09.10.2013 Aufrufe

Einkaufsbedingungen und Vorschriften für Arbeiten auf dem ...

Einkaufsbedingungen und Vorschriften für Arbeiten auf dem ...

Einkaufsbedingungen und Vorschriften für Arbeiten auf dem ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. ANWENDUNGSBEREICH<br />

1.1 Diese Allgemeinen <strong>Eink<strong>auf</strong>sbedingungen</strong> (AEB) werden<br />

angewendet <strong>auf</strong> den Eink<strong>auf</strong> von allen Materialien,<br />

Gegenständen, Produkten, Einzelteilen, Software <strong>und</strong> allen<br />

damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Güter), welche<br />

von Lieferanten (Verkäufer) angeboten oder geliefert werden.<br />

Sie werden angewendet <strong>auf</strong> alle Anfragen des Käufers nach<br />

Kostenvoranschlägen oder Angeboten <strong>und</strong> <strong>auf</strong> alle Angebote<br />

des Verkäufers <strong>und</strong> sind Teil jeder Bestellung (Bestellung),<br />

welche der Käufer bei <strong>dem</strong> Verkäufer einreicht. Im Sinne dieser<br />

AEB bedeutet Käufer (i) jede direkt oder indirekt durch MITTAL<br />

STEEL COMPANY NV, einschließlich ihrer Rechtsnachfolger,<br />

kontrollierte Gesellschaft <strong>und</strong>/oder (ii) jede Tochtergesellschaft,<br />

welche im Auftrag der oben in (i) definierten Gesellschaften<br />

handelt. Keine anderen Bedingungen als die der AEB, die<br />

Regelungen in der Bestellung <strong>und</strong> sämtlicher Dokumente, <strong>auf</strong><br />

die dort Bezug genommen wird, sind bindend <strong>für</strong> den Käufer,<br />

falls nicht ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Keine in<br />

Auftragsbestätigungen, vorherigen Angebote oder anderen von<br />

<strong>dem</strong> Verkäufer ausgestellte Dokumenten enthaltenen<br />

Bedingungen sind <strong>für</strong> den Käufer bindend, selbst wenn sie<br />

nicht ausdrücklich zurückgewiesen worden sind.<br />

1.2. Keine Bestellung, keine Abänderung derselben, kein<br />

Zusatz oder Ergänzung hierzu sind bindend <strong>für</strong> den Käufer,<br />

falls diese nicht ausdrücklich schriftlich in Form einer<br />

Bestellung oder Änderungsbestellung seitens des Käufers<br />

akzeptiert wurden.<br />

1.3 Falls einzelne Bedingungen der AEB gleich aus welchen<br />

Gründen nicht anwendbar sind, bleiben alle anderen<br />

Bedingungen davon unberührt.<br />

1.4 Sonderbestimmungen einer Bestellung oder schriftlich mit<br />

den Lieferanten vereinbarte Sonderbedingungen <strong>und</strong> alle darin<br />

enthaltenen Dokumente, welche im Widerspruch zu den AEB<br />

stehen, gelten vor den entsprechenden AEB-Bestimmungen.<br />

2. PREISE - KOSTENVORANSCHLÄGE –<br />

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - RECHNUNGSSTELLUNG<br />

2.1 Angebote <strong>und</strong> Kostenvoranschläge seitens des Verkäufers<br />

sind mindestens 60 Tage ab Erhalt durch den Käufer bindend.<br />

2.2 Alle Bestellungspreise sind fest <strong>und</strong> können nicht revidiert<br />

werden. Sie enthalten alle Steuern (mit Ausnahme von USt),<br />

Beiträge, Versicherungen <strong>und</strong> alle <strong>dem</strong> Verkäufer<br />

entstehenden Kosten <strong>für</strong> die Ausführung der Bestellung bis<br />

einschließlich der Lieferung der Güter zu <strong>dem</strong> genauen vom<br />

Käufer angegebenen endgültigen Standort, alle Verpackung,<br />

Schutz, Material zum Festzurren <strong>und</strong> Verankern <strong>und</strong> alle<br />

nötigen Dokumente, Zubehöre, Vorrichtungen <strong>und</strong>/oder<br />

geeignete Werkzeuge <strong>für</strong> den gesamten <strong>und</strong> betriebsgerechten<br />

Gebrauch <strong>und</strong> die Wartung <strong>und</strong> enthalten alle Zahlungen zur<br />

Nutzung von Rechten am geistigen Eigentum einschließlich der<br />

Rechte Dritter.<br />

2.3 Nach jeder einer Bestellung folgenden Güterlieferung, muss<br />

der Verkäufer Rechnungen in zweifache Ausführung senden,<br />

die nach allen einschlägigen gesetzlichen Anforderungen <strong>und</strong><br />

den Anforderungen des Käufers angefertigt wurden <strong>und</strong> die die<br />

Nummer <strong>und</strong> das Datum der Bestellung des Käufers, die<br />

Referenznummern des Verkäufers, den jeweiligen Zeitpunkt<br />

der vertraglichen Leistung, an <strong>dem</strong> eine Anzahlung fakturiert<br />

werden kann, ausweisen muss <strong>und</strong> die den Betrag jeder<br />

Anzahlung oder des Saldos <strong>auf</strong>listet, der verlangt wird. Keine<br />

Rechnung darf sich <strong>auf</strong> mehr als eine Bestellung beziehen.<br />

2.4 Korrekt ausgestellte Rechnungen werden an <strong>dem</strong> nach 90<br />

Tagen folgenden Monatsende, ab <strong>dem</strong> Datum der<br />

Lieferungsannahme durch den Käufer, bezahlt, es sei denn, die<br />

Parteien vereinbaren eine längere Frist. Dennoch ist der Käufer<br />

berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, falls der Verkäufer die<br />

Anforderungen der Bestellung nicht erfüllt. In diesem Fall hat<br />

der Verkäufer keinerlei Anspruch <strong>auf</strong> Zinsen (auch nicht <strong>auf</strong><br />

einen Teil der Zahlung), Vertragsstrafen oder einen anderen<br />

Ausgleich.<br />

2.5 Das Fehlen einer ausdrücklichen Abweisung einer<br />

Rechnung stellt keine Annahme derselben dar. Die Zahlung<br />

einer Rechnung stellt keine Annahme von bestellten oder<br />

gelieferten Gütern dar. Die Güterannahme durch den Käufer<br />

muss ausdrücklich <strong>und</strong> deutlich sein, um gültig zu sein <strong>und</strong><br />

stellt nur die Bestätigung des Käufers dar, dass die<br />

Güterlieferung erfolgt ist.<br />

3. QUALITÄT – SICHERHEIT – NACHHALTIGE<br />

ENTWICKLUNG<br />

3.1 Bevor der Verkäufer ein Angebot oder einen<br />

Kostenvoranschlag unterbreitet, wird er (i) sich alle<br />

Informationen hinsichtlich der Bedürfnisse des Käufers <strong>und</strong> der<br />

voraussichtlichen Anwendung der Güter beschaffen, so dass<br />

sie <strong>dem</strong> Käufer alle notwendigen Ratschläge <strong>und</strong><br />

Informationen über die angebotenen Güter zur Verfügung<br />

stellen können, (ii) er wird sich selbst vollständig über die<br />

normalen Gepflogenheiten, Bestimmungen <strong>und</strong> rechtlichen<br />

Normen <strong>für</strong> jede Lieferung informieren. Für eine<br />

DOC–GPC–002–2006.10/GER<br />

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN<br />

ordnungsgemäße Ausführung der Bestellungen muss der<br />

Verkäufer (i) Qualitätssicherungsprogramme festlegen <strong>und</strong><br />

anwenden <strong>und</strong> (ii) alle notwendigen Qualitätsforschungen –<br />

<strong>und</strong> versuche ausführen. Der Verkäufer muss die Käufer<br />

vollständig über die Ergebnisse solcher Maßnahmen<br />

informieren.<br />

3.2 Durch die Anwendung der Prinzipien der nachhaltigen<br />

Entwicklung setzt sich der Käufer stark <strong>für</strong> den Schutz <strong>und</strong> die<br />

Verbesserung von Sicherheit, Ges<strong>und</strong>heit, sozialen Dialog <strong>und</strong><br />

