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Niederschrift - Stadt Arnstadt

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S t a d t A r n s t a d t 7. Juli 2008<br />

Sitzungsbeginn: 16:00 Uhr<br />

Sitzungsende: 20:35 Uhr<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche 40. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

am 12.06.2008<br />

Sitzungsort: <strong>Stadt</strong>brauerei, <strong>Stadt</strong>halle - Tagungsraum<br />

Brauhausstraße 1 - 3<br />

99310 <strong>Arnstadt</strong><br />

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die der <strong>Niederschrift</strong> beigefügt<br />

sind.<br />

Wie folgt unterschrieben<br />

Vorsitzender :_________________________________________________<br />

Schriftführer/in :_________________________________________________<br />

Urkundspersonen :_________________________________________________<br />

:_________________________________________________<br />

:_________________________________________________<br />

:_________________________________________________


Name<br />

Fraktion<br />

Hans-Christian Köllmer<br />

Fraktion Pro <strong>Arnstadt</strong><br />

Dr. Rita Bader<br />

Fraktion DIE LINKE<br />

Sabine Berninger<br />

Fraktion DIE LINKE<br />

Steffen Dittes<br />

Fraktion DIE LINKE<br />

Frank Kuschel<br />

Fraktion DIE LINKE<br />

Rosedore Kutzner<br />

Fraktion DIE LINKE<br />

Klaus-Dieter Maier<br />

Fraktion DIE LINKE<br />

Simone Mergell<br />

Fraktion DIE LINKE<br />

Gerhard Pein<br />

Fraktion DIE LINKE<br />

Thomas Schneider<br />

Fraktion DIE LINKE<br />

Rosemarie Dreißigacker<br />

CDU-Fraktion<br />

Horst Höhne<br />

CDU-Fraktion<br />

Helmut Hüttner<br />

CDU-Fraktion<br />

Dr. Reinhard Köhler<br />

CDU-Fraktion<br />

Sebastian Köhler<br />

CDU-Fraktion<br />

Uwe Kreienbrock<br />

CDU-Fraktion<br />

Angelika Weist<br />

CDU-Fraktion<br />

Georg Bräutigam<br />

Fraktion Pro <strong>Arnstadt</strong><br />

Michael Gruber<br />

Fraktion Pro <strong>Arnstadt</strong><br />

Matthias Köllmer<br />

Fraktion Pro <strong>Arnstadt</strong><br />

Mario Läbe<br />

Fraktion Pro <strong>Arnstadt</strong><br />

Joachim Lindner<br />

Fraktion Pro <strong>Arnstadt</strong><br />

Teilnehmerverzeichnis<br />

Stimmberechtigung<br />

Ja Nein<br />

Funktion<br />

Anwesenheit<br />

Bemerkung<br />

X Bürgermeister<br />

Vertreten<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Entschuldigt fehlend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Unentschuldigt fehlend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Unentschuldigt fehlend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Entschuldigt fehlend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Entschuldigt fehlend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Entschuldigt fehlend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

2


Johann-Georg Mahler<br />

Fraktion Pro <strong>Arnstadt</strong><br />

Erwin Erdmann<br />

SPD-Fraktion<br />

Stephan Kunze<br />

SPD-Fraktion<br />

Martina Lang<br />

SPD-Fraktion<br />

Marlies Langer<br />

SPD-Fraktion<br />

Jörg Hilbrecht<br />

Fraktion Bürgerforum <strong>Arnstadt</strong>/FDP<br />

Karl-Heinz Trefflich<br />

Fraktion Bürgerforum <strong>Arnstadt</strong>/FDP<br />

Herbert Franz<br />

Fraktion Bürgerforum <strong>Arnstadt</strong>/FDP<br />

Dirk Sterzik<br />

Fraktion Bürgerforum <strong>Arnstadt</strong>/FDP<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Entschuldigt fehlend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

X <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />

Anwesend<br />

Rüdiger Carnarius X Ortsbürgermeister Dosdorf/Espenfeld<br />

Anwesend<br />

Werner Trefflich X Ortsbürgermeister Angelhausen/Oberndorf<br />

Anwesend<br />

Norbert Wulf X Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes<br />

Anwesend<br />

Hans-Ludwig Gläßer X Stellv. Leiter der Kämmerei<br />

Anwesend<br />

Michael Kopf X Leiter des Haupt- und Personalamtes<br />

Anwesend<br />

Jutta Koch X Amt. Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes<br />

Anwesend<br />

Ulrich Böttcher Verwaltung 1. Beigeordneter<br />

Anwesend<br />

Angelika Stiel Verwaltung Leiterin des Bürger- und <strong>Stadt</strong>ratsbüros<br />

Anwesend<br />

Peggy Fiebig Verwaltung Schriftführerin<br />

Anwesend<br />

Maria Henze Verwaltung MA Bürger- und <strong>Stadt</strong>ratsbüro<br />

Anwesend<br />

3


Öffentlicher Teil:<br />

Tagesordnung<br />

1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Feststellung<br />

der Beschlussfähigkeit<br />

2 Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der 39. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong><br />

vom 17.04.2008 (öffentlicher Teil)<br />

(Beschlussvorlagen-Nr: 2008/0799)<br />

3 Tätigkeitsbericht des Bürgermeisters und Beschlusskontrolle<br />

4 Anfragen der Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates<br />

5 Grundsatzerklärung zum Zusammengehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> mit der <strong>Stadt</strong><br />

Plaue und der Gemeinde Gossel<br />

(Beschlussvorlagen-Nr: 2008/0791)<br />

5.1 Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage-Nr. 2008/0791 - Grundsatzerklärung<br />

zum Zusammengehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> mit der <strong>Stadt</strong> Plaue<br />

Hier: Grundsatzerklärung zum Zusammengehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> mit der Gemeinde<br />

Ichtershausen<br />

(Beschlussantrag-Nr: 2008/0797)<br />

5.2 Grundsatzerklärung zum Zusammenschluss mit der Wachsenburggemeinde<br />

(Beschlussantrag-Nr: 2008/0819)<br />

6 1. Änderung Bebauungsplan <strong>Arnstadt</strong> ''Muhmengasse'' - Abwägung und Beschluss<br />

zur erneuten Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

(Beschlussvorlagen-Nr: 2008/0782)<br />

6 1. Änderung Bebauungsplan <strong>Arnstadt</strong> Muhmengasse - Abwägung und Beschluss<br />

zur erneuten Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

2008/0782<br />

hier. Verkehrskonzept<br />

(Beschlussvorlagen-Nr: 2008/0840)<br />

7 Entscheidung zur Fortführung des Schadensersatzprozesses <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> ./.<br />

Freistaat Thüringen in Sachen Rudisleben<br />

(Beschlussvorlagen-Nr: 2008/0824)<br />

8 Bebauungsplan <strong>Arnstadt</strong> ''Erfurter Kreuz Süd-West'' - Billigungs- und Offenlegungsbeschluss<br />

(Beschlussvorlagen-Nr: 2008/0783)<br />

9 Feuerwehr- und Brandschutzkonzeption<br />

(Beschlussantrag-Nr: 2008/0825)<br />

4


10 Entgeltfreie Werbeflächen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong><br />

(Beschlussantrag-Nr: 2008/0826)<br />

11 Verzicht auf Rechtsmittel<br />

(Beschlussantrag-Nr: 2008/0827)<br />

12 Volksbegehren mehr Demokratie in Thüringer Kommunen<br />

(Beschlussantrag-Nr: 2008/0828)<br />

13 Beendigung der unbegründeten Verunsicherung durch den Werkleiter des Wasser-<br />

und Abwasserzweckverbandes <strong>Arnstadt</strong> und Umgebung (WAZV)<br />

(Beschlussantrag-Nr: 2008/0829)<br />

TOP 1<br />

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und<br />

Beschlußfähigkeit<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungs- und<br />

termingemäße Einladung fest.<br />

Die Beschlussfähigkeit des <strong>Stadt</strong>rates war zu Beginn der Sitzung mit 22 anwesenden<br />

Mitgliedern mit 70,9 % gegeben.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher begrüßte die Bürgermeister der Nachbargemeinden.<br />

Er stellte die anwesenden neuen Mitarbeiterinnen vor. Zum einen sei dies Frau Maria<br />

Henze, welche für die Zeit der Elternzeit von Frau Ostenforth im Bürger- und <strong>Stadt</strong>ratsbüro<br />

tätig sein werde. Des weiteren stellte er seine Referentin, Frau Marion Lüttich vor,<br />

welche seine Arbeit für die weitere Amtszeit unterstützen werde.<br />

Änderung und Erweiterung der Tagesordnung<br />

Der Beschlussantrag-Nr. 2008/0805 – Bestellung eines hauptamtlichen <strong>Stadt</strong>brandmeisters<br />

– von der Fraktion der CDU wurde in Absprache mit der Fraktion bis zur abschließenden<br />

Behandlung der Feuerwehrsatzung zurückgestellt.<br />

Der Beschlussantrag-Nr. 2008/0830 – Aufnahme von Gesprächen mit der Gemeinde<br />

Gossel – wurde in Absprache mit der Fraktion der CDU zurückgezogen.<br />

Von der Fraktion der CDU lag der Beschlussantrag-Nr. 2008/0834 – Änderungsantrag<br />

zum Änderungsantrag zum Beschlussantrag-Nr. 2008/0797 zur Aufnahme auf die Tagesordnung<br />

vor. Der Antrag wurde dem Tagesordnungspunkt 5.1 zugeordnet.<br />

In der Sitzung des Ausschusses Jugend, Sport und Soziales am 03.06.2008 habe die<br />

Fraktion der SPD mitgeteilt, dass die Beschlussanträge-Nr. 2008/0811 – <strong>Stadt</strong>rundgang<br />

und Neubürgerempfang – und Nr. 2008/0812 – Inhalte für das Neubürgerscheckheft –<br />

bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses zurückgestellt werden.<br />

5


Von der Fraktion DIE LINKE lag der Beschlussantrag-Nr. 2008/0835 – Erhalt der Bauhausarchitektur<br />

in <strong>Arnstadt</strong> – zur Aufnahme auf die Tagesordnung vor.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes begründete die Dringlichkeit. Mit diesem Antrag<br />

begehre die Fraktion den Sicherungskauf des ehemaligen alten Milchhofes. Vom<br />

Grundsatz her sei keine Dringlichkeit geboten, aber nach vorliegender Information, gebe<br />

es ein Antragsverfahren zum Abriss bei der unteren Denkmalschutzbehörde. Wenn<br />

die <strong>Stadt</strong> nicht schnellstmöglich entscheide und handele, laufe man Gefahr, dass ein<br />

weiteres architektonisch bedeutsames Gebäude der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> dem Abriss preisgegeben<br />

werde. Deshalb sei eine dringliche Beratung dieses Antrages geboten. Inhaltlich<br />

werde man bei der Beratung dieses Tagesordnungspunktes weitere Ausführungen<br />

machen.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher schlug der einreichenden Fraktion vor, diesen Antrag<br />

in den Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss und in den Finanzausschuss zu verweisen.<br />

Er würde dann kurzfristig ein Gespräch mit der unteren Denkmalschutzbehörde<br />

suchen und darum bitten, dass die Entscheidung des Abrissantrages so lange zurückgestellt<br />

werde, bis sich der <strong>Stadt</strong>rat in seiner Sitzung am 10.07.2008 abschließend mit<br />

diesem Thema befasst habe. Er fragte den Einreicher, ob dieser damit einverstanden<br />

sei.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes fragte, wie sicher eine Absprache mit der<br />

unteren Denkmalschutzbehörde sei. Die Äußerung des Wunsches allein habe noch<br />

nicht das Handeln des Landratsamtes zur Folge. Insofern wäre hier eine inhaltliche<br />

Auseinandersetzung notwendig. Wenn zugesichert werden könne, dass bis zur abschließenden<br />

Beratung im <strong>Stadt</strong>rat keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden,<br />

gebe es dem Verfahren sicherlich nichts entgegenzusetzen.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher informierte, dass man eine 2/3 Mehrheit brauche<br />

um diesen Punkt auf die Tagesordnung zu heben.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes sagte, wenn man fraktionsübergreifend der<br />

Meinung sei, dass man dies in den nächsten Sitzungen beraten wolle, sei es auch kein<br />

