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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Amprion

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Amprion

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380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />

Wesel - Pkt. Meppen, Bl. 4201,<br />

Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Änderung der 110-/220-/380-kV-Höchstspannungs-<br />

freileitung Pfalzdorf - Wesel/Niederrhein, Bl. 2444,<br />

Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> -<br />

Auftraggeber TRASSENMANAGEMENT.de<br />

Büro für Leitungstrassen<br />

Horbeckstraße 21<br />

45470 Mülheim an der Ruhr<br />

Projektbearbeitung Dipl.-Landschaftsökologin Anna Bruzinski<br />

Dipl.-Biologe Thomas Frebel<br />

Dipl.-Geographin Beate Hölzemann<br />

Dipl.-Biologe Stefan Jacob<br />

Aufgestellt: Gelsenkirchen, den 02. Dezember 2010<br />

Hamann & Schulte<br />

Umweltplanung • Angewandte Ökologie<br />

Koloniestraße 16<br />

D-45897 Gelsenkirchen<br />

Telefon 0209/ 598 07 71<br />

Telefax 0209/ 598 08 60<br />

eMail info@hamannundschulte.de<br />

Home www.hamannundschulte.de


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1 Einleitung, Aufgabenstellung 6<br />

2 Untersuchungsgebiet, planerische Vorgaben und Untersuchungsumfang 6<br />

3 Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände 8<br />

3.1 Gesetzliche Vorgaben 8<br />

3.2 Prüfprotokoll Artenschutz 10<br />

3.3 CEF-Maßnahme 10<br />

4 Ergebnisse 11<br />

4.1 Fledermäuse 11<br />

4.1.1 Methodik 11<br />

4.1.2 Ergebnis 12<br />

4.1.2.1 Artenspektrum 12<br />

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) 12<br />

Fransenfledermaus (Myotis nattereri) 13<br />

Graues/Braunes Langohr (Plecotus austriacus/auritus) 13<br />

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 14<br />

Großer/Kleiner Abendsegler (Nyctalus noctula/leisleri) 15<br />

Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) 15<br />

Myotis sp. 16<br />

Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 16<br />

Rauhhaut-/Zwergfledermaus (Pipistrellus<br />

nathusii/pipistrellus) 17<br />

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) 17<br />

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) 17<br />

4.1.2.2 Balzquartiere und -arenen, Leitlinien 18<br />

4.2 Vögel 19<br />

4.2.1 Methodik 19<br />

4.2.2 Abgrenzung der Reviere und Statuseinstufung 20<br />

4.2.3 Ergebnis 21<br />

4.2.3.1 Planungsrelevante Arten 21<br />

Baumfalke (Falco subbuteo) 21<br />

Baumpieper (Anthus trivialis) 21<br />

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) 22<br />

Eisvogel (Alcedo atthis) 22<br />

Feldlerche (Alauda arvensis) 23<br />

Feldsperling (Passer montanus) 23<br />

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) 23<br />

Graureiher (Ardea cinerea) 23<br />

Habicht (Accipiter gentilis) 24<br />

Kiebitz (Vanellus vanellus) 24<br />

Kleinspecht (Dryobates minor) 25<br />

Kornweihe (Circus cyaneus) 25<br />

Kranich (Grus grus) 25<br />

Kuckuck (Cuculus canorus) 25<br />

Lachmöwe (Larus ridibundus) 26<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 3<br />

Seite<br />

Mäusebussard (Buteo buteo) 26<br />

Mehlschwalbe (Delichon urbica) 26<br />

Mittelspecht (Dendrocopos medius) 27<br />

Nachtigall (Luscinia megarhynchos) 27<br />

Rauchschwalbe (Hirundo rustica) 27<br />

Rebhuhn (Perdix perdix) 28<br />

Saatkrähe (Corvus frugilegus) 28<br />

Schleiereule (Tyto alba) 28<br />

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) 29<br />

Schwarzspecht (Dryocopus martius) 29<br />

Silbermöwe (Larus argentatus) 29<br />

Silberreiher (Casmerodius albus) 29<br />

Sperber (Accipiter nisus) 30<br />

Steinkauz (Athene noctua) 30<br />

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) 30<br />

Turmfalke (Falco tinnunculus) 31<br />

Turteltaube (Streptopelia turtur) 31<br />

Waldkauz (Strix aluco) 31<br />

Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix) 32<br />

Waldohreule (Asio otus) 32<br />

Waldschnepfe (Scolopax rusticola) 32<br />

Wanderfalke (Falco peregrinus) 32<br />

Weißstorch (Ciconia ciconia) 33<br />

Wespenbussard (Pernis apivorus) 33<br />

Wiesenpieper (Anthus pratensis) 33<br />

4.2.3.2 Weitere regional gefährdete Arten und Arten der<br />

Vorwarnlisten 34<br />

Bachstelze (Motacilla alba) 34<br />

Bluthänfling (Carduelis cannabina) 34<br />

Fitis (Phylloscopus trochilus) 34<br />

Gelbspötter (Hippolais icterina) 35<br />

Gimpel (Pyrrhula pyrrhula) 35<br />

Goldammer (Emberiza citrinella) 36<br />

Haussperling (Passer domesticus) 36<br />

Klappergrasmücke (Sylvia curruca) 36<br />

Star (Sturnus vulgaris) 37<br />

Teichhuhn (Gallinula chloropus) 37<br />

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) 37<br />

4.2.3.3 Weitere europäische Vogelarten 38<br />

4.2.3.4 Mögliche Beeinträchtigungen für Durchzügler und<br />

Rastvögel 38<br />

4.3 Reptilien 40<br />

4.3.1 Methodik 40<br />

4.3.2 Ergebnis 40<br />

Blindschleiche (Anguis fragilis) 43<br />

Waldeidechse (Zootoca vivipara (Lacerta v.)) 43<br />

Zauneidechse (Lacerta agilis) 44<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 4<br />

Seite<br />

4.4 Höhlenbäume 47<br />

4.4.1 Methode 47<br />

4.4.2 Ergebnis 47<br />

5 Planungshinweise und Maßnahmen 57<br />

5.1 Nachweise planungsrelevanter Arten an den Maststandorten und<br />

Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen 57<br />

5.2 Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen<br />

ausgewählter planungsrelevanter Arten 78<br />

5.2.1 Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen bei Verlust<br />

potenzieller Quartiere durch Eingriffe in Gehölzbestände 78<br />

5.2.2 Anbieten von Steinkauz-Nisthilfen 79<br />

5.2.3 Schutzmaßnahmen für Durchzügler und Rastvögel 80<br />

5.2.4 Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechse 80<br />

5.2.4.1 Beschränkung des Eingriffsumfanges 80<br />

5.2.4.2 Bauzeiteneinschränkungen 81<br />

5.2.4.3 Errichten von Schutzzäunen 82<br />

5.2.4.4 Ökologische Baubegleitung und begleitende<br />

Bestandserfassung 82<br />

5.2.4.5 Ersatz für den Verlust von Zauneidechsen-Lebensräumen<br />

im Steinberge-Wald 83<br />

5.3 Aufwertung von Zauneidechsen-Lebensräumen 84<br />

5.3.1 Aufwertung des Schutzstreifens nördlich der Umspannanlage 85<br />

5.3.2 Besucherlenkung im Moor-Heide-Trockenrasen-Komplex 85<br />

5.3.3 Aufwertung des Lebensraumes am Hohen Weg 85<br />

5.3.4 Aufwertung der ehemaligen Abgrabung östlich des geplanten<br />

Mastes 12 85<br />

6 Zusammenfassung 86<br />

7 Literatur, Quellen 87<br />

Anhang 1: Gesamtartenliste 90<br />

Anhang 2: Art-für-Art-Protokolle 97<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Seite<br />

Tabelle 1 Übersicht Begehungstermine 7<br />

Tabelle 2 Mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände 9<br />

Tabelle 3 Status-Stufen Vogelreviere 20<br />

Tabelle 4 Reptilienprobeflächen 41<br />

Tabelle 5 Liste der Höhlenbäume 49<br />

Tabelle 6 Nachweise planungsrelevanter Arten an den Maststandorten und<br />

Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen 59<br />

Tabelle 7 Merkmale typischer Zauneidechsen-Lebensräume 84<br />

Tabelle 8 Gesamtartenliste 92<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 5<br />

Kartenverzeichnis<br />

Nummer Titel Maßstab<br />

Format<br />

Karte 1 Fledermäuse (Blatt 1: Südteil; Blatt 2: Nordteil) 1:10.000 DIN A1 hoch<br />

Karte 2.1 Planungsrelevante Vogelarten - Teil 1: Baumpieper<br />

bis Rauchschwalbe (Blatt 1: Südteil; Blatt 2:<br />

Nordteil)<br />

Karte 2.2 Planungsrelevante Vogelarten - Teil 2: Rebhuhn<br />

bis Wiesenpieper (Blatt 1: Südteil; Blatt 2:<br />

Nordteil)<br />

Karte 2.3 Regional gefährdete Vogelarten und Vogelarten<br />

der Vorwarnliste (Blatt 1: Südteil; Blatt 2: Nordteil)<br />

Karte 3 Reptilien und Höhlenbäume (Blatt 1: Südteil;<br />

Blatt 2: Nordteil)<br />

1:10.000 DIN A1 hoch<br />

1:10.000 DIN A1 hoch<br />

1:10.000 DIN A1 hoch<br />

1:10.000 DIN A1 hoch<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 6<br />

1 Einleitung, Aufgabenstellung<br />

Im Rahmen einer geplanten 380-kV-Leitung von Diele in Niedersachsen nach Wesel/Niederrhein<br />

in Nordrhein-Westfalen sieht die <strong>Amprion</strong> GmbH im Regierungsbezirk<br />

Düsseldorf den Ersatzneubau einer ca. 11,4 km langen 380-kV-Höchstpannungsfreileitung<br />

(Bl. 4201) vom Punkt Lackhausen östlich Wesel bis zur Regierungsbezirksgrenze<br />

von Münster vor. Die ca. 11,4 km lange Ersatzneuplanung soll die vorhandene<br />

Linienführung der 220-kV-Hochspannungsfreileitung Wesel/Niederrhein - Ibbenbüren,<br />

Bl. 2304 berücksichtigen. Die Trasse weicht nur nordöstlich Voshövel nennenswert (bis<br />

ca. 250 m) von der Bl. 2304 ab. Von der Umspannanlage Niederrhein bis zum Punkt<br />

Lackhausen ist auf einer Länge von ca. 3,5 km eine Umbeseilung und eine Erhöhung<br />

der Spannung von 220 auf 380 kV auf bereits bestehenden Masten der Leitung Pfalzdorf<br />

– Wesel/Niederrhein, Bl. 2444 geplant. Hierfür wird der Ersatz von sechs bestehenden<br />

Masten durch zwei neue Masten nördlich der Umspannanlage erforderlich.<br />

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist eine artenschutzrechtliche Betrachtung<br />

nach § 44 (1) BNatSchG erforderlich. Zu diesem Zweck wurde das Büro HAMANN &<br />

SCHULTE (Gelsenkirchen) beauftragt, faunistische Kartierarbeiten sowie eine darauf<br />

aufbauende artenschutzrechtliche Beurteilung durchzuführen. Fokussiert wurde die<br />

Untersuchung auf planungsrelevante Arten der Tiergruppen Fledermäuse, Vögel und<br />

Reptilien.<br />

2 Untersuchungsgebiet, planerische Vorgaben und<br />

Untersuchungsumfang<br />

Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über eine Länge von ca. 15 km von der<br />

Umspannanlage Niederrhein östlich Wesel über Teile des Stadtgebietes Wesel und der<br />

Gemeinden Hünxe und Schermbeck in nordöstliche Richtung. Es wird von einem ca.<br />

200 m breiten Puffer beiderseits der geplanten Bl. 4201 (Ersatzneubau) und der<br />

bestehenden Bl. 2304 und Bl. 2444 gebildet.<br />

Der überwiegende Teil des Gebietes ist landwirtschaftlich geprägt. Weite Teile sind<br />

durch Kleingehölze und Feldgehölze reich strukturiert, im Norden dominieren weitgehend<br />

gehölzfreie Ackerflächen. Großflächig zusammenhängende Waldflächen sind im<br />

Zentrum des Gebietes (Steinberge-Wald) und im Umfeld der südlichen Gebietsteile<br />

vorhanden. Nördlich der Umspannanlage findet sich im Bereich des NSG Aaper<br />

Vennekes ein Moor-Heide-Sandtrockenrasen-Komplex.<br />

Durch das geplante Vorhaben kommt es in der Regel zu punktuellen und meist kleinflächigen<br />

Eingriffen mit geringem Flächenverbrauch im Bereich der Maststandorte. Als<br />

Zuwegung können teilweise vorhandene Wege genutzt werden. Betroffen sind überwiegend<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen. Nennenswerte Eingriffe in Gehölzbestände<br />

erfolgen aufgrund der erforderlichen Schutzstreifenerweiterung auf der gesamten<br />

Länge des Steinberge-Waldes, daneben im Berech eines Feldgehölzes östlich Voshövel.<br />

Der Großteil des Betrachtungsraumes bleibt unverändert erhalten. Nach Abschluss<br />

der Bautätigkeiten können auch die Eingriffsflächen wieder weitgehend uneinge-<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 7<br />

schränkt genutzt werden. Neben möglichen Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb<br />

und die Flächeninanspruchnahme werden auch mögliche Auswirkungen durch die<br />

größere Höhe der geplanten Bl. 4201 (Masthöhen ca. 55-80 m) gegenüber der bestehenden<br />

Bl. 2304 (Masthöhen ca. 34-40 m) betrachtet.<br />

Zur Erfassung möglicher Vorkommen planungsrelevanter Arten und zur Einschätzung<br />

des Lebensraumpotenzials für solche Arten wurden aktuelle faunistische Erhebungen<br />

durchgeführt. Hierzu wurden im Zeitraum vom 26. Februar bis zum 13. Oktober 2010<br />

an 27 Terminen Geländebegehungen (s. Tabelle 1) bei günstigen Wetterbedingungen<br />

(zumeist warm, trocken, windstill) zu unterschiedlichen Tageszeiten – bis in die Nacht<br />

hinein – durchgeführt. Es erfolgte eine systematische Erfassung der Fledermäuse,<br />

Brutvögel und Reptilien. Um mögliche Beeinträchtigungen durch den Verlust potenzieller<br />

Fledermausquartiere abschätzen zu können, wurde eine Höhlenbaumkartierung<br />

durchgeführt. Die genaue Methodik ist jeweils den Kapiteln zu den einzelnen Artgruppen<br />

zu entnehmen. Nennenswerte Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten aus<br />

weiteren Artengruppen (z. B. Libellen, Amphibien) konnten grundsätzlich ausgeschlossen<br />

werden, da entweder keine geeigneten Lebensräume vorhanden sind oder potenzielle<br />

Lebensräume nicht oder nur sehr kleinflächig von dem Vorhaben betroffen sind.<br />

Eine gezielte Kartierung dieser Artenguppen wurde daher nicht durchgeführt. Im<br />

Rahmen der Geländebegehungen wurde dennoch auf mögliche Vorkommen planungsrelevanter<br />

Arten aus weiteren Artengruppen geachtet.<br />

Tabelle 1 Übersicht Begehungstermine<br />

Datum Bemerkung<br />

26.02.2010 Übersichtsbefahrung<br />

30.03.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

31.03.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

06.04.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

07.04.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

13.04.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

19.04.2010 Fledermäuse, Vögel; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

26.04.2010 Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

27.04.2010 Fledermäuse, Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

28.04.2010 Vögel<br />

19.05.2010 Fledermäuse, Vögel; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

07.06.2010 Fledermäuse, Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

15.06.2010 Vögel, Reptilien<br />

24.06.2010 Fledermäuse, Vögel; Abend-/Nachtbegehung<br />

30.06.2010 Fledermäuse, Vögel, Reptilien; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

06.07.2010 Vögel; mit Abend-/Nachtbegehung<br />

22.07.2010 Fledermäuse, Vögel; Abend-/Nachtbegehung<br />

27.07.2010 Vögel, Reptilien<br />

12.08.2010 Fledermäuse, Vögel; Abend-/Nachtbegehung<br />

27.08.2010 Fledermäuse, Vögel; Abend-/Nachtbegehung<br />

31.08.2010 Fledermäuse, Vögel; Abend-/Nachtbegehung<br />

03.09.2010 Höhlenbäume<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 8<br />

Datum Bemerkung<br />

10.09.2010 Höhlenbäume<br />

17.09.2010 Höhlenbäume<br />

23.09.2010 Höhlenbäume<br />

29.09.2010 Fledermäuse; Abend-/Nachtbegehung<br />

13.10.2010 Reptilien<br />

3 Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />

3.1 Gesetzliche Vorgaben<br />

In den Bestimmungen der §§ 44 und 45 BNatSchG ist der besondere Schutz wild<br />

lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen verankert.<br />

Die Beachtung dieser Vorschriften ist Voraussetzung für die naturschutzrechtliche<br />