Umwelt ein. Sicherheit am Arbeitsplatz ist eines der ersten<br />

Gebote <strong>für</strong> die Käufer. Die Verkäufer müssen den Käufern<br />

Güter <strong>und</strong>/oder jegliche notwendige Ausrüstung zur Verfügung<br />

stellen, welche die Anforderungen an Sicherheit, Ges<strong>und</strong>heit,<br />

sozialen Dialog <strong>und</strong> Umweltschutzregeln <strong>für</strong> jede Lieferung<br />

erfüllen (wie Gesetze <strong>und</strong> Bestimmungen, die Sicherheitsregeln<br />

des Käufers usw.).<br />

3.3 Der Verkäufer muss <strong>dem</strong> Käufer jede wichtige Information<br />

zur Verfügung stellen, die in den Bereichen Sicherheit,<br />

Arbeitssicherheit oder Umwelt, mit den Gütern <strong>und</strong>/oder deren<br />

Weiterverarbeitung, Handhabung oder Gebrauch verb<strong>und</strong>en<br />

ist. Zu diesem Zweck wird der Verkäufer sich bei <strong>dem</strong> Käufer<br />

hinsichtlich aller Sondermerkmale (Konfiguration, Aktivitäten,<br />

Transportwesen <strong>und</strong> Verkehr...) des jeweiligen Lieferortes<br />

informieren. Diese <strong>dem</strong> Verkäufer gegebenen Informationen<br />

begrenzen keinesfalls die Haftung des Verkäufers. Sollte der<br />

Verkäufer eine Verletzung hinsichtlich der Sicherheit,<br />

Ges<strong>und</strong>heit oder Umweltverpflichtungen begehen, ist der<br />

Käufer berechtigt, die Bestellung zu stornieren, wobei der<br />

Verkäufer alle daraus entstehenden Kosten <strong>und</strong><br />

Verbindlichkeiten trägt.<br />

3.4 Der Verkäufer muss deshalb die volle Haftung übernehmen<br />

<strong>für</strong> alle nachteiligen Auswirkungen, die sich aus seinem Tun<br />

oder Unterlassen ergeben hinsichtlich der Qualität,<br />

Arbeitssicherheit, Sicherheit <strong>und</strong> Umwelt, <strong>und</strong> zwar sowohl<br />

gegenüber <strong>dem</strong> Käufer als auch je<strong>dem</strong> Dritten. Der Verkäufer<br />

anerkennt seine volle Haftung <strong>für</strong> den Fall, dass der Käufer von<br />

seinem Recht Gebrauch macht, die betroffene Bestellung zu<br />

stornieren.<br />

4. LIEFERUNG – EIGENTUMSÜBERGANG – VERPACKUNG<br />

- TRANSPORT<br />

4.1 Falls nicht anders vereinbart, werden alle Güter<br />

entsprechend den Incoterms DDP (entsprechend der jeweils<br />

aktuellen Fassung der ICC) verk<strong>auf</strong>t <strong>und</strong> an <strong>dem</strong> endgültigen<br />

Bestimmungsort entladen, den der Käufer angegeben hat (die<br />

„Lieferung“). Falls der Lieferort nicht genauer spezifiziert ist,<br />

kann die Lieferung nur an der Entladerampe oder einem<br />

ähnlichen Ort erfolgen, an <strong>dem</strong> der Käufer normalerweise<br />

Lieferungen annimmt.<br />

4.2 Vor der Lieferung:<br />

- Der Verkäufer muss die Güter <strong>auf</strong> Übereinstimmung mit den<br />

Bestelldaten, der Qualität, <strong>dem</strong> Gewicht <strong>und</strong> den physischen<br />

Größen, sowie <strong>auf</strong> Beschädigung der Güter <strong>und</strong> ihrer<br />

Verpackung überprüfen.<br />

- Die Güter müssen so verpackt sein, dass sie nicht während<br />

des Transports oder des Umschlags beschädigt werden. Alle<br />

Gegenstände müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein,<br />

<strong>und</strong> zwar entsprechend (i) den anwendbaren Bestimmungen,<br />

vor allem im Falle von Gefahrgut, wenn vorhanden (ii) den<br />

Anweisungen des Käufers; außer<strong>dem</strong> muss die Markierung<br />

mindestens die Bestellnummer des Käufers, die Identität des<br />

Verkäufers, die Nummer des Gutes, den Lieferort, die<br />

Beschreibung des Gutes, das Gewicht <strong>und</strong> die Menge <strong>und</strong> alle<br />

nötigen Anweisungen zur ordnungsgemäßen Montage<br />

enthalten. Schl<strong>auf</strong>en <strong>und</strong> Haltegriffe müssen mit den Gütern<br />

geliefert werden. Falls der Käufer es verlangt, muss der<br />

Verkäufer das gesamte Verpackungsmaterial nach der<br />

Lieferung zurücknehmen. Falls der Verkäufer<br />

Hebevorrichtungen des Käufers oder dessen Angestellte am<br />

Lieferort benötigt, so muss der Käufer mindestens 24 St<strong>und</strong>en<br />

zuvor benachrichtigt werden <strong>und</strong> die Nutzung erfolgt <strong>auf</strong> Risiko<br />

des Verkäufers.<br />

- Die Verpackungsmaterialien <strong>und</strong> –methoden werden vom<br />

Verkäufer so gewählt, dass Gebrauchskosten reduziert <strong>und</strong><br />

folgende Ziele erreicht werden: Schutz, Sicherheit,<br />

Wiederverwertbarkeit, Energiesparen <strong>und</strong> Zerstörung.<br />

4.3 Transport:<br />

Der Verkäufer ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen<br />

zu treffen, um die Güter ordnungsgemäß zu transportieren,<br />

in<strong>dem</strong> alle geeigneten Mittel verwendet werden, insbesondere<br />

die geeignete Ausrüstung <strong>und</strong> Zubehör <strong>und</strong>, falls erforderlich,<br />

die Unterstützung kompetenter <strong>und</strong> solventer Agenten oder<br />

Subunternehmer. Der Verkäufer organisiert den Transport der<br />

Güter an den Lieferort so, dass die Güter nicht beschädigt<br />

werden <strong>und</strong> ohne Schwierigkeiten am Lieferort des Käufers<br />

entladen werden können.<br />

- Die in der Bestellung angegebenen Lieferzeiten sind<br />

verbindlich. Wenn die Bestellung nicht in der angegebenen Zeit<br />

ausgeführt wurde, ist der Käufer ermächtigt, die Bestellung zu<br />

stornieren <strong>und</strong> Schadenersatz vom Verkäufer zu verlangen<br />

oder die Lieferung anzunehmen <strong>und</strong> eine Vertragsstrafe vom<br />

Verkäufer einzubehalten (siehe unten), ohne dass der Käufer<br />

den Verkäufer durch eine gesonderte Mitteilung in Verzug<br />

setzen muss. Der Käufer hat das Recht, Teillieferungen oder<br />

vorzeitige Lieferungen abzuweisen <strong>und</strong> kann in solchen Fällen<br />

die Güter zurücksenden, oder, nach seiner Wahl, die Güter <strong>auf</strong><br />

Kosten <strong>und</strong> Risiko des Verkäufers lagern.<br />

Der Verkäufer muss den Käufer sofort schriftlich über<br />

Verzögerungen informieren <strong>und</strong> gleichzeitig angeben, welche<br />

Gründe <strong>und</strong>/oder welchen Umfang die Verzögerung hat, sowie<br />

die Einzelheiten über die Maßnahmen, welche der Verkäufer zu<br />

ergreifen beabsichtigt, um eine Verspätung zu vermeiden oder<br />

die Lieferung zu beschleunigen. Im Falle einer verspäteten<br />

Lieferung hat der Käufer unbeschadet aller anderen Rechte<br />

Anspruch <strong>auf</strong> pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 1 %<br />

des Bestellwertes <strong>für</strong> jede volle verspätete Woche, begrenzt<br />

<strong>auf</strong> einen Höchstwert von 10 %. Der Käufer muss seine<br />

Entscheidung, den pauschalierten Schadenersatz<br />

zurückzuhalten, spätestens in <strong>dem</strong> Zeitpunkt mitteilen, in <strong>dem</strong><br />

er die erste Rechnung bezahlt, die <strong>auf</strong> den Eintritt des<br />

Verzuges folgt. Dieser pauschalierte Schadenersatz lässt die<br />

Rechte des Käufers unberührt, aus anderen Gründen wegen<br />

der Leistungen des Verkäufers Schadenersatz zu verlangen.<br />

4.4 Das Eigentum an den Gütern geht mit deren Lieferung<br />

vorbehaltlos <strong>auf</strong> den Käufer über. Falls nicht anderweitig<br />

ausdrücklich vereinbart, kann sich der Verkäufer das Eigentum<br />

an den Gütern nicht bis zur vollständigen Zahlung vorbehalten.<br />

Die Risiken bleiben jedoch bis zur formellen Abnahme der<br />

Güter beim Verkäufer.<br />

5. ABNAHME - PRÜFUNG<br />

5.1 Unbeschadet der Bedingungen des Artikels 4.2, behält sich<br />

der Käufer das Recht vor, die Fortschritte <strong>und</strong> die<br />

ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung zu prüfen <strong>und</strong><br />

jegliche Qualitätsüberprüfung <strong>und</strong> Tests durchzuführen, die er<br />

