Download - Stadt Arnstadt
Download - Stadt Arnstadt
Download - Stadt Arnstadt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Lärmaktionsplan ARNSTADT<br />
Bearbeitung VERKEHR 2000<br />
AHNER + MÜNCH<br />
Beratende Ingenieure<br />
Dr.-Ing. K. Ahner<br />
Brennerstr. 26<br />
99423 Weimar<br />
im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong><br />
Bürgermeister<br />
Herr Köllmer<br />
Markt 1<br />
99310 <strong>Arnstadt</strong><br />
Schallschutzbüro<br />
Zubrinna<br />
Kurzfassung<br />
Dipl.-Ing. H.-J. Zubrinna<br />
Im Planer 52<br />
077745 Jena<br />
Weimar, November 2008
VERKEHR 2000 Schallschutzbüro ARNSTADT<br />
AHNER + MÜNCH Zubrinna Lärmaktionsplan 2008<br />
1 Ausgangslage und Zielstellung<br />
Lärm ist eines der wichtigsten Umweltprobleme unserer zivilisierten Gesellschaft.<br />
Wesentliche Teile der Bevölkerung sind Geräuschpegeln ausgesetzt, die markante<br />
lärmbedingte Gesundheitsrisiken sowie Schlafstörungen zur Folge haben. Lärm<br />
verursacht gleichermaßen erhebliche wirtschaftliche Folgekosten. Der<br />
Straßenverkehrslärm rangiert in der Skala der Lärmquellen an vorderster Stelle. Eine<br />
fachlich fundierte sowie rechtssichere Behandlung der Lärmprobleme muss<br />
ureigenste Aufgabe kommunalen Denken und Handelns sein.<br />
Die Ergebnisse der seitens der TLUG Jena durchgeführten Lärmkartierung belegen<br />
für <strong>Arnstadt</strong> eine Lärmsituation, die im Sinne der ersten Stufe der Umsetzung der<br />
EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2008 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes<br />
(LAP) erforderlich macht. Das Kriterium einer Verkehrsstärke über 6 Mio. Kfz pro<br />
Jahr bzw. 16.000 Kfz/24 h erfüllt für das administrative <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Arnstadt</strong> die<br />
Bundesautobahn (BAB) A 71 sowie Teile der Ichtershäuser Straße sowie der<br />
Bahnhofstraße (L 3004).<br />
Aufgrund der Trassenführung der BAB A 71 in Bezug auf besiedelte Flächen in<br />
<strong>Arnstadt</strong> geht hiervon keine Betroffenheit für die Wohnbevölkerung im Sinne der EU-<br />
Umgebungslärmrichtlinie aus, weshalb die A 71 kein Gegenstand des LAP darstellt.<br />
Eine vergleichsweise hohe Lärmbelastung kann nicht nur durch große<br />
Verkehrsstärke sondern auch durch Zusammentreffen weiterer ungünstiger<br />
Randbedingungen (enge Baufluchten, schlechter Fahrbahnzustand etc.) verursacht<br />
werden. Deshalb wurden sämtliche im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandenen<br />
Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsstärke über 8.000 Kfz/24 h einbezogen.<br />
Als eine wesentliche Grundlage für den LAP konnte das vorliegende differenzierte<br />
Verkehrsmengengerüst herangezogen werden. Aktuelle Ergebnisse aus<br />
Verkehrserhebungen wurden eingearbeitet.<br />
Für eine verfeinerte Bewertung der Lärmsituation wurde ein akustisches Modell für<br />
<strong>Arnstadt</strong> aufgebaut. Hierzu erfolgte die Übernahme des Gebäudemodells von der<br />
TLUG Jena. In diesem Zusammenhang machten sich eine relativ aufwendige<br />
Überprüfung, die Anpassung sowie die Aktualisierung erforderlich.<br />