Zulassung eines Vorhabens.<br />

Schutz- und Untersuchungsgegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung sind:<br />

• die Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL)<br />

• die europäischen Vogelarten<br />

• die nach der EG-Artenschutzverordnung streng geschützten Arten<br />

• die nach einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz<br />

und Reaktorsicherheit streng geschützten Arten<br />

Um bei der geforderten Berücksichtigung der europäischen Vogelarten zu einer<br />

methodisch und arbeitsökonomisch sinnvollen Eingriffsbeurteilung und zur sachgerechten<br />

Vereinfachung von Genehmigungsverfahren zu kommen, gilt es als anerkannter<br />

Grundsatz, die von KIEL (2005) definierten planungsrelevanten Arten intensiv - Art für<br />

Art - zu beurteilen (s. auch MUNLV 2007, KAISER 2010). Hierzu gehören:<br />

• alle streng geschützten Vogelarten<br />

• Arten des Anhanges I Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) und Artikel 4 (2) VS-RL<br />

• Rote-Liste-Arten (landesweite Gefährdung) nach SUDMANN et al. (2008)<br />

• Koloniebrüter<br />

Innerhalb der Gruppe der geschützten Vogelarten kommt ihnen eine besondere<br />

naturschutzfachliche Bedeutung zu. Alle anderen europäischen Vogelarten befinden<br />

sich in Nordrhein-Westfalen in einem günstigen Erhaltungszustand. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass sie so allgemein verbreitet, häufig und ungefährdet sind, dass eine<br />

Einzelfallbetrachtung in der Regel nicht notwendig ist. Mögliche Beeinträchtigungen<br />

werden deshalb in zusammenfassender Form dargestellt (s. Kapitel 4.2.3.3).<br />

Die möglichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind in Tabelle 2 in Kurzfassung<br />

zusammengestellt.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 9<br />

Tabelle 2 Mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />

Gesetzesnorm betroffene Arten Verbotstatbestand<br />

§ 44, Abs. 1, Nr. 1<br />

BNatSchG<br />

§ 44, Abs. 1, Nr. 2<br />

BNatSchG<br />

§ 44, Abs. 1, Nr. 3<br />

BNatSchG<br />

Tierarten Anhang IV FFH-<br />

RL, streng geschützte Arten<br />

und europäische Vögel<br />

Tierarten Anhang IV FFH-<br />

RL, streng geschützte Arten<br />

und europäische Vögel<br />

Tierarten Anhang IV FFH-<br />

RL, streng geschützte Arten<br />

und europäische Vögel<br />

Töten von Tieren oder deren<br />

Entwicklungsformen<br />

Erhebliche Störung während<br />

bestimmter Zeiten<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs-<br />

oder Ruhestätten<br />

Entsprechend § 44, Abs. 5 Satz 2 BNatSchG ist bei Arten des Anhang IV der FFH-RL,<br />

bei den nach einer Rechtsverordnung streng geschützten Arten sowie bei europäischen<br />

Vogelarten das Verbot des § 44, Abs. 1, Nr. 3 und in Hinblick auf die damit<br />

verbundene unvermeidbare Beeinträchtigung wild lebender Tiere auch das Tötungsverbot<br />

gemäß § 44, Abs. 1, Nr. 1 nicht relevant, soweit die ökologische Funktion der<br />

vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

erhalten bleibt. "Unvermeidbar" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle<br />

vermeidbaren Tötungen oder sonstigen Beeinträchtigungen zu unterlassen sind, d. h.<br />

alle geeigneten und zumutbaren Vermeidungsmaßnahmen müssen ergriffen werden<br />

(MUNLV 2010a). Soweit erforderlich, können dazu vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

festgesetzt werden.<br />

Störungen im Sinne des § 44, Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG sind nur dann erheblich, wenn<br />

sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert.<br />

Die Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG sind in § 45, Abs. 7 geregelt.<br />

Gemäß § 45, Abs. 7 S. 1 Nr. 5 i.V.m S. 2 BNatSchG darf eine Ausnahme nur zugelassen<br />

werden, wenn<br />

• zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich<br />

solcher sozialer und wirtschaftlicher Art vorliegen<br />

• und keine zumutbaren Alternativen vorhanden sind<br />

• und sich der Erhaltungszustand der Population bei europäischen Vogelarten nicht<br />

verschlechtert bzw. bei einer Art des Anhanges IV der FFH-Richtlinie günstig bleibt.<br />

In der folgenden artenschutzrechtlichen Beurteilung werden die Arten des Anhanges IV<br />

der FFH-Richtlinie, die streng geschützten Arten und die planungsrelevanten Vogelarten<br />

(nach KIEL 2005, MUNLV 2007, KAISER 2010) einzeln betrachtet. Mögliche<br />

Konflikte mit dem Planvorhaben werden dargestellt und ggf. artspezifisch notwendige<br />

Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen formuliert.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung des günstigen<br />

Erhaltungszustandes wird geprüft, ob dennoch auf individueller oder Populationsebene<br />

ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt sein könnte.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 10<br />

Die mögliche Beeinträchtigung aller anderen - nur national - besonders geschützten<br />

bzw. gefährdeten Arten sind nach den allgemeinen Regeln zum Artenschutz (§ 39<br />

BNatSchG) und der Eingriffsregelung (§ 15, Abs. 1 BNatSchG) zu beurteilen.<br />

3.2 Prüfprotokoll Artenschutz<br />

Die artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens hinsichtlich der im Untersuchungsgebiet<br />

vorkommenden planungsrelevanten Arten erfolgt gemäß der in NRW<br />

gültigen VV-Artenschutz (MUNLV 2010a) in Form von einzelnen Prüfprotokollen je Art<br />

(siehe Anhang 2). Jedes Prüfprotokoll macht Angaben zum Schutz- und Gefährdungsstatus<br />

der jeweiligen Art, stellt die durch das Vorhaben erwartete Betroffenheit der Art<br />

dar und beschreibt erforderliche Vermeidungsmaßnahmen und ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements. Die Prüfprotokolle beinhalten Prognosen hinsichtlich der Vermeidung<br />

oder Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, klären die Erforderlichkeit<br />

einer Ausnahmegenehmigung und deren Begründung.<br />

Die Konfliktbetrachtung und Erläuterung möglicher Minderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen<br />

für die übrigen, nicht planungsrelevanten Arten erfolgt in Kapitel 4.<br />

In einer Zusammenfassung (Kapitel 6) werden die Ergebnisse der Kartierung und der<br />

Artenschutzrechtlichen Prüfprotokolle in einer komprimierten Beurteilung möglicher<br />

Verbotstatbestände dargelegt.<br />

3.3 CEF-Maßnahme<br />

Nach anerkannter Rechtsprechung ist eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme<br />

funktional wirksam<br />

• wenn die neu geschaffene Lebensstätte mit allen notwendigen Habitatelementen<br />

und -strukturen aufgrund der Durchführung mindestens die gleiche Ausdehnung<br />

und/oder eine gleiche oder bessere Qualität hat<br />

• und wenn die zeitnahe Besiedlung der neu geschaffenen Lebensstätte unter<br />

Beachtung der aktuellen fachwissenschaftlichen Erkenntnisse mit einer hohen<br />

Prognosesicherheit durch Referenzbeispiele oder fachgutachterliches Votum attestiert<br />

werden kann<br />

• oder wenn die betreffende Art die Lebensstätte nachweislich angenommen hat.<br />

Die grundsätzliche Eignung des Standortes und der Maßnahme muss im Rahmen der<br />

Zulassungsentscheidung dargelegt werden, bevor der Eingriff realisiert wird.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 11<br />

4 Ergebnisse<br />

4.1 Fledermäuse<br />

4.1.1 Methodik<br />

Potenzielle Beeinträchtigungen für Fledermäuse beschränken sich weitgehend auf<br />

Eingriffe in Gehölzbestände im Bereich des vorgesehenen Schutzstreifens der<br />

Bl. 4201. Dort kann es zum Verlust potenzieller Höhlenbaum-Quartiere kommen.<br />

Darüber hinaus können Arten, die bei ihrer Nahrungssuche und/oder ihrer räumlichen<br />

Orientierung eng an Gehölzstrukturen bzw. Wald als Jagdhabitate bzw. Leitstrukturen<br />

gebunden sind, durch Eingriffe in bzw. Beseitigung von Gehölzen beeinträchtigt<br />

werden. Die Fledermauskartierung wurde daher im Bereich der geplanten Bl. 4201 im<br />

Steinberge-Wald sowie an weiteren für die Artengruppe geeigneten, größeren betroffenen<br />

Gehölzstrukturen und an linearen Kleingehölzstrukturen (v. a. Baumreihen), für die<br />

eine Funktion als Leitlinie angenommen wurde, durchgeführt. Darüber hinaus erfolgten<br />

gezielte Erfassungen an der Issel, da dort mit Vorkommen der Baumhöhlen bewohnenden<br />

Wasserfledermaus zu rechnen war. Die Untersuchungsräume sind in Karte 1<br />

dargestellt.<br />

In dem zur Umbeseilung vorgesehene Abschnitt der Bl. 2444 zwischen Punkt Lackhausen<br />

(Maststandort 1/4201) und dem Umspannwerk Niederrhein befindet sich<br />

bereits ein sehr breiter Schutzstreifen, da dort teilweise mehrere Freileitungen parallel<br />

zueinander verlaufen. Ältere Gehölzbestände mit einem besonderen Potenzial für<br />

Baumhöhlenquartiere sind dort nicht vorhanden (vgl. Kapitel 4.4). Entsprechend war<br />

dort nicht mit nennenswerten Beeinträchtigungen für Fledermäuse zu rechnen. Auf<br />

eine Erfassung des Fledermausbestandes konnte daher in diesem Bereich verzichtet<br />

werden.<br />

An elf Terminen (vgl. Tabelle 1) wurden gezielte Fledermausbegehungen im Untersuchungsgebiet<br />

unternommen. Die Erfassung erfolgte in der Regel von der frühen<br />

Abenddämmerung bis nach Mitternacht, um sowohl früh- als auch spätfliegende Arten<br />

nachzuweisen. Geeignete Strukturen - insbesondere potenzielle Baumhöhlenquartiere<br />

- wurden stichprobenhaft auf Aus- bzw. Einflug, Balz- oder Schwärmverhalten überprüft.<br />

Der bioakustische Nachweis der Fledermäuse erfolgte durch Erfassung der Fledermausrufe<br />

mittels Zeitdehnungstechnik, Aufzeichnung als Tondokument und computergestützte<br />

Rufanalyse. Eingesetzt wurden Ultraschall-Detektoren vom Typ Laar Explorer<br />

und Typ Laar TR 30 (Zeitdehnungsdetektoren mit Mischer-Echtzeitkontrolle), deren<br />

Signale mittels WAVE-Recorder aufgezeichnet und anschließend als Tondokument<br />

gespeichert wurden. Die Aufzeichnung, Auswertung und Rufanalyse erfolgte mit dem<br />

Analyseprogramm Spectrogram (Versionen 8.6, Visualization Software LLC). Die<br />

Artbestimmung wurde – neben den Geländeaufzeichnungen zu Verhalten, Biotop,<br />

Größe, Flugbild etc. – durch Abgleich mit eigenen Referenzaufnahmen sowie den bei<br />

AHLÉN (1981), BARATAUD, PFALZER (2002), SCHOBER & GRIMMBERGER (1987)<br />

und SKIBA (2009) veröffentlichten Merkmalen vorgenommen.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 12<br />

Unter Zuhilfenahme der Feldbeobachtungen und der Rufanalyse lassen sich über die<br />

Bestimmung des Verhaltens Aussagen über die Nutzung des jeweiligen Habitats<br />

machen und es kann ggf. eine Abgrenzung von Leitlinien, Balzarenen und Quartieren<br />

erfolgen.<br />

4.1.2 Ergebnis<br />

4.1.2.1 Artenspektrum<br />

Im Rahmen der aktuellen Erhebungen wurden sieben Fledermausarten sicher nachgewiesen.<br />

Hinzu kommen Nachweise des Braunen und/oder Grauen Langohres.<br />

Außerdem erfolgten Registrierungen, die nur bis auf Gattungsniveau (Myotis sp.)<br />

bestimmbar waren, und unter denen sich weitere Arten befinden können. Alle Fledermausarten<br />

sind als Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Die<br />

Nachweise sind in Karte 1 dargestellt.<br />

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)<br />

Breiflügelfledermäuse konnten in weiten Teilen des Untersuchungsgebietes - etwa<br />

zwischen dem Obrighovener Graben südlich der BAB 3 und der Issel im Norden -<br />

nachgewiesen werden. Nahezu überall wurden dabei auch jagende Tiere registriert.<br />

Ein Aktivitätsschwerpunkt wurde im Bereich des Steinberge-Waldes nachgewiesen.<br />

Breitflügelfledermäuse jagen dort regelmäßig. Hier wurden vereinzelt auch zwei Tiere<br />

gleichzeitig beobachtet. Quartiernachweise wurden nicht erbracht. Quartiere sind<br />

insbesondere an Hofgebäuden sowohl innerhalb des Untersuchungsgebietes als auch<br />

in dessen Umgebung zu vermuten. Die Art nutzt den Nordrand des Steinberge-Waldes<br />

als Leitlinie. Am 24.06.2010 konnten dort zur Ausflugszeit zwei in östliche Richtung<br />

fliegende Tiere beobachtet werden. Eine Baumreihe nahe des geplanten Maststandortes<br />

4 südlich der BAB 3 dient ebenfalls als Leitlinie. Am 30.06.2010 wurde dort ein in<br />

östliche Richtung fliegendes Tier registriert. Da die Beobachtungen in beiden Fällen<br />

sehr früh am Abend erfolgten, muss davon ausgegangen werden, dass sich Quartiere<br />

in der Nähe des Untersuchungsgebietes befinden. Geeignete Versteckmöglichkeiten<br />

findet die Art beispielsweise im Bereich Esselt bzw. an Höfen im Umfeld der Issel.<br />

Die Breitflügelfledermaus ist als Kulturfolgeart der dörflichen Strukturen und Agrarlandschaft<br />

vor allem in den von Grünland geprägten und von einzelnen Gehöften und<br />

Siedlungen durchsetzten Landschaften anzutreffen. Die Quartiere befinden sich<br />

üblicherweise in oder an Gebäuden. Die Nahrungssuche findet meist über Grünland<br />

oder Rasenflächen am Rande von Gehölzen statt, aber auch in Parkanlagen oder an<br />

Gewässern, wo überwiegend größere Insekten erbeutet werden. Breitflügelfledermäuse<br />

jagen niedrig und langsam auf immer wieder beflogenen Bahnen entlang von<br />

Gehölzstrukturen; ihre Jagdgebiete werden – jahreszeitlich wechselnd – meist für<br />

längere Zeit während einer Nacht genutzt. Zur Orientierung, z. B. zum Auffinden<br />

voneinander entfernter Quartiere oder der einzelnen Jagdhabitate, werden vorhandene<br />

Landschaftsstrukturen als Leitlinien genutzt.<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 13<br />

Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />

Sichere Nachweise der Fransenfledermaus liegen von vier Stellen im Gebiet vor. Eine<br />

Registrierung erfolgte an der Alten Raesfelder Straße im Nordteil des Steinberge-<br />

Waldes. Wenig nordöstlich dieser Stelle wurde während einer Ausflugkontrolle in einem<br />

baumhöhlenreichen Gehölzbestand nördlich des geplanten Mastes 11 eine Fransenfledermaus<br />

beobachtet, die dort über einen Zeitraum von mehreren Minuten jagte.<br />

Aufgrund des frühen Auftretens wird davon ausgegangen, dass die Art in unmittelbarer<br />

Nähe Quartier bezieht. Östlich des Golfplatzes wurde die Fransenfledermaus am<br />

12.08.2010 nahe des Siegewinkelsbaches ebenfalls bei einer Ausflugkontrolle in einer<br />

baumhöhlenreichen Gehölzparzelle nachgewiesen. Auch hier trat die Art früh am<br />

Abend auf, weshalb von einem Quartier in unmittelbarer Nähe auszugehen ist. Ein<br />

weiterer Nachweis erfolgte östlich Voshövel am Nordrand des Feldgehölzes nahe des<br />

geplanten Maststandortes 17. Im Untersuchungsgebiet sind zahlreiche potenzielle<br />

Quartiere vorhanden - sowohl Baumhöhlen (vgl. Kapitel 4.4.2) als auch Verstecke an<br />