<strong>für</strong> erforderlich hält. Der Verkäufer muss <strong>dem</strong> Käufer <strong>und</strong><br />

seinen Vertretern jederzeit freien Zugang zu seinen<br />

Arbeitsstätten gewähren. Dies befreit den Verkäufer in keinem<br />

Fall von seinen in der Verk<strong>auf</strong>svereinbarung eingegangenen<br />

Pflichten oder begrenzt diese in irgendeiner Art.<br />

5.2 Alle im Qualitätssicherungssystem des Käufers genannten<br />

Erfordernisse müssen als Bedingungen der Bestellung selbst<br />

betrachtet werden. Der Verkäufer muss ein bewährtes <strong>und</strong><br />

eingeführtes Qualitätssicherungssystem gemäß ISO 9001<br />

(2000) <strong>und</strong> TS 16949 (2002) oder gleichwertiges besitzen<br />

(abhängig von der Art der Güter). Der Käufer oder sein<br />

Vertreter haben das Recht, die Qualitätssicherungssysteme<br />

des Verkäufers <strong>und</strong> jedes Subunternehmers Qualitätsaudits<br />

<strong>und</strong> Prüfungen zu unterziehen.<br />

5.3 Im Falle einer Abweisung der gesamten Lieferung oder<br />

eines Teils derselben, werden die zurückgewiesenen Güter <strong>auf</strong><br />

Kosten <strong>und</strong> Risiko des Verkäufers vom Käufer gelagert <strong>und</strong><br />

zurückgesendet.<br />

6. TECHNISCHE DOKUMENTATION – BEDIENUNGS- UND<br />

WARTUNGSANLEITUNGEN<br />

Der Verkäufer muss <strong>dem</strong> Käufer zum vereinbarten Zeitpunkt,<br />

aber spätestens bei Lieferung der Güter, alle technische<br />

Dokumentation bezüglich der Güter liefern, insbesondere<br />

Bedienungs- <strong>und</strong> Wartungsanleitungen, Schulungsmaterial,<br />

Zeichnungen, technische Datenblätter,<br />

Produktsicherheitsblätter, Werks-Prüfzertifikate,<br />

Konformitätszertifikate <strong>und</strong> alle andere unterstützende<br />

Dokumentation. Falls nicht anderweitig in der Bestellung<br />

angegeben, enthält die Lieferung von Software oder von<br />

Gütern, welche Software enthalten, <strong>für</strong> Zwecke der Wartung<br />

<strong>und</strong>/oder Anpassung alle dazu gehörigen Quell- <strong>und</strong><br />

Objektcodes. Diese technischen Dokumentationen oder andere<br />

spezielle Hilfsmittel in Verbindung mit den Bestellungen bleiben<br />

Eigentum des Käufers <strong>und</strong> gelten als wesentlicher Bestandteil<br />

der Güter im Sinne dieser AEB.<br />

7. GEWÄHRLEISTUNG - HAFTUNG<br />

7.1 Der Verkäufer haftet da<strong>für</strong>, dass die Güter die vereinbarte<br />

Beschaffenheit haben <strong>und</strong> den vereinbarten Erfordernissen<br />

entsprechen, dass sie <strong>dem</strong> Stand der Technik entsprechen <strong>und</strong><br />

<strong>für</strong> die besonderen Zwecke des Käufers geeignet sind, dass<br />

Konstruktion, Materialien <strong>und</strong> Arbeitsausführung frei von<br />

Fehlern sind, dass die Güter die vom Käufer erwarteten<br />

Leistungserfordernisse zufrieden stellend erfüllen <strong>und</strong> dass sie<br />

alle anwendbaren gesetzlichen Erfordernisse <strong>und</strong> Normen<br />

erfüllen, insbesondere bezüglich der Umwelt, Sicherheit, sowie<br />

der Arbeitsgesetze bzw. -bestimmungen. Alle Darstellungen<br />

oder Garantien in Katalogen, Broschüren, Verk<strong>auf</strong>sunterlagen<br />

<strong>und</strong> Qualitätssicherungssystemen des Verkäufers sind bindend<br />

<strong>für</strong> den Verkäufer. Der Verkäufer gewährleistet, dass die<br />

technischen Spezifikationen der Bestellung geeignet sind, die<br />

speziellen Bedürfnisse des Käufers zu erfüllen <strong>und</strong> der<br />

1


Verkäufer bestätigt, diese Bedürfnisse gründlich geprüft zu<br />

haben<br />

7.2 Der Verkäufer gewährleistet die volle Funktionsfähigkeit der<br />

Güter <strong>für</strong> einen Zeitraum von 2 Jahren, beginnend mit der<br />

Inbetriebnahme. Wenn Mängelhaftungsansprüche geltend<br />

gemacht werden, ist die Gewährleistungsfrist unterbrochen, bis<br />

der Mangel vom Verkäufer beseitigt worden ist; die<br />

Gewährleistungsfrist wird dann entsprechend verlängert.<br />

7.3 Falls zu irgendeinem Zeitpunkt Mängel der Güter<br />

festgestellt werden, hat der Käufer die Wahl, durch schriftliche<br />

Benachrichtigung des Verkäufers: (a) die Bestellung<br />

entsprechend den Bestimmungen des Artikels 11 (Beendigung)<br />

zu stornieren, (b) die Güter mit einer angemessenen<br />

Preisminderung zu akzeptieren, oder (c), die Annahme der<br />

mangelhaften Güter zu verweigern <strong>und</strong> die Lieferung<br />

mangelfreier Güter oder die Beseitigung des Mangels <strong>auf</strong><br />

Kosten des Verkäufers zu verlangen. Alle, gleich aus welchem<br />

Gr<strong>und</strong>, abgewiesenen Güter werden <strong>dem</strong> Verkäufer <strong>auf</strong> Gefahr<br />

<strong>und</strong> Kosten des Verkäufers zurückgesandt oder werden <strong>auf</strong><br />

Gefahr des Verkäufers in den Lagerhäusern des Käufers<br />

gelagert. 15 Tage nach Benachrichtigung über die<br />

Annahmeverweigerung ist der Verkäufer verpflichtet,<br />

Lagerkosten <strong>für</strong> diese Güter zu bezahlen.<br />

7.4 Falls der Verkäufer keine mangelfreien Güter liefert oder<br />

die Reparaturen nicht sofort oder kurzfristig, je nach<br />

Erfordernis, durchführt, ist der Käufer ermächtigt, diese Güter<br />

durch einen anderen Lieferanten ersetzten oder reparieren zu<br />

lassen <strong>und</strong> alle damit verb<strong>und</strong>enen Kosten vom Verkäufer<br />

ersetzt zu verlangen.<br />

7.5 Für alle reparierten oder ersetzten Güter gelten die<br />

Regelungen dieses Artikels <strong>und</strong> die hier genannte<br />

Gewährleistungsfrist fängt nach der Lieferung oder Reparatur<br />

neu an zu l<strong>auf</strong>en.<br />

7.6 Der Verkäufer haftet <strong>für</strong> alle direkten, indirekten Verluste<br />

<strong>und</strong> Schäden, alle Begleitschäden, alle Spezial- <strong>und</strong><br />

Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die <strong>dem</strong><br />

Käufer als Folge von Lieferverzug, von Mängeln der Güter oder<br />

anderen Pflichtverletzungen des Verkäufers entstehen.<br />

7.7 Die in den AEB dargelegten Ansprüche <strong>und</strong> Rechte des<br />

Käufers ergänzen alle anderen Ansprüche <strong>und</strong> Rechte, die ihm<br />

nach <strong>dem</strong> Gesetz zustehen.<br />

7.8 In keinem Fall wird der Verkäufer durch eine Prüfung,<br />

Bestätigung oder Abnahme von Gütern davon befreit, die<br />

Verantwortung <strong>für</strong> Mängel oder <strong>für</strong> eine andere<br />

Schlechterfüllung der Pflichten aus der Bestellung zu tragen.<br />

7.9 Der Verkäufer sicher zu, dass er die Güter <strong>und</strong> deren<br />

Ersatzteile oder Komponenten <strong>für</strong> Reparatur, Wartung <strong>und</strong><br />