Für einen rechnerischen Nachweis der Betroffenheit der Bevölkerung wurden die<br />
Einwohnerdaten gebäudescharf übernommen und eingearbeitet. Informationen zum<br />
Straßennetz (insbesondere Tempolimit sowie Fahrbahnbelag und -zustand) wurden<br />
mit der <strong>Stadt</strong> abgestimmt.<br />
Die einzelnen Arbeitsschritte bei der Erarbeitung des LAP wurden in einer<br />
Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung erörtert.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung gab die Ergebnisse der Lärmkartierung der TLUG Jena<br />
ortsüblich bekannt und machte sie durch Auslage in der <strong>Stadt</strong>verwaltung der<br />
Öffentlichkeit zugänglich (s. a. Internetseite der TLUG Jena).<br />
Im Arbeitsprozess erfolgten fachliche Abstimmungen mit der TLUG Jena sowie eine<br />
erste fachliche Abstimmung mit dem Baulastträger für die Bundes- und<br />
Landesstraßen im zuständigen Straßenbauamt Mittelthüringen.<br />
Auf der Grundlage der differenzierten Bewertung der Lärmsituation wurden<br />
gemeinsam in der Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung mögliche Maßnahmen der<br />
Kurzfassung November 2008 2
VERKEHR 2000 Schallschutzbüro ARNSTADT<br />
AHNER + MÜNCH Zubrinna Lärmaktionsplan 2008<br />
Lärmminderung beraten sowie im Hinblick auf Eignung für den Einsatz in <strong>Arnstadt</strong><br />
ausgewählt.<br />
Ein Entwurf des LAP wurde öffentlich ausgelegt und die Offenlage ortsüblich bekannt<br />
gemacht. Zusätzlich wurden ausgewählte Interessenvertretungen und Einrichtungen<br />
gezielt angeschrieben und um Stellungsnahme gebeten. Die Ergebnisse des<br />
Beteiligungsverfahrens fanden ihren Niederschlag in der überarbeiteten Fassung.<br />
Dieser überarbeitete LAP soll in Form der vorliegenden Kurzfassung seitens des<br />
<strong>Stadt</strong>rates bestätigt werden.<br />
Die eigentliche Bedeutung der Lärmaktionsplanung besteht in der Verpflichtung zur<br />
Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen<br />
Ablauf von Sanierungsmaßnahmen. Für die planerische Herleitung der<br />
anzusetzenden Maßnahmen und den Nachweis des begründeten Vorgehens bedarf<br />
es einer Festlegung von planerischen Zielwerten. Auf nationaler Ebene existieren<br />
bislang keine allgemein gültigen Grenzwerte zur Lärmbelastung im Verkehrsbereich.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat von <strong>Arnstadt</strong> hat entsprechend Vorschlag der Arbeitsgruppe<br />
Lärmaktionsplanung nach einer entsprechenden Vorberatung im zuständigen Bau-,<br />
Vergabe- und Umweltausschuss am 15.04.2008 in seiner öffentlichen Sitzung am 17.<br />
04. 2008 die nachfolgenden Planungszielwerte bestätigt.<br />
Betrachtungszeitraum Zielwert<br />
Tages-Abend-Nacht-Lärmindex – LDEN 65 dB(A)<br />
Nachtlärmindex – LNight<br />
55 dB(A)<br />
Tab. 1: Planungszielwerte Lärmaktionsplanung <strong>Arnstadt</strong><br />
Diese planerische Festlegung folgt den Empfehlungen der Bund/Länder-<br />
Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) und dem Arbeitsgremium der<br />
Umweltministerkonferenz (UMK) und des Rates von Sachverständigen für<br />
Umweltfragen.<br />
2 Analyse der Lärm- und Konfliktsituation<br />
