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Lärmaktionsplan ARNSTADT<br />

Bearbeitung VERKEHR 2000<br />

AHNER + MÜNCH<br />

Beratende Ingenieure<br />

Dr.-Ing. K. Ahner<br />

Brennerstr. 26<br />

99423 Weimar<br />

im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong><br />

Bürgermeister<br />

Herr Köllmer<br />

Markt 1<br />

99310 <strong>Arnstadt</strong><br />

Schallschutzbüro<br />

Zubrinna<br />

Kurzfassung<br />

Dipl.-Ing. H.-J. Zubrinna<br />

Im Planer 52<br />

077745 Jena<br />

Weimar, November 2008


VERKEHR 2000 Schallschutzbüro ARNSTADT<br />

AHNER + MÜNCH Zubrinna Lärmaktionsplan 2008<br />

1 Ausgangslage und Zielstellung<br />

Lärm ist eines der wichtigsten Umweltprobleme unserer zivilisierten Gesellschaft.<br />

Wesentliche Teile der Bevölkerung sind Geräuschpegeln ausgesetzt, die markante<br />

lärmbedingte Gesundheitsrisiken sowie Schlafstörungen zur Folge haben. Lärm<br />

verursacht gleichermaßen erhebliche wirtschaftliche Folgekosten. Der<br />

Straßenverkehrslärm rangiert in der Skala der Lärmquellen an vorderster Stelle. Eine<br />

fachlich fundierte sowie rechtssichere Behandlung der Lärmprobleme muss<br />

ureigenste Aufgabe kommunalen Denken und Handelns sein.<br />

Die Ergebnisse der seitens der TLUG Jena durchgeführten Lärmkartierung belegen<br />

für <strong>Arnstadt</strong> eine Lärmsituation, die im Sinne der ersten Stufe der Umsetzung der<br />

EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2008 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes<br />

(LAP) erforderlich macht. Das Kriterium einer Verkehrsstärke über 6 Mio. Kfz pro<br />

Jahr bzw. 16.000 Kfz/24 h erfüllt für das administrative <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Arnstadt</strong> die<br />

Bundesautobahn (BAB) A 71 sowie Teile der Ichtershäuser Straße sowie der<br />

Bahnhofstraße (L 3004).<br />

Aufgrund der Trassenführung der BAB A 71 in Bezug auf besiedelte Flächen in<br />

<strong>Arnstadt</strong> geht hiervon keine Betroffenheit für die Wohnbevölkerung im Sinne der EU-<br />

Umgebungslärmrichtlinie aus, weshalb die A 71 kein Gegenstand des LAP darstellt.<br />

Eine vergleichsweise hohe Lärmbelastung kann nicht nur durch große<br />

Verkehrsstärke sondern auch durch Zusammentreffen weiterer ungünstiger<br />

Randbedingungen (enge Baufluchten, schlechter Fahrbahnzustand etc.) verursacht<br />

werden. Deshalb wurden sämtliche im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandenen<br />

Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsstärke über 8.000 Kfz/24 h einbezogen.<br />

Als eine wesentliche Grundlage für den LAP konnte das vorliegende differenzierte<br />

Verkehrsmengengerüst herangezogen werden. Aktuelle Ergebnisse aus<br />

Verkehrserhebungen wurden eingearbeitet.<br />

Für eine verfeinerte Bewertung der Lärmsituation wurde ein akustisches Modell für<br />

<strong>Arnstadt</strong> aufgebaut. Hierzu erfolgte die Übernahme des Gebäudemodells von der<br />

TLUG Jena. In diesem Zusammenhang machten sich eine relativ aufwendige<br />

Überprüfung, die Anpassung sowie die Aktualisierung erforderlich.<br />

Für einen rechnerischen Nachweis der Betroffenheit der Bevölkerung wurden die<br />

Einwohnerdaten gebäudescharf übernommen und eingearbeitet. Informationen zum<br />

Straßennetz (insbesondere Tempolimit sowie Fahrbahnbelag und -zustand) wurden<br />

mit der <strong>Stadt</strong> abgestimmt.<br />

Die einzelnen Arbeitsschritte bei der Erarbeitung des LAP wurden in einer<br />

Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung erörtert.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung gab die Ergebnisse der Lärmkartierung der TLUG Jena<br />

ortsüblich bekannt und machte sie durch Auslage in der <strong>Stadt</strong>verwaltung der<br />