Erweiterung während der gesamten Vertragsdauer liefern kann<br />

<strong>und</strong> sichert weiterhin zu, dass die Herstellung oder der Vertrieb<br />

dieser Güter nicht eingestellt wird. Falls der Verkäufer sich<br />

entschließt, die Produktion der gesamten oder von Teilen der<br />

Güter nach Abl<strong>auf</strong> der Vertragsdauer einzustellen, muss der<br />

Verkäufer den Käufer mindestens ein Jahr im Voraus darüber<br />

informieren, so dass der Käufer die Möglichkeit hat, zusätzliche<br />

Bestellungen <strong>auf</strong>zugeben.<br />

8. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM<br />

8.1 Der Verkäufer garantiert, dass weder die in der Bestellung<br />

enthaltenen Güter noch deren Verk<strong>auf</strong> gegen etwaige<br />

Warenzeichen oder Patente, Urheberrechte oder andere<br />

gesetzliche Rechte von Dritten verstoßen oder diese verletzen.<br />

Der Verkäufer wird den Käufer entschädigen <strong>für</strong> <strong>und</strong> freistellen<br />

von allen Klagen oder Forderungen, Haftung, Verlusten,<br />

Kosten, Anwaltsgebühren, Ausgaben <strong>und</strong> Schäden <strong>auf</strong>gr<strong>und</strong><br />

von oder entstehend aus jeder Verletzung der Rechte des<br />

geistigen Eigentums. Der Verkäufer wird, falls vom Käufer<br />

verlangt, den Käufer gegen alle diese Forderungen, Verfahren<br />

<strong>und</strong> Prozesse <strong>auf</strong> eigene Kosten verteidigen.<br />

8.2 Falls die Güter Gegenstand von Klagen oder Forderungen<br />

werden, die wegen der Verletzung des Rechts am geistigen<br />

Eigentum erhoben werden, muss der Verkäufer entweder<br />

innerhalb des kürzest möglichen Zeitraums das Recht <strong>für</strong> den<br />

Käufer erlangen, die Güter zu verwenden oder die Güter<br />

verändern oder ersetzen, so dass die Verletzung endet. Die<br />

Veränderung oder das Ersetzen der Güter darf nie zu einer<br />

Verminderung der Funktionsfähigkeit oder der Eignung dieser<br />

Güter <strong>für</strong> die besonderen Zwecke des Käufers führen. Falls der<br />

Verkäufer die hier beschriebenen Pflichten nicht erfüllt, ist der<br />

Käufer ermächtigt, die ihm notwendig erscheinenden<br />

Maßnahmen zu treffen <strong>und</strong> die Gesamtkosten der Güter vom<br />

Verkäufer zurück zu verlangen, wenn er dies 8 Geschäftstage<br />

vorher angekündigt hat.<br />

DOC–GPC–002–2006.10/GER<br />

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN<br />

8.3 Patentierbare Erfindungen <strong>und</strong> schutzfähige Entwicklungen<br />

sowie deren Ergebnisse, sind, falls sie von der Bestellung<br />

herrühren, Eigentum des Käufers, es sei denn, der Verkäufer<br />

weist nach, dass sie allein <strong>auf</strong> den Entwicklungskapazitäten<br />

des Verkäufers beruhen <strong>und</strong> unabhängig von der Bestellung<br />

entwickelt worden sind.<br />

9. VERTRAULICHKEIT - EIGENTUMSRECHTE<br />

9.1 Alle schriftlichen oder mündlichen Informationen, die der<br />

Käufer <strong>dem</strong> Verkäufer zur Verfügung stellt, hinsichtlich des<br />

Know-How des Käufers, der Spezifikationen, Verfahren,<br />

Anforderungen <strong>und</strong> aller technischen Informationen,<br />

Dokumente <strong>und</strong> Datenblätter, müssen vertraulich behandelt<br />

werden <strong>und</strong> dürfen <strong>für</strong> mindestens 10 Jahre nach <strong>dem</strong><br />

Zeitpunkt der Eröffnung an den Verkäufer nicht an Dritte ohne<br />

vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weitergegeben<br />

werden. Diese Informationen dürfen ausschließlich zur<br />

Ausführung der Bestellung oder <strong>für</strong> den Zweck der<br />

Vorbereitung von Angeboten oder Kostenvoranschlägen<br />

verwendet werden.<br />

9.2 Die Besitzrechte <strong>und</strong> Eigentumsrechte <strong>für</strong> jeden Entwurf,<br />

jede Zeichnung, <strong>für</strong> Muster <strong>und</strong> andere <strong>dem</strong> Verkäufer<br />

gelieferten Dokumente stehen <strong>dem</strong> Käufer zu. Diese<br />

Gegenstände dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten ohne<br />

vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers offen gelegt<br />

werden.<br />

10. HÖHERE GEWALT<br />

10.1 Falls eine Partei durch ein Ereignis betroffen wird, das<br />

auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt<br />

nicht abwendbar <strong>und</strong> nicht vorhersehbar war, einschließlich<br />

(aber nicht begrenzt <strong>auf</strong>) Terrorismus, Aufstände, Seuchen,<br />

Überschwemmungen, Erdbeben oder ähnliche<br />

Naturkatastrophen („Höhere Gewalt“), muss diese Partei die<br />

andere Partei sofort schriftlich hierüber unterrichten <strong>und</strong> der<br />

anderen Partei alle relevanten Informationen <strong>und</strong> dazu<br />

gehörige Nachweise zur Verfügung stellen, insbesondere über<br />

den Zeitraum, um den sich die fristgemäße Ausführung der<br />

Bestellung durch dieses Ereignis verzögert. Streiks, die den<br />

Verkäufer oder das öffentliche Verkehrswesen betreffen, oder<br />

Vorkommen jeder Art (einschließlich der hier als Höhere<br />

Gewalt definierten Vorkommnisse), welche die<br />

Subunternehmer oder Lieferanten des Verkäufers betreffen,<br />

werden nicht als Höhere Gewalt betrachtet <strong>und</strong> entschuldigen<br />

die unterlassene Ausführung der Bestellung nicht.<br />

10.2 Falls der Verkäufer von Höherer Gewalt betroffen ist, ist<br />

der Käufer nach seiner Wahl berechtigt:<br />

(a) mit <strong>dem</strong> Lieferanten eine Verlängerung der Lieferzeit zu<br />

vereinbaren oder<br />

(b) jederzeit die Bestellung oder einen Teil derselben ohne<br />

weitere Verpflichtung oder Haftung zu stornieren <strong>und</strong><br />

die Erstattung sämtlicher schon gezahlter Beträge zu<br />

fordern.<br />

10.3 Die bereits gelieferten Güter sind nur dann zu bezahlen,<br />

wenn der Käufer sie vollständig verwenden kann, obwohl der<br />

Rest der Bestellung anschließend nicht mehr geliefert wird.<br />

Jeder vom Käufer im Voraus zuviel gezahlte Betrag muss vom<br />

Verkäufer erstattet werden.<br />

10.4 Maschinenbruch, Materialmangel oder jede andere nicht<br />

vom Käufer beeinflussbare Ursache, die es unmöglich macht,<br />

die bestellten Güter zu benutzen, oder die den Bedarf des<br />

Käufers nach solchen Gütern verringert, ermächtigt den Käufer,<br />

nach seiner Wahl die Lieferung der bestellten Güter zeitweilig<br />

abzusagen oder <strong>auf</strong>zuschieben oder die Bestellung ganz oder<br />

teilweise ohne weitere Verpflichtung oder Haftung zu<br />

stornieren.<br />

11. BEENDIGUNG<br />

11.1 Der Käufer ist immer ermächtigt, auch wenn der Verkäufer<br />

keine seiner Pflichten verletzt hat, die Bestellung <strong>für</strong> eine vom<br />

Käufer bestimmte Zeit zu sistieren, oder die Bestellung ganz<br />

oder teilweise zu stornieren, wobei er eine Kündigungsfrist von<br />

3 Tagen einzuhalten hat. Bei einer solchen Stornierung kann<br />

der Verkäufer <strong>dem</strong> Käufer Kosten in angemessener Höhe in<br />

Rechnung stellen, die ihm im Zusammenhang mit der<br />

Bestellung bis zur Beendigung entstanden sind. Der Verkäufer<br />

hat in keinem Fall Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz von Begleit- oder<br />

Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.<br />

11.2 Falls der Verkäufer gegen einzelne Regelungen oder<br />

Bedingungen dieser Bestellung verstößt, ist der Käufer nach<br />

schriftlicher Benachrichtigung des Verkäufers <strong>und</strong> unbeschadet<br />

anderer Rechte berechtigt, die Bestellung ganz oder teilweise<br />

ohne weitere Haftung <strong>und</strong> Verpflichtung zu stornieren <strong>und</strong> vom<br />