Problem, diesen Antrag der Form halber auf die Tagesordnung zu setzen. Herr Böttcher<br />

sei in der Lage, den Hintergrund zu erörtern. Er wisse offensichtlich über das Verfahren<br />

bescheid. Dann sei auch die Grundlage für die Beratung im Bauausschuss geschaffen.<br />

Wenn man es nicht auf die Tagesordnung nehme, bleibe es der Fraktion unbenommen,<br />

diesen Antrag im Bauausschuss zu stellen. Wichtig sei, dass im <strong>Stadt</strong>rat eine Entscheidung<br />

getroffen werde, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Hilbrecht äußerte, dass die Fraktion den Vorschlag<br />

von Herrn Böttcher unterstütze.<br />

Der Beschlussantrag-Nr. 2008/0835 - Erhalt der Bauhausarchitektur in <strong>Arnstadt</strong> -<br />

wird in Abstimmung mit der einreichenden Fraktion DIE LINKE in den Bau-, Vergabe-<br />

und Umweltausschuss verwiesen.<br />

Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Beschlussvorlage-Nr. 2008/0782<br />

wird dem Tagesordnungspunkt 6 zugeordnet.<br />

Die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.<br />

6


Die Tagesordnung wurde in ihrer Gesamtheit einstimmig genehmigt.<br />

TOP 2<br />

Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der 39. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong><br />

vom 17.04.2008 (öffentlicher Teil)<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Mahler erwähnte, dass er in der Anwesenheitsliste<br />

in der <strong>Niederschrift</strong> als Ortsbürgermeister von Rudisleben bezeichnet werde. Dies sei<br />

falsch und müsse geändert werden.<br />

Beschlusstext:<br />

Die <strong>Niederschrift</strong> der 39. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> vom 17.04.2008<br />

(öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Absatz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in<br />

der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003 S.41) genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

22 Anwesend<br />

19 Ja-Stimmen<br />

0 Gegenstimmen<br />

3 Enthaltungen<br />

0 Befangen -angenommen-<br />

Beschluss Nr.: 2008/0799<br />

TOP 3<br />

Tätigkeitsbericht des Bürgermeisters und Beschlußkontrolle<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher informierte über den Unfall in der Kindertagesstätte<br />

„Regenbogen“, Auf der Setze, am vergangenen Freitag. Während eines Zuckertütenfestes,<br />

bei dem die Eltern und Geschwister der Schulkinder zugegen gewesen seien,<br />

sei ein Spielgerät zusammengebrochen. Dabei seien zwei Kinder verletzt worden.<br />

Die Kinder wurden im Krankenhaus behandelt. Ein Kind konnte mit den Eltern gleich<br />

wieder nach Hause und das andere Kind sei bis Montag in ärztlicher Behandlung gewesen.<br />

Man habe diese Familie am Dienstag besucht, um sich seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong><br />

zu entschuldigen und um sich ein Bild vom Zustand der Kinder zu machen. Die Untersuchungen<br />

zum Vorfall laufen noch. Dessen ungeachtet, dass die Spielgeräte jährlich<br />

überprüft werden, sei eine Sonderprüfung durch die Unfallkasse und den TÜV Thüringen<br />

veranlasst worden. Diese Überprüfung solle in den nächsten Wochen vonstatten<br />

gehen. Falls sich bei dieser Sonderprüfung weitere Beanstandungen ergeben sollten,<br />

werde man die zuständigen Ausschüsse mit den Ergebnissen konfrontieren und man<br />

müsse sich über die Finanzierung unterhalten.<br />

7


Weiter informierte er, dass am 17.06.2008 um 19:00 Uhr eine Gedenkveranstaltung<br />

zum 55. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR im Arnstädter Theater stattfinde.<br />

Eine Einladung sei allen <strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern zugegangen.<br />

Es gab keine weiteren Fragen zum Tätigkeitsbericht.<br />

TOP 4<br />

Anfragen der Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates<br />

Die Antwort zur Anfrage von Frau Kutzner zur <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 17.04.2008 bezüglich<br />

des 70. Jahrestages der Pogromnacht am 09.11.2008 ist am 30.05.2008 versandt<br />

worden.<br />

Die Antwort auf die Anfrage von Herrn Dittes zur <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 17.04.2008 zur<br />

Gestaltungssatzung ist am 30.05.2008 versandt worden.<br />

Die Antwort zur Anfrage von Frau Dr. Bader vom 20.05.2008 bezüglich der sich im<br />

städtischen Eigentum befindlichen Litfasssäulen wurde zur heutigen Sitzung übergeben.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher informierte, dass in der Antwort zur Anfrage bezüglich<br />

der Litfaßsäulen leider ein Fehler sei. Er habe an einer Stelle im Text „<strong>Stadt</strong>werke<br />

<strong>Arnstadt</strong> GmbH“ geschrieben. Es heiße aber tatsächlich “<strong>Stadt</strong>marketing <strong>Arnstadt</strong><br />

GmbH“. Er bat darum, diesen Begriff auszutauschen.<br />

Die Antwort zur Anfrage von Herrn Dittes im nichtöffentlichen Teil der <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

am 17.04.2008 zur Feuerwehr wurde am 30.05.2008 versandt.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher wolle wissen, ob es zu den vorliegenden Antworten<br />

noch Nachfragen gebe.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes stellte bei der Beantwortung der Anfrage zur<br />

Schlossstraße fest, dass die Frage lautete, wie die Verwaltung die Auffassung rechtfertige,<br />

dass der Gleichbehandlungsgrundsatz hier nicht verletzt worden sei. Eine solche<br />

Frage sei nicht damit beantwortet, dass hier geschrieben werde, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

gewahrt worden sei. Er bat um Beantwortung der Frage.<br />

Frau Kutzner habe eine Anfrage an die <strong>Stadt</strong>verwaltung gerichtet und habe eine Antwort<br />

von der <strong>Stadt</strong>marketing <strong>Arnstadt</strong> GmbH bekommen. Es wäre schön, die Antwort<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung auf diese Frage zu bekommen.<br />

Im Bezug auf die Erweiterung der Frage im nichtöffentlichen Teil, gebe es eine Antwort,<br />

welche im nichtöffentlichen Teil nicht mehr zu behandeln sei. Hier gehe es um eine<br />

Rechtsfrage. Er fragte, ob er die Antwort insofern verstehen dürfe, dass die Angehörigen<br />

der Freiwilligen Feuerwehr im Dienst der Gemeinden stehen. Er bat um eine klare<br />

Aussage dazu, ob tatsächlich im Sinne des öffentlichen Dienstrechtes ein Dienstverhältnis<br />

vorliege. Er wolle dazu auch eine Begründung. Das was vorliege, könne nicht als<br />

Antwort akzeptiert werden.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher fragte Herrn Wulf, ob der den Teil zur Feuerwehr<br />

jetzt beantworten könne.<br />

8


Der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Herr Wulf antwortete, dass er die Beantwortung<br />

schriftlich vornehmen werde.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Frau Kutzner wolle wissen, ob sie das Anschreiben der<br />

<strong>Stadt</strong>marketing <strong>Arnstadt</strong> GmbH so interpretiere, dass das Bürger- und <strong>Stadt</strong>ratsbüro für<br />

diese Aufgabe verantwortlich sei.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher erklärte, dass geplant sei, so vorzugehen, wie in<br />

den vergangenen Jahren. Wenn Erweiterungen gewünscht seien, müsse man diese<br />

besprechen und gemeinsam organisieren. Er könne sich vorstellen, dass die Arbeitsgruppe<br />

„Demokratie braucht Zivilcourage“ das passende Gremium sein könne.<br />

Die Beantwortung zur Nachfrage zum Gleichbehandlungsgrundsatz (Anfrage zur<br />

Schlossstraße) werde man schriftlich ergänzen.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel bezog sich noch einmal auf die Antwort der<br />

<strong>Stadt</strong>marketing <strong>Arnstadt</strong> GmbH zum 70. Jahrestag der Pogromnacht. Daraus gehe hervor,<br />

dass die <strong>Stadt</strong>marketing <strong>Arnstadt</strong> GmbH sich nicht zuständig fühle, sondern sage,<br />

wenn was stattfinde, müsse das die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> organisieren. Die AG „Demokratie<br />

braucht Zivilcourage“ verweise darauf, dass am 09.11.2008 im Rahmen eines Gottesdienstes<br />

in der Bachkirche ein Gedenken des Landrates stattfinde. Man gehe davon<br />

aus, dass die <strong>Stadt</strong>verwaltung bis heute an keine Veranstaltung denke, um dem 70.<br />

Jahrestag der Pogromnacht zu gedenken. Die Arnstädter Synagoge sei ein Opfer dieser<br />

Pogromnacht. Er halte es für erforderlich, dass die <strong>Stadt</strong> sich dieses Gedenktages<br />

selbst annehme und nicht darauf verweise, was die AG „Demokratie braucht Zivilcourage“<br />

veranstalte. Das dies in Abstimmung mit dieser AG geschehe sei ja sinnvoll. Man<br />

bat dem Bürgermeister darum, dem <strong>Stadt</strong>rat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man<br />

diesen Gedenktag begehe.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes habe eine Nachfrage zur Antwort zum<br />

Einsatzleitwagen der Feuerwehr. Ein Teil der <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder habe dazu am gestrigen<br />

Tage eine E-Mail bekommen. Offensichtlich sei diese Person Angehöriger der<br />

Arnstädter Feuerwehr. Daraus gehe hervor, dass das Problem der Einsatzfähigkeit<br />

oder der Nichteinsatzfähigkeit des Einsatzleitwagens nicht gelöst sei. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

habe mitgeteilt, dass der Einsatz des Einsatzleitwagens 1 unmittelbar nach Übergabe<br />

aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich gewesen sei. Er wolle wissen,<br />

welche versicherungsrechtliche Gründe dies gewesen seien und warum diese<br />

nicht bei Erwerb und Übergabe des Einsatzleitwagens geklärt wurden. Weiter wolle er<br />

wissen, ob diese versicherungsrechtlichen Gründe mittlerweile ausgeräumt seien, so<br />

dass der Einlatzleitwagen für die Feuerwehren zum Einsatz kommen könne. Weiterhin<br />

führe die Verwaltung aus, dass der Einsatzleitwagen nur für Großschadenslagen angeschafft<br />

worden sei. Er wolle wissen, wie viele Großschadenslagen es in <strong>Arnstadt</strong> gebe,<br />

um einen solchen Einsatzleitwagen vorzuhalten. Bei allen anderen Schadenslagen solle<br />

dieser nicht zum Einsatz kommen. Sinnvoll wäre es doch, die mit dem Einsatzleitwagen<br />

angeschaffte Technik auch bei anderen Schadenslagen einzusetzen. Denn dies sei eine<br />

wesentliche Erleichterung der Arbeit der Feuerwehr.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher sagte eine schriftliche Beantwortung dieser Nachfragen<br />

zu.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Frau Kutzner teilte mit, dass sie während eines Gospelkonzertes<br />

in der Traukirche in Dornheim mit einem Besucher aus Jena gesprochen habe.<br />

Dieser habe von Jena aus einen Hinweis vermisst, wie und wo die Traukirche „Jo-<br />

9


hann-Sebastian Bach“ in Dornheim zu finden sei. Sie wolle wissen, ob es möglich sei,<br />

ein Hinweisschild zu installieren. Oder habe der Besucher etwas übersehen?<br />

Der Geschäftsführer der <strong>Stadt</strong>marketing <strong>Arnstadt</strong> GmbH Herr Gösel antwortete,<br />

dass die <strong>Stadt</strong>marketing <strong>Arnstadt</strong> GmbH seit August 2007 überörtliche braune touristische<br />

Wegweiser beantragt habe. Das Ausweisen der Traukirche in Dornheim sei hier<br />

integriert. Der Antrag liege noch im Ministerium zur Bearbeitung und eine Rückinformation<br />

seitens des Ministeriums sei noch nicht erfolgt.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Pein äußerte, dass der Landrat angekündigt habe,<br />

Gespräche mit der <strong>Stadt</strong> aufzunehmen, um das Neideck-Gymnasium am Schlossplatz<br />

mit Mitteln der Städtebauförderung zu sanieren. Er wolle wissen, ob diese Gespräche<br />

bereits aufgenommen worden seien und ob es bereits klare Vorstellungen von beiden<br />

