Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Amprion
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Amprion
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Amprion
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380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />
Wesel - Pkt. Meppen, Bl. 4201,<br />
Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Änderung der 110-/220-/380-kV-Höchstspannungs-<br />
freileitung Pfalzdorf - Wesel/Niederrhein, Bl. 2444,<br />
Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> -<br />
Auftraggeber TRASSENMANAGEMENT.de<br />
Büro für Leitungstrassen<br />
Horbeckstraße 21<br />
45470 Mülheim an der Ruhr<br />
Projektbearbeitung Dipl.-Landschaftsökologin Anna Bruzinski<br />
Dipl.-Biologe Thomas Frebel<br />
Dipl.-Geographin Beate Hölzemann<br />
Dipl.-Biologe Stefan Jacob<br />
Aufgestellt: Gelsenkirchen, den 02. Dezember 2010<br />
Hamann & Schulte<br />
Umweltplanung • Angewandte Ökologie<br />
Koloniestraße 16<br />
D-45897 Gelsenkirchen<br />
Telefon 0209/ 598 07 71<br />
Telefax 0209/ 598 08 60<br />
eMail info@hamannundschulte.de<br />
Home www.hamannundschulte.de
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1 Einleitung, Aufgabenstellung 6<br />
2 Untersuchungsgebiet, planerische Vorgaben und Untersuchungsumfang 6<br />
3 Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände 8<br />
3.1 Gesetzliche Vorgaben 8<br />
3.2 Prüfprotokoll Artenschutz 10<br />
3.3 CEF-Maßnahme 10<br />
4 Ergebnisse 11<br />
4.1 Fledermäuse 11<br />
4.1.1 Methodik 11<br />
4.1.2 Ergebnis 12<br />
4.1.2.1 Artenspektrum 12<br />
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) 12<br />
Fransenfledermaus (Myotis nattereri) 13<br />
Graues/Braunes Langohr (Plecotus austriacus/auritus) 13<br />
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 14<br />
Großer/Kleiner Abendsegler (Nyctalus noctula/leisleri) 15<br />
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) 15<br />
Myotis sp. 16<br />
Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 16<br />
Rauhhaut-/Zwergfledermaus (Pipistrellus<br />
nathusii/pipistrellus) 17<br />
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) 17<br />
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) 17<br />
4.1.2.2 Balzquartiere und -arenen, Leitlinien 18<br />
4.2 Vögel 19<br />
4.2.1 Methodik 19<br />
4.2.2 Abgrenzung der Reviere und Statuseinstufung 20<br />
4.2.3 Ergebnis 21<br />
4.2.3.1 Planungsrelevante Arten 21<br />
Baumfalke (Falco subbuteo) 21<br />
Baumpieper (Anthus trivialis) 21<br />
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) 22<br />
Eisvogel (Alcedo atthis) 22<br />
Feldlerche (Alauda arvensis) 23<br />
Feldsperling (Passer montanus) 23<br />
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) 23<br />
Graureiher (Ardea cinerea) 23<br />
Habicht (Accipiter gentilis) 24<br />
Kiebitz (Vanellus vanellus) 24<br />
Kleinspecht (Dryobates minor) 25<br />
Kornweihe (Circus cyaneus) 25<br />
Kranich (Grus grus) 25<br />
Kuckuck (Cuculus canorus) 25<br />
Lachmöwe (Larus ridibundus) 26<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 3<br />
Seite<br />
Mäusebussard (Buteo buteo) 26<br />
Mehlschwalbe (Delichon urbica) 26<br />
Mittelspecht (Dendrocopos medius) 27<br />
Nachtigall (Luscinia megarhynchos) 27<br />
Rauchschwalbe (Hirundo rustica) 27<br />
Rebhuhn (Perdix perdix) 28<br />
Saatkrähe (Corvus frugilegus) 28<br />
Schleiereule (Tyto alba) 28<br />
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) 29<br />
Schwarzspecht (Dryocopus martius) 29<br />
Silbermöwe (Larus argentatus) 29<br />
Silberreiher (Casmerodius albus) 29<br />
Sperber (Accipiter nisus) 30<br />
Steinkauz (Athene noctua) 30<br />
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) 30<br />
Turmfalke (Falco tinnunculus) 31<br />
Turteltaube (Streptopelia turtur) 31<br />
Waldkauz (Strix aluco) 31<br />
Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix) 32<br />
Waldohreule (Asio otus) 32<br />
Waldschnepfe (Scolopax rusticola) 32<br />
Wanderfalke (Falco peregrinus) 32<br />
Weißstorch (Ciconia ciconia) 33<br />
Wespenbussard (Pernis apivorus) 33<br />
Wiesenpieper (Anthus pratensis) 33<br />
4.2.3.2 Weitere regional gefährdete Arten und Arten der<br />
Vorwarnlisten 34<br />
Bachstelze (Motacilla alba) 34<br />
Bluthänfling (Carduelis cannabina) 34<br />
Fitis (Phylloscopus trochilus) 34<br />
Gelbspötter (Hippolais icterina) 35<br />
Gimpel (Pyrrhula pyrrhula) 35<br />
Goldammer (Emberiza citrinella) 36<br />
Haussperling (Passer domesticus) 36<br />
Klappergrasmücke (Sylvia curruca) 36<br />
Star (Sturnus vulgaris) 37<br />
Teichhuhn (Gallinula chloropus) 37<br />
Wiesenschafstelze (Motacilla flava) 37<br />
4.2.3.3 Weitere europäische Vogelarten 38<br />
4.2.3.4 Mögliche Beeinträchtigungen für Durchzügler und<br />
Rastvögel 38<br />
4.3 Reptilien 40<br />
4.3.1 Methodik 40<br />
4.3.2 Ergebnis 40<br />
Blindschleiche (Anguis fragilis) 43<br />
Waldeidechse (Zootoca vivipara (Lacerta v.)) 43<br />
Zauneidechse (Lacerta agilis) 44<br />
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Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 4<br />
Seite<br />
4.4 Höhlenbäume 47<br />
4.4.1 Methode 47<br />
4.4.2 Ergebnis 47<br />
5 Planungshinweise und Maßnahmen 57<br />
5.1 Nachweise planungsrelevanter Arten an den Maststandorten und<br />
Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen 57<br />
5.2 Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen<br />
ausgewählter planungsrelevanter Arten 78<br />
5.2.1 Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen bei Verlust<br />
potenzieller Quartiere durch Eingriffe in Gehölzbestände 78<br />
5.2.2 Anbieten von Steinkauz-Nisthilfen 79<br />
5.2.3 Schutzmaßnahmen für Durchzügler und Rastvögel 80<br />
5.2.4 Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechse 80<br />
5.2.4.1 Beschränkung des Eingriffsumfanges 80<br />
5.2.4.2 Bauzeiteneinschränkungen 81<br />
5.2.4.3 Errichten von Schutzzäunen 82<br />
5.2.4.4 Ökologische Baubegleitung und begleitende<br />
Bestandserfassung 82<br />
5.2.4.5 Ersatz für den Verlust von Zauneidechsen-Lebensräumen<br />
im Steinberge-Wald 83<br />
5.3 Aufwertung von Zauneidechsen-Lebensräumen 84<br />
5.3.1 Aufwertung des Schutzstreifens nördlich der Umspannanlage 85<br />
5.3.2 Besucherlenkung im Moor-Heide-Trockenrasen-Komplex 85<br />
5.3.3 Aufwertung des Lebensraumes am Hohen Weg 85<br />
5.3.4 Aufwertung der ehemaligen Abgrabung östlich des geplanten<br />
Mastes 12 85<br />
6 Zusammenfassung 86<br />
7 Literatur, Quellen 87<br />
Anhang 1: Gesamtartenliste 90<br />
Anhang 2: Art-für-Art-Protokolle 97<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Seite<br />
Tabelle 1 Übersicht Begehungstermine 7<br />
Tabelle 2 Mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände 9<br />
Tabelle 3 Status-Stufen Vogelreviere 20<br />
Tabelle 4 Reptilienprobeflächen 41<br />
Tabelle 5 Liste der Höhlenbäume 49<br />
Tabelle 6 Nachweise planungsrelevanter Arten an den Maststandorten und<br />
Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen 59<br />
Tabelle 7 Merkmale typischer Zauneidechsen-Lebensräume 84<br />
Tabelle 8 Gesamtartenliste 92<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 5<br />
Kartenverzeichnis<br />
Nummer Titel Maßstab<br />
Format<br />
Karte 1 Fledermäuse (Blatt 1: Südteil; Blatt 2: Nordteil) 1:10.000 DIN A1 hoch<br />
Karte 2.1 Planungsrelevante Vogelarten - Teil 1: Baumpieper<br />
bis Rauchschwalbe (Blatt 1: Südteil; Blatt 2:<br />
Nordteil)<br />
Karte 2.2 Planungsrelevante Vogelarten - Teil 2: Rebhuhn<br />
bis Wiesenpieper (Blatt 1: Südteil; Blatt 2:<br />
Nordteil)<br />
Karte 2.3 Regional gefährdete Vogelarten und Vogelarten<br />
der Vorwarnliste (Blatt 1: Südteil; Blatt 2: Nordteil)<br />
Karte 3 Reptilien und Höhlenbäume (Blatt 1: Südteil;<br />
Blatt 2: Nordteil)<br />
1:10.000 DIN A1 hoch<br />
1:10.000 DIN A1 hoch<br />
1:10.000 DIN A1 hoch<br />
1:10.000 DIN A1 hoch<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 6<br />
1 Einleitung, Aufgabenstellung<br />
Im Rahmen einer geplanten 380-kV-Leitung von Diele in Niedersachsen nach Wesel/Niederrhein<br />
in Nordrhein-Westfalen sieht die <strong>Amprion</strong> GmbH im Regierungsbezirk<br />
Düsseldorf den Ersatzneubau einer ca. 11,4 km langen 380-kV-Höchstpannungsfreileitung<br />
(Bl. 4201) vom Punkt Lackhausen östlich Wesel bis zur Regierungsbezirksgrenze<br />
von Münster vor. Die ca. 11,4 km lange Ersatzneuplanung soll die vorhandene<br />
Linienführung der 220-kV-Hochspannungsfreileitung Wesel/Niederrhein - Ibbenbüren,<br />
Bl. 2304 berücksichtigen. Die Trasse weicht nur nordöstlich Voshövel nennenswert (bis<br />
ca. 250 m) von der Bl. 2304 ab. Von der Umspannanlage Niederrhein bis zum Punkt<br />
Lackhausen ist auf einer Länge von ca. 3,5 km eine Umbeseilung und eine Erhöhung<br />
der Spannung von 220 auf 380 kV auf bereits bestehenden Masten der Leitung Pfalzdorf<br />
– Wesel/Niederrhein, Bl. 2444 geplant. Hierfür wird der Ersatz von sechs bestehenden<br />
Masten durch zwei neue Masten nördlich der Umspannanlage erforderlich.<br />
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist eine artenschutzrechtliche Betrachtung<br />
nach § 44 (1) BNatSchG erforderlich. Zu diesem Zweck wurde das Büro HAMANN &<br />
SCHULTE (Gelsenkirchen) beauftragt, faunistische Kartierarbeiten sowie eine darauf<br />
aufbauende artenschutzrechtliche Beurteilung durchzuführen. Fokussiert wurde die<br />
Untersuchung auf planungsrelevante Arten der Tiergruppen Fledermäuse, Vögel und<br />
Reptilien.<br />
2 Untersuchungsgebiet, planerische Vorgaben und<br />
Untersuchungsumfang<br />
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über eine Länge von ca. 15 km von der<br />
Umspannanlage Niederrhein östlich Wesel über Teile des Stadtgebietes Wesel und der<br />
Gemeinden Hünxe und Schermbeck in nordöstliche Richtung. Es wird von einem ca.<br />
200 m breiten Puffer beiderseits der geplanten Bl. 4201 (Ersatzneubau) und der<br />
bestehenden Bl. 2304 und Bl. 2444 gebildet.<br />
Der überwiegende Teil des Gebietes ist landwirtschaftlich geprägt. Weite Teile sind<br />
durch Kleingehölze und Feldgehölze reich strukturiert, im Norden dominieren weitgehend<br />
gehölzfreie Ackerflächen. Großflächig zusammenhängende Waldflächen sind im<br />
Zentrum des Gebietes (Steinberge-Wald) und im Umfeld der südlichen Gebietsteile<br />
vorhanden. Nördlich der Umspannanlage findet sich im Bereich des NSG Aaper<br />
Vennekes ein Moor-Heide-Sandtrockenrasen-Komplex.<br />
Durch das geplante Vorhaben kommt es in der Regel zu punktuellen und meist kleinflächigen<br />
Eingriffen mit geringem Flächenverbrauch im Bereich der Maststandorte. Als<br />
Zuwegung können teilweise vorhandene Wege genutzt werden. Betroffen sind überwiegend<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen. Nennenswerte Eingriffe in Gehölzbestände<br />
erfolgen aufgrund der erforderlichen Schutzstreifenerweiterung auf der gesamten<br />
Länge des Steinberge-Waldes, daneben im Berech eines Feldgehölzes östlich Voshövel.<br />
Der Großteil des Betrachtungsraumes bleibt unverändert erhalten. Nach Abschluss<br />
der Bautätigkeiten können auch die Eingriffsflächen wieder weitgehend uneinge-<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 7<br />
schränkt genutzt werden. Neben möglichen Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb<br />
und die Flächeninanspruchnahme werden auch mögliche Auswirkungen durch die<br />
größere Höhe der geplanten Bl. 4201 (Masthöhen ca. 55-80 m) gegenüber der bestehenden<br />
Bl. 2304 (Masthöhen ca. 34-40 m) betrachtet.<br />
Zur Erfassung möglicher Vorkommen planungsrelevanter Arten und zur Einschätzung<br />
des Lebensraumpotenzials für solche Arten wurden aktuelle faunistische Erhebungen<br />
durchgeführt. Hierzu wurden im Zeitraum vom 26. Februar bis zum 13. Oktober 2010<br />
an 27 Terminen Geländebegehungen (s. Tabelle 1) bei günstigen Wetterbedingungen<br />
(zumeist warm, trocken, windstill) zu unterschiedlichen Tageszeiten – bis in die Nacht<br />
hinein – durchgeführt. Es erfolgte eine systematische Erfassung der Fledermäuse,<br />
Brutvögel und Reptilien. Um mögliche Beeinträchtigungen durch den Verlust potenzieller<br />
Fledermausquartiere abschätzen zu können, wurde eine Höhlenbaumkartierung<br />
durchgeführt. Die genaue Methodik ist jeweils den Kapiteln zu den einzelnen Artgruppen<br />
zu entnehmen. Nennenswerte Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten aus<br />
weiteren Artengruppen (z. B. Libellen, Amphibien) konnten grundsätzlich ausgeschlossen<br />
werden, da entweder keine geeigneten Lebensräume vorhanden sind oder potenzielle<br />
Lebensräume nicht oder nur sehr kleinflächig von dem Vorhaben betroffen sind.<br />
Eine gezielte Kartierung dieser Artenguppen wurde daher nicht durchgeführt. Im<br />
Rahmen der Geländebegehungen wurde dennoch auf mögliche Vorkommen planungsrelevanter<br />
Arten aus weiteren Artengruppen geachtet.<br />
Tabelle 1 Übersicht Begehungstermine<br />
Datum Bemerkung<br />
26.02.2010 Übersichtsbefahrung<br />
30.03.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
31.03.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
06.04.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
07.04.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
13.04.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
19.04.2010 Fledermäuse, Vögel; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
26.04.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
27.04.2010 Fledermäuse, Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
28.04.2010 Vögel<br />
19.05.2010 Fledermäuse, Vögel; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
07.06.2010 Fledermäuse, Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
15.06.2010 Vögel, Reptilien<br />
24.06.2010 Fledermäuse, Vögel; Abend-/Nachtbegehung<br />
30.06.2010 Fledermäuse, Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
06.07.2010 Vögel; mit Abend-/Nachtbegehung<br />
22.07.2010 Fledermäuse, Vögel; Abend-/Nachtbegehung<br />
27.07.2010 Vögel, Reptilien<br />
12.08.2010 Fledermäuse, Vögel; Abend-/Nachtbegehung<br />
27.08.2010 Fledermäuse, Vögel; Abend-/Nachtbegehung<br />
31.08.2010 Fledermäuse, Vögel; Abend-/Nachtbegehung<br />
03.09.2010 Höhlenbäume<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 8<br />
Datum Bemerkung<br />
10.09.2010 Höhlenbäume<br />
17.09.2010 Höhlenbäume<br />
23.09.2010 Höhlenbäume<br />
29.09.2010 Fledermäuse; Abend-/Nachtbegehung<br />
13.10.2010 Reptilien<br />
3 Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />
3.1 Gesetzliche Vorgaben<br />
In den Bestimmungen der §§ 44 und 45 BNatSchG ist der besondere Schutz wild<br />
lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen verankert.<br />
Die Beachtung dieser Vorschriften ist Voraussetzung für die naturschutzrechtliche<br />
Zulassung eines Vorhabens.<br />
Schutz- und Untersuchungsgegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung sind:<br />
• die Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL)<br />
• die europäischen Vogelarten<br />
• die nach der EG-Artenschutzverordnung streng geschützten Arten<br />
• die nach einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit streng geschützten Arten<br />
Um bei der geforderten Berücksichtigung der europäischen Vogelarten zu einer<br />
methodisch und arbeitsökonomisch sinnvollen Eingriffsbeurteilung und zur sachgerechten<br />
Vereinfachung von Genehmigungsverfahren zu kommen, gilt es als anerkannter<br />
Grundsatz, die von KIEL (2005) definierten planungsrelevanten Arten intensiv - Art für<br />
Art - zu beurteilen (s. auch MUNLV 2007, KAISER 2010). Hierzu gehören:<br />
• alle streng geschützten Vogelarten<br />
• Arten des Anhanges I Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) und Artikel 4 (2) VS-RL<br />
• Rote-Liste-Arten (landesweite Gefährdung) nach SUDMANN et al. (2008)<br />
• Koloniebrüter<br />
Innerhalb der Gruppe der geschützten Vogelarten kommt ihnen eine besondere<br />
naturschutzfachliche Bedeutung zu. Alle anderen europäischen Vogelarten befinden<br />
sich in Nordrhein-Westfalen in einem günstigen Erhaltungszustand. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass sie so allgemein verbreitet, häufig und ungefährdet sind, dass eine<br />
Einzelfallbetrachtung in der Regel nicht notwendig ist. Mögliche Beeinträchtigungen<br />
werden deshalb in zusammenfassender Form dargestellt (s. Kapitel 4.2.3.3).<br />
Die möglichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind in Tabelle 2 in Kurzfassung<br />
zusammengestellt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 9<br />
Tabelle 2 Mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />
Gesetzesnorm betroffene Arten Verbotstatbestand<br />
§ 44, Abs. 1, Nr. 1<br />
BNatSchG<br />
§ 44, Abs. 1, Nr. 2<br />
BNatSchG<br />
§ 44, Abs. 1, Nr. 3<br />
BNatSchG<br />
Tierarten Anhang IV FFH-<br />
RL, streng geschützte Arten<br />
und europäische Vögel<br />
Tierarten Anhang IV FFH-<br />
RL, streng geschützte Arten<br />
und europäische Vögel<br />
Tierarten Anhang IV FFH-<br />
RL, streng geschützte Arten<br />
und europäische Vögel<br />
Töten von Tieren oder deren<br />
Entwicklungsformen<br />
Erhebliche Störung während<br />
bestimmter Zeiten<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />
oder Ruhestätten<br />
Entsprechend § 44, Abs. 5 Satz 2 BNatSchG ist bei Arten des Anhang IV der FFH-RL,<br />
bei den nach einer Rechtsverordnung streng geschützten Arten sowie bei europäischen<br />
Vogelarten das Verbot des § 44, Abs. 1, Nr. 3 und in Hinblick auf die damit<br />
verbundene unvermeidbare Beeinträchtigung wild lebender Tiere auch das Tötungsverbot<br />
gemäß § 44, Abs. 1, Nr. 1 nicht relevant, soweit die ökologische Funktion der<br />
vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />
erhalten bleibt. "Unvermeidbar" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle<br />
vermeidbaren Tötungen oder sonstigen Beeinträchtigungen zu unterlassen sind, d. h.<br />
alle geeigneten und zumutbaren Vermeidungsmaßnahmen müssen ergriffen werden<br />
(MUNLV 2010a). Soweit erforderlich, können dazu vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />
festgesetzt werden.<br />
Störungen im Sinne des § 44, Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG sind nur dann erheblich, wenn<br />
sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert.<br />
Die Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG sind in § 45, Abs. 7 geregelt.<br />
Gemäß § 45, Abs. 7 S. 1 Nr. 5 i.V.m S. 2 BNatSchG darf eine Ausnahme nur zugelassen<br />
werden, wenn<br />
• zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich<br />
solcher sozialer und wirtschaftlicher Art vorliegen<br />
• und keine zumutbaren Alternativen vorhanden sind<br />
• und sich der Erhaltungszustand der Population bei europäischen Vogelarten nicht<br />
verschlechtert bzw. bei einer Art des Anhanges IV der FFH-Richtlinie günstig bleibt.<br />
In der folgenden artenschutzrechtlichen Beurteilung werden die Arten des Anhanges IV<br />
der FFH-Richtlinie, die streng geschützten Arten und die planungsrelevanten Vogelarten<br />
(nach KIEL 2005, MUNLV 2007, KAISER 2010) einzeln betrachtet. Mögliche<br />
Konflikte mit dem Planvorhaben werden dargestellt und ggf. artspezifisch notwendige<br />
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen formuliert.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung des günstigen<br />
Erhaltungszustandes wird geprüft, ob dennoch auf individueller oder Populationsebene<br />
ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt sein könnte.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 10<br />
Die mögliche Beeinträchtigung aller anderen - nur national - besonders geschützten<br />
bzw. gefährdeten Arten sind nach den allgemeinen Regeln zum Artenschutz (§ 39<br />
BNatSchG) und der Eingriffsregelung (§ 15, Abs. 1 BNatSchG) zu beurteilen.<br />
3.2 Prüfprotokoll Artenschutz<br />
Die artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens hinsichtlich der im Untersuchungsgebiet<br />
vorkommenden planungsrelevanten Arten erfolgt gemäß der in NRW<br />
gültigen VV-Artenschutz (MUNLV 2010a) in Form von einzelnen Prüfprotokollen je Art<br />
(siehe Anhang 2). Jedes Prüfprotokoll macht Angaben zum Schutz- und Gefährdungsstatus<br />
der jeweiligen Art, stellt die durch das Vorhaben erwartete Betroffenheit der Art<br />
dar und beschreibt erforderliche Vermeidungsmaßnahmen und ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements. Die Prüfprotokolle beinhalten Prognosen hinsichtlich der Vermeidung<br />
oder Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, klären die Erforderlichkeit<br />
einer Ausnahmegenehmigung und deren Begründung.<br />
Die Konfliktbetrachtung und Erläuterung möglicher Minderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen<br />
für die übrigen, nicht planungsrelevanten Arten erfolgt in Kapitel 4.<br />
In einer Zusammenfassung (Kapitel 6) werden die Ergebnisse der Kartierung und der<br />
Artenschutzrechtlichen Prüfprotokolle in einer komprimierten Beurteilung möglicher<br />
Verbotstatbestände dargelegt.<br />
3.3 CEF-Maßnahme<br />
Nach anerkannter Rechtsprechung ist eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme<br />
funktional wirksam<br />
• wenn die neu geschaffene Lebensstätte mit allen notwendigen Habitatelementen<br />
und -strukturen aufgrund der Durchführung mindestens die gleiche Ausdehnung<br />
und/oder eine gleiche oder bessere Qualität hat<br />
• und wenn die zeitnahe Besiedlung der neu geschaffenen Lebensstätte unter<br />
Beachtung der aktuellen fachwissenschaftlichen Erkenntnisse mit einer hohen<br />
Prognosesicherheit durch Referenzbeispiele oder fachgutachterliches Votum attestiert<br />
werden kann<br />
• oder wenn die betreffende Art die Lebensstätte nachweislich angenommen hat.<br />
Die grundsätzliche Eignung des Standortes und der Maßnahme muss im Rahmen der<br />
Zulassungsentscheidung dargelegt werden, bevor der Eingriff realisiert wird.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 11<br />
4 Ergebnisse<br />
4.1 Fledermäuse<br />
4.1.1 Methodik<br />
Potenzielle Beeinträchtigungen für Fledermäuse beschränken sich weitgehend auf<br />
Eingriffe in Gehölzbestände im Bereich des vorgesehenen Schutzstreifens der<br />
Bl. 4201. Dort kann es zum Verlust potenzieller Höhlenbaum-Quartiere kommen.<br />
Darüber hinaus können Arten, die bei ihrer Nahrungssuche und/oder ihrer räumlichen<br />
Orientierung eng an Gehölzstrukturen bzw. Wald als Jagdhabitate bzw. Leitstrukturen<br />
gebunden sind, durch Eingriffe in bzw. Beseitigung von Gehölzen beeinträchtigt<br />
werden. Die Fledermauskartierung wurde daher im Bereich der geplanten Bl. 4201 im<br />
Steinberge-Wald sowie an weiteren für die Artengruppe geeigneten, größeren betroffenen<br />
Gehölzstrukturen und an linearen Kleingehölzstrukturen (v. a. Baumreihen), für die<br />
eine Funktion als Leitlinie angenommen wurde, durchgeführt. Darüber hinaus erfolgten<br />
gezielte Erfassungen an der Issel, da dort mit Vorkommen der Baumhöhlen bewohnenden<br />
Wasserfledermaus zu rechnen war. Die Untersuchungsräume sind in Karte 1<br />
dargestellt.<br />
In dem zur Umbeseilung vorgesehene Abschnitt der Bl. 2444 zwischen Punkt Lackhausen<br />
(Maststandort 1/4201) und dem Umspannwerk Niederrhein befindet sich<br />
bereits ein sehr breiter Schutzstreifen, da dort teilweise mehrere Freileitungen parallel<br />
zueinander verlaufen. Ältere Gehölzbestände mit einem besonderen Potenzial für<br />
Baumhöhlenquartiere sind dort nicht vorhanden (vgl. Kapitel 4.4). Entsprechend war<br />
dort nicht mit nennenswerten Beeinträchtigungen für Fledermäuse zu rechnen. Auf<br />
eine Erfassung des Fledermausbestandes konnte daher in diesem Bereich verzichtet<br />
werden.<br />
An elf Terminen (vgl. Tabelle 1) wurden gezielte Fledermausbegehungen im Untersuchungsgebiet<br />
unternommen. Die Erfassung erfolgte in der Regel von der frühen<br />
Abenddämmerung bis nach Mitternacht, um sowohl früh- als auch spätfliegende Arten<br />
nachzuweisen. Geeignete Strukturen - insbesondere potenzielle Baumhöhlenquartiere<br />
- wurden stichprobenhaft auf Aus- bzw. Einflug, Balz- oder Schwärmverhalten überprüft.<br />
Der bioakustische Nachweis der Fledermäuse erfolgte durch Erfassung der Fledermausrufe<br />
mittels Zeitdehnungstechnik, Aufzeichnung als Tondokument und computergestützte<br />
Rufanalyse. Eingesetzt wurden Ultraschall-Detektoren vom Typ Laar Explorer<br />
und Typ Laar TR 30 (Zeitdehnungsdetektoren mit Mischer-Echtzeitkontrolle), deren<br />
Signale mittels WAVE-Recorder aufgezeichnet und anschließend als Tondokument<br />
gespeichert wurden. Die Aufzeichnung, Auswertung und Rufanalyse erfolgte mit dem<br />
Analyseprogramm Spectrogram (Versionen 8.6, Visualization Software LLC). Die<br />
Artbestimmung wurde – neben den Geländeaufzeichnungen zu Verhalten, Biotop,<br />
Größe, Flugbild etc. – durch Abgleich mit eigenen Referenzaufnahmen sowie den bei<br />
AHLÉN (1981), BARATAUD, PFALZER (2002), SCHOBER & GRIMMBERGER (1987)<br />
und SKIBA (2009) veröffentlichten Merkmalen vorgenommen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 12<br />
Unter Zuhilfenahme der Feldbeobachtungen und der Rufanalyse lassen sich über die<br />
Bestimmung des Verhaltens Aussagen über die Nutzung des jeweiligen Habitats<br />
machen und es kann ggf. eine Abgrenzung von Leitlinien, Balzarenen und Quartieren<br />
erfolgen.<br />
4.1.2 Ergebnis<br />
4.1.2.1 Artenspektrum<br />
Im Rahmen der aktuellen Erhebungen wurden sieben Fledermausarten sicher nachgewiesen.<br />
Hinzu kommen Nachweise des Braunen und/oder Grauen Langohres.<br />
Außerdem erfolgten Registrierungen, die nur bis auf Gattungsniveau (Myotis sp.)<br />
bestimmbar waren, und unter denen sich weitere Arten befinden können. Alle Fledermausarten<br />
sind als Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Die<br />
Nachweise sind in Karte 1 dargestellt.<br />
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)<br />
Breiflügelfledermäuse konnten in weiten Teilen des Untersuchungsgebietes - etwa<br />
zwischen dem Obrighovener Graben südlich der BAB 3 und der Issel im Norden -<br />
nachgewiesen werden. Nahezu überall wurden dabei auch jagende Tiere registriert.<br />
Ein Aktivitätsschwerpunkt wurde im Bereich des Steinberge-Waldes nachgewiesen.<br />
Breitflügelfledermäuse jagen dort regelmäßig. Hier wurden vereinzelt auch zwei Tiere<br />
gleichzeitig beobachtet. Quartiernachweise wurden nicht erbracht. Quartiere sind<br />
insbesondere an Hofgebäuden sowohl innerhalb des Untersuchungsgebietes als auch<br />
in dessen Umgebung zu vermuten. Die Art nutzt den Nordrand des Steinberge-Waldes<br />
als Leitlinie. Am 24.06.2010 konnten dort zur Ausflugszeit zwei in östliche Richtung<br />
fliegende Tiere beobachtet werden. Eine Baumreihe nahe des geplanten Maststandortes<br />
4 südlich der BAB 3 dient ebenfalls als Leitlinie. Am 30.06.2010 wurde dort ein in<br />
östliche Richtung fliegendes Tier registriert. Da die Beobachtungen in beiden Fällen<br />
sehr früh am Abend erfolgten, muss davon ausgegangen werden, dass sich Quartiere<br />
in der Nähe des Untersuchungsgebietes befinden. Geeignete Versteckmöglichkeiten<br />
findet die Art beispielsweise im Bereich Esselt bzw. an Höfen im Umfeld der Issel.<br />
Die Breitflügelfledermaus ist als Kulturfolgeart der dörflichen Strukturen und Agrarlandschaft<br />
vor allem in den von Grünland geprägten und von einzelnen Gehöften und<br />
Siedlungen durchsetzten Landschaften anzutreffen. Die Quartiere befinden sich<br />
üblicherweise in oder an Gebäuden. Die Nahrungssuche findet meist über Grünland<br />
oder Rasenflächen am Rande von Gehölzen statt, aber auch in Parkanlagen oder an<br />
Gewässern, wo überwiegend größere Insekten erbeutet werden. Breitflügelfledermäuse<br />
jagen niedrig und langsam auf immer wieder beflogenen Bahnen entlang von<br />
Gehölzstrukturen; ihre Jagdgebiete werden – jahreszeitlich wechselnd – meist für<br />
längere Zeit während einer Nacht genutzt. Zur Orientierung, z. B. zum Auffinden<br />
voneinander entfernter Quartiere oder der einzelnen Jagdhabitate, werden vorhandene<br />
Landschaftsstrukturen als Leitlinien genutzt.<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 13<br />
Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />
Sichere Nachweise der Fransenfledermaus liegen von vier Stellen im Gebiet vor. Eine<br />
Registrierung erfolgte an der Alten Raesfelder Straße im Nordteil des Steinberge-<br />
Waldes. Wenig nordöstlich dieser Stelle wurde während einer Ausflugkontrolle in einem<br />
baumhöhlenreichen Gehölzbestand nördlich des geplanten Mastes 11 eine Fransenfledermaus<br />
beobachtet, die dort über einen Zeitraum von mehreren Minuten jagte.<br />
Aufgrund des frühen Auftretens wird davon ausgegangen, dass die Art in unmittelbarer<br />
Nähe Quartier bezieht. Östlich des Golfplatzes wurde die Fransenfledermaus am<br />
12.08.2010 nahe des Siegewinkelsbaches ebenfalls bei einer Ausflugkontrolle in einer<br />
baumhöhlenreichen Gehölzparzelle nachgewiesen. Auch hier trat die Art früh am<br />
Abend auf, weshalb von einem Quartier in unmittelbarer Nähe auszugehen ist. Ein<br />
weiterer Nachweis erfolgte östlich Voshövel am Nordrand des Feldgehölzes nahe des<br />
geplanten Maststandortes 17. Im Untersuchungsgebiet sind zahlreiche potenzielle<br />
Quartiere vorhanden - sowohl Baumhöhlen (vgl. Kapitel 4.4.2) als auch Verstecke an<br />
Gebäuden.<br />
Die Ortungsrufe von Fledermäusen variieren häufig je nach Struktur der Umgebung, in<br />
der ein Tier fliegt, sehr stark. Besonders bei Vertretern der Gattung Myotis ergeben<br />
sich dabei weite Überschneidungsbereiche mehrerer Arten. Fehlen die charakteristischen<br />
Parameter - kurzer Ruf mit sehr steilem Frequenzverlauf bei weiter Amplitude<br />
und sehr tiefer Endfrequenz - in den Rufen einer Fransenfledermaus, können diese<br />
nicht oder nur sehr schwer von denen anderer Myotis-Arten unterschieden bzw. als<br />
solche erkannt werden (vgl. Abschnitt "Myotis sp."). Daher ist nicht auszuschließen,<br />
dass sich unter den nicht weiter bestimmbaren Myotis-Registrierungen zusätzliche<br />
Beobachtungen von Fransenfledermäusen befinden.<br />
Die Fransenfledermaus besiedelt Parklandschaften, lichte Wälder, Feuchtgebiete,<br />
Kleingehölzstrukturen oder ähnliche Biotope. Als Jagdhabitate werden strukturreiche<br />
Biotope (Wälder, Obstbaumbestände) bevorzugt, die Orientierung erfolgt anhand von<br />
Landschaftsstrukturen (Leitlinien wie Gehölzbestände, Waldränder, Gewässer). Da sich<br />
die Jagdhabitate nur in geringer Entfernung vom Quartier befinden, ist bei der Fransenfledermaus<br />
die Abhängigkeit von einem funktionierenden Biotopverbund hoch. Sommerquartiere<br />
und Wochenstuben werden in Spalten an Gebäuden oder in Baumhöhlen<br />
bzw. Nisthilfen bezogen. Die Überwinterung findet in Höhlen, Stollen usw., gelegentlich<br />
auch im Bodengeröll statt.<br />
Graues/Braunes Langohr (Plecotus austriacus/auritus)<br />
Langohr-Nachweise erfolgten im Steinberge-Wald. Nachweisschwerpunkt war der<br />
Waldweg südlich des geplanten Maststandortes 11. Hier erfolgten an zwei Terminen<br />
mehrere Nachweise, wobei sowohl balzende Männchen als auch Jagdverhalten<br />
registriert wurde. Jeweils zwei weitere Balzarenen wurden im Umfeld der geplanten<br />
Masten 9 und 12 festgestellt. Nahe der Gebietsgrenze südlich des geplanten Mastes 9<br />
wurde ein vermutlich jagendes Tier beobachtet. In einer Baumgruppe nördlich der<br />
Straße am Bauernschott erfolgte am 31.08.2010 eine Registrierung während der<br />
Ausflugzeit am frühen Abend. Daher wird davon ausgegangen, dass sich im näheren<br />
Umfeld dieses Fundortes ein Quartier befindet. Potenzielle Quartiere beider in Frage<br />
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Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 14<br />
kommenden Arten (s. u.) - sowohl Verstecke an Gebäuden als auch Baumhöhlen (vgl.<br />
Kapitel 4.4.2) - sind im Untersuchungsgebiet vorhanden.<br />
Der Nachweis von Langohren im Freiland ist außerordentlich schwierig, da ihre Ortungsrufe<br />
sehr leise sind und daher nur auf sehr kurze Entfernung wahrzunehmen sind;<br />
lediglich die Balzrufe der männlichen Langohren sind weiter hörbar. Langohren sind<br />
daher allein durch Detektorerfassung nicht repräsentativ zu kartieren.<br />
Eine akustische Differenzierung der beiden Langohrarten ist nicht möglich; lediglich<br />
anhand von Körpermerkmalen können Graues und Braunes Langohr voneinander<br />
unterschieden werden. In ihrer Ökologie unterscheiden sich die beiden Langohrarten<br />
vor allem hinsichtlich ihrer Quartierwahl deutlich: Während das Graue Langohr ausschließlich<br />
Gebäude bezieht, nutzen Braune Langohren sowohl Gebäude als auch<br />
Baumhöhlen. Die Jagdhabitate sind Waldränder und Gehölzstrukturen; sie liegen in<br />
geringer Entfernung zum Quartier und werden regelmäßig immer wieder aufgesucht.<br />
Zum Auffinden der Quartiere und Jagdhabitate sind Landschaftsstrukturen als Leitlinien<br />
bei der Orientierung von großer Bedeutung. Die Überwinterung erfolgt meist in Höhlen,<br />
Stollen und unterirdischen Kellern, wobei die Arten recht kälteverträglich sind. Bei<br />
Langohren besteht eine starke Bindung an ihre gewohnte Umgebung; sie sind auf<br />
einen funktionierenden Biotopverbund angewiesen.<br />
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />
Nachweise des Großen Abendseglers beschränken sich weitgehend auf den Steinberge-Wald.<br />
Daneben liegen Beobachtungen aus dem Feldgehölz östlich des Golfplatzes,<br />
von der Marienthaler Straße sowie aus dem Bereich südlich der BAB 3 vor. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass das gesamte Umfeld des Steinberge-Waldes zur Jagd<br />
genutzt wird. Besonders hohe Jagdaktivität wurde im Süden des Waldes festgestellt.<br />
Am Esseltweg wurde ein Quartier des Abendseglers nachgewiesen. Dort konnten am<br />
30.06.2010 verschiedene Sozialrufe registriert werden, von denen mindestens zwei<br />
Ruftypen ausschließlich von in Quartieren sitzenden Tieren bekannt sind<br />
(PFALZER 2002: Ruftypen E, F). Am Siegewinkelsbach südöstlich des geplanten<br />
Mastes 15 wurden am 12.08.2010 während einer Ausflugkontrolle Rufe des Großen<br />
Abendseglers registriert. Aufgrund des frühen Auftretens der Art wird davon ausgegangen,<br />
dass sich in der Umgebung ein Quartier befindet. Potenzielle Quartiere der Art<br />
(Baumhöhlen) sind in weiten Teilen des Plangebietes vorhanden (vgl. Kapitel 4.4.2).<br />
Vermutlich befinden sich unter den nur bis zur Gattung Nyctalus (s. dort) bestimmbaren<br />
Registrierungen weitere Nachweise der Großen Abendseglers.<br />
Große Abendsegler sind Fernstreckenwanderer, die in NRW ganzjährig auftreten, vor<br />
allem aber während der Zugzeiten im Frühjahr und Spätsommer/Herbst angetroffen<br />
werden. Da im Untersuchungsgebiet an jedem Begehungstermin Nachweise erfolgten,<br />
wird davon ausgegangen, dass die Art hier ganzjährig vorkommt.<br />
Sie jagen in großen Höhen über Waldgebieten, Wasserflächen, Agrarflächen und über<br />
Siedlungsgebieten und orientiert sich dabei großräumig und unabhängig von Landschaftsstrukturen.<br />
Als typische Baumfledermäuse beziehen sie überwiegend Baumhöh-<br />
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Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 15<br />
len (Naturhöhlen, Spechthöhlen, auch Nistkästen). Balz- und Paarungsquartiere<br />
werden während der Fortpflanzungszeit im August/September zuerst von einzelnen<br />
Männchen, später von Paarungsgemeinschaften (ein Männchen, mehrere Weibchen)<br />
besetzt. Sind diese Paarungsquartiere ausreichend groß, werden sie im Anschluss an<br />
die Paarungszeit gelegentlich auch als Winterquartier genutzt, ebenso wie Gebäude.<br />
Die Balz- und Paarungsquartiere – selten auch die Sommerquartiere – sind aufgrund<br />
der lauten artspezifischen Sozialrufe der Männchen (mit denen Weibchen angelockt<br />
und andere Männchen vertrieben werden sollen) akustisch lokalisierbar.<br />
Großer/Kleiner Abendsegler (Nyctalus noctula/leisleri)<br />
Die beiden Arten aus der Gattung Nyctalus sind anhand charakteristischer Ortungsrufe<br />
akustisch eindeutig zu differenzieren. Sowohl für den Großen als auch für den Kleinen<br />
Abendsegler liegen sichere Nachweise aus dem Untersuchungsgebiet vor (s. dort). In<br />
einigen Flug- und Jagdsituationen treten diese charakteristischen Ortungsrufe jedoch<br />
nicht auf: Großer Abendsegler und Kleiner Abendsegler benutzen dann einander<br />
ähnliche Orientierungsrufe, die rufanalytisch nicht zu unterscheiden sind. Diese Rufe<br />
können nur auf Gattungsebene eingeordnet werden.<br />
Solche Nachweise erfolgten verbreitet im Steinberge-Wald, wo sowohl Großer als auch<br />
Kleiner Abendsegler mehrfach sicher nachgewiesen wurden. Daneben liegen einzelne<br />
Beobachtungen aus dem Nordteil des Gebietes vor. Sichere Nachweise der in Frage<br />
kommenden Arten fehlen aus diesem Bereich. Am 10.04.2010 wurde an der nördlichen<br />
Gebietsgrenze während der Ausflugzeit ein Abendsegler beobachtet, der aus dem<br />
Gehölzbestand am Waldbach kommend in südliche Richtung flog. Aufgrund des frühen<br />
Auftretens muss von einem Quartier im Wald nördlich des Gebietes ausgegangen<br />
werden.<br />
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)<br />
Wie im Falle des Großen Abendseglers liegt auch der Verbreitungsschwerpunkt des<br />
Kleinen Abendseglers im Bereich des Steinberge-Waldes. Die Art nutzt diesen Bereich<br />
wahrscheinlich weiträumig zur Jagd. Einzelnachweise liegen vom Golfplatz und aus<br />
dem Umfeld des geplanten Maststandortes 18 vor. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet<br />
wurde dort jedoch nicht festgestellt. Hinweise auf Quartiere innerhalb des<br />
Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. Potenzielle Quartiere der Art (Baumhöhlen)<br />
sind jedoch in weiten Teilen des Plangebietes vorhanden (vgl. Kapitel 4.4.2).<br />
Vermutlich befinden sich unter den nur bis zur Gattung Nyctalus (s. dort) bestimmbaren<br />
Registrierungen weitere Nachweise der Kleinen Abendseglers.<br />
Als typische Baumfledermaus bezieht der Kleine Abendsegler Baumhöhlen (Naturhöhlen,<br />
Spechthöhlen, aber auch Nistkästen); aus NRW sind sowohl Wochenstuben als<br />
auch Nachweise überwinternder Tiere bekannt. Während der Fortpflanzungszeit und<br />
auf dem Durchzug werden weitere Quartiere bezogen. Die Lebensweise des Kleinen<br />
Abendseglers ähnelt dem des Großen Abendseglers: Der Kleine Abendsegler fliegt<br />
meist in großen Höhen und orientiert sich großräumig und unabhängig von Landschaftsstrukturen.<br />
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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 16<br />
Myotis sp.<br />
Ortungsrufe von Fledermäusen der Gattung Myotis können bereits während der<br />
Aufnahme im Gelände aufgrund ihrer gattungstypischen Rufstruktur als solche erkannt<br />
werden. Bei der späteren Rufanalyse können z. B. Großes Mausohr und Fransenfledermaus<br />
in der Regel anhand ihrer charakteristischen Ortungsrufe identifiziert werden.<br />
Unter Zuhilfenahme aufgezeichneter Verhaltensbeobachtungen ist eine rufanalytische<br />
Differenzierung weiterer Arten möglich (Wasserfledermaus, Teichfledermaus). Die<br />
akustische Unterscheidung aller weiteren Arten der Gattung Myotis ist nicht möglich, da<br />
die meisten ihrer Rufe sehr ähnlich sind.<br />
Im Untersuchungsgebiet wurde anhand der Rufe nicht sicher differenzierbare Myotis-<br />
Vorkommen an verschiedenen Stellen im Steinberge-Wald, im Feldgehölz am Siegewinkelsbach<br />
östlich des Golfplatzes, am Rehbach östlich des geplanten Maststandortes<br />
21 und an der Issel im Norden des Gebietes gefunden. Aus der Gattung Myotis<br />
konnte die Fransenfledermaus und die Wasserfledermaus (s. dort) anhand eindeutig<br />
differenzierbarer Rufe nachgewiesen werden. Ein Teil der hier behandelten Registrierungen<br />
aus dem Steinberge-Wald sowie aus dem Feldgehölz östlich des Golfplatzes<br />
geht aufgrund der Rufstruktur und aufgrund des beobachteten Verhaltens wahrscheinlich<br />
auf die Fransenfledermaus zurück. Sichere Nachweise dieser Art liegen jeweils aus<br />
der näheren Umgebung vor. Bei den übrigen Nachweisen handelt es sich aufgrund der<br />
Charakteristik der Rufe wahrscheinlich um eine der folgenden Arten: Kleine oder Große<br />
Bartfledermaus (Myotis mystacinus, M. brandtii), Bechsteinfledermaus (Myotis<br />
bechsteinii), Fransenfledermaus (Myotis nattereri) oder Wasserfledermaus (Myotis<br />
daubentonii). Rufe der Wasserfledermaus sind nicht eindeutig von Rufen anderer Arten<br />
zu unterscheiden, wenn die Tiere nicht typischerweise dicht über dem Wasser fliegen<br />
und die Artbestimmung dadurch abgesichert werden kann. Zwei weitere Myotis-Arten,<br />
das Große Mausohr (Myotis myotis) oder die Teichfledermaus (Myotis dasycneme)<br />
unterscheiden sich von den o. a. Arten gewöhnlich deutlich in der Ruffrequenz und<br />
können weitgehend ausgeschlossen werden. Im Bereich des Waldweges südlich des<br />
geplanten Maststandortes 11 erfolgten sowohl am 27.04. als auch am 22.07.2010<br />
Myotis-Registrierungen am frühen Abend während der Ausflugszeit. Daher wird davon<br />
ausgegangen, dass Quartiere in der näheren Umgebung vorhanden sind.<br />
Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />
Nachweise der Rauhhautfledermaus beschränken sich weitgehend auf den Steinberge-<br />
Wald. Dort konnte auch Jagdaktivität nachgewiesen werden. Einzelnachweise liegen<br />
aus Randbereichen des Gebietes östlich Marienthal und vom Waldbach im Norden des<br />
Gebietes vor. Hinweise auf Quartiere liegen nicht vor. Im Untersuchungsgebiet sind<br />
jedoch zahlreiche potenzielle Quartiere vorhanden - sowohl Baumhöhlen (vgl. Kapitel<br />
4.4.2) als auch Verstecke an Gebäuden.<br />
Die Rauhhautfledermaus ist eine wandernde Baumfledermausart, die meist in Wäldern<br />
vorkommt. Zur Jagd werden gehölzbestimmte Biotope in Gewässernähe bevorzugt.<br />
Sie bezieht überwiegend Baumhöhlen (Naturhöhlen, Spechthöhlen) aber auch Nistkästen.<br />
Während des Durchzugs im Spätsommer/Herbst werden von den Männchen<br />
Paarungsquartiere besetzt. Überwinternde Tiere werden gelegentlich in oder an Ge-<br />
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Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 17<br />
bäuden, auch im dicht besiedelten Bereich gefunden. Die Rauhhautfledermaus tritt im<br />
Untersuchungsgebiet ganzjährig auf. Nachweise der Art liegen von fast allen Begehungsterminen<br />
vor.<br />
Rauhhaut-/Zwergfledermaus (Pipistrellus nathusii/pipistrellus)<br />
Neben den sicher bestimmbaren Rufen beider Arten liegen Rufaufnahmen vor, die<br />
nicht eindeutig der Rauhhautfledermaus oder der Zwergfledermaus zuzuordnen sind.<br />
Solche Rufe wurden mehrfach im Steinberge-Wald aufgezeichnet. Dort erfolgten auch<br />
sichere Einzelnachweise der beiden Arten. Ein weiterer Nachweis erfolgte an der<br />
Marienthaler Straße. Dort wurde ein in südöstliche Richtung fliegendes Tier beobachtet,<br />
dass sich vermutlich auf einem Transferflug zwischen verschiedenen Teillebensräumen<br />
befand und dabei die Gehölzreihe als Leitlinie nutzte.<br />
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />
Sichere Nachweise der Wasserfledermaus liegen ausschließlich von der Issel im<br />
Norden des Untersuchungsgebietes vor. Die Art nutzt das Gewässer zur Jagd. Darüber<br />
hinaus können unter den als Myotis (siehe dort) beschriebenen Registrierungen<br />