Verkäufer sämtliche Beträge zu fordern, die der Käufer im<br />

Zusammenhang mit der Bestellung gezahlt hat, sowie alle<br />

zusätzlichen Kosten, die durch die Beschaffung von<br />

Ersatzgütern bei anderen Lieferanten entstehen <strong>und</strong> die<br />

Erstattung von Verlusten <strong>und</strong> Schäden zu verlangen, die <strong>dem</strong><br />

Käufer wegen des Verzuges des Verkäufers entstanden sind.<br />

Das gleiche gilt <strong>für</strong> den Fall, dass der Verkäufer die Produktion<br />

oder Montage der Güter nicht zügig durchführt <strong>und</strong> dadurch die<br />

fristgemäße Ausführung der Bestellung entsprechend den<br />

Bedingungen gefährdet. Unbeschadet des Artikels 3 erfolgt die<br />

Stornierung durch Einschreiben mit Rückschein, <strong>und</strong> zwar 15<br />

Tage nach <strong>dem</strong> Zeitpunkt, in <strong>dem</strong> der Käufer den Verkäufer<br />

schriftlich wegen der Pflichtverletzung abgemahnt hat.<br />

11.3 Der Käufer ist berechtigt, die Bestellung mit sofortiger<br />

Wirkung <strong>und</strong> ohne weitere Verpflichtung oder Haftung zu<br />

stornieren, falls der Käufer Gr<strong>und</strong> zu der Annahme hat, dass<br />

der Verkäufer nicht in der Lage sein wird, seine Pflichten in<br />

vollem Umfang zu erfüllen.<br />

12. VERSICHERUNG<br />

Der Verkäufer muss alle Versicherungen eindecken <strong>und</strong><br />

<strong>auf</strong>rechterhalten, die erforderlich sind, um seine Haftung nach<br />

diesen AEB abzudecken. Der Verkäufer stimmt zu, <strong>dem</strong> Käufer<br />

nachzuweisen, dass die Versicherungen den Anforderungen<br />

des Käufers an den Versicherungsschutz entsprechen, <strong>und</strong><br />

diese Anforderungen zu erfüllen, sowohl <strong>für</strong> die Haftung<br />

gegenüber Dritten als auch <strong>für</strong> die Haftung gegenüber <strong>dem</strong><br />

Käufer.<br />

13. SUBUNTERNEHMER<br />

Falls der Verkäufer berechtigt ist, zur Erfüllung aller oder eines<br />

Teils seiner Verpflichtungen Dritte als Subunternehmer<br />

einzusetzen, erfolgt dies <strong>auf</strong> seine eigenen Kosten <strong>und</strong> unter<br />

seiner eigenen alleinigen Verantwortung. Der Verkäufer muss<br />

alle Subunternehmer über die Bedingungen dieser AEB <strong>und</strong> die<br />

der Bestellung informieren <strong>und</strong> ihnen alle Informationen<br />

hinsichtlich der Anforderungen des Käufers geben,<br />

insbesondere bezüglich der gültigen Sicherheitsregeln. Der<br />

Käufer behält das Recht, alle Subunternehmer des Verkäufers<br />

abzulehnen, welche diese Bedingungen nicht erfüllen.<br />

14. ABTRETUNG<br />

Der Verkäufer darf diese Bestellung, sowie die Rechte aus<br />

dieser Bestellung oder Forderungen, die gegen den Käufer<br />

bestehen, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des<br />

Käufers abtreten.<br />

15. GERICHTSSTAND – ANWENDBARES RECHT<br />

15.1 Für diese Bestellung <strong>und</strong> ihre Auslegung gilt<br />

ausschließlich das Recht, das am Sitz des Käufers gilt. Der<br />

Vertrag der Vereinten Nationen über den internationalen<br />

Warenk<strong>auf</strong> von 1980 (UN-K<strong>auf</strong>recht/CISG) wird nicht<br />

angewendet.<br />

15.2 Alle Streitigkeiten, die in Verbindung mit der Bestellung<br />

entstehen, werden von den zuständigen Gerichten am Sitz des<br />

Käufers entschieden. Der Käufer behält sich jedoch exklusiv<br />

das Recht vor, jeden Streit mit den Verkäufern bei den<br />

Gerichten am Sitz des Verkäufers oder bei den Gerichten am<br />

Lieferort der Güter anhängig zu machen.<br />

16. BETRUG & KORRUPTION<br />

Der Verkäufer verhindert betrügerisches Verhalten seiner<br />

Mitarbeiter in Verbindung mit <strong>dem</strong> Erhalt von Geldern vom<br />

Käufer. Der Verkäufer garantiert, dass er an Mitarbeiter,<br />

Bevollmächtigte, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter des Käufers<br />

keine Geschenke oder Provisionen gezahlt hat <strong>und</strong> auch nicht<br />

zahlen wird, <strong>und</strong> dass er in Verbindung mit diesem Vertrag<br />

oder einer anderen Vereinbarung mit <strong>dem</strong> Käufer nicht<br />

vereinbart hat, diesen Personen Provisionen zu zahlen <strong>und</strong><br />

dies auch nicht vereinbaren wird. Wenn der Verkäufer oder ein<br />

Dritter, der im Auftrag des Verkäufers tätig ist, gegen die<br />

vorstehenden Regelungen verstößt, ist der Käufer berechtigt.<br />

(i) den Vertrag zu kündigen <strong>und</strong> vom Verkäufer den Schaden<br />

ersetzt zu verlangen, der <strong>dem</strong> Käufer wegen der Kündigung<br />

entsteht; oder (ii) vom Verkäufer den gesamten Schaden<br />

ersetzt zu verlangen, der <strong>dem</strong> Käufer infolge einer Verletzung<br />

dieser Klausel 16 entstanden ist, unabhängig davon, ob der<br />

Vertrag gekündigt wurde oder nicht.<br />

_________<br />

2


Ergänzende Allgemeine <strong>Eink<strong>auf</strong>sbedingungen</strong> von ArcelorMittal Bremen GmbH<br />

(Stand 01.09.10)<br />

)<br />

1 Anwendbarkeit<br />

Für unsere Bestellungen gelten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, die<br />

nachstehend <strong>auf</strong>geführten <strong>Eink<strong>auf</strong>sbedingungen</strong>.<br />

Abweichende Bedingungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen<br />

oder Auftragsbestätigungen, bedürfen - um Vertragsbestandteil zu<br />

werden - der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung unserer bestellenden<br />

Eink<strong>auf</strong>sabteilung.<br />

Mit Auftragsannahme werden unsere <strong>Eink<strong>auf</strong>sbedingungen</strong> anerkannt.<br />

2 Anfragen, Angebote<br />

Unsere Anfragen sind stets unverbindlich.<br />

Angebote sind gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>für</strong> uns unentgeltlich einzureichen bzw. abzugeben.<br />

Der Anbieter muss sich bezüglich Mengen, Beschaffenheit, Qualität, Ausführung,<br />

Montage etc. an unsere Anfragespezifikation halten <strong>und</strong> etwaige Abweichungen<br />

ausdrücklich schriftlich kennzeichnen. Der Anbieter überträgt uns das<br />

Recht <strong>auf</strong> Verwendung des Angebots, geistiges Eigentum wird hierdurch nicht<br />

berührt.<br />

3 Bestellungen, Abrufe<br />

Bestellungen, Abrufe, Vertragsvereinbarungen oder Vertragsänderungen sind<br />

nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden.<br />

4 Preise<br />

Sämtliche Preise verstehen sich als Festpreise ausschI. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

5 Versand<br />

Sofern wir Frachtzahler sind, müssen unsere Versandvorschriften eingehalten<br />

werden. Der Versand hat an die von uns vorgeschriebene Verwendungsstelle<br />

zu erfolgen.<br />

Aus Gründen der eindeutigen Identifizierung müssen Lieferscheine, Frachtbriefe<br />

<strong>und</strong> Paket<strong>auf</strong>schriften wie folgt gekennzeichnet werden:<br />