Öffentlichkeit zugänglich (s. a. Internetseite der TLUG Jena).<br />

Im Arbeitsprozess erfolgten fachliche Abstimmungen mit der TLUG Jena sowie eine<br />

erste fachliche Abstimmung mit dem Baulastträger für die Bundes- und<br />

Landesstraßen im zuständigen Straßenbauamt Mittelthüringen.<br />

Auf der Grundlage der differenzierten Bewertung der Lärmsituation wurden<br />

gemeinsam in der Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung mögliche Maßnahmen der<br />

Kurzfassung November 2008 2


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AHNER + MÜNCH Zubrinna Lärmaktionsplan 2008<br />

Lärmminderung beraten sowie im Hinblick auf Eignung für den Einsatz in <strong>Arnstadt</strong><br />

ausgewählt.<br />

Ein Entwurf des LAP wurde öffentlich ausgelegt und die Offenlage ortsüblich bekannt<br />

gemacht. Zusätzlich wurden ausgewählte Interessenvertretungen und Einrichtungen<br />

gezielt angeschrieben und um Stellungsnahme gebeten. Die Ergebnisse des<br />

Beteiligungsverfahrens fanden ihren Niederschlag in der überarbeiteten Fassung.<br />

Dieser überarbeitete LAP soll in Form der vorliegenden Kurzfassung seitens des<br />

<strong>Stadt</strong>rates bestätigt werden.<br />

Die eigentliche Bedeutung der Lärmaktionsplanung besteht in der Verpflichtung zur<br />

Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen<br />

Ablauf von Sanierungsmaßnahmen. Für die planerische Herleitung der<br />

anzusetzenden Maßnahmen und den Nachweis des begründeten Vorgehens bedarf<br />

es einer Festlegung von planerischen Zielwerten. Auf nationaler Ebene existieren<br />

bislang keine allgemein gültigen Grenzwerte zur Lärmbelastung im Verkehrsbereich.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat von <strong>Arnstadt</strong> hat entsprechend Vorschlag der Arbeitsgruppe<br />

Lärmaktionsplanung nach einer entsprechenden Vorberatung im zuständigen Bau-,<br />

Vergabe- und Umweltausschuss am 15.04.2008 in seiner öffentlichen Sitzung am 17.<br />

04. 2008 die nachfolgenden Planungszielwerte bestätigt.<br />

Betrachtungszeitraum Zielwert<br />

Tages-Abend-Nacht-Lärmindex – LDEN 65 dB(A)<br />

Nachtlärmindex – LNight<br />

55 dB(A)<br />

Tab. 1: Planungszielwerte Lärmaktionsplanung <strong>Arnstadt</strong><br />

Diese planerische Festlegung folgt den Empfehlungen der Bund/Länder-<br />

Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) und dem Arbeitsgremium der<br />

Umweltministerkonferenz (UMK) und des Rates von Sachverständigen für<br />

Umweltfragen.<br />

2 Analyse der Lärm- und Konfliktsituation<br />

Für die Einschätzung der Lärm- und Konfliktsituation wurden die relevanten<br />

Einflussfaktoren (insbesondere Verkehrsstärke, Tempolimit, Fahrbahnbelag) erfasst.<br />

> 16.000 Kfz/d<br />

8.000 – 16.000<br />

lila > 16.000 Kfz/24 h;<br />

rot 8.000 – 16.000 Kfz/24 h;<br />

gelb 4.000 – 8.000 Kfz/24 h<br />

grün < 4.000 Kfz/24 h<br />

Abb. 1: Karte der Verkehrsstärkeklassen <strong>Arnstadt</strong><br />

Kurzfassung November 2008 3


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Aufgrund der Lage der <strong>Stadt</strong> im klassifizierten Straßennetz, der<br />

siedlungsstrukturellen Einordnung sowie der Versorgungsfunktion als Mittelzentrum<br />

mit Kreisstadtfunktion treten in Überlagerung von Binnen-, Quell-/Ziel- und<br />

Durchgangsverkehr im innerstädtischen Bereich Verkehrsbelastungen zum Teil bis<br />

knapp 20.000 Kfz/24 h auf.<br />

Die höchste Verkehrsbelastung, außer auf der BAB A 71, weist die Ichtershäuser<br />