Für die Einschätzung der Lärm- und Konfliktsituation wurden die relevanten<br />
Einflussfaktoren (insbesondere Verkehrsstärke, Tempolimit, Fahrbahnbelag) erfasst.<br />
> 16.000 Kfz/d<br />
8.000 – 16.000<br />
lila > 16.000 Kfz/24 h;<br />
rot 8.000 – 16.000 Kfz/24 h;<br />
gelb 4.000 – 8.000 Kfz/24 h<br />
grün < 4.000 Kfz/24 h<br />
Abb. 1: Karte der Verkehrsstärkeklassen <strong>Arnstadt</strong><br />
Kurzfassung November 2008 3
VERKEHR 2000 Schallschutzbüro ARNSTADT<br />
AHNER + MÜNCH Zubrinna Lärmaktionsplan 2008<br />
Aufgrund der Lage der <strong>Stadt</strong> im klassifizierten Straßennetz, der<br />
siedlungsstrukturellen Einordnung sowie der Versorgungsfunktion als Mittelzentrum<br />
mit Kreisstadtfunktion treten in Überlagerung von Binnen-, Quell-/Ziel- und<br />
Durchgangsverkehr im innerstädtischen Bereich Verkehrsbelastungen zum Teil bis<br />
knapp 20.000 Kfz/24 h auf.<br />
Die höchste Verkehrsbelastung, außer auf der BAB A 71, weist die Ichtershäuser<br />
Straße (L 3004) auf. In den beiden Abschnitten zwischen Straßburgkreisel und<br />
Rehestädter Weg sowie Knoten Bierweg und Opel-Kreisel wird der Schwellwert von<br />
16.000 Kfz/24 h überschritten. Im letzteren Abschnitt wird der Ersatz des noch<br />
vorhandenen Kopfsteinpflasters durch den zuständigen Baulastträger über ein<br />
Planfeststellungsverfahren vorbereitet.<br />
Mit einem detaillierten Akustikmodell wurden die Lärmindizes LDEN und LNight für die<br />
Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsstärke > 8.000 Kfz/24 h berechnet.<br />
Zusätzlich zur Darstellung der Lärmkarten erfolgte eine Auswertung der<br />
Betroffenheit. Die Lärmkarten weisen aus, dass entlang der Hauptverkehrsstraßen<br />
zum Teil sehr hohe Lärmpegel (LDEN > 75 dB(A) bzw. LNight > 65 dB(A)) auftreten.<br />
Mit dem Berechnungsgebiet sind entlang der berücksichtigten Hauptverkehrsstraßen<br />
insgesamt rund 6.600 Einwohner erfasst. Das entspricht rund einem Viertel der<br />
Gesamteinwohnerzahl von <strong>Arnstadt</strong>.<br />
Für eine räumlich differenzierte Bewertung der Lärmsituation wurde das<br />
Untersuchungsgebiet in 11 Zonen unterteilt.<br />
Abb. 2: Abgrenzung der Lärmkennzifferzonen<br />
Im Nebeneinander der Berechnungsergebnisse für die 11 Zonen wird deutlich, dass<br />
- nördlich des Opel-Kreisels (Zone 1) sowie in der Wachsenburgallee (Zone 5)<br />
keine Überschreitungen der Planungszielwerte zu verzeichnen sind<br />
- in der Ilmenauer Straße (Zone 8), <strong>Stadt</strong>ilmer Straße (9) sowie Gehrener<br />
Straße (Zone 10) die Anzahl der betroffenen Einwohner in den Nachtstunden<br />
signifikant größer ist als beim Lärmindex LDEN<br />
Kurzfassung November 2008 4
VERKEHR 2000 Schallschutzbüro ARNSTADT<br />
AHNER + MÜNCH Zubrinna Lärmaktionsplan 2008<br />
- die Anzahl der betroffenen Einwohner in der Zone Ohrdrufer Straße (Zone 11)<br />
insgesamt am höchsten ausfällt.<br />
Zone Abschnitt Einwohner<br />
der Zone<br />
Betroffene mit Zielwertüberschreitung<br />
Mittelwert für<br />
Überschreitungen<br />
Lärmkennziffer<br />
LDEN LNight LDEN LNight LDEN LNight<br />
(dB) (dB)<br />
1 nördlich Opel-<br />
Kreisel<br />
200 0 0 0,0 0,0 0 0<br />