ebenfalls Wasserfledermäuse gewesen sein, die z. B. vom Quartier zum Jagdgebiet<br />
fliegen und dabei nicht die bei der Jagd über der Wasseroberfläche arttypisch<br />
modulierten Rufe äußern. Hinweise auf Quartiere innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
liegen nicht vor. Potenzielle Baumhöhlenquartiere sind jedoch in weiten Teilen des<br />
Plangebietes vorhanden (vgl. Kapitel 4.4.2).<br />
Sommerquartiere der Wasserfledermaus sind vornehmlich in Baumhöhlen zu finden<br />
aber auch in Spalten von Brücken und anderen Gebäuden, während die Jagdhabitate<br />
bevorzugt an – oft weiter vom Quartier entfernten – Gewässern liegen. Die Überwinterung<br />
erfolgt bevorzugt in Höhlen, Stollen oder vergleichbaren Gebäudequartieren.<br />
Daneben überwintert die Art auch in Felsspalten oder Bodengeröll. Sie jagt charakteristischerweise<br />
sehr flach über dem Wasser. Erfolgen während solcher Jagdsituationen<br />
gleichzeitig Sichtbeobachtung und akustische Registrierung oder Aufnahmen der Rufe,<br />
die später analysiert werden, kann die Art leicht identifiziert werden.<br />
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />
Die Zwergfledermaus ist die häufigste Fledermausart im Plangebiet. Sie konnte nahezu<br />
im gesamten Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Weite Teile werden zur<br />
Jagd genutzt. In zentralen Abschnitten des Gebietes wurden zahlreiche Balzarenen<br />
festgestellt, wobei die höchsten Aktivitäten an der Alten Raesfelder Straße östlich<br />
Esselt und an einer Baumreihe nahe des geplanten Maststandortes 18 registriert<br />
wurden. Die Balzarenen befinden sich in der Regel an Gehölzreihen, Waldrändern oder<br />
Waldwegen.<br />
Für einen Hof westlich des geplanten Maststandortes 21 liegt Quartierverdacht vor.<br />
Hier wurde am 19.04.2010 zum Beginn der Ausflugszeit eine Zwergfledermaus beobachtet,<br />
die ca. 5 min lang im Bereich des Gebäudes umherflog. Anschließend wurde<br />
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Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 18<br />
über einen längeren Zeitraum keine Aktivität registriert. Es wird daher vermutet, dass<br />
es sich um einen Ausflug aus diesem Gebäude handelte. An einem Wohngebäude<br />
westlich der Marienthalstraße werden nach Angaben des Besitzers Lüftungsfugen der<br />
Fassade als Quartier genutzt. Zwar liegen hier keine eigenen Beobachtungen ausfliegender<br />
Tiere vor, doch wird aufgrund der Habitatansprüche der in Frage kommenden<br />
Arten, der Beschreibung des Anwohners und der Tatsache, dass in der Umgebung zur<br />
Ausflugszeit ausschließlich Zwergfledermäuse beobachtet werden konnten, geschlossen,<br />
dass es sich um ein Quartier dieser Art handelt. Potenzielle Gebäudequartiere<br />
sind in Siedlungsbereichen des gesamten Gebietes und der Umgebung vorhanden.<br />
Am Nordrand des Steinberge-Waldes wurde eine Leitlinie festgestellt. Dort konnte eine<br />
Zwergfledermaus beobachtet werden, die in östliche Richtung über die Straße flog und<br />
östlich des Schutzstreifens der bestehenden Hochspannungsfreileitung in südliche<br />
Richtung in den Waldbestand abbog. Das Tier befand sich vermutlich auf einem<br />
Transferflug zwischen Quartier und Jagdhabitat. Eine Baumreihe nahe des geplanten<br />
Maststandortes 4 südlich der BAB 3 dient ebenfalls als Leitlinie. Am 30.06.2010 wurde<br />
dort ein in östliche Richtung fliegendes Tier registriert.<br />
Die Zwergfledermaus gilt als typische Haus- und Siedlungsfledermaus, die als Quartiere<br />
meist spaltförmige Verstecke an Gebäuden nutzt. In Nordrhein-Westfalen kommen<br />
sowohl Sommerquartiere (Wochenstuben, Zwischenquartiere, Paarungsquartiere) als<br />
auch Winterquartiere der Zwergfledermaus vor. Größere Wanderungen werden in der<br />
Regel nicht durchgeführt. Einzeltiere sind auch im relativ dicht bebauten Siedlungsbereich<br />
anzutreffen. Lineare Gehölzstrukturen wie Baumreihen, Alleen und Gehölzstreifen<br />
werden als Leitlinien genutzt, an denen sich die Fledermäuse auf dem Weg vom<br />
Quartier zum Jagdhabitat orientieren. Als Jagdhabitate werden reich strukturierte, meist<br />
gehölzbestimmte Biotope aufgesucht, wo im unmittelbaren Umfeld der Kronenbereiche<br />
die Nahrungssuche erfolgt. Während der Paarungszeit im Spätsommer und Herbst<br />
werden von den Männchen Balzarenen besetzt und bei nächtlichen Singflügen durch<br />
Balzrufe markiert. Dadurch sollen andere Männchen vertrieben und Weibchen angelockt<br />
werden. Die Paarungsquartiere befinden sich in unmittelbarer Nähe – paarungsbereite<br />
Weibchen werden in einem speziellen Quartierzeigeverhalten vom Männchen<br />
dorthin geleitet. Es kann sich dabei um Gebäude, Baumhöhlen oder Nistkästen handeln.<br />
4.1.2.2 Balzquartiere und -arenen, Leitlinien<br />
Von mehreren Fledermausarten ist ein ausgeprägtes Balzverhalten der Männchen<br />
bekannt, bei dem Weibchen durch spezifische Lautäußerungen angelockt und zu<br />
Paarungsquartieren geführt werden sollen. Dies erfolgt in der Regel im Spätsommer<br />
bzw. Herbst. Die Rufe können dabei überwiegend im Flug (Balzarena, z. B. Zwergfledermaus)<br />
oder aus einem Quartier heraus (Balzquartier, z. B. Großer Abendsegler aus<br />
Baumhöhlen) ausgestoßen werden. Balzverhalten wurde vom Großen Abendsegler,<br />
(Grauen oder Braunen) Langohr und von der Zwergfledermaus festgestellt.<br />
Im Plangebiet wurden drei Leitlinien nachgewiesen. Als Leitlinien werden lineare<br />
Biotopstrukturen (meist Gehölzstrukturen) bezeichnet, die von bestimmten Fledermausarten<br />
während der Flüge (Transferflüge) zwischen Teillebensräumen (Quartier,<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 19<br />
Nahrungshabitate) zur Orientierung genutzt werden. Im vorliegenden Fall handelte es<br />
sich um Baumreihen nahe des geplanten Maststandortes 4 südlich der BAB 3 sowie<br />
den Nordrand des Steinberge-Waldes, an denen Breitflügel- und Zwergfledermäuse<br />
beobachtet wurden, die sich auf dem abendlichen Transferflug vom Quartier zum<br />
Jagdhabitat befanden. Die Baumreihe an der Marienthaler Straße dient ebenfalls als<br />
Leitlinie. Hier erfolgte ein Nachweis eines entlang fliegenden Tieres, bei dem es sich<br />
um eine Zwerg- oder Rauhhautfledermaus handelte.<br />
Die Balzhabitate und Leitlinien sind in Karte 1 dargestellt. Weitere Erläuterungen sind<br />
den entsprechenden Artkapiteln zu entnehmen.<br />
4.2 Vögel<br />
4.2.1 Methodik<br />
Die Untersuchungen konzentrierten sich auf die Erfassung planungsrelevanter Arten<br />
(vgl. Kapitel 3.1). Dabei handelt es sich in erster Linie um streng geschützte und<br />
landesweit gefährdete Arten. In Ergänzung dieser Liste wurden auch Vogelarten<br />
genauer erfasst, die nach aktueller Roten Liste (SUDMANN et al. 2008) lediglich<br />
regional gefährdet sind oder auf der Vorwarnliste geführt werden. Für diese Arten<br />
wurden quantitative bis halbquantitative Nachweise angestrebt. Alle weiteren Arten<br />
wurden qualitativ erfasst. Zwar sind auch diese - wie alle Vogelarten - nach Vogelschutzrichtlinie<br />
besonders geschützt, doch handelt es sich in der Regel um allgemein<br />
häufige und weit verbreitete Arten, für die Eingriffsvorhaben meist keine relevante<br />
Beeinträchtigung auf Populationsebene darstellen.<br />
Die flächendeckende Erfassung der Brutvogelfauna erfolgte in Anlehnung an die in<br />
SÜDBECK et al. (2005) beschriebene Methodik. Dazu wurden im Zeitraum vom 30.03.<br />
bis 31.08.2010 an 20 Terminen Geländebegehungen sowohl tagsüber als auch abends/nachts<br />
durchgeführt. Die Erfassung erfolgte in erster Linie durch akustische und<br />
optische Registrierung revieranzeigender Verhaltensmerkmale (z. B. Gesang, Balz,<br />
Nestbau) und Sichtbeobachtung, in der Regel mittels Fernglas. Dabei wurde angestrebt,<br />
möglichst viele Simultanbeobachtungen von Reviernachbarn (Singvögel) sowie<br />
exakte Brutnachweise (Nestfund, Jungvögel) zu erbringen. In ausgewählten Fällen, in<br />
denen der Verdacht auf Vorkommen bestimmter Arten gegeben war, wurden auch<br />
Klangattrappen eingesetzt. Dies betraf Eulen, Spechte, das Rebhuhn, den Wachtelkönig<br />
und den Ziegenmelker. Im Rahmen der ersten Begehungen gefundene Horste und<br />
auffällige Höhlen wurden im Rahmen der weiteren Begehungen auf Besatz durch<br />
Greifvögel, Eulen oder Spechte überprüft. Alle Beobachtungsdaten wurden punktgenau<br />
in eine Geländekarte eingetragen und digital dokumentiert.<br />
Zu Gastvögeln und Durchzüglern erfolgte eine Datenrecherche (insbesondere Abfrage<br />
vorhandener Daten der Biologischen Station im Kreis Wesel), um zu klären, ob bedeutsame<br />
Rastflächen bzw. Zugrouten betroffen sind. Eigene Beobachtungen von Gastvögeln<br />
und Durchzüglern wurden im Rahmen der Begehungen zur Erfassung der Brutvögel<br />
und der übrigen Kartierungen dokumentiert.<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 20<br />
Die Vorkommen der Brutvögel werden als Reviere (s. folgendes Kapitel), die Nachweise<br />
von Durchzüglern, Wintergästen und Übersommerern werden als Fundorte dargestellt.<br />
Dabei handelt es sich um Beobachtungen während der Zugzeiten der betroffenen<br />
Arten (Durchzügler bzw. Wintergast) sowie um Brutzeitnachweise von Arten, die<br />
weder im Gebiet noch in der Umgebung brüten (Übersommerer). Bei den als Übersommerer<br />
eingestuften Arten stellt das Gebiet keinen regelmäßig genutzten Bestandteil<br />
eines Reviers dar. Hierunter (Übersommerer) werden auch Nachweise des Graureihers<br />
(s. dort) behandelt, die nicht mit Sicherheit dem Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet<br />
zugeordnet werden konnten. Auf eine Abgrenzung von Revieren wird auch bei<br />
Nahrungsgästen aus dem Brutbestand der Umgebung verzichtet, wenn keine eindeutige<br />
Zuordnung zu einem bestimmten Revier möglich ist. Dies betrifft insbesondere<br />
hochmobile Arten wie Schwalben oder Saatkrähen.<br />
4.2.2 Abgrenzung der Reviere und Statuseinstufung<br />
Die erhobenen Daten (Beobachtungspunkte) zu den planungsrelevanten und gefährdeten<br />
Arten wurden mit Hilfe des Geoinformationssystems ArcView 3.2a digital ausgewertet.<br />
Hierbei wurden die Einzelbeobachtungen für die kartographische Darstellung zu<br />
flächigen Revieren zusammengefasst. Lag nur ein Beobachtungspunkt vor, wurde<br />
symbolisch ein kreisförmiges "Revier" abgegrenzt. Jedem Revier wurde ein Status<br />
nach dem fein differenziert gegliederten Schlüssel gemäß den Kriterien des EOAC<br />
("European Ornithological Atlas Commitee") zugeordnet (vgl. hierzu LÖBF & NWO<br />
2002 oder SÜDBECK et al. 2005).<br />
Für die kartographische Darstellung wurden die differenzierten Statusangaben dann<br />
den folgenden definierten Status-Stufen zugeordnet:<br />
Tabelle 3 Status-Stufen Vogelreviere<br />
Stufe Status<br />
A Nahrungsgast (Brutvogel aus der Umgebung)<br />
B Brutverdacht<br />
C Brutrevier<br />
D sicherer Brutnachweis<br />
Die Zuweisung der Status-Stufe erfolgt dabei in Anlehnung an die Vorgaben der<br />
Arbeitsanleitung zur Brutvogelkartierung (LÖBF 2006). Hiernach ist es vorgesehen,<br />
dass die Brutreviere (Status C) aus der Zusammenschau mehrerer (mindestens zwei)<br />
Einzelbeobachtungen konstruiert werden.<br />
In einigen Fällen konnten die (höherwertigen) sicheren Brutnachweise der Status-Stufe<br />
D durch Nestfund, erfolgreiche Bruten etc. erbracht werden; in anderen Fällen ergab<br />
sich jedoch keine ausreichende Anzahl diagnostisch verwertbarer Registrierungen<br />
innerhalb der für die jeweilige Art gültigen Erfassungsperiode, so dass dann ein brutverdächtiges<br />
Verhalten der Status-Stufe B festgestellt wurde.<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
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Als Nahrungsgäste der Status-Stufe A wurden die Arten eingestuft, die innerhalb des<br />
Untersuchungsgebietes nicht als Brutvogel nachgewiesen wurden, jedoch zum Brutbestand<br />
der Umgebung gehören. Bei diesen Arten kann es daher u. U. jahrweise zur<br />
Brutansiedlungen innerhalb des Untersuchungsgebietes kommen.<br />
Der Stufe 0 wurden Beobachtungen zugeordnet, die während der Zugzeiten der<br />
betroffenen Arten erfolgten (Durchzügler bzw. Wintergast) sowie Brutzeitnachweise von<br />
Arten, die weder im Gebiet noch in der Umgebung brüten (Übersommerer). Bei den als<br />
Übersommerer eingestuften Arten stellt das Gebiet keinen regelmäßig genutzten<br />
Bestandteil eines Reviers dar. Hierunter (Übersommerer) werden auch Nachweise des<br />
Graureihers (s. dort) behandelt, die nicht mit Sicherheit dem Brutvorkommen im<br />
Untersuchungsgebiet zugeordnet werden konnten.<br />
4.2.3 Ergebnis<br />
Es wurden 98 Vogelarten im Untersuchungsgebiet und den angrenzenden Bereichen<br />
nachgewiesen. Hiervon sind 40 Arten planungsrelevant und elf weitere regional gefährdet<br />
oder auf der Vorwarnliste geführt. Die Vorkommen planungsrelevanter und/oder<br />
gefährdeter Arten sowie der Vorwarnliste-Arten werden im folgenden Text beschreiben<br />
und sind in den Karten 2.1, 2.2 und 2.3 dargestellt.<br />
4.2.3.1 Planungsrelevante Arten<br />
Die Vorkommen planungsrelevanter Arten sind in den Karten 2.1 (Teil 1: Baumpieper<br />
bis Rauchschwalbe) und 2.2 (Teil 2: Rebhuhn bis Wiesenpieper) dargestellt.<br />
Baumfalke (Falco subbuteo)<br />
Ein Revier des Baumfalken befindet sich östlich Voshövel. Aus diesem Bereich liegen<br />
mehrere Nachweise der Art vor. Der Horststandort konnte nicht ermittelt werden. Es<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Art im Gehölzbestand nördlich des<br />
Siegewinkelsbaches brütete.<br />
Der Verbreitungsschwerpunkt des Baumfalken liegt im Flachland; die Art ist im Mittelgebirge<br />
generell selten. Der Baumfalke besiedelt halboffene bis offene Landschaften.<br />
Der Zugvogel legt keinen eigenen Horst an, sondern bezieht alte Nester – z. B. von<br />
Krähen oder anderen Greifvögeln.<br />
Baumpieper (Anthus trivialis)<br />
Drei brutverdächtige Reviere des Baumpiepers wurden in den offenen Bereichen des<br />
NSG Aaper Vennekes nördlich der Umspannanlage nachgewiesen. Im Umfeld des<br />
geplanten Maststandortes 10 (Bl. 4201) südlich Esselt wurden zwei Reviere festgestellt.<br />
Außerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich weitere brutverdächtige<br />
Reviere südwestlich Esselt, westlich Isselkant und nördlich Bredenwinkel.<br />
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Der Baumpieper ist eine typische Halboffenlandart. Es werden überwiegend reich<br />
gegliederte Bereiche mit Feldgehölzen, extensiv genutzten Offenlandflächen mit<br />
Singwarten und Waldränder (angrenzend zu Freiflächen) besiedelt. Der Neststandort<br />
befindet sich am Boden in strukturreicher, aber nicht zu dichter Krautschicht. Auch für<br />
die Nahrungssuche wird reich strukturiertes Offenland mit lückiger Kraut- und Strauchschicht<br />
benötigt.<br />
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)<br />
Ein Revier des Braunkehlchens wurde im Bereich der westlichen Gebietsgrenze am<br />
Obrighovener Graben festgestellt.<br />
In NRW kommt das Braunkehlchen als seltener Brutvogel vor. Es besiedelt extensiv<br />
genutzte, offene Kulturlandschaften mit insektenreichen Nahrungsflächen, wie staudenreiche<br />
Wiesen und blütenreiche Brachen und Säume. Wesentliche Merkmale für den<br />
Lebensraum sind eine vielfältige Krautschicht mit bodennaher Deckung (auch zum<br />
Nestbau) und vereinzelte höhere Strukturen als Jagd- und Singwarte. Besiedelt werden<br />
also Nass- und Feuchtgrünland, feuchte Hochstaudenfluren, Moorrandbereiche und<br />
Altschilfbestände. Das Nest wird von den Bodenbrütern in einer Mulde zwischen<br />
höheren Stauden (Sitzwarten) am Boden gebaut. Die Eiablage erfolgt ab Mitte Mai. Bis<br />
Mitte Juli sind die Jungen flügge. Es ist eine optische (Hetzjagten bei Paarung) oder<br />
akustische (Balz, Warnen in Nestnähe) Erfassung der Braunkehlchen möglich.<br />
Eisvogel (Alcedo atthis)<br />
Der Eisvogel konnte im Rahmen der aktuellen Untersuchungen nicht nachgewiesen<br />
werden. An mehreren Fließgewässerabschnitten wurden jedoch Höhlen in Steilwänden<br />
gefunden, bei denen es sich sehr wahrscheinlich um Brutröhren des Eisvogels aus der<br />
Saison 2009 oder um ältere Brutröhren handelte. Solche Brutröhren befinden sich am<br />
Siegewinklelsbach östlich Voshövel, an Abschnitten der Issel westlich der geplanten<br />
Masten 23 und 26/4201 sowie am Waldbach entlang der nördlichen Gebietsgrenze.<br />
Trotz intensiver Nachsuche konnten keine Hinweise auf aktuelle Vorkommen des<br />
Eisvogels erbracht werden. Nach Aussagen eines Anwohners konnte die Art in den<br />
vergangenen Jahren regelmäßig am Waldbach beobachtet werden. Warum im Untersuchungszeitraum<br />
keine Vorkommen nachgewiesen wurden, konnte nicht abschließend<br />
geklärt werden. Möglicherweise haben die außergewöhnlich langen kalten<br />
Perioden des Winters 2009/2010 zu deutlichen Bestandseinbrüchen geführt. Zur<br />
Nahrungssuche sind Eisvögel auch im Winter auf eisfreie Gewässer angewiesen.<br />
Wenn Gewässer über längere Zeiträume zufrieren, kommt es schnell zur Nahrungsknappheit<br />
und infolgedessen zu Bestandsrückgängen. Es muss damit gerechnet<br />
werden, dass die oben beschriebenen Bruthabitate in folgenden Jahren wieder besiedelt<br />
werden.<br />
Der Eisvogel legt waagerechte Bruthöhlen in Abbruchkanten, Steilhängen, zuweilen<br />
auch in Wurzeltellern umgestürzter Bäume an. Als Nahrung dienen kleine Fische, die<br />
der Vogel von Ansitzwarten (z. B. Zweige von Ufergehölzen) aus durch Sturztauchen<br />
erbeutet.<br />
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Feldlerche (Alauda arvensis)<br />
Die Feldlerche wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Östlich Bredenwinkel<br />
wurde am 26.02.2010 ein in südliche Richtung fliegendes Tier beobachtet. Ein<br />
funktionaler Bezug zum Plangebiet wurde nicht festgestellt.<br />
Die Feldlerche ist eine ausgesprochene Offenlandart. Als solche besiedelt sie großflächig<br />
zusammenhängende Agrarflächen, die weitgehend frei von horizontverdämmenden<br />
Elementen wie höheren Bauwerken oder Gehölzen sind. Verinselte Freiflächen<br />
werden nicht besiedelt.<br />
Feldsperling (Passer montanus)<br />
Brutverdacht besteht für das Umfeld mehrerer Höfe im Südwesten des Plangebietes<br />
zwischen Feldstraße und Obrighovener Graben. Drei teils brutverdächtige Reviere<br />
wurden im Bereich der Marienthaler Straße nachgewiesen. Drei brutverdächtige<br />
Reviere befinden sich im Norden des Gebietes in den landwirtschaftlich genutzten<br />
Bereichen zwischen den Höfen Heidkampshof und Hübers im Örtjen. Da die Art häufig<br />
kolonieartig brütet, symbolisieren die in Karte 2.1 dargestellten Vorkommen unter<br />
Umständen mehrere Brutpaare.<br />
Der Feldsperling besiedelt sowohl lichte Wälder als auch landwirtschaftlich geprägte<br />
Bereiche und gehölzreiche Siedlungen. Die Nester werden meist in Nischen und<br />
Höhlen in Gehölzen oder an Gebäuden und technischen Anlagen angelegt. Es finden<br />
regelmäßig bis zu drei Jahresbruten statt. Nahrungsressourcen müssen ganzjährig<br />
verfügbar sein.<br />
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)<br />
Ein Brutnachweis des Gartenrotschwanzes liegt aus dem Umfeld der Reitanlage im<br />
Süden des Plangebietes vor. Am 27.07.2010 konnte dort ein Jungtier beobachtet<br />
werden. Weitere Brutreviere befinden sich im Bereich der Gartenanlagen nordwestlich<br />
der Umspannanlage sowie am Gehrlingshof nordöstlich Voshövel.<br />
Der Gartenrotschwanz besiedelt reich gegliederte Landschaften wie aufgelockerte<br />
Altholzbestände, Parks, landwirtschaftlich geprägte Bereiche oder Obstgärten. Er ist<br />
ein Halbhöhlen- oder Höhlenbrüter.<br />
Graureiher (Ardea cinerea)<br />
Ein Brutnachweis des Graureihers liegt aus dem Feldgehölz westlich des geplanten<br />
Maststandortes 20 (Bl. 4201) vor. Dort wurde am 30.06.2010 ein einzelner besetzter<br />
Horst gefunden. Nachweise Nahrung suchender Tiere liegen insbesondere aus dem<br />
Norden des Gebietes von der Issel und von angrenzenden Landwirtschaftsflächen und<br />
daneben von einem Gewässer im NSG Aaper Vennekes vor. Da Graureiher während<br />
der Nahrungssuche weite Strecken zurücklegen, konnten diese Beobachtungen nicht<br />
sicher dem Brutvorkommen im Gebiet zugeordnet werden. Es kann sich dabei auch<br />
um Tiere aus Brutbeständen der weiteren Umgebung gehandelt haben. Während der<br />
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Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich überall im Plangebiet an Gewässern und<br />
auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erwartet werden.<br />
Der Graureiher bevorzugt gewässergeprägte Landschaften zur Nahrungssuche. Die Art<br />
brütet bevorzugt in Brutkolonien. Diese werden zuweilen in großer Entfernung zum<br />
nächsten Gewässer angelegt. Als Nahrungsgäste sind sie landesweit häufig – auch in<br />
Siedlungsbereichen – zu beobachten, während Brutvorkommen vergleichsweise selten<br />
sind.<br />
Habicht (Accipiter gentilis)<br />
Aus dem Untersuchungsgebiet liegen nur wenige Nachweise des Habichts vor. Ein<br />
jagendes Tier wurde nördlich der Umspannanlage beobachtet. Da weitere Nachweise<br />
aus diesem Bereich fehlen, wird davon ausgegangen, dass es sich um einen Nahrungsgast<br />
aus dem Brutbestand der Umgebung handelte und das Plangebiet keine<br />
besondere Bedeutung für die Art besitzt. Brutverdacht besteht für den Bereich westlich<br />
Binnenbruch. Im Feldgehölz an der Pappelallee wurde ein rufendes Tier registriert. Der<br />
Horststandort konnte nicht ermittelt werden. Aus dem Waldbereich östlich Esselt liegen<br />
zwei Nachweise der Art vor. Sowohl am 30.03. als auch am 30.06.2010 wurden dort<br />
Nahrung suchende Habichte beobachtet. Nach Aussage eines Jagdpächters befindet<br />
sich ein Brutplatz westlich des Plangebietes. Ein Habichtrevier befindet sich im Umfeld<br />
der Issel. Dort konnten an zwei Terminen kreisende Habichte beobachtet werden. Es<br />
wird davon ausgegangen, dass Teile des Plangebietes bei Binnenbruch, östlich Esselt<br />
und entlang der Issel regelmäßig zur Jagd genutzte Teile der Reviere darstellen.<br />
Der Habicht nutzt meist Altholzbestände in Wäldern zur Anlage des Horstes. Er besiedelt<br />
überwiegend gehölzreiche Habitate, neben ausgedehnten Wäldern auch Komplexe<br />
aus landwirtschaftlichen Flächen und Feldgehölzen.<br />
Kiebitz (Vanellus vanellus)<br />
Im Plangebiet wurden zwei Schwerpunkte des Kiebitzvorkommens festgestellt. Westlich<br />
der Marienthaler Straße befinden sich vier teils brutverdächtige Vorkommen<br />
innerhalb sowie zwei weitere brutverdächtige Vorkommen westlich des Plangebietes.<br />
Entlang der Issel wurden sieben teils brutverdächtige Reviere nachgewiesen. Davon<br />
befinden sich drei innerhalb des Gebietes. Bei einem handelt es sich um einen Randsiedler.<br />
Weiterhin wurde ein brutverdächtiges Vorkommen nördlich der BAB 3 gefunden.<br />
Als Durchzügler wurden Kiebitze bei Brendenwinkel nachgewiesen. Nördlich der<br />
Straße Am Voshövel wurde ein in südöstliche Richtung über das Gebiet hinweg<br />
fliegendes Tier beobachtet. Während des Durchzugs kann die Art jedoch grundsätzlich<br />
auf Freiflächen im gesamten Gebiet auftreten.<br />
Der Kiebitz bevorzugt offene Landschaftsstrukturen mit niedrigem Bewuchs, der ihm<br />
eine weite Rundumsicht ermöglicht. Typischer Lebensraum sind vernässte Wiesen, die<br />
den Vögeln ein reiches Nahrungsspektrum bieten. Neben Grünland und Brachen<br />
werden aber auch Äcker besiedelt. Hier ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen<br />
Nutzung der Fortpflanzungserfolg jedoch gering. Bei Verlust der Eier erfolgt zumeist ein<br />
Nachgelege, wobei häufig der Nistplatzbereich gewechselt wird. An geeigneten Stand-<br />
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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 25<br />
orten kann es zu kolonieartigem Brüten mehrerer Paare kommen, die sich gemeinsam<br />
an Angriffen gegen Beutegreifer beteiligen. Die Jungen sind Nestflüchter und werden<br />
von ihren Eltern zur Nahrungssuche oft weit vom eigentlichen Brutplatz weggeführt.<br />
Kleinspecht (Dryobates minor)<br />
Es wurden vier Vorkommen des Kleinspechtes festgestellt. Ein Brutnachweis wurde für<br />
den Gehölzbestand östlich Voshövel erbracht. Am Siegewinkelsbach südlich des<br />
geplanten Maststandortes 15 (Bl. 4201) wurde eine besetzte Höhle gefunden. Ein<br />
weiteres Revier befindet sich östlich Esselt im Umfeld des geplanten Maststandortes 11<br />
(Bl. 4201). Brutverdacht besteht weiterhin für Randbereiche des Plangebietes im NSG<br />
Aaper Vennekes und nördlich der Straße Am Voshövel.<br />
Der Kleinspecht besiedelt Laubwälder aller Art. Bei der Revierwahl bevorzugt er lückige<br />
Bestände, Waldinnen- oder –außenränder mit hohem Totholzanteil. Bruthabitate<br />
können sich auch in kleineren Gehölzgruppen, Streuobstwiesen oder Hofgehölzen<br />
befinden.<br />
Kornweihe (Circus cyaneus)<br />
Die Kornweihe wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Ein rastendes<br />
Weibchen wurde am 26.02.2010 auf einem Acker südlich der BAB 3 beobachtet.<br />
Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich auf Freiflächen im gesamten<br />
Gebiet auftreten. Das Plangebiet besitzt gegenüber der weiteren Umgebung keine<br />
besondere Bedeutung als Rasthabitat.<br />
Die Kornweihe besiedelt großräumige, offene bis halboffene, wenig gestörte Niederungslandschaften.<br />
Sie gilt als Brutvogel in Nordrhein-Westfalen als ausgestorben<br />
(SUDMANN et al. 2008), tritt hier jedoch regelmäßig als Durchzügler auf.<br />
Kranich (Grus grus)<br />
Kraniche wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Im Bereich der BAB 3<br />
wurde am 30.03.2010 ein kleiner in nördliche Richtung über das Gebiet hinweg fliegender<br />
Trupp registriert. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet wurde nicht festgestellt.<br />
Der Kranich besiedelt Waldkomplexe mit strukturreichen Feuchtgebieten, Moor- und<br />
Heidegebietes sowie ausgedehnte Verlandungszonen von Gewässern. In Nordrhein-<br />
Westfalen tritt die Art ausschließlich während der Zugzeiten auf.<br />
Kuckuck (Cuculus canorus)<br />
Es liegt eine Beobachtung des Kuckucks vom 27.04.2010 aus dem Bereich Binnenbruch<br />
vor. Da während der weiteren Kartierungen keine Nachweise mehr erbracht<br />
werden konnten, wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Tier um einen<br />
Durchzügler handelte.<br />
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Der Kuckuck ist als Brutparasit auf das Vorkommen seiner Wirte (z. B. Sumpfrohrsänger,<br />
Grasmückenarten, Bachstelze) angewiesen; Auswirkungen auf diese Arten treffen<br />
daher auch den Kuckuck.<br />
Lachmöwe (Larus ridibundus)<br />
Am 30.06.2010 wurden im Bereich des Golfplatzes bei Voshövel sechs Nahrung<br />
suchende Lachmöwen registriert. Da keine Brutvorkommen aus der unmittelbaren<br />
Umgebung bekannt sind und weitere Nachweise fehlen, wird die Art als Übersommerer<br />
eingestuft, für den das Plangebiet keine besondere Bedeutung besitzt.<br />
Brutkolonien werden auf störungsfreien Inseln oder Verlandungsbereichen von Seen<br />
oder in Feuchtgebieten angelegt.<br />
Mäusebussard (Buteo buteo)<br />
Es wurden sieben Reviere des Mäusebussards festgestellt. Ein Brutnachweis (Jungtier)<br />
liegt für den Bereich nördlich der Umspannanlage im Süden des Gebietes vor. Der<br />
Horststandort konnte nicht ermittelt werden. Er wird im Bereich der Wälder vermutet.<br />
Ein Brutrevier befindet sich im Bereich Obrighovener Straße. Der Brutplatz befand sich<br />
außerhalb des Plangebietes. Innerhalb des Gebietes befinden sich in diesem Bereich<br />
nur wenige potenzielle Bruthabitate. Diese wurden intensiv kontrolliert. Eine Brut fand<br />
dort nicht statt. Ein Brutnachweis erfolgte südlich der BAB 3. Hier wurde im Feldgehölz<br />
westlich des geplanten Maststandortes 4 ein besetzter Horst gefunden. Für den<br />
Steinberge-Wald entlang der Alten Raesfelder Straße wurden zwei Reviere im Umfeld<br />
der geplanten Maststandorte 7-9 und 10-13 festgestellt. Für das nördliche der beiden<br />
Reviere liegt ein Brutnachweis vor. Ein besetzter Horst wurde im Kiefernbestand<br />
südlich des Maststandortes 12 gefunden. Ein weiterer Brutnachweis wurde östlich<br />
Voshövel erbracht. Der Horst befand sich im Feldgehölz nördlich des geplanten<br />
Maststandortes 17. Ein Revier befindet sich östlich Marienthal. Der Host wird im<br />
Feldgehölz westlich des geplanten Maststandortes 20 vermutet.<br />
Der Mäusebussard ist landesweit weit verbreitet. Er brütet in selbstgebauten Horsten,<br />
die er in Bäumen anlegt und häufig mehrfach nutzt.<br />
Mehlschwalbe (Delichon urbica)<br />
Brutnachweise der Mehlschwalbe liegen ausschließlich aus dem Nordteil des Gebietes<br />
vor. Dort brütet die Art am Heidkampshof südlich des geplanten Maststandortes 23 (Bl.<br />
4201) und am Hof Möllmann westlich des geplanten Maststandortes 23 (Bl. 4201). Ein<br />
weiteres Brutvorkommen befindet sich in diesem Raum am Hof Hüskers Kathe westlich<br />
des Gebietes. Da die Art in der Regel kolonieartig brütet, symbolisieren die in Karte 2.1<br />
dargestellten Vorkommen unter Umständen mehrere Brutpaare. Nahrung suchende<br />
Tiere wurden darüber hinaus auch im Umfeld mehrerer Höfe im Süden des Plangebietes<br />
registriert. Brutvorkommen an den Höfen sind dort jedoch nicht bekannt. Während<br />
der Nahrungssuche kann die Mehlschwalbe im gesamten Plangebiet auftreten.<br />
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Die Mehlschwalbe baut Nester aus Lehmklümpchen meist unter der Dachtraufe von<br />
Gebäuden; besonders an Höfen werden häufig kleine Kolonien gebildet. Zur Beschaffung<br />
des Nistmaterials sind die Tiere auf schlammige Flächen wie Gewässerufer<br />
angewiesen.<br />
Mittelspecht (Dendrocopos medius)<br />
Es liegt ein Nachweis eines rufenden Mittelspechtes vom 27.04.2010 aus dem Waldbereich<br />
am Waldbach nördlich des Plangebietes vor. Für diesen Gehölzbestand besteht<br />
Brutverdacht.<br />
Der Mittelspecht erreicht innerhalb Mitteleuropas im westlichen Nordrhein-Westfalen<br />
seine nordwestliche Verbreitungsgrenze. Er ist nicht an bestimmte Höhenstufen oder<br />
Regionen gebunden, vielmehr scheint seine Verbreitung stark von Vorkommen geeigneter<br />
Habitate abzuhängen. Der Specht sucht seine Nahrung weniger durch Hacken<br />
als durch Stochern und Picken nach Kleintieren, die sich in Kerben oder unter lockerer<br />
Rinde aufhalten. Bruthöhlen werden fast ausschließlich in Totholz oder Schadstellen<br />
angelegt. Solche Bedingungen finden die Tiere prinzipiell zwar in verschiedenen<br />
Waldtypen vor, doch sind es aktuell vor allem Eichenwälder, die diese Charakteristika<br />
aufweisen.<br />
Nachtigall (Luscinia megarhynchos)<br />
Es wurden drei Vorkommen der Nachtigall nachgewiesen. Ein Brutrevier befindet sich<br />
südlich Voshövel im Randbereich des Golfplatzes. Zwei brutverdächtige Reviere<br />
wurden im Süden des Gebietes nordöstlich der Umspannanlage festgestellt.<br />
Die Nachtigall brütet bevorzugt in dichten Gehölzbeständen, da sie hohe Ansprüche an<br />
die Deckungsmöglichkeiten im Brutrevier stellt.<br />
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)<br />
Brutnachweise der Rauchschwalbe liegen von sieben Höfen in der Nordhälfte des<br />
Gebietes und vom Lühlshof im Süden des Plangebietes vor. Ein weiterer Brutnachweis<br />
liegt vom Hof Hohen-Malberg östlich des Plangebietes südlich der BAB 3 vor. Da die<br />
Art in der Regel kolonieartig brütet, symbolisieren die in Karte 2.1 dargestellten Vorkommen<br />
unter Umständen mehrere Brutpaare. Als Nahrungsgast kann die Rauchschwalbe<br />
im gesamten Plangebiet auftreten.<br />
Die Rauchschwalbe baut ihre Nester im Innern von Gebäuden. Sie benötigt Stellen mit<br />
offenem, weichem Boden, um Nistmaterial sammeln zu können. Die Art ist auf landwirtschaftliche<br />
Siedlungen beschränkt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 28<br />
Rebhuhn (Perdix perdix)<br />
Es wurden neun, überwiegend brutverdächtige Reviere nachgewiesen. Der Schwerpunkt<br />
des Rebhuhn-Vorkommens liegt im Norden des Gebietes. Im Umfeld des geplanten<br />
Maststandortes 24 wurden zwei, im Bereich des Maststandortes 27 und östlich<br />
Maststandort 28 jeweils ein Revier festgestellt. Südlich Marienthal wurde zwei, südlich<br />
Voshövel wurde ein Revier registriert. Im Süden des Plangebietes wurde jeweils ein<br />
Revier im Bereich des geplanten Maststandortes 1 und nahe des Steltmannshofes<br />
nachgewiesen.<br />
Als typische Art offener Kulturlandschaft ist das Rebhuhn in Acker- und Grünlandbereichen,<br />
aber auch auf Brachen früher Sukzessionsstadien zu finden. Die Art ist auf<br />
bodennahe Deckung (z. B. Ackerraine) angewiesen. Durch Gehölze stark gegliederte<br />
Landschaften werden gemieden. Acker- und Grünlandbrachen gehören in intensiv<br />
bewirtschafteten Gebieten zu den wichtigsten Neststandorten. Das Rebhuhn ist ein<br />
Bodenbrüter und baut sein Nest gut versteckt an Weg- und Grabenrändern, Hecken<br />
oder Waldrändern. Die Jungen sind Nestflüchter.<br />
Saatkrähe (Corvus frugilegus)<br />
Die Saatkrähe wurde ausschließlich als Nahrungsgast aus dem Brutbestand der<br />
Umgebung nachgewiesen. Beobachtungen liegen insbesondere von landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen südlich der Obrighovener Straße, daneben auch von Ackerflächen<br />
nördlich der BAB 3 vor. Während der Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich überall<br />
im Plangebiet auftreten. Brutvorkommen sind beispielsweise aus dem Weseler Stadtgebiet<br />
bekannt (eigene Beobachtungen).<br />
Die Saatkrähe ist eine typische Art landwirtschaftlicher Bereiche. Sie brütet gewöhnlich<br />
in Kolonien, die häufig auch innerhalb von Siedlungen angelegt werden.<br />
Schleiereule (Tyto alba)<br />
Es wurden drei Schleiereulen-Reviere festgestellt. Ein Vorkommen befindet sich im<br />
Süden des Gebietes. Laut Anwohnern können am Lühlshof und an der Pappelallee<br />
nördlich der Obrighovener Straße regelmäßig jagende Schleiereulen beobachtet<br />
werden. Der Brutplatz konnte nicht ermittelt werden. Brutmöglichkeiten sind hier<br />
sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebietes an verschiedenen Höfen vorhanden.<br />
Ein Revier befindet sich östlich Voshövel. Laut Aussage eines Anwohners brütet<br />
die Schleiereule seit mehreren Jahren in einem Hofgebäude nordwestlich des geplanten<br />
Maststandortes 16. Das dritte Revier befindet sich im Norden des Gebietes. Der<br />
Brutplatz befindet sich an einem Hof südöstlich des Gebietes.<br />
Die Schleiereule ist als Kulturfolger der Landwirtschaft auf menschliche Gebäude als<br />
Brutplatz angewiesen. Geeignete Voraussetzungen bieten häufig Hofgebäude mit<br />
Einflugmöglichkeiten.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 29<br />
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)<br />
Ein Revier des Schwarzkehlchens befindet sich am Obrighovener Graben westlich des<br />
geplanten Maststandortes 3/4201. Ein Brutnachweis konnte für das Revier östlich<br />
Voshövel erbracht werden. Westlich des geplanten Maststandortes 18/4201 wurde am<br />
23.09.2010 ein Pärchen mit einem flüggen Jungtier beobachtet. Der Brutplatz wird<br />
nahe des Weges Im Schwarzen Grund vermutet. Brutverdacht liegt für den Randbereich<br />
des Gebietes südlich des geplanten Maststandortes 20/4201 vor.<br />
Das Schwarzkehlchen besiedelt offene bis halboffene Habitate wie Heiden, sommertrockene<br />
Sukzessions- und Ruderalflächen, Waldlichtungen, Weg- und Grabenränder<br />
in extensiv genutztem Grünland oder Saumbiotope in Acker-Komplexen.<br />
Schwarzspecht (Dryocopus martius)<br />
Schwerpunkt des Schwarzspecht-Vorkommens innerhalb des Gebietes ist der Steinberge-Wald<br />
mit umliegenden Feldgehölzen. Rufende Tiere wurden v. a. im Feldgehölz<br />
östlich Voshövel und im Steinberge-Wald östlich Esselt registriert. Es konnte nicht<br />
abschließend geklärt werden, ob der in Karte 2.2 dargestellte Raum von ein oder zwei<br />
Paaren genutzt wird. Bei der Kartendarstellung wird davon ausgegangen, dass es sich<br />
um das Revier eines Paares handelt. Ein weiteres Revier befindet sich nördlich der<br />
Umspannanlage im Süden des Gebietes. Brutverdacht besteht weiterhin für den<br />
Waldbereich nördlich des Plangebietes.<br />
Der Schwarzspecht beansprucht ausgedehnte Reviere. Als Lebensraum bevorzugt er<br />
Buchenhochwälder, in denen meist langschäftige, astfreie Stämme zur Anlage von<br />
Höhlen genutzt werden. Neben der Buche wird auch die Kiefer häufig als Höhlenbaum<br />
genutzt.<br />
Silbermöwe (Larus argentatus)<br />
Die Silbermöwe wurde ausschließlich als Übersommerer nachgewiesen. Beobachtungen<br />
Nahrung suchender Tiere liegen von den landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
nördlich der BAB 3 vor. Während der Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich im<br />
gesamten Plangebiet auftreten.<br />
In NRW kommt die Silbermöwe vor allem als regelmäßiger Durchzügler und Wintergast<br />
vor. Ihr Brutareal hat die Silbermöwe mittlerweile von der Küste bis ins Binnenland<br />
ausgedehnt. Inzwischen gibt es auch in NRW Brutvorkommen vor allem an großen<br />
Baggerseen und in Hafenbereichen.<br />
Silberreiher (Casmerodius albus)<br />
Der Silberreiher wurde im Untersuchungsgebiet ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen.<br />
Beobachtungen liegen vom 13.10.2010 aus dem Umfeld der Issel im<br />
Norden des Gebietes vor. Während des Durchzugs kann die Art auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen und an Gewässern im gesamten Plangebiet auftreten.<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 30<br />
Der Silberreiher brütet in ausgedehnten, ungestörten Schilfbeständen an Gewässern.<br />
In Nordrhein-Westfalen sind keine Brutvorkommen bekannt. Die nächstgelegenen<br />
Brutvorkommen befinden sich in den Niederlanden.<br />
Sperber (Accipiter nisus)<br />
In zentralen Teilen des Plangebietes wurden zwei Reviere des Sperbers festgestellt. Im<br />
Steinberge-Wald wurde in einem jungen Gehölzbestand östlich des geplanten Maststandortes<br />
8 ein besetzter Horst gefunden. Brutverdacht liegt weiterhin für den Bereich<br />
östlich Voshövel vor.<br />
Der Sperber besiedelt Wälder und halboffene Landschaften. Er gehört bei uns zu den<br />
häufigsten Greifvögeln. Der Sperber legt gewöhnlich jährlich einen neuen Horst an,<br />
wobei er eine hohe Standorttreue zum Bruthabitat zeigt und deckungsreiche Gehölzbestände<br />
– besonders Nadelholzbestände – bevorzugt.<br />
Steinkauz (Athene noctua)<br />
Der Steinkauz kommt in landwirtschaftlich genutzten Bereichen innerhalb des Plangebietes<br />
und in der unmittelbaren Umgebung verbreitet als Brutvogel vor. Insgesamt<br />
konnten 17 teilweise brutverdächtige Reviere nachgewiesen werden. Bei 16 dieser<br />
Vorkommen ist davon auszugehen, dass die Nahrungssuche überwiegend oder<br />
teilweise (Randsiedler) innerhalb des Plangebietes erfolgt. Der Verbreitungsschwerpunkt<br />
befindet sich im Süden des Gebietes. Hier wurden im Umfeld der Obrighovener<br />
Straße zwei Reviere in zentralen Bereichen und fünf weitere in Randbereichen oder<br />
wenig außerhalb des Gebietes festgestellt. In der Umgebung von Voshövel wurden fünf<br />
Reviere (davon vier Randsiedler) nachgewiesen. Im Norden des Gebietes befinden<br />
sich zwei Brutvorkommen im Umfeld der geplanten Maststandorte 23 und 24/4201;<br />
zwei weitere wurden östlich des Plangebietes registriert. Brutverdacht liegt ferner für<br />
den Bereich Esselt westlich des Gebietes vor. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet<br />
ist für dieses Vorkommen nicht erkennbar.<br />
Der Steinkauz ist eine charakteristische Art der Kulturlandschaft. Er nutzt traditionell<br />
Kopfbäume und alte Obstgehölze als Brutplätze. Daneben brütet er in Gebäuden<br />
(Scheunen, Ställe) und nimmt auch Nisthilfen an. Als Standvogel ist er ganzjährig auf<br />
einen reich strukturierten Lebensraum mit ausreichender Nahrungsgrundlage angewiesen.<br />
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)<br />
Der Steinschmätzer wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Beobachtungen<br />
liegen von Ackerflächen südlich der BAB 3, südlich Voshövel und südlich der Issel<br />
vor. Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich auf Freiflächen im gesamten<br />
Plangebiet auftreten.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 31<br />
Steinschmätzer besiedeln halboffene Landschaften mit steppenartigem Charakter auf<br />
Sandböden. Die trockenen Standorte müssen vegetationslose Stellen aufweisen. Als<br />
Bodenbrüter bauen sie ihre Nester in Spalten und Höhlungen am Boden. Sie sind als<br />
Durchzügler häufig auf Äckern und Brachflächen anzutreffen.<br />
Turmfalke (Falco tinnunculus)<br />
Im Süden und in der Nordhälfte wurden jeweils zwei Reviere des Turmfalken nachgewiesen.<br />
Ein Revier befindet sich im Bereich des NSG Aaper Vennekes. Die Lage des<br />
Brutplatzes ist nicht bekannt. Vermutlich brütete die Art im Untersuchungsjahr außerhalb<br />
des Untersuchungsgebietes. Ein weiteres Revier befand sich südlich der Obrighovener<br />
Straße. Der Bereich um die Höfe wird regelmäßig zur Jagd genutzt. Nach<br />
Aussagen eines Anwohners befand sich der Brutplatz am Tückingshof westlich des<br />
Gebietes. Brutverdacht besteht für den Bereich südöstlich Voshövel. Mehrere Beobachtungen<br />
Nahrung suchender Turmfalken liegen aus den landwirtschaftlichen<br />
Flächen östlich Marienthal vor. Es wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um<br />
Nahrungsgäste aus dem Brutbestand der Umgebung handelte.<br />
Der Turmfalke ist ein verbreiteter Greifvogel der Siedlungs(rand)bereiche. Er brütet<br />
häufig in Höhlungen und Nischen an Gebäuden, bezieht aber auch Nisthilfen und<br />
vorhandene Nester in Bäumen (z. B. Krähennester).<br />
Turteltaube (Streptopelia turtur)<br />
Es liegt ein Nachweis der Turteltaube vor. Brutverdacht besteht für den Steinberge-<br />
Wald östlich des Plangebietes.<br />
Turteltauben besiedeln bevorzugt halboffene Kulturlandschaften in wärmebegünstigten<br />
Lagen.<br />
Waldkauz (Strix aluco)<br />
Im Plangebiet und in der unmittelbaren Umgebung wurden zwölf Vorkommen des<br />
Waldkauzes festgestellt. Verbreitungsschwerpunkt ist der Steinberge-Wald mit benachbarten<br />
Feldgehölzen. Hier wurden insgesamt sechs Reviere nachgewiesen. Im Süden<br />
des Gebietes besteht Brutverdacht für den Wald nördlich der Umspannanlage und für<br />
das Umfeld des Feldgehölzes an der Straße Zum Isselhorst westlich des Plangebietes.<br />
Im Nordteil des Untersuchungsraumes besteht Brutverdacht für Gehölzbestände in<br />
Randbereichen des Plangebietes östlich der geplanten Maststandorte 18 und 21/4201<br />
sowie nördlich 25 und 28/4201.<br />
Der Waldkauz brütet in Baumhöhlen, selten auch in Gebäuden; ferner nimmt er<br />
Nisthilfen an. Die Jungvögel verlassen nach ca. einem Monat noch flugunfähig die<br />
Bruthöhle und bewegen sich kletternd und hüpfend im weiteren Umfeld umher. Der<br />
Waldkauz besiedelt sowohl Wälder als auch andere gehölzreiche Habitate wie Feldgehölze<br />
oder Parks.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 32<br />
Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix)<br />
Für das Feldgehölz südlich der BAB 3 westlich des geplanten Maststandortes 4, für<br />