Straße (L 3004) auf. In den beiden Abschnitten zwischen Straßburgkreisel und<br />

Rehestädter Weg sowie Knoten Bierweg und Opel-Kreisel wird der Schwellwert von<br />

16.000 Kfz/24 h überschritten. Im letzteren Abschnitt wird der Ersatz des noch<br />

vorhandenen Kopfsteinpflasters durch den zuständigen Baulastträger über ein<br />

Planfeststellungsverfahren vorbereitet.<br />

Mit einem detaillierten Akustikmodell wurden die Lärmindizes LDEN und LNight für die<br />

Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsstärke > 8.000 Kfz/24 h berechnet.<br />

Zusätzlich zur Darstellung der Lärmkarten erfolgte eine Auswertung der<br />

Betroffenheit. Die Lärmkarten weisen aus, dass entlang der Hauptverkehrsstraßen<br />

zum Teil sehr hohe Lärmpegel (LDEN > 75 dB(A) bzw. LNight > 65 dB(A)) auftreten.<br />

Mit dem Berechnungsgebiet sind entlang der berücksichtigten Hauptverkehrsstraßen<br />

insgesamt rund 6.600 Einwohner erfasst. Das entspricht rund einem Viertel der<br />

Gesamteinwohnerzahl von <strong>Arnstadt</strong>.<br />

Für eine räumlich differenzierte Bewertung der Lärmsituation wurde das<br />

Untersuchungsgebiet in 11 Zonen unterteilt.<br />

Abb. 2: Abgrenzung der Lärmkennzifferzonen<br />

Im Nebeneinander der Berechnungsergebnisse für die 11 Zonen wird deutlich, dass<br />

- nördlich des Opel-Kreisels (Zone 1) sowie in der Wachsenburgallee (Zone 5)<br />

keine Überschreitungen der Planungszielwerte zu verzeichnen sind<br />

- in der Ilmenauer Straße (Zone 8), <strong>Stadt</strong>ilmer Straße (9) sowie Gehrener<br />

Straße (Zone 10) die Anzahl der betroffenen Einwohner in den Nachtstunden<br />

signifikant größer ist als beim Lärmindex LDEN<br />

Kurzfassung November 2008 4


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- die Anzahl der betroffenen Einwohner in der Zone Ohrdrufer Straße (Zone 11)<br />

insgesamt am höchsten ausfällt.<br />

Zone Abschnitt Einwohner<br />

der Zone<br />

Betroffene mit Zielwertüberschreitung<br />

Mittelwert für<br />

Überschreitungen<br />

Lärmkennziffer<br />

LDEN LNight LDEN LNight LDEN LNight<br />

(dB) (dB)<br />

1 nördlich Opel-<br />

Kreisel<br />

200 0 0 0,0 0,0 0 0<br />

2 Opel-Kreisel bis<br />

Bierweg<br />

45 14 14 70,6 61,5 79 95<br />

3 Bierweg -<br />

Rehestädter Weg<br />

161 60 64 67,4 58,0 160 209<br />

4 Rehestädter Weg<br />

– Wachsenburgallee<br />

131 29 33 69,3 59,9 122 154<br />

5 Wachsenburgallee 1194 0 0 65,3 55,3 0 0<br />

6 südliche<br />

Bahnhofstraße<br />

115 47 46 69,6 59,1 227 199<br />

7 Ritterstraße -<br />

Neideckstraße<br />

150 41 43 69,4 59,9 180 215<br />

8 Ilmenauer Straße 823 79 107 68,0 58,6 165 290<br />

9 <strong>Stadt</strong>ilmer Straße 1082 79 96 68,9 59,2 292 378<br />

10 Gehrener Straße 739 17 33 66,8 56,9 24 44<br />

11 Ohrdrufer Straße 1953 153 153 67,4 57,4 390 391<br />

3 Ziele und Maßnahmen zur Lärmminderung<br />

Tab. 2: Auswertung Betroffenheit – Status quo<br />

Vor dem Hintergrund der ausgewiesenen Lärmsituation entlang der<br />

Hauptverkehrsstraßen in <strong>Arnstadt</strong> werden die folgenden grundlegenden Ziele für die<br />

