ist berechtigt, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen<br />

Preise den allgemeinen Lieferpreisen anzupassen, sofern die<br />

entsprechenden Leistungen nicht innerhalb von vier Monaten<br />

erbracht werden und eine über vier Monate hinausgehende<br />

Leistungszeit vereinbart wurde und dies für den Käufer zumutbar<br />

ist. Für Verbraucher ist diese Regelung nicht anwendbar.<br />

VI. Liefer- und Leistungszeit<br />

1. Die von quattro genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,<br />

sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes<br />

vereinbart wurde.<br />

2. Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, nur gegen<br />

Vorkasse.<br />

3. quattro ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt,<br />

solange die Lieferungen in der vereinbarten Zeit geleistet werden<br />

und die Teillieferungen/Teilleistungen für den Käufer von Interesse<br />

sind.<br />

4. Höhere Gewalt oder bei dem Verkäufer oder dessen Lieferanten<br />

eintretende Betriebs störungen, die den Verkäufer ohne eigenes<br />

Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand<br />

60 zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist<br />

zu liefern, verändern die Fristen und Termine um die Dauer der<br />

durch diese Umstände bedingten Leistungs störungen, aber<br />

höchstens um drei Wochen. Danach stehen dem Käufer die<br />

gesetzlichen Rechte zu. Das Widerrufsrecht bleibt von dieser<br />

Regelung unberührt.<br />

VII. Verzug<br />

1. Der Käufer kann nach Überschreiten eines unverbindlichen<br />

Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist quattro<br />

auffordern zu liefern, spätestens aber drei Wochen nach Vertragsschluss.<br />

Mit dem Zugang der Aufforderung kommt quattro<br />

in Verzug.<br />

2. Im Falle des Verzugs haftet quattro bei Vorsatz oder grober<br />

Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im<br />

Übrigen ist die Haftung für Schadensersatz neben der Leistung<br />

auf 5 % und für Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des<br />

Kaufpreises begrenzt.<br />

VIII. Gefahrübergang<br />

1. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer über.<br />

Ist der Käufer nicht Verbraucher, geht die Gefahr bereits mit<br />

Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person<br />

über, spätestens aber, wenn der Gegenstand das Lager von<br />

quattro verlässt.<br />

2. Falls der Versand ohne Verschulden von quattro unmöglich<br />

wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft<br />

auf den Käufer über, soweit dieser nicht Verbraucher ist.<br />

IX. Rügepflicht<br />

Beschädigte Sendungen sind vom Käufer, der nicht Verbraucher<br />

ist, sofort bei dem abliefernden Beförderungsunternehmen zu<br />

beanstanden, das den Schaden quittieren muss. Verletzt er diese<br />

Rügepflicht, ist er verpflichtet, quattro den daraus entstandenen<br />

Schaden zu ersetzen.<br />

X. Gewährleistungs- und Haftungsregelungen<br />

1. Soweit der Käufer Verbraucher ist, ist er verpflichtet, Sach- und<br />

Rechtsmängel innerhalb von zwei Wochen, nachdem er den<br />

Mangel festgestellt hat, quattro schriftlich anzuzeigen. Verletzt<br />

der Käufer diese Rügepflicht, ist er verpflichtet, quattro<br />

den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese Regelung<br />

stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar.<br />

Bei Kaufleuten bleibt es bei der Rügepflicht nach § 377 HGB.<br />

2. Reklamationen (Gewährleistungsansprüche) können per<br />

E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich bei quattro (Adresse bzw.<br />

Nummern siehe oben) geltend gemacht werden. Reklamationsrücksendungen<br />

müssen an die quattro GmbH, c/o Docdata<br />

e-Commerce Services GmbH, Lindberghstraße 2, 85399 Hallbergmoos<br />

gesandt werden. Im Fall eines Mangels trägt quattro<br />

die Kosten der Rücksendung. Bei Lieferung fehlerhafter Ware<br />

kommt quattro das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und<br />

Ersatzlieferung zu, sofern der Käufer nicht Verbraucher ist.<br />

Der Käufer ist nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt<br />

berechtigt und kann Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.<br />

Über die gesetzliche Gewährleistungsregelung hinausgehende<br />

Garantiezusagen von Herstellern gelieferter Produkte<br />

richten sich gegen diese Hersteller.<br />

3. quattro haftet bei der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit sowie generell bei allen auf Vorsatz oder<br />

grober Fahrlässigkeit beruhenden Schäden nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen. Im Übrigen haftet quattro, egal aus<br />

welchem Rechtsgrund, nur wegen der schuldhaften Verletzung<br />

wesentlicher Vertragspflichten oder soweit quattro den Mangel<br />

arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit<br />

des Liefergegenstands übernommen hat. Der Schadensersatz<br />

für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf<br />

den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die<br />

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.<br />

XI. Verjährung<br />

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren innerhalb<br />

von einem Jahr, es sei denn bei arglistigem Verschweigen von<br />

Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit<br />

durch quattro.<br />

2. Ist der Käufer Verbraucher, verjähren die Ansprüche wegen

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