Seiten und Ergebnisse gebe. Das Gebäude des Neideck-Gymnasiums sei ja von herausragender<br />

Bedeutung.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher antwortete, dass die Initiative zu diesen Abstimmungen<br />

von der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> ausgegangen sei. Nach der Novellierung der Städtebauförderrichtlinie<br />

bestehe auch die Möglichkeit, Schulgebäude mit in die Sanierung zu<br />

bringen. Die Abstimmungsgespräche mit dem Landesverwaltungsamt und der Kreisverwaltung<br />

laufen momentan betreffend zweier Schulen. Diese seien das Neideck-<br />

Gymnasium und die Schule Am Plan. Es habe gestern einen Abstimmungstermin dazu<br />

mit dem Landesverwaltungsamt gegeben. Allerdings seien Fragen offen geblieben. In<br />

der nächsten Woche habe man eine letzte Abstimmung dazu.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Frau Mergell wolle wissen, wer am neuen Rewe-Markt in<br />

der Turnvater-Jahn-Straße das Hausrecht ausübe. Die Freifläche werde mittlerweile als<br />

öffentlicher Partyraum genutzt. In der Nacht werde gefeiert und schon morgens gegen<br />

10:00 Uhr müsse ein Krankenwagen alkoholisierte Personen abtransportieren. Welche<br />

Möglichkeit habe die <strong>Stadt</strong>, hier einzugreifen.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher informierte, dass der Eigentümer das Hausrecht<br />

ausübe. Die Fläche sei öffentlich zugänglich und für den Eigentümer sei es sicherlich<br />

unmöglich, immer dafür zu sorgen, dass der Platz nicht so genutzt werden solle. Es haben<br />

dort in den letzten Wochen sporadisch Polizeikontrollen stattgefunden. Diese führen<br />

dazu, dass der sich dort aufhaltende Personenkreis an andere Orte in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Arnstadt</strong> begebe.<br />

Der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Herr Wulf erklärte, dass die Situation<br />

von Frau Mergell zutreffend geschildert worden sei. Das Eingreifen unter ordnungsrechtlichen<br />

Gesichtspunkten (Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung) sei bei<br />

Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum nicht so einfach. Es reiche für ein Eingreifen<br />

im Einzelfall nicht aus, wenn hier Alkohol getrunken werde, ohne dass es zu Vorfällen<br />

komme. Im Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerfragen und Ordnungsangelegenheiten<br />

sei dieses Thema auch schon auf der Tagesordnung gewesen. Angesprochen wurden<br />

das allgemeine Alkoholverbot in bestimmten <strong>Stadt</strong>teilen und eine Verordnung zum<br />

Verbot von Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit. Auch hier gebe es eindeutige<br />

Rechtssprechungen, welche sehr strenge Anforderungen stellen. In Thüringen gebe es<br />

allerdings mehrere Städte, welche dies im Rahmen ihrer <strong>Stadt</strong>ordnung eingeführt haben.<br />

Man müsse aber sagen, dass diese <strong>Stadt</strong>ordnungen seinerzeit ohne große Prüfung<br />

durchgegangen sind.<br />

10


Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes erwiderte, dass das ordnungsrechtliche Reagieren<br />

nicht das Problem löse, sondern nur verlagere. Die <strong>Stadt</strong> werde sich sehr leicht<br />

dem Vorwurf aussetzen, dass es ihr nur darum gehe, im öffentlichen Bild etwas zu verändern.<br />

Er wolle wissen, ob über die pädagogische Sozialarbeit versucht wurde, hier<br />

Kontakt aufzunehmen und Hilfe anzubieten.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher sagte, dass er dies nicht sofort beantworten könne.<br />

Er werde sich erkundigen.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Frau Mergell habe noch eine Nachfrage zur Arnstädter<br />

Tafel. Inwieweit gebe es Ergebnisse zu neuen Räumlichkeiten. Seit 2005 sei bekannt,<br />

dass es Probleme gebe.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher antwortete, dass es mit der Unterbringung im<br />

Parkweg nicht geklappt habe. Die Tafel habe zu den bisherigen Räumlichkeiten weitere<br />

dazu bekommen und renoviere diese. Die Lage sei wohl etwas entspannter. Aber das<br />

grundsätzliche Problem sei noch nicht gelöst.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Hilbrecht wolle zu dieser Thematik etwas ergänzen.<br />

Er habe mit Vertretern des Vorstandes der Arnstädter Tafel Gespräche geführt. So<br />

dramatisch, wie es an verschiedenen Stellen dargestellt werde, sei es nicht. Man habe<br />

weitere Räume dazu bekommen, so das die vorherige Situation nicht mehr gegeben<br />

sei. Man habe jetzt Zeit, nach anderen und besseren Räumlichkeiten zu suchen. Dabei<br />

solle man die Arnstädter Tafel unterstützen. Auch wenn Anträge auf finanzielle Mittel<br />

gestellt werden, werde man versuchen zu helfen. Die Bemühungen des Bürgermeisters<br />

und der Vertreter im Ausschuss Jugend, Sport, Soziales gehen weiter. Man müsse abwarten,<br />

bis es ein zufriedenstellendes Ergebnis gebe.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Höhne äußerte, dass er mit der Landtagspräsidentin<br />

zu Besuch in der <strong>Arnstadt</strong>er Tafel gewesen sei. Es sei natürlich gesagt worden, dass<br />

man sich besser fühlen würde, wenn man größere Räumlichkeiten hätte. Aber zur Zeit<br />

sei man mit den Räumlichkeiten zufrieden. Man brauche dringend einen neuen Kühlschrank.<br />

Die <strong>Stadt</strong> habe 750,00 € für einen Kühlschrank zur Verfügung gestellt.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel erklärte, dass der Kämmerer der <strong>Stadt</strong> seit<br />

längerer Zeit freigestellt sei. Er wolle wissen, wie hier der Sachstand sei.<br />

In der letzten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates habe er eine Nachfrage zu den illegalen Müllablagerungen<br />

an der Umgehungsstraße in Richtung Bittstedt gestellt. Bis zum Wochenende<br />

habe sich dort nichts getan. Es habe die Zusage gegeben, dass die <strong>Stadt</strong> mit dem<br />

Landkreis, welcher für die Abfallbeseitigung zuständig sei, Kontakt aufnehme. Er habe<br />

den Eindruck, dass sich diese illegale Müllablagerung dort verstetige und deshalb müsse<br />

dies so schnell wie möglich beseitigt werden.<br />

Seine nächste Frage beziehe sich auf den Rechnungsprüfungsbericht für das Haushaltsjahr<br />

2006. Nach den Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung hätte der<br />

Rechnungsprüfungsbericht dem <strong>Stadt</strong>rat spätestens am 31.12.2007 übergeben werden<br />

müssen. Jetzt habe man Juni 2008 und der Bericht liege dem <strong>Stadt</strong>rat bisher nicht vor.<br />

Er wolle wissen, wie der Bearbeitungsstand zum Rechnungsprüfungsbericht 2006 sei.<br />

In der Ichtershäuser Straße werde in absehbarer Zeit eine Verkaufsstelle von LIDL eröffnet.<br />

Dort seien im Bereich der vorgelagerten Kreuzung die Fahrbahnmarkierungen<br />

entfernt worden. Offenbar sollen neue Fahrbahnmarkierungen aufgebracht werden. Er<br />

wolle wissen, ob das Aufbringen einer Linksabbiegespur im Kreuzungsbereich geplant<br />

sei, um das Chaos perfekt zu machen. Weiter wolle er wissen, welchen Einfluss die<br />

11


<strong>Stadt</strong> darauf habe, dies auszuschließen. In diesem Zusammenhang sei aus der Presse<br />

zu entnehmen gewesen, dass die Verkaufsstelle in der Kasseler Straße geschlossen<br />

werde. Er wolle wissen, wie die <strong>Stadt</strong> die Auswirkungen auf die wohnortnahe Grundversorgung<br />

bewerte.<br />

Aus der Presse sei ebenfalls zu entnehmen gewesen, dass eine größere Delegation<br />

aus <strong>Arnstadt</strong> in der Partnerstadt Gurk gewesen sei. Er wolle wissen, wie die Mitglieder<br />

des <strong>Stadt</strong>rates zu dieser Veranstaltung eingeladen worden seien. Er persönlich habe<br />

keine Einladung dazu gehabt. Es wäre anzuraten gewesen, zeitnah eine Einladung<br />

auszusprechen. Oder erfolgte durch den Bürgermeister eine selektive Auswahl der Delegation<br />

aus der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong>.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher merkte an, dass er die Antwort zur Personalangelegenheit<br />

im nichtöffentlichen Teil beantworten werde.<br />

Bezüglich der Müllablagerungen in Richtung Bittstedt könne er sagen, dass man mit der<br />

Kreisverwaltung Kontakt aufgenommen habe. Die Kreisverwaltung habe den Müll abtransportiert,<br />

der als Sperrmüll eingeordnet werden konnte. Zu dem noch liegendem<br />

Müll habe man bisher keine Einigung erzielen können. Er habe heute angeordnet, um<br />

das Bild dort zu verbessern, diesen Müll von der <strong>Stadt</strong> beseitigen zu lassen .<br />

Bezüglich der Einladungen in die Partnergemeinde Gurk habe der Bürgermeister im<br />

Hauptausschuss vor geraumer Zeit hingewiesen, dass insgesamt nicht so viele Plätze<br />

zur Verfügung stehen und sich die Fraktionen bitte melden sollen. Davon haben einige<br />

Fraktionen auch Gebrauch gemacht. Wenn etwas übersehen worden sei, werde man<br />

dies im Nachhinein prüfen.<br />

Er bat Frau Koch den Arbeitsstand zum Rechnungsprüfungsbericht darzustellen.<br />

Die Amtierende Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes Frau Koch antwortete,<br />

dass der Rechnungsprüfungsbericht 2006 in Arbeit sei.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel erwähnte, dass es hier eine rechtliche<br />

Vorgabe gebe. Diese sei jetzt nahezu sechs Monate überschritten. Man müsse doch<br />

sagen können, ob es am fehlenden Personal liege oder ob es einen anderen Grund<br />

gebe. Der Gesetzgeber habe sich etwas dabei gedacht. Es sei schon viel Zeit, wenn<br />

man sich im Jahr 2008 mit dem Jahr 2006 beschäftigen solle. Im Ausschuss werde jetzt<br />

erst einmal über das Jahr 2005 diskutiert. Herr Böttcher müsse jetzt eine Aussage treffen,<br />

wann der <strong>Stadt</strong>rat den Rechnungsprüfungsbericht für das Haushaltsjahr 2006 vorgelegt<br />

bekomme. Termin sei der 31.12.2007 gewesen.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher bat Herrn Kuschel um Verständnis, dass er sich<br />

als Vertreter des Bürgermeisters nicht explizit um die Bearbeitung des Rechnungsprüfungsberichtes<br />

gekümmert habe. Deshalb könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen,<br />

wie lange die Erarbeitung des Rechnungsprüfungsberichtes noch andauern werde. Er<br />

werde dem Bürgermeister übermitteln, dass es Herrn Kuschel dränge, diesen Bericht zu<br />

bekommen.<br />

Zur Firma LIDL habe er bisher nur die Information gehabt, welche er aus dem Genehmigungsverfahren<br />

her kannte. Die Ausfahrt und die Einfahrt sollten jeweils nur nach<br />

rechts möglich sein. Für die Besucher des Marktes, welche aus <strong>Arnstadt</strong> kommen, sei<br />

dies nicht sehr praktikabel. Im Laufe dieser Woche habe er erfahren, dass es vom Thüringer<br />

Straßenbauamt eine Genehmigung zum Linksabbiegen geben solle. Er habe allerdings<br />

noch nichts schriftliches gesehen. Er werde sich bemühen, diese Genehmigung<br />

zu Gesicht zu bekommen und überprüfe, wie es dazu gekommen sei. Er schätze<br />

ein, dass ein Verkehrschaos hier nicht auszuschließen sei.<br />

12


Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel wolle wissen, wer in dieser <strong>Stadt</strong> das Sagen<br />

habe. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Landesbehörde entgegen der Genehmigung<br />

der <strong>Stadt</strong> entscheide. Er bat darum, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Er<br />

gehe davon aus, dass Herr Böttcher mit vollem Selbstbewußtsein die Interessen der<br />