2 Opel-Kreisel bis<br />
Bierweg<br />
45 14 14 70,6 61,5 79 95<br />
3 Bierweg -<br />
Rehestädter Weg<br />
161 60 64 67,4 58,0 160 209<br />
4 Rehestädter Weg<br />
– Wachsenburgallee<br />
131 29 33 69,3 59,9 122 154<br />
5 Wachsenburgallee 1194 0 0 65,3 55,3 0 0<br />
6 südliche<br />
Bahnhofstraße<br />
115 47 46 69,6 59,1 227 199<br />
7 Ritterstraße -<br />
Neideckstraße<br />
150 41 43 69,4 59,9 180 215<br />
8 Ilmenauer Straße 823 79 107 68,0 58,6 165 290<br />
9 <strong>Stadt</strong>ilmer Straße 1082 79 96 68,9 59,2 292 378<br />
10 Gehrener Straße 739 17 33 66,8 56,9 24 44<br />
11 Ohrdrufer Straße 1953 153 153 67,4 57,4 390 391<br />
3 Ziele und Maßnahmen zur Lärmminderung<br />
Tab. 2: Auswertung Betroffenheit – Status quo<br />
Vor dem Hintergrund der ausgewiesenen Lärmsituation entlang der<br />
Hauptverkehrsstraßen in <strong>Arnstadt</strong> werden die folgenden grundlegenden Ziele für die<br />
Lärmaktionsplanung in <strong>Arnstadt</strong> formuliert:<br />
- Die Wohnbevölkerung soll kurzfristig sehr hohen Belastungen nicht mehr<br />
ausgesetzt sein (z. B. bei Überschreitung der Sanierungswerte der<br />
-<br />
Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97; /12/).<br />
Die Wohnbevölkerung soll mittelfristig hohen Belastungen nicht mehr<br />
ausgesetzt werden (Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der<br />
-<br />
Verkehrslärmschutzverordnung für Neubau oder wesentliche Änderung von<br />
öffentlichen Straßen … (16. BImSchV; /9/).<br />
Vorrangig ist der ausreichende Schutz der Nachtruhe (kurzfristig 55 dB(A) –<br />
Gesundheitsschutz, langfristig 45 dB(A) – Vorsorge) zu gewährleisten.<br />
Folgende Maßnahmen sollen mit dem Ziel einer spürbaren Lärmminderung nach<br />
Abwägung der Dringlichkeit, der Abhängigkeit von unterschiedlichen<br />
Voraussetzungen und nicht zuletzt bei Vorliegen der erforderlichen finanziellen Mittel<br />
jeweils spezifisch vorbereitet und umgesetzt werden.<br />
Mit dem in Vorbereitung befindlichen Ausbau der Ichtershäuser Straße im Abschnitt<br />
zwischen Opel-Kreisel und Quenselstraße soll neben Ersatz des Pflasterbelages<br />
gleichzeitig eine Neuordnung des Straßenquerschnittes erfolgen<br />
(Fahrbahnquerschnitt auf erforderliche Breite beschränkt; beidseitig Radwege;<br />
Straßenraumgestaltung mit Bäumen/Stellplätzen). Zusätzlich zum Ersatz des<br />
Kurzfassung November 2008 5
VERKEHR 2000 Schallschutzbüro ARNSTADT<br />
AHNER + MÜNCH Zubrinna Lärmaktionsplan 2008<br />
Pflasterbelages stellt auch das Angebot für den Radverkehr einen Beitrag zur<br />
Lärmminderung dar.<br />
Entlang weiterer Abschnitte (Ilmenauer Straße, <strong>Stadt</strong>ilmer Straße und<br />
Bahnhofstraße, südlich Wachsenburgallee bzw. Erfurter Straße, nördlich<br />
Ritterstraße) kann die Lärmbelastung für die Anwohner durch planmäßige<br />
Straßensanierung gemindert werden. Hinsichtlich der zeitlichen Einordnung sind<br />
auch weitere Abhängigkeiten (z. B. ggf. erforderliche Baumaßnahmen an den<br />
technischen Versorgungsleitungen, Mittelverfügbarkeit) zu berücksichtigen.<br />
Für die südliche Bahnhofstraße soll zugunsten einer weiteren Förderung des<br />