Gebäuden.<br />

Die Ortungsrufe von Fledermäusen variieren häufig je nach Struktur der Umgebung, in<br />

der ein Tier fliegt, sehr stark. Besonders bei Vertretern der Gattung Myotis ergeben<br />

sich dabei weite Überschneidungsbereiche mehrerer Arten. Fehlen die charakteristischen<br />

Parameter - kurzer Ruf mit sehr steilem Frequenzverlauf bei weiter Amplitude<br />

und sehr tiefer Endfrequenz - in den Rufen einer Fransenfledermaus, können diese<br />

nicht oder nur sehr schwer von denen anderer Myotis-Arten unterschieden bzw. als<br />

solche erkannt werden (vgl. Abschnitt "Myotis sp."). Daher ist nicht auszuschließen,<br />

dass sich unter den nicht weiter bestimmbaren Myotis-Registrierungen zusätzliche<br />

Beobachtungen von Fransenfledermäusen befinden.<br />

Die Fransenfledermaus besiedelt Parklandschaften, lichte Wälder, Feuchtgebiete,<br />

Kleingehölzstrukturen oder ähnliche Biotope. Als Jagdhabitate werden strukturreiche<br />

Biotope (Wälder, Obstbaumbestände) bevorzugt, die Orientierung erfolgt anhand von<br />

Landschaftsstrukturen (Leitlinien wie Gehölzbestände, Waldränder, Gewässer). Da sich<br />

die Jagdhabitate nur in geringer Entfernung vom Quartier befinden, ist bei der Fransenfledermaus<br />

die Abhängigkeit von einem funktionierenden Biotopverbund hoch. Sommerquartiere<br />

und Wochenstuben werden in Spalten an Gebäuden oder in Baumhöhlen<br />

bzw. Nisthilfen bezogen. Die Überwinterung findet in Höhlen, Stollen usw., gelegentlich<br />

auch im Bodengeröll statt.<br />

Graues/Braunes Langohr (Plecotus austriacus/auritus)<br />

Langohr-Nachweise erfolgten im Steinberge-Wald. Nachweisschwerpunkt war der<br />

Waldweg südlich des geplanten Maststandortes 11. Hier erfolgten an zwei Terminen<br />

mehrere Nachweise, wobei sowohl balzende Männchen als auch Jagdverhalten<br />

registriert wurde. Jeweils zwei weitere Balzarenen wurden im Umfeld der geplanten<br />

Masten 9 und 12 festgestellt. Nahe der Gebietsgrenze südlich des geplanten Mastes 9<br />

wurde ein vermutlich jagendes Tier beobachtet. In einer Baumgruppe nördlich der<br />

Straße am Bauernschott erfolgte am 31.08.2010 eine Registrierung während der<br />

Ausflugzeit am frühen Abend. Daher wird davon ausgegangen, dass sich im näheren<br />

Umfeld dieses Fundortes ein Quartier befindet. Potenzielle Quartiere beider in Frage<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 14<br />

kommenden Arten (s. u.) - sowohl Verstecke an Gebäuden als auch Baumhöhlen (vgl.<br />

Kapitel 4.4.2) - sind im Untersuchungsgebiet vorhanden.<br />

Der Nachweis von Langohren im Freiland ist außerordentlich schwierig, da ihre Ortungsrufe<br />

sehr leise sind und daher nur auf sehr kurze Entfernung wahrzunehmen sind;<br />

lediglich die Balzrufe der männlichen Langohren sind weiter hörbar. Langohren sind<br />

daher allein durch Detektorerfassung nicht repräsentativ zu kartieren.<br />

Eine akustische Differenzierung der beiden Langohrarten ist nicht möglich; lediglich<br />

anhand von Körpermerkmalen können Graues und Braunes Langohr voneinander<br />

unterschieden werden. In ihrer Ökologie unterscheiden sich die beiden Langohrarten<br />

vor allem hinsichtlich ihrer Quartierwahl deutlich: Während das Graue Langohr ausschließlich<br />

Gebäude bezieht, nutzen Braune Langohren sowohl Gebäude als auch<br />

Baumhöhlen. Die Jagdhabitate sind Waldränder und Gehölzstrukturen; sie liegen in<br />

geringer Entfernung zum Quartier und werden regelmäßig immer wieder aufgesucht.<br />

Zum Auffinden der Quartiere und Jagdhabitate sind Landschaftsstrukturen als Leitlinien<br />

bei der Orientierung von großer Bedeutung. Die Überwinterung erfolgt meist in Höhlen,<br />

Stollen und unterirdischen Kellern, wobei die Arten recht kälteverträglich sind. Bei<br />

Langohren besteht eine starke Bindung an ihre gewohnte Umgebung; sie sind auf<br />

einen funktionierenden Biotopverbund angewiesen.<br />

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

Nachweise des Großen Abendseglers beschränken sich weitgehend auf den Steinberge-Wald.<br />

Daneben liegen Beobachtungen aus dem Feldgehölz östlich des Golfplatzes,<br />

von der Marienthaler Straße sowie aus dem Bereich südlich der BAB 3 vor. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass das gesamte Umfeld des Steinberge-Waldes zur Jagd<br />

genutzt wird. Besonders hohe Jagdaktivität wurde im Süden des Waldes festgestellt.<br />

Am Esseltweg wurde ein Quartier des Abendseglers nachgewiesen. Dort konnten am<br />

30.06.2010 verschiedene Sozialrufe registriert werden, von denen mindestens zwei<br />

Ruftypen ausschließlich von in Quartieren sitzenden Tieren bekannt sind<br />

(PFALZER 2002: Ruftypen E, F). Am Siegewinkelsbach südöstlich des geplanten<br />

Mastes 15 wurden am 12.08.2010 während einer Ausflugkontrolle Rufe des Großen<br />

Abendseglers registriert. Aufgrund des frühen Auftretens der Art wird davon ausgegangen,<br />

dass sich in der Umgebung ein Quartier befindet. Potenzielle Quartiere der Art<br />

(Baumhöhlen) sind in weiten Teilen des Plangebietes vorhanden (vgl. Kapitel 4.4.2).<br />

Vermutlich befinden sich unter den nur bis zur Gattung Nyctalus (s. dort) bestimmbaren<br />

Registrierungen weitere Nachweise der Großen Abendseglers.<br />

Große Abendsegler sind Fernstreckenwanderer, die in NRW ganzjährig auftreten, vor<br />

allem aber während der Zugzeiten im Frühjahr und Spätsommer/Herbst angetroffen<br />

werden. Da im Untersuchungsgebiet an jedem Begehungstermin Nachweise erfolgten,<br />

wird davon ausgegangen, dass die Art hier ganzjährig vorkommt.<br />

Sie jagen in großen Höhen über Waldgebieten, Wasserflächen, Agrarflächen und über<br />

Siedlungsgebieten und orientiert sich dabei großräumig und unabhängig von Landschaftsstrukturen.<br />

Als typische Baumfledermäuse beziehen sie überwiegend Baumhöh-<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 15<br />

len (Naturhöhlen, Spechthöhlen, auch Nistkästen). Balz- und Paarungsquartiere<br />

werden während der Fortpflanzungszeit im August/September zuerst von einzelnen<br />

Männchen, später von Paarungsgemeinschaften (ein Männchen, mehrere Weibchen)<br />

besetzt. Sind diese Paarungsquartiere ausreichend groß, werden sie im Anschluss an<br />

die Paarungszeit gelegentlich auch als Winterquartier genutzt, ebenso wie Gebäude.<br />

Die Balz- und Paarungsquartiere – selten auch die Sommerquartiere – sind aufgrund<br />

der lauten artspezifischen Sozialrufe der Männchen (mit denen Weibchen angelockt<br />

und andere Männchen vertrieben werden sollen) akustisch lokalisierbar.<br />

Großer/Kleiner Abendsegler (Nyctalus noctula/leisleri)<br />

Die beiden Arten aus der Gattung Nyctalus sind anhand charakteristischer Ortungsrufe<br />

akustisch eindeutig zu differenzieren. Sowohl für den Großen als auch für den Kleinen<br />

Abendsegler liegen sichere Nachweise aus dem Untersuchungsgebiet vor (s. dort). In<br />

einigen Flug- und Jagdsituationen treten diese charakteristischen Ortungsrufe jedoch<br />

nicht auf: Großer Abendsegler und Kleiner Abendsegler benutzen dann einander<br />

ähnliche Orientierungsrufe, die rufanalytisch nicht zu unterscheiden sind. Diese Rufe<br />

können nur auf Gattungsebene eingeordnet werden.<br />

Solche Nachweise erfolgten verbreitet im Steinberge-Wald, wo sowohl Großer als auch<br />

Kleiner Abendsegler mehrfach sicher nachgewiesen wurden. Daneben liegen einzelne<br />

Beobachtungen aus dem Nordteil des Gebietes vor. Sichere Nachweise der in Frage<br />

kommenden Arten fehlen aus diesem Bereich. Am 10.04.2010 wurde an der nördlichen<br />

Gebietsgrenze während der Ausflugzeit ein Abendsegler beobachtet, der aus dem<br />

Gehölzbestand am Waldbach kommend in südliche Richtung flog. Aufgrund des frühen<br />

Auftretens muss von einem Quartier im Wald nördlich des Gebietes ausgegangen<br />

werden.<br />

Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)<br />

Wie im Falle des Großen Abendseglers liegt auch der Verbreitungsschwerpunkt des<br />

Kleinen Abendseglers im Bereich des Steinberge-Waldes. Die Art nutzt diesen Bereich<br />

wahrscheinlich weiträumig zur Jagd. Einzelnachweise liegen vom Golfplatz und aus<br />

dem Umfeld des geplanten Maststandortes 18 vor. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet<br />

wurde dort jedoch nicht festgestellt. Hinweise auf Quartiere innerhalb des<br />

Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. Potenzielle Quartiere der Art (Baumhöhlen)<br />

sind jedoch in weiten Teilen des Plangebietes vorhanden (vgl. Kapitel 4.4.2).<br />

Vermutlich befinden sich unter den nur bis zur Gattung Nyctalus (s. dort) bestimmbaren<br />

Registrierungen weitere Nachweise der Kleinen Abendseglers.<br />

Als typische Baumfledermaus bezieht der Kleine Abendsegler Baumhöhlen (Naturhöhlen,<br />

Spechthöhlen, aber auch Nistkästen); aus NRW sind sowohl Wochenstuben als<br />

auch Nachweise überwinternder Tiere bekannt. Während der Fortpflanzungszeit und<br />

auf dem Durchzug werden weitere Quartiere bezogen. Die Lebensweise des Kleinen<br />

Abendseglers ähnelt dem des Großen Abendseglers: Der Kleine Abendsegler fliegt<br />

meist in großen Höhen und orientiert sich großräumig und unabhängig von Landschaftsstrukturen.<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 16<br />

Myotis sp.<br />

Ortungsrufe von Fledermäusen der Gattung Myotis können bereits während der<br />

Aufnahme im Gelände aufgrund ihrer gattungstypischen Rufstruktur als solche erkannt<br />

werden. Bei der späteren Rufanalyse können z. B. Großes Mausohr und Fransenfledermaus<br />

in der Regel anhand ihrer charakteristischen Ortungsrufe identifiziert werden.<br />

Unter Zuhilfenahme aufgezeichneter Verhaltensbeobachtungen ist eine rufanalytische<br />

Differenzierung weiterer Arten möglich (Wasserfledermaus, Teichfledermaus). Die<br />

akustische Unterscheidung aller weiteren Arten der Gattung Myotis ist nicht möglich, da<br />

die meisten ihrer Rufe sehr ähnlich sind.<br />

Im Untersuchungsgebiet wurde anhand der Rufe nicht sicher differenzierbare Myotis-<br />

Vorkommen an verschiedenen Stellen im Steinberge-Wald, im Feldgehölz am Siegewinkelsbach<br />

östlich des Golfplatzes, am Rehbach östlich des geplanten Maststandortes<br />

21 und an der Issel im Norden des Gebietes gefunden. Aus der Gattung Myotis<br />

konnte die Fransenfledermaus und die Wasserfledermaus (s. dort) anhand eindeutig<br />

differenzierbarer Rufe nachgewiesen werden. Ein Teil der hier behandelten Registrierungen<br />

aus dem Steinberge-Wald sowie aus dem Feldgehölz östlich des Golfplatzes<br />

geht aufgrund der Rufstruktur und aufgrund des beobachteten Verhaltens wahrscheinlich<br />

auf die Fransenfledermaus zurück. Sichere Nachweise dieser Art liegen jeweils aus<br />

der näheren Umgebung vor. Bei den übrigen Nachweisen handelt es sich aufgrund der<br />

Charakteristik der Rufe wahrscheinlich um eine der folgenden Arten: Kleine oder Große<br />

Bartfledermaus (Myotis mystacinus, M. brandtii), Bechsteinfledermaus (Myotis<br />

bechsteinii), Fransenfledermaus (Myotis nattereri) oder Wasserfledermaus (Myotis<br />

daubentonii). Rufe der Wasserfledermaus sind nicht eindeutig von Rufen anderer Arten<br />

zu unterscheiden, wenn die Tiere nicht typischerweise dicht über dem Wasser fliegen<br />

und die Artbestimmung dadurch abgesichert werden kann. Zwei weitere Myotis-Arten,<br />

das Große Mausohr (Myotis myotis) oder die Teichfledermaus (Myotis dasycneme)<br />

unterscheiden sich von den o. a. Arten gewöhnlich deutlich in der Ruffrequenz und<br />

können weitgehend ausgeschlossen werden. Im Bereich des Waldweges südlich des<br />

geplanten Maststandortes 11 erfolgten sowohl am 27.04. als auch am 22.07.2010<br />

Myotis-Registrierungen am frühen Abend während der Ausflugszeit. Daher wird davon<br />

ausgegangen, dass Quartiere in der näheren Umgebung vorhanden sind.<br />

Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />

Nachweise der Rauhhautfledermaus beschränken sich weitgehend auf den Steinberge-<br />

Wald. Dort konnte auch Jagdaktivität nachgewiesen werden. Einzelnachweise liegen<br />

aus Randbereichen des Gebietes östlich Marienthal und vom Waldbach im Norden des<br />

Gebietes vor. Hinweise auf Quartiere liegen nicht vor. Im Untersuchungsgebiet sind<br />

jedoch zahlreiche potenzielle Quartiere vorhanden - sowohl Baumhöhlen (vgl. Kapitel<br />

4.4.2) als auch Verstecke an Gebäuden.<br />

Die Rauhhautfledermaus ist eine wandernde Baumfledermausart, die meist in Wäldern<br />

vorkommt. Zur Jagd werden gehölzbestimmte Biotope in Gewässernähe bevorzugt.<br />

Sie bezieht überwiegend Baumhöhlen (Naturhöhlen, Spechthöhlen) aber auch Nistkästen.<br />

Während des Durchzugs im Spätsommer/Herbst werden von den Männchen<br />

Paarungsquartiere besetzt. Überwinternde Tiere werden gelegentlich in oder an Ge-<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 17<br />

bäuden, auch im dicht besiedelten Bereich gefunden. Die Rauhhautfledermaus tritt im<br />

Untersuchungsgebiet ganzjährig auf. Nachweise der Art liegen von fast allen Begehungsterminen<br />

vor.<br />

Rauhhaut-/Zwergfledermaus (Pipistrellus nathusii/pipistrellus)<br />

Neben den sicher bestimmbaren Rufen beider Arten liegen Rufaufnahmen vor, die<br />

nicht eindeutig der Rauhhautfledermaus oder der Zwergfledermaus zuzuordnen sind.<br />

Solche Rufe wurden mehrfach im Steinberge-Wald aufgezeichnet. Dort erfolgten auch<br />

sichere Einzelnachweise der beiden Arten. Ein weiterer Nachweis erfolgte an der<br />

Marienthaler Straße. Dort wurde ein in südöstliche Richtung fliegendes Tier beobachtet,<br />

dass sich vermutlich auf einem Transferflug zwischen verschiedenen Teillebensräumen<br />

befand und dabei die Gehölzreihe als Leitlinie nutzte.<br />

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />

Sichere Nachweise der Wasserfledermaus liegen ausschließlich von der Issel im<br />

Norden des Untersuchungsgebietes vor. Die Art nutzt das Gewässer zur Jagd. Darüber<br />

hinaus können unter den als Myotis (siehe dort) beschriebenen Registrierungen<br />

ebenfalls Wasserfledermäuse gewesen sein, die z. B. vom Quartier zum Jagdgebiet<br />

fliegen und dabei nicht die bei der Jagd über der Wasseroberfläche arttypisch<br />

modulierten Rufe äußern. Hinweise auf Quartiere innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

liegen nicht vor. Potenzielle Baumhöhlenquartiere sind jedoch in weiten Teilen des<br />