- Absender<br />

- Bestell-Nr.<br />

- empfangende Abteilung<br />

- Meldenummer<br />

- Abmessung<br />

- Gewicht<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind Packstücke außen deutlich sichtbar mit diesen Informationen<br />

zu versehen.<br />

Die Folge unrichtiger, unvollständiger oder verspätet eingehender Versandpapiere<br />

gehen zulasten unseres Lieferanten.<br />

Versandanschriften, soweit nicht anders vorgeschrieben:<br />

ArcelorMittal Bremen GmbH<br />

a) <strong>für</strong> Lieferung per Post:<br />

Carl-Benz-Straße 30, 28237 Bremen<br />

Paketdienst:<br />

Auf den Delben 35, 28237 Bremen<br />

b) <strong>für</strong> Bahnlieferung (nur kpI. Wagenladungen):<br />

Empfangsbahnhof: Bremen Stahlwerke, Bahnhofs-Nr. 13762-0<br />

c) <strong>für</strong> Schiffsladung:<br />

Bremen-Industriehafen/Weserport-Terminals<br />

Die Hafen- <strong>und</strong> Löschbedingungen sind vor der Disposition des Schiffes<br />

mit der Versandabteilung von ArcelorMittal Bremen (Tel. 0421/648-<br />

2471/Fax 0421/648-1410) abzustimmen.<br />

d) <strong>für</strong> Lkw-Anlieferung:<br />

Auf den Delben 35, Lkw-Abfertigungsbüro/Tor 1<br />

Materialanlieferungen per Lkw werden, soweit nicht anders vereinbart,<br />

nur in der Zeit von montags bis freitags jeweils von 7.00 - 13.00 Uhr<br />

angenommen.<br />

Versandvorschrift <strong>für</strong> Transporte per Lkw mit ArcelorMittal Bremen als<br />

Frachtzahler, soweit nicht anders vorgeschrieben:<br />

Inlandssendungen mit einem Sendungsgewicht bis max. 1.000 kg bzw.<br />

Abmessungen unter 2.000 mm:<br />

Hellmann Worldwide Logistics GmbH&Co.KG ,<br />

Fax 0421/522 3621, Telefon 0421/522 3663<br />

Sendungen mit einem frachtpflichtigen Gewicht über 1.000 kg oder Abmessungen<br />

über 2.000 mm:<br />

Es muss eine schriftliche Versandbereitschaftsmeldung an die Versandabteilung<br />

der ArcelorMittal Bremen Tel. 0421/648-1785 - Herr Raabe - E-<br />

Mail: Thomas.Raabe@arcelormittal.com bzw. Fax 0421/648-3244) erfolgen.<br />

Diese Meldung muss die nachstehend <strong>auf</strong>gelisteten Daten enthalten:<br />

- Bestell-Nr.<br />

- Meldenummer<br />

- Anzahl <strong>und</strong> Art der Verpackung<br />

- Abmessung jedes Packstücks (L x B x H) in cm<br />

- Gewicht jedes Packstücks (brutto/netto) in kg<br />

- exakte Abholanschrift unter Angabe der Ladezeiten<br />

- Ansprechpartner des Absenders (Name, Tel./Fax/ggf. E-Mail)<br />

- Besonderheiten (z. B. nicht stapelfähig/kopflastig/Gefahrgut<br />

etc.), die <strong>für</strong> eine ordnungsgemäße Transportdurchführung er-<br />

6 Termine, Fristen<br />

forderlich sind<br />

Die Versandbereitschaftsmeldung hat mind. 72 St<strong>und</strong>en vor der tatsächlichen<br />

Abholbereitschaft zu erfolgen. Die Entscheidung bzgl. der<br />

Auswahl des Spediteurs/<br />

Frachtführers sowie des Verkehrsträgers behält sich ArcelorMittal vor.<br />

Aus Nichtbeachtung dieser Vorschrift resultierende Mehrkosten werden<br />

von ArcelorMittal Bremen nicht übernommen.<br />

Haben wir mit <strong>dem</strong> Lieferanten vereinbart, dass der Versand an Dritte<br />

zu erfolgen hat, erhalten wir unverzüglich eine Versandanzeige mit Angabe<br />

unserer Bestell-Nr. <strong>und</strong> des Auslieferungstermins.<br />

Der L<strong>auf</strong> vereinbarter Fristen beginnt mit Vertragsabschluss.<br />

Erkennt der Lieferant, dass er die vereinbarten Termine oder Fristen nicht einhält,<br />

so hat er uns dies unverzüglich unter Angabe des Gr<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der voraussichtlichen<br />

Dauer der Verzögerung mitzuteilen. Ungeachtet dessen behalten<br />

wir uns die uns aus Terminverzug entstehenden Rechte vor.<br />

Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen Lieferungen nicht früher als<br />

vereinbart erfolgen.<br />

7 Rechnungen, Zahlungen<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> jede Zahlung ist der erfolgte Wareneingang bzw. die erfüllte<br />

Leistung.<br />

Jede Rechnung ist in 2-facher Ausfertigung unter Angabe der Bestell-Nr. separat<br />

je Bestellung an unsere zuständige Fachabteilung Rechnungsprüfung<br />

einzureichen. Rechnungen ohne Angabe unserer Bestell-Nr. <strong>und</strong> ggf. Pos.-Nr.<br />

gelten als nicht gestellt. Die vereinbarte Zahlungsfrist beginnt mit <strong>dem</strong> Tag des<br />

Rechnungseingangs bei unserer Rechnungsprüfung, entsprechend erbrachte<br />

Lieferung/Leistung vorausgesetzt. Für den Fall der später erbrachten Lieferung/Leistung<br />

verschiebt sich der Beginn der Zahlungsfrist entsprechend.<br />

8 Rücktritt<br />

Stellt der Lieferant seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über<br />

sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag<br />

zurückzutreten.<br />

9 EU-Maschinenrichtlinie<br />

Für Lieferteile, die unter die Richtlinie fallen, ist eine Konformitäts- bzw. Hersteller-Erklärung<br />

sowie eine Gefahrenanalyse gemäß gültiger EU-<br />

Maschinenrichtlinie vorzulegen.<br />

10 Teilunwirksamkeit<br />

Diese Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner<br />

Teile im Übrigen im vollen Umfang wirksam.


Stand: 01.11.2007<br />

<strong>Vorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Werksgelände<br />

ArcelorMittal Bremen<br />

Innerhalb der Rahmenbedingungen einer nachhaltigen<br />

Entwicklung engagiert sich ArcelorMittal Bremen stark in<br />

den Bereichen Sicherheit, Ges<strong>und</strong>heit, Umweltschutz <strong>und</strong><br />

Qualität.<br />

Für ArcelorMittal Bremen erbrachte Dienstleistungen des<br />

Auftragnehmers müssen sämtliche gesetzlich, durch internationale<br />

Vereinbarungen oder ArcelorMittal Bremen<br />

selbst vorgeschriebenen Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften<br />

sowie Gesetze <strong>und</strong> Anforderungen zum Umweltschutz<br />

erfüllen. Überdies hat der Auftragnehmer während<br />

der gesamten Erfüllung des Auftrags alle derartigen Regelungen<br />

<strong>und</strong> insbesondere gesetzlichen <strong>Vorschriften</strong> sowie<br />

speziell <strong>für</strong> ArcelorMittal Bremen geltende Bedingungen<br />

<strong>und</strong>/ oder interne Regelungen zu erfüllen <strong>und</strong> da<strong>für</strong> zu<br />

sorgen, dass seine Subunternehmer ebenso verfahren.<br />

Der Auftragnehmer hat ArcelorMittal Bremen während der<br />

gesamten Durchführung des Auftrags ausdrücklich <strong>und</strong><br />

unverzüglich über Umstände <strong>und</strong>/oder Voraussetzungen<br />

der Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheit, Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> Umweltschutz zu informieren. Der Auftragnehmer<br />

hat sich bei ArcelorMittal Bremen auch über alle<br />

spezifischen Eigenschaften des Werkes (Struktur, Tätigkeit,<br />

Transport, Verkehr, etc.) zu erk<strong>und</strong>igen. Alle entsprechenden<br />

Dokumente sind <strong>auf</strong> Anfrage des Auftragnehmers<br />

unverzüglich durch ArcelorMittal Bremen bereitzustellen.<br />

Derartige Informationen wirken sich nicht <strong>auf</strong> die Haftung<br />

des Auftragnehmers aus.<br />

Der Auftragnehmer hat eine uneingeschränkte Haftung <strong>für</strong><br />

negative Folgen seines Tuns, Unterlassens oder seiner<br />

Fahrlässigkeit in den Bereichen Sicherheit, Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> Umweltschutz gegenüber ArcelorMittal Bremen sowie<br />

Dritten zu übernehmen. Falls ArcelorMittal Bremen einen<br />

Auftrag aus einem der oben genannten Gründe storniert<br />

oder kündigt, geschieht dies <strong>auf</strong> ausschließliche Haftung<br />

des Auftragnehmers.<br />

1. Sicherheit<br />

Sicherheit ist <strong>für</strong> ArcelorMittal Bremen stets vorrangiger<br />

Bedeutung, <strong>und</strong> <strong>auf</strong> Gr<strong>und</strong> ihres f<strong>und</strong>amentalen<br />