Fußgänger- und Fahrradverkehrs die derzeitige Interimslösung in die bauliche<br />
Neuordnung überführt werden (Straßenraumgestaltung auf gedämpftes<br />
Geschwindigkeitsniveau ausgerichtet).<br />
Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h<br />
ist unlösbar verknüpft mit einer wirkungsvollen Überprüfung der Einhaltung. Dabei<br />
sollte die Dämpfung des Geschwindigkeitsniveaus auf Hauptverkehrsstraßen auf<br />
Abschnitte mit hoher Betroffenheit in der <strong>Stadt</strong>ilmer Straße zwischen Gehrener<br />
Straße und Angelhäuser Straße (zumindest in den Nachtstunden) sowie in der<br />
Ohrdrufer Straße zwischen Gothaer Straße und Triniusstraße begrenzt bleiben.<br />
Wünschenswerte Synergieeffekte im Hinblick auf die komplexe Wirkung der<br />
Maßnahme auch für eine erhöhte Verkehrssicherheit, attraktivere städtebauliche und<br />
Aufenthaltsqualität des öffentlichen <strong>Stadt</strong>raums sowie verbesserte Luftqualität sind<br />
Hintergrund für die Empfehlung eines durchgängigen Tempolimits für die nördliche<br />
Erfurter Straße, Ritterstraße, den Schlossplatz und die Neideckstraße bis zum<br />
Wollmarkt. Für diesen Straßenzug wird unter der Voraussetzung der Realisierung<br />
des geplanten Ausbaus des Dammweges (Beseitigung der beschränkten<br />
Durchfahrtshöhe) ein Lkw-Nachtfahrverbot angestrebt. Die geordnete Abwicklung<br />
des notwendigen Lkw-Verkehrs für <strong>Arnstadt</strong> verlangt mittelfristig nach einem Lkw-<br />
Routenplan und dessen wirksame Umsetzung (einschließlich Öffentlichkeitsarbeit).<br />
Eine Verstetigung des Kfz-Verkehrs und insbesondere die Vermeidung besonders<br />
lästiger Lärmspitzen an LSA-geregelten Knotenpunkten kann durch den Umbau zu<br />
einem Kreisverkehr erreicht werden. Für <strong>Arnstadt</strong> bieten sich die beiden<br />
Knotenpunkte Südbahnhof und Hammerecke an.<br />
Mit einer konsequenten Durchsetzung sowie weiteren Qualifizierung der<br />
Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt kann unnötiger Parksuchverkehr sowie<br />
Verkehr, der auch zu Fuß zurückgelegt werden kann, vermieden werden.<br />
Eine grundlegende Aufgabe der Lärmaktionsplanung stellt die Förderung der<br />
Verkehrsarten des Umweltverbundes (incl. Verkehrserziehung und<br />
Marketingmaßnahmen) dar.<br />
Maßnahmen des passiven Schallschutzes kommen insbesondere bei Überschreitung<br />
der gesetzlichen Grenzwerte als letzte Möglichkeit infrage.<br />
Generell gilt es, die technischen Möglichkeiten der Lärmbegrenzung und<br />
Lärmminderung an der Quelle zu nutzen. Insofern ergeht aus der<br />
Lärmaktionsplanung die Forderung an Politik, Baustoff-, Automobil- und<br />
Reifenindustrie zur weiteren Senkung der Emissionen bei den Motoren und den<br />
Rollgeräuschen. Die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen muss in<br />
angemessener Weise durch Kontrollen unterstützt werden.<br />
Kurzfassung November 2008 6
VERKEHR 2000 Schallschutzbüro ARNSTADT<br />
AHNER + MÜNCH Zubrinna Lärmaktionsplan 2008<br />
4 Wirkungsanalysen <strong>Arnstadt</strong><br />
Wirkungsanalysen wurden anhand des Straßenausbaus in der Ichtershäuser Straße<br />