den Steinberge-Wald östlich und südöstlich des geplanten Mastes 11/4201 sowie für<br />
den nördlichen Randbereich des Plangebietes (westlich des geplanten Mastes<br />
28/4201) liegt Brutverdacht vor.<br />
Der Waldlaubsänger ist eine typische Waldart. Er besiedelt das Innere älterer, geschlossener<br />
Laubwälder, die vorzugsweise eine geringe Deckung der Krautschicht und<br />
einen freien Stammraum aufweisen.<br />
Waldohreule (Asio otus)<br />
Ein Brutnachweis der Waldohreule erfolgte in Randbereichen des Plangebietes südöstlich<br />
Marienthal. Hier wurden am 30.06.2010 bettelnde Jungtiere registriert. Der Brutplatz<br />
wird im Feldgehölz nördlich des geplanten Mastes 17/4201 vermutet. Dort wurde<br />
an zwei Terminen revieranzeigendes Verhalten festgestellt. Brutverdacht besteht für<br />
den Gehölzbestand am Waldbach nördlich des Untersuchungsgebietes.<br />
Die Waldohreule siedelt im Gegensatz zum Waldkauz kaum im Inneren von Wäldern,<br />
sondern eher am Waldrand, in Feld- oder auch Kleingehölzen wie Baumreihen, aber<br />
auch innerhalb von Siedlungen. Sie bezieht alte Greifvogel-, Aaskrähenhorste oder<br />
andere große Nester und jagt bevorzugt in offenem Gelände.<br />
Waldschnepfe (Scolopax rusticola)<br />
Brutverdacht besteht für den Waldbereich südöstlich Esselt. Da allerdings nur eine<br />
Beobachtung einer in südwestliche Richtung fliegenden Waldschnepfe aus dem<br />
Bereich der Hochspannungsfreileitungstrasse vorliegt, sind Aussagen zur Ausdehnung<br />
des Revieres nicht möglich. Als Bruthabitat geeignete Lebensräume sind im gesamten<br />
Steinberge-Wald vorhanden.<br />
Die Waldschnepfe brütet vorzugsweise an Rändern nicht zu dichter Wälder mit gut<br />
strukturierter Strauch- und Krautschicht häufig auf feuchten Standorten. Die Jungen<br />
sind Nestflüchter und werden vom Weibchen meist aus der näheren Nestumgebung<br />
weggeführt. Die dämmerungs- und nachtaktive Art ist sehr heimlich und besitzt eine<br />
sehr geringe Fluchtdistanz. Sie zeigt ein ausgeprägtes Balzflugverhalten; dabei werden<br />
große Reviere genutzt.<br />
Wanderfalke (Falco peregrinus)<br />
Es liegt ein Nachweis des Wanderfalken aus dem Plangebiet vor. Am 07.04.2010<br />
wurde ein Tier beobachtet, das auf einem Strommast nördlich der Umspannanlage saß<br />
und anschließend in südliche Richtung flog. Es konnte nicht geklärt werden, ob es sich<br />
um ein umher streifendes Tier oder um ein Tier aus dem Brutbestand der weiteren<br />
Umgebung handelte. Da weitere Nachweise der Art fehlen, wird davon ausgegangen,<br />
dass das Gebiet nur sporadisch zur Nahrungssuche genutzt wird und keine nennenswerte<br />
Bedeutung für den Wanderfalken besitzt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 33<br />
Ursprünglich besiedelte der Wanderfalke in NRW die Felslandschaften der Mittelgebirge.<br />
Mittlerweile kommt der Wanderfalke in NRW vor allem in den Industrielandschaften<br />
entlang des Rheins und im Ruhrgebiet vor. Als typische Fels- und Nischenbrüter<br />
suchen die Wanderfalken Felswände und hohe Gebäude (z. B. Kirchen, Kühltürme,<br />
Schornsteine) zum Brüten auf. Ab Mitte März beginnt das Brutgeschäft, die Jungen<br />
werden im Juni flügge.<br />
Weißstorch (Ciconia ciconia)<br />
Der Weißstorch wurde im Untersuchungsgebiet ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen.<br />
Beobachtungen liegen aus dem Umfeld der Issel im Norden des Gebietes<br />
vor. Während des Durchzugs kann die Art auf landwirtschaftlichen Flächen und an<br />
Gewässern im gesamten Plangebiet auftreten.<br />
Der Weißstorch besiedelt vorzugsweise feuchte Flussniederungen und Auenlandschaften<br />
mit extensiv genutztem Grünland. Der Horst wird auf einzeln stehenden Masten,<br />
Hausdächern oder auch auf Bäumen angelegt und von reviertreuen Paaren mitunter<br />
über viele Jahre genutzt. Die vom Weißstorch aufgesuchten Nahrungshabitate liegen<br />
zum Teil mehrere Kilometer vom Nistplatz entfernt.<br />
Wespenbussard (Pernis apivorus)<br />
Brutverdacht liegt für den Raum um Voshövel vor. Am 30.06.2010 wurde östlich der<br />
Siedlung ein kreisendes Paar beobachtet. Da weitere Beobachtungen der Art fehlen,<br />
wird angenommen, dass sich der Horst außerhalb des Plangebietes befand und die Art<br />
das Gebiet nur sporadisch zur Nahrungssuche nutzt.<br />
Der Wespenbussard ist ein Langstreckenzieher, der bei uns zwischen April und September<br />
auftritt. Er besiedelt reich strukturierte Landschaften mit Altholzbeständen als<br />
Brutstandort. Nahrungshabitate können in einer Entfernung von bis zu 6 km vom Horst<br />
liegen.<br />
Wiesenpieper (Anthus pratensis)<br />
Der Wiesenpieper wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Einzelne<br />
Beobachtungen über das Gebiet hinweg fliegender Tiere liegen aus dem Süden und<br />
aus der Nordhälfte des Gebietes vor. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet war in<br />
keinem der Fälle erkennbar. Es kann zwar davon ausgegangen werden, dass der<br />
Wiesenpieper das Gebiet auf dem Durchzug vereinzelt auch zur Nahrungssuche nutzt,<br />
doch besitzt das Plangebiet vermutlich keine nennenswerte Bedeutung als Rasthabitat.<br />
Der Wiesenpieper ist eine typische Offenlandart, die nahezu ausschließlich im Grünland<br />
brütet. Wiesenpieper besiedeln offene, gehölzarme Landschaften. Sie benötigen<br />
feuchte Böden und deckungsreiche Gras- und Krautvegetation. Die Nester werden gut<br />
versteckt in der Krautschicht angelegt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 34<br />
4.2.3.2 Weitere regional gefährdete Arten und Arten der Vorwarnlisten<br />
Die Vorkommen sind in Karte 2.3 dargestellt.<br />
Bachstelze (Motacilla alba)<br />
Die Bachstelze kommt in landwirtschaftlich geprägten Bereichen im gesamten Untersuchungsgebiet<br />
verbreitet als Brutvogel vor. Insgesamt wurden 24 Reviere festgestellt.<br />
Die Brutplätze werden überwiegend an Hofgebäuden vermutet.<br />
Die Bachstelze wird durch das Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt. Brutplätze<br />
sind nicht direkt betroffen. An mehreren Maststandorten werden Teilflächen (potenzieller)<br />
Nahrungshabitate vorübergehend in Anspruch genommen. Während der Nahrungssuche<br />
kann die Art bei Bedarf auf umliegende Flächen ausweichen. Maßnahmen<br />
sind nicht erforderlich.<br />
Die Bachstelze ist ein Halbhöhlen- bzw. Nischenbrüter und nutzt ein breites Habitatspektrum<br />
– Voraussetzung für eine Ansiedlung sind Nistmöglichkeiten und Flächen mit<br />
spärlicher Vegetation. Die Neststandorte befinden sich an Gebäuden und anderen<br />
Bauwerken, aber auch in Bäumen (z. B. Halbhöhlen in Kopfbäumen), am Boden oder<br />
in Materialstapeln.<br />
Bluthänfling (Carduelis cannabina)<br />
Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden zwei Brutvorkommen des Bluthänflings<br />
nahe Voshövel festgestellt. Brutverdacht besteht für den Brinkmannshof. Ein Brutrevier<br />
befindet sich im südlichen Randbereich des Golfplatzes. Zwei weitere brutverdächtige<br />
Reviere wurden im südlichen Betrachtungsraum außerhalb des Plangebietes nachgewiesen.<br />
Der Bluthänfling wurde südlich Marienthal und nahe der Issel auch als Durchzügler<br />
beobachtet. Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen im gesamten Gebiet auftreten.<br />
Der Bluthänfling ist von dem Vorhaben nicht betroffen, da sich die Reviere nicht im<br />
unmittelbaren Umfeld der Masten befinden. Während des Durchzugs kann bei Bedarf<br />
auf umliegende Flächen ausgewichen werden.<br />
Eine halboffene Landschaft mit Hecken, Gebüschen oder Einzelbäumen dient dem<br />
Bluthänfling als Lebensraum. Hochstaudenfluren und Saumstrukturen bilden das<br />
Nahrungshabitat.<br />
Fitis (Phylloscopus trochilus)<br />
Der Fitis kommt in allen großflächig zusammenhängenden Waldgebieten des Untersuchungsgebietes<br />
als Brutvogel vor. Insgesamt wurden 29 Reviere festgestellt. Schwerpunkte<br />
liegen mit jeweils elf Revieren im Bereich der Wälder nördlich der Umspannanlage<br />
und im Steinberge-Wald.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 35<br />
Im Umfeld mehrerer Maststandorte ist mit einer Aufgabe von Revieren durch Lebensraumverlust<br />
oder aufgrund baubedingter Störungen zu rechnen. Geeignete Ausweichlebensräume<br />
sind in der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />
Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt im räumlichen Zusammenhang<br />
erhalten. Beeinträchtigungen während der Brutzeit können vermieden werden, wenn<br />
die Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation) außerhalb der Brutzeit erfolgt.<br />
Der Fitis besiedelt lichte aufgelockerte Waldbestände, Waldränder, Vorwaldstadien<br />
oder Gebüschbereiche mit einer flächendeckenden Krautschicht und einer gut ausgeprägten<br />
Strauchschicht. Er legt sein Nest direkt am Boden in dichter Vegetation an.<br />
Gelbspötter (Hippolais icterina)<br />
Ein Brutrevier und ein brutverdächtiges Vorkommen des Gelbspötters wurden in<br />
Randbereichen des Golfplatzes südöstlich Voshövel festgestellt.<br />
Der Gelbspötter wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. Bruthabitate<br />
sind nicht direkt betroffen. Das Revier südlich Voshövel befindet sich wenig nördlich<br />
des geplanten Mastes 14/4201. Das Bruthabitat bietet hier einen ausreichenden<br />
Schutz. Zudem sind die Tiere an Fahrzeugbetrieb des stark befahrenen Postwegs<br />
gewöhnt.<br />
Der Gelbspötter besiedelt reich strukturierte Waldlandschaften aber auch gebüschreiche<br />
halboffene Landschaften.<br />
Gimpel (Pyrrhula pyrrhula)<br />
Brutvorkommen des Gimpels wurden vereinzelt in gehölzreichen Abschnitten des<br />
Plangebietes nachgewiesen. Jeweils drei teils brutverdächtige Reviere befinden sich in<br />
den Gehölzbeständen nördlich der Umspannanlage und im Steinberge-Wald. Zwei<br />
Vorkommen befinden sich im Umfeld des Golfplatzes bei Voshövel. Brutverdacht<br />
besteht weiterhin für ein Gebüsch am Rehbach nordöstlich des geplanten Mastes 21<br />
und für den Gehölzbestand an der Issel nördlich des geplanten Mastes 25.<br />
Im Umfeld der Maststandorte 1105/2444, 102/2444 und 15/4201 ist mit einer Aufgabe<br />
von Revieren durch Lebensraumverlust oder aufgrund baubedingter Störungen zu<br />
rechnen. Geeignete Ausweichlebensräume sind in der unmittelbaren Umgebung in<br />
ausreichendem Umfang vorhanden. Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt<br />
im räumlichen Zusammenhang erhalten. Beeinträchtigungen während der Brutzeit<br />
können vermieden werden, wenn die Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation)<br />
außerhalb der Brutzeit erfolgt.<br />
Der Gimpel besiedelt bevorzugt Nadel- und Mischwälder und nutzt hier vor allem<br />
Bestandsränder zu Lichtungen, Kahlschlägen und weiteren offeneren Strukturen<br />
innerhalb der Wälder als Bruthabitat. Typische Lebensräume in Siedlungsbereichen<br />
stellen nadelholz- und gebüschreiche Parks, Gärten und Friedhöfe dar. Das Nest wird<br />
meist in Nadelbäumen, aber auch in Gebüschen angelegt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 36<br />
Goldammer (Emberiza citrinella)<br />
Die Goldammer wurde in Halboffenlandbereichen (v. a. durch Gehölze strukturierte<br />
landwirtschaftlich genutzte Bereiche) im gesamten Gebiet als Brutvogel nachgewiesen.<br />
Insgesamt wurden 23 Reviere festgestellt. Die Goldammer wurde im Bereich der<br />
Hochspannungsfreileitungstrasse südlich Esselt auch als Durchzügler registriert.<br />
Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich überall im Gebiet auftreten.<br />
Im Umfeld mehrerer Maststandorte ist mit einer Aufgabe von Revieren durch Lebensraumverlust<br />
oder aufgrund baubedingter Störungen zu rechnen. Geeignete Ausweichlebensräume<br />
sind in der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />
Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt im räumlichen Zusammenhang<br />
erhalten. Beeinträchtigungen während der Brutzeit können vermieden werden, wenn<br />
die Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation) außerhalb der Brutzeit erfolgt.<br />
Die Goldammer besiedelt als Charakterart der halboffenen Agrarlandschaft bevorzugt<br />
landwirtschaftliche Flächen und Brachen mit Baumreihen, Hecken oder ähnlichen<br />
Strukturen, die als Singwarten und Brutplatz genutzt werden. Daneben besiedelt sie<br />
auch Waldränder und -lichtungen.<br />
Haussperling (Passer domesticus)<br />
Der Haussperling kommt in landwirtschaftlich geprägten Bereichen im gesamten<br />
Untersuchungsgebiet verbreitet als Brutvogel vor. Insgesamt wurden 27 Vorkommen<br />
festgestellt. Die Brutplätze befinden sich in der Regel an Hofgebäuden. Da die Art in<br />
der Regel kolonieartig brütet, symbolisieren die in Karte 2.3 dargestellten Vorkommen<br />
unter Umständen mehrere Brutpaare.<br />
Der Haussperling wird durch das Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt. Brutplätze<br />
sind nicht direkt betroffen. An mehreren Maststandorten werden Teilflächen (potenzieller)<br />
Nahrungshabitate vorübergehend in Anspruch genommen. Während der<br />
Nahrungssuche kann die Art bei Bedarf auf umliegende Flächen ausweichen. Maßnahmen<br />
sind nicht erforderlich.<br />
Als Kulturfolger tritt der Haussperling gehäuft in landwirtschaftlich geprägten Siedlungen<br />
sowie in stärker verstädterten Bereichen auf, sofern sich dort geeignete Brutplätze<br />
finden (Höhlen, Nischen z. B. an Dächern). Die Art fehlt in den Wäldern, strukturarmen<br />
Siedlungen und landwirtschaftlichen Flächen, in denen geeignete Nistmöglichkeiten<br />
fehlen.<br />
Klappergrasmücke (Sylvia curruca)<br />
Es liegt lediglich ein Nachweis der Klappergrasmücke vor. Brutverdacht besteht für den<br />
Hof östlich des geplanten Mastes 21.<br />
Die Klappergrasmücke ist von dem Vorhaben nicht betroffen, da sich das Revier nicht<br />
im unmittelbaren Umfeld der Masten befindet.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 37<br />
Die Klappergrasmücke bevorzugt dichte, reich gegliederte Gebüschstrukturen wie<br />
beispielsweise Hecken oder junge Aufforstungen. Dabei kommt sie auch in Siedlungsrandbereichen<br />
vor, meidet dagegen geschlossene Wälder.<br />
Star (Sturnus vulgaris)<br />
Der Star wurde mit insgesamt 14 Brutvorkommen überwiegend in landwirtschaftlichen<br />
Bereichen im Südteil des Untersuchungsgebietes, im Raum östlich Voshövel und<br />
östlich Marienthal und im Norden des Gebietes nachgewiesen. Da die Art häufig<br />
kolonieartig brütet, symbolisieren die in Karte 2.3 dargestellten Vorkommen unter<br />
Umständen mehrere Brutpaare. Während der Nahrungssuche und auf dem Durchzug<br />
kann die Art grundsätzlich im gesamten Plangebiet auftreten.<br />
Im Umfeld des Mastes 98/2444 ist mit einer Aufgabe eines Revieres und im Bereich<br />
des Mastes 15/4201 mit der Aufgabe von 2-3 Revieren durch Lebensraumverlust oder<br />
aufgrund baubedingter Störungen zu rechnen. Geeignete Ausweichlebensräume sind<br />
in der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden. Die ökologische<br />
Funktion der Lebensräume bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten. Beeinträchtigungen<br />
während der Brutzeit können vermieden werden, wenn die Baufeldräumung<br />
(Entfernung der Vegetation) außerhalb der Brutzeit erfolgt.<br />
Stare besiedeln vor allem Randlagen von Wäldern und Forsten. In der Kulturlandschaft<br />
werden Streuobstwiesen, Feldgehölze und Alleen genutzt. Die Nester werden in<br />
Höhlen alter oder toter Bäume angelegt, sowie in Nistkästen, Mauerspalten oder unter<br />
Dachziegeln.<br />
Teichhuhn (Gallinula chloropus)<br />
Entlang der Issel im Bereich der westlichen Gebietsgrenze wurden drei teils brutverdächtige<br />
Reviere des Teichhuhns festgestellt.<br />
Dar Teichhuhn ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Der Lebensraum der Art wird<br />
nicht beeinträchtigt.<br />
Das Teichhuhn besiedelt bevorzugt strukturreiche Verlandungszonen und Uferbereiche<br />
stehender und langsam fließender Gewässer. Paare verhalten sich streng territorial,<br />
die Jungvögel verlassen zumeist schon kurz nach dem Flüggewerden die Gewässer.<br />
Zum natürlichen Nahrungsspektrum von Teichhühnern gehört sowohl pflanzliche als<br />
auch tierische Nahrung, die sowohl im Gewässer als auch an Land gesucht wird. Die<br />
Nester werden meist am oder über dem Wasser in dichter Vegetation wie Röhricht oder<br />
Gebüschen, zuweilen jedoch auch freistehend angelegt.<br />
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)<br />
Es wurden sechs brutverdächtige Vorkommen der Wiesenschafstelze nachgewiesen.<br />
Der Schwerpunkt der Verbreitung innerhalb des Gebietes befindet sich zwischen der<br />
Schermbecker Landstraße und Feldkampshof im Süden des Gebietes. Hier wurden<br />
drei Vorkommen festgestellt. Brutverdacht besteht für den Bereich nahe der Gebiets-<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 38<br />
grenze südlich der BAB 3. Zwei Vorkommen wurden im Norden des Gebietes östlich<br />
des geplanten Mastes 23 und südlich des Mastes 24 registriert.<br />
Im Umfeld der Masten 23 und 24/4201 kann es zur Aufgabe jeweils eines Revieres<br />
durch Lebensraumverlust oder aufgrund baubedingter Störungen kommen. Geeignete<br />
Ausweichlebensräume sind in der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang<br />
vorhanden. Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt im räumlichen Zusammenhang<br />
erhalten. Beeinträchtigungen während der Brutzeit können vermieden<br />
werden, wenn die Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation und Abschieben des<br />
Oberbodens) außerhalb der Brutzeit erfolgt.<br />
Die Wiesenschafstelze ist eine Offenlandart, die ausgedehnte landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen besiedelt. Das Nest wird am Boden in dichter Vegetation errichtet.<br />
Die Art bevorzugt extensiv genutztes Grünland, nutzt aber auch Ackerschläge zur Brut.<br />
Dort ist der Bruterfolg aufgrund der intensiven Nutzung allerdings in der Regel geringer.<br />
4.2.3.3 Weitere europäische Vogelarten<br />
Alle weiteren im Plangebiet nachgewiesenen, nicht gefährdeten Vogelarten<br />
(s. Tabelle 8 in Anhang 1) sind weit verbreitet, allgemein häufig und ungefährdet. Ihre<br />
Populationen befinden sich sowohl auf lokaler als auch auf biogeografischer Ebene in<br />
einem günstigen Erhaltungszustand, so dass Beeinträchtigungen auf Populationsebene<br />
auszuschließen sind. Individuelle Verluste während der Baustellenphase ("Tötungsverbot"<br />
nach § 44 (1), Nr. 1 BNatSchG), Zerstörung von Nestern (§ 44 (1), Nr. 3 BNat-<br />
SchG) sowie Störungen während der Fortpflanzungszeit (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
können vermieden werden, wenn die Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation und<br />
Abschieben des Oberbodens) außerhalb der Brutzeit (Mitte März bis August) durchgeführt<br />
wird.<br />
4.2.3.4 Mögliche Beeinträchtigungen für Durchzügler und Rastvögel<br />
Konkrete Daten zu Vorkommen von Rastvögeln oder Durchzüglern im Plangebiet<br />
liegen der Biologischen Station im Kreis Wesel nicht vor. Zwar ist bekannt, dass die<br />
bestehende Hochspannungsfreileitung (Bl. 2304) und damit auch die geplante Bl. 4201<br />
in ost-westliche Richtung von Wildgänsen, v. a. arktischen Überwinterern, gequert wird,<br />
unklar ist jedoch, wo dies schwerpunktmäßig stattfindet (mündl. Mittlg. durch Herrn<br />
MOOIJ, Biologische Station im Kreis Wesel). Weiterhin ist nicht bekannt, ob die Querung<br />
überhaupt im Kreis Wesel erfolgt.<br />
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden keine gezielten Erhebungen zu<br />
Durchzüglern bzw. Wintergästen durchgeführt. Es erfolgten wenige Beobachtungen<br />
rastender oder ziehender Vögel. Der Schwerpunkt der Nachweise befand sich in den<br />
großflächig zusammenhängenden Ackerflächen im Norden des Plangebietes. Einzelne<br />
Registrierungen liegen jedoch auch aus den übrigen Gebietsteilen vor. In der Regel<br />
handelte es sich dabei um Einzeltiere oder kleinere Trupps, die Flächen im Gebiet zur<br />
Rast bzw. Nahrungssuche nutzten oder über das Gebiet hinweg flogen. Da die beobachteten<br />
Überflüge meist in geringer Höhe erfolgten, wird es sich dabei um Tiere<br />
gehandelt haben, die Flächen in der näheren Umgebung aufgesucht haben. Solche<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 39<br />
Nachweise lagen von Bluthänfling, Feldlerche, Goldammer, Kiebitz, Kuckuck, Kornweihe,<br />
Star, Steinschmätzer und Wiesenpieper vor. Da insgesamt nur wenige Registrierungen<br />
dieser Arten erfolgten und es sich jeweils um geringe Individuenzahlen handelte,<br />
ist davon auszugehen, dass das Plangebiet für diese Arten keine besondere<br />
Bedeutung als Rastgebiet besitzt. Als Rastflächen geeignete Bereiche finden sich<br />
überall in der unmittelbaren und weiteren Umgebung in vergleichbarer Qualität.<br />
Nennenswerte Rastbestände wurden am 13.10.2010 im Umfeld der Issel beobachtet.<br />
Dort wurden abends ca. 300-400 Graugänse, etwa 50 Kanadagänse und zwei Silberreiher<br />
gezählt. Zahlreiche Gänsetrupps flogen einen Acker an der Issel westlich des<br />
geplanten Mastes 24/4201 aus unterschiedlichen Richtungen an, wobei auch die<br />
bestehende Bl. 2304 gequert wurde. Der überwiegende Teil der Tiere kam aus westlicher<br />
Richtung. Nach Aussage von Anwohnern wurden dort wenige Tage zuvor fünf<br />
rastende Weißstörche beobachtet, die aus östlicher Richtung kamen. Nach Aussagen<br />
eines Landwirts wird dieser Bereich erst seit kurzem von Gänsen in nennenswerter<br />
Individuenzahl zur Rast genutzt. Demnach konnten hier bis etwa Winter 2007/2008 nur<br />
kleinere Trupps in unregelmäßigen Abständen beobachtet werden. Seitdem hätte sich<br />
die Zahl der sich hier sammelnden Tiere deutlich erhöht. Zudem würden die Flächen<br />
nun regelmäßig genutzt. Auch wird die eigene Beobachtung bestätigt, dass sich der<br />
Bestand aus Trupps zusammensetzt, die abends aus verschiedenen Richtungen<br />
kommen. Vermutlich handelt es sich hier um einen Schlafplatz, der von Tieren genutzt<br />
wird, die verschiedene Flächen in der weiteren Umgebung zur Nahrungssuche nutzen.<br />
Während das Kollisionsrisiko für Vögel, die auf dem eigentlichen Zug Freileitungstrassen<br />
in großen Höhen überqueren, zu vernachlässigen ist, kommt es gerade beim<br />
niedrigen Anflug von Rastflächen bzw. beim Wechsel zwischen verschiedenen Rast-<br />
oder Nahrungsflächen, die sich in der Umgebung von Leitungstrassen befinden,<br />
verstärkt zu Kollisionen.<br />
Es werden wenigstens Teile der Freiflächen im Norden des Gebietes zur Rast genutzt.<br />
Da keine systematischen Erhebungen zum Rastvogelbestand erfolgten, konnten keine<br />
Aussagen zur möglichen Funktion der übrigen Freiflächen als Rasthabitat getroffen<br />
werden. Ohne vertiefende Untersuchungen zum Wintervogelbestand durchzuführen,<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die übrigen Freiflächen des Untersuchungsgebietes<br />
zur Rast genutzt werden. Auch wenn von einer hohen Vorbelastung<br />
durch die bestehende Hochspannungsfreileitung ausgegangen wird, kann das Vorhaben<br />
zu einem erhöhten Kollisionsrisiko führen, da die Seile der geplanten Leitung in<br />
größerer Höhe verlaufen als die bestehenden. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass hiervon auch planungsrelevante Arten (v. a. arktische Wildgänse) betroffen sind,<br />
die im Rahmen der vorliegenden Untersuchungen nicht nachgewiesen wurden. Eine<br />
Beeinträchtigung durch eine potenzielle Vergrämung wird als sehr gering eingeschätzt,<br />
da geeignete Ausweichflächen in ausreichendem Umfang vorhanden sind, auf die bei<br />
Bedarf ausgewichen werden kann.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 40<br />
4.3 Reptilien<br />
4.3.1 Methodik<br />
Aufgrund der naturräumlichen Ausstattung sind im Plangebiet auf Sandböden stellenweise<br />
Heidefragmente sowie sandig-magere Raine, Böschungen und Feldwege<br />
vorhanden. Sie stellen geeignete Lebensraumstrukturen für verschiedene Reptilienarten,<br />
u. a. die planungsrelevanten Arten Zauneidechse und Schlingnatter dar. Für die<br />
betroffenen MTB 4206 und 4306 sind Vorkommen beider Arten bekannt<br />
(LANUV 2010a). Daher wurde eine auf diese planungsrelevanten Arten fokussierte<br />
Reptilienerfassung durchgeführt.<br />
Im Rahmen der ersten Geländebegehungen erfolgte zunächst eine flächendeckende<br />
Überprüfung des Plangebietes auf potenzielle Reptilienhabitate. Habitatstrukturen<br />
(z. B. Sonn- und Ruheplätze, potenzielle Eiablageplätze für Zauneidechsen), die für<br />
Zauneidechsen und Schlingnattern geeignet erschienen, wurden als Probeflächen<br />
behandelt und im Laufe der weiteren Untersuchungen intensiv untersucht. Hierbei<br />
wurden alle Reptilienvorkommen - nicht nur Nachweise der planungsrelevanten Arten -<br />
erfasst.<br />
Aus dem Südteil des Plangebietes (Moor-Heidekomplex im Bereich des NSG Aaper<br />
Vennekes zwischen Umspannanlage und Bahndamm) sind Vorkommen der Zauneidechse<br />
bekannt. Aktuelle und umfangreiche Daten lagen aus einer 2007 und 2008<br />
durchgeführten Untersuchung vor (mündl. Mittl. durch Herrn ALFERMANN und durch<br />
Herrn SCHNITZLER, Biologische Station im Kreis Wesel). Eine vertiefende Bestandserfassung<br />
war daher für diesen Bereich nicht erforderlich, da nicht mit relevanten<br />
neuen Erkenntnissen zu rechnen war. In diesem Trassenabschnitt wurde eine Suche<br />
nach essenziellen Lebensraumstrukturen (v. a. potenzielle Eiablageplätze der Zauneidechse,<br />
potenzielle Winterquartiere) durchgeführt, wobei neben den eigentlichen<br />
Eingriffsflächen (Baustelleneinrichtungsflächen) auch das Umfeld betrachtet wurde, um<br />
Aussagen zur Erheblichkeit des Eingriffs bzw. zum Vorhandensein von Ausweichhabitaten<br />
treffen und ggf. entsprechende Planungshinweise ableiten zu können.<br />
Darüber hinaus wurde bei allen Geländebegehungen im gesamten Plangebiet auch<br />
außerhalb der Probeflächen auf Reptilien geachtet.<br />
4.3.2 Ergebnis<br />
Es wurden 3 Reptilienarten nachgewiesen. Von diesen ist die Zauneidechse streng<br />
geschützt. Hinweise auf Vorkommen der Schlingnatter liegen nicht vor.<br />
Es wurden zwölf Probeflächen im Bereich der geplanten Bl. 4201 abgegrenzt. Über<br />
den Moor-Heide-Komplex nördlich der Umspannanlage hinaus wurden im Bereich der<br />
Bl. 2444 keine als Reptilienprobeflächen geeigneten Bereiche gefunden.<br />
Eine Beschreibung der Biotopausstattung und Lage der Probeflächen sowie Angaben<br />
zum Verlauf der Untersuchungen und zum nachgewiesenen Artenspektrum sind<br />
Tabelle 4 zu entnehmen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 41<br />
Tabelle 4 Reptilienprobeflächen<br />
Nummer Lage Beschreibung Habitat- bzw. Biotopstruktur; Lebensraumpotenzial Exposition Reptiliennachweise<br />
PR 1 westlich Mast Waldrand; Grabenböschung mit offenem Boden; magergrünlandartiger Saum<br />
4/4201 mittleres Potenzial: verinselt, Umfeld intensiv genutzt<br />
PR 2 Schutzstreifen Waldrand im Schutzstreifen der Bl. 2304; magergrünlandartiger Saum<br />
südlich Mast hohes Potenzial: strukturreich, gute räumliche Vernetzung, jedoch nur wenige<br />
10/4201 vegetationsarme/-freie Stellen<br />
süd; ost Waldeidechse<br />
südost;<br />
nordwest<br />
Waldeidechse,<br />
Zauneidechse;<br />
Blindschleiche<br />
außerhalb<br />
kein Nachweis<br />
PR 3 südlich Mast Heidefragment im Wald mit Pfeifengras und Besenheide<br />
alle Rich-<br />
9/4201 geringes-mittleres Potenzial: sehr geringe Flächengröße<br />
tungen<br />
PR 4 östlich Mast Sandwege mit offenem Boden; Weihnachtsbaumkultur mit Pfeifengras- und Be- alle Rich- Blindschleiche,<br />
10/4201 senheidebestand; im Schutzstreifen der Bl. 2304<br />
tungen Waldeidechse,<br />
sehr hohes Potenzial: strukturreich, gute räumliche Vernetzung, viele vegetationsarme/-freie<br />
Sandflächen<br />
Zauneidechse<br />
PR 5 nördlich Mast Waldrand; feuchtgrünland- und magergrünlandartige Säume<br />
süd; ost Waldeidechse<br />
10/4201 geringes-mittleres Potenzial: kaum vegetationsarme/-freie Stellen<br />
PR 6 zwischen Waldrand im Schutzstreifen der Bl. 2304; feuchtgrünland- und fettgrünlandartige südost kein Nachweis<br />
Masten 11 und Säume<br />
12/4201 geringes Potenzial: Saum sehr schmal, kaum vegetationsarme/-freie Stellen,<br />
angrenzende Grünlandfläche beweidet<br />
weitere Begehungen nach einer Kontrolle eingestellt<br />
PR 7 nordöstlich ehemalige Abgrabung im Schutzstreifen der Bl. 2304 mit Gehölzjungwuchs; keine Zauneidechse<br />
Mast 12/4201 Heidefragment mit viel Heidelbeere; etwas Besenheide; Pfeifengras; sandige<br />
Böschungen mit vegetationsfreien Bereichen<br />
hohes-sehr hohes Potenzial: strukturreich, gute räumliche Vernetzung, viele<br />
vegetationsarme/-freie Sandflächen; jedoch Beeinträchtigung durch zu starke<br />
Verbuschung<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 42<br />
Nummer Lage Beschreibung Habitat- bzw. Biotopstruktur; Lebensraumpotenzial Exposition Reptiliennachweise<br />
PR 8 östlich Mast Waldrand im Schutzstreifen der Bl. 2304; Adlerfarnbestand; Kleingehölze südost; Waldeidechse<br />
15/4201 mittleres Potenzial: geringe Flächengröße; zu dichter Bewuchs<br />
nordwest<br />
PR 9 östlich Mast Waldrand; magergrünlandartiger Saum<br />
nord; west; kein Nachweis<br />
16/4201 mittleres Potenzial: kaum vegetationsarme/-freie Stellen<br />
ost<br />
PR 10 südöstlich Waldrand; Grabenböschung; magergrünlandartiger Saum<br />
ost kein Nachweis<br />
Mast 22/4201 geringes Potenzial: hoher Beschattungsgrad, kaum vegetationsarme/-freie Stellen,<br />
weitere Begehungen nach einer Kontrolle eingestellt<br />
PR 11 südöstlich Waldrand; Grabenböschung; magergrünlandartiger Saum<br />
südwest Waldeidechse<br />
Mast 22/4201 mittleres Potenzial: geringe Flächengröße, kaum vegetationsarme/-freie Stellen<br />
PR 12 nördlich Mast Magergrünlandbrache; Adlerfarnbestände; Saumstrukturen; Kleingehölze; Acker alle Rich- Blindschleiche,<br />
25/4201 hohes Potenzial: sehr strukturreich, zahlreiche vegetationsarme/-freie Stellen,<br />
mäßig gute räumliche Vernetzung<br />
tungen Waldeidechse<br />
PR LPZ zwischen Moor-Heide-Komplex im Schutzstreifen mehrerer Hochspannungsfreileitungen; alle Rich- Waldeidechse<br />
Masten 102 Kleingehölze; Gehölzjungwuchs; zahlreiche vegetationslose sandige Stellen tungen (eigene Nachweise);<br />
und 106/2444 sehr hohes Potenzial: sehr hoher Strukturreichtum, sehr hohes Angebot potenziel-<br />
Zauneidechse<br />
ler Eiablageplätze für Zauneidechsen, hohe Beeinträchtigung im Nordteil durch<br />
Erholungssuchende mit Hunden, mittlere-hohe Beeinträchtigung im Südteil durch<br />
Verbuschung<br />
keine gezielte Reptilienerfassung; Suchraum zur Einschätzung des Lebensraumpotenzials<br />
für die Zauneidechse<br />
(Fremddaten)<br />
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Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 43<br />
Im folgenden werden die Vorkommen aller nachgewiesenen Arten beschrieben.<br />
Angaben zur Gefährdung, Einträge in Schutzrichtlinien etc. sind der Gesamtartenliste<br />
(Tabelle 8) in Anhang 1 zu entnehmen. Die Vorkommen und die Probeflächen sind in<br />
Karte 3 dargestellt.<br />
Blindschleiche (Anguis fragilis)<br />
Aus dem Untersuchungsgebiet liegen vier Nachweise vor. Davon stammen drei aus<br />
dem Steinberge-Wald. Ein Tier wurde im Bereich des Schutzstreifens der Bl. 2304<br />
nahe des geplanten Mastes 10/4201 in Probefläche PR 4, zwei tote Tiere wurden an<br />
der Alten Raesfelder Straße gefunden. Ein trächtiges Weibchen wurde in der Probefläche<br />
PR 12 nördlich des geplanten Mastes 25/4201 nachgewiesen. Bei zwei der vier<br />
Nachweise handelte es sich um Zufallsfunde. Es wird davon ausgegangen, dass die<br />
Art im Gebiet wesentlich häufiger ist als die wenigen Nachweise vermuten lassen.<br />
Vermutlich ist sie im gesamten Plangebiet verbreitet und fehlt lediglich in den großflächig<br />
intensiver genutzten, gehölzarmen bzw. -freien Landschaftsteilen.<br />
Die Blindschleiche wird durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt,<br />
da nur kleine Teilflächen des Lebensraumes betroffen sind. Entsprechend sind keine<br />
Maßnahmen erforderlich. Maßnahmen zur Minderung der Beeinträchtigungen von<br />
Zauneidechsenvorkommen (s. u.) kommen jedoch auch dieser Art zugute.<br />
Die Blindschleiche besiedelt vorzugsweise Saumstrukturen wie Weg- und Waldränder,<br />
Windwurfflächen oder Böschungen, wird aber auch in Gärten gefunden. In allen Fällen<br />
muss sie aber sowohl offenere Plätze zum Sonnen als auch Versteckmöglichkeiten in<br />
direkter Nachbarschaft vorfinden. Die Blindschleiche ist ovovivipar (bringt im Leib<br />
geschlüpfte Junge zur Welt). Entsprechend ist sie nicht auf besondere Substrate zur<br />
Eiablage angewiesen. Mit dieser Fortpflanzungsweise hängen auch ihre geringen<br />
Ansprüche an die Umgebungstemperatur zusammen.<br />
Waldeidechse (Zootoca vivipara (Lacerta v.))<br />
Die Waldeidechse wurde verbreitet in gehölzreichen Abschnitten des Plangebietes<br />
gefunden. Nachweise erfolgten dabei sowohl innerhalb (PR 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12) als<br />
auch außerhalb der Probeflächen. Die wichtigsten Lebensräume innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
stellen die Waldrandstrukturen entlang des Schutzstreifens der Bl.<br />
2304 im Steinberge-Wald (insbesondere Probefläche PR 2) und das Umfeld der<br />
Probefläche PR 12 nördlich des geplanten Mastes 25/4201 dar. Dort wurden jeweils<br />
mehrere Tiere gefunden. Zufallsfunde liegen aus dem Süden des Plangebietes vor<br />
(Fläche LPZ). Zwischen dem Umspannwerk und dem Bahndamm wurde die Waldeidechse<br />
an vier Stellen nachgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass die Art im<br />
gesamten Umfeld weit verbreitet ist und lediglich in den großflächig intensiver genutzten,<br />
gehölzarmen bzw. -freien Landschaftsteilen fehlt.<br />
Die Waldeidechse wird durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt,<br />
da nur kleine Teilflächen des Lebensraumes betroffen sind. Entsprechend sind keine<br />
Maßnahmen erforderlich. Maßnahmen zur Minderung der Beeinträchtigungen von<br />
Zauneidechsenvorkommen (s. u.) kommen jedoch auch der Waldeidechse zugute.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 44<br />
Die Waldeidechse besitzt ähnliche Ansprüche wie die Blindschleiche und bevorzugt<br />
deckungsreiche Habitate. Sie wird v. a. an Waldrändern, Ufern von stehenden Gewässern,<br />
in Moor-, Heidegebieten und (sumpfigem) Grasland gefunden, nutzt aber auch<br />
trockene Plätze, sofern schattige Versteckmöglichkeiten in der Nähe sind. Sie ist wie<br />
die Blindschleiche ovovivipar.<br />
Zauneidechse (Lacerta agilis)<br />
Zauneidechsenvorkommen innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich<br />
ausnahmslos im Bereich der Schutzstreifen bestehender Freileitungstrassen. Im<br />
Rahmen der eigenen Erhebungen wurden Zauneidechsen im Steinberge-Wald im<br />
Bereich des Schutzstreifens der Bl. 2304 im Zentrum des Gebietes nachgewiesen.<br />
Weitere Vorkommen befinden sich im Süden des Gebietes nördlich der Umspannanlage<br />
im Verlauf der Bl. 2444 und Bl. 4569.<br />
Lebensräume im Bereich der Bl. 2304<br />
Der Verbreitungsschwerpunkt innerhalb des Untersuchungsraumes der geplanten<br />
Bl. 4201 befindet sich im Bereich der Probefläche PR 4 unmittelbar östlich des geplanten<br />
Maststandortes 10/4201 am Hohen Weg. Im Randbereich des sandigen Weges,<br />
der etwa auf Höhe des geplanten Mastes 10 vom Hohen Weg in östliche Richtung<br />
führt, konnte die Art an drei Begehungsterminen festgestellt werden. Neben diesem<br />
Habitat gehören noch die südlich an diesen Wegabschnitt angrenzende, teils mit<br />
Besenheide (Calluna vulgaris), teils mit jungen Fichten bestandene Fläche sowie<br />
Randbereiche des ebenfalls sandigen Hohen Weges zum Lebensraumkomplex, der<br />
sich über die gesamte Breite des Schutzstreifens erstreckt. Dieser Bereich besitzt für<br />
Zauneidechsen eine besondere Bedeutung, da hier sandige Böden anstehen und im<br />
Vergleich zur weiteren Umgebung großflächig vegetationsarme und -freie Stellen<br />
vorhanden sind, die ideale Eiablageplätze darstellen. Zwar sind im weiten Umfeld<br />
sandige Böden vorhanden, doch weisen diese in der Regel eine zu dichte Vegetationsdecke<br />
auf, um ausreichend Sonn- und v. a. Eiablageplätze zu bieten. Großflächig<br />
zusammenhängende Wald- bzw. Forstflächen fallen aufgrund zu starker Beschattung<br />
als potenzielle Lebensräume völlig aus. Es wird davon ausgegangen, dass von dem<br />
beschriebenen Habitat eine Ausbreitung der Art erfolgt und ein funktionaler Zusammenhang<br />
mit den beiden übrigen Vorkommen im Umfeld des Steinberge-Waldes<br />
besteht.<br />
Die Zauneidechse nutzt auch einen westlich des zuvor beschriebenen Vorkommens<br />
gelegenen Abschnitt des Waldrandes im Bereich des Schutzstreifens der Bl. 4201<br />
(Probefläche PR 2). Im Umfeld des geplanten Mastes 9 wurde am 26.04.2010 ein<br />
subadultes und am 27.07.2010 ein ausgewachsenes Tier gefunden. Diese Nachweise<br />
liegen in einer Entfernung von 400-600 m vom Habitat nahe des Maststandortes 10.<br />
Der Waldrand weist ein ausreichendes Angebot an Sonn- und Versteckplätzen auf.<br />
Aufgrund der dichten Vegetationsdecke sind offene Bodenstellen jedoch kaum vorhanden.<br />
Ob dieses Habitat dauerhaft besiedelt wird oder ausschließlich als Ausbreitungsachse<br />
dient, konnte im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht abschließend<br />
geklärt werden. Da jedoch auch hier wenigstens im Bereich der Wege, die von der<br />
Alten Raesfelder Straße zur Leitungstrasse führen, kleinflächig als Eiablageplätze<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 45<br />
geeignete Strukturen vorhanden sind, wird davon ausgegangen, dass sich die Art hier<br />
auch fortpflanzen kann. Da der Waldrand auf gesamter Länge zwischen Esseltweg und<br />
Hohem Weg ähnlich strukturiert ist, wird weiterhin angenommen, dass der gesamte<br />
Waldrand wenigstens zeitweise als Lebensraum dient.<br />
Ein weiteres Vorkommen befindet sich in Probefläche PR 7 östlich des geplanten<br />
Mastes 12/4201 etwa 700 m nordöstlich des Habitats nahe Mast 10. Bei dem Lebensraum<br />
handelt es sich um eine ehemalige Abgrabung, die sich unmittelbar östlich an<br />
den geplanten Maststandort anschließt, sowie mehrere parallel zueinander verlaufende<br />
flache, graben- bzw. wallartige Strukturen entlang der östlichen Grenze des Schutzstreifens<br />
der Bl. 2304, die sich bis zur nördlich gelegenen Straße erstrecken. Auf<br />
Teilflächen sind Heidefragmente (degenerierte Calluna-Heide) vorhanden, die z. T. von<br />
Heidelbeerbeständen (Vaccinium myrtillus) dominiert werden. Das Habitat ist als<br />
Lebensraum für die Zauneidechse durch dichten Gehölzaufwuchs auf der gesamten<br />
Fläche stark beeinträchtigt. Die Fläche besitzt jedoch auch im aktuellen Zustand noch<br />
einen besonderen Wert für die Art, da hier großflächig offene Bodenstellen vorhanden<br />
sind und sich dort - insbesondere im Bereich der ca. 1-2 m hohen Böschungen der<br />
Abgrabung - zahlreiche potenzielle Eiablageplätze finden. Solche Strukturen sind<br />
daneben auch im Bereich der flachen Wälle vorhanden. Innerhalb der ehemaligen<br />
Abgrabung wurde Ende April 2010 ein Weibchen gefunden. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass es sich bei diesem Habitat um den Lebensraum einer kleinen Population<br />
handelt. Ein Vorkommen der Zauneidechse war hier bereits bekannt. Der Bereich der<br />
ehemaligen Abgrabung ist im Biotopkataster der LANUV aufgeführt (BK-4206-037,<br />
LANUV 2010b). Darin wird bereits auf eine Gefährdung bzw. auf eine vorhandene<br />
Schädigung durch unerwünschte Sukzession (Verbuschung) hingewiesen.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass zwischen den drei beschriebenen Vorkommen<br />
wenigstens sporadisch Genaustausch stattfindet. Da die beiden südlich gelegenen<br />
Vorkommen um die geplanten Masten 9 und 10/4201 in wesentlich geringerer Distanz<br />
zueinander liegen und zwischen beiden durchgehend Habitatstrukturen vorhanden<br />
sind, die potenzielle Lebensräume der Zauneidechse darstellen (lichte Waldrandstrukturen<br />
mit Sonn- und Versteckplätzen), wäre hier auch eine dauerhafte Vernetzung<br />
vorstellbar. Diese Voraussetzungen sind für einen Austausch zwischen den Vorkommen<br />
an Mast 10 und 12 nicht gegeben. Hier müssen von den Tieren über eine weitere<br />
Strecke Lebensräume durchwandert werden, die als Zauneidechsen-Habitat weniger<br />
geeignet sind.<br />
Lebensraum im Bereich der Bl. 2444/4569<br />
Im Süden des Gebietes befindet sich ein großflächiger Lebensraumkomplex (Fläche<br />
PR LPZ), der sich über den Schutzstreifen mehrerer, weitgehend parallel zueinander<br />
verlaufenden Freileitungstrassen erstreckt. Auf einer Länge von etwa 900 m und auf<br />
einer Breite von etwa 150-350 m (gesamte Breite des Schutzstreifens und westlich<br />
angrenzende Bereiche) sind dort nahezu durchgehend für Zauneidechsen geeignete<br />
Habitate vorhanden. Der Raum wird von Moor-, Heide- und Magerrasenflächen unterschiedlicher<br />
Feuchtegrade und Sukzessionsstadien bestimmt. Die Nordgrenze bildet<br />
ein teilweise mit Gehölzen bestandener ehemaliger Bahndamm. Südlich schließen sich<br />
der Moor-Heide-Trockenrasenkomplex an, der auf einer Länge von gut 500 m südlich<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 46<br />
des Bahndammes weitgehend offen und von niedrigwüchsiger Vegetation geprägt ist<br />
und auf einer Länge von gut 300 m nördlich der Umspannanlage teilweise dichten<br />
Gehölzaufwuchs, größere von Adlerfarn eingenommene Flächen und nur kleinflächig<br />
offene Bereiche aufweist. Die Böden sind durchgehend sandig.<br />
Auf eigene Erhebungen in diesem Bereich konnte verzichtet werden, da ausreichend<br />
aktuelle Daten zu Vorkommen der Zauneidechse in diesem Lebensraumkomplex<br />
vorlagen (mündl. Mittlg. durch Herrn SCHNITZLER, Biologische Station im Kreis Wesel<br />
und Herrn ALFERMANN). Danach besiedelt die Art grundsätzlich den gesamten<br />
beschriebenen Raum, wobei sich aktuell Vorkommensschwerpunkte im südlichen<br />
Abschnitt und im Bereich des Bahndammes befinden.<br />
Entsprechend der Vegetationsdecke finden sich im gesamten Raum geeignete Lebensräume<br />
für die Zauneidechse, wobei sich besonders in den offenen Bereichen in der<br />
Nordhälfte fast überall vegetationsfreie sandige Stellen finden, die prinzipiell geeignete<br />
Eiablageplätze darstellen. Entsprechend des höheren Verbuschungsgrades ist das<br />
Lebensraumpotenzial in der Südhälfte prinzipiell geringer, jedoch sind auch hier -<br />
beispielsweise im Bereich lichter Birken(-Faulbaum)bestände geeignete Zauneidechsen-Lebensräume<br />
und punktuell - insbesondere entlang von Böschungen und an Grabenrändern<br />
potenzielle Eiablageplätze vorhanden. Die Bedeutung der nördlichen,<br />
offenen Teilflächen des Gebietes wird durch freilaufende Hunde und eine intensive<br />
Nutzung durch Spaziergänger erheblich gemindert. Auf den trockenen Flächen findet<br />
sich ein dichtes Netz an Trampelpfaden. Weite Teilflächen fallen daher als Zauneidechsen-Lebensraum<br />
aus. Für die Zauneidechse am wertvollsten sind daher aktuell wenig<br />
beschattete oder offene Abschnitte des ehemaligen Bahndammes im Norden sowie<br />
Randbereiche des Moor-Heide-Komplexes, die zwar keine ideale Ausstattung mit<br />