Plangebietes vorhanden (vgl. Kapitel 4.4.2).<br />

Sommerquartiere der Wasserfledermaus sind vornehmlich in Baumhöhlen zu finden<br />

aber auch in Spalten von Brücken und anderen Gebäuden, während die Jagdhabitate<br />

bevorzugt an – oft weiter vom Quartier entfernten – Gewässern liegen. Die Überwinterung<br />

erfolgt bevorzugt in Höhlen, Stollen oder vergleichbaren Gebäudequartieren.<br />

Daneben überwintert die Art auch in Felsspalten oder Bodengeröll. Sie jagt charakteristischerweise<br />

sehr flach über dem Wasser. Erfolgen während solcher Jagdsituationen<br />

gleichzeitig Sichtbeobachtung und akustische Registrierung oder Aufnahmen der Rufe,<br />

die später analysiert werden, kann die Art leicht identifiziert werden.<br />

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />

Die Zwergfledermaus ist die häufigste Fledermausart im Plangebiet. Sie konnte nahezu<br />

im gesamten Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Weite Teile werden zur<br />

Jagd genutzt. In zentralen Abschnitten des Gebietes wurden zahlreiche Balzarenen<br />

festgestellt, wobei die höchsten Aktivitäten an der Alten Raesfelder Straße östlich<br />

Esselt und an einer Baumreihe nahe des geplanten Maststandortes 18 registriert<br />

wurden. Die Balzarenen befinden sich in der Regel an Gehölzreihen, Waldrändern oder<br />

Waldwegen.<br />

Für einen Hof westlich des geplanten Maststandortes 21 liegt Quartierverdacht vor.<br />

Hier wurde am 19.04.2010 zum Beginn der Ausflugszeit eine Zwergfledermaus beobachtet,<br />

die ca. 5 min lang im Bereich des Gebäudes umherflog. Anschließend wurde<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 18<br />

über einen längeren Zeitraum keine Aktivität registriert. Es wird daher vermutet, dass<br />

es sich um einen Ausflug aus diesem Gebäude handelte. An einem Wohngebäude<br />

westlich der Marienthalstraße werden nach Angaben des Besitzers Lüftungsfugen der<br />

Fassade als Quartier genutzt. Zwar liegen hier keine eigenen Beobachtungen ausfliegender<br />

Tiere vor, doch wird aufgrund der Habitatansprüche der in Frage kommenden<br />

Arten, der Beschreibung des Anwohners und der Tatsache, dass in der Umgebung zur<br />

Ausflugszeit ausschließlich Zwergfledermäuse beobachtet werden konnten, geschlossen,<br />

dass es sich um ein Quartier dieser Art handelt. Potenzielle Gebäudequartiere<br />

sind in Siedlungsbereichen des gesamten Gebietes und der Umgebung vorhanden.<br />

Am Nordrand des Steinberge-Waldes wurde eine Leitlinie festgestellt. Dort konnte eine<br />

Zwergfledermaus beobachtet werden, die in östliche Richtung über die Straße flog und<br />

östlich des Schutzstreifens der bestehenden Hochspannungsfreileitung in südliche<br />

Richtung in den Waldbestand abbog. Das Tier befand sich vermutlich auf einem<br />

Transferflug zwischen Quartier und Jagdhabitat. Eine Baumreihe nahe des geplanten<br />

Maststandortes 4 südlich der BAB 3 dient ebenfalls als Leitlinie. Am 30.06.2010 wurde<br />

dort ein in östliche Richtung fliegendes Tier registriert.<br />

Die Zwergfledermaus gilt als typische Haus- und Siedlungsfledermaus, die als Quartiere<br />

meist spaltförmige Verstecke an Gebäuden nutzt. In Nordrhein-Westfalen kommen<br />

sowohl Sommerquartiere (Wochenstuben, Zwischenquartiere, Paarungsquartiere) als<br />

auch Winterquartiere der Zwergfledermaus vor. Größere Wanderungen werden in der<br />

Regel nicht durchgeführt. Einzeltiere sind auch im relativ dicht bebauten Siedlungsbereich<br />

anzutreffen. Lineare Gehölzstrukturen wie Baumreihen, Alleen und Gehölzstreifen<br />

werden als Leitlinien genutzt, an denen sich die Fledermäuse auf dem Weg vom<br />

Quartier zum Jagdhabitat orientieren. Als Jagdhabitate werden reich strukturierte, meist<br />

gehölzbestimmte Biotope aufgesucht, wo im unmittelbaren Umfeld der Kronenbereiche<br />

die Nahrungssuche erfolgt. Während der Paarungszeit im Spätsommer und Herbst<br />

werden von den Männchen Balzarenen besetzt und bei nächtlichen Singflügen durch<br />

Balzrufe markiert. Dadurch sollen andere Männchen vertrieben und Weibchen angelockt<br />

werden. Die Paarungsquartiere befinden sich in unmittelbarer Nähe – paarungsbereite<br />

Weibchen werden in einem speziellen Quartierzeigeverhalten vom Männchen<br />

dorthin geleitet. Es kann sich dabei um Gebäude, Baumhöhlen oder Nistkästen handeln.<br />

4.1.2.2 Balzquartiere und -arenen, Leitlinien<br />

Von mehreren Fledermausarten ist ein ausgeprägtes Balzverhalten der Männchen<br />

bekannt, bei dem Weibchen durch spezifische Lautäußerungen angelockt und zu<br />

Paarungsquartieren geführt werden sollen. Dies erfolgt in der Regel im Spätsommer<br />

bzw. Herbst. Die Rufe können dabei überwiegend im Flug (Balzarena, z. B. Zwergfledermaus)<br />

oder aus einem Quartier heraus (Balzquartier, z. B. Großer Abendsegler aus<br />

Baumhöhlen) ausgestoßen werden. Balzverhalten wurde vom Großen Abendsegler,<br />

(Grauen oder Braunen) Langohr und von der Zwergfledermaus festgestellt.<br />

Im Plangebiet wurden drei Leitlinien nachgewiesen. Als Leitlinien werden lineare<br />

Biotopstrukturen (meist Gehölzstrukturen) bezeichnet, die von bestimmten Fledermausarten<br />

während der Flüge (Transferflüge) zwischen Teillebensräumen (Quartier,<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 19<br />

Nahrungshabitate) zur Orientierung genutzt werden. Im vorliegenden Fall handelte es<br />

sich um Baumreihen nahe des geplanten Maststandortes 4 südlich der BAB 3 sowie<br />

den Nordrand des Steinberge-Waldes, an denen Breitflügel- und Zwergfledermäuse<br />

beobachtet wurden, die sich auf dem abendlichen Transferflug vom Quartier zum<br />

Jagdhabitat befanden. Die Baumreihe an der Marienthaler Straße dient ebenfalls als<br />

Leitlinie. Hier erfolgte ein Nachweis eines entlang fliegenden Tieres, bei dem es sich<br />

um eine Zwerg- oder Rauhhautfledermaus handelte.<br />

Die Balzhabitate und Leitlinien sind in Karte 1 dargestellt. Weitere Erläuterungen sind<br />

den entsprechenden Artkapiteln zu entnehmen.<br />

4.2 Vögel<br />

4.2.1 Methodik<br />

Die Untersuchungen konzentrierten sich auf die Erfassung planungsrelevanter Arten<br />

(vgl. Kapitel 3.1). Dabei handelt es sich in erster Linie um streng geschützte und<br />

landesweit gefährdete Arten. In Ergänzung dieser Liste wurden auch Vogelarten<br />

genauer erfasst, die nach aktueller Roten Liste (SUDMANN et al. 2008) lediglich<br />

regional gefährdet sind oder auf der Vorwarnliste geführt werden. Für diese Arten<br />

wurden quantitative bis halbquantitative Nachweise angestrebt. Alle weiteren Arten<br />

wurden qualitativ erfasst. Zwar sind auch diese - wie alle Vogelarten - nach Vogelschutzrichtlinie<br />

besonders geschützt, doch handelt es sich in der Regel um allgemein<br />

häufige und weit verbreitete Arten, für die Eingriffsvorhaben meist keine relevante<br />

Beeinträchtigung auf Populationsebene darstellen.<br />

Die flächendeckende Erfassung der Brutvogelfauna erfolgte in Anlehnung an die in<br />

SÜDBECK et al. (2005) beschriebene Methodik. Dazu wurden im Zeitraum vom 30.03.<br />

bis 31.08.2010 an 20 Terminen Geländebegehungen sowohl tagsüber als auch abends/nachts<br />

durchgeführt. Die Erfassung erfolgte in erster Linie durch akustische und<br />

optische Registrierung revieranzeigender Verhaltensmerkmale (z. B. Gesang, Balz,<br />

Nestbau) und Sichtbeobachtung, in der Regel mittels Fernglas. Dabei wurde angestrebt,<br />

möglichst viele Simultanbeobachtungen von Reviernachbarn (Singvögel) sowie<br />

exakte Brutnachweise (Nestfund, Jungvögel) zu erbringen. In ausgewählten Fällen, in<br />

denen der Verdacht auf Vorkommen bestimmter Arten gegeben war, wurden auch<br />

Klangattrappen eingesetzt. Dies betraf Eulen, Spechte, das Rebhuhn, den Wachtelkönig<br />

und den Ziegenmelker. Im Rahmen der ersten Begehungen gefundene Horste und<br />

auffällige Höhlen wurden im Rahmen der weiteren Begehungen auf Besatz durch<br />

Greifvögel, Eulen oder Spechte überprüft. Alle Beobachtungsdaten wurden punktgenau<br />

in eine Geländekarte eingetragen und digital dokumentiert.<br />

Zu Gastvögeln und Durchzüglern erfolgte eine Datenrecherche (insbesondere Abfrage<br />

vorhandener Daten der Biologischen Station im Kreis Wesel), um zu klären, ob bedeutsame<br />

Rastflächen bzw. Zugrouten betroffen sind. Eigene Beobachtungen von Gastvögeln<br />

und Durchzüglern wurden im Rahmen der Begehungen zur Erfassung der Brutvögel<br />

und der übrigen Kartierungen dokumentiert.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 20<br />

Die Vorkommen der Brutvögel werden als Reviere (s. folgendes Kapitel), die Nachweise<br />

von Durchzüglern, Wintergästen und Übersommerern werden als Fundorte dargestellt.<br />

Dabei handelt es sich um Beobachtungen während der Zugzeiten der betroffenen<br />

Arten (Durchzügler bzw. Wintergast) sowie um Brutzeitnachweise von Arten, die<br />

weder im Gebiet noch in der Umgebung brüten (Übersommerer). Bei den als Übersommerer<br />

eingestuften Arten stellt das Gebiet keinen regelmäßig genutzten Bestandteil<br />

eines Reviers dar. Hierunter (Übersommerer) werden auch Nachweise des Graureihers<br />

(s. dort) behandelt, die nicht mit Sicherheit dem Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet<br />

zugeordnet werden konnten. Auf eine Abgrenzung von Revieren wird auch bei<br />

Nahrungsgästen aus dem Brutbestand der Umgebung verzichtet, wenn keine eindeutige<br />

Zuordnung zu einem bestimmten Revier möglich ist. Dies betrifft insbesondere<br />

hochmobile Arten wie Schwalben oder Saatkrähen.<br />

4.2.2 Abgrenzung der Reviere und Statuseinstufung<br />

Die erhobenen Daten (Beobachtungspunkte) zu den planungsrelevanten und gefährdeten<br />

Arten wurden mit Hilfe des Geoinformationssystems ArcView 3.2a digital ausgewertet.<br />

Hierbei wurden die Einzelbeobachtungen für die kartographische Darstellung zu<br />

flächigen Revieren zusammengefasst. Lag nur ein Beobachtungspunkt vor, wurde<br />

symbolisch ein kreisförmiges "Revier" abgegrenzt. Jedem Revier wurde ein Status<br />

nach dem fein differenziert gegliederten Schlüssel gemäß den Kriterien des EOAC<br />

("European Ornithological Atlas Commitee") zugeordnet (vgl. hierzu LÖBF & NWO<br />

2002 oder SÜDBECK et al. 2005).<br />

Für die kartographische Darstellung wurden die differenzierten Statusangaben dann<br />

den folgenden definierten Status-Stufen zugeordnet:<br />

Tabelle 3 Status-Stufen Vogelreviere<br />

Stufe Status<br />

A Nahrungsgast (Brutvogel aus der Umgebung)<br />

B Brutverdacht<br />

C Brutrevier<br />

D sicherer Brutnachweis<br />

Die Zuweisung der Status-Stufe erfolgt dabei in Anlehnung an die Vorgaben der<br />

Arbeitsanleitung zur Brutvogelkartierung (LÖBF 2006). Hiernach ist es vorgesehen,<br />

dass die Brutreviere (Status C) aus der Zusammenschau mehrerer (mindestens zwei)<br />

Einzelbeobachtungen konstruiert werden.<br />

In einigen Fällen konnten die (höherwertigen) sicheren Brutnachweise der Status-Stufe<br />

D durch Nestfund, erfolgreiche Bruten etc. erbracht werden; in anderen Fällen ergab<br />

sich jedoch keine ausreichende Anzahl diagnostisch verwertbarer Registrierungen<br />

innerhalb der für die jeweilige Art gültigen Erfassungsperiode, so dass dann ein brutverdächtiges<br />

Verhalten der Status-Stufe B festgestellt wurde.<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 21<br />

Als Nahrungsgäste der Status-Stufe A wurden die Arten eingestuft, die innerhalb des<br />

Untersuchungsgebietes nicht als Brutvogel nachgewiesen wurden, jedoch zum Brutbestand<br />

der Umgebung gehören. Bei diesen Arten kann es daher u. U. jahrweise zur<br />

Brutansiedlungen innerhalb des Untersuchungsgebietes kommen.<br />

Der Stufe 0 wurden Beobachtungen zugeordnet, die während der Zugzeiten der<br />

betroffenen Arten erfolgten (Durchzügler bzw. Wintergast) sowie Brutzeitnachweise von<br />

Arten, die weder im Gebiet noch in der Umgebung brüten (Übersommerer). Bei den als<br />

Übersommerer eingestuften Arten stellt das Gebiet keinen regelmäßig genutzten<br />

Bestandteil eines Reviers dar. Hierunter (Übersommerer) werden auch Nachweise des<br />

Graureihers (s. dort) behandelt, die nicht mit Sicherheit dem Brutvorkommen im<br />

Untersuchungsgebiet zugeordnet werden konnten.<br />

4.2.3 Ergebnis<br />

Es wurden 98 Vogelarten im Untersuchungsgebiet und den angrenzenden Bereichen<br />

nachgewiesen. Hiervon sind 40 Arten planungsrelevant und elf weitere regional gefährdet<br />

oder auf der Vorwarnliste geführt. Die Vorkommen planungsrelevanter und/oder<br />

gefährdeter Arten sowie der Vorwarnliste-Arten werden im folgenden Text beschreiben<br />

und sind in den Karten 2.1, 2.2 und 2.3 dargestellt.<br />

4.2.3.1 Planungsrelevante Arten<br />

Die Vorkommen planungsrelevanter Arten sind in den Karten 2.1 (Teil 1: Baumpieper<br />

bis Rauchschwalbe) und 2.2 (Teil 2: Rebhuhn bis Wiesenpieper) dargestellt.<br />

Baumfalke (Falco subbuteo)<br />

Ein Revier des Baumfalken befindet sich östlich Voshövel. Aus diesem Bereich liegen<br />

mehrere Nachweise der Art vor. Der Horststandort konnte nicht ermittelt werden. Es<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Art im Gehölzbestand nördlich des<br />

Siegewinkelsbaches brütete.<br />

Der Verbreitungsschwerpunkt des Baumfalken liegt im Flachland; die Art ist im Mittelgebirge<br />

generell selten. Der Baumfalke besiedelt halboffene bis offene Landschaften.<br />

Der Zugvogel legt keinen eigenen Horst an, sondern bezieht alte Nester – z. B. von<br />

Krähen oder anderen Greifvögeln.<br />

Baumpieper (Anthus trivialis)<br />

Drei brutverdächtige Reviere des Baumpiepers wurden in den offenen Bereichen des<br />

NSG Aaper Vennekes nördlich der Umspannanlage nachgewiesen. Im Umfeld des<br />

geplanten Maststandortes 10 (Bl. 4201) südlich Esselt wurden zwei Reviere festgestellt.<br />

Außerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich weitere brutverdächtige<br />

Reviere südwestlich Esselt, westlich Isselkant und nördlich Bredenwinkel.<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 22<br />

Der Baumpieper ist eine typische Halboffenlandart. Es werden überwiegend reich<br />

gegliederte Bereiche mit Feldgehölzen, extensiv genutzten Offenlandflächen mit<br />