<strong>Stadt</strong> und des <strong>Stadt</strong>rates vertrete. Einfach nur zu sagen, dass man sich die Pläne zeigen<br />

lasse, reiche nicht aus. Es sei ein Unding, dass <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder die Verwaltung<br />

auf ein Problem aufmerksam machen. Die Verwaltung hätte ja schließlich im Tätigkeitsbericht<br />

dargelegt, was sie alles versucht habe, um dies zu verhindern. Dies sei offenbar<br />

nicht geschehen.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Pein wolle wissen, welche Ursachen es dafür gebe,<br />

dass in den letzten Jahren die gesetzliche Vorgabe hinsichtlich der Vorlagefrist für den<br />

Rechnungsprüfungsbericht nicht eingehalten worden sei.<br />

TOP 5<br />

Grundsatzerklärung zum Zusammengehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> mit der <strong>Stadt</strong> Plaue<br />

und der Gemeinde Gossel<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes teilte mit, dass man einen gleichlautenden<br />

Änderungsantrag zum Beschlussantrag zu Ichtershausen stellen wolle, mit dem gleichen<br />

Beschlusstext, wie im Beschlussantrag-Nr. 2008/0819 zur Wachsenburggemeinde.<br />

Es wurde auf den Antrag der Fraktion der CDU verwiesen, weil die Formulierung<br />

den Eindruck einer einseitigen Einverleibung vermeidet. Um eine infrastrukturelle Entwicklung<br />

voranzutreiben, solle dies nicht ohne die Beteiligung der Gemeinde Ichtershausen<br />

geschehen.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher führte aus, dass somit der Ergänzungsantrag und<br />

der Änderungsantrag zum Ergänzungsantrag gegenstandslos werden. Der Antrag zu<br />

Ichtershausen werde gleichlautend wie der Beschlussantrag-Nr. 2008/0819 zur Wachsenburggemeinde<br />

gestellt.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel bat um getrennte Abstimmung zu den<br />

Punkten Plaue und Gossel. Man halte ein Zusammengehen mit der Gemeinde Gossel<br />

für sinnvoll. Bei der <strong>Stadt</strong> Plaue sollten aus raumordnerischer Sicht starke ländliche<br />

Räume verankert bleiben. Die beiden Städte <strong>Arnstadt</strong> und Ilmenau sollten sich in der<br />

Entwicklung nicht aufeinander zu bewegen. Man sehe die Gefahr, dass sich letztendlich<br />

zwei <strong>Stadt</strong>gebilde entwickeln, die den Altkreisen nahezu entsprechen. Außerdem solle<br />

die finanzielle Situation der <strong>Stadt</strong> Plaue beachtet werden, schließlich beschäftige man<br />

sich derzeit mit den Konsequenzen der Eingemeindung von Rudisleben.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher fragte, ob die beiden Punkte getrennt abgestimmt<br />

werden möchten. Es wurde zugestimmt.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Erdmann wies darauf hin, dass durch den Finanzausschuss<br />

die Empfehlung gegeben wurde, die Formulierung zu verändern. Die Zahl<br />

sollte nicht fixiert werden, sondern es solle heißen, dass nur nach einer Entschuldung<br />

die Eingemeindung möglich werde.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher gab Herrn Erdmann Recht. In der Beschlussvorlage<br />

soll es lauten: „Dieser Beschluss gilt für den Fall, dass die <strong>Stadt</strong> Plaue aus der Ver-<br />

13


waltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ entlassen wird und vor der Eingemeindung<br />

nachhaltig entschuldet wird.“.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Pein wolle eine persönliche Erklärung abgeben, warum<br />

er sich hier enthalten werde. Er sehe ein rechtliches Problem. Man habe gerade<br />

einen „Placebo-Beschluss“ gefasst. Die Eingliederung der Gemeinden sei natürlich nur<br />

möglich, wenn die Verwaltungsgemeinschaft dem zustimme. Daher entfalte diese Diskussion<br />

keine Rechtswirkung. Die Diskussion sollte man im Landtag führen.<br />

.<br />

Beschlusstext:<br />

1. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> beschließt die Eingliederung der Gemeinde <strong>Stadt</strong><br />

Plaue in die Gemeinde <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong>.<br />

Dieser Beschluss gilt für den Fall, dass die <strong>Stadt</strong> Plaue aus der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Oberes Geratal“ entlassen wird und vor der Eingemeindung nachhaltig entschuldet<br />

wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

24 Anwesend<br />

17 Ja-Stimmen<br />

3 Gegenstimmen<br />

4 Enthaltungen<br />

0 Befangen -angenommen-<br />

2. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> beschließt die Eingliederung der Gemeinde Gossel<br />

in die Gemeinde <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong>.<br />

Dieser Beschluss gilt für den Fall, dass die Gemeinde Gossel aus der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Oberes Geratal“ entlassen wird und ein Beschluss der Gemeinde<br />

Gossel zu einem Zusammengehen mit der Gemeinde <strong>Arnstadt</strong> gefasst wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

24 Anwesend<br />

23 Ja-Stimmen<br />

0 Gegenstimmen<br />

1 Enthaltungen<br />

0 Befangen -angenommen-<br />

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend die notwendigen Detailverhandlungen<br />

zur beabsichtigten Eingliederung mit dem Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> Plaue bzw. dem<br />

Bürgermeister der Gemeinde Gossel aufzunehmen und zügig zum Abschluss zu<br />

14


ingen.<br />

4. Das Ergebnis der Detailverhandlungen wird vom Bürgermeister im <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Arnstadt</strong> vorgestellt; dieser beschließt sodann im Lichte des erzielten Verhandlungsergebnisses<br />

endgültig über die Eingliederung der <strong>Stadt</strong> Plaue bzw. der Gemeinde<br />

Gossel.<br />

Abstimmungsergebnis Punkt 3 und 4:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

24 Anwesend<br />

17 Ja-Stimmen<br />

7 Gegenstimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

0 Befangen -angenommen-<br />

Beschluss Nr.: 2008/0791<br />

TOP 5.1<br />

Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage-Nr. 2008/0791 - Grundsatzerklärung zum<br />

Zusammengehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> mit der <strong>Stadt</strong> Plaue<br />

Hier: Grundsatzerklärung zum Zusammengehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> mit der Gemeinde<br />

Ichtershausen<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher erklärte, dass die Formulierung der Grundsatzerklärung<br />

vom Beschlussantrag-Nr. 2008/0819 übernommen werden.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes führte aus, dass bei der infrastrukturellen<br />

Entwicklung auch verwaltungstechnisch bestimmte Dinge verbunden werden. Aus überregionaler<br />

Sicht laufe derzeit die Diskussion des Raumordnungsplanes. Demnach werde<br />

Ichtershausen seine derzeitige Funktion als Grundzentrum verlieren.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher verlas den Beschlusstext.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Köhler legte den Standpunkt der Fraktion der CDU<br />

dar. Es sei wichtig um die Sympathien der Ichtershäuser zu werben. Es handele sich<br />

um kein Über- und Unterordnungsverhältnis, sondern um eine Diskussion der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Arnstadt</strong> mit der Gemeinde Ichtershausen auf Augenhöhe.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher befürwortete eine Begegnung auf Augenhöhe.<br />

Beschlusstext:<br />

1. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> unterbreitet der Gemeinde Ichtershausen das<br />

Angebot zur Eingemeindung in die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong>.<br />

15


2. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Bürgermeister der Gemeinde Ichtershausen<br />

dieses Angebot zu übermitteln und um einen Grundsatzbeschluss der<br />

Gemeinde Ichtershausen zum Zusammenschluss mit <strong>Arnstadt</strong> zu werben.<br />

3. Der <strong>Stadt</strong>rat ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

24 Anwesend<br />

24 Ja-Stimmen<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

0 Befangen -angenommen-<br />

Beschluss Nr.: 2008/0797<br />

TOP 5.2<br />

Grundsatzerklärung zum Zusammenschluss mit der Wachsenburggemeinde<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel sagte, dass man bereit sei, mit der Wachsenburggemeinde<br />

hinsichtlich einer gemeindlichen Neustrukturierung, Gespräche zu<br />

führen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> sei für die Wachsenburggemeinde seit längerem erfüllende<br />

Gemeinde. Allerdings sei es nicht sinnvoll die gesamte Wachsenburggemeinde der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> zu zuordnen. Man habe in der Fraktion DIE LINKE beschlossen sich zu<br />

enthalten.<br />

Beschlusstext:<br />

1. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> unterbreitet der Wachsenburggemeinde das Angebot<br />

zur Eingemeindung in die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong>.<br />

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Bürgermeister der Wachsenburggemeinde<br />

dieses Angebot zu übermitteln und um einen Grundsatzbeschluss der<br />

Wachsenburggemeinde zum Zusammenschluss mit <strong>Arnstadt</strong> zu werben.<br />

3. Der <strong>Stadt</strong>rat ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

24 Anwesend<br />

18 Ja-Stimmen<br />

16


0 Gegenstimmen<br />

6 Enthaltungen<br />

0 Befangen -angenommen-<br />

Beschluss Nr.: 2008/0819<br />

TOP 6<br />

1. Änderung Bebauungsplan <strong>Arnstadt</strong> ''Muhmengasse'' - Abwägung und Beschluss<br />

zur erneuten Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher warb ausdrücklich für die Beschlussvorlage. Herr<br />

Höhne wurde gebeten, die Stellungnahme des Bauausschusses bekannt zu geben.<br />

Der 2. Beigeordnete Herr Höhne führte aus, dass der Bebauungsplan begründet über<br />

einen längeren Zeitraum im Bauausschuss diskutiert wurde. Der Bauausschuss gab<br />

dem <strong>Stadt</strong>rat mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die Empfehlung der Beschlussvorlage<br />

zuzustimmen.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher informierte, dass ein Ergänzungsantrag der Fraktion<br />

DIE LINKE vorliege.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes sagte, dass es erhöhte Belastungen durch<br />

den motorisierten Verkehr im Bereich der Turnvater-Jahn-Straße gebe. Das erhöhte<br />

Verkehrsaufkommen sei durch das kürzlich eröffnete Einkaufszentrum zu erklären.<br />

Durch die beabsichtigte Baumaßnahme werde noch mehr Verkehr in die Innenstadt<br />

gezogen. Das Ziel sei, Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen, einen<br />

ungehinderten Zugang für den Besucherverkehr sicherzustellen und zusätzlichen<br />

Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr entgegenzuwirken. Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Arnstadt</strong> möchte den motorisierten Individualverkehr reduzieren. Man müsse prüfen, ob<br />

Konzeptionen dem gerecht werden. Es solle außerdem geprüft werden, ob die bestehenden<br />

Verkehrsflächen beim bestehenden Einkaufszentrum verkehrssicher seien und<br />

der Konzeption entsprechen. Die Einkaufsmärkte seien nicht barrierefrei und sicher<br />

durch Fußgänger zu erreichen. Er sehe es kritisch, dass die Bauleitplanung und die Investition<br />

nicht getrennt werden. Es sei sinnvoller an einer konkreten Investitionsmaßnahme,<br />

die sich an den Planungszielen orientiere, weiter arbeiten zu können.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Erdmann meinte, dass man in der Fraktion der SPD<br />

versucht habe, das Vorhaben im Gesamtzusammenhang zu sehen. Dies lasse sich<br />

nicht trennen. Die Verkehrssituation werde auch als problematisch angesehen. Bei so<br />

einem wichtigen städtebaulichen Bereich könne nicht Grundlage der Diskussion sein,<br />

dass jede Maßnahme besser sei, als die derzeitige Lage.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Bräutigam betonte, dass die Problematik im Bau-,<br />

Vergabe- und Umweltausschuss sehr kontrovers und intensiv diskutiert wurde. Man sei<br />

jetzt zu einem positiven Ergebnis gelangt. Er bat um Zustimmung.<br />

17


Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher empfahl, dass Verkehrskonzept vor dem Satzungsbeschluss<br />

zu beschließen, um einen zeitlichen Zusammenhang zu schaffen. Er<br />

empfehle einen Termin nach der Sommerpause.<br />

Beschlusstext:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> fasst nachfolgenden Beschluss:<br />