bevorzugten Habitatstrukturen aufweisen, dafür aber ungestört sind. Es muss daher<br />
davon ausgegangen werden, dass der stärker verbuschten Südteil für die Zauneidechse<br />
aktuell eine besondere Bedeutung innerhalb des Lebensraumkomplexes besitzt.<br />
Hier kann sich die Art nahezu störungsfrei entwickeln; ein Trampelpfad ist nur im Ostteil<br />
vorhanden.<br />
Artbeschreibung<br />
Die Zauneidechse kann als primär Waldsteppen bewohnende Art angesehen werden.<br />
In unserem Raum sind ihre Vorkommen heute unter zunehmender Intensivierung der<br />
Landnutzung weitgehend auf Saum- und Restflächen wie Halbtrockenrasen, Feldraine,<br />
und sonnenexponierte Böschungen beschränkt. Ein wichtiges Charakteristikum<br />
optimaler Lebensräume ist das Vorhandensein geeigneter Eiablageplätze – offene,<br />
sonnige Stellen mit Substrat, in das eine Röhre gegraben werden kann, z. B. Sandböden.<br />
Zauneidechsen verlassen die Winterquartiere (z. B. Erdspalten, verlassene Nagerbaue,<br />
selbstgegrabene Röhren) in Mitteleuropa überwiegend im Zeitraum Ende März /<br />
Anfang April, wobei in der Regel zuerst subadulte, dann adulte Männchen und erst 2-3<br />
Wochen später adulte Weibchen erscheinen. Nach der Paarungszeit von Mitte April bis<br />
Mitte Mai erfolgt die Eiablage etwa zwischen Ende Mai und Anfang Juli. Die Jungtiere<br />
schlüpfen im Zeitraum von Ende Juni bis Ende August. Der Bezug der Winterquartiere<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 47<br />
erfolgt überwiegend bis Ende September / Anfang Oktober (in der Regel zuerst adulte<br />
Männchen, dann adulte Weibchen, zuletzt subadulte Tiere).<br />
4.4 Höhlenbäume<br />
4.4.1 Methode<br />
Durch das geplante Vorhaben gehen insbesondere im Bereich des Steinberge-Waldes<br />
und im Bereich des Feldgehölzes östlich des Golfplatzes Gehölzbestände verloren. Um<br />
mögliche Beeinträchtigungen auf Fledermäuse durch den Verlust potenzieller Baumhöhlenquartiere<br />
abschätzen zu können, wurden die Eingriffsbereiche auf Höhlenbäume<br />
untersucht. Dabei wurden Gehölzbestände in folgenden Flächen kontrolliert:<br />
• vorgesehener Schutzstreifen der Bl. 4201<br />
• Baustelleneinrichtungsflächen (im Umfeld der Maste und der vorgesehenen<br />
Stellplätze für Seilzugmaschinen)<br />
• entlang der vorgesehenen Zufahrten zu den Baustelleneinrichtungsflächen, wenn<br />
dort mit Eingriffen in Gehölzbestände zu rechnen ist (z. B. Nutzung schmaler<br />
Waldwege)<br />
Im September 2010 wurden alle vom Boden aus erkennbaren Baumhöhlen und<br />
Nisthilfen erfasst. Dabei wurden die folgenden Merkmale dokumentiert. Baum: laufende<br />
Nummer, Baumart, Stammdurchmesser in Brusthöhe, bes. Kennzeichen. Höhlen:<br />
Größe (Breite x Höhe), Höhe im Baum, Exposition (N,S,W,O), Art (Naturhöhle, Spechthöhle,<br />
Kunsthöhle).<br />
Die erfassten Bäume wurden mittels GPS eingemessen und ins GIS übertragen. Zum<br />
Einsatz kamen GPS-Geräte vom Typ Garmin 60Cx und GarminOregon300. Eine<br />
Markierung im Gelände erfolgte nicht.<br />
4.4.2 Ergebnis<br />
Im Untersuchungsbereich und dessen unmittelbaren Umfeld wurden 120 Höhlenbäume<br />
aufgenommen.<br />
Als Höhlenbäume kommen vor allem Kiefern (Pinus sp.), Birken (Betula pendula),<br />
Eichen (Quercus robur), Erlen (Alnus glutinosa) und Obstbäume vor. Bei den Höhlen<br />
handelt es sich meist um Naturhöhlen. Spechthöhlen sind untergeordnet vertreten.<br />
Schwerpunkte mit zahlreichen Höhlenbäumen liegen im Waldbereich nördlich des<br />
Siegewinkelsbaches nahe dem Golfplatz, in einem Laubholzbestand östlich Esselt und<br />
im südlich daran anschließenden Kiefernwald. Zahlreiche Höhlenbäume wurden<br />
weiterhin in Obstwiesen im Südteil des Untersuchungsgebietes nachgewiesen.<br />
Im Wald am Golfplatz handelt es sich bei 11 von 23 Bäumen um stehendes Totholz; 6<br />
Bäume weisen Spechthöhlen auf.<br />
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Östlich Esselt befindet sich im Randbereich des Ackers unter der Leitungstrasse in<br />
einer vernässten Mulde ein Erlenbestand mit zahlreichen Höhlenbäumen.<br />
Im Kiefernwald im Zentrum des Untersuchungsgebietes östlich der Alten Raesfelder<br />
Straße wurden 29 Höhlenbäume aufgenommen, darunter zahlreiche Totholzbäume<br />
(v. a. Kiefern) sowie insbesondere in Randbereichen zu Wegen und an Außenrändern<br />
gelegene Birken und Eichen. Ein knapp 600 m langer Abschnitt des Bestandes konnte<br />
aufgrund des flächendeckenden Bewuchses mit Brombeere nicht vollständig auf<br />
Höhlenbäume kontrolliert werden. Dabei handelt es sich um den Bereich zwischen den<br />
Wegen, an denen der Baum Nr. 84 (im Süden) bzw. die Bäume Nr. 66, 69-71 (im<br />
Norden liegen). Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass in diesem Bereich<br />
Baumhöhlen übersehen wurden. Bei den nicht kontrollierbaren Bäumen handelt es sich<br />
durchweg um Kiefern. Diese weisen in der Regel keine Schäden auf und besitzen nur<br />
ein geringes Baumhöhlenpotenzial. Höhlen sind jedoch in abgestorbenen Kiefern zu<br />
vermuten.<br />
Im südlichen Untersuchungsgebiet existieren Obstwiesen mit einem zum Teil alten<br />
Obstbaumbestand. Insbesondere am Steltmannshof und südlich der Straße "Am<br />
Kämmpchen" wurden Bäume mit zahlreichen Höhlen bzw. hohlen Stämmen gefunden.<br />
An einer Erle (Nr. 60) östlich Esselt und an einer Birke (Nr. 87) im Süden des Steinberge-Waldes<br />
wurden jeweils unterhalb der nachgewiesenen Höhlenöffnungen schwarze<br />
Spuren festgestellt, wie dies zuweilen bei von Fledermäusen genutzten Quartieren der<br />
Fall ist. Diese Baumhöhlen wurden im Rahmen der Fledermauserfassung (vgl. Kapitel<br />
4.1.1) auf ausfliegende und schwärmende Fledermäuse kontrolliert. Ein Besatz<br />
konnte dabei nicht festgestellt werden. Hinweise auf Baumhöhlenquartiere liegen<br />
allerdings aus dem Umfeld des Baumes Nr. 60 und aus dem Bereich des Feldgehölzes<br />
östlich des Golfplatzes vor. Hier wurden jeweils früh zur Ausflugszeit auftretende<br />
Fledermäuse registriert. Ob es sich dabei um Tiere handelte, die Quartiere innerhalb<br />
des Eingriffsbereiches oder in der unmittelbaren Umgebung nutzten, ist unklar.<br />
Bei allen aufgenommenen Baumhöhlen handelt es sich um potenzielle Fledermausquartiere.<br />
Bei der Konfliktbetrachtung muss daher davon ausgegangen werden, dass<br />
im Gebiet zeitweise Baumhöhlenquartiere bezogen werden.<br />
Die dokumentierten Merkmale sind Tabelle 5, die Lage der Bäume ist Karte 3 zu<br />
entnehmen.<br />
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Tabelle 5 Liste der Höhlenbäume<br />
Naturhöhle: A-Abriss, R-Riss, Sp-Spalte, x-nicht differenziert. Spechthöhle: Bsp/Msp-Bunt-oder Mittelspecht, Gü-Grünspecht, x-nicht differenziert. Kunsthöhle: SR-Steinkauzröhre.<br />
Nummer<br />
Baumart<br />
Stamm-Ø Brusthöhe<br />
[cm]<br />
besondere Kennzeichen<br />
1 Quercus robur 20 2x2 3 SE A<br />
2 Obstbaum 30 auf Weide; nicht genau einsehbar k. A. SR<br />
3 Salix alba 50 Kopfbaum; mehrere Höhlenöffnungen in Kopf k. A. 2 x<br />
4 Salix alba 30 Kopfbaum; mehrere Höhlenöffnungen in Kopf k. A. 2 x<br />
5 Tilia cordata 140 zwei starke Äste; weitere Höhlen 10x10 7 E A<br />
6 Alnus glutinosa 25 schief; weitere Höhlen vorhanden 4x4 ab 3 NW A<br />
7 Tilia cordata 60 6x6 6 S A<br />
8 Tilia cordata 60 5x5 5 SE A<br />
9 Tilia cordata 60 5x10 4 SE A<br />
10 Tilia cordata 70 10x5 4 NE A<br />
11 Betula pendula 35 zweistämmig; nah an Prunus avium stehend 5x3 3 NE A<br />
12 Betula pendula 2x35 zweistämmig; mehrere Höhlen 2x2 3 SW A<br />
13 Betula pendula 3x25 dreistämmig 6x6 2,5 SW A<br />
14 Pinus sp. 35 stehendes Totholz; oben gesplitterte; mehrere Höhlen vorhanden k. A. ab 12 alle x<br />
B x H [cm]<br />
Höhe im Baum [m]<br />
Exposition<br />
Höhle<br />
Naturhöhle<br />
Spechthöhle<br />
Kunsthöhle<br />
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Nummer<br />
Baumart<br />
Stamm-Ø Brusthöhe<br />
[cm]<br />
15 Pinus sp. 35<br />
besondere Kennzeichen<br />
stehendes Totholz; zahlreiche Fraßspuren von Spechten; mehrere Höhlen<br />
vorhanden<br />
B x H [cm]<br />
Höhe im Baum [m]<br />
Exposition<br />
Höhle<br />
Naturhöhle<br />
k. A. ab 8 alle x<br />
16 Quercus robur 40 4x4 4 NE x<br />
17 Quercus robur 40 Waldrand; 1 Ast abgebrochen k. A. ab 3 E x<br />
18 Quercus robur 40 unten ohne Rinde 7x6 7 NE A<br />
19 Pinus sp. 35 Totholz; schräg an Nebenbaum gelehnt; weitere Höhlen vorhanden 3x2 4 E A, R<br />
20 Quercus robur 80 3x3 5 SW A<br />
21 Pinus sp. 30 stehendes Totholz 6x4 15 N x<br />
22 Pinus sp. 30<br />
stehendes Totholz; nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial<br />
23 Pinus sp. 35 stehendes Totholz 6x4 12 SW x<br />
24 Quercus robur 80 großer alter Baum 4x4 20 SE A<br />
25 Pinus sp. 45 5x80 3 S R<br />
26 Pinus sp. 30<br />
27 Pinus sp. 40<br />
28 Betula pendula 20<br />
stehendes Totholz; nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial<br />
stehendes Totholz; nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial<br />
stehendes Totholz 2 m hoch; zahlreiche Spalten Fraßspuren und Löcher;<br />
mehrere Höhlen vorhanden<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A. A, Sp<br />
Spechthöhle<br />
Kunsthöhle<br />
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Nummer<br />
Baumart<br />
Stamm-Ø Brusthöhe<br />
[cm]<br />
besondere Kennzeichen<br />
29 Pinus sp. 40 stehendes Totholz 6x6 18 SE x<br />
30 Pinus sp. 30 stehendes Totholz ohne Rinde 5x5 10 SW x<br />
31 Pinus sp. 50 Krone einseitig 3x3 12 SE A<br />
32 Castanea sativa 65 zahlreiche Spalten und Höhlen k. A. A, Sp<br />
33 Pinus sp. 30<br />
stehendes Totholz; nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial<br />
34 Fagus sylvatica 120 am Rand; mehrere Astlöcher mehrere A<br />
35 Fagus sylvatica 90 Stamm einseitig offen k. A. E x<br />
36 Fagus sylvatica 120 unten mit Efeu bewachsen 5x5 6 N A<br />
37 Quercus rubra 40<br />
z. T absterbend; einseitig Ausschlag; abstehende Rinde; mehrere Höhlen<br />
vorhanden<br />
B x H [cm]<br />
k. A.<br />
Höhe im Baum [m]<br />
Exposition<br />
Höhle<br />
Naturhöhle<br />
k. A. alle Sp x<br />
38 Pinus sp. 30 stehendes Totholz; mehrere Astlöcher und Spalten k. A. A, Sp<br />
39 Quercus cf. robur 65 zahlreiche Spalten und Höhlen k. A. A, Sp<br />
40 Quercus rubra 45 6x4 12 SSE x<br />
41 Quercus rubra k.A. Rinde ablösend k. A. ab 0 N Sp<br />
42 Fagus sylvatica 120 oben zweistämmig verzweigt; weitere Höhlen vorhanden 8x8 0,3 SSE A<br />
43 k. A. 50 abgebrochenes Totholz; schräg zum Bach aufliegend; oben hohl 50x8 2 S A<br />
Spechthöhle<br />
Kunsthöhle<br />
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Nummer<br />
Baumart<br />
Stamm-Ø Brusthöhe<br />
[cm]<br />
besondere Kennzeichen<br />
44 Quercus robur 130 brüchig; mehrere Höhlen vorhanden k. A. ab 10 x<br />
45 Betula pendula 30 Seitentriebe ab 1 m Höhe; Stamm schief 4x7 S A<br />
46 Larix decidua 45 einseitig hoch aufgeastet 3x2 10 SW A<br />
47 Betula pendula 25 Stamm krumm 4x2 3,5 NW A<br />
48 Alnus glutinosa 25 viele Höhlen; hoch aufgeastet 2x2 ab 2 W A<br />
49 Alnus glutinosa 50 4x4 10 W A<br />
50 Alnus glutinosa 85 4x4 5 NNW A<br />
51 Alnus glutinosa 65 zwei starke Nebenäste 5x5 0,5 NNE A<br />
52 Alnus glutinosa 65 Nebenast auch mit Höhlen<br />
53 Alnus glutinosa 50 überhängend über Weidefläche; große Schnittstelle 5x5 8 W A<br />
54 Alnus glutinosa 65 überhängend über Weidefläche 3x3 1 NW A<br />
55 Alnus glutinosa 45 toter Seitenast; komplett hohl; mehrere schlitzförmige Höhlen k. A. alle Sp<br />
56 Fagus sylvatica 150 alter Baum mit einseitigem Trauf; mehrere Astlöcher k. A. ab 1,5 alle A x<br />
57 Alnus glutinosa 35 4x4 8 W A<br />
58 Alnus glutinosa 20 abgestorbener Seitenast 4x8 4,5 NW x<br />
59 Alnus glutinosa 45 toter Hauptast; lebende Nebenäste 3x3 10 WSW x<br />
B x H [cm]<br />
5x5;<br />
7x5<br />
Höhe im Baum [m]<br />
8<br />
Exposition<br />
Höhle<br />
NE,<br />
NW<br />
Naturhöhle<br />
Spechthöhle<br />
Kunsthöhle<br />
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A<br />
Bsp/-<br />
Msp
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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 53<br />
Nummer<br />
Baumart<br />
Stamm-Ø Brusthöhe<br />
[cm]<br />
besondere Kennzeichen<br />
60 Alnus glutinosa 70 zweistämmig; schwarze Spur unter dem Loch 5x5 14 NW A<br />
61 Fagus sylvatica 80 5x4 3 N A<br />
62 Quercus robur 25 nah am Weg 3x3 3,5 W A<br />
63 Betula pendula 40 Totholz mit hohlem Stamm; mehrere Höhlen bzw. Höhlenöffnungen vorhanden k. A. A<br />
64 Pinus sp. 50 stehendes Totholz<br />
B x H [cm]<br />
6x6;<br />
5x5<br />
Höhe im Baum [m]<br />
Exposition<br />
Höhle<br />
Naturhöhle<br />
3; 3,5 S; SW x<br />
65 Pinus sp. 30 Totholz abgesägt 5x5 5 N x<br />
66 Fagus sylvatica 90 an Ecke Straße/Weg 10x10 7 N A<br />
67 Pinus sp. 20 Totholz ohne Rinde; mehrere Höhlen vorhanden k. A. ab 5 SE A, Sp<br />
68 Betula pendula 40 Stamm schief; abgebrochener Ast 4x4 5 SE x<br />
69 Betula pendula 30 Rinde ablösend; Spalten 6x5 6 NE R<br />
70 Betula pendula 35 Totholz; mehrere Höhlen 7x3 3 N x<br />
71 Betula pendula 50 stehendes Totholz; zwei Höhlen 5x5 4; 4,5 N; NW A<br />
72 Pinus sp. 35 stehendes Totholz 4x4 8 SE x<br />
73 Quercus robur 15 Stamm gespalten; evtl. hohl; evtl. oben offen k. A. x<br />
74 Pinus sp. 35 stehendes Totholz; zwei Höhlen 8x5 7; 8 SE Gü<br />
Spechthöhle<br />
Kunsthöhle<br />
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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 54<br />
Nummer<br />
Baumart<br />
Stamm-Ø Brusthöhe<br />
[cm]<br />
75 Pinus sp. 20<br />
besondere Kennzeichen<br />
in 3 m Höhe abgebrochen; gespalten; nicht vollständig kontrollierbar, hohes<br />
Baumhöhlenpotenzial<br />
76 Pinus sp. 30 abgebrochen und nicht einsehbar; hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />
77 Pinus sp. 60 steht am Waldrand; abgebrochener Ast 3x2 8 SW A<br />
78 Pinus sp. 30 stehendes Totholz in 8 m Höhe abgesägt; zahlreiche Spechthöhlen k. A. x<br />
79 Betula pendula 35 gezwirbelter Stamm 20x5 3 N R<br />
80 Betula pendula 25 stehendes Totholz; mehrere Höhlen<br />
B x H [cm]<br />
k. A.<br />
4x4;<br />
2x2<br />
Höhe im Baum [m]<br />
Exposition<br />
Höhle<br />
Naturhöhle<br />
ab 3 alle A x<br />
81 Pinus sp. 35 stehendes Totholz 5x2 2 R<br />
82 Pinus sp. 30 stehendes Totholz in 5 m Höhe abgesägt; zahlreiche Spechthöhlen k. A. x<br />
83 Pinus sp. 60 abgeknickte Spitze; dadurch viele Spalten k. A. Sp<br />
84 Quercus robur 90 an Schneise; zahlreiche Spalten und Astabrisse k. A. A, Sp<br />
85 Pinus sp. 30 stehendes Totholz in 8 m Höhe abgesägt 4x4 8 N x<br />
86 Betula pendula 35 4x3 3 W A<br />
87 Betula pendula 30 schwarze Spur unterhalb der Höhle 5x10 6 W Gü<br />
88 Betula pendula 25 ausgefaultes Astloch nicht einsehbar 7x7 7 SSW A<br />
89 Betula pendula 20<br />
2x2;<br />
3x3<br />
2,5; 3 W A<br />
Spechthöhle<br />
Kunsthöhle<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 55<br />
Nummer<br />
Baumart<br />
Stamm-Ø Brusthöhe<br />
[cm]<br />
besondere Kennzeichen<br />
90 Betula pendula 35 direkt an Straße 5x5 5 N A<br />
91 Quercus robur 70 Astabschnitt mit Riss 10x2 6 S A, R<br />
92<br />
Obstwiese ca. 10<br />
Bäume<br />
k.A.<br />
viele Obstbäume auf Rinderweide; nicht einsehbar; hohes Baumhöhlenpotenzial<br />
93 Quercus robur 45 2x2 4 SW A<br />
94 Quercus robur 80 Verdickung in 1m Höhe 8x3 5 SE Sp<br />
95 Quercus robur 50 zum Weg viele tote Äste; mehrere Höhlen 4x4 3 SE A<br />
96 Quercus robur 40 in Reihe 2. Baum von Westen 4x3 2,5 S A<br />
97 Betula pendula 60 zwei Höhlen 7x7 3 E A<br />
98 Quercus robur 100 steht im Wasser 15x3 7 NW Sp<br />
99 Malus domestica 50 hohler Stamm 10x30 1,8 E x<br />
100 Pyrus communis 60 hohler Stamm mit großer Öffnung k. A. 1,2 NW x<br />
101 Malus domestica 35 hohler Stamm; schief 10x15 0,2 S R, Sp<br />
102 Prunus domestica 40 nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />
103 Pyrus communis 35 nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />
104 Malus domestica 35 nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />
105 Prunus domestica k.A. nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />
B x H [cm]<br />
k. A.<br />
Höhe im Baum [m]<br />
Exposition<br />
Höhle<br />
Naturhöhle<br />
Spechthöhle<br />
Kunsthöhle<br />
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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 56<br />
Nummer<br />
Baumart<br />
Stamm-Ø Brusthöhe<br />
[cm]<br />
besondere Kennzeichen<br />
106 Malus domestica 70 gespaltener Stamm; mit großer Öffnung; hohler Stamm k. A. 1,7 alle x<br />
107 Malus domestica 40 für Steinkauz geeignet 15x15 2 W A<br />
108 Malus domestica 45 Stockausschlag unten; hohler Stamm mit spaltförmiger Öffnung k. A.<br />
109 Malus domestica k.A. nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />
110 Malus domestica k.A. nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />
111 Pyrus communis k.A. nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />
B x H [cm]<br />
Höhe im Baum [m]<br />
0 bis<br />
1,5<br />
Exposition<br />
Höhle<br />
Naturhöhle<br />
Spechthöhle<br />
Kunsthöhle<br />
WSW Sp SR<br />
112 Pyrus communis 40 Nisthilfe in 150 cm; hohler Stamm 10x40 0,5 WSW x SR<br />
113 Malus domestica 25 nah am Zaun 2x10 2 W R<br />
114 Sorbus aucuparia 20 mehrstämmig 3x5 3 S A<br />
115 Quercus robur 80<br />
Baum in Reihe alter Eichen innerhalb des Waldbestandes; mehrere Höhlen<br />
vorhanden<br />
k. A. R, Sp<br />
116 Quercus robur 60 Baum in Reihe alter Eichen innerhalb des Waldbestandes 3x3 8 W A<br />
117 Betula pendula 25 Loch in gewinkeltem Ast 4x4 2 NW A<br />
118 Betula pendula 30 mehrstämmig; knorrig 5x5 2,5 S A<br />
119 Pinus sp. 45 stehendes Totholz; ablösende Rinde; mehrere Höhlen vorhanden k. A. ab 0 Sp x<br />
120 Pinus sp. 35 in Bodennähe abgebrochen; abgesplittertes Holz; viele Spalten k. A. Sp<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 57<br />
5 Planungshinweise und Maßnahmen<br />
Die artspezifischen Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und<br />
zur Sicherstellung des günstigen Erhaltungszustandes planungsrelevanter Arten sind in<br />
den Artenschutzrechtlichen Prüfprotokollen in Anhang 2 erläutert. Im Bereich zahlreicher<br />
Eingriffsflächen wurden Vorkommen mehrerer planungsrelevanter Arten nachgewiesen.<br />
Für diese Eingriffsflächen können sich dann bei der Zusammenschau der<br />
erforderlichen Maßnahmen Einschränkungen ergeben, die über die jeweiligen Vorgaben<br />
der einzelnen artspezifischen Maßnahmen hinausgehen. Diese Zusammenschau<br />
findet sich in Tabelle 6 in Kapitel 5.1.<br />
In Kapitel 5.2 werden Maßnahmen zu einzelnen planungsrelevanten Arten näher<br />
erläutert, die in Tabelle 6 und in den Artenschutzrechtlichen Prüfprotokollen stichpunktartig<br />
aufgeführt sind.<br />
In Kapitel 5.3 werden Maßnahmen aufgeführt, die aus artenschutzrechtlicher Sicht<br />
nicht zwingend erforderlich sind, die jedoch zur Aufwertung von Lebensräumen der<br />
streng geschützten Zauneidechse sinnvoll sind.<br />
5.1 Nachweise planungsrelevanter Arten an den Maststandorten und Maßnahmen<br />
zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen<br />
Im folgenden werden die im Umfeld der einzelnen Maststandorte nachgewiesenen<br />
planungsrelevanten Arten aufgelistet. Für jeden Maststandort wird angegeben, ob bzw.<br />
welche Maßnahmen erforderlich sind, um erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten<br />
zu vermeiden. Die Konfliktanalyse befindet sich in den Artenschutzrechtlichen Prüfprotokollen<br />
in Anhang 2.<br />
Die Maststandorte der Bl. 2444 werden von Süden (105/2444 nördlich der Umspannanlage)<br />
nach Norden (96/2444 an der Obrighovener Straße) beschrieben. Auf diesem<br />
Abschnitt erfolgt eine Umbeseilung, wobei auch Arbeiten an einzelnen Masten der<br />
Bl. 4569 erforderlich sind; die Masten 104 und 105/2444 werden durch neue Masten<br />
ersetzt (104A bzw. 1105). Die Maststandorte der geplanten Bl. 4201 werden entsprechend<br />
der fortlaufenden Nummerierung der Masten von Südwesten (Lackhausen) nach<br />
Nordosten (Kreisgrenze) beschrieben (1/4201 - 28/4201). Masten, die eng beieinander<br />
stehen und für die eine gemeinsame Arbeitsfläche vorgesehen ist, werden in der<br />
Tabelle zusammen behandelt. Die Baustelleneinrichtungsflächen bzw. Arbeitsflächen<br />
werden in der Tabelle mit BEF abgekürzt.<br />
Neben den einzelnen Maststandorten werden noch folgende Bereiche bzw. Eingriffe<br />
separat betrachtet:<br />
• ca. 2,5 ha große Arbeitsfläche nördlich der Umspannanlage, in der ein flächendeckender<br />
Gehölzeinschlag vorgesehen ist<br />
• Schutzstreifenerweiterung<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 58<br />
• mögliche Beeinträchtigungen auf Zug- bzw. Rastvögel durch die Leiterseile<br />
Wenn nicht anders vermerkt, beziehen sich die jeweils aufgeführten Bauzeitenbeschränkungen<br />
auf eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation und ein ggf.<br />
erforderliches Abschieben des Oberbodens für Baustelleneinrichtungsflächen und<br />
Zuwegungen sowie für den Beginn der Bautätigkeiten (in der Regel außerhalb der<br />
Brutzeit der Vögel) . Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch<br />
innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden.<br />
Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen<br />
wird, dass sich die betroffenen Arten während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb<br />
des Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedeln, sondern auf<br />
geeignete Habitate in der Umgebung ausweichen. Erfolgen dennoch Ansiedlungen<br />
während der Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb keine<br />
Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können auch innerhalb der Brutzeit begonnen<br />
bzw. nach längerer Unterbrechung (länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit<br />
wieder aufgenommen werden, soweit zuvor durch eine ökologische Baubegleitung<br />
nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />
Im Falle von Arten, für die in der unmittelbaren Umgebung der Eingriffsfläche keine<br />
geeigneten Ausweichflächen vorhanden sind, trifft diese Annahme nicht zu. Hierauf<br />
wird im Einzelfall eingegangen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 59<br />
Tabelle 6 Nachweise planungsrelevanter Arten an den Maststandorten und Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
2,5 ha große<br />
BEF nördlich<br />
Umspannanlage<br />
Zauneidechse<br />
105, 106, 1105/<br />
2444; 1105,<br />
1106, 1107/4569<br />
Zauneidechse<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Vorkommen innerhalb der Arbeitsfläche;<br />
Tötung von Tieren während des<br />
Gehölzeinschlages – insbesondere durch<br />
Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />
Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />
Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />
Maststandortes; Tötung von Tieren<br />
während der Bauphase – insbesondere<br />
durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />
Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
ja: Gehölzeinschlag von Oktober bis Mitte März<br />
zu den einzelnen BEF und Zuwegungen an Masten bzw. für Seilzugmaschinen s. Ausführungen<br />
zu den einzelnen Maststandorten; der in den übrigen Bereichen vorgesehene Gehölzeinschlag<br />
ist im Zeitraum Oktober bis Mitte März durchzuführen, bei den Arbeiten dürfen keine<br />
Eingriffe in den Boden erfolgen (kein Abschieben des Oberbodens, kein Einebnen der Fläche),<br />
die Gehölzeinschläge sind schonend durchzuführen (keine Bodenverdichtung durch schwere<br />
Maschinen) sowie kein Mulchen/Fräsen, Gehölzschnitt ist aus der Fläche zu entfernen, die übrige<br />
Vegetation ist zu erhalten<br />
ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />
Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />
möglich; Errichten von Schutzzäunen<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />
bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />
Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />
2. ökologische Baubegleitung und 3. begleitende Bestandserfassung<br />
4. Errichtung von Schutzzäunen<br />
Errichten von Schutzzäunen beiderseits des geplanten Fahrbohlenweges zwischen Mast 1105<br />
und der nordwestlich davon gelegenen BEF für die Seilzugmaschine, um Beeinträchtigungen<br />
potenzieller Eiablageplätze und Winterverstecke zu verhindern (vgl. Kapitel 5.2.4.3)<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 60<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
2/4569<br />
Zauneidechse<br />
104,104A/ 2444<br />
Baumpieper<br />
Zauneidechse<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />
Maststandortes; Tötung von Tieren<br />
während der Bauphase – insbesondere<br />
durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />
Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />
Baumpieper - ein Revier im Umfeld des<br />
Mastes; potenzielle Nisthabitate direkt<br />
betroffen, daher ist Verlust des Brutplatzes<br />
nicht auszuschließen<br />
Zauneidechse - Vorkommen im unmittelbaren<br />
Umfeld des Maststandortes; Tötung<br />
von Tieren während der Bauphase –<br />
insbesondere durch Eingriffe in Eiablageplätze<br />
oder Winterverstecke - ist nicht<br />
auszuschließen<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />
Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />
möglich<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />
bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />
Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />
2. ökologische Baubegleitung<br />
3. begleitende Bestandserfassung<br />
ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />
Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />
möglich<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />
bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />
Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich, da durch die vollständige<br />
Beseitigung der Vegetation auch kein Brutplatzpotenzial für den Baumpieper mehr existiert.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 61<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
1104/ 2444<br />
Baumpieper<br />
Zauneidechse<br />
103/ 2444<br />
Zauneidechse<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Baumpieper - ein Revier im Umfeld des<br />
Mastes; potenzielle Nisthabitate direkt<br />
betroffen, daher ist Verlust des Brutplatzes<br />
nicht auszuschließen<br />
Zauneidechse - Vorkommen im unmittelbaren<br />
Umfeld des Maststandortes; Tötung<br />
von Tieren während der Bauphase –<br />
insbesondere durch Eingriffe in Eiablageplätze<br />
oder Winterverstecke - ist nicht<br />
auszuschließen<br />
Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />
Maststandortes; Tötung von Tieren<br />
während der Bauphase – insbesondere<br />
durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />
Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
2. ökologische Baubegleitung<br />
3. begleitende Bestandserfassung<br />
ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />
Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />
möglich<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />
bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />
Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich, da durch die vollständige<br />
Beseitigung der Vegetation auch kein Brutplatzpotenzial für den Baumpieper mehr existiert.<br />
2. ökologische Baubegleitung<br />
3. begleitende Bestandserfassung<br />
ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />
Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />
möglich<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />
bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidech-<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 62<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
4/4569<br />
Zauneidechse<br />
102/ 2444<br />
Zauneidechse<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />
Maststandortes; Tötung von Tieren<br />
während der Bauphase – insbesondere<br />
durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />
Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />
Vorkommen im Umfeld der südlich des<br />
Maststandortes vorgesehenen BEF für die<br />
Seilzugmaschine; Tötung von Tieren<br />
während der Bauphase – insbesondere<br />
durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />
Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
sen. Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />
2. ökologische Baubegleitung<br />
3. begleitende Bestandserfassung<br />
ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />
Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />
möglich<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />
bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />
Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />
2. ökologische Baubegleitung<br />
3. begleitende Bestandserfassung<br />
ja - jedoch nur für BEF der Seilzugmaschine südlich Mast: Beseitigung der Vegetationsdecke<br />
vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab Mitte April Baubeginn mit ökologischer<br />
Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen) möglich<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich der BEF für Seilzugmaschine südlich Mast im Zeitraum von<br />
Anfang Oktober bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 63<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
101/ 2444<br />
-<br />
100/ 2444<br />
-<br />
99/ 2444<br />
-<br />
98/ 2444<br />
Feldsperling<br />
Steinkauz<br />
Potenziell:<br />
Baumhöhlen<br />
bewohnende Fledermausarten<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Feldsperling - ein Revier im unmittelbaren<br />
Umfeld des Mastes; potenzielle Nisthabitate<br />
direkt betroffen, daher ist Verlust des<br />
Brutplatzes nicht auszuschließen<br />
Steinkauz – ein Revier im unmittelbaren<br />
Umfeld des Mastes; geeignete Bruthabitate<br />
sowohl innerhalb der Eingriffsflächen als<br />
auch im direkten Umfeld vorhanden, daher<br />
Verlust des Brutplatzes oder über den<br />
Eingriffsbereich hinaus Störungen und<br />
dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />
während der Brutzeit nicht auszuschließen<br />
Baumhöhlen bewohnende Fledermausar-<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
Boden durchzuführen sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />
Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />
2. ökologische Baubegleitung<br />
3. begleitende Bestandserfassung<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung der Höhlenbäume vor Baubeginn im Winterhalbjahr<br />
bis spätestens Mitte April; danach ggf. Bedarf ökologischer Baubegleitung von<br />
Mitte April bis Ende August; Errichten von Schutzzäunen; Anbringen von Steinkauz-<br />
Nisthilfen<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
1.1<br />
Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />
der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />
dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Mitte April (Beginn der Brutzeit Steinkauz und<br />
Feldsperling)- möglich.<br />
1.2<br />
Nach Beseitigung der Höhlenbäume sind eine ggf. erforderliche Entfernung der übrigen<br />
Vegetation für die BEF und Zuwegungen sowie Bautätigkeiten auch während der Brutzeiten<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 64<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
97/ 2444<br />
Steinkauz<br />
Potenziell:<br />
Baumhöhlen<br />
bewohnende Fledermausarten<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
ten - Verlust potenzieller Sommer- und<br />
Winterquartiere ist nicht auszuschließen<br />
Steinkauz – ein Revier im unmittelbaren<br />
Umfeld des Mastes; geeignete Bruthabitate<br />
sowohl innerhalb der Eingriffsflächen als<br />
auch im direkten Umfeld vorhanden, daher<br />
Verlust des Brutplatzes oder über den<br />
Eingriffsbereich hinaus Störungen und<br />
dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />
während der Brutzeit nicht auszuschließen<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
von Steinkauz und Feldsperling (Mitte April bis Ende August - bei Berücksichtigung regelmäßig<br />
stattfindender 3 Jahresbruten beim Feldsperling) möglich, soweit zuvor durch eine ökologische<br />
Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können (keine<br />
Brutansiedlung des Steinkauzes im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches). Eine<br />
Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung (länger als eine<br />
Woche) in der Brutzeit eine zwischenzeitliche Brutansiedlung im unmittelbaren Umfeld nicht<br />
ausgeschlossen werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten<br />
vor der Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />
erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine<br />
Beeinträchtigung darstellt.<br />
2. Errichten von Schutzzäunen<br />
Zu erhaltende Obstbaumbestände sind mit geeigneten Schutzzäunen gegenüber den BEF und<br />
Zuwegungen abzugrenzen. Die exakte Lage der Zäune wird vor Einrichtung der Baustelle mit<br />
der ökologischen Baubegleitung abgestimmt.<br />
3. Anbringen von Steinkauz-Nisthilfen<br />
innerhalb des betroffenen Obstgehölzbestandes sind möglichst frühzeitig vor Baufeldräumung/Gehölzeinschlag<br />
- spätestens im Jahr vor dem geplanten Eingriff - außerhalb des<br />
Eingriffsbereiches zwei Steinkauz-Nisthilfen anzubringen (CEF-Maßnahme).<br />
4. ökologische Baubegleitung der Fällarbeiten<br />
ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung der Höhlenbäume vor Baubeginn im Winterhalbjahr<br />
bis spätestens Mitte April; danach ggf. Bedarf ökologischer Baubegleitung von<br />
Mitte April bis Ende August; Errichten von Schutzzäunen; Anbringen von Steinkauz-<br />
Nisthilfen<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
1.1<br />
Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />
der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 65<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
96/ 2444<br />
-<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Baumhöhlen bewohnende<br />
Fledermausarten - Verlust potenzieller<br />
Sommer- und Winterquartiere ist nicht<br />
auszuschließen<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Mitte April (Beginn der Brutzeit Steinkauz)-<br />
möglich.<br />
1.2<br />
Nach Beseitigung der Höhlenbäume sind eine ggf. erforderliche Entfernung der übrigen<br />
Vegetation für die BEF und Zuwegungen sowie Bautätigkeiten auch während der Brutzeit des<br />
Steinkauzes (Mitte April bis Ende August) möglich, soweit zuvor durch eine ökologische<br />
Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können (keine<br />
Brutansiedlung des Steinkauzes im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches). Eine<br />
Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung (länger als eine<br />
Woche) in der Brutzeit eine zwischenzeitliche Brutansiedlung im unmittelbaren Umfeld nicht<br />
ausgeschlossen werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten<br />
vor der Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />
erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine<br />
Beeinträchtigung darstellt.<br />
2. Errichten von Schutzzäunen<br />
Zu erhaltende Obstbaumbestände sind mit geeigneten Schutzzäunen gegenüber den BEF und<br />
Zuwegungen abzugrenzen. Die exakte Lage der Zäune wird vor Einrichtung der Baustelle mit<br />
der ökologischen Baubegleitung abgestimmt.<br />
3. Anbringen von Steinkauz-Nisthilfen<br />
innerhalb des betroffenen Obstgehölzbestandes sind möglichst frühzeitig vor Baufeldräumung/Gehölzeinschlag<br />
- spätestens im Jahr vor dem geplanten Eingriff - außerhalb des<br />
Eingriffsbereiches zwei Steinkauz-Nisthilfen anzubringen (CEF-Maßnahme).<br />
nein<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 66<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
1/ 4201<br />
Rebhuhn<br />
2/ 4201<br />
-<br />
3/ 4201<br />
-<br />
4/ 4201<br />
-<br />
5/ 4201<br />
Potenziell:<br />
Baumhöhlen<br />
bewohnende Fledermausarten<br />
6/ 4201<br />
-<br />
7/ 4201<br />
-<br />
8/ 4201<br />
Zauneidechse<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Revier im unmittelbaren Umfeld des<br />
Maststandortes; potenzielle Brutplätze<br />
jedoch nicht betroffen, Vorkommen daher<br />
nicht nennenswert beeinträchtigt<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Baumhöhlen bewohnende Fledermausarten<br />
- Verlust potenzieller Sommer- und<br />
Winterquartiere ist nicht auszuschließen<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />
Maststandortes; Tötung von Tieren<br />
während der Bauphase – insbesondere<br />
durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />
Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja: Höhlenbaumkontrolle<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />
der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Gehölzeinschlag ist dann auch<br />
zu einem späteren Zeitpunkt möglich;<br />
anschließend ist eine uneingeschränkte Nutzung der Eingriffsflächen möglich.<br />
2. ökologische Baubegleitung der Fällarbeiten<br />
nein<br />
nein<br />
ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />
Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />
möglich<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 67<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
9/ 4201<br />
Waldkauz<br />
Zauneidechse<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Waldkauz - Revier im Umfeld des<br />
Maststandortes; potenzielle Brutplätze<br />
jedoch nicht betroffen, Vorkommen daher<br />
nicht nennenswert beeinträchtigt<br />
Zauneidechse – Vorkommen im<br />
unmittelbaren Umfeld des Maststandortes;<br />
Tötung von Tieren während der Bauphase<br />
– insbesondere durch Eingriffe in<br />
Eiablageplätze oder Winterverstecke - ist<br />
nicht auszuschließen<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />
bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />
Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />
2. ökologische Baubegleitung<br />
3. begleitende Bestandserfassung<br />
ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />
Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />
möglich<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />
bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />
Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />
2. ökologische Baubegleitung<br />
3. begleitende Bestandserfassung<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 68<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
10/ 4201<br />
Breitflügelfledermaus<br />
Großer<br />
Abendsegler<br />
Kleiner<br />
Abendsegler<br />
Rauhhautfledermaus<br />
Zwergfledermaus<br />
Potenziell weitere<br />
Baumhöhlen<br />
bewohnende<br />
Fledermausarten<br />
Baumpieper<br />
Waldkauz<br />
Zauneidechse<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Breitflügelfledermaus - kleinflächiger<br />
Verlust von Nahrungshabitaten nicht<br />
erheblich<br />
Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus,<br />
weitere Baumhöhlen bewohnende Fledermausarten<br />
- Verlust potenzieller Sommer-<br />
und Winterquartiere (Baumhöhlen)<br />
Kleiner Abendsegler - Verlust potenzieller<br />
Baumhöhlenquartiere<br />
Zwergfledermaus - Verlust potenzieller<br />
Sommerquartiere (Baumhöhlen)<br />
Baumpieper - zwei Reviere im Umfeld des<br />
Mastes; potenzielle Nisthabitate direkt<br />
betroffen, daher ist Verlust eines Brutplatzes<br />
nicht auszuschließen<br />
Waldkauz - Revier im Umfeld des Maststandortes;<br />
potenzielle Brutplätze jedoch<br />
nicht betroffen, Vorkommen daher nicht<br />
nennenswert beeinträchtigt<br />
Zauneidechse – Vorkommen im unmittelbaren<br />
Umfeld des Maststandortes; Tötung<br />
von Tieren während der Bauphase –<br />
insbesondere durch Eingriffe in Eiablageplätze<br />
oder Winterverstecke - ist nicht<br />
auszuschließen<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung der Höhlenbäume und der übrigen Vegetationsdecke<br />
vor Baubeginn von Oktober bis spätestens Mitte März; ab Mitte April Baubeginn<br />
mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen) möglich;<br />
Errichtung von Schutzzäunen<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
1.1<br />
Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />
der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />
dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Mitte März (Aktivitätsbeginn Zauneidechse)<br />
möglich<br />
1.2<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />
bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />
Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich, da durch die vollständige<br />
Beseitigung der Vegetation auch kein Brutplatzpotenzial für den Baumpieper mehr existiert.<br />
2. ökologische Baubegleitung<br />
3. begleitende Bestandserfassung<br />
4. Errichtung von Schutzzäunen<br />
um Beeinträchtigungen des Zauneidechsen-Lebensraumes zu verhindern, sind die BEF des<br />
Mastes und des nordöstlich davon vorgesehenen Maschinenstellplatzes sowie die entsprechenden<br />
Zufahrten gegen das Habitat durch Schutzzäune abzugrenzen (vgl. Kapitel 5.2.4.3).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 69<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
11/ 4201<br />
BreitflügelfledermausFransenfledermaus<br />
Großer<br />
Abendsegler<br />
Kleiner<br />
Abendsegler<br />
Zwergfledermaus<br />
Potenziell weitere<br />
Baumhöhlen<br />
bewohnende<br />
Fledermausarten<br />
Kleinspecht<br />
Zauneidechse<br />
12/ 4201<br />
Zauneidechse<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Breitflügelfledermaus - kleinflächiger<br />
Verlust von Nahrungshabitaten nicht<br />
erheblich<br />
Fransenfledermaus, Zwergfledermaus -<br />
Verlust potenzieller Sommerquartiere<br />
(Baumhöhlen)<br />
Großer und Kleiner Abendsegler, weitere<br />
Baumhöhlen bewohnende Fledermausarten<br />
- Verlust potenzieller Sommer- und<br />
Winterquartiere (Baumhöhlen)<br />
Kleinspecht – Brutrevier im Umfeld des<br />
Mastes; geeignete Bruthabitate sowohl<br />
innerhalb der Eingriffsflächen als auch im<br />
direkten Umfeld vorhanden, daher Verlust<br />
des Brutplatzes oder über den Eingriffsbereich<br />
hinaus Störungen und dadurch bedingt<br />
Aufgabe des Nistplatzes während der<br />
Brutzeit nicht auszuschließen<br />
Zauneidechse – Vorkommen im unmittelbaren<br />
Umfeld des Maststandortes; Tötung<br />
von Tieren während der Bauphase –<br />
insbesondere durch Eingriffe in Eiablageplätze<br />
oder Winterverstecke - ist nicht<br />
auszuschließen<br />
Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />
Maststandortes; Tötung von Tieren<br />
während der Bauphase – insbesondere<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung der Höhlenbäume und der übrigen Vegetationsdecke<br />
vor Baubeginn von Oktober bis spätestens Mitte März; ab Mitte April Baubeginn<br />
mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen) möglich<br />
1. Vorgabe für Bauzeiten<br />
1.1<br />
Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />
der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />
dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Mitte März (Aktivitätsbeginn Zauneidechse)<br />
möglich<br />
1.2<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />
bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />
Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich, sofern durch eine<br />
ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten<br />
können (keine Brutansiedlung des Kleinspechtes im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches).<br />