Stellenwerts kann keine andere Priorität<br />

über der Sicherheit stehen. Daher wird ArcelorMittal<br />

Bremen nicht mit Unternehmen zusammen<br />

arbeiten, die keine hohen Sicherheitsstandards<br />

erreichen <strong>und</strong> die Sicherheitsbestimmungen<br />

nicht in vollem Umfang erfüllen.<br />

Aus Gründen der Sicherheit muss jede Arbeitsst<strong>und</strong>e,<br />

die <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Werksgelände von Arcelor-<br />

Mittal Bremen geleistet wird, durch Ein- <strong>und</strong><br />

Ausstempeln an der Zeiterfassungsanlage erfasst<br />

werden.<br />

1.1 Personal<br />

Der Auftragnehmer hat fachk<strong>und</strong>iges Personal<br />

zu beschäftigen <strong>und</strong> alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die zur Erbringung der Dienstleistung<br />

notwendig <strong>und</strong> angemessen sind.<br />

Der Auftragnehmer haftet <strong>für</strong> sich selbst sowie<br />

<strong>für</strong> seine Subunternehmer hinsichtlich sämtlicher<br />

Kontrollen, die <strong>für</strong> den Nachweis einer ordnungsgemäßen<br />

Erbringung seiner Verpflichtungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen laut den Regelungen des<br />

jeweiligen Auftrags notwendig sind.<br />

Das Personal des Auftragnehmers hat die Sicherheitsregeln<br />

<strong>und</strong> Regeln zum Umweltschutz<br />

von ArcelorMittal Bremen nach Mitteilung durch<br />

ArcelorMittal Bremen einzuhalten. In Hinblick<br />

dar<strong>auf</strong> kann ArcelorMittal Bremen den sofortigen<br />

1/3<br />

Austausch von Angestellten des Auftragnehmers<br />

<strong>und</strong>/oder seiner Subunternehmer verlangen <strong>und</strong><br />

diesen den Zutritt verwehren, falls sie sich fahrlässig<br />

oder beleidigend verhalten <strong>und</strong>/oder gegen<br />

geltende Richtlinien, interne Regelungen<br />

<strong>und</strong>/oder weitere Sicherheitsanweisungen verstoßen.<br />

Der Auftragnehmer hat vor <strong>und</strong> während der Erfüllung<br />

des Auftrags seinen Angestellten, Bevollmächtigten,<br />

Vertretern <strong>und</strong> Subunternehmern<br />

stets alle geltenden Informationen sowie sämtliche<br />

damit verb<strong>und</strong>enen Risiken <strong>und</strong> Einschränkungen<br />

das Werk betreffend mitzuteilen.<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich des weiteren,<br />

ArcelorMittal Bremen ordnungsgemäß <strong>und</strong><br />

unverzüglich über Unfälle, Verletzungen von<br />

Personen, zufällige Kontamination <strong>und</strong>/oder<br />

Verschmutzungen am Standort oder in dessen<br />

Nähe sowie über während der Durchführung des<br />

Auftrags erkannte oder entdeckte Gefahrstoffe,<br />

insbesondere in Verbindung mit den Anlagen<br />

<strong>und</strong>/oder Ausrüstungen, zu informieren <strong>und</strong> alle<br />

angemessenen Maßnahmen <strong>und</strong> Aktionen zur<br />

Minderung der daraus entstehenden oder möglicherweise<br />

entstehenden Folgen zu ergreifen.<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, <strong>für</strong> sein<br />

Personal alle arbeits-, sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsrechtlichen<br />

<strong>Vorschriften</strong> einzuhalten, alle<br />

Formulare <strong>und</strong> sonstigen im Rahmen von Steuern,<br />

Gehältern, Sozialabgaben, Versicherungen<br />

anfallenden Dokumente auszustellen oder ausstellen<br />

zu lassen <strong>und</strong> alle Abgaben <strong>und</strong> Steuern,<br />

Gehälter, Sozialabgaben, Strafen <strong>auf</strong> eigene<br />

Kosten zu begleichen oder begleichen zu lassen<br />

oder diese über von ArcelorMittal Bremen genehmigte<br />

Sicherheiten (insbesondere Bürgschaften)<br />

zu decken.<br />

Alle Arbeitnehmer des Auftragnehmers haben<br />

den Sozialversicherungsnachweis bzw. eine Bescheinigung<br />

nach E101 mit sich zu führen.<br />

1.2 Vorbeugungs- <strong>und</strong> Sicherheitsplan<br />

Die Ausführung der Dienstleistung wird erst<br />

dann <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Werksgelände <strong>auf</strong>genommen, sobald<br />

entsprechend den gesetzlichen <strong>Vorschriften</strong><br />

ein Vorbeugungs- <strong>und</strong> Sicherheitsplan durch ArcelorMittal<br />

Bremen, den Auftragnehmer, sein<br />

Personal <strong>und</strong> jeden Subunternehmer sowie beteiligte<br />

Dritten erstellt wurde. Ab <strong>dem</strong> vereinbarten<br />

Arbeitsbeginn des Auftragnehmers ermöglicht<br />

ArcelorMittal Bremen <strong>dem</strong> Auftragnehmer<br />

während angemessener Zeiten den Zugang zum<br />

Werksgelände, sofern der Auftragnehmer entsprechend<br />

den Regelungen alle notwendigen<br />

Arbeitsgenehmigungen von ArcelorMittal Bremen<br />

(insbesondere hinsichtlich Sicherheitsregelungen)<br />

beschafft hat, das gesamte <strong>auf</strong> <strong>dem</strong><br />

Werksgelände tätige Personal des Auftragnehmers<br />

(einschließlich des Personals seiner Subunternehmer)<br />

zuvor an einer Sicherheitsunterweisung<br />

von ArcelorMittal Bremen teilgenommen<br />

hat. ArcelorMittal Bremen kann die Arbeitsgenehmigungen<br />

nicht gr<strong>und</strong>los verweigern.<br />

Der Auftragnehmer hat die Koordinierung von<br />

Sicherheitsmaßnahmen <strong>für</strong> alle Anlagen <strong>und</strong>/<br />

oder seine Dienstleistungen im Rahmen des<br />

Auftrags zu gewährleisten <strong>und</strong> ist daher da<strong>für</strong><br />

verantwortlich, dass sein Personal, seine Bevollmächtigten,<br />

Vertreter <strong>und</strong> Subunternehmer<br />

alle Sicherheitsanweisungen entsprechend den<br />

Gesetzesvorschriften einhalten.


Stand: 01.11.2007<br />

1.3 Sicherheit <strong>und</strong> Bescheinigungen<br />

Entsprechend der Global Corporate Policy von<br />

ArcelorMittal hat jeder Auftragnehmer alle notwendigen<br />

Schritte zu ergreifen, um eine Sicherheitszertifizierung<br />

(wie beispielsweise SCC/AMS<br />

Bau oder eine entsprechende Bescheinigung) zu<br />

erhalten.<br />

2. Werksverkehr<br />

Auf <strong>dem</strong> gesamten Werksgelände gelten die<br />

Regelungen der Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung<br />

(StVZO) <strong>und</strong> der Bau- <strong>und</strong> Betriebsordnung <strong>für</strong><br />

Anschlussbahnen. Ausnahmen können von ArcelorMittal<br />

Bremen festgelegt werden.<br />

Parken <strong>und</strong> Fahren ist nur <strong>auf</strong> den da<strong>für</strong> vorgesehenen<br />

Flächen erlaubt. Für Fahrzeuge, die<br />

außerhalb der erlaubten Flächen stehen <strong>und</strong><br />

Beschädigungen durch ArcelorMittal Bremen erleiden,<br />

erfolgt kein Schadenersatz. Zur Minderung<br />

von diffusen Staubemissionen ist die Geschwindigkeit<br />

den Verhältnissen anzupassen.<br />

3. Verhalten <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Werksgelände<br />

Das Betreten des Werks unter Einfluss von Alkohol<br />

oder anderer berauschender Mittel, deren<br />

Einfuhr sowie deren Einnahme <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Werksgelände<br />

ist verboten.<br />

Der Betriebsbereich, <strong>dem</strong> der Aufenthalt des<br />

Auftragnehmers gilt, ist <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> kürzesten Weg<br />

<strong>auf</strong>zusuchen. Das Betreten von Betrieben <strong>und</strong><br />

Abteilungen ist nur <strong>für</strong> den Bereich, in <strong>dem</strong> der<br />

Auftrag ausgeführt wird <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Dauer der<br />