1. Die während der Offenlegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Arnstadt</strong> „Muhmengasse“ gemäß § 3 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß<br />

beiliegendem, vom <strong>Stadt</strong>rat geprüften Abwägungsprotokoll (Stand 12.06.2008)<br />

abgewogen. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

2. Diejenigen aus der Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange, die sich mit<br />

einer Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Arnstadt</strong><br />

„Muhmengasse“ geäußert haben, sind vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe<br />

der Gründe in Kenntnis zu setzen.<br />

3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Arnstadt</strong> „Muhmengasse“ ist<br />

gemäß des Ergebnisses dieser Abwägung in seinen Bestandteilen Planzeichnung<br />

und Text sowie in der Begründung einschließlich Umweltbericht zu ändern bzw. zu<br />

ergänzen.<br />

4. Der gemäß des Abwägungsergebnisses geänderte bzw. ergänzte Entwurf der 1.<br />

Änderung des Bebauungsplanes <strong>Arnstadt</strong> „Muhmengasse“ ist gemäß § 3 BauGB<br />

erneut offenzulegen.<br />

5. Diejenigen Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen bzw. Ergänzungen<br />

des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes erneut betroffen sein könnten,<br />

sind gemäß § 4 BauGB erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

24 Anwesend<br />

18 Ja-Stimmen<br />

0 Gegenstimmen<br />

6 Enthaltungen<br />

0 Befangen -angenommen-<br />

Beschluss Nr.: 2008/0782<br />

Unterbrechung von 17:25 – 17:40 Uhr<br />

18


1. Änderung Bebauungsplan <strong>Arnstadt</strong> „Muhmengasse“ - Abwägung und Beschluss<br />

zur erneuten Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

2008/0782<br />

hier: Verkehrskonzept<br />

Beschlusstext:<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, dem <strong>Stadt</strong>rat bis zur Beschlussfassung über die<br />

Satzung zum Bebauungsplan „Muhmengasse“ dem <strong>Stadt</strong>rat ein Verkehrskonzept für<br />

den Bereich Turnvater-Jahn-Straße, An der Weiße und umliegende Straßen vorzulegen<br />

dass,<br />

- den Zielen der <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzeption entspricht,<br />

- der Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zum Ziel hat,<br />

- den ungehinderten Zugang zu Einrichtungen mit erwünschten Besucherverkehr für<br />

alle Verkehrsteilnehmer sicherstellt,<br />

- zusätzliche verkehrliche Belastungen durch neue innerstädtische Investitionsmaßnahmen<br />

weitestgehend minimiert.<br />

Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes sind ggf. zu erteilende Auflagen<br />

zur Neugestaltung der Verkehrsflächen des bestehenden Einkaufsmarktes Turnvater-<br />

Jahn-Straße zu prüfen<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

24 Anwesend<br />

11 Ja-Stimmen<br />

0 Gegenstimmen<br />

13 Enthaltungen<br />

0 Befangen -angenommen-<br />

Beschluss Nr.: 2008/0840<br />

TOP 7<br />

Entscheidung zur Fortführung des Schadenersatzprozesses <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> ./.<br />

Freistaat Thüringen in Sachen „Kreditaufnahme der ehemaligen Gemeinde Rudisleben<br />

zwecks Finanzierung von Wohnungskäufen und -sanierungen“<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher begrüßte den Rechtsanwalt Herrn Grünberg, der<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> im Schadensersatzprozess vertritt, und den Geschäftsführer der<br />

WBG, Herrn Adolf.<br />

Der Rechtsanwalt Herr Grünberg führte aus, dass man besonders Pflichtverstöße im<br />

Zusammenhang mit der kommunalaufsichtlichen Genehmigung rüge. Dass heiße, dass<br />

Genehmigungskriterien für Kommunalkredite, die Wirtschaftlichkeit, geordnete Haus-<br />

19


haltsführung und die dauernde Leistungsfähigkeit aus den Akteneinsichten nicht ersichtlich<br />

gewesen seien. Für das Oberlandesgericht wäre kein Pflichtverstoß erkennbar<br />

gewesen. Ein Grund der Abweisung sei, dass die Rechtsaufsicht nur eine begleitende<br />

Verantwortung habe.<br />

Er halte die Entscheidung zur Fortführung des Prozesses kommunalrechtlich und politisch<br />

nicht für ein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern für eine Aufgabe des<br />

<strong>Stadt</strong>rates. Bei Klageverzicht und wenn es beim bisherigen Streitwert bleibe, würden<br />

die Kosten um 26.000 € sinken. Es gehe um Gerichtsgebühren die in der zweiten Instanz<br />

angefallen seien. Allerdings würde das Gericht enthoben werden, eine Entscheidung<br />

zu treffen und zu begründen. Man müsse die Erfolgswahrscheinlichkeit einschätzen.<br />

Bei einer Klage bestehe ein Kostenrisiko über beide Instanzen, einschließlich gesetzlicher<br />

Anwaltskosten, von ca. 220.000 €.<br />

Der Bundesgerichtshof hätte in der „Oderwitz-Klage“ weniger Wert auf landesrechtliche<br />

Normen gelegt, sondern auf die amtsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />

Demnach gebe es keine Eingriffsbefugnis ohne Verantwortung. Das heiße<br />

wenn die Kommunalaufsicht über Kredite mitentscheide, habe sie die Pflicht, die Gemeinde<br />

auch vor selbstverschuldeten Schäden zu schützen. Es empfehle sich, den<br />

BGH-Anwalt ausfindig zu machen, der die „Oderwitz-Klage“ begleitet habe, um eine<br />

Einschätzung zu erhalten.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher bat um weitere Ausführungen zum Vorschlag des<br />

Gerichtes, den Streitwert herabzusetzen.<br />

Der Rechtsanwalt Herr Grünberg erklärte, dass das Oberlandesgericht beabsichtige,<br />

den Streitwert auf 100.000 € festzusetzen. Allerdings glaube er nicht, dass dies möglich<br />

sei, da man voraussichtlich auf 3,8 Mio. € komme. Falls es möglich sei, gäbe es nur<br />

noch ein Kostenrisiko von 15.000 €. Dies bedarf der Zustimmung beider Seiten.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel war der Meinung, dass die Frage der Verjährung<br />

nicht stehe, da der Anspruch aus Sicht des Gerichtes inhaltlich nicht begründet<br />

sei. Er bat den Anwalt erneut zu erläutern, warum sich der Bundesgerichtshof der Verjährung<br />

zuwenden werde. Man verwies auf das Versäumnis des Bürgermeisters. Es<br />

habe sich erst nach 2004 eine Mehrheit im <strong>Stadt</strong>rat gefunden, um dieses Verfahren einzuleiten.<br />

Der Landtag habe bereits 1997 das Gesetz zur Eingemeindung von Rudisleben<br />

zum 01.07.1999 verabschiedet. Man könne nicht verstehen, dass sich der Bürgermeister<br />

in der Zeit bis zum Gesetzesvollzug nicht mit der finanziellen Situation befasst<br />

habe. Er finde es bedenklich, dass Beteiligte immer noch im <strong>Stadt</strong>rat säßen und hier<br />

keine Mitverantwortung zeigen. Die Kreditaufnahme zur Fortführung der Investitionsmaßnahme<br />

wurde 1998 ohne Beteiligung der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> genehmigt. Die Gemeinde<br />

Rudisleben habe 4 Jahre keinen genehmigten Haushalt gehabt und die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

Kredite nachträglich bewilligt. Er wolle wissen, warum dies das Gericht<br />

nicht gewürdigt habe bzw. wolle er wissen, ob dies vorgetragen worden sei. Die Gemeinde<br />

Rudisleben hatte Nachweise zur Leistungsfähigkeit nach § 10 Gemeindehaushaltsverordnung<br />

nicht erbracht. Es stelle sich ebenfalls die Frage, warum dies vom Gericht<br />

nicht gewürdigt wurde.<br />

Der Rechtsanwalt Herr Grünberg antwortete, dass die Kreditbewilligung im Jahr 1998<br />

vom Gericht angesprochen wurde. Die Kredite dienten der Finanzierung der Schäden<br />

und nicht der neuen Investitionen. Der Schaden sei bereits eingetreten, auch wenn keine<br />

Kredite bewilligt worden wären.<br />

Mit der Frage der Verjährung habe das Oberlandesgericht sich nicht befasst, da 1998<br />

bereits alles zu spät gewesen sei. Im Schadensfall habe man eine Verjährungsfrist von<br />

20


3 Jahren. Man betrachte den Aspekt, ob der Schaden 1998 bereits bekannt war. Davon<br />

gehe das Gericht aus. Zur Kenntnis der Rechtsverletzung sei das Gericht nicht näher<br />

eingegangen. Der BGH lege mehr Wert auf die Kenntnis der Rechtsverletzung bei einem<br />

so komplexen Sachverhalt und der schwierigen rechtlichen Würdigung.<br />

Dass die Gemeinde Rudisleben über vier Jahre keinen genehmigten Haushalt hatte,<br />

wurde bewusst nicht vorgetragen. Hier könne nach § 254 BGB ein Mitverschulden angelastet<br />

werden. Für den Prozess sei ohne Bedeutung, ob man sich gegen die Eingemeindung<br />

zur Wehr hätte setzen müssen. Der Anspruch leite sich daraus ab, wie die<br />

Rechtsaufsichtsbehörde 1993 und 1995 verfahren sei. Im Rahmen der Klagebegründung<br />

seien dem Senat alle relevanten gesetzlichen Normen vorgelegt worden.<br />

Das <strong>Stadt</strong>ratsmitglied Herr Erdmann sprach sich für ein Urteil aus. Er wolle wissen,<br />

ob die Senkung des Streitwertes im Erfolgsfalle zu einer Reduzierung des Schadensanspruches<br />

führen würde.<br />

Der Rechtsanwalt Herr Grünberg antwortete, dass durch die Kostenerstattung keine<br />

Streitwertherabsetzung, sondern im Erfolgsfalle eine Verkürzung der Kostenerstattungslast<br />

eintrete.<br />

Das <strong>Stadt</strong>ratsmitglied Herr Dittes sprach sich ebenfalls für ein Urteil aus. Er bat um<br />

eine Darstellung der Position der <strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher empfahl dem <strong>Stadt</strong>rat zuzustimmen. Der Schaden<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> sei so groß, dass man auch eine geringfügige Chance nutzen solle.<br />

Er bat darum, in der Beschlussvorlage bei der 2. Alternative das erste Wort „Der“ in die<br />

Wendung „In dem“ zu ändern. Man werde sich mit dem Rechtsanwalt Herrn Grünberg<br />

verständigen, zu welchem Zeitpunkt die Entscheidung dem Gericht mitgeteilt werde.<br />

Beschlusstext:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> beschließt:<br />

In dem vor dem Thüringer Oberlandesgericht (Berufungsinstanz) anhängige Rechtsstreit<br />

(Feststellungsklage) <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> ./. Freistaat Thüringen wegen der Zahlung von<br />

Schadenersatz an die <strong>Stadt</strong> aus dem Gesichtspunkt „Amtspflichtverletzung im Rahmen<br />

der Genehmigung von mehreren Krediten der ehemaligen Gemeinde Rudisleben durch<br />

die Kommunalaufsicht beim Ilm-Kreis“ soll das Gerichtsverfahren mit einem Urteil des<br />

Thüringer Oberlandesgerichts seinen Fortgang finden; ob das Urteil des Oberlandesgerichts<br />

mit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof angefochten werden<br />

soll oder nicht, hängt von einem weiteren Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong><br />

zu gegebener Zeit ab.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

22 Anwesend<br />

20 Ja-Stimmen<br />

0 Gegenstimmen<br />

2 Enthaltungen<br />

0 Befangen -angenommen-<br />

21


Beschluss Nr.: 2008/0824<br />

TOP 8<br />

Bebauungsplan <strong>Arnstadt</strong> ''Erfurter Kreuz Süd-West'' - Billigungs- und Offenlegungsbeschluss<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher führte aus, dass der Bebauungsplan im Bauausschuss<br />

intensiv beraten wurde. Ein kleiner Teil liege in der Gemarkung <strong>Arnstadt</strong>. Im<br />

Aufstellungsbeschluss gebe es zwei Probleme, zum einen der Emissionsschutz, zum<br />

anderen die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Eine Maßnahme sei die Entsiedelung<br />

und der Rückbau des großen Heizhauses am Schwarzen Weg. Außerdem sei die Entsiedelung<br />

des ehemaligen Heizhauses in der Gehrener Straße geplant, um einen weiteren<br />