Singwarten und Waldränder (angrenzend zu Freiflächen) besiedelt. Der Neststandort<br />

befindet sich am Boden in strukturreicher, aber nicht zu dichter Krautschicht. Auch für<br />

die Nahrungssuche wird reich strukturiertes Offenland mit lückiger Kraut- und Strauchschicht<br />

benötigt.<br />

Braunkehlchen (Saxicola rubetra)<br />

Ein Revier des Braunkehlchens wurde im Bereich der westlichen Gebietsgrenze am<br />

Obrighovener Graben festgestellt.<br />

In NRW kommt das Braunkehlchen als seltener Brutvogel vor. Es besiedelt extensiv<br />

genutzte, offene Kulturlandschaften mit insektenreichen Nahrungsflächen, wie staudenreiche<br />

Wiesen und blütenreiche Brachen und Säume. Wesentliche Merkmale für den<br />

Lebensraum sind eine vielfältige Krautschicht mit bodennaher Deckung (auch zum<br />

Nestbau) und vereinzelte höhere Strukturen als Jagd- und Singwarte. Besiedelt werden<br />

also Nass- und Feuchtgrünland, feuchte Hochstaudenfluren, Moorrandbereiche und<br />

Altschilfbestände. Das Nest wird von den Bodenbrütern in einer Mulde zwischen<br />

höheren Stauden (Sitzwarten) am Boden gebaut. Die Eiablage erfolgt ab Mitte Mai. Bis<br />

Mitte Juli sind die Jungen flügge. Es ist eine optische (Hetzjagten bei Paarung) oder<br />

akustische (Balz, Warnen in Nestnähe) Erfassung der Braunkehlchen möglich.<br />

Eisvogel (Alcedo atthis)<br />

Der Eisvogel konnte im Rahmen der aktuellen Untersuchungen nicht nachgewiesen<br />

werden. An mehreren Fließgewässerabschnitten wurden jedoch Höhlen in Steilwänden<br />

gefunden, bei denen es sich sehr wahrscheinlich um Brutröhren des Eisvogels aus der<br />

Saison 2009 oder um ältere Brutröhren handelte. Solche Brutröhren befinden sich am<br />

Siegewinklelsbach östlich Voshövel, an Abschnitten der Issel westlich der geplanten<br />

Masten 23 und 26/4201 sowie am Waldbach entlang der nördlichen Gebietsgrenze.<br />

Trotz intensiver Nachsuche konnten keine Hinweise auf aktuelle Vorkommen des<br />

Eisvogels erbracht werden. Nach Aussagen eines Anwohners konnte die Art in den<br />

vergangenen Jahren regelmäßig am Waldbach beobachtet werden. Warum im Untersuchungszeitraum<br />

keine Vorkommen nachgewiesen wurden, konnte nicht abschließend<br />

geklärt werden. Möglicherweise haben die außergewöhnlich langen kalten<br />

Perioden des Winters 2009/2010 zu deutlichen Bestandseinbrüchen geführt. Zur<br />

Nahrungssuche sind Eisvögel auch im Winter auf eisfreie Gewässer angewiesen.<br />

Wenn Gewässer über längere Zeiträume zufrieren, kommt es schnell zur Nahrungsknappheit<br />

und infolgedessen zu Bestandsrückgängen. Es muss damit gerechnet<br />

werden, dass die oben beschriebenen Bruthabitate in folgenden Jahren wieder besiedelt<br />

werden.<br />

Der Eisvogel legt waagerechte Bruthöhlen in Abbruchkanten, Steilhängen, zuweilen<br />

auch in Wurzeltellern umgestürzter Bäume an. Als Nahrung dienen kleine Fische, die<br />

der Vogel von Ansitzwarten (z. B. Zweige von Ufergehölzen) aus durch Sturztauchen<br />

erbeutet.<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 23<br />

Feldlerche (Alauda arvensis)<br />

Die Feldlerche wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Östlich Bredenwinkel<br />

wurde am 26.02.2010 ein in südliche Richtung fliegendes Tier beobachtet. Ein<br />

funktionaler Bezug zum Plangebiet wurde nicht festgestellt.<br />

Die Feldlerche ist eine ausgesprochene Offenlandart. Als solche besiedelt sie großflächig<br />

zusammenhängende Agrarflächen, die weitgehend frei von horizontverdämmenden<br />

Elementen wie höheren Bauwerken oder Gehölzen sind. Verinselte Freiflächen<br />

werden nicht besiedelt.<br />

Feldsperling (Passer montanus)<br />

Brutverdacht besteht für das Umfeld mehrerer Höfe im Südwesten des Plangebietes<br />

zwischen Feldstraße und Obrighovener Graben. Drei teils brutverdächtige Reviere<br />

wurden im Bereich der Marienthaler Straße nachgewiesen. Drei brutverdächtige<br />

Reviere befinden sich im Norden des Gebietes in den landwirtschaftlich genutzten<br />

Bereichen zwischen den Höfen Heidkampshof und Hübers im Örtjen. Da die Art häufig<br />

kolonieartig brütet, symbolisieren die in Karte 2.1 dargestellten Vorkommen unter<br />

Umständen mehrere Brutpaare.<br />

Der Feldsperling besiedelt sowohl lichte Wälder als auch landwirtschaftlich geprägte<br />

Bereiche und gehölzreiche Siedlungen. Die Nester werden meist in Nischen und<br />

Höhlen in Gehölzen oder an Gebäuden und technischen Anlagen angelegt. Es finden<br />

regelmäßig bis zu drei Jahresbruten statt. Nahrungsressourcen müssen ganzjährig<br />

verfügbar sein.<br />

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)<br />

Ein Brutnachweis des Gartenrotschwanzes liegt aus dem Umfeld der Reitanlage im<br />

Süden des Plangebietes vor. Am 27.07.2010 konnte dort ein Jungtier beobachtet<br />

werden. Weitere Brutreviere befinden sich im Bereich der Gartenanlagen nordwestlich<br />

der Umspannanlage sowie am Gehrlingshof nordöstlich Voshövel.<br />

Der Gartenrotschwanz besiedelt reich gegliederte Landschaften wie aufgelockerte<br />

Altholzbestände, Parks, landwirtschaftlich geprägte Bereiche oder Obstgärten. Er ist<br />

ein Halbhöhlen- oder Höhlenbrüter.<br />

Graureiher (Ardea cinerea)<br />

Ein Brutnachweis des Graureihers liegt aus dem Feldgehölz westlich des geplanten<br />

Maststandortes 20 (Bl. 4201) vor. Dort wurde am 30.06.2010 ein einzelner besetzter<br />

Horst gefunden. Nachweise Nahrung suchender Tiere liegen insbesondere aus dem<br />

Norden des Gebietes von der Issel und von angrenzenden Landwirtschaftsflächen und<br />

daneben von einem Gewässer im NSG Aaper Vennekes vor. Da Graureiher während<br />

der Nahrungssuche weite Strecken zurücklegen, konnten diese Beobachtungen nicht<br />

sicher dem Brutvorkommen im Gebiet zugeordnet werden. Es kann sich dabei auch<br />

um Tiere aus Brutbeständen der weiteren Umgebung gehandelt haben. Während der<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 24<br />

Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich überall im Plangebiet an Gewässern und<br />

auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erwartet werden.<br />

Der Graureiher bevorzugt gewässergeprägte Landschaften zur Nahrungssuche. Die Art<br />

brütet bevorzugt in Brutkolonien. Diese werden zuweilen in großer Entfernung zum<br />

nächsten Gewässer angelegt. Als Nahrungsgäste sind sie landesweit häufig – auch in<br />

Siedlungsbereichen – zu beobachten, während Brutvorkommen vergleichsweise selten<br />

sind.<br />

Habicht (Accipiter gentilis)<br />

Aus dem Untersuchungsgebiet liegen nur wenige Nachweise des Habichts vor. Ein<br />

jagendes Tier wurde nördlich der Umspannanlage beobachtet. Da weitere Nachweise<br />

aus diesem Bereich fehlen, wird davon ausgegangen, dass es sich um einen Nahrungsgast<br />

aus dem Brutbestand der Umgebung handelte und das Plangebiet keine<br />

besondere Bedeutung für die Art besitzt. Brutverdacht besteht für den Bereich westlich<br />

Binnenbruch. Im Feldgehölz an der Pappelallee wurde ein rufendes Tier registriert. Der<br />

Horststandort konnte nicht ermittelt werden. Aus dem Waldbereich östlich Esselt liegen<br />

zwei Nachweise der Art vor. Sowohl am 30.03. als auch am 30.06.2010 wurden dort<br />

Nahrung suchende Habichte beobachtet. Nach Aussage eines Jagdpächters befindet<br />

sich ein Brutplatz westlich des Plangebietes. Ein Habichtrevier befindet sich im Umfeld<br />

der Issel. Dort konnten an zwei Terminen kreisende Habichte beobachtet werden. Es<br />

wird davon ausgegangen, dass Teile des Plangebietes bei Binnenbruch, östlich Esselt<br />

und entlang der Issel regelmäßig zur Jagd genutzte Teile der Reviere darstellen.<br />

Der Habicht nutzt meist Altholzbestände in Wäldern zur Anlage des Horstes. Er besiedelt<br />

überwiegend gehölzreiche Habitate, neben ausgedehnten Wäldern auch Komplexe<br />

aus landwirtschaftlichen Flächen und Feldgehölzen.<br />

Kiebitz (Vanellus vanellus)<br />

Im Plangebiet wurden zwei Schwerpunkte des Kiebitzvorkommens festgestellt. Westlich<br />

der Marienthaler Straße befinden sich vier teils brutverdächtige Vorkommen<br />

innerhalb sowie zwei weitere brutverdächtige Vorkommen westlich des Plangebietes.<br />

Entlang der Issel wurden sieben teils brutverdächtige Reviere nachgewiesen. Davon<br />

befinden sich drei innerhalb des Gebietes. Bei einem handelt es sich um einen Randsiedler.<br />

Weiterhin wurde ein brutverdächtiges Vorkommen nördlich der BAB 3 gefunden.<br />

Als Durchzügler wurden Kiebitze bei Brendenwinkel nachgewiesen. Nördlich der<br />

Straße Am Voshövel wurde ein in südöstliche Richtung über das Gebiet hinweg<br />

fliegendes Tier beobachtet. Während des Durchzugs kann die Art jedoch grundsätzlich<br />

auf Freiflächen im gesamten Gebiet auftreten.<br />

Der Kiebitz bevorzugt offene Landschaftsstrukturen mit niedrigem Bewuchs, der ihm<br />

eine weite Rundumsicht ermöglicht. Typischer Lebensraum sind vernässte Wiesen, die<br />

den Vögeln ein reiches Nahrungsspektrum bieten. Neben Grünland und Brachen<br />

werden aber auch Äcker besiedelt. Hier ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen<br />

Nutzung der Fortpflanzungserfolg jedoch gering. Bei Verlust der Eier erfolgt zumeist ein<br />

Nachgelege, wobei häufig der Nistplatzbereich gewechselt wird. An geeigneten Stand-<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 25<br />

orten kann es zu kolonieartigem Brüten mehrerer Paare kommen, die sich gemeinsam<br />

an Angriffen gegen Beutegreifer beteiligen. Die Jungen sind Nestflüchter und werden<br />

von ihren Eltern zur Nahrungssuche oft weit vom eigentlichen Brutplatz weggeführt.<br />

Kleinspecht (Dryobates minor)<br />

Es wurden vier Vorkommen des Kleinspechtes festgestellt. Ein Brutnachweis wurde für<br />

den Gehölzbestand östlich Voshövel erbracht. Am Siegewinkelsbach südlich des<br />

geplanten Maststandortes 15 (Bl. 4201) wurde eine besetzte Höhle gefunden. Ein<br />

weiteres Revier befindet sich östlich Esselt im Umfeld des geplanten Maststandortes 11<br />

(Bl. 4201). Brutverdacht besteht weiterhin für Randbereiche des Plangebietes im NSG<br />

Aaper Vennekes und nördlich der Straße Am Voshövel.<br />

Der Kleinspecht besiedelt Laubwälder aller Art. Bei der Revierwahl bevorzugt er lückige<br />

Bestände, Waldinnen- oder –außenränder mit hohem Totholzanteil. Bruthabitate<br />

können sich auch in kleineren Gehölzgruppen, Streuobstwiesen oder Hofgehölzen<br />

befinden.<br />

Kornweihe (Circus cyaneus)<br />

Die Kornweihe wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Ein rastendes<br />

Weibchen wurde am 26.02.2010 auf einem Acker südlich der BAB 3 beobachtet.<br />

Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich auf Freiflächen im gesamten<br />

Gebiet auftreten. Das Plangebiet besitzt gegenüber der weiteren Umgebung keine<br />

besondere Bedeutung als Rasthabitat.<br />

Die Kornweihe besiedelt großräumige, offene bis halboffene, wenig gestörte Niederungslandschaften.<br />

Sie gilt als Brutvogel in Nordrhein-Westfalen als ausgestorben<br />

(SUDMANN et al. 2008), tritt hier jedoch regelmäßig als Durchzügler auf.<br />

Kranich (Grus grus)<br />

Kraniche wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Im Bereich der BAB 3<br />

wurde am 30.03.2010 ein kleiner in nördliche Richtung über das Gebiet hinweg fliegender<br />

Trupp registriert. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet wurde nicht festgestellt.<br />

Der Kranich besiedelt Waldkomplexe mit strukturreichen Feuchtgebieten, Moor- und<br />

Heidegebietes sowie ausgedehnte Verlandungszonen von Gewässern. In Nordrhein-<br />

Westfalen tritt die Art ausschließlich während der Zugzeiten auf.<br />

Kuckuck (Cuculus canorus)<br />

Es liegt eine Beobachtung des Kuckucks vom 27.04.2010 aus dem Bereich Binnenbruch<br />

vor. Da während der weiteren Kartierungen keine Nachweise mehr erbracht<br />

werden konnten, wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Tier um einen<br />

Durchzügler handelte.<br />

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Der Kuckuck ist als Brutparasit auf das Vorkommen seiner Wirte (z. B. Sumpfrohrsänger,<br />

Grasmückenarten, Bachstelze) angewiesen; Auswirkungen auf diese Arten treffen<br />

daher auch den Kuckuck.<br />

Lachmöwe (Larus ridibundus)<br />

Am 30.06.2010 wurden im Bereich des Golfplatzes bei Voshövel sechs Nahrung<br />

suchende Lachmöwen registriert. Da keine Brutvorkommen aus der unmittelbaren<br />

Umgebung bekannt sind und weitere Nachweise fehlen, wird die Art als Übersommerer<br />

eingestuft, für den das Plangebiet keine besondere Bedeutung besitzt.<br />

Brutkolonien werden auf störungsfreien Inseln oder Verlandungsbereichen von Seen<br />

oder in Feuchtgebieten angelegt.<br />

Mäusebussard (Buteo buteo)<br />

Es wurden sieben Reviere des Mäusebussards festgestellt. Ein Brutnachweis (Jungtier)<br />

liegt für den Bereich nördlich der Umspannanlage im Süden des Gebietes vor. Der<br />

Horststandort konnte nicht ermittelt werden. Er wird im Bereich der Wälder vermutet.<br />

Ein Brutrevier befindet sich im Bereich Obrighovener Straße. Der Brutplatz befand sich<br />

außerhalb des Plangebietes. Innerhalb des Gebietes befinden sich in diesem Bereich<br />

nur wenige potenzielle Bruthabitate. Diese wurden intensiv kontrolliert. Eine Brut fand<br />

dort nicht statt. Ein Brutnachweis erfolgte südlich der BAB 3. Hier wurde im Feldgehölz<br />

westlich des geplanten Maststandortes 4 ein besetzter Horst gefunden. Für den<br />

Steinberge-Wald entlang der Alten Raesfelder Straße wurden zwei Reviere im Umfeld<br />

der geplanten Maststandorte 7-9 und 10-13 festgestellt. Für das nördliche der beiden<br />

Reviere liegt ein Brutnachweis vor. Ein besetzter Horst wurde im Kiefernbestand<br />

südlich des Maststandortes 12 gefunden. Ein weiterer Brutnachweis wurde östlich<br />

Voshövel erbracht. Der Horst befand sich im Feldgehölz nördlich des geplanten<br />

Maststandortes 17. Ein Revier befindet sich östlich Marienthal. Der Host wird im<br />

Feldgehölz westlich des geplanten Maststandortes 20 vermutet.<br />

Der Mäusebussard ist landesweit weit verbreitet. Er brütet in selbstgebauten Horsten,<br />

die er in Bäumen anlegt und häufig mehrfach nutzt.<br />

Mehlschwalbe (Delichon urbica)<br />

Brutnachweise der Mehlschwalbe liegen ausschließlich aus dem Nordteil des Gebietes<br />

vor. Dort brütet die Art am Heidkampshof südlich des geplanten Maststandortes 23 (Bl.<br />