(Zone 2) sowie der Straßensanierung in der Ilmenauer Straße (Zone 8) aufbereitet.<br />
Die Anzahl betroffener Einwohner mit Zielwertüberschreitung kann entlang der<br />
Ichtershäuser Straße im Abschnitt Opel-Kreisel bis Bierweg auf etwa die Hälfte<br />
reduziert werden. Die rechnerisch ausgewiesene Minderung beim Mittelwert der<br />
Überschreitungen liegt beim Lärmindex LDEN bei 2,2 dB(A), beim Lärmindex LNight<br />
sogar bei 2,6 dB(A). Die Lärmkennziffer kann für LDEN auf rund drei Viertel, bei LNight<br />
auf rund zwei Drittel reduziert werden. Insofern ist diese geplante Maßnahme auch<br />
aus Sicht der Lärmaktionsplanung zu unterstützen.<br />
Einwohner<br />
der Zone<br />
Betroffene mit Zielwertüberschreitung<br />
Mittelwert für<br />
Überschreitungen<br />
Lärmkennziffer<br />
LDEN LNight LDEN LNight LDEN LNight<br />
(dB) (dB)<br />
Status quo 45 14 14 70,6 61,5 79 95<br />
nach erfolgtem Ausbau 45 6 7 68,4 58,9 21 29<br />
Minderung (absolut) 8 7 2,2 2,6 58 66<br />
Minderung (relativ) 57% 50% 3% 4% 73% 69%<br />
relative Absenkung auf 43% 50% 97% 96% 27% 31%<br />
Tab. 3: Lärmmindernde Wirkung Ausbau Ichtershäuser Straße – Zone 2<br />
Die Sanierung der Fahrbahn in der Ilmenauer Straße wirkt sich insgesamt positiv auf<br />
die Lärmsituation der Einwohner im Umfeld aus. Hier können mit dieser Maßnahme<br />
85 % der heute 79 Einwohner mit Zielwertüberschreitung unter den Planungszielwert<br />
gebracht werden. Das bedeutet aber auch, dass es mit dieser Maßnahme (allein)<br />
nicht gelingt die Einhaltung des Planungszielwertes für alle Einwohner<br />
durchzusetzen.<br />
Einwohner<br />
der Zone<br />
Betroffene mit Zielwertüberschreitung<br />
Mittelwert für<br />
Überschreitungen<br />
Lärmkennziffer<br />
LDEN LNight LDEN LNight LDEN LNight<br />
(dB) (dB)<br />
Status quo 823 79 107 68,0 58,6 165 290<br />
nach erfolgtem Ausbau 823 12 53 67,3 57,1 25 50<br />
Minderung (absolut) 67 54 0,7 1,5 140 240<br />
Minderung (relativ) 85% 50% 1% 3% 85% 83%<br />
relative Absenkung auf 15% 50% 99% 97% 15% 17%<br />
Tab. 4: Lärmmindernde Wirkung Sanierung Ilmenauer Straße – Zone 8<br />
5 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in mehreren Stufen.<br />
Die Ergebnisse der Lärmkartierung der TLUG Jena wurden durch Offenlage<br />
(11.02.2008 und 07.03.2008; angekündigt im Amtsblatt Januar 2008 zusammen mit<br />
einer Information und dem Hinweis auf die Internetseite der TLUG Jena) bekannt<br />
gemacht. Im Ergebnis dieser Information gab es nur eine sehr geringe Resonanz aus<br />
der Bevölkerung. Hinweise zur subjektiv empfundenen Lärmbelastung und möglichen<br />
Maßnahmen der Lärmminderung kamen aus Bereichen, für die gemäß Ergebnisse<br />
Kurzfassung November 2008 7
VERKEHR 2000 Schallschutzbüro ARNSTADT<br />
AHNER + MÜNCH Zubrinna Lärmaktionsplan 2008<br />
der Lärmkartierung keine straßenverkehrsbedingte Lärmsituation und<br />
dementsprechende Betroffenheit der Wohnbevölkerung ausgewiesen ist.<br />
Über wesentliche Inhalte des Entwurfs des LAP 2008 für die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> wurde in<br />
einer öffentlichen Sitzung des Bau-, Vergabe- und Umweltausschusses am 24. Juni<br />