Beitrag für die Natur zu leisten. Man wolle mit dem Billigungsbeschluss das planerische<br />

Vorhaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> demonstrieren und den Trägern öffentlicher Belange<br />

Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern. Zeitlich gesehen gebe es großen Druck, da<br />

es bereits Interessenten für die Flächen gebe. Der Planungsprozess müsse in diesem<br />

Jahr abgeschlossen sein, damit im Haushaltsjahr 2009 die entsprechenden Erschließungstätigkeiten<br />

und Besiedelung der Flächen stattfinden könne. Er bat um Zustimmung.<br />

Der ehrenamtliche Beigeordnete Herr Höhne informierte, dass der Bau-, Vergabeund<br />

Umweltausschuss mit vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung dem <strong>Stadt</strong>rat die<br />

Empfehlung zur Zustimmung gegeben habe.<br />

Das <strong>Stadt</strong>ratsmitglied Herr Dittes meinte, dass man die gewerbliche Entwicklung ermöglichen<br />

wolle, aber er sei mit den angestrebten Ausgleichsmaßnahmen nicht zufrieden.<br />

Man solle einen Eingriff in die Natur, durch Aufwertung von Naturflächen, ausgleichen.<br />

Ausgleichsmaßnahmen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sollten<br />

der Natur zu Gute kommen und nicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong>. Der Vorschlag sei fachlich<br />

nicht gerechtfertigt und rechtlich und finanziell nicht abgesichert. Die <strong>Stadt</strong> habe mehr<br />

Möglichkeiten auf naturschutzfachlicher Ebene. Er fordere die Verwaltung auf, zu prüfen,<br />

ob das Ziel der <strong>Stadt</strong>entwicklung auf anderem Wege möglich sei, zum Beispiel über<br />

die Mitfinanzierung durch das Land oder dem Städtebauförderprogramm.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher wies darauf hin, dass man nicht sagen könne, was<br />

gut für die <strong>Stadt</strong> sei, sei zwangsläufig schlecht für den Naturschutz. Zur <strong>Stadt</strong> gehöre<br />

auch die Natur und die Umwelt. Der Vorschlag der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> und der Landesentwicklungsgesellschaft<br />

sei vernünftig. Man müsse beachten, dass man der Landwirtschaft<br />

durch Ausgleichsmaßnahmen keine Flächen entziehe.<br />

Das <strong>Stadt</strong>ratsmitglied Herr Dittes entgegnete, dass man Brachflächenentsiedelung<br />

als Ausgleichsmaßnahme unterstütze, aber der Abriss eines Gebäudes sei keine ausgleichende<br />

Maßnahme im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Man habe einen<br />

Vorschlag zum Mühlgraben, einer Fläche die bereits im Bestand sei, gemacht.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher stimmte zu, dass man andere finanzielle Modelle<br />

finden müsse, falls die Abrisskosten nicht in die Ausgleichsmaßnahmen hinein zählen.<br />

Man wolle die Auffassung der fachlich Zuständigen für den Naturschutz abwarten. Die<br />

Abstimmungsprozesse zum Erschließungsplan mit der Naturschutzbehörde und der<br />

22


Emissionsschutzbehörde für die Fördermittelbereitstellung, müssen größtenteils parallel<br />

geführt werden.<br />

Das <strong>Stadt</strong>ratsmitglied Herr Kuschel fragte, ob die beiden Ausgleichsmaßnahmen<br />

auch langfristig bestehen bleiben und nicht für eine bauliche oder wirtschaftliche Nutzung<br />

vorgesehen seien. Bei Betrachtung des Areals schließe er dies nicht aus.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher antwortete, dass sich die zeitliche Begrenzung von<br />

15 Jahren auch auf die Fördermittelbereitstellung stütze. Man wolle hier aber wirklich<br />

dauerhaft renaturieren. Man habe sich im Bauausschuss verständigt, dass in unmittelbarer<br />

Nähe in der Karl-Liebknecht-Straße ein kleines Wohngebiet entstehen solle. Dies<br />

stehe einer wirtschaftlichen Nutzung des Heizhauses entgegen.<br />

Beschlusstext:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> fasst nachfolgenden Beschluss:<br />

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes <strong>Arnstadt</strong> „Erfurter Kreuz Süd-West“, Stand<br />

12.06.2008, in seinen Bestandteilen Planzeichnung und Text sowie die Begründung<br />

einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt. Zum Vorentwurf wurde ein Grünordnungsplan<br />

und eine schalltechnische Berechnung erarbeitet und bereits integriert.<br />

2. Der Vorentwurf dieses Bebauungsplanes ist gemäß § 3 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

3. Zum Vorentwurf dieses Bebauungsplanes sind gemäß § 4 BauGB die Stellungnahmen<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Belange von<br />

der Planung berührt sein können, einzuholen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

21 Anwesend<br />

17 Ja-Stimmen<br />

0 Gegenstimmen<br />

4 Enthaltungen<br />

0 Befangen -angenommen-<br />

Beschluss Nr.: 2008/0783<br />

Pause von 18:40 – 19:00 Uhr<br />

TOP 9<br />

Feuerwehr- und Brandschutzkonzeption<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes meinte, dass im Zusammenhang mit der Überarbeitung<br />

der Feuerwehrsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> immer wieder auf das erhöhte<br />

23


Gefahrenpotential (Erweiterung der Gewerbeflächen im Industriegebiet) hingewiesen<br />

wurde. Dazu zähle auch die Schaffung einer Stelle eines hauptamtlichen <strong>Stadt</strong>brandmeisters.<br />

Man beantrage die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes mit Gegenstand<br />

der Bedarfsplanung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong>.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Köhler wies auf die anstehende Novellierung der<br />

entsprechenden Verordnung des Freistaates Thüringen hin. Die sehe einen hauptamtlichen<br />

<strong>Stadt</strong>brandmeister ab einer Einwohnerzahl von 30.000 Einwohnern vor. Man könne<br />

eine Feuerwehr- und Brandschutzkonzeption erarbeiten, allerdings verzögere dies<br />

die notwendigen Entscheidungen.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes sagte, dass es nur auf diesem Weg ginge.<br />

Das Gefahrenpotential habe sich erhöht. Man solle die Veränderung darstellen. Wahrscheinlich<br />

werden weitergehende, haushaltsrelevante Anschaffungen nötig. Man habe<br />

die Möglichkeit einen hauptamtlichen <strong>Stadt</strong>brandmeister einzusetzen, sei dazu aber<br />

nicht verpflichtet. Die Feuerwehrsatzung kläre die Struktur und Organisation der Feuerwehr,<br />

aber nicht die technischen sowie personellen Anforderungen.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Köhler antwortete, dass man erst die Feuerwehrsatzung<br />

beschließen solle und dann womöglich einen hauptamtlichen <strong>Stadt</strong>brandmeister<br />

bestellen. Danach könne man in Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen <strong>Stadt</strong>brandmeister<br />

eine Brandschutzkonzeption erarbeiten.<br />

Das <strong>Stadt</strong>ratsmitglied Herr Kunze entgegnete, dass man die Feuerwehr- und Brandschutzkonzeption<br />

nicht einfach in den Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerfragen und<br />

Ordnungsangelegenheiten zurückverweisen könne. Der Ausschuss hatte dies schon<br />

abgelehnt und dem <strong>Stadt</strong>rat ebenfalls die Ablehnung empfohlen. Im Ausschuss habe<br />

man beschlossen einen hauptamtlichen <strong>Stadt</strong>brandmeister zu bestellen, der die notwendige<br />

Qualifikation habe. Er befürworte eine Feuerwehr- und Brandschutzkonzeption.<br />

Die Verwaltung müsse dies, auch mit sachlichen Themen, dem Ausschuss nochmals<br />

zuleiten.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher stimmte zu, dass man die Frage eines hauptamtlichen<br />

<strong>Stadt</strong>brandmeister von der Brandschutzkonzeption trennen solle. Es sei angemessen,<br />

dass der Ausschuss eine Anhörung veranstalt und alle Wehrführer, die sich für<br />

eine Schaffung der Stelle ausgesprochen haben, einladen. Man habe am Erfurter Kreuz<br />

eine Sonderlage geschaffen, die so nicht in jedem Kreis bestehe. Es solle daher genau<br />

überlegt werden, was zu veranschlagen sei. Nächste Woche käme das Planungsbüro<br />

für das Erfurter Kreuz, die Landesentwicklungsgesellschaft, der Kreisbrandinspektor<br />

und die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> zusammen.<br />

Beschlusstext:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> möge beschließen:<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum 01.10.08 eine Feuerwehr- und Brandschutzkonzeption<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> für den Zeitraum 2008 bis 2013 vorzulegen. Die<br />

zu erarbeitende Konzeption hat folgende Fragen einzubeziehen:<br />

- Welche zusätzlichen Aufgaben erwachsen der Arnstädter Feuerwehr aus der Lage<br />

der <strong>Stadt</strong> zwischen zwei Autobahnen und einer künftigen ICE-Strecke?<br />

24


- Welche zusätzlichen Aufgaben ergeben sich für die Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong><br />

aus der Entwicklung im Gewerbegebiet, insbesondere hinsichtlich von Gefahrguttransporten<br />

und bei Havariefällen in neu angesiedelten Industriebetrieben.<br />

- Welche personellen Anforderungen, die über den jetzigen Personalbestand hinausgehen,<br />

und welche Investitionen in erforderliche Technik sind in den nächsten Jahren<br />

notwendig?<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

23 Anwesend<br />

10 Ja-Stimmen<br />

7 Gegenstimmen<br />

6 Enthaltungen<br />

0 Befangen -angenommen-<br />

Beschluss Nr.: 2008/0825<br />

TOP 10 Beschlussantrag-Nr.: 2008/0826<br />

Entgeltfreie Werbeflächen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong><br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher informierte, dass den <strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern die<br />

Antwort der Verwaltung zu den Litfasssäulen zugegangen sei. Es sei angebracht, hierüber<br />

im Aufsichtsrat der <strong>Stadt</strong>marketing <strong>Arnstadt</strong> GmbH zu beraten. Danach könne man<br />

im <strong>Stadt</strong>rat besprechen, welche finanziellen Mittel nötig seien.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes stimmte zu, dass dies zuerst im Ausschuss<br />

beraten werde. Man müsse sich aber erst verständigen, ob ein solches Angebot der<br />

kostenfreien Nutzung überhaupt in Erwägung gezogen werde. Nach der Information der<br />

Verwaltung koste die Nutzung derzeit 0,50 € pro Tag und Plakat. Allerdings habe man<br />

Kenntnis von gebundenen bzw. vorgegebenen Nutzungsfristen. Dies lade die Vereine<br />

und Anbieter aus der Region nicht ein, die Litfasssäulen zu nutzen oder es stelle eine<br />

unzumutbare Belastung dar. Es gehe ein Druck der Verwaltung auf die Vereine aus,<br />

Kosten zu minimieren. Man müsse darüber nachdenken auch andere Werbeflächen in<br />

<strong>Arnstadt</strong> kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Durch das städtische Satzungsrecht sei<br />

die Plakatierung in der Innenstadt ausgeschlossen.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher erklärte, dass die Mindestnutzungsdauer der Litfasssäulen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> sieben Tage betrage. Diese Kosten seien für einen Verein<br />

nicht unerheblich. Die Verwaltung habe die Auffassung, dass man die Werbemöglichkeiten<br />

bei der <strong>Stadt</strong>marketing <strong>Arnstadt</strong> konzentrieren müsse. Die <strong>Stadt</strong>marketing<br />

solle Alternativen aufzeigen, um über Kostenermäßigungen zu entscheiden. Es mache<br />

wenig Sinn, neue Einrichtungen, die durch die <strong>Stadt</strong> betreut werden, zu schaffen. Man<br />

sei der Auffassung, dass ein Verein, der ehrenamtlich organisiert, die Möglichkeit erhalten<br />

müsse, in geeigneter und günstiger Form Werbung machen zu können.<br />

25


Der Beschlussantrag ist in den Aufsichtsrat der <strong>Stadt</strong>marketing <strong>Arnstadt</strong> GmbH<br />

verwiesen worden.<br />

TOP 11 Beschlussantrag-Nr.: 2008/0827<br />

Verzicht auf Rechtsmittel<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel zeigte an, dass er, als einer der Antragssteller<br />

des Bürgerbegehrens, nach § 38 ThürKO befangen sei. Durch eine Fortführung<br />

des Klageverfahrens könne ihm ein ideeller und materieller Schaden entstehen. Dies<br />

sei bereits der Verwaltung angezeigt worden und hier um Prüfung gebeten worden.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher bestätigte, dass der Sachverhalt geprüft worden<br />

sei. Der Beschlussvorschlag laute: „Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> wird aufgefordert“.<br />