Lärmaktionsplanung in <strong>Arnstadt</strong> formuliert:<br />

- Die Wohnbevölkerung soll kurzfristig sehr hohen Belastungen nicht mehr<br />

ausgesetzt sein (z. B. bei Überschreitung der Sanierungswerte der<br />

-<br />

Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97; /12/).<br />

Die Wohnbevölkerung soll mittelfristig hohen Belastungen nicht mehr<br />

ausgesetzt werden (Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der<br />

-<br />

Verkehrslärmschutzverordnung für Neubau oder wesentliche Änderung von<br />

öffentlichen Straßen … (16. BImSchV; /9/).<br />

Vorrangig ist der ausreichende Schutz der Nachtruhe (kurzfristig 55 dB(A) –<br />

Gesundheitsschutz, langfristig 45 dB(A) – Vorsorge) zu gewährleisten.<br />

Folgende Maßnahmen sollen mit dem Ziel einer spürbaren Lärmminderung nach<br />

Abwägung der Dringlichkeit, der Abhängigkeit von unterschiedlichen<br />

Voraussetzungen und nicht zuletzt bei Vorliegen der erforderlichen finanziellen Mittel<br />

jeweils spezifisch vorbereitet und umgesetzt werden.<br />

Mit dem in Vorbereitung befindlichen Ausbau der Ichtershäuser Straße im Abschnitt<br />

zwischen Opel-Kreisel und Quenselstraße soll neben Ersatz des Pflasterbelages<br />

gleichzeitig eine Neuordnung des Straßenquerschnittes erfolgen<br />

(Fahrbahnquerschnitt auf erforderliche Breite beschränkt; beidseitig Radwege;<br />

Straßenraumgestaltung mit Bäumen/Stellplätzen). Zusätzlich zum Ersatz des<br />

Kurzfassung November 2008 5


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Pflasterbelages stellt auch das Angebot für den Radverkehr einen Beitrag zur<br />

Lärmminderung dar.<br />

Entlang weiterer Abschnitte (Ilmenauer Straße, <strong>Stadt</strong>ilmer Straße und<br />

Bahnhofstraße, südlich Wachsenburgallee bzw. Erfurter Straße, nördlich<br />

Ritterstraße) kann die Lärmbelastung für die Anwohner durch planmäßige<br />

Straßensanierung gemindert werden. Hinsichtlich der zeitlichen Einordnung sind<br />

auch weitere Abhängigkeiten (z. B. ggf. erforderliche Baumaßnahmen an den<br />

technischen Versorgungsleitungen, Mittelverfügbarkeit) zu berücksichtigen.<br />

Für die südliche Bahnhofstraße soll zugunsten einer weiteren Förderung des<br />

Fußgänger- und Fahrradverkehrs die derzeitige Interimslösung in die bauliche<br />

Neuordnung überführt werden (Straßenraumgestaltung auf gedämpftes<br />

Geschwindigkeitsniveau ausgerichtet).<br />

Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h<br />

ist unlösbar verknüpft mit einer wirkungsvollen Überprüfung der Einhaltung. Dabei<br />

sollte die Dämpfung des Geschwindigkeitsniveaus auf Hauptverkehrsstraßen auf<br />

Abschnitte mit hoher Betroffenheit in der <strong>Stadt</strong>ilmer Straße zwischen Gehrener<br />

Straße und Angelhäuser Straße (zumindest in den Nachtstunden) sowie in der<br />

Ohrdrufer Straße zwischen Gothaer Straße und Triniusstraße begrenzt bleiben.<br />

Wünschenswerte Synergieeffekte im Hinblick auf die komplexe Wirkung der<br />

Maßnahme auch für eine erhöhte Verkehrssicherheit, attraktivere städtebauliche und<br />

Aufenthaltsqualität des öffentlichen <strong>Stadt</strong>raums sowie verbesserte Luftqualität sind<br />

Hintergrund für die Empfehlung eines durchgängigen Tempolimits für die nördliche<br />

Erfurter Straße, Ritterstraße, den Schlossplatz und die Neideckstraße bis zum<br />

Wollmarkt. Für diesen Straßenzug wird unter der Voraussetzung der Realisierung<br />

des geplanten Ausbaus des Dammweges (Beseitigung der beschränkten<br />

Durchfahrtshöhe) ein Lkw-Nachtfahrverbot angestrebt. Die geordnete Abwicklung<br />

des notwendigen Lkw-Verkehrs für <strong>Arnstadt</strong> verlangt mittelfristig nach einem Lkw-<br />