2. ökologische Baubegleitung<br />
3. begleitende Bestandserfassung<br />
ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />
Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />
möglich; Errichtung von Schutzzäunen<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 70<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
13/ 4201<br />
-<br />
14/ 4201<br />
Rebhuhn<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />
Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Revier im unmittelbaren Umfeld des<br />
Maststandortes; geeignete Bruthabitate<br />
sowohl innerhalb der Eingriffsfläche als<br />
auch im direkten Umfeld vorhanden<br />
(Brachflächen mit Deckung bietender<br />
Vegetation), daher Verlust des Brutplatzes<br />
oder über den Eingriffsbereich hinaus Störungen<br />
und dadurch bedingt Aufgabe des<br />
Nistplatzes während der Brutzeit nicht<br />
auszuschließen<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />
Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />
bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />
Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />
Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />
Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />
2. ökologische Baubegleitung<br />
3. begleitende Bestandserfassung<br />
4. Errichtung von Schutzzäunen<br />
durch Errichten von Schutzzäunen sind Beeinträchtigungen des Zauneidechsen-<br />
Lebensraumes östlich des Eingriffsbereiches zu verhindern (vgl. Kapitel 5.2.4.3).<br />
nein<br />
ja: Baufeldherrichtung und Baubeginn zwischen Mitte Juli und April, danach ggf. Bedarf<br />
ökologischer Baubegleitung von Anfang Mai bis Anfang Juli<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation, ein ggf. erforderliches Abschieben des<br />
Oberbodens für die BEF und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten können<br />
ganzjährig erfolgen, soweit bei Beginn der Arbeiten während der kritischen Phase der Brutzeit,<br />
die sich von Anfang Mai bis zum Schlüpfen der Jungen bis Anfang Juli erstreckt, zuvor durch eine<br />
ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten<br />
können (keine Brutansiedlung des Rebhuhns innerhalb des Eingriffsbereiches oder im unmittelbaren<br />
Umfeld). Eine Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung<br />
in der Brutzeit (länger als eine Woche) eine zwischenzeitliche Brutansiedlung nicht<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 71<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
15/ 4201<br />
BreitflügelfledermausFransenfledermaus<br />
Großer<br />
Abendsegler<br />
Kleiner<br />
Abendsegler<br />
Zwergfledermaus<br />
Potenziell weitere<br />
Baumhöhlen<br />
bewohnende<br />
Fledermausarten<br />
Baumfalke<br />
Eisvogel<br />
Kleinspecht<br />
Schwarzspecht<br />
Waldkauz<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Breitflügelfledermaus - kleinflächiger<br />
Verlust von Nahrungshabitaten nicht<br />
erheblich<br />
Fransenfledermaus, Zwergfledermaus -<br />
Verlust potenzieller Sommerquartiere<br />
(Baumhöhlen)<br />
Großer und Kleiner Abendsegler, weitere<br />
Baumhöhlen bewohnende Fledermausarten<br />
- Verlust potenzieller Sommer- und<br />
Winterquartiere (Baumhöhlen)<br />
Baumfalke, Schwarzspecht - Brutrevier im<br />
Umfeld des Mastes; geeignete Bruthabitate<br />
sowohl innerhalb der Eingriffsflächen als<br />
auch im direkten Umfeld vorhanden, daher<br />
Verlust des Brutplatzes oder über den<br />
Eingriffsbereich hinaus Störungen und<br />
dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />
während der Brutzeit nicht auszuschließen<br />
Eisvogel - potenzielle Brutplätze am Siegewinkelsbach<br />
im unmittelbaren Umfeld des<br />
Maststandortes vorhanden, daher Störung<br />
und dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />
während der Brutzeit ist nicht auszuschlie-<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
ausgeschlossen werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten<br />
vor der Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />
erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine<br />
Beeinträchtigung darstellt.<br />
ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung des Gehölzbestandes vor Baubeginn im Winterhalbjahr<br />
bis Ende Februar; danach ggf. Bedarf ökologischer Baubegleitung von Anfang<br />
März bis Ende August<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
1.1<br />
Kontrolle zu fällender Höhlenbäumen im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />
der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />
dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Ende Februar (vor Beginn der Brutzeit Waldkauz)-<br />
möglich<br />
1.2<br />
Nach Beseitigung der Gehölze sind eine ggf. erforderliche Entfernung der übrigen Vegetation<br />
für die BEF und Zuwegungen sowie Bautätigkeiten auch während der Brutzeiten der genannten<br />
Arten (Anfang März bis Ende August) möglich, soweit zuvor durch eine ökologische<br />
Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können (keine<br />
Brutansiedlung der genannten Arten im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches). Eine<br />
Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung in der Brutzeit (länger<br />
als eine Woche) eine zwischenzeitliche Brutansiedlung im unmittelbaren Umfeld nicht<br />
ausgeschlossen werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten<br />
vor der Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />
erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine<br />
Beeinträchtigung darstellt.<br />
2. ökologische Baubegleitung der Fällarbeiten<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 72<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
16/ 4201<br />
-<br />
17/ 4201<br />
Potenziell<br />
Baumhöhlen<br />
bewohnende Fledermausarten<br />
Mäusebussard<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
ßen<br />
Kleinspecht - Brutnachweis im Umfeld des<br />
Maststandortes, aktueller Brutplatz nicht<br />
direkt betroffen; geeignete Bruthabitate<br />
sowohl innerhalb der Eingriffsflächen als<br />
auch im direkten Umfeld vorhanden, daher<br />
Verlust des Brutplatzes oder über den<br />
Eingriffsbereich hinaus Störungen und<br />
dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />
während der Brutzeit nicht auszuschließen<br />
Waldkauz – Brutnachweis im Umfeld des<br />
Maststandortes; geeignete Bruthabitate<br />
innerhalb der Eingriffsfläche vorhanden,<br />
daher Verlust des Brutplatzes nicht<br />
auszuschließen<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Baumhöhlen bewohnende<br />
Fledermausarten - Verlust potenzieller<br />
Sommer- und Winterquartiere<br />
(Baumhöhlen)<br />
Mäusebussard - Brutplatz im unmittelbaren<br />
Umfeld des Maststandortes; während des<br />
Gehölzeinschlages Störung und dadurch<br />
bedingt Aufgabe des Nistplatzes während<br />
der Brutzeit ist nicht auszuschließen<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
nein<br />
ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung des Gehölzbestandes vor Baubeginn im Winterhalbjahr<br />
bis Ende März<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
1.1<br />
Kontrolle zu fällender Höhlenbäumen im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />
der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />
dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Ende März (vor Beginn der Brutzeit Mäusebussard)-<br />
möglich<br />
1.2<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 73<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
18/ 4201<br />
Kiebitz<br />
19/ 4201<br />
Rebhuhn<br />
20/ 4201<br />
-<br />
21/ 4201<br />
-<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Brutvorkommen im Umfeld des Mastes;<br />
geeignete Bruthabitate sowohl innerhalb<br />
der Eingriffsflächen als auch im direkten<br />
Umfeld vorhanden, daher Verlust des<br />
Brutplatzes oder über den Eingriffsbereich<br />
hinaus Störungen und dadurch bedingt<br />
Aufgabe des Nistplatzes während der<br />
Brutzeit nicht auszuschließen<br />
Revier im unmittelbaren Umfeld des<br />
Maststandortes; potenzielle Brutplätze<br />
jedoch nicht betroffen, Vorkommen daher<br />
nicht nennenswert beeinträchtigt<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
Nach Beseitigung der Gehölze ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich, da<br />
davon ausgegangen wird, dass die übrigen Bautätigkeiten nicht zu einer Vergrämung des<br />
Mäusebussards führen.<br />
2. ökologische Baubegleitung der Fällarbeiten<br />
ja: Baufeldherrichtung und Baubeginn zwischen Juli und Februar, danach ggf. Bedarf<br />
ökologischer Baubegleitung von März bis Juni<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation, ein ggf. erforderliches Abschieben des<br />
Oberbodens für die BEF und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten können<br />
ganzjährig erfolgen, soweit bei Beginn der Arbeiten während der kritischen Phase der Brutzeit,<br />
die sich von Anfang März bis zum Schlüpfen der Jungen Ende Juni erstreckt, zuvor durch eine<br />
ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten<br />
können (keine Brutansiedlung des Kiebitz innerhalb des Eingriffsbereiches oder im unmittelbaren<br />
Umfeld). Eine Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung in<br />
der Brutzeit (länger als eine Woche) eine zwischenzeitliche Brutansiedlung nicht ausgeschlossen<br />
werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten vor der<br />
Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />
erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine Beeinträchtigung<br />
darstellt.<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 74<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
22/ 4201<br />
-<br />
23/ 4201<br />
Kiebitz<br />
24/ 4201<br />
Kiebitz<br />
Rebhuhn<br />
Steinkauz<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Brutvorkommen im Umfeld des Mastes;<br />
geeignete Bruthabitate sowohl innerhalb<br />
der Eingriffsflächen als auch im direkten<br />
Umfeld vorhanden, daher Verlust des<br />
Brutplatzes oder über den Eingriffsbereich<br />
hinaus Störungen und dadurch bedingt<br />
Aufgabe des Nistplatzes während der<br />
Brutzeit nicht auszuschließen<br />
Kiebitz, Rebhuhn - Brutvorkommen im<br />
unmittelbaren Umfeld des Mastes;<br />
geeignete Bruthabitate sowohl innerhalb<br />
der Eingriffsflächen als auch im direkten<br />
Umfeld (Kiebitz: BEF südwestlich Mast;<br />
Rebhuhn: BEF Mast, BEF südwestlich<br />
Mast und dazwischen liegende Zuwegung)<br />
vorhanden, daher Verlust des Brutplatzes<br />
oder über den Eingriffsbereich hinaus Störungen<br />
und dadurch bedingt Aufgabe des<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
nein<br />
ja: Baufeldherrichtung und Baubeginn zwischen Juli und Februar, danach ggf. Bedarf<br />
ökologischer Baubegleitung von März bis Juni<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation, ein ggf. erforderliches Abschieben des<br />
Oberbodens für die BEF und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten können<br />
ganzjährig erfolgen, soweit bei Beginn der Arbeiten während der kritischen Phase der Brutzeit,<br />
die sich von Anfang März bis zum Schlüpfen der Jungen Ende Juni erstreckt, zuvor durch eine<br />
ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten<br />
können (keine Brutansiedlung des Kiebitz innerhalb des Eingriffsbereiches oder im unmittelbaren<br />
Umfeld). Eine Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung in<br />
der Brutzeit (länger als eine Woche) eine zwischenzeitliche Brutansiedlung nicht ausgeschlossen<br />
werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten vor der<br />
Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />
erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine Beeinträchtigung<br />
darstellt.<br />
ja - Baufeldherrichtung und Baubeginn zwischen Mitte August und Februar, danach ggf.<br />
Bedarf ökologischer Baubegleitung von März bis Anfang August; Errichtung von<br />
Schutzzäune<br />
1. Vorgaben für Bauzeiten<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation, ein ggf. erforderliches Abschieben des<br />
Oberbodens für die BEF und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten können<br />
ganzjährig erfolgen, soweit bei Beginn der Arbeiten während der Brutzeiten von Kiebitz,<br />
Rebhuhn und Steinkauz (Anfang März bis Anfang August) zuvor durch eine ökologische<br />
Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können (keine<br />
Brutansiedlung von Kiebitz oder Rebhuhn innerhalb des Eingriffsbereiches oder im unmittelba-<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 75<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
25/ 4201<br />
-<br />
26/ 4201<br />
-<br />
27/ 4201<br />
Rebhuhn<br />
28/ 4201<br />
Eisvogel<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Nistplatzes während der Brutzeit nicht<br />
auszuschließen<br />
Steinkauz – ein Revier im unmittelbaren<br />
Umfeld des Mastes; geeignete Bruthabitate<br />
im direkten Umfeld vorhanden, daher über<br />
den Eingriffsbereich hinaus Störungen und<br />
dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />
während der Brutzeit nicht auszuschließen<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />
im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />
Revier im unmittelbaren Umfeld des<br />
Maststandortes; potenzielle Brutplätze<br />
jedoch nicht betroffen, Vorkommen daher<br />
nicht nennenswert beeinträchtigt<br />
Potenzielle Brutplätze am Waldbach im<br />
unmittelbaren Umfeld des Maststandortes;<br />
Störung und dadurch bedingt Aufgabe des<br />
Nistplatzes während der Brutzeit ist nicht<br />
auszuschließen<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
ren Umfeld, keine Brutansiedlung des Steinkauzes in der unmittelbaren Umgebung). Eine<br />
Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung in der Brutzeit (länger<br />
als eine Woche) eine zwischenzeitliche Brutansiedlung nicht ausgeschlossen werden kann.<br />
Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten vor der Brutzeit begonnen und<br />
dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung erfolgt oder im Falle<br />
einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine Beeinträchtigung darstellt.<br />
2. Errichten von Schutzzäunen<br />
Zu erhaltende Obstbaumbestände sind mit geeigneten Schutzzäunen gegenüber den BEF und<br />
Zuwegungen abzugrenzen. Die exakte Lage der Zäune wird vor Einrichtung der Baustelle mit<br />
der ökologischen Baubegleitung abgestimmt.<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja: Baufeldherrichtung und Baubeginn zwischen September bis März, danach ggf.<br />
Bedarf ökologischer Baubegleitung von April bis August<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation, ein ggf. erforderliches Abschieben des<br />
Oberbodens für die BEF und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten können<br />
ganzjährig erfolgen, soweit bei Beginn der Arbeiten während der Brutzeit des Eisvogels, die<br />
sich von Anfang April bis Ende August erstreckt, zuvor durch eine ökologische Baubegleitung<br />
nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können (keine Brutansiedlung des<br />
Eisvogels im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches). Eine Kontrolle hat auch stattzufin-<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 76<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
Schutzstreifenerweiterung<br />
zahlreiche<br />
Fledermausarten<br />
zahlreiche<br />
planungsrelevante<br />
Vogelarten<br />
Zauneidechse<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
Es wurden sowohl Fledermausarten<br />
gefunden, die ausschließlich im Sommer<br />
Baumhöhlen als Quartiere nutzen, als auch<br />
Arten, die auch Winterquartiere in Baumhöhlen<br />
beziehen. Bei Einschlägen von<br />
Höhlenbäumen muss daher grundsätzlich<br />
davon ausgegangen werden, dass die<br />
Baumhöhlen ganzjährig als Fledermausquartier<br />
dienen können. Ein ca. 600 m<br />
langer Kiefernbestand im Umfeld der<br />
geplanten Masten 8 und 9 (westlich des<br />
bestehenden Schutzstreifens zwischen den<br />
Waldwegen, an denen sich die Höhlenbäume<br />
Nr. 84 bzw. 66, 69-71 befinden)<br />
konnte nicht vollständig auf Baumhöhlen<br />
abgesucht werden. Hier muss mit weiteren<br />
Höhlenbäumen gerechnet werden.<br />
Baumhöhlen bewohnende Fledermausarten<br />
- Verlust potenzieller Sommer- und<br />
Winterquartiere durch den Einschlag von<br />
Höhlenbäumen<br />
planungsrelevante Vogelarten - Verlust<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
den, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung in der Brutzeit (länger als eine Woche) eine<br />
zwischenzeitliche Brutansiedlung nicht ausgeschlossen werden kann. Auf eine Kontrolle kann<br />
verzichtet werden, wenn die Arbeiten vor der Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich<br />
fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung<br />
anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine Beeinträchtigung darstellt.<br />
ja:<br />
1.<br />
Allgemein: Höhlenbaumkontrolle; Baumschutzmaßnahmen<br />
2.<br />
Steinbergewald zusätzlich: Gehölzeinschlag von Anfang Oktober bis Ende Februar<br />
(außerhalb der Brutzeiten Baumpieper, Kleinspecht, Waldkauz, Waldschnepfe und<br />
während der Winterruhe der Zauneidechse); Entwicklung eines Zauneidechsen-<br />
Lebensraumes<br />
3.<br />
Waldflächen östlich Voshövel (Umfeld Mast 15/4201) zusätzlich: Gehölzeinschlag von<br />
September bis Februar (außerhalb der Brutzeiten Baumfalke, Eisvogel, Kleinspecht,<br />
Schwarzspecht, Waldkauz)<br />
allgemeine Hinweise:<br />
1. Vorgabe für Bauzeiten<br />
Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />
der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Gehölzeinschlag ist dann auch<br />
zu einem späteren Zeitpunkt möglich;<br />
2. Ökologische Baubegleitung<br />
3. Schutz zu erhaltender Bäume<br />
Bei Gehölzeinschlägen im Steinberge-Wald ist über die allgemeinen Hinweise hinaus zu<br />
beachten:<br />
1. Vorgabe für Bauzeiten<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 77<br />
Mast / planungs-<br />
relevante Arten<br />
Abschnitte der<br />
Erdseile zwischen<br />
Mast 1-7,<br />
13-14, 15-28<br />
potenziell diverse<br />
Zug-/Rastvögel<br />
Betroffenheit der planungsrelevanten<br />
Arten<br />
potenzieller Brutplätze durch den Eingriff in<br />
die Gehölzbestände im Bereich des<br />
Steinberge-Waldes und des Waldes östlich<br />
Voshövel<br />
Zauneidechse – Tötung von Tieren<br />
während der Bauphase – insbesondere<br />
durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />
Winterverstecke - ist nicht auszuschließen,<br />
Verlust von Teilen des Lebensraumes<br />
(Waldränder im Steinberge-Wald)<br />
im Bereich großflächiger Offenlandkomplexe<br />
im Verlauf der Bl. 4201 direkte Beeinträchtigung<br />
von Vögeln durch Kollision mit<br />
Erdseilen nicht auszuschließen; auf<br />
Grundlage der aktuellen Datenlage kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
hiervon auch planungsrelevante Arten (v. a.<br />
arktische Wildgänse) betroffen sind.<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
Gehölzeinschlag im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar (außerhalb der Brutzeiten<br />
Baumpieper, Kleinspecht, Waldkauz, Waldschnepfe und während der Winterruhe der Zauneidechse)<br />
möglich, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />
sind;<br />
2. Entwicklung eines Ersatzlebensraumes für die Zauneidechse<br />
Als Ersatz für den Verlust von Teilen des Zauneidechsen-Lebensraumes ist im Bereich des von<br />
der Schutzstreifenerweiterung betroffenen Gehölzbestandes im Steinberge-Wald ein großflächig<br />
zusammenhängendes Zauneidechsen-Habitat zu entwickeln (Hinweise dazu sind Kapitel<br />
5.2.4.5 zu entnehmen).<br />
Bei Gehölzeinschlägen im Bereich der Waldflächen östlich Voshövel (Umfeld Mast 15/4201) ist<br />
über die allgemeinen Hinweise hinaus zu beachten:<br />
Gehölzeinschlag im Zeitraum Anfang September bis Ende Februar (außerhalb der Brutzeiten<br />
Baumfalke, Eisvogel, Kleinspecht, Schwarzspecht, Waldkauz) möglich<br />
ja: Vogelschutzmarkierungen<br />
Anbringen von Vogelschutzmarkierungen in den aufgeführten Abschnitten unverzüglich nach<br />
Umsetzung des Vorhabens, spätestens jedoch vor Beginn der Zugzeiten<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 78<br />
5.2 Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen ausgewählter<br />
planungsrelevanter Arten<br />
5.2.1 Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen bei Verlust potenzieller Quartiere<br />
durch Eingriffe in Gehölzbestände<br />
Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgeführt, die zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
möglicher Fledermausvorkommen in Baumhöhlen erforderlich sind.<br />
Bezüglich des bevorzugten Zeitpunktes für den Einschlag potenzieller Quartierbäume<br />
sind die nachgewiesenen Fledermausarten aufgrund ihrer von der Jahreszeit abhängigen<br />
Bevorzugung bestimmter Quartiere unterschiedlich einzustufen. So nutzen mehrere<br />
Arten nur während des Sommerhalbjahres Baumhöhlen als Quartier. Für diese Arten<br />
wäre ein Gehölzeinschlag während der Überwinterungsphase ideal, da Beeinträchtigungen<br />
dann mit Sicherheit auszuschließen wären. Im Gebiet wurden jedoch auch<br />
mehrere Arten nachgewiesen, die in Baumhöhlen überwintern können. Die vorhandenen<br />
Baumhöhlen können von nahezu allen im Gebiet nachgewiesenen Fledermausarten<br />
gleichermaßen als Quartier genutzt werden. Entsprechend muss davon ausgegangen<br />
werden, dass alle Baumhöhlen prinzipiell ganzjährig von Fledermäusen genutzt<br />
werden können. Um grundsätzlich einen Einschlag von Höhlenbäumen in den Wintermonaten<br />
unter Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen vornehmen zu können, ist<br />
ein Besatz der Höhlen auf geeignete Weise auszuschließen.<br />
Hierzu ist folgendermaßen vorzugehen:<br />
• Es ist zunächst die Notwendigkeit des Gehölzeinschlags zu prüfen: Es wird davon<br />
ausgegangen, dass ein Einschlag aller im Bereich der geplanten Schutzstreifenerweiterung<br />
und der vorgesehenen Baustelleneinrichtungsflächen erfassten Höhlenbäume<br />
erforderlich ist. Dies ist bei jeder Baustelleneinrichtung im Einzelfall zu überprüfen.<br />
Sofern einzelne Gehölze erhalten bleiben, sind diese vor Beschädigung<br />
abzusichern.<br />
• Alle betroffenen Baumhöhlen, die als Quartier in Frage kommen, sind durch eine<br />
sachkundige Person auf Besatz durch Fledermäuse zu überprüfen (Spurensuche,<br />
Ausleuchten, Ausspiegeln, Klopfprobe). Die Kontrolle ist im Zeitraum von September<br />
bis November durchzuführen. Eine mögliche Beeinträchtigung von Fledermäusen<br />
ist dann am geringsten, da Wochenstuben bereits aufgelöst wurden, Balzquartiere<br />
in der Regel nicht mehr genutzt werden und die Tiere sich aber auch noch<br />
nicht im Winterschlaf befinden und auf andere Quartiere in der Umgebung ausweichen<br />
können.<br />
• Baumhöhlen, in denen ein Besatz nach Kontrolle ausgeschlossen werden kann,<br />
sind zu verschließen (beispielsweise mit Bauschaum), so dass ein zwischenzeitlicher<br />
Bezug ausgeschlossen werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt<br />
möglich ist. Alternativ kann der Höhlenbaum auch unmittelbar im Anschluss<br />
an die Besatzkontrolle gefällt werden.<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 79<br />
• Bäumhöhlen, die sich nicht hinreichend gut kontrollieren lassen, in denen ein<br />
Besatz aber nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann und solche, in denen<br />
ein Besatz festgestellt wird, sind nach der abendlichen Ausflugsphase der Tiere zu<br />
verschließen.<br />
• Verbleiben dann noch nicht kontrollierbare bzw. nicht verschließbare Höhlen mit<br />
begründetem Verdacht auf Besatz, ist in diesen Ausnahmefällen eine kontrollierte<br />
Fällung vorzusehen. Die Bäume sind stückweise abzutragen, das Stamm- bzw.<br />
Aststück mit Höhlen ist zu sichern und erschütterungsfrei zur weiteren Überprüfung<br />
zu entfernen. Bäume, bei denen der Höhlenbereich nicht gesichert werden kann,<br />
sind schonend zu Boden zu bringen (Winde, Anlehnen) und vorhandene Höhlen<br />
sofort zu kontrollieren.<br />
Bei den Fällarbeiten sollte folgendes beachtet werden:<br />
Die Mitarbeiter der mit den Arbeiten beauftragten Firmen sind auf die Problematik<br />
hinzuweisen und darauf einzuweisen, wie (versehentlich) gefällte Quartierbäume<br />
und aufgefundene Fledermäuse zu sichern sind.<br />
Bereits im Vorfeld ist zu klären, wo gefundene Fledermäuse im Bedarfsfall überwintert<br />
und gepflegt werden können.<br />
Höhlenbäume sind so zu fällen, dass keine anderen, zu erhaltenden Bäume<br />
beschädigt werden<br />
Versehentlich gefällte Bäume mit Höhlen sind sofort auf Besatz zu überprüfen und<br />
– falls Fledermäuse gefunden werden - unverzüglich zu sichern<br />
• Die fachgerechte Versorgung möglicherweise aufgefundener Fledermäuse ist<br />
sicherzustellen; hierzu muss eine im Fledermausschutz sachkundige Person während<br />
des Gehölzeinschlags kurzfristig erreichbar sein.<br />
Es sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Höhlenbaumkartierungen einzelne<br />
Baumhöhlen übersehen werden können. Somit kann in der Regel nicht mit absoluter<br />
Sicherheit ausgeschlossen werden, dass einzelne Tiere bei Gehölzeinschlägen zu<br />
Schaden kommen. Durch die aufgeführten Maßnahmen werden mögliche Beeinträchtigungen<br />
jedoch so weit minimiert, dass das Verletzungs- bzw. Tötungsrisiko auf das<br />
Niveau des normalen Lebensrisikos gesenkt wird.<br />
5.2.2 Anbieten von Steinkauz-Nisthilfen<br />
Im Bereich der Masten 97 und 98/2444 gehen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen<br />
möglicherweise Brutplätze des Steinkauzes verloren. Um zu garantieren, dass<br />
die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang zu jeder<br />
Zeit erhalten bleibt, ist eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme)<br />
erforderlich. Hierzu sind innerhalb der Obstgehölzbestände im Bereich der genannten<br />
Masten jeweils zwei Steinkauz-Nisthilfen an Bäumen außerhalb des Eingriffsbereichs<br />
anzubringen. Dies hat möglichst frühzeitig vor dem Gehölzeinschlag - spätestens im<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 80<br />
Jahr vor dem geplanten Eingriff - zu erfolgen, damit sich die Tiere an die Nisthilfen<br />
gewöhnen können. Auf diese Weise können erhebliche Beeinträchtigungen verhindert<br />
werden.<br />
5.2.3 Schutzmaßnahmen für Durchzügler und Rastvögel<br />
Eine Beeinträchtigung von Durchzüglern und Rastvögeln ist möglich. Während das<br />
Kollisionsrisiko für Vögel, die auf dem eigentlichen Zug Freileitungstrassen in großen<br />
Höhen überqueren, zu vernachlässigen ist, kommt es gerade beim niedrigen Anflug<br />
von Rastflächen bzw. beim Wechsel zwischen verschiedenen Rast- oder Nahrungsflächen,<br />
die sich in der Umgebung von Leitungstrassen befinden, verstärkt zu Kollisionen.<br />
Da auf Grundlage der aktuellen Datenlage nicht ausgeschlossen werden kann, dass<br />
planungsrelevante Arten betroffen sind (v. a. arktische Wildgänse), sind mögliche<br />
erhebliche Beeinträchtigungen grundsätzlich auszuschließen, indem ein Kollisionsrisiko<br />
an allen Leitungsabschnitten der Bl. 4201 in großflächigen Offenlandbereichen durch<br />
das Anbringen von Vogelschutzmarkierungen minimiert wird. Dies hat nach Möglichkeit<br />
unverzüglich nach Umsetzung des Vorhabens, spätestens jedoch vor Beginn der<br />
Zugzeiten zu erfolgen. Dies betrifft die Abschnitte: Punkt Lackhausen bis Steinberge-<br />
Wald (Masten 1-7), südlich Voshövel zwischen den Masten 13 und 14 sowie der<br />
gesamte Nordteil des Gebietes zwischen den Masten 15 und 28.<br />
5.2.4 Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechse<br />
5.2.4.1 Beschränkung des Eingriffsumfanges<br />
Nördlich der Umspannanlage ist auf einer Fläche von ca. 2,5 ha die Entfernung des<br />
vorhandenen Gehölzbestandes vorgesehen. Bei der vorliegenden Konfliktbetrachtung<br />
wird davon ausgegangen, dass dies möglichst schonend geschieht, keine Eingriffe in<br />
den Boden erfolgen und die übrige Vegetation weitgehend erhalten bleibt. Nur unter<br />
dieser Voraussetzung ist gewährleistet, dass die ökologische Funktion der Lebensräume<br />
der Zauneidechse trotz der Eingriffe im Bereich der Arbeitsflächen im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt und dass die Art auf Ebene der lokalen Population nicht<br />
beeinträchtigt wird. Im einzelnen ist dazu folgendes zu beachten:<br />
• Außer im Bereich der vorgesehenen Baustelleneinrichtungsflächen an den Masten<br />
und für die Seilzugmaschinen sowie im Bereich der Zuwegungen dürfen keine Eingriffe<br />
in den Boden erfolgen (kein Abschieben des Oberbodens, Einebnen der Fläche,<br />
Mulchen, Fräsen).<br />
• Die Gehölzeinschläge sind im Zeitraum Anfang Oktober bis Mitte März (außerhalb<br />
der Aktivitätsphase der Zauneidechse) durchzuführen.<br />
• Die Gehölzeinschläge sind schonend durchzuführen. Schwere, Boden verdichtende<br />
Maschinen/Fahrzeuge dürfen nicht eingesetzt werden.<br />
• Der Gehölzschnitt ist aus der Fläche zu entfernen.<br />
• Die übrige Vegetation ist zu erhalten.<br />
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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 81<br />
5.2.4.2 Bauzeiteneinschränkungen<br />
An mehreren Maststandorten und im Bereich der Schutzstreifenerweiterung im Steinberg-Wald<br />
erfolgen Eingriffe in Lebensräume der Zauneidechse.<br />
Dies betrifft alle Baustelleneinrichtungsflächen (sowohl direkt am Mast als auch für die<br />
Seilzugmaschinen) und Zuwegungen an den Maststandorten 1105, 104A, 1104, 103<br />
der Bl. 2444, 2 und 4 der Bl. 4569, die Baustelleneinrichtungsfläche für die Seilzugmaschine<br />
südlich Mast 102 der Bl. 2444, die Baustelleneinrichtungsflächen an den<br />
Maststandorten 8, 9, 10, 11, 12/4201, die südwestlich Mast 10/4201 gelegene Baustelleneinrichtungsfläche<br />
für die Seilzugmaschine sowie die Gehölzeinschläge im vorgesehenen<br />
Schutzstreifen im Steinberge-Wald zwischen Esseltweg und Am Bauernschott.<br />
Bei der Positionierung der vorgesehen Baustelleneinrichtungsflächen und Zuwegungen<br />
wurden Habitate, die aufgrund ihrer Ausprägung gegenüber der Umgebung möglicherweise<br />
eine herausragende Bedeutung für die Zauneidechse besitzen (insbesondere<br />
geeignete Eiablageplätze), berücksichtigt. Eingriffe in solche Strukturen erfolgen nicht.<br />
Da alle betroffenen Habitatstrukturen jeweils außerhalb des Eingriffsbereiches in<br />
gleicher oder besserer Ausprägung und in ausreichendem Umfang vorhanden sind,<br />
bleibt die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang<br />
erhalten. Es besteht somit für die Tiere die Möglichkeit, auf angrenzende Flächen<br />
auszuweichen. Zudem können die Eingriffsbereiche nach Umsetzung des Vorhabens<br />
in der Regel wieder uneingeschränkt genutzt werden. Die vorübergehende Aufgabe<br />
von Teilen des Lebensraumes stellt somit keine erhebliche Beeinträchtigung dar. Ohne<br />
Umsetzung geeigneter Maßnahmen kann jedoch eine Tötung von Tieren während der<br />
Bauphase nicht ausgeschlossen werden - insbesondere durch Eingriffe in potenzielle<br />
Winterquartiere oder Eiablageplätze.<br />
Um das Tötungsrisiko zu minimieren, sind die Eingriffsbereiche vor Beginn der Bauarbeiten<br />
als Zauneidechsen-Lebensraum abzuwerten und die Tiere zum Abwandern in<br />
angrenzende Flächen zu bewegen. Da im unmittelbaren Umfeld der Eingriffsbereiche<br />
bereits potenzielle Habitate der Zauneidechse vorhanden sind, ist eine Aufwertung<br />
bzw. Schaffung geeigneter Ausweichflächen nicht erforderlich. Zur Abwertung der<br />
Eingriffsbereiche sind Lebensraumrequisiten, die als Versteckplätze geeignet sind,<br />
möglichst vollständig aus den Flächen zu entfernen. Im vorliegenden Fall handelt es<br />
sich dabei in erster Linie um niedrigwüchsige Vegetation. Weitere Strukturen wie<br />
Totholz sind nur vereinzelt vorhanden. Da die Vegetation in den Eingriffsbereichen<br />
nahezu flächendeckend geeignete Versteckmöglichkeiten bietet, ist eine vollständige<br />
Entfernung der Vegetationsdecke erforderlich.<br />
Die Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze geeignete Lebensraumrequisiten<br />
ist von Anfang Oktober bis Mitte März durchzuführen. In diesem<br />
Zeitraum ist eine mögliche Beeinträchtigung der Zauneidechse oder von Brutvogelvorkommen<br />
ausgeschlossen. Um mögliche Beeinträchtigungen überwinternder Tiere zu<br />
vermeiden, sind die Arbeiten schonend (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern)<br />
vorzunehmen, sodass keine erheblichen Eingriffe in den Boden erfolgen. Der Gehölz-<br />
bzw. Vegetationsschnitt ist aus dem Zauneidechsen-Lebensraum zu entfernen, um<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 82<br />
eine Eutrophierung der Habitate zu vermeiden. Nach Verlassen der Winterquartiere<br />
finden die Tiere ein weitgehend unattraktives Habitat vor und wandern in benachbarte<br />
Flächen ab.<br />
Um weiterhin auszuschließen, dass dennoch einzelne Tiere innerhalb der Eingriffsflächen<br />
vorhanden sind, sind die Flächen im Rahmen der ökologischen Baubegleitung<br />
(s. Kapitel 5.2.4.4) vor Beginn der Bautätigkeiten auf Zauneidechsen zu kontrollieren.<br />
Die Kontrollen können frühestens ab Mitte April während der Aktivitätsphase der<br />
Zauneidechse (vgl. Artbeschreibung in Kapitel 4.3.2) durchgeführt werden. Ggf.<br />
gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen. Danach<br />
ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />
5.2.4.3 Errichten von Schutzzäunen<br />
Es ist erforderlich, das Habitat des Zauneidechsenvorkommens östlich Mast 10/4201<br />
gegenüber der Arbeitsfläche durch Schutzzäune abzusperren, um Beeinträchtigungen<br />
des Lebensraumes durch Befahren oder Nutzung als Lagerfläche zu vermeiden.<br />
Neben der Fläche mit Fichtenjungwuchs und Besenheidebeständen ist insbesondere<br />
der vom Hohen Weg in östliche Richtung führende sandige Weg vor Beeinträchtigungen<br />
zu schützen, da dort im Bereich der Wegränder großflächig potenzielle Eiablageplätze<br />
vorhanden sind. Die Schutzabsperrung sollte auch den östlichen Wegrand des<br />
Hohen Weges auf Länge der Jungfichtenparzelle umfassen.<br />
Es ist erforderlich, das Habitat des Zauneidechsenvorkommens östlich Mast 12/4201<br />
gegenüber der Arbeitsfläche durch Schutzzäune abzusperren, um Beeinträchtigungen<br />
des Lebensraumes durch Abtragen der potenziell zur Eiablage und Überwinterung<br />
genutzten Böschung sowie durch Lagern von Erdaushub, Baumaterialien oder Gehölzschnitt<br />
zu vermeiden.<br />
Der Wall nördlich des geplanten Mastes 1105 weist im Westteil kleinflächig vegetationsarme<br />
und -freie Stellen auf, die geeignete Eiablageplätze darstellen. Es ist vorgesehen,<br />
den Wall zwischen dem geplanten Mast und dem nordwestlich davon gelegenen<br />
Stellplatz für die Seilzugmaschine mit einem Fahrbohlenweg zu queren. Der<br />
Fahrbohlenweg ist beiderseits durch Schutzzäune gegenüber dem Habitat der Zauneidechse<br />
abzusperren, um Beeinträchtigungen des Lebensraumes durch Befahren<br />
oder Nutzung als Lagerfläche zu vermeiden.<br />
5.2.4.4 Ökologische Baubegleitung und begleitende Bestandserfassung<br />
Zwischen Umspannanlage und Bahndamm südlich Mast 102/2444 sind die Bautätigkeiten<br />
im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung auf die Umsetzung der aus<br />
artenschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zu überprüfen. Hierbei ist v. a.<br />
zu kontrollieren, ob die für die Bautätigkeiten vorgesehenen Arbeitsflächen lagegenau<br />
eingehalten werden. Die Baubegleitung hat durch eine Person zu erfolgen, die mit den<br />
Lebensraumansprüchen und dem Schutz der Zauneidechse vertraut ist.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 83<br />
Weiterhin sind dort begleitende Bestandserfassungen durchzuführen, um die Wirksamkeit<br />
der vorgesehenen Maßnahmen zu überprüfen und um ggf. auf mögliche Konflikte<br />
reagieren zu können, die bei dem aktuellen Kenntnisstand nicht abzusehen sind.<br />
Schwerpunkt der Untersuchungen sollten die aktuell stärker verbuschten Bereiche<br />
zwischen dem Maststandort 104/2444 und der Umspannanlage sein. Es sollte dabei<br />
mindestens eine weiträumige Übersichtsbegehung vor Baubeginn erfolgen. Dies ist je<br />
nach Witterung etwa ab Anfang April sinnvoll.<br />
Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung ist auch die exakte Lage der Schutzzäune<br />
abzustimmen (vgl. Kapitel 5.2.4.3).<br />
Intensivere Kontrollen auf Zauneidechsenvorkommen sind innerhalb der in Kapitel<br />
5.2.4.2 aufgeführten Eingriffsflächen durchzuführen. Diese Erfassungen sind jedoch<br />
als Bestandteil der dort beschriebenen Vermeidungsmaßnahme anzusehen.<br />
5.2.4.5 Ersatz für den Verlust von Zauneidechsen-Lebensräumen im Steinberge-Wald<br />
Im Bereich des Steinberge-Waldes erfolgt eine Erweiterung des Schutzstreifens.<br />
Davon ist ein ca. 55 m breiter Gehölzstreifen westlich des bestehenden Schutzstreifens<br />
der BL. 2304 betroffen. Hierdurch gehen die Waldränder im Steinberge-Wald als<br />
Lebensraum und Vernetzungselement verloren. Ob sich hier strukturreiche Säume<br />
entwickeln können, die weiterhin von Zauneidechsen genutzt werden, hängt von der<br />
künftigen Nutzung der Flächen ab.<br />
Als Ersatz für den Verlust des Lebensraumes sind hier für Zauneidechsen geeignete<br />
Habitate vorzusehen. Es besteht ein hohes Potenzial zur Entwicklung eines großflächig<br />
zusammenhängenden Zauneidechsen-Lebensraumes. Hierzu sind durch regelmäßige<br />
Gehölzentnahme dauerhaft sonnenexponierte Flächen zu schaffen, wobei Gehölze<br />
einen Anteil von maximal 40-50 % besitzen dürfen, sofern sie in kleinen Gruppen über<br />
die Fläche verteilt sind und die gehölzfreien Strukturen ein zusammenhängendes Netz<br />
bilden. Weiterhin sind durch Abschieben des Oberbodens kleinflächig vegetationsfreie,<br />
sandige Stellen zu schaffen, die als Eiablage- und Sonnplätze dienen können. Die<br />
Flächen sollten nach Möglichkeit die in der folgenden Tabelle 7 aufgeführten Merkmale<br />
aufweisen.<br />
Diese Maßnahme würde auch die Vernetzung der Teilpopulationen am Hohen Weg und<br />
im Bereich der Abgrabung nachhaltig fördern und auf diese Weise zur langfristigen<br />
Stabilisierung der vorhandenen Vorkommen beitragen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 84<br />
Tabelle 7 Merkmale typischer Zauneidechsen-Lebensräume<br />
Exposition sonnenexponiert: süd- und südwest; nach Möglichkeit sollten<br />
unterschiedlich geneigte Bereiche entstehen (maximale Neigung:<br />
ca. 40°)<br />
Substrat locker; drainiert (z. B. Sand Schotter); stellenweise sollte eine<br />
Mächtigkeit von 50-80 cm erreicht werden (als potenzielle Winterquartiere)<br />
Vegetation spärliche / lückige Vegetation (dabei sind weniger die Pflanzenarten<br />
als die Stratifikation, Vegetationshöhe und –deckung entscheidend;<br />
zu stark verbuschte Flächen werden gemieden); Teilflächen unbewachsen<br />
(Eiablageplatz)<br />
ca. 20-30% vegetationsfrei; ca. 60-70% Kraut- und Moosschicht;<br />
diese Bereiche sollen mit Sträuchern und Bäumen ein kleinräumiges<br />
Mosaik bilden<br />
Kleinstrukturen Steine; Totholz o. ä. (als Sonn- und Versteckplätze) in Abständen<br />
von ca. 10–15 m<br />
Eiablageplatz offene, vegetationsfreie, sonnige, nicht zu trockene (gewisse<br />
Feuchtigkeit, aber keine Nässe) Stellen mit grabbarem Untergrund<br />
(Sand ist optimal) von mindestens 20 cm Tiefe; Abstand zur<br />
Vegetation ca. 20-40 cm (bedeutet bei Insellage in vegetationsreichen<br />
Flächen einen Mindestdurchmesser von ca. 0,5-1 m );<br />
Hangneigung bis ca. 20°; Flächengrößen zwischen ca. 2-15 m²<br />
reichen dabei für mehrere Weibchen<br />
5.3 Aufwertung von Zauneidechsen-Lebensräumen<br />
Die im folgenden aufgeführten Maßnahmen sind nicht zwingend erforderlich, um<br />
erhebliche Beeinträchtigungen der Zauneidechse zu vermeiden, da die ökologische<br />
Funktion der Lebensräume jeweils auch ohne Umsetzung dieser Maßnahmen im<br />
räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt.<br />
Sowohl der Bereich nördlich der Umspannanlage als auch die Habitate östlich der<br />
Masten 10 und 12 der Bl. 4201 sind durch starke Beschattung infolge der Verbuschung<br />
(natürliche Sukzession) beeinträchtigt. Durch entsprechende Maßnahmen sollten die<br />
vorhandenen Lebensräume aufgewertet und die Zauneidechsenvorkommen auf diese<br />
Weise gefördert werden. Ggf. bietet es sich an, diese Maßnahmen als Kompensationsmaßnahmen<br />
für Eingriffe an anderer Stelle umzusetzen.<br />
Auf allen im folgenden beschriebenen Flächen ist nach Umsetzung der Maßnahmen<br />
und Erreichen des gewünschten Zustands der offene Charakter der Lebensräume<br />
langfristig durch pflegende Eingriffe zu sichern. Hierzu ist der Verbuschungsgrad<br />
regelmäßig (etwa alle 3-5 Jahre) zu kontrollieren und ggf. durch Entfernen von Gehölzen<br />
zu regulieren. Bei Bedarf sind auch vegetationsarme Bereiche wiederherzustellen<br />
bzw. neu anzulegen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 85<br />
5.3.1 Aufwertung des Schutzstreifens nördlich der Umspannanlage<br />
Im Bereich des Schutzstreifens zwischen der Umspannanlage und dem geplanten<br />
Mast 104A sollten ca. 50-75 % der vorhandenen Gehölze entfernt werden. Dies kann<br />
gruppenweise erfolgen, so dass sich ein Mosaik aus stärker verbuschten und gehölzfreien<br />
Teilflächen ergibt. Zur Förderung von Sonn- und Eiablageplätzen sollten darüber<br />
hinaus kleinflächig vegetationsfreie oder -arme Stellen geschaffen werden - beispielsweise<br />
an der südexponierten Böschung des Walls nördlich des geplanten Mastes 1105<br />
oder im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche für die Seilzugmaschine südlich des<br />
geplanten Mastes 104A.<br />
Der Lebensraum sollte die in Tabelle 7 aufgeführten Merkmale aufweisen.<br />
5.3.2 Besucherlenkung im Moor-Heide-Trockenrasen-Komplex<br />
Der sich nördlich an den zuvor behandelten Bereich anschließende Moor-Heide-<br />
Trockenrasen-Komplex weist großflächig geeignete Lebensräume für die Zauneidechse<br />
auf. Aufgrund der sehr hohen Zahl an Spaziergängern mit teilweise freilaufenden<br />
Hunden und des dichten Wegenetzes sind ungestörte Räume weitgehend auf Randbereiche<br />
beschränkt. Weite Teile besitzen daher aktuell keinen oder nur einen sehr<br />
geringen Wert für die Zauneidechse. Die hohe Beeinträchtigung durch Erholungssuchende<br />
und Hunde wird auch als Ursache für das vollständige Fehlen typischer<br />
Vogelarten der Heiden und Moore angesehen. Eine Aufwertung ließe sich hier durch<br />
eine Besucherlenkung – ggf. unter Absperrung weiter zentraler Bereiche – erreichen.<br />
Hierzu wäre ein detailliertes Konzept zu erstellen. Durch die Maßnahme könnte hier ein<br />
sehr wertvoller Reptilienlebensraum geschaffen werden. Hiervon würden auch weitere<br />
Artengruppen – insbesondere Vögel - profitieren. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen,<br />
dass der betroffene Bereich Teil des FFH-Gebietes "NSG-Komplex in den<br />
Drevenacker Dünen, mit Erweiterung" ist. Der Lebensraum sollte die in Tabelle 7<br />
aufgeführten Merkmale aufweisen.<br />
5.3.3 Aufwertung des Lebensraumes am Hohen Weg<br />
Östlich des geplanten Mastes 10 sollten etwa 50 % der Jungfichten entfernt werden.<br />