Vor der Entscheidung müsse die Frage an den Antragsteller gerichtet werden,<br />

ob es sich hier um eine Bitte oder um eine Aufforderung an den Bürgermeister handele.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes antwortete, dass man die Zuständigkeit im<br />

<strong>Stadt</strong>rat sehe, aber vertretungsberechtigt der Bürgermeister sei.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher entgegnete, dass dies nicht beantwortet sei. Man<br />

halte den Bürgermeister für zuständig.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes sagte, dass die Streitwertfestsetzung nicht<br />

mit dem eigentlichen Sachverhalt zu tun habe. Die Zulassung eines Bürgerbegehrens<br />

sei keine Entscheidung der laufenden Verwaltung. Das Gericht habe sehr deutlich gesagt,<br />

dass der Bürgermeister mit seiner Ablehnung des Antrags auf Zulassung rechtswidrig<br />

gehandelt habe. Hier gehe es darum, wie mit direkter Demokratie umgegangen<br />

werde.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher fragte erneut, ob dies eine zwingende Vorgabe<br />

werde. Die Befangenheit werde in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Herr Wulf wurde<br />

um Anwesenheit im nichtöffentlichen Teil gebeten.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher stellte die Nichtöffentlichkeit her und stellte sie<br />

fest.<br />

Der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Herr Wulf erklärte, dass die eigentliche<br />

Frage sei, ob es sich bei der Berufung um eine grundsätzliche Entscheidung handele.<br />

Er sehe einen Rechtsstreit, an dem die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> beteiligt sei, als normales Tagesgeschäft<br />

des Bürgermeisters an.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher äußerte, dass Herr Wulf ihn falsch verstanden habe.<br />

Es ginge um die Befangenheit von Herrn Kuschel.<br />

Der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Herr Wulf antwortete, dass es sich aus<br />

seinen Ausführungen ergebe. Herr Kuschel sei nicht befangen.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes war der Meinung, dass sich eine Zuständigkeit<br />

des <strong>Stadt</strong>rates ergebe und Herr Kuschel somit befangen sei. Man müsse sich fragen,<br />

ob es sich hier um eine laufende Verwaltungstätigkeit handele.<br />

26


Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher merkte an, dass über die Zuständigkeit kein gemeinsamer<br />

Konsens gefunden werden könne. Das Problem sei auch nicht durch Abstimmung<br />

im <strong>Stadt</strong>rat zu lösen.<br />

Das <strong>Stadt</strong>ratsmitglied Herr Dittes beantragte eine fünfminütige Unterbrechung der<br />

<strong>Stadt</strong>ratssitzung. Man begründe dies mit der Entscheidung der Nichtbefangenheit. Es<br />

könne einen späteren Rechtsklärungsprozess nachteilig für Herrn Kuschel nach sich<br />

ziehen. Man wolle sich in der Fraktion dazu verständigen.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher schlug vor, dass wenn Herr Kuschel sich für befangen<br />

halte, es ihm überlassen bleibe, über den Beschlussvorschlag mit abzustimmen.<br />

Unterbrechung von 19:35 – 19:40 Uhr<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher fragte die Fraktion DIE LINKE, ob diese zu einem<br />

Ergebnis gekommen sei.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes antwortete, dass man sich über das weitere<br />

Vorgehen nach der Entscheidung verständigt habe. Dies sei unabhängig für die Abstimmung.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher entgegnete, dass Herr Kuschel nicht an der Abstimmung<br />

teilnehmen müsse.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Erdmann merkte an, dass Befangenheit in einer<br />

späteren Untersuchung des Gesamtvorganges eine Rolle spiele, wenn die Befangenheit<br />

das Abstimmungsergebnis beeinflussen würde.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher stellte die Befangenheit von Herrn Kuschel zur<br />

Abstimmung. Es wurden 7 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen festgestellt,<br />

dass Herr Kuschel nicht für befangen gehalten werde.<br />

Die Öffentlichkeit wurde hergestellt.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel erklärte, dass er sich für persönlich beteiligt<br />

halte. Die Kommunalordnung weise darauf hin, dass der Verdacht ausreiche, dass<br />

ein Vor- bzw. Nachteil entstehen könne. Man wolle in dem Verfahren keine formellrechtlichen<br />

Fehler begehen, die dann Konsequenzen haben können. Er akzeptiere die<br />

Entscheidung des <strong>Stadt</strong>rates und deshalb werde er weiterhin teilnehmen.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher nahm dies zur Kenntnis. Man halte die Einlegung<br />

von Rechtsmitteln für ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Dem <strong>Stadt</strong>rat wurde<br />

empfohlen die Drucksache abzulehnen. Die Begründung in dem Verfahren sei von sehr<br />

weitreichender Bedeutung für andere Vorhaben, so dass sich die zweite Instanz damit<br />

befassen solle.<br />

27


Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes sagte, dass man einerseits nicht von einer<br />

weitreichreichender Bedeutung sprechen könne und dies andererseits als Geschäft der<br />

laufenden Verwaltung sehe. Das Bündnis für Gebührengerechtigkeit habe den Antrag<br />

auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gestellt, um eine Verbandsneugründung des<br />

WAZV zu erreichen. Es gehe um die wichtige Entscheidung, ob Bürger bei Belangen,<br />

die ihre Kommune betreffen, mitentscheiden können. Der Bürgermeister werde aufgefordert<br />

einen entsprechenden Antrag auf Auflösung zu stellen.<br />

Das Verwaltungsgericht Weimar habe ausgeführt, dass keine der vorgetragenen Gründe<br />

ausreichend seien, einen Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens abzulehnen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> könne den Eindruck vermitteln, dass Bürgerbeteiligung nicht gewollt<br />

sei.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel merkte an, dass man immer wieder die<br />

Politikverdrossenheit der Bürger beklage. Der Bürgermeister würde dies mit der Anrufung<br />

des Oberverwaltungsgerichtes verstärken. Die Argumente gegen die Sachentscheidung<br />

könne man immer noch in der Phase des Bürgerbegehrens vortragen. Die<br />

derzeitige Verbandspolitik habe nicht im Interesse der Bürger stattgefunden. Das Verfahren<br />

beim Oberverwaltungsgericht könne sich durchaus 10 bis 12 Monate hinziehen<br />

und somit den Wahlkampf negativ beeinflussen. Er beantragte im Namen der Fraktion<br />

DIE LINKE die namentliche Abstimmung.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> wird aufgefordert,<br />

auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar über die Zulassung<br />

des Antrages auf ein Bürgerbegehren im Ergebnis der Verhandlung am 08. Mai 2008 zu<br />

verzichten und einen Bescheid über die Zulassung des Antrages auf ein Bürgerbegehren<br />

den Antragstellern zuzustellen.<br />

Namentliche Abstimmung<br />

<strong>Stadt</strong>rat Ja Nein Enthaltung<br />

Frau Dr. Bader, Rita (DIE LINKE) Entschuldigt<br />

Frau Berninger, Sabine<br />

(DIE LINKE)<br />

Nicht entschuldigt<br />

Herr Bräutigam, Georg (ProA) X<br />

Herr Dittes, Steffen (DIE LINKE) X<br />

Frau Dreißigacker, Rosemarie<br />

(CDU)<br />

Herr Erdmann, Erwin (SPD) X<br />

Herr Franz, Herbert (BFA/FDP) X<br />

Herr Gruber, Michael (ProA) X<br />

X<br />

28


Herr Hilbrecht, Jörg (BFA) X<br />

Herr Höhne, Horst (CDU) X<br />

Herr Hüttner, Helmut (CDU) Entschuldigt<br />

Herr Dr. Köhler, Reinhard (CDU) Entschuldigt<br />

Herr Köhler, Sebastian (CDU) X<br />

Herr Köllmer, Matthias (ProA) X<br />

Herr Kreienbrock, Uwe (CDU) X<br />

Herr Kunze, Stephan (SPD) X<br />

Herr Kuschel, Frank (DIE LINKE) X<br />

Frau Kutzner, Rosedore<br />

(DIE LINKE)<br />

X<br />

Frau Lang, Martina (SPD) Entschuldigt<br />

Frau Langer, Marlies (SPD) X<br />

Herr Läbe, Mario (ProA) Entschuldigt<br />

Herr Lindner, Joachim (ProA) X<br />

Herr Mahler, Georg (ProA) X<br />

Herr Maier, Klaus-Dieter<br />

(DIE LINKE)<br />

X<br />

Frau Mergell, Simone (DIE LINKE) X<br />

Herr Pein, Gerhard (DIE LINKE) Entschuldigt<br />

Herr Schneider, Thomas<br />

(DIE LINKE)<br />

Nicht entschuldigt<br />

Herr Sterzik, Dirk (BFA/FDP) X<br />

Herr Trefflich, Karl-Heinz (BFA) X<br />

Frau Weist, Angelika (CDU) X<br />

Bürgermeister o. Stellvertreter X<br />

Abstimmungsergebnis<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

29


0 davon nicht bes. Mandate<br />

23 Anwesend<br />

5 Ja-Stimmen<br />

18 Gegenstimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

0 Befangen -abgelehnt-<br />

TOP 12<br />

Volksbegehren mehr Demokratie in Thüringer Kommunen<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher informierte, dass durch Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates<br />

vom 17. April 2008 der Bürgermeister aufgefordert wurde, im Amtsblatt für das Anliegen<br />

des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ zu werben. Es wurde<br />

eine ausführliche Darstellung zum Anliegen des Volksbegehrens und eine Darstellung<br />

der Ansprechpartner veröffentlicht. Das Amtsblatt liege zur Einsichtnahme aus.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel merkte an, dass dies nur ein Teil der Umsetzung<br />

des Beschlusses sei. Die Sammelaktionen von Unterschriften auf dem Markt<br />

sei untersagt und auf die Marktordnung verwiesen worden. Dieses Verhalten widerspreche<br />

dem Beschluss. Man bat um Klarstellung, da das Sammeln bis 19.07.2008 andauere.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher sagte, dass er von diesem Vorgang keine Kenntnis<br />

habe.<br />

Der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Herr Wulf teilte mit, dass die Verbietenden<br />

keine städtischen Mitarbeiter gewesen seien. Der Markt werde von der <strong>Stadt</strong>marketing<br />

<strong>Arnstadt</strong> GmbH organisiert. Bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Arnstadt</strong> liege inzwischen<br />

eine Bitte um rechtliche Prüfung des Sachverhalts vor.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher fragte, in welchem Zeitraum man zum Ergebnis<br />

der Prüfung gelangen könne.<br />

Der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Herr Wulf meinte, dass die Bitte eilbedürftig<br />

sei. Man müsse entscheiden, ob der Markt als Sonderveranstaltung andere Nutzungen<br />

zulasse. Das Ansprechen von Bürgern sei als Gemeingebrauch bekannt.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes fragte, ob die <strong>Stadt</strong>marketing sich an die<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Arnstadt</strong> gewandt habe, mit der Bitte um Prüfung wie man derartige<br />

„Störungen“ unterbinden könne.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher antwortete, dass die <strong>Stadt</strong>marketing Zweifel habe,<br />

ob richtig gehandelt wurde und bat um eine grundsätzliche Aussage, wie künftig verfahren<br />

werden solle.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes teilte mit, dass er dies unterstellt habe.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes wies darauf hin, dass es, wie von Herrn Wulf<br />

ausgeführt, keiner längeren Prüfung bedürfe. Es gebe den Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates,<br />

30


das Volksbegehren zu unterstützen. Mit der Sondernutzung entstehe kein Hausrecht,<br />

bzw. keine Verfügungsgewalt über die öffentliche Fläche, sondern es sei eine spezielle<br />