2008 informiert. Der in der öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und durch die<br />
Ausschussmitglieder diskutierte Gegenstand wurde in einem Presseartikel der TA<br />
„Lärm ist Lila“ wiedergegeben.<br />
Der Entwurf des LAP wurde im Sinne der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Auslage<br />
gebracht (14.07. und 08.08.2008; angekündigt im Amtsblatt Juli 2008). Parallel zur<br />
Auslage wurden ausgewählte Behörden angeschrieben sowie um eine<br />
Stellungnahme gebeten.<br />
Hinweise sowie Anregungen seitens der unteren Straßenverkehrsbehörde sowie der<br />
IG <strong>Stadt</strong>ökologie wurden bereits weitgehend durch die Teilnahme an den Beratungen<br />
der Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung <strong>Arnstadt</strong> aufgenommen und berücksichtigt.<br />
Ebenso erfolgte die Information und Beteiligung sämtlicher Ämter der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung von <strong>Arnstadt</strong>.<br />
Der Entwurf zum LAP wurde in der Zeit der Offenlage nur durch eine begrenzte<br />
Anzahl von Einwohnern (ca. 10 – 15 Personen) zur Kenntnis genommen.<br />
Grundsätzlich findet der LAP im Ergebnis der durchgeführten<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung positive Resonanz und Unterstützung.<br />
6 Ergebnisse der Lärmaktionsplanung<br />
Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und den mit § 47 BImSchG in<br />
bundesdeutsches Recht überführten Festlegungen wurde mit der „Erstauflage“ eines<br />
LAP für die <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> im Jahr 2008 eine Reihe von bemerkenswerten<br />
Ergebnissen erzielt:<br />
1. Anhebung des politischen Stellenwertes des Thema Lärm<br />
2. Verantwortliche Übernahme der kommunalen Zuständigkeit für die<br />
Behandlung der Umgebungslärmproblematik<br />
3. Festlegung der Planungszielwerte LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A)<br />
4. Beginn einer kontinuierlichen aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
(Veröffentlichungen zum Lärm, u. a. Auslage der Ergebnisse der<br />
Lärmkartierung der TLUG Jena, lokale Presse und Amtsblatt, öffentliche<br />
Sitzungen des zuständigen Ausschusses und des <strong>Stadt</strong>rates, Offenlage des<br />
Entwurfs des Lärmaktionsplans)<br />
5. Auseinandersetzung mit der Lärmproblematik im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Arnstadt</strong><br />
(schwerpunktorientiert zum Straßenverkehr) im Rahmen der Arbeitsgruppe<br />
Lärmaktionsplan (unter Leitung des zuständigen Bürgermeisters, mit<br />
Vertretern der <strong>Stadt</strong>verwaltung, der Straßenverkehrsbehörde, der IG<br />
<strong>Stadt</strong>ökologie sowie des Verkehrsplanungs- und eines Schallschutzbüros)<br />
6. Bewertung der Lärmsituation für <strong>Arnstadt</strong> mit Darstellung der zum Teil hoch<br />
belasteten Netzabschnitte von Hauptverkehrsstraßen<br />
7. Festlegung des strategischen Vorgehens zur Lärmminderung mittels breit<br />
gefächertem Maßnahmenpaket (Straßenausbau und -umbau sowie<br />
Fahrbahnsanierung, Tempolimit und Geschwindigkeitskontrolle, Lkw-<br />
Kurzfassung November 2008 8
VERKEHR 2000 Schallschutzbüro ARNSTADT<br />