Es sollten vegetationsfreie/arme Stellen geschaffen werden, um hier auch abseits der<br />
Sandwege geeignete Eiablagemöglichkeiten zu fördern. Der Lebensraum sollte die in<br />
Tabelle 7 aufgeführten Merkmale aufweisen.<br />
5.3.4 Aufwertung der ehemaligen Abgrabung östlich des geplanten Mastes 12<br />
Im Bereich der ehemaligen Abgrabung nordöstlich des geplanten Mastes 12 sollte zur<br />
Förderung der Heidevegetation der Großteil (etwa 75-90 %) der vorhandenen Gehölze<br />
entfernt und die degenerierten Heidefragmente entkusselt werden. Um der Eutrophierung<br />
entgegenzuwirken, ist der Gehölzschnitt aus der Fläche zu entfernen. Aus demselben<br />
Grund darf hier keine Wildfütterung stattfinden (vgl. LANUV 2010b: BK-4206-<br />
037). Der Lebensraum sollte die in Tabelle 7 aufgeführten Merkmale aufweisen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 86<br />
6 Zusammenfassung<br />
Im Rahmen der Kartierarbeiten für die Artenschutzrechtliche Betrachtung des Planungsgebietes<br />
zum Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel - Pkt.<br />
Meppen (Bl. 4201) und Änderung der 110-/220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />
Pfalzdorf - Wesel/Niederrhein (Bl. 2444), Abschnitt Wesel/Niederrhein - Pkt. Lackhausen<br />
- Pkt. Bredenwinkel wurden sieben bis auf Artniveau bestimmbare Fledermäuse<br />
(alle Arten fallen unter die Zugriffsverbote des § 44, Abs. 1 BNatSchG) nachgewiesen.<br />
Hinzu kommen Nachweise des Braunen und/oder Grauen Langohres. Außerdem<br />
erfolgten Registrierungen, die nur bis auf Gattungsniveau (Myotis sp.) bestimmbar<br />
waren, und unter denen sich weitere Arten befinden können. Es wurden 40 planungsrelevante<br />
und weitere elf regional gefährdete oder auf der Vorwarnliste geführte Vogelarten<br />
sowie eine planungsrelevante Reptilienart nachgewiesen.<br />
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Konfliktanalyse für die planungsrelevanten<br />
Arten zusammengefasst.<br />
Folgende planungsrelevante Arten sind von dem Planvorhaben nicht betroffen, da<br />
ihre Lebensräume nicht beeinträchtigt werden:<br />
Fledermäuse Breitflügelfledermaus<br />
Europäische<br />
Vogelarten<br />
Braunkehlchen, Feldlerche, Gartenrotschwanz, Kornweihe, Kranich,<br />
Kuckuck, Lachmöwe, Mehlschwalbe, Mittelspecht, Nachtigall,<br />
Rauchschwalbe, Saatkrähe, Schleiereule, Schwarzkehlchen,<br />
Silbermöwe, Silberreiher, Steinschmätzer, Turteltaube, Waldlaubsänger,<br />
Waldohreule, Wanderfalke, Weißstorch, Wespenbussard,<br />
Wiesenpieper<br />
Folgende planungsrelevante Arten sind von dem Planvorhaben nicht erheblich<br />
betroffen. Eine Gefährdung der lokalen Population besteht nicht, die ökologische<br />
Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im<br />
räumlichen Zusammenhang erhalten. Der Erhaltungszustand ist daher auch ohne<br />
Umsetzung spezieller Maßnahmen gesichert.<br />
Europäische<br />
Vogelarten<br />
Graureiher, Habicht, Sperber, Turmfalke<br />
Folgende planungsrelevante Arten sind von dem Planvorhaben nicht erheblich<br />
betroffen, wenn die in Kapitel 5.2 und in Tabelle 6 aufgeführten Maßnahmen umgesetzt<br />
werden. Unter Beachtung dieser Vorgaben sind artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />
nicht erfüllt. Eine Gefährdung der lokalen Population besteht dann nicht, die<br />
ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.<br />
Fledermäuse Fransenfledermaus, Graues/Braunes Langohr, Großer Abendsegler,<br />
Kleiner Abendsegler, Myotis sp., Rauhhautfledermaus, Wasserfledermaus,<br />
Zwergfledermaus<br />
Europäische<br />
Vogelarten<br />
Reptilien Zauneidechse<br />
Baumfalke, Baumpieper, Eisvogel, Feldsperling, Kiebitz, Kleinspecht,<br />
Mäusebussard, Rebhuhn, Schwarzspecht, Steinkauz,<br />
Waldkauz, Waldschnepfe<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 87<br />
7 Literatur, Quellen<br />
AHLÉN, I. (1981): Identification of scandinavian Bats by their sounds. Swed. Univ.<br />
Agric. Sc. – Dep. Wild. Ecol. Rapport 6. Uppsala.<br />
BARATAUD, M.: Fledermäuse. 27 europäische Arten. Doppel-CD mit Begleitheft.<br />
BFN (Bundesamt für Naturschutz) (Hrsg.) (2009): Rote Liste der gefährdeten Tiere,<br />
Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische<br />
Vielfalt, Heft 70 (1), Bonn.<br />
BNATSCHG (Bundesnaturschutzgesetz): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2542), in<br />
Kraft getreten am 01. März 2010.<br />
KAISER, M. (2010): Erhaltungszustand und Populationsgröße der Planungsrelevanten<br />
Arten in NRW; Stand 02.07.2010; Datei: Ampelbewertung_Planungsrelevante_Arten_100702.pdf.<br />
KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen Heft 1/2005, S.<br />
12-17.<br />
LANUV (Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2010a):<br />
Planungsrelevante Arten für die Messtischblätter 4206 und 4306 auf<br />
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de. Download am 12.10.2010.<br />
LANUV (Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2010b):<br />
Biotopkataster Nordrhein-Westfalen. Katasterblätter für den Bereich des Kreises<br />
Wesel, Stand 2010. Recklinghausen.<br />
LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/Landesamt für Agrarordnung<br />
NRW) (1999): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-<br />
Westfalen, 3. Fassg. – LÖBF-Schr.R. 17, 644 S. Recklinghausen.<br />
LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW) (2006): Ökologische<br />
Flächenstichprobe (ÖFS)/ Landschaftsmonitoring NRW (LaMoni) – Arbeitsanleitung<br />
– Brutvogelkartierung. Bearb.: H. König, Dezernat Biomonitorring und Erfolgskontrollen.<br />
Stand IV/2006.<br />
LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW) & NWO (Nordrhein-Westfälische<br />
Ornithologengesellschaft (2002): Methodenanleitung zur Bestandserfassung<br />
von Wasservogelarten in Nordrhein-Westfalen, Teil 1: Brutbestände. Charadrius<br />
38: Heft 2. 70 S.<br />
MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen) (Hrsg.) (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen.<br />
Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen.<br />
Broschüre, Düsseldorf, 257 S.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 88<br />
MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010a): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung<br />
der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL)<br />
und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren<br />
(VV-Artenschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17.<br />
MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010b): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung<br />
der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL)<br />
und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums<br />
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010,<br />
- III 4 - 616.06.01.18.<br />
PFALZER, G. (2002): Inter- und intraspezifische Variabilität der Soziallaute heimischer<br />
Fledermausarten (Chiroptera: Vespertilionidae). Mensch & Buch Verlag, Berlin, 269 S.<br />
RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1992): Richtlinie des Rates vom 21.<br />
Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere<br />
und Pflanzen (92/43/EWG des Rates, "FFH-Richtlinie"), (Abl. Nr. L206/7 vom<br />
22.07.92).<br />
RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1996): 5. Verordnung (EG) Nr.<br />
338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender<br />
Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels ("EG-ArtSchVO"), Abl.<br />
EG 1997 Nr. L 61, S. 1, ber. Nr. L 100 S. 72 und Nr. L 298 S. 70 zuletzt geändert durch<br />
VO (EG) Nr. 1476/1999 v. 06.07.1999 (Abl. EG Nr. L 171 S. 5).<br />
RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1997): Richtlinie des Rates vom 02.<br />
April 1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (79/409/EWG, "EG-<br />
Vogelschutzrichtlinie), geändert durch Richtlinie 81/854/EWG des Rates vom 19.<br />
Oktober 1981 (Neufassung Anhänge I-III) (Abl. Nr. L319 vom 07.11.1981, geändert<br />
durch Richtlinie 85/411/EWG der Kommission vom 25. Juli 1985 (Neufassung Anhang<br />
I) (Abl. Nr. L233 vom 30.08.1985), zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EWG vom<br />
29.07.1997. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.<br />
SCHOBER, W. & E. GRIMMBERGER (1987): Die Fledermäuse Europas: kennen –<br />
bestimmen – schützen. Stuttgart: Franckh (Kosmos Naturführer).<br />
SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse. Die neue Brehm-Bücherei, Band 648.<br />
2. aktualisierte und überarbeitete Auflage. Hohenwarsleben: Westarp-Wissenschaften<br />
Verlagsgesellschaft.<br />
SUDMANN, S. R. et al. (2008): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-<br />
Westfalens, 5. Fassung, Dezember 2008. Charadrius 44, Heft 4: 137-230. Erschienen<br />
2009.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 89<br />
SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K.<br />
SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der<br />
Brutvögel Deutschlands. Im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten<br />
und des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA). Radolfzell. 792 S.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 90<br />
Anhang 1: Gesamtartenliste<br />
Da das Untersuchungsgebiet in der Großlandschaft Niederrheinisches Tiefland, damit<br />
im Landesteil Rheinland liegt, werden die Gefährdungsgrade für diese Räume nebeneinander<br />
dargestellt.<br />
Erläuterung der Abkürzungen<br />
ROTE LISTE Nordrhein-Westfalen (LÖBF 1999, SUDMANN et al. 2008) und Bundesrepublik<br />
Deutschland (BFN 2009)<br />
NRW Nordrhein-Westfalen<br />
RHLD Landesteil Rheinland<br />
NRTL Naturraum Niederrheinisches Tiefland<br />
D Bundesrepublik Deutschland<br />
Gefährdungsgrade<br />
0 ausgestorben oder verschollen<br />
1 vom Aussterben bedroht<br />
2 stark gefährdet<br />
3 gefährdet<br />
D Daten unzureichend<br />
I gefährdete wandernde Säugerart<br />
R arealbedingt selten (z. B. aufgrund der tiergeographischen Verbreitung)<br />
V Vorwarnliste<br />
- kommt im Naturraum / im Gebiet (als Brutvogel) nicht vor<br />
? Gefährdung nicht genau bekannt<br />
+ ungefährdet<br />
nb nicht bewertet<br />
Zusatzkriterien zu den Gefährdungsgraden R, 1, 2, 3 und +<br />
N dank Naturschutzmaßnahmen gleich oder geringer gefährdet<br />
S von Schutzmaßnahmen abhängig<br />
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Nr. 92/43/EWG in der zzt. gültigen Fassung<br />
FFH A2 Anhang-II-Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie):<br />
Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere<br />
Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen<br />
FFH A4 Anhang-IV-Arten der FFH-Richtlinie: streng zu schützende Arten von<br />
gemeinschaftlichem Interesse<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 91<br />
Vogelschutzrichtlinie Nr. 79/409/EWG in der zzt. gültigen Fassung<br />
VSRL besonders geschützte Arten nach Vogelschutzrichtlinie (VSRL)<br />
VSRL 1 in Schutzgebieten zu schützende Vogelarten nach Anhang 1 VSRL<br />
VSRL W wandernde Vogelarten gemäß Artikel 4 (2) VSRL, für die Schutzmaßnahmen<br />
erforderlich sind (NRW-spezifische Auswahlliste gemäß<br />
MUNLV 2010b - VV-Habitatschutz)<br />
EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 in der zzt. gültigen Fassung<br />
VO(EG)A streng geschützte Arten gemäß § 7, Abs. 2, Satz 14 BNatSchG<br />
Erhaltungszustand planungsrelevanter Arten in NRW (KAISER 2010)<br />
ATL Erhaltungszustand der Art innerhalb der atlantischen Region<br />
Erhaltungszustand<br />
G Erhaltungszustand günstig<br />
S Erhaltungszustand ungünstig/schlecht<br />
U Erhaltungszustand ungünstig/unzureichend<br />
Zusatzkriterien zum Erhaltungszustand<br />
+ Erhaltungszustand sich verbessernd<br />
- Erhaltungszustand sich verschlechternd<br />
Abkürzungen bei einigen Arten, die mit unterschiedlichem Status vorkommen<br />
können<br />
B Brutvorkommen<br />
R Rastvorkommen<br />
W Wintervorkommen<br />
Prel planungsrelevante Art nach MUNLV (2007) und KAISER (2010)<br />
( ) in Klammern gesetzte Einträge bezeichnen ein Kriterium, das nicht auf<br />
alle Arten einer Artengruppe zutrifft<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 92<br />
Tabelle 8 Gesamtartenliste<br />
hellgrau unterlegte Arten werden im Text behandelt; *: vom Eisvogel liegen keine aktuellen Beobachtungen vor, jedoch Nachweise alter Brutröhren<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name D NRW RHLD NRTL FFH A2 FFH A4 VSRL VSRL 1 VSRL W VO(EG)A ATL Prel<br />
Fledermäuse<br />
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus ? 3 2 x G x<br />
Fransenfledermaus Myotis nattereri + 3 2 x G x<br />
Graues/Braunes Langohr Plecotus austriacus/auritus 2/V R/3 R/3 x S/G x<br />
Großer Abendsegler Nyctalus noctula V I I x G x<br />
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri D 2 2 x U x<br />
Myotis sp. Myotis sp. +/D/V/ R/2/3/I =
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 93<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name D NRW RHLD NRTL FFH A2 FFH A4 VSRL VSRL 1 VSRL W VO(EG)A ATL Prel<br />
Elster Pica pica + + + x -<br />
Feldlerche Alauda arvensis 3 3 3 x G- x<br />
Feldsperling Passer montanus V 3 3 x G x<br />
Fitis Phylloscopus trochilus + V V x -<br />
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla + + + x -<br />
Gartengrasmücke Sylvia borin + + + x -<br />
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus + 2 3 x U- x<br />
Gelbspötter Hippolais icterina + V 3 x -<br />
Gimpel Pyrrhula pyrrhula + V V x -<br />
Goldammer Emberiza citrinella + V + x -<br />
Graugans Anser anser + + + x -<br />
Graureiher Ardea cinerea + +S +S x G x<br />
Grauschnäpper Muscicapa striata + + + x -<br />
Grünfink Carduelis chloris + + + x -<br />
Grünspecht Picus viridis + + + x -<br />
Habicht Accipiter gentilis + V + x x G x<br />
Haubentaucher Podiceps cristatus + + + x -<br />
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros + + + x -<br />
Haussperling Passer domesticus V V V x -<br />
Heckenbraunelle Prunella modularis + + + x -<br />
Hohltaube Columba oenas + + + x -<br />
Jagdfasan Phasianus colchicus nb nb nb x -<br />
Kanadagans Branta canadensis nb nb nb -<br />
Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes + + + x -<br />
Kiebitz Vanellus vanellus 2 3 V x x G x<br />
Klappergrasmücke Sylvia curruca + V 3 x -<br />
Kleiber Sitta europaea + + + x -<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 94<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name D NRW RHLD NRTL FFH A2 FFH A4 VSRL VSRL 1 VSRL W VO(EG)A ATL Prel<br />
Kleinspecht Dryobates minor V 3 3 x G x<br />
Kohlmeise Parus major + + + x -<br />
Kornweihe Circus cyaneus 2 0 0 x x x B:S; R/W:G x<br />
Kranich Grus grus + - - x x x B:S; R:G x<br />
Kuckuck Cuculus canorus V 3 3 x G- x<br />
Lachmöwe Larus ridibundus + + 1 x G x<br />
Mauersegler Apus apus + + + x -<br />
Mäusebussard Buteo buteo + + + x x G x<br />
Mehlschwalbe Delichon urbica V 3 3 x G- x<br />
Misteldrossel Turdus viscivorus + + + x -<br />
Mittelspecht Dendrocopos medius + V 3 x x G x<br />
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla + + + x -<br />
Nachtigall Luscinia megarhynchos + 3 3 x x G x<br />
Nilgans Alopochen aegyptiacus nb nb nb -<br />
Rabenkrähe Corvus corone corone + + + x -<br />
Rauchschwalbe Hirundo rustica V 3 3 x G- x<br />
Rebhuhn Perdix perdix 2 2S 2S x U x<br />
Ringeltaube Columba palumbus + + + x -<br />
Rotdrossel Turdus iliacus nb - - x -<br />
Rotkehlchen Erithacus rubecula + + + x -<br />
Saatkrähe Corvus frugilegus + +S +S x G x<br />
Schleiereule Tyto alba + +S +S x x G x<br />
Schwanzmeise Aegithalos caudatus + + + x -<br />
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola V 3 V x x U x<br />
Schwarzspecht Dryocopus martius + + + x x G x<br />
Silbermöwe Larus argentatus + R R x G x<br />
Silberreiher Casmerodius albus nb - - x x x G x<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 95<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name D NRW RHLD NRTL FFH A2 FFH A4 VSRL VSRL 1 VSRL W VO(EG)A ATL Prel<br />
Singdrossel Turdus philomelos + + + x -<br />
Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus + + + x -<br />
Sperber Accipiter nisus + + + x x G x<br />
Star Sturnus vulgaris + V 3 x -<br />
Steinkauz Athene noctua 2 3S 3 x x G x<br />
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1S 1S x S x<br />
Stieglitz Carduelis carduelis + + + x -<br />
Stockente Anas platyrhynchos + + + x -<br />
Straßentaube Columba livia f. domestica nb nb nb x -<br />
Sumpfmeise Parus palustris + + + x -<br />
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris + + + x -<br />
Tannenmeise Parus ater + + + x -<br />
Teichhuhn Gallinula chloropus V V 3 x -<br />
Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca + + + x -<br />
Türkentaube Streptopelia decaocto + + + x -<br />
Turmfalke Falco tinnunculus + VS VS x x G x<br />
Turteltaube Streptopelia turtur 3 2 1 x x U- x<br />
Wacholderdrossel Turdus pilaris + + + x -<br />
Waldkauz Strix aluco + + + x x G x<br />
Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix + 3 3 x G- x<br />
Waldohreule Asio otus + 3 3 x x G x<br />
Waldschnepfe Scolopax rusticola V 3 D x G- x<br />
Wanderfalke Falco peregrinus + +S +S x x x U+ x<br />
Weidenmeise Parus montanus + + + x -<br />
Weißstorch Ciconia ciconia 3 3S 2S x x x S+ x<br />
Wespenbussard Pernis apivorus V 2 2 x x x U x<br />
Wiesenpieper Anthus pratensis V 2 3 x x G- x<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 96<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name D NRW RHLD NRTL FFH A2 FFH A4 VSRL VSRL 1 VSRL W VO(EG)A ATL Prel<br />
Wiesenschafstelze Motacilla flava + + V x -<br />
Wintergoldhähnchen Regulus regulus + + + x -<br />
Zaunkönig Troglodytes troglodytes + + + x -<br />
Zilpzalp Phylloscopus collybita + + + x -<br />
Reptilien<br />
Blindschleiche Anguis fragilis + + + -<br />
Waldeidechse Zootoca vivipara (Lacerta v.) + + + -<br />
Zauneidechse Lacerta agilis V 2 2 x G- x<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 97<br />
Anhang 2: Art-für-Art-Protokolle<br />
Angaben zur artspezifischen Artenschutzprüfung<br />
Vorlage: VV-Artenschutz, Runderlass des MUNLV vom 13.04.2010, Anlage 2: Protokoll<br />
einer Artenschutzprüfung - Teil B: Art-für-Art-Protokoll. *Angaben zum überwiegenden<br />
öffentlichen Interesse und zu Alternativplanungen stammen vom Vorhabensträger - der<br />
Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 98<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Baumfalke<br />
(Falco subbuteo)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland 3<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
grün günstig A günstig / hervorragend<br />
X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Ein Revier des Baumfalken befindet sich östlich Voshövel. Der Horststandort konnte<br />
nicht ermittelt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Art im Gehölzbestand<br />
nördlich des Siegewinkelsbaches brütete.<br />
Betroffenheit:<br />
Durch den Mastbau und Gehölzeinschläge im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung<br />
im Bereich des Mastes 15/4201 kann es zum Verlust des Brutplatzes kommen. Da<br />
geeignete Bruthabitate im direkten Umfeld des Eingriffsbereichs vorhanden sind, kann<br />
es auch über den Eingriffsbereich hinaus zu baubedingten Störungen und dadurch<br />
bedingt zu einer Aufgabe des Nistplatzes während der Brutzeit kommen. Geeignete<br />
Ausweichhabitate sind in der Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />
Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung des Jagdhabitats kann vernachlässigt<br />
werden, da diese nur kleine Teilflächen des weiträumigen Jagdrevieres betrifft<br />
und bei Bedarf zur Nahrungssuche auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />
werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund<br />
der sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />
Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für Baustelleneinrichtungsflächen<br />
und Zuwegungen am Mast 15/4201, Gehölzeinschläge im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung<br />
sowie der Beginn der Bautätigkeiten an Mast 15/4201 müssen außerhalb<br />
der Brutzeit, die sich von Mitte April bis Ende August erstreckt, durchgeführt<br />
werden. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch innerhalb<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 99<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Baumfalke<br />
(Falco subbuteo)<br />
der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden. Dabei<br />
kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen wird,<br />
dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des Eingriffsbereiches<br />
bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf geeignete<br />
Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt dennoch eine Ansiedlung während der<br />
Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb keine Störung darstellt.<br />
Die Bautätigkeiten können auch innerhalb der Brutzeit begonnen werden bzw. nach<br />
längerer Unterbrechung (länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit wieder aufgenommen<br />
werden, soweit zuvor durch eine ökologische Baubegleitung nachgewiesen<br />
werden kann, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
kleinflächiger Verlust von potenziellen Bruthabitaten<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 100<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Baumpieper<br />
(Anthus trivialis)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Drei brutverdächtige Reviere des Baumpiepers wurden in den offenen Bereichen des<br />
NSG Aaper Vennekes nördlich der Umspannanlage nachgewiesen. Im Umfeld des<br />
geplanten Maststandortes 10/4201 südlich Esselt wurden zwei Reviere festgestellt.<br />
Außerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich weitere brutverdächtige Reviere<br />
südwestlich Esselt, westlich Isselkant und nördlich Bredenwinkel.<br />
Betroffenheit:<br />
Durch Arbeiten an den Masten 104A/2444 (einschließlich Arbeiten an bestehenden<br />
Masten 104, 1101/2444) und 10/4201 sowie durch Gehölzeinschläge im Rahmen der<br />
Schutzstreifenerweiterung im Umfeld des Mastes 10/4201 kann es zum Verlust von<br />
Brutplätzen kommen. Geeignete Ausweichlebensräume (sowohl Brut- als auch<br />
Nahrungshabitate) stehen in der Umgebung jeweils in ausreichendem Umfang zur<br />
Verfügung.<br />
Baubedingte Störungen während der Brutzeit sind auszuschließen, da nach der<br />
Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation) nicht mit einer Brutansiedlung im<br />
Umfeld der Eingriffsflächen zu rechnen ist.<br />
Östlich Mast 4/4569 befindet sich ein Revier im Bereich der geplanten Zuwegung. Da<br />
dieser Bereich aktuell schon starken Störungen durch Erholungssuchende und Hunde<br />
unterliegt, wird davon ausgegangen, dass sich der Brutplatz abseits des Weges<br />
befindet und durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der sehr geringen<br />
Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende Hochspannungsfreileitung<br />
als nicht erheblich anzusehen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 101<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Baumpieper<br />
(Anthus trivialis)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für Baustelleneinrichtungsflächen an<br />
den Masten 104, 104A, 1104/2444 (nur Maststandorte) und 10/4201 (Maststandort<br />
und Maschinenstellplatz südwestlich Mast) und Gehölzeinschläge im Rahmen der<br />
Schutzstreifenerweiterung im Bereich des Mastes 10/4201 müssen außerhalb der<br />
Brutzeit, die sich mit Erst- und Zweitbrut von etwa 20. April bis Mitte August erstreckt,<br />
erfolgen. Die übrigen Baumaßnahmen können dann auch während der Brutzeit<br />
durchgeführt werden.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
kleinflächiger Verlust von potenziellen Bruthabitaten<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 102<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Braunkehlchen<br />
(Saxicola rubetra)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland 3<br />
X Europäische Vogelart NRW 1S<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
X rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Ein Revier des Braunkehlchens wurde im Bereich der westlichen Gebietsgrenze am<br />
Obrighovener Graben festgestellt.<br />
Betroffenheit:<br />
Das Braunkehlchen ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 103<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
Braunkehlchen<br />
(Saxicola rubetra)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 104<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Breitflügelfledermaus<br />
(Eptesicus serotinus)<br />
X FFH-Anhang IV-Art Deutschland ?<br />
Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Breiflügelfledermäuse konnten in weiten Teile des Untersuchungsgebietes - etwa<br />
zwischen dem Obrighovener Graben südlich der BAB 3 und der Issel im Norden -<br />
nachgewiesen werden, wobei nahezu überall auch jagende Tiere registriert wurden.<br />
Ein Aktivitätsschwerpunkt der Nahrungssuche wurde im Bereich des Steinberge-<br />
Waldes nachgewiesen. Quartiere wurden nicht nachgewiesen. Potenzielle Quartiere<br />
sind an Gebäuden innerhalb des Untersuchungsgebietes und in der Umgebung<br />
vorhanden. Der nördliche Waldrand des Steinberge-Waldes und eine Baumreihe<br />
südlich der BAB 3 werden als Leitlinie genutzt.<br />
Betroffenheit:<br />
Quartiere sind nicht betroffen. Aufgrund der abendlichen/nächtlichen Lebensweise<br />
steht das Jagdhabitat sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung der<br />
Maßnahme uneingeschränkt zur Verfügung. Die als Leitlinien genutzten Gehölzstrukturen<br />
werden nur sehr kleinflächig in Anspruch genommen; ihre Funktion als Leitlinie<br />
wird nicht beeinträchtigt.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 105<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Breitflügelfledermaus<br />
(Eptesicus serotinus)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 106<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Eisvogel<br />
(Alcedo atthis)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW +<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Aktuelle Nachweise des Eisvogels liegen nicht vor. Am Siegewinklelsbach östlich<br />
Voshövel, an Abschnitten der Issel westlich der geplanten Masten 23 und 26/4201<br />
sowie am Waldbach entlang der nördlichen Gebietsgrenze wurden Höhlen in Steilwänden<br />
gefunden, bei denen es sich sehr wahrscheinlich um Brutröhren des Eisvogels<br />
aus der Saison 2009 oder um ältere Brutröhren handelte. Es muss damit gerechnet<br />
werden, dass die beschriebenen Bruthabitate in folgenden Jahren wieder<br />
besiedelt werden.<br />
Betroffenheit:<br />
Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten, da der<br />
Lebensraum des Eisvogels (sowohl Brutplätze als auch Nahrungshabitate) nicht<br />
direkt betroffen ist. Im unmittelbaren Umfeld des geplanten Mastes 15/4201 am<br />
Siegewinkelsbach und 28/4201 am Waldbach sind potenzielle Bruthabitate vorhanden.<br />
Hier kann es zu baubedingten Störungen und dadurch bedingt zu einer Aufgabe<br />
des Nistplatzes während der Brutzeit kommen. Geeignete Habitate zur Anlage einer<br />
Brutröhre, auf die bei Bedarf ausgewichen werden kann, stehen in beiden Fällen in<br />
der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es ist erforderlich, eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation und ein ggf.<br />
erforderliches Abschieben des Oberbodens für Baustelleneinrichtungsflächen und<br />
Zuwegungen, den Beginn der Bautätigkeiten an den Masten 15 und 28/4201 sowie<br />
Gehölzeinschläge im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung im Bereich des Siegewinkelsbaches<br />
(Mast 15/4201) außerhalb der Brutzeit, die sich von Anfang April bis<br />
Ende August erstreckt, durchzuführen. Es besteht die Möglichkeit, das Zeitenfenster<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 107<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Eisvogel<br />
(Alcedo atthis)<br />
für die Baufeldräumung und den Beginn der Bautätigkeiten auf die Brutzeit auszuweiten,<br />
wenn im Umfeld des Eingriffsbereiches unmittelbar vor Baufeldräumung und<br />
unmittelbar vor Beginn der Bautätigkeiten eine Brut ausgeschlossen werden kann; im<br />
Falle des Eisvogels kann dies gezielt durch Kontrolle der potenziellen Brutplätze am<br />
Bach erfolgen. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch<br />
innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden.<br />
Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen<br />
wird, dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des<br />
Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf<br />
geeignete Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt dennoch eine Ansiedlung<br />
während der Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb keine<br />
Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können auch nach längerer Unterbrechung<br />
(länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit wieder aufgenommen werden, soweit<br />
zuvor durch eine ökologische Baubegleitung nachgewiesen werden kann, dass<br />
Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
keine verbleibenden Auswirkungen<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 108<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Eisvogel<br />
(Alcedo atthis)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 109<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Feldlerche<br />
(Alauda arvensis)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland 3<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Die Feldlerche wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Östlich Bredenwinkel<br />
wurde am 26.02.2010 ein in südliche Richtung fliegendes Tier beobachtet. Ein<br />
funktionaler Bezug zum Plangebiet wurde nicht festgestellt.<br />
Betroffenheit:<br />
Die Feldlerche ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 110<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Feldlerche<br />
(Alauda arvensis)<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 111<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Feldsperling<br />
(Passer montanus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Teilweise brutverdächtige Reviere befinden sich im Umfeld mehrerer Höfe im Südwesten<br />
des Plangebietes zwischen Feldstraße und Obrighovener Graben, im Bereich<br />
der Marienthaler Straße und im Norden des Gebietes in den landwirtschaftlich genutzten<br />
Bereichen zwischen den Höfen Heidkampshof und Hübers im Örtjen.<br />
Betroffenheit:<br />
Für das Vorkommen am Mast 98/2444 ist der Verlust des Brutplatzes nicht auszuschließen.<br />
Geeignete Habitate, auf die bei Bedarf ausgewichen werden kann, sind in<br />
der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />
Erhebliche baubedingte Störungen während der Brutzeit über den Eingriffsbereich an<br />
Mast 98/2444 hinaus sowie im Bereich der übrigen Reviere, deren Brutplätze nicht<br />
direkt betroffen sind, sind nicht zu erwarten, da die Art an den bestehenden Fahrzeugbetrieb<br />
der jeweiligen Höfe gewöhnt ist.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für die Baustelleneinrichtungsfläche<br />
an Mast 98/2444 muss außerhalb der Brutzeit, die sich mit bis zu 3 Jahresbruten von<br />
Mitte April bis Ende August erstreckt, erfolgen. Die übrigen Baumaßnahmen können<br />
dann auch während der Brutzeit durchgeführt werden.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 112<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Feldsperling<br />
(Passer montanus)<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
kleinflächiger Verlust von potenziellen Bruthabitaten<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 113<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Fransenfledermaus<br />
(Myotis nattereri)<br />
X FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Sichere Nachweise der Fransenfledermaus liegen aus dem Steinberge-Wald südlich<br />
bzw. südöstlich Esselt, aus dem Feldgehölz am Siegewinkelsbach östlich Voshöfel<br />
und vom Feldgehölzrand nördlich des geplanten Mastes 17/4201 vor. Möglicherweise<br />
befinden sich unter den nicht weiter bestimmbaren Myotis-Registrierungen (s. dort)<br />
zusätzliche Beobachtungen von Fransenfledermäusen. Sommerquartiere werden in<br />
einem vernässten Waldbereich südöstlich Esselt nahe des geplanten Mastes 11/4201<br />
sowie im Feldgehölz am Siegewinkelsbach im Umfeld des geplanten Mastes 15/4201<br />
vermutet. Dort wurden jeweils mehrere potenzielle Baumhöhlenquartiere nachgewiesen.<br />
Nahezu im gesamten Untersuchungsraum sind potenzielle Quartiere vorhanden<br />
- sowohl Baumhöhlen als auch Verstecke an Gebäuden.<br />
Betroffenheit:<br />
Durch das geplante Vorhaben gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle<br />
Sommerquartiere (Baumhöhlenquartiere) durch die Ausweitung des Schutzstreifens<br />
und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen und Zufahrten verloren. Ein besonderes<br />
Konfliktpotenzial wird im Bereich der Baumhöhlenzentren nahe der geplanten<br />
Masten 11 und 15/4201 gesehen. Ausweichhabitate sind in der Umgebung vorhanden.<br />
Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche aufgrund der abendlichen/nächtlichen<br />
Lebensweise sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung<br />
der Maßnahme uneingeschränkt erfolgen kann. Gehölzstrukturen, die<br />
möglicherweise als Leitlinien genutzt werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden<br />
höchstens sehr kleinflächig in Anspruch genommen; eine mögliche Funktion als<br />
Leitlinie wird daher nicht beeinträchtigt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 114<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Fransenfledermaus<br />
(Myotis nattereri)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ein Holzeinschlag ist in Bezug auf die Fransenfledermaus in der Zeit von November<br />
bis März möglich, da die Art während der Überwinterung keine Baumhöhlenquartiere<br />
nutzt.<br />
Sollte ein Gehölzeinschlag während der übrigen Monate notwendig werden, werden<br />
die betroffenen Baumhöhlen vorher kontrolliert, um einen Besatz (auch durch andere<br />
Arten) auszuschließen. Dabei werden die Höhlen gleichzeitig durch Verschluss<br />
unbrauchbar gemacht, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen<br />
werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />
Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />
nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />
in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />
schützen.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />
Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />
erheblich einzustufen.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 115<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Fransenfledermaus<br />
(Myotis nattereri)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 116<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Gartenrotschwanz<br />
(Phoenicurus phoenicurus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW 2<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
grün günstig A günstig / hervorragend<br />
X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Ein Brutnachweis des Gartenrotschwanzes liegt aus dem Umfeld der Reitanlage im<br />
Süden des Plangebietes vor. Weitere Brutreviere befinden sich im Bereich der Gartenanlagen<br />
nordwestlich der Umspannanlage sowie am Gehrlingshof nordöstlich<br />
Voshövel.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Gartenrotschwanz ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 117<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Gartenrotschwanz<br />
(Phoenicurus phoenicurus)<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 118<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Graues/Braunes Langohr<br />
(Plecotus austriacus/auritus)<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
X FFH-Anhang IV-Art Deutschland 2/V<br />
Europäische Vogelart NRW R/3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
X rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Langohr-Nachweise erfolgten im Steinberge-Wald. Nachweisschwerpunkt war der<br />
Waldweg südlich des geplanten Maststandortes 11. Hier wurde sowohl Balz- als auch<br />
Jagdverhalten registriert. Weitere Balzarenen wurden im Umfeld der geplanten<br />
Masten 9 und 12 festgestellt. Nahe der Gebietsgrenze südlich des geplanten Mastes<br />
9 wurde ein vermutlich jagendes Tier beobachtet. In einer Baumgruppe nördlich<br />
der Straße am Bauernschott erfolgte am 31.08.2010 eine Registrierung während der<br />
Ausflugzeit am frühen Abend. Daher wird davon ausgegangen, dass sich im direkten<br />
Umfeld dieses Fundortes ein Quartier befindet. Potenzielle Quartiere beider in Frage<br />
kommenden Arten - sowohl Verstecke an Gebäuden (Graues und Braunes L.) als<br />
auch Baumhöhlen (Braunes L.) - sind im Untersuchungsgebiet vorhanden.<br />
Betroffenheit:<br />
Durch das geplante Vorhaben gehen im Bereich des Steinberge-Waldes potenzielle<br />
Sommerquartiere (Baumhöhlenquartiere) des Braunen Langohrs durch die Ausweitung<br />
des Schutzstreifens und ggf. durch die Zufahrten verloren. Ausweichhabitate<br />
sind in der Umgebung vorhanden.<br />
Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche aufgrund der abendlichen/nächtlichen<br />
Lebensweise sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung<br />
der Maßnahme uneingeschränkt erfolgen kann. Gehölzstrukturen, die<br />
möglicherweise als Leitlinien genutzt werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden<br />
höchstens sehr kleinflächig in Anspruch genommen; eine mögliche Funktion als<br />
Leitlinie wird daher nicht beeinträchtigt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 119<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Graues/Braunes Langohr<br />
(Plecotus austriacus/auritus)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ein Holzeinschlag ist in Bezug auf Graues/Braunes Langohr in der Zeit von November<br />
bis März möglich, da die Arten während der Überwinterung keine Baumhöhlenquartiere<br />
nutzen.<br />
Sollte ein Gehölzeinschlag während der übrigen Monate notwendig werden, werden<br />
die betroffenen Baumhöhlen vorher kontrolliert, um einen Besatz (auch durch andere<br />
Arten) auszuschließen. Dabei werden die Höhlen gleichzeitig durch Verschluss<br />
unbrauchbar gemacht, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen<br />
werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />
Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />
nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />
in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />
schützen.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />
Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />
erheblich einzustufen.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 120<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Graues/Braunes Langohr<br />
(Plecotus austriacus/auritus)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 121<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Graureiher<br />
(Ardea cinerea)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW +S<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Ein Brutnachweis des Graureihers liegt aus dem Feldgehölz westlich des geplanten<br />
Maststandortes 20 (Bl. 4201) vor. Dort wurde am 30.06.2010 ein einzelner besetzter<br />
Horst gefunden. Nachweise Nahrung suchender Tiere liegen insbesondere aus dem<br />
Norden des Gebietes von der Issel und von angrenzenden Landwirtschaftsflächen<br />
und daneben von einem Gewässer im NSG Aaper Vennekes vor. Während der<br />
Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich überall im Plangebiet an Gewässern und<br />
auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erwartet werden.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Graureiher ist durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert betroffen.<br />
Da der Brutplatz geschützt innerhalb des Feldgehölzes liegt und die Art dort an den<br />
Fahrzeugverkehr der umliegenden Höfe gewöhnt ist, ist nicht mit nennenswerten<br />
Beeinträchtigungen durch Arbeiten im Umfeld des Mastes 20/4201 zu rechnen.<br />
Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung des Nahrungshabitats kann<br />
vernachlässigt werden, da diese nur kleine Teilflächen des weiträumigen Nahrungslebensraumes<br />
betrifft und bei Bedarf auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />
werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund<br />
der sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />
Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 122<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Graureiher<br />
(Ardea cinerea)<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 123<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Großer Abendsegler<br />
(Nyctalus noctula)<br />
X FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
Europäische Vogelart NRW I<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Nachweise des Großen Abendseglers beschränken sich weitgehend auf den Steinberge-Wald.<br />
Daneben liegen Beobachtungen aus dem Feldgehölz östlich des Golfplatzes,<br />
von der Marienthaler Straße sowie aus dem Bereich südlich der BAB 3 vor.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass das gesamte Umfeld des Steinberge-Waldes zur<br />
Jagd genutzt wird. Besonders hohe Jagdaktivität wurde im Süden des Waldes festgestellt.<br />
Am Esseltweg wurde ein Quartier des Abendseglers nachgewiesen. Am Siegewinkelsbach<br />
südöstlich des geplanten Mastes 15 wurden am 12.08.2010 während<br />
einer Ausflugkontrolle Rufe des Großen Abendseglers registriert. Aufgrund des frühen<br />
Auftretens der Art wird davon ausgegangen, dass sich in der Umgebung ein Quartier<br />
befindet. Potenzielle Quartiere der Art (Baumhöhlen) sind in weiten Teilen des Plangebietes<br />
vorhanden (vgl. Kapitel 4.4.2).<br />
Aus dem Nordteil des Gebietes liegen Registrierungen vor, die nur bis zur Gattung<br />
Nyctalus bestimmt werden konnten. Möglicherweise befinden sich darunter weitere<br />
Nachweise der Großen Abendseglers. Da diese Nachweise ausschließlich in Randbereichen<br />
des Gebietes erfolgten, wird davon ausgegangen, dass dieser Raum<br />
keinen nennenswerte Bedeutung für die Art besitzt.<br />
Betroffenheit:<br />
Das nachgewiesene Quartier am Esseltweg ist nicht betroffen. Durch die Ausweitung<br />
des Schutzstreifens und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen und Zufahrten<br />
gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle Baumhöhlenquartiere verloren,<br />
die sowohl als Sommer- als auch als Winterquartier geeignet sind. Ein besonderes<br />
Konfliktpotenzial wird im Bereich des Steinberge-Waldes sowie im Feldgehölz am<br />
Siegewinkelsbach gesehen. Ausweichhabitate sind in der Umgebung vorhanden.<br />
Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche überwiegend im<br />
freien Luftraum erfolgt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 124<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Großer Abendsegler<br />
(Nyctalus noctula)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Alle betroffenen Baumhöhlen, die als Quartier in Frage kommen, werden durch eine<br />