4201) und am Hof Möllmann westlich des geplanten Maststandortes 23 (Bl. 4201). Ein<br />

weiteres Brutvorkommen befindet sich in diesem Raum am Hof Hüskers Kathe westlich<br />

des Gebietes. Da die Art in der Regel kolonieartig brütet, symbolisieren die in Karte 2.1<br />

dargestellten Vorkommen unter Umständen mehrere Brutpaare. Nahrung suchende<br />

Tiere wurden darüber hinaus auch im Umfeld mehrerer Höfe im Süden des Plangebietes<br />

registriert. Brutvorkommen an den Höfen sind dort jedoch nicht bekannt. Während<br />

der Nahrungssuche kann die Mehlschwalbe im gesamten Plangebiet auftreten.<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 27<br />

Die Mehlschwalbe baut Nester aus Lehmklümpchen meist unter der Dachtraufe von<br />

Gebäuden; besonders an Höfen werden häufig kleine Kolonien gebildet. Zur Beschaffung<br />

des Nistmaterials sind die Tiere auf schlammige Flächen wie Gewässerufer<br />

angewiesen.<br />

Mittelspecht (Dendrocopos medius)<br />

Es liegt ein Nachweis eines rufenden Mittelspechtes vom 27.04.2010 aus dem Waldbereich<br />

am Waldbach nördlich des Plangebietes vor. Für diesen Gehölzbestand besteht<br />

Brutverdacht.<br />

Der Mittelspecht erreicht innerhalb Mitteleuropas im westlichen Nordrhein-Westfalen<br />

seine nordwestliche Verbreitungsgrenze. Er ist nicht an bestimmte Höhenstufen oder<br />

Regionen gebunden, vielmehr scheint seine Verbreitung stark von Vorkommen geeigneter<br />

Habitate abzuhängen. Der Specht sucht seine Nahrung weniger durch Hacken<br />

als durch Stochern und Picken nach Kleintieren, die sich in Kerben oder unter lockerer<br />

Rinde aufhalten. Bruthöhlen werden fast ausschließlich in Totholz oder Schadstellen<br />

angelegt. Solche Bedingungen finden die Tiere prinzipiell zwar in verschiedenen<br />

Waldtypen vor, doch sind es aktuell vor allem Eichenwälder, die diese Charakteristika<br />

aufweisen.<br />

Nachtigall (Luscinia megarhynchos)<br />

Es wurden drei Vorkommen der Nachtigall nachgewiesen. Ein Brutrevier befindet sich<br />

südlich Voshövel im Randbereich des Golfplatzes. Zwei brutverdächtige Reviere<br />

wurden im Süden des Gebietes nordöstlich der Umspannanlage festgestellt.<br />

Die Nachtigall brütet bevorzugt in dichten Gehölzbeständen, da sie hohe Ansprüche an<br />

die Deckungsmöglichkeiten im Brutrevier stellt.<br />

Rauchschwalbe (Hirundo rustica)<br />

Brutnachweise der Rauchschwalbe liegen von sieben Höfen in der Nordhälfte des<br />

Gebietes und vom Lühlshof im Süden des Plangebietes vor. Ein weiterer Brutnachweis<br />

liegt vom Hof Hohen-Malberg östlich des Plangebietes südlich der BAB 3 vor. Da die<br />

Art in der Regel kolonieartig brütet, symbolisieren die in Karte 2.1 dargestellten Vorkommen<br />

unter Umständen mehrere Brutpaare. Als Nahrungsgast kann die Rauchschwalbe<br />

im gesamten Plangebiet auftreten.<br />

Die Rauchschwalbe baut ihre Nester im Innern von Gebäuden. Sie benötigt Stellen mit<br />

offenem, weichem Boden, um Nistmaterial sammeln zu können. Die Art ist auf landwirtschaftliche<br />

Siedlungen beschränkt.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 28<br />

Rebhuhn (Perdix perdix)<br />

Es wurden neun, überwiegend brutverdächtige Reviere nachgewiesen. Der Schwerpunkt<br />

des Rebhuhn-Vorkommens liegt im Norden des Gebietes. Im Umfeld des geplanten<br />

Maststandortes 24 wurden zwei, im Bereich des Maststandortes 27 und östlich<br />

Maststandort 28 jeweils ein Revier festgestellt. Südlich Marienthal wurde zwei, südlich<br />

Voshövel wurde ein Revier registriert. Im Süden des Plangebietes wurde jeweils ein<br />

Revier im Bereich des geplanten Maststandortes 1 und nahe des Steltmannshofes<br />

nachgewiesen.<br />

Als typische Art offener Kulturlandschaft ist das Rebhuhn in Acker- und Grünlandbereichen,<br />

aber auch auf Brachen früher Sukzessionsstadien zu finden. Die Art ist auf<br />

bodennahe Deckung (z. B. Ackerraine) angewiesen. Durch Gehölze stark gegliederte<br />

Landschaften werden gemieden. Acker- und Grünlandbrachen gehören in intensiv<br />

bewirtschafteten Gebieten zu den wichtigsten Neststandorten. Das Rebhuhn ist ein<br />

Bodenbrüter und baut sein Nest gut versteckt an Weg- und Grabenrändern, Hecken<br />

oder Waldrändern. Die Jungen sind Nestflüchter.<br />

Saatkrähe (Corvus frugilegus)<br />

Die Saatkrähe wurde ausschließlich als Nahrungsgast aus dem Brutbestand der<br />

Umgebung nachgewiesen. Beobachtungen liegen insbesondere von landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen südlich der Obrighovener Straße, daneben auch von Ackerflächen<br />

nördlich der BAB 3 vor. Während der Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich überall<br />

im Plangebiet auftreten. Brutvorkommen sind beispielsweise aus dem Weseler Stadtgebiet<br />

bekannt (eigene Beobachtungen).<br />

Die Saatkrähe ist eine typische Art landwirtschaftlicher Bereiche. Sie brütet gewöhnlich<br />

in Kolonien, die häufig auch innerhalb von Siedlungen angelegt werden.<br />

Schleiereule (Tyto alba)<br />

Es wurden drei Schleiereulen-Reviere festgestellt. Ein Vorkommen befindet sich im<br />

Süden des Gebietes. Laut Anwohnern können am Lühlshof und an der Pappelallee<br />

nördlich der Obrighovener Straße regelmäßig jagende Schleiereulen beobachtet<br />

werden. Der Brutplatz konnte nicht ermittelt werden. Brutmöglichkeiten sind hier<br />

sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebietes an verschiedenen Höfen vorhanden.<br />

Ein Revier befindet sich östlich Voshövel. Laut Aussage eines Anwohners brütet<br />

die Schleiereule seit mehreren Jahren in einem Hofgebäude nordwestlich des geplanten<br />

Maststandortes 16. Das dritte Revier befindet sich im Norden des Gebietes. Der<br />

Brutplatz befindet sich an einem Hof südöstlich des Gebietes.<br />

Die Schleiereule ist als Kulturfolger der Landwirtschaft auf menschliche Gebäude als<br />

Brutplatz angewiesen. Geeignete Voraussetzungen bieten häufig Hofgebäude mit<br />

Einflugmöglichkeiten.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 29<br />

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)<br />

Ein Revier des Schwarzkehlchens befindet sich am Obrighovener Graben westlich des<br />

geplanten Maststandortes 3/4201. Ein Brutnachweis konnte für das Revier östlich<br />

Voshövel erbracht werden. Westlich des geplanten Maststandortes 18/4201 wurde am<br />

23.09.2010 ein Pärchen mit einem flüggen Jungtier beobachtet. Der Brutplatz wird<br />

nahe des Weges Im Schwarzen Grund vermutet. Brutverdacht liegt für den Randbereich<br />

des Gebietes südlich des geplanten Maststandortes 20/4201 vor.<br />

Das Schwarzkehlchen besiedelt offene bis halboffene Habitate wie Heiden, sommertrockene<br />

Sukzessions- und Ruderalflächen, Waldlichtungen, Weg- und Grabenränder<br />

in extensiv genutztem Grünland oder Saumbiotope in Acker-Komplexen.<br />

Schwarzspecht (Dryocopus martius)<br />

Schwerpunkt des Schwarzspecht-Vorkommens innerhalb des Gebietes ist der Steinberge-Wald<br />

mit umliegenden Feldgehölzen. Rufende Tiere wurden v. a. im Feldgehölz<br />

östlich Voshövel und im Steinberge-Wald östlich Esselt registriert. Es konnte nicht<br />

abschließend geklärt werden, ob der in Karte 2.2 dargestellte Raum von ein oder zwei<br />

Paaren genutzt wird. Bei der Kartendarstellung wird davon ausgegangen, dass es sich<br />

um das Revier eines Paares handelt. Ein weiteres Revier befindet sich nördlich der<br />

Umspannanlage im Süden des Gebietes. Brutverdacht besteht weiterhin für den<br />

Waldbereich nördlich des Plangebietes.<br />

Der Schwarzspecht beansprucht ausgedehnte Reviere. Als Lebensraum bevorzugt er<br />

Buchenhochwälder, in denen meist langschäftige, astfreie Stämme zur Anlage von<br />

Höhlen genutzt werden. Neben der Buche wird auch die Kiefer häufig als Höhlenbaum<br />

genutzt.<br />

Silbermöwe (Larus argentatus)<br />

Die Silbermöwe wurde ausschließlich als Übersommerer nachgewiesen. Beobachtungen<br />

Nahrung suchender Tiere liegen von den landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

nördlich der BAB 3 vor. Während der Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich im<br />

gesamten Plangebiet auftreten.<br />

In NRW kommt die Silbermöwe vor allem als regelmäßiger Durchzügler und Wintergast<br />

vor. Ihr Brutareal hat die Silbermöwe mittlerweile von der Küste bis ins Binnenland<br />

ausgedehnt. Inzwischen gibt es auch in NRW Brutvorkommen vor allem an großen<br />

Baggerseen und in Hafenbereichen.<br />

Silberreiher (Casmerodius albus)<br />

Der Silberreiher wurde im Untersuchungsgebiet ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen.<br />

Beobachtungen liegen vom 13.10.2010 aus dem Umfeld der Issel im<br />

Norden des Gebietes vor. Während des Durchzugs kann die Art auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen und an Gewässern im gesamten Plangebiet auftreten.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 30<br />

Der Silberreiher brütet in ausgedehnten, ungestörten Schilfbeständen an Gewässern.<br />

In Nordrhein-Westfalen sind keine Brutvorkommen bekannt. Die nächstgelegenen<br />

Brutvorkommen befinden sich in den Niederlanden.<br />

Sperber (Accipiter nisus)<br />

In zentralen Teilen des Plangebietes wurden zwei Reviere des Sperbers festgestellt. Im<br />

Steinberge-Wald wurde in einem jungen Gehölzbestand östlich des geplanten Maststandortes<br />

8 ein besetzter Horst gefunden. Brutverdacht liegt weiterhin für den Bereich<br />

östlich Voshövel vor.<br />

Der Sperber besiedelt Wälder und halboffene Landschaften. Er gehört bei uns zu den<br />

häufigsten Greifvögeln. Der Sperber legt gewöhnlich jährlich einen neuen Horst an,<br />

wobei er eine hohe Standorttreue zum Bruthabitat zeigt und deckungsreiche Gehölzbestände<br />

– besonders Nadelholzbestände – bevorzugt.<br />

Steinkauz (Athene noctua)<br />

Der Steinkauz kommt in landwirtschaftlich genutzten Bereichen innerhalb des Plangebietes<br />

und in der unmittelbaren Umgebung verbreitet als Brutvogel vor. Insgesamt<br />

konnten 17 teilweise brutverdächtige Reviere nachgewiesen werden. Bei 16 dieser<br />

Vorkommen ist davon auszugehen, dass die Nahrungssuche überwiegend oder<br />

teilweise (Randsiedler) innerhalb des Plangebietes erfolgt. Der Verbreitungsschwerpunkt<br />

befindet sich im Süden des Gebietes. Hier wurden im Umfeld der Obrighovener<br />

Straße zwei Reviere in zentralen Bereichen und fünf weitere in Randbereichen oder<br />

wenig außerhalb des Gebietes festgestellt. In der Umgebung von Voshövel wurden fünf<br />

Reviere (davon vier Randsiedler) nachgewiesen. Im Norden des Gebietes befinden<br />

sich zwei Brutvorkommen im Umfeld der geplanten Maststandorte 23 und 24/4201;<br />

zwei weitere wurden östlich des Plangebietes registriert. Brutverdacht liegt ferner für<br />

den Bereich Esselt westlich des Gebietes vor. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet<br />

ist für dieses Vorkommen nicht erkennbar.<br />

Der Steinkauz ist eine charakteristische Art der Kulturlandschaft. Er nutzt traditionell<br />

Kopfbäume und alte Obstgehölze als Brutplätze. Daneben brütet er in Gebäuden<br />

(Scheunen, Ställe) und nimmt auch Nisthilfen an. Als Standvogel ist er ganzjährig auf<br />

einen reich strukturierten Lebensraum mit ausreichender Nahrungsgrundlage angewiesen.<br />

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)<br />

Der Steinschmätzer wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Beobachtungen<br />

liegen von Ackerflächen südlich der BAB 3, südlich Voshövel und südlich der Issel<br />

vor. Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich auf Freiflächen im gesamten<br />

Plangebiet auftreten.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 31<br />

Steinschmätzer besiedeln halboffene Landschaften mit steppenartigem Charakter auf<br />

Sandböden. Die trockenen Standorte müssen vegetationslose Stellen aufweisen. Als<br />

Bodenbrüter bauen sie ihre Nester in Spalten und Höhlungen am Boden. Sie sind als<br />

Durchzügler häufig auf Äckern und Brachflächen anzutreffen.<br />

Turmfalke (Falco tinnunculus)<br />

Im Süden und in der Nordhälfte wurden jeweils zwei Reviere des Turmfalken nachgewiesen.<br />

Ein Revier befindet sich im Bereich des NSG Aaper Vennekes. Die Lage des<br />

Brutplatzes ist nicht bekannt. Vermutlich brütete die Art im Untersuchungsjahr außerhalb<br />

des Untersuchungsgebietes. Ein weiteres Revier befand sich südlich der Obrighovener<br />

Straße. Der Bereich um die Höfe wird regelmäßig zur Jagd genutzt. Nach<br />

Aussagen eines Anwohners befand sich der Brutplatz am Tückingshof westlich des<br />

Gebietes. Brutverdacht besteht für den Bereich südöstlich Voshövel. Mehrere Beobachtungen<br />

Nahrung suchender Turmfalken liegen aus den landwirtschaftlichen<br />

Flächen östlich Marienthal vor. Es wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um<br />

Nahrungsgäste aus dem Brutbestand der Umgebung handelte.<br />

Der Turmfalke ist ein verbreiteter Greifvogel der Siedlungs(rand)bereiche. Er brütet<br />

häufig in Höhlungen und Nischen an Gebäuden, bezieht aber auch Nisthilfen und<br />

vorhandene Nester in Bäumen (z. B. Krähennester).<br />

Turteltaube (Streptopelia turtur)<br />

Es liegt ein Nachweis der Turteltaube vor. Brutverdacht besteht für den Steinberge-<br />

Wald östlich des Plangebietes.<br />

Turteltauben besiedeln bevorzugt halboffene Kulturlandschaften in wärmebegünstigten<br />

Lagen.<br />

Waldkauz (Strix aluco)<br />

Im Plangebiet und in der unmittelbaren Umgebung wurden zwölf Vorkommen des<br />

Waldkauzes festgestellt. Verbreitungsschwerpunkt ist der Steinberge-Wald mit benachbarten<br />

Feldgehölzen. Hier wurden insgesamt sechs Reviere nachgewiesen. Im Süden<br />

des Gebietes besteht Brutverdacht für den Wald nördlich der Umspannanlage und für<br />

das Umfeld des Feldgehölzes an der Straße Zum Isselhorst westlich des Plangebietes.<br />

Im Nordteil des Untersuchungsraumes besteht Brutverdacht für Gehölzbestände in<br />

Randbereichen des Plangebietes östlich der geplanten Maststandorte 18 und 21/4201<br />

sowie nördlich 25 und 28/4201.<br />

Der Waldkauz brütet in Baumhöhlen, selten auch in Gebäuden; ferner nimmt er<br />

Nisthilfen an. Die Jungvögel verlassen nach ca. einem Monat noch flugunfähig die<br />

Bruthöhle und bewegen sich kletternd und hüpfend im weiteren Umfeld umher. Der<br />