AHNER + MÜNCH Zubrinna Lärmaktionsplan 2008<br />
Nachtfahrverbot im Zusammenhang mit Lkw-Routenplan, Qualifizierung<br />
Parkraumbewirtschaftung, Knotenumbau zum Kreisverkehr bis hin zur<br />
Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes sowie gezielter<br />
Öffentlichkeitsarbeit)<br />
8. Ziele der Lärmaktionsplanung: kurzfristig – Ausschluss sehr hoher<br />
Lärmbelastungen, mittelfristig – Ausschluss hoher Belastungen der<br />
Wohnbevölkerung, vorrangig Schutz der Nachtruhe<br />
9. Maßnahmenplan zur Lärmminderung (s. S. 10)<br />
7 Hinweise für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes<br />
Die im Zusammenhang mit der erstmaligen Durchführung der Lärmaktionsplanung<br />
2008 aufgetretenen Fragen und Probleme müssen zeitnah gemeinsam mit der TLUG<br />
Jena ausgewertet werden, um verbesserte Voraussetzungen für die kontinuierliche<br />
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu schaffen.<br />
Hierzu zählen insbesondere<br />
- Berechnungsmethodik zur Lärmkartierung, zum Wirkungsnachweis und zur<br />
Betroffenheit<br />
- Harmonisierung der Berechnungsverfahren (VBUS – RLS 90)<br />
- Unterschiede zwischen den in der Schallpegelberechnung anzusetzenden<br />
Geschwindigkeiten und den praktisch wirksamen Verkehrsgeschwindigkeiten<br />
- Verwendung der Mittelwerte bei erheblichen Unterschieden innerhalb der<br />
Stundengruppen sowie saisonalen Schwankungen in Bezug auf die<br />
Sensibilität (Ruhebedürfnis auch 05:00 – 06:00 Uhr; Aufenthalt im Freien in<br />
der Vegetationsperiode)<br />
- Definition von eindeutigen Ziel- bzw. Auslösewerten in wechselseitiger<br />
Abhängigkeit zu den derzeit gültigen sowie künftig noch durch den<br />
Gesetzgeber zu fixierenden Grenzwerten für den Umgebungslärm<br />
Der begonnene Prozess einer verstärkten Auseinandersetzung mit dem Thema<br />
Umgebungslärm muss unmittelbar überführt werden in eine sowohl grundsätzliche<br />
als auch maßnahmenbezogene Abstimmung mit den für die Hauptverkehrsstraßen<br />
zuständigen Straßenbaulastträgern.<br />
Der große Unterschied zwischen den Grenzwerten für die Lärmsanierung und für den<br />
Straßenneubau sollte mit Hilfe der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung dahingehend<br />
reduziert werden, dass die Grenzwerte für Lärmsanierung deutlich abgesenkt<br />
werden. Das erfordert natürlich die Abklärung sämtlicher Abhängigkeiten, nicht<br />
zuletzt auch der Fragen der Finanzierbarkeit.<br />
Insofern befindet sich wohl die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung in<br />
kommunaler Hand, wesentliche Rahmenbedingungen sind aber noch auf höherer,<br />
fachlicher wie politischer Ebene weiter zu entwickeln.<br />
Die Behandlung der Lärmproblematik sollte aus übergeordneter fachpolitischer Sicht<br />
möglichst zügig auf die gesamte Bandbreite des Umgebungslärms erweitert werden.<br />
Der Stand Umsetzung von Maßnahmen sollte jährlich, beginnend mit Oktober 2009,<br />
durch den zuständigen Bürgermeister gegenüber dem <strong>Stadt</strong>rat berichtet werden.<br />
Kurzfassung November 2008 9
VERKEHR 2000 Schallschutzbüro ARNSTADT<br />
AHNER + MÜNCH Zubrinna Lärmaktionsplan 2008<br />
Kurzfassung November 2008 10