Routenplan und dessen wirksame Umsetzung (einschließlich Öffentlichkeitsarbeit).<br />

Eine Verstetigung des Kfz-Verkehrs und insbesondere die Vermeidung besonders<br />

lästiger Lärmspitzen an LSA-geregelten Knotenpunkten kann durch den Umbau zu<br />

einem Kreisverkehr erreicht werden. Für <strong>Arnstadt</strong> bieten sich die beiden<br />

Knotenpunkte Südbahnhof und Hammerecke an.<br />

Mit einer konsequenten Durchsetzung sowie weiteren Qualifizierung der<br />

Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt kann unnötiger Parksuchverkehr sowie<br />

Verkehr, der auch zu Fuß zurückgelegt werden kann, vermieden werden.<br />

Eine grundlegende Aufgabe der Lärmaktionsplanung stellt die Förderung der<br />

Verkehrsarten des Umweltverbundes (incl. Verkehrserziehung und<br />

Marketingmaßnahmen) dar.<br />

Maßnahmen des passiven Schallschutzes kommen insbesondere bei Überschreitung<br />

der gesetzlichen Grenzwerte als letzte Möglichkeit infrage.<br />

Generell gilt es, die technischen Möglichkeiten der Lärmbegrenzung und<br />

Lärmminderung an der Quelle zu nutzen. Insofern ergeht aus der<br />

Lärmaktionsplanung die Forderung an Politik, Baustoff-, Automobil- und<br />

Reifenindustrie zur weiteren Senkung der Emissionen bei den Motoren und den<br />

Rollgeräuschen. Die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen muss in<br />

angemessener Weise durch Kontrollen unterstützt werden.<br />

Kurzfassung November 2008 6


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4 Wirkungsanalysen <strong>Arnstadt</strong><br />

Wirkungsanalysen wurden anhand des Straßenausbaus in der Ichtershäuser Straße<br />

(Zone 2) sowie der Straßensanierung in der Ilmenauer Straße (Zone 8) aufbereitet.<br />

Die Anzahl betroffener Einwohner mit Zielwertüberschreitung kann entlang der<br />

Ichtershäuser Straße im Abschnitt Opel-Kreisel bis Bierweg auf etwa die Hälfte<br />

reduziert werden. Die rechnerisch ausgewiesene Minderung beim Mittelwert der<br />

Überschreitungen liegt beim Lärmindex LDEN bei 2,2 dB(A), beim Lärmindex LNight<br />

sogar bei 2,6 dB(A). Die Lärmkennziffer kann für LDEN auf rund drei Viertel, bei LNight<br />

auf rund zwei Drittel reduziert werden. Insofern ist diese geplante Maßnahme auch<br />

aus Sicht der Lärmaktionsplanung zu unterstützen.<br />

Einwohner<br />

der Zone<br />

Betroffene mit Zielwertüberschreitung<br />

Mittelwert für<br />

Überschreitungen<br />

Lärmkennziffer<br />

LDEN LNight LDEN LNight LDEN LNight<br />

(dB) (dB)<br />

Status quo 45 14 14 70,6 61,5 79 95<br />

nach erfolgtem Ausbau 45 6 7 68,4 58,9 21 29<br />

Minderung (absolut) 8 7 2,2 2,6 58 66<br />

Minderung (relativ) 57% 50% 3% 4% 73% 69%<br />

relative Absenkung auf 43% 50% 97% 96% 27% 31%<br />

Tab. 3: Lärmmindernde Wirkung Ausbau Ichtershäuser Straße – Zone 2<br />

Die Sanierung der Fahrbahn in der Ilmenauer Straße wirkt sich insgesamt positiv auf<br />

die Lärmsituation der Einwohner im Umfeld aus. Hier können mit dieser Maßnahme<br />