Waldkauz besiedelt sowohl Wälder als auch andere gehölzreiche Habitate wie Feldgehölze<br />

oder Parks.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 32<br />

Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix)<br />

Für das Feldgehölz südlich der BAB 3 westlich des geplanten Maststandortes 4, für<br />

den Steinberge-Wald östlich und südöstlich des geplanten Mastes 11/4201 sowie für<br />

den nördlichen Randbereich des Plangebietes (westlich des geplanten Mastes<br />

28/4201) liegt Brutverdacht vor.<br />

Der Waldlaubsänger ist eine typische Waldart. Er besiedelt das Innere älterer, geschlossener<br />

Laubwälder, die vorzugsweise eine geringe Deckung der Krautschicht und<br />

einen freien Stammraum aufweisen.<br />

Waldohreule (Asio otus)<br />

Ein Brutnachweis der Waldohreule erfolgte in Randbereichen des Plangebietes südöstlich<br />

Marienthal. Hier wurden am 30.06.2010 bettelnde Jungtiere registriert. Der Brutplatz<br />

wird im Feldgehölz nördlich des geplanten Mastes 17/4201 vermutet. Dort wurde<br />

an zwei Terminen revieranzeigendes Verhalten festgestellt. Brutverdacht besteht für<br />

den Gehölzbestand am Waldbach nördlich des Untersuchungsgebietes.<br />

Die Waldohreule siedelt im Gegensatz zum Waldkauz kaum im Inneren von Wäldern,<br />

sondern eher am Waldrand, in Feld- oder auch Kleingehölzen wie Baumreihen, aber<br />

auch innerhalb von Siedlungen. Sie bezieht alte Greifvogel-, Aaskrähenhorste oder<br />

andere große Nester und jagt bevorzugt in offenem Gelände.<br />

Waldschnepfe (Scolopax rusticola)<br />

Brutverdacht besteht für den Waldbereich südöstlich Esselt. Da allerdings nur eine<br />

Beobachtung einer in südwestliche Richtung fliegenden Waldschnepfe aus dem<br />

Bereich der Hochspannungsfreileitungstrasse vorliegt, sind Aussagen zur Ausdehnung<br />

des Revieres nicht möglich. Als Bruthabitat geeignete Lebensräume sind im gesamten<br />

Steinberge-Wald vorhanden.<br />

Die Waldschnepfe brütet vorzugsweise an Rändern nicht zu dichter Wälder mit gut<br />

strukturierter Strauch- und Krautschicht häufig auf feuchten Standorten. Die Jungen<br />

sind Nestflüchter und werden vom Weibchen meist aus der näheren Nestumgebung<br />

weggeführt. Die dämmerungs- und nachtaktive Art ist sehr heimlich und besitzt eine<br />

sehr geringe Fluchtdistanz. Sie zeigt ein ausgeprägtes Balzflugverhalten; dabei werden<br />

große Reviere genutzt.<br />

Wanderfalke (Falco peregrinus)<br />

Es liegt ein Nachweis des Wanderfalken aus dem Plangebiet vor. Am 07.04.2010<br />

wurde ein Tier beobachtet, das auf einem Strommast nördlich der Umspannanlage saß<br />

und anschließend in südliche Richtung flog. Es konnte nicht geklärt werden, ob es sich<br />

um ein umher streifendes Tier oder um ein Tier aus dem Brutbestand der weiteren<br />

Umgebung handelte. Da weitere Nachweise der Art fehlen, wird davon ausgegangen,<br />

dass das Gebiet nur sporadisch zur Nahrungssuche genutzt wird und keine nennenswerte<br />

Bedeutung für den Wanderfalken besitzt.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 33<br />

Ursprünglich besiedelte der Wanderfalke in NRW die Felslandschaften der Mittelgebirge.<br />

Mittlerweile kommt der Wanderfalke in NRW vor allem in den Industrielandschaften<br />

entlang des Rheins und im Ruhrgebiet vor. Als typische Fels- und Nischenbrüter<br />

suchen die Wanderfalken Felswände und hohe Gebäude (z. B. Kirchen, Kühltürme,<br />

Schornsteine) zum Brüten auf. Ab Mitte März beginnt das Brutgeschäft, die Jungen<br />

werden im Juni flügge.<br />

Weißstorch (Ciconia ciconia)<br />

Der Weißstorch wurde im Untersuchungsgebiet ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen.<br />

Beobachtungen liegen aus dem Umfeld der Issel im Norden des Gebietes<br />

vor. Während des Durchzugs kann die Art auf landwirtschaftlichen Flächen und an<br />

Gewässern im gesamten Plangebiet auftreten.<br />

Der Weißstorch besiedelt vorzugsweise feuchte Flussniederungen und Auenlandschaften<br />

mit extensiv genutztem Grünland. Der Horst wird auf einzeln stehenden Masten,<br />

Hausdächern oder auch auf Bäumen angelegt und von reviertreuen Paaren mitunter<br />

über viele Jahre genutzt. Die vom Weißstorch aufgesuchten Nahrungshabitate liegen<br />

zum Teil mehrere Kilometer vom Nistplatz entfernt.<br />

Wespenbussard (Pernis apivorus)<br />

Brutverdacht liegt für den Raum um Voshövel vor. Am 30.06.2010 wurde östlich der<br />

Siedlung ein kreisendes Paar beobachtet. Da weitere Beobachtungen der Art fehlen,<br />

wird angenommen, dass sich der Horst außerhalb des Plangebietes befand und die Art<br />

das Gebiet nur sporadisch zur Nahrungssuche nutzt.<br />

Der Wespenbussard ist ein Langstreckenzieher, der bei uns zwischen April und September<br />

auftritt. Er besiedelt reich strukturierte Landschaften mit Altholzbeständen als<br />

Brutstandort. Nahrungshabitate können in einer Entfernung von bis zu 6 km vom Horst<br />

liegen.<br />

Wiesenpieper (Anthus pratensis)<br />

Der Wiesenpieper wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Einzelne<br />

Beobachtungen über das Gebiet hinweg fliegender Tiere liegen aus dem Süden und<br />

aus der Nordhälfte des Gebietes vor. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet war in<br />

keinem der Fälle erkennbar. Es kann zwar davon ausgegangen werden, dass der<br />

Wiesenpieper das Gebiet auf dem Durchzug vereinzelt auch zur Nahrungssuche nutzt,<br />

doch besitzt das Plangebiet vermutlich keine nennenswerte Bedeutung als Rasthabitat.<br />

Der Wiesenpieper ist eine typische Offenlandart, die nahezu ausschließlich im Grünland<br />

brütet. Wiesenpieper besiedeln offene, gehölzarme Landschaften. Sie benötigen<br />

feuchte Böden und deckungsreiche Gras- und Krautvegetation. Die Nester werden gut<br />

versteckt in der Krautschicht angelegt.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 34<br />

4.2.3.2 Weitere regional gefährdete Arten und Arten der Vorwarnlisten<br />

Die Vorkommen sind in Karte 2.3 dargestellt.<br />

Bachstelze (Motacilla alba)<br />

Die Bachstelze kommt in landwirtschaftlich geprägten Bereichen im gesamten Untersuchungsgebiet<br />

verbreitet als Brutvogel vor. Insgesamt wurden 24 Reviere festgestellt.<br />

Die Brutplätze werden überwiegend an Hofgebäuden vermutet.<br />

Die Bachstelze wird durch das Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt. Brutplätze<br />

sind nicht direkt betroffen. An mehreren Maststandorten werden Teilflächen (potenzieller)<br />

Nahrungshabitate vorübergehend in Anspruch genommen. Während der Nahrungssuche<br />

kann die Art bei Bedarf auf umliegende Flächen ausweichen. Maßnahmen<br />

sind nicht erforderlich.<br />

Die Bachstelze ist ein Halbhöhlen- bzw. Nischenbrüter und nutzt ein breites Habitatspektrum<br />

– Voraussetzung für eine Ansiedlung sind Nistmöglichkeiten und Flächen mit<br />

spärlicher Vegetation. Die Neststandorte befinden sich an Gebäuden und anderen<br />

Bauwerken, aber auch in Bäumen (z. B. Halbhöhlen in Kopfbäumen), am Boden oder<br />

in Materialstapeln.<br />

Bluthänfling (Carduelis cannabina)<br />

Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden zwei Brutvorkommen des Bluthänflings<br />

nahe Voshövel festgestellt. Brutverdacht besteht für den Brinkmannshof. Ein Brutrevier<br />

befindet sich im südlichen Randbereich des Golfplatzes. Zwei weitere brutverdächtige<br />

Reviere wurden im südlichen Betrachtungsraum außerhalb des Plangebietes nachgewiesen.<br />

Der Bluthänfling wurde südlich Marienthal und nahe der Issel auch als Durchzügler<br />

beobachtet. Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen im gesamten Gebiet auftreten.<br />

Der Bluthänfling ist von dem Vorhaben nicht betroffen, da sich die Reviere nicht im<br />

unmittelbaren Umfeld der Masten befinden. Während des Durchzugs kann bei Bedarf<br />

auf umliegende Flächen ausgewichen werden.<br />

Eine halboffene Landschaft mit Hecken, Gebüschen oder Einzelbäumen dient dem<br />

Bluthänfling als Lebensraum. Hochstaudenfluren und Saumstrukturen bilden das<br />

Nahrungshabitat.<br />

Fitis (Phylloscopus trochilus)<br />

Der Fitis kommt in allen großflächig zusammenhängenden Waldgebieten des Untersuchungsgebietes<br />

als Brutvogel vor. Insgesamt wurden 29 Reviere festgestellt. Schwerpunkte<br />

liegen mit jeweils elf Revieren im Bereich der Wälder nördlich der Umspannanlage<br />

und im Steinberge-Wald.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 35<br />

Im Umfeld mehrerer Maststandorte ist mit einer Aufgabe von Revieren durch Lebensraumverlust<br />

oder aufgrund baubedingter Störungen zu rechnen. Geeignete Ausweichlebensräume<br />

sind in der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />

Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt im räumlichen Zusammenhang<br />

erhalten. Beeinträchtigungen während der Brutzeit können vermieden werden, wenn<br />

die Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation) außerhalb der Brutzeit erfolgt.<br />

Der Fitis besiedelt lichte aufgelockerte Waldbestände, Waldränder, Vorwaldstadien<br />

oder Gebüschbereiche mit einer flächendeckenden Krautschicht und einer gut ausgeprägten<br />

Strauchschicht. Er legt sein Nest direkt am Boden in dichter Vegetation an.<br />

Gelbspötter (Hippolais icterina)<br />

Ein Brutrevier und ein brutverdächtiges Vorkommen des Gelbspötters wurden in<br />

Randbereichen des Golfplatzes südöstlich Voshövel festgestellt.<br />

Der Gelbspötter wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. Bruthabitate<br />

sind nicht direkt betroffen. Das Revier südlich Voshövel befindet sich wenig nördlich<br />

des geplanten Mastes 14/4201. Das Bruthabitat bietet hier einen ausreichenden<br />

Schutz. Zudem sind die Tiere an Fahrzeugbetrieb des stark befahrenen Postwegs<br />

gewöhnt.<br />

Der Gelbspötter besiedelt reich strukturierte Waldlandschaften aber auch gebüschreiche<br />

halboffene Landschaften.<br />

Gimpel (Pyrrhula pyrrhula)<br />

Brutvorkommen des Gimpels wurden vereinzelt in gehölzreichen Abschnitten des<br />

Plangebietes nachgewiesen. Jeweils drei teils brutverdächtige Reviere befinden sich in<br />

den Gehölzbeständen nördlich der Umspannanlage und im Steinberge-Wald. Zwei<br />

Vorkommen befinden sich im Umfeld des Golfplatzes bei Voshövel. Brutverdacht<br />

besteht weiterhin für ein Gebüsch am Rehbach nordöstlich des geplanten Mastes 21<br />

und für den Gehölzbestand an der Issel nördlich des geplanten Mastes 25.<br />

Im Umfeld der Maststandorte 1105/2444, 102/2444 und 15/4201 ist mit einer Aufgabe<br />

von Revieren durch Lebensraumverlust oder aufgrund baubedingter Störungen zu<br />

rechnen. Geeignete Ausweichlebensräume sind in der unmittelbaren Umgebung in<br />

ausreichendem Umfang vorhanden. Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt<br />

im räumlichen Zusammenhang erhalten. Beeinträchtigungen während der Brutzeit<br />

können vermieden werden, wenn die Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation)<br />

außerhalb der Brutzeit erfolgt.<br />

Der Gimpel besiedelt bevorzugt Nadel- und Mischwälder und nutzt hier vor allem<br />

Bestandsränder zu Lichtungen, Kahlschlägen und weiteren offeneren Strukturen<br />

innerhalb der Wälder als Bruthabitat. Typische Lebensräume in Siedlungsbereichen<br />

stellen nadelholz- und gebüschreiche Parks, Gärten und Friedhöfe dar. Das Nest wird<br />

meist in Nadelbäumen, aber auch in Gebüschen angelegt.<br />

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Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 36<br />

Goldammer (Emberiza citrinella)<br />

Die Goldammer wurde in Halboffenlandbereichen (v. a. durch Gehölze strukturierte<br />

landwirtschaftlich genutzte Bereiche) im gesamten Gebiet als Brutvogel nachgewiesen.<br />

Insgesamt wurden 23 Reviere festgestellt. Die Goldammer wurde im Bereich der<br />

Hochspannungsfreileitungstrasse südlich Esselt auch als Durchzügler registriert.<br />

Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich überall im Gebiet auftreten.<br />

Im Umfeld mehrerer Maststandorte ist mit einer Aufgabe von Revieren durch Lebensraumverlust<br />

oder aufgrund baubedingter Störungen zu rechnen. Geeignete Ausweichlebensräume<br />

sind in der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />

Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt im räumlichen Zusammenhang<br />

erhalten. Beeinträchtigungen während der Brutzeit können vermieden werden, wenn<br />

die Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation) außerhalb der Brutzeit erfolgt.<br />

Die Goldammer besiedelt als Charakterart der halboffenen Agrarlandschaft bevorzugt<br />

landwirtschaftliche Flächen und Brachen mit Baumreihen, Hecken oder ähnlichen<br />

Strukturen, die als Singwarten und Brutplatz genutzt werden. Daneben besiedelt sie<br />

auch Waldränder und -lichtungen.<br />

Haussperling (Passer domesticus)<br />

Der Haussperling kommt in landwirtschaftlich geprägten Bereichen im gesamten<br />

Untersuchungsgebiet verbreitet als Brutvogel vor. Insgesamt wurden 27 Vorkommen<br />

festgestellt. Die Brutplätze befinden sich in der Regel an Hofgebäuden. Da die Art in<br />

der Regel kolonieartig brütet, symbolisieren die in Karte 2.3 dargestellten Vorkommen<br />

unter Umständen mehrere Brutpaare.<br />

Der Haussperling wird durch das Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt. Brutplätze<br />

sind nicht direkt betroffen. An mehreren Maststandorten werden Teilflächen (potenzieller)<br />

Nahrungshabitate vorübergehend in Anspruch genommen. Während der<br />

Nahrungssuche kann die Art bei Bedarf auf umliegende Flächen ausweichen. Maßnahmen<br />

sind nicht erforderlich.<br />

Als Kulturfolger tritt der Haussperling gehäuft in landwirtschaftlich geprägten Siedlungen<br />

sowie in stärker verstädterten Bereichen auf, sofern sich dort geeignete Brutplätze<br />

finden (Höhlen, Nischen z. B. an Dächern). Die Art fehlt in den Wäldern, strukturarmen<br />

Siedlungen und landwirtschaftlichen Flächen, in denen geeignete Nistmöglichkeiten<br />

fehlen.<br />

Klappergrasmücke (Sylvia curruca)<br />

Es liegt lediglich ein Nachweis der Klappergrasmücke vor. Brutverdacht besteht für den<br />

Hof östlich des geplanten Mastes 21.<br />

Die Klappergrasmücke ist von dem Vorhaben nicht betroffen, da sich das Revier nicht<br />

im unmittelbaren Umfeld der Masten befindet.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 37<br />

Die Klappergrasmücke bevorzugt dichte, reich gegliederte Gebüschstrukturen wie<br />

beispielsweise Hecken oder junge Aufforstungen. Dabei kommt sie auch in Siedlungsrandbereichen<br />

vor, meidet dagegen geschlossene Wälder.<br />

Star (Sturnus vulgaris)<br />

Der Star wurde mit insgesamt 14 Brutvorkommen überwiegend in landwirtschaftlichen<br />

Bereichen im Südteil des Untersuchungsgebietes, im Raum östlich Voshövel und<br />