sachkundige Person im Zeitraum von September bis November überprüft. Eine<br />
mögliche Beeinträchtigung von Fledermäusen ist dann am geringsten, da Wochenstuben<br />
bereits aufgelöst wurden, Balzquartiere in der Regel nicht mehr genutzt<br />
werden und die Tiere sich aber auch noch nicht im Winterschlaf befinden und auf<br />
andere Quartiere in der Umgebung ausweichen können.<br />
Baumhöhlen, in denen ein Besatz nach Kontrolle ausgeschlossen werden kann,<br />
werden verschlossen, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen werden<br />
kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />
Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />
nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />
in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />
schützen.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />
Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />
erheblich einzustufen.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 125<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Großer Abendsegler<br />
(Nyctalus noctula)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 126<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Habicht<br />
(Accipiter gentilis)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW V<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Nachweise liegen aus den Bereichen nördlich der Umspannanlage, westlich Binnenbruch,<br />
östlich Esselt sowie von der Issel im Norden des Gebietes vor. Brutplätze<br />
werden in Randbereichen oder außerhalb des Gebietes vermutet.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Habicht wird durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt.<br />
Brutplätze sind von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />
Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung des Jagdhabitats kann vernachlässigt<br />
werden, da diese nur kleine Teilflächen des weiträumigen Jagdrevieres betrifft<br />
und bei Bedarf zur Nahrungssuche auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />
werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund<br />
der sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />
Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Kleinflächige vorübergehende Inanspruchnahme des Jagdhabitats.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 127<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Habicht<br />
(Accipiter gentilis)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 128<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Kiebitz<br />
(Vanellus vanellus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland 2<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Im Plangebiet wurden zwei Schwerpunkte des Kiebitzvorkommens festgestellt.<br />
Westlich der Marienthaler Straße befinden sich vier teils brutverdächtige Vorkommen<br />
innerhalb sowie zwei weitere brutverdächtige Vorkommen westlich des Plangebietes.<br />
Entlang der Issel wurden sieben teils brutverdächtige Reviere nachgewiesen. Davon<br />
befinden sich drei innerhalb des Gebietes. Bei einem handelt es sich um einen<br />
Randsiedler. Weiterhin wurde ein brutverdächtiges Vorkommen nördlich der BAB 3<br />
gefunden. Als Durchzügler wurden Kiebitze bei Brendenwinkel nachgewiesen. Während<br />
des Durchzugs kann die Art jedoch grundsätzlich auf Freiflächen im gesamten<br />
Gebiet auftreten.<br />
Betroffenheit:<br />
Im Bereich der geplanten Masten 18, 23 und 24/4201 werden im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen<br />
und Zufahrten während der Bauphase potenzielle Bruthabitate<br />
in Anspruch genommen. Hierdurch kann es zum Verlust von Brutplätzen kommen. Da<br />
geeignete Bruthabitate jeweils auch im direkten Umfeld der Eingriffsbereiche vorhanden<br />
sind, kann es auch über die Eingriffsbereiche hinaus zu baubedingten Störungen<br />
und dadurch bedingt zu einer Aufgabe von Nistplätzen während der Brutzeit kommen.<br />
Geeignete Ausweichhabitate sind jeweils in der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem<br />
Umfang vorhanden.<br />
Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung der Rast- und Nahrungslebensräume<br />
kann vernachlässigt werden, da diese nur kleine Teilflächen der weiträumigen<br />
Habitate betrifft und bei Bedarf auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />
werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der<br />
sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />
Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 129<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Kiebitz<br />
(Vanellus vanellus)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es ist erforderlich, eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation und ein ggf.<br />
erforderliches Abschieben des Oberbodens für alle Baustelleneinrichtungsflächen und<br />
Zuwegungen sowie den Beginn der Bautätigkeiten an Mast 18/4201, 23/4201 und<br />
westlich Mast 24/4201 außerhalb der kritischen Phase der Brutzeit, die sich von<br />
Anfang März bis zum Schlüpfen der Jungen (bei Nachgelegen) Ende Juni erstreckt,<br />
durchzuführen. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch<br />
innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden.<br />
Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen<br />
wird, dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des<br />
Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf<br />
geeignete Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt im unmittelbaren Umfeld des<br />
Eingriffsbereichs dennoch eine Ansiedlung während der Bauphase, muss angenommen<br />
werden, dass der Baubetrieb keine Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können<br />
auch innerhalb der Brutzeit begonnen bzw. nach längerer Unterbrechung (länger als<br />
eine Woche) innerhalb der Brutzeit wieder aufgenommen werden, soweit zuvor durch<br />
eine ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht<br />
eintreten können.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Kleinflächiger, temporärer Verlust von potenziellen Brut- und Rasthabitaten.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 130<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Kiebitz<br />
(Vanellus vanellus)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 131<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Kleiner Abendsegler<br />
(Nyctalus leisleri)<br />
X FFH-Anhang IV-Art Deutschland D<br />
Europäische Vogelart NRW 2<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
grün günstig A günstig / hervorragend<br />
X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Der Verbreitungsschwerpunkt liegt im Bereich des Steinberge-Waldes. Die Art nutzt<br />
diesen Bereich wahrscheinlich weiträumig zur Jagd. Einzelnachweise liegen vom<br />
Golfplatz und aus dem Umfeld des geplanten Maststandortes 18 vor. Ein funktionaler<br />
Bezug zum Plangebiet wurde dort jedoch nicht festgestellt. Hinweise auf Quartiere<br />
innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. Potenzielle Quartiere der Art<br />
(Baumhöhlen) sind jedoch in weiten Teilen des Plangebietes vorhanden.<br />
Aus dem Nordteil des Gebietes liegen Registrierungen vor, die nur bis zur Gattung<br />
Nyctalus bestimmt werden konnten. Möglicherweise befinden sich darunter weitere<br />
Nachweise der Kleinen Abendseglers. Da diese Nachweise ausschließlich in Randbereichen<br />
des Gebietes erfolgten, wird davon ausgegangen, dass dieser Raum keine<br />
nennenswerte Bedeutung für die Art besitzt.<br />
Betroffenheit:<br />
Durch die Ausweitung des Schutzstreifens und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen<br />
und Zufahrten gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle Baumhöhlenquartiere<br />
verloren. Ein besonderes Konfliktpotenzial wird im Bereich des Steinberge-Waldes<br />
gesehen. Ausweichhabitate sind in der Umgebung vorhanden.<br />
Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche überwiegend im<br />
freien Luftraum erfolgt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 132<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Kleiner Abendsegler<br />
(Nyctalus leisleri)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Alle betroffenen Baumhöhlen, die als Quartier in Frage kommen, werden durch eine<br />
sachkundige Person im Zeitraum von September bis November überprüft. Eine<br />
mögliche Beeinträchtigung von Fledermäusen ist dann am geringsten, da Wochenstuben<br />
bereits aufgelöst wurden, Balzquartiere in der Regel nicht mehr genutzt<br />
werden und die Tiere sich aber auch noch nicht im Winterschlaf befinden und auf<br />
andere Quartiere in der Umgebung ausweichen können.<br />
Baumhöhlen, in denen ein Besatz nach Kontrolle ausgeschlossen werden kann,<br />
werden verschlossen, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen werden<br />
kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />
Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />
nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />
in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />
schützen.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />
Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />
erheblich einzustufen.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 133<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Kleiner Abendsegler<br />
(Nyctalus leisleri)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 134<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Kleinspecht<br />
(Dryobates minor)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Es wurden vier Vorkommen des Kleinspechtes festgestellt. Ein Brutnachweis wurde<br />
für den Gehölzbestand östlich Voshövel erbracht. Am Siegewinkelsbach südlich des<br />
geplanten Maststandortes 15 (Bl. 4201) wurde eine besetzte Höhle gefunden. Ein<br />
weiteres Revier befindet sich östlich Esselt im Umfeld des geplanten Maststandortes<br />
11 (Bl. 4201). Brutverdacht besteht weiterhin für Randbereiche des Plangebietes im<br />
NSG Aaper Vennekes und nördlich der Straße Am Voshövel.<br />
Betroffenheit:<br />
Durch den Mastbau und Gehölzeinschläge im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung<br />
im Bereich der Masten 11/4201, 15/4201 kann es zum Verlust der Brutplätze kommen,<br />
da potenzielle Nisthabitate betroffen sind (der 2010 nachgewiesene Brutplatz im<br />
Umfeld des Mastes 15/4201 ist nicht direkt betroffen). Da auch im direkten Umfeld der<br />
Eingriffsbereiche Gehölzbestände vorhanden sind, die zur Anlage einer Bruthöhle<br />
geeignet sind, kann es auch über den Eingriffsbereich hinaus zu baubedingten<br />
Störungen und dadurch bedingt zu einer Aufgabe des Nistplatzes während der<br />
Brutzeit kommen. Geeignete Ausweichhabitate (Bruthabitate) sind in der Umgebung<br />
in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />
Der anlagebedingte Verlust von Teilen des Nahrungshabitats (Schutzstreifenerweiterung)<br />
kann insgesamt vernachlässigt werden, da in der Umgebung geeignete Ausweichflächen<br />
zur Nahrungssuche in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 135<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Kleinspecht<br />
(Dryobates minor)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für Baustelleneinrichtungsflächen an<br />
den Maststandorten und im Bereich der Zuwegungen, der Beginn der Bautätigkeiten<br />
an den Masten 11/4201 und 15/4201 sowie Gehölzeinschläge im Rahmen der<br />
Schutzstreifenerweiterung im Umfeld dieser Masten müssen außerhalb der Brutzeit,<br />
die sich von Ende April bis Ende Juni erstreckt, durchgeführt werden. Bei Beginn vor<br />
dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch innerhalb der Brutzeit fortgesetzt<br />
werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden. Dabei kommt es nicht zu<br />
erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen wird, dass sich die Art<br />
während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des Eingriffsbereiches bzw. in der<br />
unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf geeignete Habitate in der Umgebung<br />
ausweicht. Erfolgt dennoch eine Ansiedlung während der Bauphase, muss angenommen<br />
werden, dass der Baubetrieb keine Störung darstellt. Die Bautätigkeiten<br />
können auch innerhalb der Brutzeit begonnen bzw. nach längerer Unterbrechung<br />
(länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit wieder aufgenommen werden, soweit<br />
zuvor durch eine ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände<br />
nicht eintreten können.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Verlust kleiner Teilflächen des Nahrungshabitats ist als nicht erheblich einzustufen.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 136<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Kleinspecht<br />
(Dryobates minor)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 137<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Kornweihe<br />
(Circus cyaneus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland 2<br />
X Europäische Vogelart NRW 0<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Die Kornweihe wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Ein rastendes<br />
Weibchen wurde am 26.02.2010 auf einem Acker südlich der BAB 3 beobachtet.<br />
Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich auf Freiflächen im gesamten<br />
Gebiet auftreten. Das Plangebiet besitzt gegenüber der weiteren Umgebung keine<br />
besondere Bedeutung als Rasthabitat.<br />
Betroffenheit:<br />
Die Kornweihe wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />
Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Rast<br />
ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 138<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Kornweihe<br />
(Circus cyaneus)<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 139<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Kranich<br />
(Grus grus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW -<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Kraniche wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Im Bereich der BAB 3<br />
wurde am 30.03.2010 ein kleiner in nördliche Richtung über das Gebiet hinweg<br />
fliegender Trupp registriert. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet wurde nicht<br />
festgestellt.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Kranich ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 140<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Kranich<br />
(Grus grus)<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 141<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Kuckuck<br />
(Cuculus canorus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Es liegt eine Beobachtung des Kuckucks vom 27.04.2010 aus dem Bereich Binnenbruch<br />
vor. Da während der weiteren Kartierungen keine Nachweise mehr erbracht<br />
werden konnten, wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Tier um einen<br />
Durchzügler handelte.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Kuckuck ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 142<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Kuckuck<br />
(Cuculus canorus)<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 143<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Lachmöwe<br />
(Larus ridibundus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW +<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Am 30.06.2010 wurden im Bereich des Golfplatzes bei Voshövel sechs Nahrung<br />
suchende Lachmöwen registriert. Da keine Brutvorkommen aus der unmittelbaren<br />
Umgebung bekannt sind und weitere Nachweise fehlen, wird die Art als Übersommerer<br />
eingestuft, für den das Plangebiet keine besondere Bedeutung besitzt.<br />
Betroffenheit:<br />
Die Lachmöwe wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />
Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Rast<br />
bzw. Nahrungssuche ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur<br />
Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 144<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Lachmöwe<br />
(Larus ridibundus)<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 145<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Mäusebussard<br />
(Buteo buteo)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW +<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Es wurden sieben Reviere des Mäusebussards festgestellt. Die Brutplätze von drei<br />
Revieren wurden in Randbereichen oder außerhalb des Plangebietes vermutet.<br />
Besetzte Horste befanden sich im Feldgehölz westlich des geplanten Maststandortes<br />
4, im Kiefernbestand südlich des Maststandortes 12 und im Feldgehölz nördlich<br />
des geplanten Maststandortes 17. Ein weiterer Brutplatz wurde im Feldgehölz westlich<br />
des geplanten Maststandortes 20 vermutet.<br />
Betroffenheit:<br />
Brutplätze sind nicht direkt betroffen. In der Regel ist nicht mit baubedingten Beeinträchtigungen<br />
zu rechnen, da sich einerseits die Brutplätze geschützt innerhalb der<br />
Gehölzbestände befinden und andererseits die Tiere an den Fahrzeugverkehr der<br />
umliegenden Höfe gewöhnt sind. Im Bereich des geplanten Maststandortes 17/4201<br />
erfolgt ein kleinflächiger Eingriff in den Gehölzbestand, in dem sich ca. 40 m nördlich<br />
des Eingriffsbereichs ein besetzter Horst befand. Eine Aufgabe des Brutplatzes<br />
während des Gehölzeinschlags ist nicht auszuschließen. Es wird jedoch davon<br />
ausgegangen, dass die übrigen Bautätigkeiten auch hier keine nennenswerte Beeinträchtigung<br />
darstellen.<br />
Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung des Jagdhabitats kann vernachlässigt<br />
werden, da diese nur kleine Teilflächen des weiträumigen Jagdrevieres betrifft<br />
und bei Bedarf zur Nahrungssuche auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />
werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund<br />
der sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />
Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 146<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Mäusebussard<br />
(Buteo buteo)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation (insbesondere Gehölzeinschlag) für<br />
die Baustelleneinrichtungsfläche am Maststandort und Gehölzeinschläge im Rahmen<br />
der Schutzstreifenerweiterung im Bereich des Mastes 17/4201 müssen außerhalb der<br />
Brutzeit, die sich von Anfang April bis Ende Juli erstreckt, erfolgen. Die übrigen<br />
Baumaßnahmen können dann auch während der Brutzeit durchgeführt werden.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 147<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Mehlschwalbe<br />
(Delichon urbicum)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Brutnachweise der Mehlschwalbe liegen ausschließlich aus dem Nordteil des Gebietes<br />
vor. Dort brütet die Art am Heidkampshof südlich des geplanten Maststandortes 23<br />
(Bl. 4201) und am Hof Möllmann westlich des geplanten Maststandortes 23 (Bl.<br />
4201). Ein weiteres Brutvorkommen befindet sich in diesem Raum am Hof Hüskers<br />
Kathe westlich des Gebietes. Nahrung suchende Tiere wurden darüber hinaus auch<br />
im Umfeld mehrerer Höfe im Süden des Plangebietes registriert. Brutvorkommen an<br />
den Höfen sind dort jedoch nicht bekannt. Während der Nahrungssuche kann die<br />
Mehlschwalbe im gesamten Plangebiet auftreten.<br />
Betroffenheit:<br />
Die Mehlschwalbe ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Brutplätze liegen außerhalb<br />
des Eingriffsbereiches und werden nicht beeinträchtigt. Mit einer vorübergehenden<br />
Aufgabe von Teilen des Jagdhabitats aufgrund des Baubetriebs ist nicht zu<br />
rechnen, da die Art derartige optische und akustische Reize toleriert. Da die Nahrungssuche<br />
im freien Luftraum erfolgt, steht das gesamte Plangebiet sowohl während<br />
als auch nach Abschluss der Bauphase uneingeschränkt zur Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 148<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Mehlschwalbe<br />
(Delichon urbicum)<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 149<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Mittelspecht<br />
(Dendrocopos medius)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW V<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Es liegt ein Nachweis eines rufenden Mittelspechtes vom 27.04.2010 aus dem<br />
Waldbereich am Waldbach nördlich des Plangebietes vor. Für diesen Gehölzbestand<br />
besteht Brutverdacht.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Mittelspecht ist von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 150<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Mittelspecht<br />
(Dendrocopos medius)<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 151<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Myotis sp.<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
X FFH-Anhang IV-Art Deutschland +/D/V/2<br />
Europäische Vogelart NRW R/2/3/I<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
X rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Im Untersuchungsgebiet wurde anhand der Rufe nicht sicher differenzierbare Myotis-<br />
Vorkommen an verschiedenen Stellen im Steinberge-Wald, im Feldgehölz am Siegewinkelsbach<br />
östlich des Golfplatzes, am Rehbach östlich des geplanten Maststandortes<br />
21 und an der Issel im Norden des Gebietes gefunden. Ein Teil dieser Registrierungen<br />
geht wahrscheinlich auf die Fransenfledermaus zurück. Bei den übrigen<br />
Nachweisen handelt es sich aufgrund der Charakteristik der Rufe wahrscheinlich um<br />
eine der folgenden Arten: Kleine oder Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus, M.<br />
brandtii), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Fransenfledermaus (Myotis<br />
nattereri) oder Wasserfledermaus (Myotis daubentonii). Im Bereich des Waldweges<br />
südlich des geplanten Maststandortes 11 erfolgten sowohl am 27.04. als auch am<br />
22.07.2010 Myotis-Registrierungen am frühen Abend während der Ausflugszeit.<br />
Daher wird davon ausgegangen, dass Quartiere in der näheren Umgebung vorhanden<br />
sind.<br />
Alle in Frage kommenden Arten beziehen im Sommer unter anderem Baumhöhlenquartiere,<br />
während im Winter bevorzugt unterirdische Quartiere wie Höhlen oder<br />
Stollen, jedoch keine Baumhöhlen genutzt werden<br />
Betroffenheit:<br />
Durch das geplante Vorhaben gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle<br />
Sommerquartiere (Baumhöhlenquartiere) durch die Ausweitung des Schutzstreifens<br />
und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen und Zufahrten verloren. Ausweichhabitate<br />
sind in der Umgebung vorhanden.<br />
Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche aufgrund der abendlichen/nächtlichen<br />
Lebensweise sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung<br />
der Maßnahme uneingeschränkt erfolgen kann.<br />
Bevorzugte Jagdhabitate (Gewässer) sind nicht betroffen. Gehölzstrukturen, die möglicherweise<br />
als Leitlinien genutzt werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 152<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Myotis sp.<br />
höchstens sehr kleinflächig in Anspruch genommen; eine mögliche Funktion als<br />
Leitlinie wird daher nicht beeinträchtigt.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ein Holzeinschlag ist in Bezug auf die in Frage kommenden Myotis-Arten in der Zeit<br />
von November bis März möglich, da die Arten während der Überwinterung keine<br />
Baumhöhlenquartiere nutzen.<br />
Sollte ein Gehölzeinschlag während der übrigen Monate notwendig werden, werden<br />
die betroffenen Baumhöhlen vorher kontrolliert, um einen Besatz (auch durch andere<br />
Arten) auszuschließen. Dabei werden die Höhlen gleichzeitig durch Verschluss<br />
unbrauchbar gemacht, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen<br />
werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />
Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />
nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />
in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />
schützen.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />
Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />
erheblich einzustufen.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 153<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
Myotis sp.<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 154<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Nachtigall<br />
(Luscinia megarhynchos)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Es wurden drei Vorkommen der Nachtigall nachgewiesen. Ein Brutrevier befindet sich<br />
südlich Voshövel im Randbereich des Golfplatzes. Zwei brutverdächtige Reviere<br />
wurden im Süden des Gebietes nordöstlich der Umspannanlage festgestellt.<br />
Betroffenheit:<br />
Die Nachtigall wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. Bruthabitate<br />
sind nicht direkt betroffen. Die brutverdächtigen Vorkommen im Süden des Gebietes<br />
befinden sich in einem Abstand von etwa 50 m vom Eingriffsbereich und sind durch<br />
dichte Gebüschstrukturen gegen diesen abgeschirmt. Daher wird der Abstand als<br />
ausreichend angesehen, um Beeinträchtigungen während der Bauphase auszuschließen.<br />
Das Revier südlich Voshövel befindet sich ca. 25 m nördlich der geplanten<br />
Zuwegung zu Mast 14/4201. Das Bruthabitat bietet auch hier einen ausreichenden<br />
Schutz. Zudem sind die Tiere an Fahrzeugbetrieb des stark befahrenen Postwegs<br />
gewöhnt.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 155<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Nachtigall<br />
(Luscinia megarhynchos)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 156<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Rauchschwalbe<br />
(Hirundo rustica)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Brutnachweise der Rauchschwalbe liegen von sieben Höfen in der Nordhälfte des<br />
Gebietes und vom Lühlshof im Süden des Plangebietes vor. Ein weiterer Brutnachweis<br />
liegt vom Hof Hohen-Malberg östlich des Plangebietes südlich der BAB 3 vor. Als<br />
Nahrungsgast kann die Rauchschwalbe im gesamten Plangebiet auftreten.<br />
Betroffenheit:<br />
Die Rauchschwalbe ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Brutplätze liegen<br />
außerhalb des Eingriffsbereiches und werden nicht beeinträchtigt. Mit einer vorübergehenden<br />
Aufgabe von Teilen des Jagdhabitats aufgrund des Baubetriebs ist nicht zu<br />
rechnen, da die Art derartige optische und akustische Reize toleriert. Da die Nahrungssuche<br />
im freien Luftraum erfolgt, steht das gesamte Plangebiet sowohl während<br />
als auch nach Abschluss der Bauphase uneingeschränkt zur Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 157<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Rauchschwalbe<br />
(Hirundo rustica)<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 158<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Rauhhautfledermaus<br />
(Pipistrellus nathusii)<br />
X FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
Europäische Vogelart NRW I<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Nachweise der Rauhhautfledermaus beschränken sich weitgehend auf den Steinberge-Wald.<br />
Dort konnte auch Jagdaktivität nachgewiesen werden. Einzelnachweise<br />
liegen aus Randbereichen des Gebietes östlich Marienthal und vom Waldbach im<br />
Norden des Gebietes vor. Hinweise auf Quartiere liegen nicht vor. Im Untersuchungsgebiet<br />
sind jedoch zahlreiche potenzielle Quartiere vorhanden - sowohl Baumhöhlen<br />
als auch Verstecke an Gebäuden.<br />
Betroffenheit:<br />
Durch die Ausweitung des Schutzstreifens und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen<br />
und Zufahrten gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle Baumhöhlenquartiere<br />
verloren, die sowohl als Sommer- als auch als Winterquartier geeignet<br />
sind. Ein besonderes Konfliktpotenzial wird im Bereich des Steinberge-Waldes gesehen.<br />
Ausweichhabitate sind in der Umgebung vorhanden.<br />
Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche aufgrund der abendlichen/nächtlichen<br />
Lebensweise sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung<br />
der Maßnahme uneingeschränkt erfolgen kann. Gehölzstrukturen, die<br />
möglicherweise als Leitlinien genutzt werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden<br />
höchstens sehr kleinflächig in Anspruch genommen; eine mögliche Funktion als<br />
Leitlinie wird daher nicht beeinträchtigt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 159<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Rauhhautfledermaus<br />
(Pipistrellus nathusii)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Alle betroffenen Baumhöhlen, die als Quartier in Frage kommen, werden durch eine<br />
sachkundige Person im Zeitraum von September bis November überprüft. Eine<br />
mögliche Beeinträchtigung von Fledermäusen ist dann am geringsten, da Wochenstuben<br />
bereits aufgelöst wurden, Balzquartiere in der Regel nicht mehr genutzt<br />
werden und die Tiere sich aber auch noch nicht im Winterschlaf befinden und auf<br />
andere Quartiere in der Umgebung ausweichen können.<br />
Baumhöhlen, in denen ein Besatz nach Kontrolle ausgeschlossen werden kann,<br />
werden verschlossen, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen werden<br />
kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />
Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />
nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />
in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />
schützen.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />
Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />
erheblich einzustufen.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 160<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Rauhhautfledermaus<br />
(Pipistrellus nathusii)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 161<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Rebhuhn<br />
(Perdix perdix)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland 2<br />
X Europäische Vogelart NRW 2S<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
grün günstig A günstig / hervorragend<br />
X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Es wurden neun, überwiegend brutverdächtige Reviere nachgewiesen. Der Schwerpunkt<br />
des Rebhuhn-Vorkommens liegt im Norden des Gebietes. Im Umfeld des<br />
geplanten Maststandortes 24 wurden zwei, im Bereich des Maststandortes 27 und<br />
östlich Maststandort 28 jeweils ein Revier festgestellt. Südlich Marienthal wurde zwei,<br />
südlich Voshövel wurde ein Revier registriert. Im Süden des Plangebietes wurde<br />
jeweils ein Revier im Bereich des geplanten Maststandortes 1 und nahe des Steltmannshofes<br />
nachgewiesen.<br />
Betroffenheit:<br />
Innerhalb der Eingriffsflächen der geplanten Masten 14 und 24/4201 und in deren<br />
direkten Umfeld befinden sich potenzielle Bruthabitate wie Grabenränder, Gehölzstrukturen<br />
oder Brachflächen mit Deckung bietender Vegetation. Daher kann es im<br />
Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Zufahrten zum Verlust von Brutplätzen<br />
kommen. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass es über den Eingriffsbereich<br />
hinaus zu baubedingten Störungen und dadurch bedingt zu einer Aufgabe der<br />
Nistplätze während der Brutzeit kommt. Geeignete Ausweichhabitate sind jeweils in<br />
der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />
Die Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich der geplanten Masten 1, 19 und<br />
27/4201 befinden sich innerhalb oder in unmittelbarer Umgebung der dort jeweils<br />
nachgewiesenen Rebhuhnvorkommen. Da sich innerhalb der Eingriffsflächen und im<br />
direkten Umfeld keine als Neststandorte geeigneten Strukturen befinden, wird davon<br />
ausgegangen, dass sich die Brutplätze abseits der Eingriffsflächen befinden und<br />
durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.<br />
Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung der Nahrungslebensräume kann<br />
vernachlässigt werden, da diese nur kleine Teilflächen betrifft und bei Bedarf auf<br />
geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen werden kann. Anlage- und<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 162<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Rebhuhn<br />
(Perdix perdix)<br />
betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der sehr geringen Flächeninanspruchnahme<br />
und der Vorbelastung durch die bestehende Hochspannungsfreileitung<br />
ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation und ein ggf. erforderliches Abschieben<br />
des Oberbodens im Bereich der geplanten Masten 14/4201 (Baustelleneinrichtungsfläche<br />
und Zuwegung) und 24/4201 (Baustelleneinrichtungsflächen am Maststandort<br />
und für südwestlich davon gelegenen Maschinenstellplatz sowie dazwischen<br />
liegende Zuwegung) sowie der Beginn der Bautätigkeiten muss außerhalb der kritischen<br />
Phase der Brutzeit, die sich von Anfang Mai bis zum Schlüpfen der Jungen bis<br />
Anfang Juli erstreckt, erfolgen. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die<br />
Arbeiten auch innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich<br />
durchgeführt werden. Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da<br />
davon ausgegangen wird, dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr<br />
innerhalb des Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt,<br />
sondern auf geeignete Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt dennoch eine<br />
Ansiedlung während der Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb<br />
keine Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können auch innerhalb der Brutzeit<br />
begonnen bzw. nach längerer Unterbrechung (länger als eine Woche) innerhalb der<br />
Brutzeit wieder aufgenommen werden, soweit zuvor durch eine ökologische Baubegleitung<br />
nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Kleinflächiger vorübergehender Verlust (potenzieller) Bruthabitate.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 163<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
Rebhuhn<br />
(Perdix perdix)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 164<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Saatkrähe<br />
(Corvus frugilegus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW +S<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Die Saatkrähe wurde ausschließlich als Nahrungsgast aus dem Brutbestand der<br />
Umgebung nachgewiesen. Beobachtungen liegen insbesondere von landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen südlich der Obrighovener Straße, daneben auch von Ackerflächen<br />
nördlich der BAB 3 vor. Während der Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich<br />
überall im Plangebiet auftreten.<br />
Betroffenheit:<br />
Die Saatkrähe wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />
Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Nahrungssuche<br />
ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 165<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Saatkrähe<br />
(Corvus frugilegus)<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 166<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Schleiereule<br />
(Tyto alba)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW +S<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Es wurden drei Schleiereulen-Reviere festgestellt. Ein Vorkommen befindet sich im<br />
Süden des Gebietes. Laut Anwohnern können am Lühlshof und an der Pappelallee<br />
nördlich der Obrighovener Straße regelmäßig jagende Schleiereulen beobachtet<br />
werden. Der Brutplatz konnte nicht ermittelt werden. Brutmöglichkeiten sind hier<br />
sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebietes an verschiedenen Höfen vorhanden.<br />
Ein Revier befindet sich östlich Voshövel. Laut Aussage eines Anwohners brütet<br />
die Schleiereule seit mehreren Jahren in einem Hofgebäude nordwestlich des geplanten<br />
Maststandortes 16. Das dritte Revier befindet sich im Norden des Gebietes. Der<br />
Brutplatz befindet sich an einem Hof südöstlich des Gebietes.<br />
Betroffenheit:<br />
Die Schleiereule ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Brutplätze werden nicht<br />
direkt beeinträchtigt. Auch eine Beeinträchtigung durch den Baubetrieb im Umfeld der<br />
Brutplätze kann ausgeschlossen werden, da die Art an den Hofbetrieb gewöhnt ist<br />
und derartige optische und akustische Reize toleriert. Da die Nahrungssuche in den<br />
Abend- bzw. Nachtstunden erfolgt, steht das Plangebiet sowohl während als auch<br />
nach Umsetzung der Bauphase uneingeschränkt als Jagdhabitat zur Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 167<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Schleiereule<br />
(Tyto alba)<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 168<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Schwarzkehlchen<br />
(Saxicola rubicola)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
grün günstig A günstig / hervorragend<br />
X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Ein Revier des Schwarzkehlchens befindet sich am Obrighovener Graben westlich<br />
des geplanten Maststandortes 3/4201. Ein Brutnachweis konnte für das Revier östlich<br />
Voshövel erbracht werden. Westlich des geplanten Maststandortes 18/4201 wurde<br />
am 23.09.2010 ein Pärchen mit einem flüggen Jungtier beobachtet. Der Brutplatz wird<br />
nahe des Weges Im Schwarzen Grund vermutet. Brutverdacht liegt für den Randbereich<br />
des Gebietes südlich des geplanten Maststandortes 20/4201 vor.<br />
Betroffenheit:<br />
Da sich die Bruthabitate jeweils in Randbereichen des Untersuchungsgebietes<br />
befinden, wird das Schwarzkehlchen von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 169<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Schwarzkehlchen<br />
(Saxicola rubicola)<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 170<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Schwarzspecht<br />
(Dryocopus martius)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW +<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Schwerpunkt des Schwarzspecht-Vorkommens innerhalb des Gebietes ist der Steinberge-Wald<br />
mit umliegenden Feldgehölzen. Rufende Tiere wurden v. a. im Feldgehölz<br />
östlich Voshövel und im Steinberge-Wald östlich Esselt registriert. Es konnte nicht<br />
abschließend geklärt werden, ob der in Karte 2.2 dargestellte Raum von ein oder zwei<br />
Paaren genutzt wird. Bei der Kartendarstellung wird davon ausgegangen, dass es<br />
sich um das Revier eines Paares handelt. Ein weiteres Revier befindet sich nördlich<br />
der Umspannanlage im Süden des Gebietes. Brutverdacht besteht weiterhin für den<br />
Waldbereich nördlich des Plangebietes.<br />
Betroffenheit:<br />
Durch den Mastbau und Gehölzeinschläge im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung<br />
im Bereich des Mastes 15/4201 kann es zum Verlust des Brutplatzes kommen. Im<br />
unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches sind Gehölzbestände vorhanden, die<br />
grundsätzlich zur Anlage einer Bruthöhle geeignet sind (z. B. ältere Rotbuchen). Nach<br />
dem Gehölzeinschlag im Eingriffsbereich befinden sich diese Gehölze in Lichtungsrandlage.<br />
Da solche Bäume mit frei stehenden Stämmen von Schwarzspechten<br />
regelmäßig zur Anlage einer Bruthöhle genutzt werden, ist eine Brutansiedlung im<br />
unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches möglich. Entsprechend kann es auch<br />
über den Eingriffsbereich hinaus zu baubedingten Störungen und dadurch bedingt zu<br />
einer Aufgabe des Nistplatzes während der Brutzeit kommen. Geeignete Ausweichhabitate<br />
(Bruthabitate) sind in der Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />
Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung des Nahrungshabitats kann<br />
vernachlässigt werden, da diese nur kleine Teilflächen des weiträumigen Nahrungsrevieres<br />
betrifft und bei Bedarf auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />
werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der<br />
geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />
Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 171<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Schwarzspecht<br />
(Dryocopus martius)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für die Baustelleneinrichtungsfläche<br />
am Maststandort und der Beginn der Bautätigkeiten an Mast 15/4201 sowie Gehölzeinschläge<br />
im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung im Umfeld dieses Mastes<br />
müssen außerhalb der Brutzeit, die sich von Anfang April bis Ende Juni erstreckt,<br />
durchgeführt werden. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten<br />
auch innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt<br />
werden. Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen<br />
wird, dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des<br />
Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf<br />
geeignete Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt dennoch eine Ansiedlung<br />
während der Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb keine<br />
Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können auch innerhalb der Brutzeit begonnen<br />
bzw. nach längerer Unterbrechung (länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit<br />
wieder aufgenommen werden, soweit zuvor durch eine ökologische Baubegleitung<br />
nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Kleinflächige, teils temporäre Inanspruchnahme des Nahrungshabitats.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 172<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Schwarzspecht<br />
(Dryocopus martius)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 173<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Silbermöwe<br />
(Larus argentatus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW R<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Die Silbermöwe wurde ausschließlich als Übersommerer nachgewiesen. Beobachtungen<br />
Nahrung suchender Tiere liegen von den landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
nördlich der BAB 3 vor. Während der Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich im<br />
gesamten Plangebiet auftreten.<br />
Betroffenheit:<br />
Die Silbermöwe wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />
Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Rast<br />
bzw. Nahrungssuche ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur<br />
Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 174<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Silbermöwe<br />
(Larus argentatus)<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 175<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Silberreiher<br />
(Casmerodius albus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland -<br />
X Europäische Vogelart NRW -<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Der Silberreiher wurde im Untersuchungsgebiet ausschließlich als Durchzügler<br />
nachgewiesen. Beobachtungen liegen vom 13.10.2010 aus dem Umfeld der Issel im<br />
Norden des Gebietes vor. Während des Durchzugs kann die Art auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen und an Gewässern im gesamten Plangebiet auftreten.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Silberreiher wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />
Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Rast<br />