85 % der heute 79 Einwohner mit Zielwertüberschreitung unter den Planungszielwert<br />

gebracht werden. Das bedeutet aber auch, dass es mit dieser Maßnahme (allein)<br />

nicht gelingt die Einhaltung des Planungszielwertes für alle Einwohner<br />

durchzusetzen.<br />

Einwohner<br />

der Zone<br />

Betroffene mit Zielwertüberschreitung<br />

Mittelwert für<br />

Überschreitungen<br />

Lärmkennziffer<br />

LDEN LNight LDEN LNight LDEN LNight<br />

(dB) (dB)<br />

Status quo 823 79 107 68,0 58,6 165 290<br />

nach erfolgtem Ausbau 823 12 53 67,3 57,1 25 50<br />

Minderung (absolut) 67 54 0,7 1,5 140 240<br />

Minderung (relativ) 85% 50% 1% 3% 85% 83%<br />

relative Absenkung auf 15% 50% 99% 97% 15% 17%<br />

Tab. 4: Lärmmindernde Wirkung Sanierung Ilmenauer Straße – Zone 8<br />

5 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in mehreren Stufen.<br />

Die Ergebnisse der Lärmkartierung der TLUG Jena wurden durch Offenlage<br />

(11.02.2008 und 07.03.2008; angekündigt im Amtsblatt Januar 2008 zusammen mit<br />

einer Information und dem Hinweis auf die Internetseite der TLUG Jena) bekannt<br />

gemacht. Im Ergebnis dieser Information gab es nur eine sehr geringe Resonanz aus<br />

der Bevölkerung. Hinweise zur subjektiv empfundenen Lärmbelastung und möglichen<br />

Maßnahmen der Lärmminderung kamen aus Bereichen, für die gemäß Ergebnisse<br />

Kurzfassung November 2008 7


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der Lärmkartierung keine straßenverkehrsbedingte Lärmsituation und<br />

dementsprechende Betroffenheit der Wohnbevölkerung ausgewiesen ist.<br />

Über wesentliche Inhalte des Entwurfs des LAP 2008 für die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> wurde in<br />

einer öffentlichen Sitzung des Bau-, Vergabe- und Umweltausschusses am 24. Juni<br />

2008 informiert. Der in der öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und durch die<br />

Ausschussmitglieder diskutierte Gegenstand wurde in einem Presseartikel der TA<br />

„Lärm ist Lila“ wiedergegeben.<br />

Der Entwurf des LAP wurde im Sinne der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Auslage<br />

gebracht (14.07. und 08.08.2008; angekündigt im Amtsblatt Juli 2008). Parallel zur<br />

Auslage wurden ausgewählte Behörden angeschrieben sowie um eine<br />

Stellungnahme gebeten.<br />

Hinweise sowie Anregungen seitens der unteren Straßenverkehrsbehörde sowie der<br />

IG <strong>Stadt</strong>ökologie wurden bereits weitgehend durch die Teilnahme an den Beratungen<br />

der Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung <strong>Arnstadt</strong> aufgenommen und berücksichtigt.<br />

Ebenso erfolgte die Information und Beteiligung sämtlicher Ämter der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung von <strong>Arnstadt</strong>.<br />

Der Entwurf zum LAP wurde in der Zeit der Offenlage nur durch eine begrenzte<br />

Anzahl von Einwohnern (ca. 10 – 15 Personen) zur Kenntnis genommen.<br />

Grundsätzlich findet der LAP im Ergebnis der durchgeführten<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung positive Resonanz und Unterstützung.<br />

6 Ergebnisse der Lärmaktionsplanung<br />

Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und den mit § 47 BImSchG in<br />

bundesdeutsches Recht überführten Festlegungen wurde mit der „Erstauflage“ eines<br />

LAP für die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> im Jahr 2008 eine Reihe von bemerkenswerten<br />

Ergebnissen erzielt:<br />

1. Anhebung des politischen Stellenwertes des Thema Lärm<br />

2. Verantwortliche Übernahme der kommunalen Zuständigkeit für die<br />

Behandlung der Umgebungslärmproblematik<br />

3. Festlegung der Planungszielwerte LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A)<br />

4. Beginn einer kontinuierlichen aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

(Veröffentlichungen zum Lärm, u. a. Auslage der Ergebnisse der<br />

Lärmkartierung der TLUG Jena, lokale Presse und Amtsblatt, öffentliche<br />

Sitzungen des zuständigen Ausschusses und des <strong>Stadt</strong>rates, Offenlage des<br />

Entwurfs des Lärmaktionsplans)<br />

5. Auseinandersetzung mit der Lärmproblematik im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Arnstadt</strong><br />

(schwerpunktorientiert zum Straßenverkehr) im Rahmen der Arbeitsgruppe<br />

Lärmaktionsplan (unter Leitung des zuständigen Bürgermeisters, mit<br />

Vertretern der <strong>Stadt</strong>verwaltung, der Straßenverkehrsbehörde, der IG<br />