<strong>Arbeiten</strong> erlaubt.<br />

4. Vergabe an Subunternehmer<br />

ArcelorMittal Bremen ist über die Auswahl von<br />

Subunternehmer durch den Auftragnehmer vorab<br />

zu informieren <strong>und</strong> berechtigt, diese aus<br />

wichtigen Gründen (unter anderem Sicherheit)<br />

abzulehnen.<br />

Der Auftragnehmer hat ArcelorMittal Bremen,<br />

falls möglich vor der Vertragsunterzeichnung,<br />

eine Liste der benötigten Subunternehmer zukommen<br />

zu lassen.<br />

Eine Weitervergabe von Aufträgen an Sub-Subunternehmer<br />

ist ausdrücklich untersagt. Der Auftragnehmer<br />

kann die Dienstleistungen ausnahmsweise<br />

dann teilweise oder insgesamt an<br />

einen Sub-Subunternehmer vergeben, wenn ArcelorMittal<br />

Bremen den vorgeschlagenen Sub-<br />

Subunternehmer vorab ausdrücklich schriftlich<br />

bestätigt.<br />

5. Umweltschutz<br />

Im Sinne der Nachhaltigkeitssstrategie strebt ArcelorMittal<br />

Bremen zusammen mit seinen Lieferanten<br />

ein umweltgerechtes Verhalten an <strong>und</strong><br />

wirkt <strong>auf</strong> eine ständige Verbesserung des Umweltverhaltens<br />

<strong>und</strong> der Umweltleistungen zum<br />

Schutz der Umgebung hin. Hierzu zählen auch<br />

die Vermeidung von Störungen sowie eine<br />

transparente Unternehmenskommunikation.<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet zur Einhaltung<br />

der Umweltgesetze <strong>und</strong> -vorschriften <strong>und</strong> der<br />

Regelungen von ArcelorMittal Bremen <strong>für</strong> das<br />

Vorhaben <strong>und</strong> zu einer angemessenen Selbstkontrolle<br />

<strong>auf</strong> Einhaltung dieser Anforderungen.<br />

Unfällen/umweltrelevante Störungen sind unver-<br />

2/3<br />

züglich ArcelorMittal Bremen zu melden.<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nachweisen<br />

zu können, dass seine Mitarbeiter über die notwendigen<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Bestimmungen <strong>auf</strong><br />

<strong>dem</strong> Werksgelände zum Schutz der Umwelt unterrichtet<br />

wurden, soweit diese <strong>für</strong> die durchzuführenden<br />

Tätigkeiten von Belang sind. Und die<br />

in der Unternehmenspolitik verankerten Zielsetzungen<br />

insbesondere zum Umweltschutz den<br />

Mitarbeitern vor Ort bekannt sind.<br />

Mitarbeitern der Abteilung Umweltschutz ist <strong>auf</strong><br />

Verlangen Zutritt zur Baustelle/zum Betriebsstandort<br />

<strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Werksgelände zu gewähren.<br />

Informationen zu Umweltschutzbelangen (z. B.<br />

bei Anfragen zu besonderen Ereignissen) sind<br />

<strong>auf</strong> Verlangen offen zu legen. Auf Verlangen von<br />

ArcelorMittal Bremen verpflichtet sich der Auftragnehmer<br />

zur Bekanntgabe eines <strong>für</strong> Umweltschutz<br />

verantwortlichen Ansprechpartners <strong>für</strong><br />

das Vorhaben.<br />

5.1 Anlagenbau/Maschinen<br />

Der Auftragnehmer sichert zu <strong>und</strong> garantiert,<br />

dass die zu liefernde Anlage/Maschine bei Installation<br />

<strong>und</strong> im Betrieb<br />

- keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder<br />

sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder<br />

Belästigungen <strong>für</strong> die Umwelt <strong>und</strong>/oder die Belegschaft<br />

hervorruft<br />

- <strong>dem</strong> Stand der Technik entsprechende Vorrichtungen<br />

zur Emissionsbegrenzung <strong>auf</strong>weist<br />

- die ordnungsgemäße Entsorgung der beim Betrieb<br />

der Anlage/Maschine entstehenden Abfälle<br />

mit zumutbarem Aufwand ermöglicht<br />

- die spezifischen Auflagen der Ausschreibungsunterlagen<br />

einhält.<br />

5.2 Gefahrstoffe/wassergefährdenden Stoffe<br />

Falls <strong>dem</strong> Auftragnehmer erlaubt wurde, Gefahrstoffe<br />

einzusetzen, hat der Auftragnehmer diese<br />

in Einklang mit den geltenden Gesetzen <strong>und</strong> den<br />

internen Bestimmung von ArcelorMittal Bremen<br />

zu handhaben <strong>und</strong>/oder zu lagern sowie sämtliche<br />

Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen, um eine<br />

Kontamination oder Verschmutzung <strong>und</strong>/oder<br />

einer bei ArcelorMittal Bremen tätigen Person zu<br />

vermeiden. Falls diese Verpflichtung nicht eingehalten<br />

wird, werden die bei der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

oder sonst erforderlichen Beseitigung<br />

<strong>und</strong> Behandlung dieser Produkte entstehenden<br />

Kosten sowie jegliche Schäden <strong>auf</strong>gr<strong>und</strong><br />

der Einbringung, Beseitigung oder Behandlung,<br />

auch im Falle von Personenschäden, in vollem<br />

Umfang durch den Auftragnehmer getragen.<br />

Bei der Lagerung <strong>und</strong> Handhabung von Materialien<br />

aller Art sind vom Auftragnehmer die gesetzlichen<br />

<strong>und</strong> behördlichen <strong>Vorschriften</strong> zum Umweltschutz<br />

z.B. VAwS, Betriebssicherheitsverordnung<br />

strikt zu beachten. Erforderliche Nachweise<br />

<strong>für</strong> Fachk<strong>und</strong>e sind ArcelorMittal Bremen<br />

zur Verfügung zu stellen. Insbesondere bei Lagerung<br />

von Stoffen, die Boden <strong>und</strong> Wasser kontaminieren<br />

<strong>und</strong>/oder nachhaltig verändern können,<br />

hat der Auftragnehmer besondere Vorsorge<br />

zu tragen.<br />

5.3 Reststoffe/Abfälle<br />

Jegliche Reststoffe <strong>und</strong> Abfälle, einschließlich<br />

durch den Auftragnehmer erstellte oder mitgebrachte<br />

Gefahrstoffe <strong>und</strong>/oder radioaktive Produkte,<br />

sind eigenverantwortlich <strong>auf</strong> Kosten <strong>und</strong><br />

<strong>auf</strong> ausschließliches Risiko des Auftragnehmers<br />

in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, zu


Stand: 01.11.2007<br />

verarbeiten, <strong>auf</strong>zuarbeiten, wieder zu verwenden<br />

<strong>und</strong>/oder zu entfernen. Falls der Auftragnehmer<br />

dieser Verpflichtung nach Erhalt einer Aufforderung<br />

<strong>und</strong> angemessener Frist nicht nachkommt,<br />

ist ArcelorMittal Bremen berechtigt, einen Dritten<br />

mit der Durchführung der Verpflichtung <strong>auf</strong> Kosten<br />

des Auftragnehmers zu be<strong>auf</strong>tragen. Entsprechende<br />

Nachweise des Entsorgungsweges<br />

<strong>und</strong> der entsorgten Mengen sind <strong>auf</strong> Verlangen<br />

vorzulegen.<br />

Angefallener <strong>und</strong> wieder verwertbarer Schrott ist<br />

vom Auftragnehmer an gekennzeichneten Stellen<br />

<strong>für</strong> ArcelorMittal Bremen zurückzulassen.<br />

Die Baustelle ist vom Auftragnehmer in sauberen<br />

<strong>und</strong> <strong>auf</strong>geräumten Zustand zu halten. Abfälle,<br />

Reststoffe, Schrott <strong>und</strong> alle unnötigen Materialien<br />

<strong>und</strong> Ausrüstungen sind von ihm regelmäßig<br />

von der Baustelle zu entfernen.<br />

5.4 Abwasser<br />

Einleitungen in das Abwassersystem von ArcelorMittal<br />

Bremen sind, soweit nicht anders vereinbart,<br />

nicht gestattet. Bei Sanitärabwasser sind<br />

die vertraglichen Regelungen zu beachten.<br />

5.5 Staubemissionen<br />

Bei Transporten, Be- <strong>und</strong> Entladevorgängen sind<br />

beim Umgang mit staubenden Gütern diffuse<br />

Emissionen soweit wie möglich zu vermeiden<br />

oder vermindern. Spezielle Anforderungen werden<br />

schriftlich vereinbart<br />

5.6 Lärmschutz<br />

Insbesondere zum Schutz der Nachbarschaft<br />

sind Lärmbelästigungen soweit wie möglich zu<br />

vermeiden oder vermindern.<br />

3/3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!