bzw. Nahrungssuche ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur<br />
Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 176<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Silberreiher<br />
(Casmerodius albus)<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 177<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Sperber<br />
(Accipiter nisus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW +<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
In zentralen Teilen des Plangebietes wurden zwei Reviere des Sperbers festgestellt.<br />
Im Steinberge-Wald wurde in einem jungen Gehölzbestand östlich des geplanten<br />
Maststandortes 8/4201 ein besetzter Horst gefunden. Brutverdacht liegt weiterhin für<br />
den Bereich östlich Voshövel vor.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Sperber wird durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt.<br />
Brutplätze sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Eine vorübergehende, baubedingte<br />
Beeinträchtigung des Jagdhabitats kann vernachlässigt werden, da diese nur kleine<br />
Teilflächen des weiträumigen Jagdrevieres betrifft und bei Bedarf zur Nahrungssuche<br />
auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen werden kann. Anlage- und<br />
betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der sehr geringen Flächeninanspruchnahme<br />
und der Vorbelastung durch die bestehende Hochspannungsfreileitung<br />
ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Kleinflächige vorübergehende Inanspruchnahme des Jagdhabitats.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 178<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Sperber<br />
(Accipiter nisus)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 179<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Steinkauz<br />
(Athene noctua)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland 2<br />
X Europäische Vogelart NRW 3S<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Der Steinkauz kommt in landwirtschaftlich genutzten Bereichen innerhalb des Plangebietes<br />
und in der unmittelbaren Umgebung verbreitet als Brutvogel vor. Insgesamt<br />
konnten 17 teilweise brutverdächtige Reviere nachgewiesen werden. Bei 16 dieser<br />
Vorkommen ist davon auszugehen, dass die Nahrungssuche überwiegend oder<br />
teilweise (Randsiedler) innerhalb des Plangebietes erfolgt. Der Verbreitungsschwerpunkt<br />
befindet sich im Süden des Gebietes. Hier wurden im Umfeld der Obrighovener<br />
Straße zwei Reviere in zentralen Bereichen und fünf weitere in Randbereichen oder<br />
wenig außerhalb des Gebietes festgestellt. In der Umgebung von Voshövel wurden<br />
fünf Reviere (davon vier Randsiedler) nachgewiesen. Im Norden des Gebietes<br />
befinden sich zwei Brutvorkommen im Umfeld der geplanten Maststandorte 23 und<br />
24/4201; zwei weitere wurden östlich des Plangebietes registriert.<br />
Betroffenheit:<br />
Im unmittelbaren Umfeld der Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich der Masten 98<br />
und 97/2444 sowie 24/4201 befinden sich Steinkauzreviere. Potenzielle Bruthabitate<br />
(Höhlenbäume) befinden sich jeweils in geringer Distanz zum Eingriffsbereich. Daher<br />
kann es über den Eingriffsbereich hinaus zu baubedingten Störungen und dadurch<br />
bedingt zu einer Aufgabe der Nistplätze während der Brutzeit kommen. Im Falle der<br />
Masten 98 und 97/2444 sind die Brutplätze möglicherweise direkt betroffen. Dort ist<br />
mit dem Verlust potenzieller Bruthabitate (Baumhöhlen bzw. Nisthilfen in Obstgehölzbeständen)<br />
zu rechnen. Geeignete Ausweichhabitate stehen im Umfeld der Masten<br />
97 und 98 nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Das Angebot an potenziellen<br />
Bruthöhlen ist begrenzt. Zudem ist die Siedlungsdichte des Steinkauzes in diesem<br />
Bereich hoch, so dass davon auszugehen ist, dass die meisten Habitate bereits besetzt<br />
sind.<br />
Die Nahrungshabitate werden nicht nennenswert beeinträchtigt, da es sich im Vergleich<br />
zur Gesamtgröße des Jagdlebensraumes nur um kleinflächige Eingriffe<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 180<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Steinkauz<br />
(Athene noctua)<br />
handelt und die Jagd überwiegend während der Abend- bzw. Nachtstunden erfolgt.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für Baustelleneinrichtungsflächen<br />
und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten an den Masten 98 und<br />
97/2444 sowie 24/4201 muss außerhalb des Zeitraumes Mitte April bis Anfang August<br />
(Brutzeit) erfolgen. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch<br />
innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden.<br />
Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen<br />
wird, dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des<br />
Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf<br />
geeignete Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt dennoch eine Ansiedlung<br />
während der Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb keine<br />
Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können auch innerhalb der Brutzeit begonnen<br />
bzw. nach längerer Unterbrechung (länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit<br />
wieder aufgenommen werden, soweit zuvor durch eine ökologische Baubegleitung<br />
nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />
Um erhebliche Beeinträchtigungen durch den möglichen Verlust von Bruthabitaten zu<br />
verhindern, sind innerhalb der Obstgehölzbestände im Bereich der Masten 98 und<br />
97/2444 jeweils zwei Steinkauz-Nisthilfen an Bäumen außerhalb des Eingriffsbereichs<br />
anzubringen. Die Maßnahme ist möglichst frühzeitig vor der Baufeldräumung bzw. vor<br />
dem Gehölzeinschlag - spätestens im Jahr vor dem geplanten Eingriff - umzusetzen,<br />
damit sich die Tiere an die Nisthilfen gewöhnen können und die ökologische<br />
Funktion der Lebensräume zu jeder Zeit im räumlichen Zusammenhang erhalten<br />
bleibt (CEF-Maßnahme).<br />
Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Brutplätze nach Möglichkeit alle vorhandenen<br />
Höhlenbäume erhalten bleiben. Hierzu sind zu erhaltende Obstbaumbestände<br />
mit geeigneten Schutzzäunen gegenüber den Baustelleneinrichtungsflächen und<br />
Zuwegungen abzugrenzen. Die exakte Lage der Zäune wird vor Einrichtung der<br />
Baustelle mit der ökologischen Baubegleitung abgestimmt.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 181<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Steinkauz<br />
(Athene noctua)<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 182<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Steinschmätzer<br />
(Oenanthe oenanthe)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland 1<br />
X Europäische Vogelart NRW 1S<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
X rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Der Steinschmätzer wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Beobachtungen<br />
liegen von Ackerflächen südlich der BAB 3, südlich Voshövel und südlich der<br />
Issel vor. Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich auf Freiflächen im<br />
gesamten Plangebiet auftreten.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Steinschmätzer wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der<br />
unmittelbaren Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der<br />
Rast ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 183<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Steinschmätzer<br />
(Oenanthe oenanthe)<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 184<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Turmfalke<br />
(Falco tinnunculus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW VS<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Im Süden und in der Nordhälfte wurden jeweils zwei Reviere des Turmfalken nachgewiesen.<br />
Ein Revier befindet sich im Bereich des NSG Aaper Vennekes. Die Lage<br />
des Brutplatzes ist nicht bekannt. Vermutlich brütete die Art im Untersuchungsjahr<br />
außerhalb des Untersuchungsgebietes. Ein weiteres Revier befand sich südlich der<br />
Obrighovener Straße. Der Bereich um die Höfe wird regelmäßig zur Jagd genutzt.<br />
Nach Aussagen eines Anwohners befand sich der Brutplatz am Tückingshof westlich<br />
des Gebietes. Brutverdacht besteht für den Bereich südöstlich Voshövel. Mehrere<br />
Beobachtungen Nahrung suchender Turmfalken liegen aus den landwirtschaftlichen<br />
Flächen östlich Marienthal vor. Es wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um<br />
Nahrungsgäste aus dem Brutbestand der Umgebung handelte.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Turmfalke wird durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt.<br />
Brutplätze sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Eine vorübergehende, baubedingte<br />
Beeinträchtigung des Jagdhabitats kann vernachlässigt werden, da diese nur kleine<br />
Teilflächen des weiträumigen Jagdrevieres betrifft und bei Bedarf zur Nahrungssuche<br />
auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen werden kann. Anlage- und<br />
betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der sehr geringen Flächeninanspruchnahme<br />
und der Vorbelastung durch die bestehende Hochspannungsfreileitung<br />
ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 185<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Turmfalke<br />
(Falco tinnunculus)<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Kleinflächige vorübergehende Inanspruchnahme des Jagdhabitats.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 186<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Turteltaube<br />
(Streptopelia turtur)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland 3<br />
X Europäische Vogelart NRW 2<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
grün günstig A günstig / hervorragend<br />
X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Es liegt ein Nachweis der Turteltaube vor. Brutverdacht besteht für den Steinberge-<br />
Wald östlich des Plangebietes.<br />
Betroffenheit:<br />
Die Turteltaube ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 187<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
Turteltaube<br />
(Streptopelia turtur)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 188<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Waldkauz<br />
(Strix aluco)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW +<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Im Plangebiet und in der unmittelbaren Umgebung wurden zwölf Vorkommen des<br />
Waldkauzes festgestellt. Verbreitungsschwerpunkt ist der Steinberge-Wald mit benachbarten<br />
Feldgehölzen. Hier wurden insgesamt sechs Reviere nachgewiesen. Im<br />
Süden des Gebietes besteht Brutverdacht für den Wald nördlich der Umspannanlage<br />
und für das Umfeld des Feldgehölzes an der Straße Zum Isselhorst westlich des<br />
Plangebietes. Im Nordteil des Untersuchungsraumes besteht Brutverdacht für Gehölzbestände<br />
in Randbereichen des Plangebietes östlich der geplanten Maststandorte<br />
18 und 21/4201 sowie nördlich 25 und 28/4201.<br />
Betroffenheit:<br />
Zwei Reviere im Steinberg-Wald südlich bzw. südöstlich Esselt (Umfeld der Masten 9<br />
und 10/4201) und ein Revier im Feldgehölz östlich Voshövel (Mast 15/4201) sind von<br />
dem geplanten Vorhaben betroffen. Ein Verlust von Brutplätzen kann für diese Reviere<br />
nicht ausgeschlossen werden, da im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung in den<br />
genannten Bereichen sowie im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche am Maststandort<br />
15/4201 Höhlenbäume (potenzielle Brutplätze) verloren gehen. Ausweichhabitate<br />
stehen in der Umgebung jeweils in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Im<br />
Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen für die Masten 9 und 10/4201 sind keine<br />
potenziellen Bruthabitate direkt betroffen.<br />
Selbst unter der Voraussetzung, dass sich Brutplätze im unmittelbaren Umfeld der<br />
Eingriffsbereiche befinden, ist nicht mit nennenswerten baubedingten Störungen über<br />
die Eingriffsbereiche hinaus zu rechnen, da die Art in erster Linie auf Störungen am<br />
Brutbaum empfindlich reagiert.<br />
Da die Nahrungssuche in den Abend- bzw. Nachtstunden erfolgt, steht das Plangebiet<br />
sowohl während als auch nach Umsetzung der Bauphase uneingeschränkt als<br />
Jagdhabitat zur Verfügung. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 189<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Waldkauz<br />
(Strix aluco)<br />
aufgrund der sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die<br />
bestehende Hochspannungsfreileitung als nicht erheblich anzusehen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Der Gehölzeinschlag im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung im Bereich des<br />
Steinberge-Waldes zwischen Esseltweg und Am Bauernschott sowie im Feldgehölz<br />
östlich Voshövel im Umfeld des geplanten Mastes 15/4201 (einschließlich der Baustelleneinrichtungsfläche<br />
für den Maststandort) muss außerhalb der kritischen Phase<br />
der Brutzeit, die sich von Anfang März bis zur Ästlingsphase der Jungvögel Ende Juni<br />
erstreckt, erfolgen. Die übrigen Baumaßnahmen können dann auch während der<br />
Brutzeit durchgeführt werden.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
kleinflächiger Verlust potenzieller Bruthabitate<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 190<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Waldkauz<br />
(Strix aluco)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 191<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Waldlaubsänger<br />
(Phylloscopus sibilatrix)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Für das Feldgehölz südlich der BAB 3 westlich des geplanten Maststandortes 4/4201,<br />
für den Steinberge-Wald östlich und südöstlich des geplanten Mastes 11/4201 sowie<br />
für den nördlichen Randbereich des Plangebietes (westlich des geplanten Mastes<br />
28/4201) liegt Brutverdacht vor.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Waldlaubsänger ist von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 192<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Waldlaubsänger<br />
(Phylloscopus sibilatrix)<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 193<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Waldohreule<br />
(Asio otus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Ein Brutnachweis der Waldohreule erfolgte in Randbereichen des Plangebietes<br />
südöstlich Marienthal. Hier wurden am 30.06.2010 bettelnde Jungtiere registriert. Der<br />
Brutplatz wird im Feldgehölz nördlich des geplanten Mastes 17/4201 vermutet. Dort<br />
wurde an zwei Terminen revieranzeigendes Verhalten festgestellt. Brutverdacht<br />
besteht für den Gehölzbestand am Waldbach nördlich des Untersuchungsgebietes.<br />
Betroffenheit:<br />
Die Waldohreule ist von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 194<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Waldohreule<br />
(Asio otus)<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 195<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Waldschnepfe<br />
(Scolopax rusticola)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
X Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Brutverdacht besteht für den Waldbereich südöstlich Esselt. Da allerdings nur eine<br />
Beobachtung einer in südwestliche Richtung fliegenden Waldschnepfe aus dem<br />
Bereich der Hochspannungsfreileitungstrasse vorliegt, sind Aussagen zur Ausdehnung<br />
des Revieres nicht möglich. Als Bruthabitat geeignete Lebensräume sind im<br />
gesamten Steinberge-Wald vorhanden.<br />
Betroffenheit:<br />
Durch die Schutzstreifenerweiterung im Bereich des Steinberge-Waldes gehen Teile<br />
des Lebensraumes verloren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Brutplatz<br />
betroffen ist. Ausweichlebensräume (sowohl potenzielle Brutplätze als auch<br />
Nahrungshabitate) sind in der Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass nach der Gehölzentnahme im Bereich der Schutzstreifenerweiterung<br />
angrenzende Gehölzbereiche aufgrund der starken Auflichtung<br />
als Bruthabitat ungeeignet sind und dass es daher nicht zu einer Brutansiedlung im<br />
direkten Umfeld der Maststandorte kommt. Somit ist nicht mit nennenswerten baubedingten<br />
Störungen während der Brutzeit über die Eingriffsflächen an den Masten<br />
hinaus zu rechnen.<br />
Da die Nahrungssuche in den Abend- bzw. Nachtstunden erfolgt, steht das Plangebiet<br />
sowohl während als auch nach Umsetzung der Bauphase weitgehend uneingeschränkt<br />
als Jagdhabitat zur Verfügung. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind<br />
nicht zu erwarten.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 196<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Waldschnepfe<br />
(Scolopax rusticola)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Der Gehölzeinschlag im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung im Bereich des<br />
Steinberge-Waldes zwischen Esseltweg und Am Bauernschott muss außerhalb der<br />
kritischen Phase der Brutzeit, die sich von Mitte März bis zum Schlüpfen von möglichen<br />
Nach- oder Zweitbruten bis Ende Juni erstreckt, erfolgen. Die übrigen Baumaßnahmen<br />
können dann auch während der Brutzeit durchgeführt werden.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
kleinflächiger Verlust potenzieller Bruthabitate<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 197<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Wanderfalke<br />
(Falco peregrinus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
X Europäische Vogelart NRW +S<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
grün günstig A günstig / hervorragend<br />
X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Es liegt ein Nachweis des Wanderfalken aus dem Plangebiet vor. Am 07.04.2010<br />
wurde ein Tier beobachtet, das auf einem Strommast nördlich der Umspannanlage<br />
saß und anschließend in südliche Richtung flog. Es konnte nicht geklärt werden, ob<br />
es sich um ein umher streifendes Tier oder um ein Tier aus dem Brutbestand der<br />
weiteren Umgebung handelte. Da weitere Nachweise der Art fehlen, wird davon<br />
ausgegangen, dass das Gebiet nur sporadisch zur Nahrungssuche genutzt wird und<br />
keine nennenswerte Bedeutung für den Wanderfalken besitzt.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Wanderfalke wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. Brutplätze<br />
sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die baubedingte Beeinträchtigung von kleinen<br />
Teilflächen des sporadisch genutzten Jagdhabitats kann vernachlässigt werden, da<br />
bei Bedarf zur Nahrungssuche auf andere Flächen ausgewichen werden kann.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 198<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Wanderfalke<br />
(Falco peregrinus)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 199<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Wasserfledermaus<br />
(Myotis daubentonii)<br />
X FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
Europäische Vogelart NRW 3<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Sichere Nachweise der Wasserfledermaus liegen ausschließlich von der Issel im<br />
Norden des Untersuchungsgebietes vor. Die Art nutzt das Gewässer zur Jagd.<br />
Darüber hinaus können unter den als Myotis (siehe dort) beschriebenen Registrierungen<br />
ebenfalls Wasserfledermäuse gewesen sein, die z. B. vom Quartier zum Jagdgebiet<br />
fliegen und dabei nicht die bei der Jagd über der Wasseroberfläche arttypisch<br />
modulierten Rufe äußern. Hinweise auf Quartiere innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
liegen nicht vor. Potenzielle Baumhöhlenquartiere sind jedoch in weiten Teilen des<br />
Plangebietes vorhanden (vgl. Kapitel 4.4.2).<br />
Betroffenheit:<br />
Durch das geplante Vorhaben gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle<br />
Sommerquartiere (Baumhöhlenquartiere) durch die Ausweitung des Schutzstreifens<br />
und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen und Zufahrten verloren. Ausweichhabitate<br />
sind in der Umgebung vorhanden.<br />
Bevorzugte Jagdhabitate (Gewässer) sind nicht betroffen. Gehölzstrukturen, die<br />
möglicherweise als Leitlinien genutzt werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden<br />
höchstens sehr kleinflächig in Anspruch genommen; eine mögliche Funktion als<br />
Leitlinie wird daher nicht beeinträchtigt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 200<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Wasserfledermaus<br />
(Myotis daubentonii)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ein Holzeinschlag ist in Bezug auf die Wasserfledermaus in der Zeit von November<br />
bis März möglich, da die Art während der Überwinterung keine Baumhöhlenquartiere<br />
nutzt.<br />
Sollte ein Gehölzeinschlag während der übrigen Monate notwendig werden, werden<br />
die betroffenen Baumhöhlen vorher kontrolliert, um einen Besatz (auch durch andere<br />
Arten) auszuschließen. Dabei werden die Höhlen gleichzeitig durch Verschluss<br />
unbrauchbar gemacht, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen<br />
werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />
Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />
nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />
in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />
schützen.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />
Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />
erheblich einzustufen.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 201<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Wasserfledermaus<br />
(Myotis daubentonii)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 202<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Weißstorch<br />
(Ciconia ciconia)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland 3<br />
X Europäische Vogelart NRW 3S<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
X rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Der Weißstorch wurde im Untersuchungsgebiet ausschließlich als Durchzügler<br />
nachgewiesen. Beobachtungen liegen aus dem Umfeld der Issel im Norden des<br />
Gebietes vor. Während des Durchzugs kann die Art an Gewässern und auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen im gesamten Plangebiet auftreten.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Weißstorch wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />
Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Rast<br />
ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 203<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Weißstorch<br />
(Ciconia ciconia)<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 204<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Wespenbussard<br />
(Pernis apivorus)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
X Europäische Vogelart NRW 2<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
grün günstig A günstig / hervorragend<br />
X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Brutverdacht liegt für den Raum um Voshövel vor. Am 30.06.2010 wurde östlich der<br />
Siedlung ein kreisendes Paar beobachtet. Da weitere Beobachtungen der Art fehlen,<br />
wird angenommen, dass sich der Horst außerhalb des Plangebietes befand und die<br />
Art das Gebiet nur sporadisch zur Nahrungssuche nutzt.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Wespenbussard wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. Brutplätze<br />
sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die baubedingte Beeinträchtigung von<br />
kleinen Teilflächen des sporadisch genutzten Jagdhabitats kann vernachlässigt<br />
werden, da bei Bedarf zur Nahrungssuche auf andere Flächen ausgewichen werden<br />
kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 205<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Wespenbussard<br />
(Pernis apivorus)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 206<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Wiesenpieper<br />
(Anthus pratensis)<br />
FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
X Europäische Vogelart NRW 2<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Der Wiesenpieper wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Einzelne<br />
Beobachtungen über das Gebiet hinweg fliegender Tiere liegen aus dem Süden und<br />
aus der Nordhälfte des Gebietes vor. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet war in<br />
keinem der Fälle erkennbar. Es kann zwar davon ausgegangen werden, dass der<br />
Wiesenpieper das Gebiet auf dem Durchzug vereinzelt auch zur Nahrungssuche<br />
nutzt, doch besitzt das Plangebiet vermutlich keine nennenswerte Bedeutung als<br />
Rasthabitat.<br />
Betroffenheit:<br />
Der Wiesenpieper wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der<br />
unmittelbaren Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der<br />
Rast ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 207<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Wiesenpieper<br />
(Anthus pratensis)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 208<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Zauneidechse<br />
(Lacerta agilis)<br />
X FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />
Europäische Vogelart NRW 2<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Vorkommen der Zauneidechse befinden sich im Bereich der Schutzstreifen vorhandener<br />
Hochspannungsfreileitungen im Süden und im Zentrum des Gebietes. Im<br />
Süden wird ein großflächiger Moor-Heide-Trockenrasen-Komplex zwischen Reitanlage<br />
bei Wittenberg und der Umspannanlage besiedelt. Dieser Bereich stellt aufgrund<br />
der Flächengröße und der Vielzahl vorhandener potenzieller Sonn-, Versteck- und<br />
Eiablageplätze innerhalb des Plangebietes den wichtigsten Zauneidechsen-<br />
Lebensraum dar. Im Steinberge-Wald nutzt die Art Randbereiche sandiger Wege,<br />
kleinflächige Heidefragmente und Waldränder im Umfeld der geplanten Masten 9, 10<br />
und 12/4201 als Lebensraum. Hier wurden drei Vorkommen nachgewiesen, die<br />
vermutlich wenigstens sporadisch in Genaustausch stehen. Zentraler Lebensraum ist<br />
ein Komplex aus Sandwegen und einer mit Besenheide und jungen Fichten bestandenen<br />
Fläche am Hohen Weg östlich des geplanten Mastes 10/4201.<br />
Betroffenheit:<br />
Grundsätzlich stellen Hochspannungsfreileitungstrassen keine Beeinträchtigung für<br />
Zauneidechsen dar. Durch den erforderlichen regelmäßigen Rückschnitt der Gehölze<br />
innerhalb der Schutzstreifen wird der dauerhafte Erhalt offener, sonnenexponierter<br />
Bereiche garantiert. Daher werden Lebensräume der Art durch die entsprechenden<br />
Pflegemaßnahmen häufig gefördert oder können sich erst hierdurch entwickeln.<br />
Im Süden des Plangebietes ist im Rahmen des Neubaus zweier Masten (104A,<br />
1105/2444) und der geplanten Umbeseilung die Einrichtung mehrerer Arbeitsflächen<br />
bzw. Stellflächen für Seilzugmaschinen und Zufahrten vorgesehen. Hiervon sind<br />
jeweils (potenzielle) Lebensräume der Zauneidechse betroffen. Im Bereich des<br />
Steinberge-Waldes zwischen Esseltweg und Am Bauernschott sind ebenfalls (potenzielle)<br />
Lebensräume der Art von Arbeiten an den geplanten Maststandorten 8, 9, 10,<br />
11, 12/4201 sowie von Gehölzeinschlägen im Bereich der Schutzstreifenerweiterung<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 209<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Zauneidechse<br />
(Lacerta agilis)<br />
betroffen. Bei der Positionierung der vorgesehen Baustelleneinrichtungsflächen und<br />
Zuwegungen wurden Habitate, die aufgrund ihrer Ausprägung gegenüber der Umgebung<br />
möglicherweise eine herausragende Bedeutung für die Zauneidechse besitzen<br />
(insbesondere geeignete Eiablageplätze), berücksichtigt. Eingriffe in solche Strukturen<br />
erfolgen nicht. Da alle betroffenen Habitatstrukturen jeweils außerhalb des Eingriffsbereiches<br />
in gleicher oder besserer Ausprägung und in ausreichendem Umfang vorhanden<br />
sind, bleibt die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang<br />
erhalten. Es besteht somit für die Tiere die Möglichkeit, bei Bedarf auf<br />
angrenzende Flächen auszuweichen. Zudem können die Eingriffsbereiche nach<br />
Umsetzung der Maßnahme in der Regel wieder uneingeschränkt genutzt werden. Die<br />
vorübergehende Aufgabe von Teilen des Lebensraumes stellt somit keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar. Ohne Umsetzung geeigneter Maßnahmen kann jedoch eine<br />
Tötung von Tieren während der Bauphase nicht ausgeschlossen werden - insbesondere<br />
durch Eingriffe in potenzielle Winterquartiere oder Eiablageplätze.<br />
Die Waldränder im Steinberge-Wald gehen durch die erforderlichen Gehölzeinschläge<br />
im Bereich der Schutzstreifenerweiterung als Lebensraum und Vernetzungselement<br />
verloren. Ob sich hier strukturreiche Säume entwickeln können, die weiterhin von<br />
Zauneidechsen genutzt werden, hängt von der künftigen Nutzung der Flächen ab.<br />
Die Vorkommen am Hohen Weg und nahe des geplanten Masten 12/4201 sind nicht<br />
direkt betroffen; sie grenzen jedoch unmittelbar an die vorgesehenen Arbeitsflächen<br />
der Maste 10 bzw. 12/4201. Ohne Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen kann<br />
daher nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beeinträchtigungen z. B. durch<br />
Baustellenfahrzeuge oder Lagern von Baumaterialien oder Erdaushub kommt.<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Beschränkung des Eingriffsumfanges<br />
Im Bereich nördlich der Umspannanlage, in dem großflächige Gehölzeinschläge<br />
vorgesehen sind, dürfen außer im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und<br />
Zuwegungen an den Masten und für die Seilzugmaschinen keine Eingriffe in den<br />
Boden erfolgen (kein Abschieben des Oberbodens, kein Einebnen der Fläche). Der<br />
Gehölzeinschlag ist im Zeitraum Anfang Oktober bis Mitte März (außerhalb der<br />
Aktivitätsphase der Zauneidechse) durchzuführen. Die Gehölzeinschläge sind schonend<br />
durchzuführen (kein Mulchen/Fräsen, kein Einsatz schwerer, Boden verdichtender<br />
Maschinen/Fahrzeuge). Der Gehölzschnitt ist aus der Fläche zu entfernen. Die<br />
übrige Vegetation ist zu erhalten.<br />
Bauzeiteneinschränkungen<br />
An mehreren Maststandorten und im Bereich der Schutzstreifenerweiterung im<br />
Steinberg-Wald erfolgen Eingriffe in Lebensräume der Zauneidechse. Dies betrifft alle<br />
Baustelleneinrichtungsflächen (sowohl direkt am Mast als auch für die Seilzugmaschinen)<br />
und Zuwegungen an den Maststandorten 1105, 104A, 1104, 103 der<br />
Bl. 2444, 2 und 4 der Bl. 4569, die Baustelleneinrichtungsfläche für die<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 210<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Zauneidechse<br />
(Lacerta agilis)<br />
Seilzugmaschine südlich Mast 102 der Bl. 2444, die Baustelleneinrichtungsflächen an<br />
den Maststandorten 8, 9, 10, 11, 12/4201, die südwestlich Mast 10/4201 gelegene<br />
Baustelleneinrichtungsfläche für die Seilzugmaschine sowie die Gehölzeinschläge im<br />
vorgesehenen Schutzstreifen im Steinberge-Wald zwischen Esseltweg und Am<br />
Bauernschott.<br />
Um ein mögliches Tötungsrisiko zu minimieren, sind die Eingriffsbereiche vor Beginn<br />
der Bauarbeiten als Zauneidechsen-Lebensraum abzuwerten und die Tiere zum<br />
Abwandern in angrenzende Flächen zu bewegen. Da im unmittelbaren Umfeld der<br />
Eingriffsbereiche bereits potenzielle Habitate der Zauneidechse vorhanden sind, ist<br />
eine Aufwertung bzw. Schaffung geeigneter Ausweichflächen nicht erforderlich. Zur<br />
Abwertung der Eingriffsbereiche sind Lebensraumrequisiten, die als Versteckplätze<br />
geeignet sind, möglichst vollständig aus den Flächen zu entfernen. Im vorliegenden<br />
Fall handelt es sich dabei in erster Linie um niedrigwüchsige Vegetation. Weitere<br />
Strukturen wie Totholz sind nur vereinzelt vorhanden. Da die Vegetation in den Eingriffsbereichen<br />
nahezu flächendeckend geeignete Versteckmöglichkeiten bietet, ist<br />
eine vollständige Entfernung der Vegetationsdecke erforderlich.<br />
Die Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze geeignete Lebensraumrequisiten<br />
ist von Anfang Oktober bis Mitte März durchzuführen. In diesem<br />
Zeitraum ist eine mögliche Beeinträchtigung der Zauneidechse oder von Brutvogelvorkommen<br />
ausgeschlossen. Um mögliche Beeinträchtigungen überwinternder Tiere<br />
zu vermeiden, sind die Arbeiten schonend (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern)<br />
vorzunehmen, sodass keine erheblichen Eingriffe in den Boden erfolgen. Der<br />
Gehölz- bzw. Vegetationsschnitt ist aus dem Zauneidechsen-Lebensraum zu entfernen,<br />
um eine Eutrophierung der Habitate zu vermeiden. Nach Verlassen der Winterquartiere<br />
finden die Tiere ein weitgehend unattraktives Habitat vor und wandern in<br />
benachbarte Flächen ab.<br />
Um weiterhin auszuschließen, dass dennoch einzelne Tiere innerhalb der Eingriffsflächen<br />
vorhanden sind, sind die Flächen im Rahmen der ökologischen Baubegleitung<br />
vor Beginn der Bautätigkeiten auf Zauneidechsen zu kontrollieren. Die Kontrollen<br />
können frühestens ab Mitte April während der Aktivitätsphase der Zauneidechse (vgl.<br />
Artbeschreibung in Kapitel 4.3.2) durchgeführt werden. Ggf. gefundene Tiere sind zu<br />
fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen. Danach ist eine uneingeschränkte<br />
Nutzung der Flächen möglich.<br />
Errichten von Schutzzäunen<br />
Das Habitat des Zauneidechsenvorkommens östlich Mast 10/4201 ist gegenüber der<br />
Arbeitsfläche durch Schutzzäune abzusperren, um Beeinträchtigungen des Lebensraumes<br />
durch Befahren oder Nutzung als Lagerfläche zu vermeiden.<br />
Das Habitat des Zauneidechsenvorkommens östlich Mast 12/4201 ist gegenüber der<br />
Arbeitsfläche durch Schutzzäune abzusperren, um Beeinträchtigungen des Lebensraumes<br />
durch Abtragen der potenziell zur Eiablage und Überwinterung genutzten<br />
Böschung sowie durch Lagern von Erdaushub oder Baumaterialien zu vermeiden.<br />
Der Wall nördlich des geplanten Mastes 1105 weist im Westteil kleinflächig<br />
vegetationsarme und -freie Stellen auf, die geeignete Eiablageplätze darstellen.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 211<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Zauneidechse<br />
(Lacerta agilis)<br />
Es ist vorgesehen, den Wall zwischen dem geplanten Mast und dem nordwestlich<br />
davon gelegenen Stellplatz für die Seilzugmaschine mit einem Fahrbohlenweg zu<br />
queren. Der Fahrbohlenweg ist beiderseits durch Schutzzäune gegenüber dem<br />
Habitat der Zauneidechse abzusperren, um Beeinträchtigungen des Lebensraumes<br />
durch Befahren oder Nutzung als Lagerfläche zu verhindern.<br />
Ökologische Baubegleitung und begleitende Bestandserfassung<br />
Zwischen Umspannanlage und Bahndamm südlich Mast 102/2444 sind die Bautätigkeiten<br />
im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung auf die Umsetzung der aus<br />
artenschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zu überprüfen. Hierbei ist v. a.<br />
zu kontrollieren, ob die für die Bautätigkeiten vorgesehenen Arbeitsflächen lagegenau<br />
eingehalten werden. Die Baubegleitung hat durch eine Person zu erfolgen, die mit<br />
den Lebensraumansprüchen und dem Schutz der Zauneidechse vertraut ist.<br />
Weiterhin sind dort begleitende Bestandserfassungen durchzuführen, um die Wirksamkeit<br />
der vorgesehenen Maßnahmen zu überprüfen und um ggf. auf mögliche<br />
Konflikte reagieren zu können, die bei dem aktuellen Kenntnisstand nicht abzusehen<br />
sind. Schwerpunkt der Untersuchungen sollten die aktuell stärker verbuschten Bereiche<br />
zwischen dem Maststandort 104/2444 und der Umspannanlage sein. Es sollte<br />
dabei mindestens eine weiträumige Übersichtsbegehung vor Baubeginn erfolgen.<br />
Dies ist je nach Witterung etwa ab Anfang April sinnvoll.<br />
Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung ist auch die exakte Lage der Schutzzäune<br />
abzustimmen.<br />
Intensivere Kontrollen auf Zauneidechsenvorkommen sind innerhalb der im Abschnitt<br />
Bauzeiteneinschränkungen (s.o.) aufgeführten Eingriffsflächen durchzuführen. Diese<br />
Erfassungen sind jedoch als Bestandteil der dort beschriebenen Vermeidungsmaßnahme<br />
anzusehen.<br />
Ersatz für den Verlust von Zauneidechsen-Lebensräumen im Steinberge-Wald<br />
Als Ersatz für den Verlust von Teilen des Lebensraumes ist im Bereich des von der<br />
Schutzstreifenerweiterung betroffenen Gehölzbestandes ein großflächig zusammenhängender<br />
Zauneidechsen-Lebensraum zu entwickeln. Hierzu sind durch regelmäßige<br />
Gehölzentnahme dauerhaft sonnenexponierte Flächen zu schaffen, wobei Gehölze<br />
einen Anteil von maximal 40-50 % besitzen dürfen, sofern sie in kleinen Gruppen<br />
über die Fläche verteilt sind und die gehölzfreien Strukturen ein zusammenhängendes<br />
Netz bilden. Weiterhin sind durch Abschieben des Oberbodens kleinflächig<br />
vegetationsfreie, sandige Stellen zu schaffen, die als Eiablage- und Sonnplätze<br />
dienen können. Diese Maßnahme würde auch die Vernetzung der Teilpopulationen<br />
am Hohen Weg und im Bereich der Abgrabung nachhaltig fördern und auf diese<br />
Weise zur langfristigen Stabilisierung der vorhandenen Vorkommen beitragen.<br />
Allgemeines<br />
Weitere allgemeine Hinweise und nähere Erläuterungen zur Durchführung der Arbeiten<br />
sind den Kapiteln 5.2.4 und 5.3 zu entnehmen. Dort sind auch Maßnahmen zur<br />
Aufwertung der Zauneidechsen-Lebensräume aufgeführt, die nicht zwingend<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 212<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Zauneidechse<br />
(Lacerta agilis)<br />
erforderlich sind, da die ökologische Funktion der Lebensräume jeweils auch ohne<br />
ihre Umsetzung im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Sie sind jedoch zur<br />
Stabilisierung und Förderung der Populationen sinnvoll.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Da das Auftreten der Zauneidechse nicht vorhergesehen werden kann, ist nicht<br />
auszuschließen, dass sich einzelne Tiere in den Eingriffsflächen aufhalten und durch<br />
das Vorhaben beeinträchtigt werden. Da die Eingriffe in bevorzugte Aufenthaltsorte<br />
jedoch minimiert sind, wird dieses Restrisiko als sehr gering eingeschätzt und kann<br />
nicht als erhebliche Beeinträchtigung angesehen werden.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 213<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
Zwergfledermaus<br />
(Pipistrellus pipistrellus)<br />
X FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />
Europäische Vogelart NRW +N<br />
Erhaltungszustand in NRW<br />
X atlantische Region kontinentale Region<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population<br />
4206;4306<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />
Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />
Ausnahmeverfahren (III))<br />
X grün günstig A günstig / hervorragend<br />
gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />
rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />
II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />
Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />
Vorkommen:<br />
Weite Teile des Untersuchungsgebietes werden zur Jagd genutzt. In zentralen Abschnitten<br />
des Gebietes wurden zahlreiche Balzarenen festgestellt, wobei die höchsten<br />
Aktivitäten an der Alten Raesfelder Straße östlich Esselt und an einer Baumreihe<br />
nahe des geplanten Maststandortes 18 registriert wurden. Die Balzarenen befinden<br />
sich in der Regel an Gehölzreihen, Waldrändern oder Waldwegen.<br />
Für einen Hof westlich des geplanten Maststandortes 21 und für ein Wohngebäude<br />
westlich der Marienthalstraße liegt Quartierverdacht vor. Potenzielle Gebäudequartiere<br />
sind in Siedlungsbereichen des gesamten Gebietes und dessen Umgebung<br />
vorhanden.<br />
Der nördliche Waldrand des Steinberge-Waldes und eine Baumreihe nahe des<br />
geplanten Maststandortes 4 südlich der BAB 3 werden als Leitlinie genutzt.<br />
Betroffenheit:<br />
Verstecke an Gebäuden als bevorzugte Quartiere werden nicht beeinträchtigt. Da<br />
vereinzelt auch Baumhöhlen als Übertagungsquartier genutzt werden, kann nicht<br />
vollständig ausgeschlossen werden, dass es durch den Einschlag von Höhlenbäumen<br />
im Bereich der Schutzstreifenerweiterung zum Verlust einzelner Quartiere<br />
kommt. Ausweichquartiere sind in der Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />
Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche aufgrund der abendlichen/nächtlichen<br />
Lebensweise sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung<br />
der Maßnahme uneingeschränkt erfolgen kann. Gehölzstrukturen, an denen<br />
Balzarenen nachgewiesen wurden oder die möglicherweise als Leitlinien genutzt<br />
werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden höchstens sehr kleinflächig in Anspruch<br />
genommen; eine mögliche Funktion als Leitlinie oder Balzarena wird daher<br />
nicht beeinträchtigt.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 214<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Zwergfledermaus<br />
(Pipistrellus pipistrellus)<br />
II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />
Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />
deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ein Holzeinschlag ist in Bezug auf die Zwergfledermaus in der Zeit von November bis<br />
März möglich, da die Arten während der Überwinterung keine Baumhöhlenquartiere<br />
nutzt.<br />
Sollte ein Gehölzeinschlag während der übrigen Monate notwendig werden, werden<br />
die betroffenen Baumhöhlen vorher kontrolliert, um einen Besatz (auch durch andere<br />
Arten) auszuschließen. Dabei werden die Höhlen gleichzeitig durch Verschluss<br />
unbrauchbar gemacht, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen<br />
werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />
Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />
nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />
in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />
schützen.<br />
II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />
Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />
Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist als nicht<br />
erheblich einzustufen, da geeignete Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl und<br />
von teilweise höherer Bedeutung (Gebäudequartiere bevorzugt) vorhanden sind.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses gerechtfertigt?*<br />
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />
Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
X<br />
X<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />
Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />
- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 215<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />
Zwergfledermaus<br />
(Pipistrellus pipistrellus)<br />
3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />
Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />
Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />
Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />
ja<br />
nein