<strong>Stadt</strong>ökologie sowie des Verkehrsplanungs- und eines Schallschutzbüros)<br />

6. Bewertung der Lärmsituation für <strong>Arnstadt</strong> mit Darstellung der zum Teil hoch<br />

belasteten Netzabschnitte von Hauptverkehrsstraßen<br />

7. Festlegung des strategischen Vorgehens zur Lärmminderung mittels breit<br />

gefächertem Maßnahmenpaket (Straßenausbau und -umbau sowie<br />

Fahrbahnsanierung, Tempolimit und Geschwindigkeitskontrolle, Lkw-<br />

Kurzfassung November 2008 8


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Nachtfahrverbot im Zusammenhang mit Lkw-Routenplan, Qualifizierung<br />

Parkraumbewirtschaftung, Knotenumbau zum Kreisverkehr bis hin zur<br />

Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes sowie gezielter<br />

Öffentlichkeitsarbeit)<br />

8. Ziele der Lärmaktionsplanung: kurzfristig – Ausschluss sehr hoher<br />

Lärmbelastungen, mittelfristig – Ausschluss hoher Belastungen der<br />

Wohnbevölkerung, vorrangig Schutz der Nachtruhe<br />

9. Maßnahmenplan zur Lärmminderung (s. S. 10)<br />

7 Hinweise für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes<br />

Die im Zusammenhang mit der erstmaligen Durchführung der Lärmaktionsplanung<br />

2008 aufgetretenen Fragen und Probleme müssen zeitnah gemeinsam mit der TLUG<br />

Jena ausgewertet werden, um verbesserte Voraussetzungen für die kontinuierliche<br />

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu schaffen.<br />

Hierzu zählen insbesondere<br />

- Berechnungsmethodik zur Lärmkartierung, zum Wirkungsnachweis und zur<br />

Betroffenheit<br />

- Harmonisierung der Berechnungsverfahren (VBUS – RLS 90)<br />

- Unterschiede zwischen den in der Schallpegelberechnung anzusetzenden<br />

Geschwindigkeiten und den praktisch wirksamen Verkehrsgeschwindigkeiten<br />

- Verwendung der Mittelwerte bei erheblichen Unterschieden innerhalb der<br />

Stundengruppen sowie saisonalen Schwankungen in Bezug auf die<br />

Sensibilität (Ruhebedürfnis auch 05:00 – 06:00 Uhr; Aufenthalt im Freien in<br />

der Vegetationsperiode)<br />

- Definition von eindeutigen Ziel- bzw. Auslösewerten in wechselseitiger<br />

Abhängigkeit zu den derzeit gültigen sowie künftig noch durch den<br />

Gesetzgeber zu fixierenden Grenzwerten für den Umgebungslärm<br />

Der begonnene Prozess einer verstärkten Auseinandersetzung mit dem Thema<br />

Umgebungslärm muss unmittelbar überführt werden in eine sowohl grundsätzliche<br />

als auch maßnahmenbezogene Abstimmung mit den für die Hauptverkehrsstraßen<br />

zuständigen Straßenbaulastträgern.<br />

Der große Unterschied zwischen den Grenzwerten für die Lärmsanierung und für den<br />

Straßenneubau sollte mit Hilfe der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung dahingehend<br />

reduziert werden, dass die Grenzwerte für Lärmsanierung deutlich abgesenkt<br />

werden. Das erfordert natürlich die Abklärung sämtlicher Abhängigkeiten, nicht<br />

zuletzt auch der Fragen der Finanzierbarkeit.<br />

Insofern befindet sich wohl die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung in<br />

kommunaler Hand, wesentliche Rahmenbedingungen sind aber noch auf höherer,<br />

fachlicher wie politischer Ebene weiter zu entwickeln.<br />

Die Behandlung der Lärmproblematik sollte aus übergeordneter fachpolitischer Sicht<br />

möglichst zügig auf die gesamte Bandbreite des Umgebungslärms erweitert werden.<br />

Der Stand Umsetzung von Maßnahmen sollte jährlich, beginnend mit Oktober 2009,<br />

durch den zuständigen Bürgermeister gegenüber dem <strong>Stadt</strong>rat berichtet werden.<br />

Kurzfassung November 2008 9


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Kurzfassung November 2008 10

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