Nutzung für den Gemeingebrauch. Man bat um schnellstmögliche Mitteilung der Zulässigkeit<br />

an die <strong>Stadt</strong>marketing <strong>Arnstadt</strong> GmbH.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kunze fragte Herrn Dittes, ob die Ansprechenden<br />

für den Bürger als Sammler erkennbar seien.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes informierte, dass es sich in jedem Falle um<br />

gekennzeichnete Zivilpersonen handele.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher sagte eine kurzfristige Klärung zu.<br />

TOP 13 Beschlussantrag-Nr.: 2008/0829<br />

Beendigung der unbegründeten Verunsicherung durch den Werkleiter des Wasser-<br />

und Abwasserzweckverbandes <strong>Arnstadt</strong> und Umgebung (WAZV)<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel führte aus, das Mitarbeiter des Zweckverbandes<br />

von der Werkleitung verunsichert werden. Es sei eine unverantwortliche Personalpolitik.<br />

Dies bekräftige die Auseinandersetzung im Rahmen des Erlasses von Beitragsbescheiden<br />

und das Bündnis für Gebührengerechtigkeit. Außerdem zeige die<br />

kommunale Praxis, dass durch jegliche Strukturveränderung im Bereich der Aufgabenträger<br />

des WAZV die tätigen Mitarbeiter nicht betroffen seien. In den letzten Jahren gab<br />

es viele Neustrukturierungen in Thüringen. Zum 31.12.1992 wurden in Thüringen 222<br />

Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung gebildet. Derzeit seien es nur<br />

noch 145. Man wies auf die hohe Vergütung der Werkleitung hin. Es sei bedenklich,<br />

dass in einem Mitarbeiterbrief der Werkleitung behauptet werde, der Betriebsübergang<br />

der Beschäftigten nach § 613 a BGB auf Beschäftigte eines Eigenbetriebes nicht zutreffen<br />

solle. Man fordere den Bürgermeister auf, in der Verbandsversammlung aktiv zu<br />

werden.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher teilte mit, dass die Zulässigkeit des Antrages vom<br />

Rechts- und Ordnungsamt geprüft wurde. Man sei der Überzeugung, dass die Personalhoheit<br />

vom Eigenbetrieb des WAZV beim Werkleiter liege. Die Interessenvertretung<br />

der Beschäftigten werde hervorragend von dem dortigen Personalrat wahrgenommen.<br />

Man könne zu verschiedenen Fragen unterschiedliche Meinungen vertreten, dies müsse<br />

eine Demokratie aushalten. Die Falschinformationen des Werkleiters an seine Beschäftigten<br />

seien nicht bekannt. Man empfehle die Ablehnung des Antrages.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes warf Herrn Böttcher die Verhinderung des<br />

angesprochenen Meinungsaustausches in anderen Tagesordnungspunkten vor. Herrn<br />

Kuschel werde von Herrn Böttcher vorgeworfen sich tatsachenwidrig zu äußern. Zur<br />

Meinungsfreiheit zählen nicht die Behauptungen des Werkleiters Herrn Treyße. Der<br />

Werkleiter vergesse den politischen Meinungsstreit und versuche seine Beschäftigten<br />

als „Soldaten“ mit tatsachenwidrigen Behauptungen in Stellung zu bringen. Der <strong>Stadt</strong>rat<br />

sei verpflichtet einzugreifen. Eine Unzulässigkeit des Antrages sehe man nicht.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kunze erwähnte, dass es ihm auf Grund des Informationsmangels<br />

schwer fiele, zustimmende bzw. ablehnende Haltung zu zeigen. Er bat<br />

um eine Stellungnahme durch Herrn Wulf.<br />

31


Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel wies darauf hin, dass er zwei Kernaussagen<br />

der Verwaltung dargelegt habe. Zum einen sei aus den bisherigen Strukturmaßnahmen<br />

keine Auswirkungen auf Beschäftigte erkennbar gewesen. Zum anderen müsse<br />

geklärt werden, ob Betriebsübergänge nach § 613 a BGB nicht auf kommunale Eigenbetriebe<br />

zutreffen würde. Dies wurde in vielen gerichtlichen Verfahren und die<br />

kommunale Praxis widerlegt. Der Werkleiter solle gegenüber seinen Beschäftigten erklären,<br />

dass es bei einer Strukturveränderung keinerlei Auswirkungen auf die Arbeitsplätze<br />

hätte. Die Verbandsversammlung müsse eingreifen. Er erlebe bei Entscheidungen,<br />

wie zum Beispiel beim Bürgerbegehren, immer wieder, dass die Beschäftigten des<br />

öffentlichen Dienstes aufgefordert werden, verwaltungsrechtliche Neutralität zu wahren.<br />

Es werden ausschließlich lobende Leserbriefe von Beschäftigten veröffentlicht. Man<br />

halte dieses Verhalten ebenfalls für unrichtig.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher entgegnete, dass er sich selbst ebenfalls sehr lobend<br />

über die Arbeit bezüglich der Eröffnung des Umwelt- und Erlebnismarktes<br />

des Verbandes letzte Woche geäußert habe. Man solle die geistige Leistungsfähigkeit<br />

der Beschäftigten des WAZV nicht unterschätzen und sie können sehr gut beurteilen,<br />

wie mit Informationen umgegangen werde. Es sei utopisch zu glauben, es gebe bei einer<br />

Neugliederung keine personellen Veränderungen. Die beiden Kernaussagen der<br />

Fraktion DIE LINKE könne er nicht in der Beschlussvorlage finden. Er empfahl dem<br />

<strong>Stadt</strong>rat der Drucksache nicht zuzustimmen.<br />

Der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Herr Wulf fragte, wer sich im Verband<br />

nachteilig bezüglich des Bürgerbegehrens betroffen fühle. Wenn der Bürgermeister Berufung<br />

einlege, heiße es nicht, dass er gegen das Bürgerbegehren sei. Der Artikel 12<br />

der Bayrischen Verfassung besage, dass Bürgerbegehren nur auf Landkreis- bzw. Gemeindeebene<br />

stattfinden. In der Thüringer Verfassung sei das Bürgerbegehren nicht<br />

verankert. Folglich sei ein Bürgerbegehren auf Verbandsebene möglich. Der derzeitige<br />

Weg sei somit rechtswidrig.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Dittes äußerte, dass es nicht richtig sei und es auch<br />

keine Begründung seitens Herrn Böttcher gebe.<br />

Der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Herr Wulf sagte, dass der Antrag schon<br />

daran scheitere, dass die Personalhoheit für die Beschäftigten im Verband beim Verbandsvorsitzenden<br />

liege. Gemäß § 33 ThürKGG werde auf die entsprechenden Anwendungen<br />

der ThürKO verwiesen. Man vergleiche dies mit der <strong>Stadt</strong>, wo die Personalhoheit<br />

auch beim Bürgermeister liege.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kuschel erwähnte, dass nach dem Verwaltungsgericht<br />

Weimar, eine Restzuständigkeit des <strong>Stadt</strong>rates ausdrücklich bejaht werde. Der<br />

<strong>Stadt</strong>rat könne dem Bürgermeister anweisen, wie er in der Verbandsversammlung agieren<br />

müsse.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher widersprach, dass wenn es keine Zuständigkeit<br />

gebe, auch keine Restzuständigkeit verbleiben könne. Weder die Verbandsversammlung<br />

noch der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> könne dem Verbandsvorsitzenden, dem die<br />

Personalhoheit obliege, etwas vorschreiben.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Kunze sieht den Beschlussvorschlag nach den<br />

Ausführungen als problematisch an. Man wisse den Wahrheitsgehalt der Aussage nicht.<br />

32


Außerdem werde keine Zuständigkeit beim <strong>Stadt</strong>rat gesehen, denn es gebe die Verbandsversammlung<br />

sowie den Verbraucherbeirat.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher teilte mit, dass es einen Antrag zur Geschäftsordnung<br />

gebe.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rats Herr Bräutigam beantragte das Ende der Debatte.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher fragte, ob jemand gegen den Antrag auf Schluss<br />

der Aussprache spreche.<br />

Der Antrag zur Geschäftsordnung wurde mit 15 Ja-Stimmen, sechs Gegenstimmen und<br />

einer Enthaltung angenommen. Die Rednerliste müsse abgearbeitet werden.<br />

Das <strong>Stadt</strong>ratsmitglied Herr Dittes sagte, dass sich der <strong>Stadt</strong>rat vom Leiter des<br />

Rechts- und Ordnungsamtes nicht verunsichern lassen solle. Der Antrag der Fraktion<br />

DIE LINKE beziehe sich darauf, dass der Bürgermeister dieses Anliegen in der Verbandsversammlung<br />

einbringen solle.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher teilte mit, dass die Rednerliste abgearbeitet sei.<br />

Die Beschlussvorlage 2008/0829 wurde zur Abstimmung gestellt.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des<br />

Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Arnstadt</strong> und Umgebung (WAZV) einen Antrag,<br />

mit dem der Werkleiter des WAZV, Herr Treyße, beauftragt wird, die tatsachenwidrige<br />

und unbegründete Verunsicherung der Beschäftigten des Werkbetriebes im Zusammenhang<br />

mit dem durch das VG Weimar zugelassenen Antrag auf ein Bürgerbegehren<br />

zu unterlassen, und bei der Abstimmung mit „Ja“ zu stimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

22 Anwesend<br />

4 Ja-Stimmen<br />

16 Gegenstimmen<br />

2 Enthaltungen<br />

0 Befangen -abgelehnt-<br />

Zur Sitzung gefasste Beschlüsse:<br />

Beschluss-Nr. 2008/0799 Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der 39. Sitzung des<br />

<strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> vom 17.04.2008 (öffentlicher<br />

Teil<br />

33


Beschluss-Nr. 2008/0791 Grundsatzerklärung zum Zusammengehen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Arnstadt</strong> mit der <strong>Stadt</strong> Plaue und der Gemeinde Gossel<br />

Beschluss-Nr. 2008/0797 Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage-Nr.<br />

2008/0791 – Grundsatzerklärung zum Zusammengehen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> mit der <strong>Stadt</strong> Plaue<br />

Hier: Grundsatzerklärung zum Zusammengehen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> mit der Gemeinde Ichtershausen<br />

Beschluss-Nr. 2008/0819 Grundsatzerklärung zum Zusammenschluss mit der<br />

Wachsenburggemeinde<br />

Beschluss-Nr. 2008/0782 1. Änderung Bebauungsplan <strong>Arnstadt</strong> „Muhmengasse“<br />

– Äbwägung und Beschluss zur erneuten Offenlegung<br />

und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

Beschluss-Nr. 2008/0840 1. Änderung Bebauungsplan <strong>Arnstadt</strong> „Muhmengasse“<br />

– Abwägung und Beschluss zur erneuten Offenlegung<br />

und beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

2008/0782<br />

Hier: Verkehrskonzept<br />

Beschluss-Nr. 2008/0824 Entscheidung zur Fortführung des Schadensersatzprozesses<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> ./. Freistaat Thüringen in<br />

Sachen „Kreditaufnahme der ehemaligen Gemeinde<br />

Rudisleben zwecks Finanzierung von Wohnungskäufen<br />

und –sanierungen<br />

Beschluss-Nr. 2008/0783 Bebauungsplan <strong>Arnstadt</strong> „Erfurter Kreuz Süd-West“ –<br />

Billigungs- und Offenlegungsbeschluss<br />

Beschluss-Nr. 2008/0825 Feuerwehr- und Brandschutzkonzeption<br />

Zur Sitzung übergebene Unterlagen:<br />

- Antwort zur Anfrage von Frau Dr. Bader vom 20.05.2008 bezüglich der sich im<br />

städtischen Eigentum befindlichen Litfaßsäulen<br />

- Beschlussantrag-Nr. 2008/834 – Änderungsantrag zum Beschlussantrag-Nr.<br />

2008/0797 (Ichtershausen)<br />

- Beschlussvorlage-Nr. 2008/0824 - Entscheidung zur Fortführung des Schadensersatzprozesses<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> ./. Freistaat Thüringen in Sachen „Kreditaufnahme<br />

der ehemaligen Gemeinde Rudisleben zwecks Finanzierung von Wohnungskäufen<br />

und –sanierungen“<br />

- Beschlussantrag-Nr. 2008/0835 – Erhalt der Bauhausarchitektur in <strong>Arnstadt</strong><br />

Die <strong>Niederschrift</strong> wurde am ................genehmigt.<br />

34

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