östlich Marienthal und im Norden des Gebietes nachgewiesen. Da die Art häufig<br />

kolonieartig brütet, symbolisieren die in Karte 2.3 dargestellten Vorkommen unter<br />

Umständen mehrere Brutpaare. Während der Nahrungssuche und auf dem Durchzug<br />

kann die Art grundsätzlich im gesamten Plangebiet auftreten.<br />

Im Umfeld des Mastes 98/2444 ist mit einer Aufgabe eines Revieres und im Bereich<br />

des Mastes 15/4201 mit der Aufgabe von 2-3 Revieren durch Lebensraumverlust oder<br />

aufgrund baubedingter Störungen zu rechnen. Geeignete Ausweichlebensräume sind<br />

in der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden. Die ökologische<br />

Funktion der Lebensräume bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten. Beeinträchtigungen<br />

während der Brutzeit können vermieden werden, wenn die Baufeldräumung<br />

(Entfernung der Vegetation) außerhalb der Brutzeit erfolgt.<br />

Stare besiedeln vor allem Randlagen von Wäldern und Forsten. In der Kulturlandschaft<br />

werden Streuobstwiesen, Feldgehölze und Alleen genutzt. Die Nester werden in<br />

Höhlen alter oder toter Bäume angelegt, sowie in Nistkästen, Mauerspalten oder unter<br />

Dachziegeln.<br />

Teichhuhn (Gallinula chloropus)<br />

Entlang der Issel im Bereich der westlichen Gebietsgrenze wurden drei teils brutverdächtige<br />

Reviere des Teichhuhns festgestellt.<br />

Dar Teichhuhn ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Der Lebensraum der Art wird<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

Das Teichhuhn besiedelt bevorzugt strukturreiche Verlandungszonen und Uferbereiche<br />

stehender und langsam fließender Gewässer. Paare verhalten sich streng territorial,<br />

die Jungvögel verlassen zumeist schon kurz nach dem Flüggewerden die Gewässer.<br />

Zum natürlichen Nahrungsspektrum von Teichhühnern gehört sowohl pflanzliche als<br />

auch tierische Nahrung, die sowohl im Gewässer als auch an Land gesucht wird. Die<br />

Nester werden meist am oder über dem Wasser in dichter Vegetation wie Röhricht oder<br />

Gebüschen, zuweilen jedoch auch freistehend angelegt.<br />

Wiesenschafstelze (Motacilla flava)<br />

Es wurden sechs brutverdächtige Vorkommen der Wiesenschafstelze nachgewiesen.<br />

Der Schwerpunkt der Verbreitung innerhalb des Gebietes befindet sich zwischen der<br />

Schermbecker Landstraße und Feldkampshof im Süden des Gebietes. Hier wurden<br />

drei Vorkommen festgestellt. Brutverdacht besteht für den Bereich nahe der Gebiets-<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 38<br />

grenze südlich der BAB 3. Zwei Vorkommen wurden im Norden des Gebietes östlich<br />

des geplanten Mastes 23 und südlich des Mastes 24 registriert.<br />

Im Umfeld der Masten 23 und 24/4201 kann es zur Aufgabe jeweils eines Revieres<br />

durch Lebensraumverlust oder aufgrund baubedingter Störungen kommen. Geeignete<br />

Ausweichlebensräume sind in der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang<br />

vorhanden. Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt im räumlichen Zusammenhang<br />

erhalten. Beeinträchtigungen während der Brutzeit können vermieden<br />

werden, wenn die Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation und Abschieben des<br />

Oberbodens) außerhalb der Brutzeit erfolgt.<br />

Die Wiesenschafstelze ist eine Offenlandart, die ausgedehnte landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen besiedelt. Das Nest wird am Boden in dichter Vegetation errichtet.<br />

Die Art bevorzugt extensiv genutztes Grünland, nutzt aber auch Ackerschläge zur Brut.<br />

Dort ist der Bruterfolg aufgrund der intensiven Nutzung allerdings in der Regel geringer.<br />

4.2.3.3 Weitere europäische Vogelarten<br />

Alle weiteren im Plangebiet nachgewiesenen, nicht gefährdeten Vogelarten<br />

(s. Tabelle 8 in Anhang 1) sind weit verbreitet, allgemein häufig und ungefährdet. Ihre<br />

Populationen befinden sich sowohl auf lokaler als auch auf biogeografischer Ebene in<br />

einem günstigen Erhaltungszustand, so dass Beeinträchtigungen auf Populationsebene<br />

auszuschließen sind. Individuelle Verluste während der Baustellenphase ("Tötungsverbot"<br />

nach § 44 (1), Nr. 1 BNatSchG), Zerstörung von Nestern (§ 44 (1), Nr. 3 BNat-<br />

SchG) sowie Störungen während der Fortpflanzungszeit (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

können vermieden werden, wenn die Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation und<br />

Abschieben des Oberbodens) außerhalb der Brutzeit (Mitte März bis August) durchgeführt<br />

wird.<br />

4.2.3.4 Mögliche Beeinträchtigungen für Durchzügler und Rastvögel<br />

Konkrete Daten zu Vorkommen von Rastvögeln oder Durchzüglern im Plangebiet<br />

liegen der Biologischen Station im Kreis Wesel nicht vor. Zwar ist bekannt, dass die<br />

bestehende Hochspannungsfreileitung (Bl. 2304) und damit auch die geplante Bl. 4201<br />

in ost-westliche Richtung von Wildgänsen, v. a. arktischen Überwinterern, gequert wird,<br />

unklar ist jedoch, wo dies schwerpunktmäßig stattfindet (mündl. Mittlg. durch Herrn<br />

MOOIJ, Biologische Station im Kreis Wesel). Weiterhin ist nicht bekannt, ob die Querung<br />

überhaupt im Kreis Wesel erfolgt.<br />

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden keine gezielten Erhebungen zu<br />

Durchzüglern bzw. Wintergästen durchgeführt. Es erfolgten wenige Beobachtungen<br />

rastender oder ziehender Vögel. Der Schwerpunkt der Nachweise befand sich in den<br />

großflächig zusammenhängenden Ackerflächen im Norden des Plangebietes. Einzelne<br />

Registrierungen liegen jedoch auch aus den übrigen Gebietsteilen vor. In der Regel<br />

handelte es sich dabei um Einzeltiere oder kleinere Trupps, die Flächen im Gebiet zur<br />

Rast bzw. Nahrungssuche nutzten oder über das Gebiet hinweg flogen. Da die beobachteten<br />

Überflüge meist in geringer Höhe erfolgten, wird es sich dabei um Tiere<br />

gehandelt haben, die Flächen in der näheren Umgebung aufgesucht haben. Solche<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 39<br />

Nachweise lagen von Bluthänfling, Feldlerche, Goldammer, Kiebitz, Kuckuck, Kornweihe,<br />

Star, Steinschmätzer und Wiesenpieper vor. Da insgesamt nur wenige Registrierungen<br />

dieser Arten erfolgten und es sich jeweils um geringe Individuenzahlen handelte,<br />

ist davon auszugehen, dass das Plangebiet für diese Arten keine besondere<br />

Bedeutung als Rastgebiet besitzt. Als Rastflächen geeignete Bereiche finden sich<br />

überall in der unmittelbaren und weiteren Umgebung in vergleichbarer Qualität.<br />

Nennenswerte Rastbestände wurden am 13.10.2010 im Umfeld der Issel beobachtet.<br />

Dort wurden abends ca. 300-400 Graugänse, etwa 50 Kanadagänse und zwei Silberreiher<br />

gezählt. Zahlreiche Gänsetrupps flogen einen Acker an der Issel westlich des<br />

geplanten Mastes 24/4201 aus unterschiedlichen Richtungen an, wobei auch die<br />

bestehende Bl. 2304 gequert wurde. Der überwiegende Teil der Tiere kam aus westlicher<br />

Richtung. Nach Aussage von Anwohnern wurden dort wenige Tage zuvor fünf<br />

rastende Weißstörche beobachtet, die aus östlicher Richtung kamen. Nach Aussagen<br />

eines Landwirts wird dieser Bereich erst seit kurzem von Gänsen in nennenswerter<br />

Individuenzahl zur Rast genutzt. Demnach konnten hier bis etwa Winter 2007/2008 nur<br />

kleinere Trupps in unregelmäßigen Abständen beobachtet werden. Seitdem hätte sich<br />

die Zahl der sich hier sammelnden Tiere deutlich erhöht. Zudem würden die Flächen<br />

nun regelmäßig genutzt. Auch wird die eigene Beobachtung bestätigt, dass sich der<br />

Bestand aus Trupps zusammensetzt, die abends aus verschiedenen Richtungen<br />

kommen. Vermutlich handelt es sich hier um einen Schlafplatz, der von Tieren genutzt<br />

wird, die verschiedene Flächen in der weiteren Umgebung zur Nahrungssuche nutzen.<br />

Während das Kollisionsrisiko für Vögel, die auf dem eigentlichen Zug Freileitungstrassen<br />

in großen Höhen überqueren, zu vernachlässigen ist, kommt es gerade beim<br />

niedrigen Anflug von Rastflächen bzw. beim Wechsel zwischen verschiedenen Rast-<br />

oder Nahrungsflächen, die sich in der Umgebung von Leitungstrassen befinden,<br />

verstärkt zu Kollisionen.<br />

Es werden wenigstens Teile der Freiflächen im Norden des Gebietes zur Rast genutzt.<br />

Da keine systematischen Erhebungen zum Rastvogelbestand erfolgten, konnten keine<br />

Aussagen zur möglichen Funktion der übrigen Freiflächen als Rasthabitat getroffen<br />

werden. Ohne vertiefende Untersuchungen zum Wintervogelbestand durchzuführen,<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die übrigen Freiflächen des Untersuchungsgebietes<br />

zur Rast genutzt werden. Auch wenn von einer hohen Vorbelastung<br />

durch die bestehende Hochspannungsfreileitung ausgegangen wird, kann das Vorhaben<br />

zu einem erhöhten Kollisionsrisiko führen, da die Seile der geplanten Leitung in<br />

größerer Höhe verlaufen als die bestehenden. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass hiervon auch planungsrelevante Arten (v. a. arktische Wildgänse) betroffen sind,<br />

die im Rahmen der vorliegenden Untersuchungen nicht nachgewiesen wurden. Eine<br />

Beeinträchtigung durch eine potenzielle Vergrämung wird als sehr gering eingeschätzt,<br />

da geeignete Ausweichflächen in ausreichendem Umfang vorhanden sind, auf die bei<br />

Bedarf ausgewichen werden kann.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 40<br />

4.3 Reptilien<br />

4.3.1 Methodik<br />

Aufgrund der naturräumlichen Ausstattung sind im Plangebiet auf Sandböden stellenweise<br />

Heidefragmente sowie sandig-magere Raine, Böschungen und Feldwege<br />

vorhanden. Sie stellen geeignete Lebensraumstrukturen für verschiedene Reptilienarten,<br />

u. a. die planungsrelevanten Arten Zauneidechse und Schlingnatter dar. Für die<br />

betroffenen MTB 4206 und 4306 sind Vorkommen beider Arten bekannt<br />

(LANUV 2010a). Daher wurde eine auf diese planungsrelevanten Arten fokussierte<br />

Reptilienerfassung durchgeführt.<br />

Im Rahmen der ersten Geländebegehungen erfolgte zunächst eine flächendeckende<br />

Überprüfung des Plangebietes auf potenzielle Reptilienhabitate. Habitatstrukturen<br />

(z. B. Sonn- und Ruheplätze, potenzielle Eiablageplätze für Zauneidechsen), die für<br />

Zauneidechsen und Schlingnattern geeignet erschienen, wurden als Probeflächen<br />

behandelt und im Laufe der weiteren Untersuchungen intensiv untersucht. Hierbei<br />

wurden alle Reptilienvorkommen - nicht nur Nachweise der planungsrelevanten Arten -<br />

erfasst.<br />

Aus dem Südteil des Plangebietes (Moor-Heidekomplex im Bereich des NSG Aaper<br />

Vennekes zwischen Umspannanlage und Bahndamm) sind Vorkommen der Zauneidechse<br />

bekannt. Aktuelle und umfangreiche Daten lagen aus einer 2007 und 2008<br />

durchgeführten Untersuchung vor (mündl. Mittl. durch Herrn ALFERMANN und durch<br />

Herrn SCHNITZLER, Biologische Station im Kreis Wesel). Eine vertiefende Bestandserfassung<br />

war daher für diesen Bereich nicht erforderlich, da nicht mit relevanten<br />

neuen Erkenntnissen zu rechnen war. In diesem Trassenabschnitt wurde eine Suche<br />

nach essenziellen Lebensraumstrukturen (v. a. potenzielle Eiablageplätze der Zauneidechse,<br />

potenzielle Winterquartiere) durchgeführt, wobei neben den eigentlichen<br />

Eingriffsflächen (Baustelleneinrichtungsflächen) auch das Umfeld betrachtet wurde, um<br />

Aussagen zur Erheblichkeit des Eingriffs bzw. zum Vorhandensein von Ausweichhabitaten<br />

treffen und ggf. entsprechende Planungshinweise ableiten zu können.<br />

Darüber hinaus wurde bei allen Geländebegehungen im gesamten Plangebiet auch<br />

außerhalb der Probeflächen auf Reptilien geachtet.<br />

4.3.2 Ergebnis<br />

Es wurden 3 Reptilienarten nachgewiesen. Von diesen ist die Zauneidechse streng<br />

geschützt. Hinweise auf Vorkommen der Schlingnatter liegen nicht vor.<br />

Es wurden zwölf Probeflächen im Bereich der geplanten Bl. 4201 abgegrenzt. Über<br />

den Moor-Heide-Komplex nördlich der Umspannanlage hinaus wurden im Bereich der<br />

Bl. 2444 keine als Reptilienprobeflächen geeigneten Bereiche gefunden.<br />

Eine Beschreibung der Biotopausstattung und Lage der Probeflächen sowie Angaben<br />

zum Verlauf der Untersuchungen und zum nachgewiesenen Artenspektrum sind<br />

Tabelle 4 zu entnehmen.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 41<br />

Tabelle 4 Reptilienprobeflächen<br />

Nummer Lage Beschreibung Habitat- bzw. Biotopstruktur; Lebensraumpotenzial Exposition Reptiliennachweise<br />

PR 1 westlich Mast Waldrand; Grabenböschung mit offenem Boden; magergrünlandartiger Saum<br />

4/4201 mittleres Potenzial: verinselt, Umfeld intensiv genutzt<br />

PR 2 Schutzstreifen Waldrand im Schutzstreifen der Bl. 2304; magergrünlandartiger Saum<br />

südlich Mast hohes Potenzial: strukturreich, gute räumliche Vernetzung, jedoch nur wenige<br />

10/4201 vegetationsarme/-freie Stellen<br />

süd; ost Waldeidechse<br />

südost;<br />

nordwest<br />

Waldeidechse,<br />

Zauneidechse;<br />

Blindschleiche<br />

außerhalb<br />

kein Nachweis<br />

PR 3 südlich Mast Heidefragment im Wald mit Pfeifengras und Besenheide<br />

alle Rich-<br />

9/4201 geringes-mittleres Potenzial: sehr geringe Flächengröße<br />

tungen<br />

PR 4 östlich Mast Sandwege mit offenem Boden; Weihnachtsbaumkultur mit Pfeifengras- und Be- alle Rich- Blindschleiche,<br />

10/4201 senheidebestand; im Schutzstreifen der Bl. 2304<br />

tungen Waldeidechse,<br />

sehr hohes Potenzial: strukturreich, gute räumliche Vernetzung, viele vegetationsarme/-freie<br />

Sandflächen<br />

Zauneidechse<br />

PR 5 nördlich Mast Waldrand; feuchtgrünland- und magergrünlandartige Säume<br />

süd; ost Waldeidechse<br />

10/4201 geringes-mittleres Potenzial: kaum vegetationsarme/-freie Stellen<br />

PR 6 zwischen Waldrand im Schutzstreifen der Bl. 2304; feuchtgrünland- und fettgrünlandartige südost kein Nachweis<br />

Masten 11 und Säume<br />

12/4201 geringes Potenzial: Saum sehr schmal, kaum vegetationsarme/-freie Stellen,<br />

angrenzende Grünlandfläche beweidet<br />

weitere Begehungen nach einer Kontrolle eingestellt<br />

PR 7 nordöstlich ehemalige Abgrabung im Schutzstreifen der Bl. 2304 mit Gehölzjungwuchs; keine Zauneidechse<br />

Mast 12/4201 Heidefragment mit viel Heidelbeere; etwas Besenheide; Pfeifengras; sandige<br />

Böschungen mit vegetationsfreien Bereichen<br />

hohes-sehr hohes Potenzial: strukturreich, gute räumliche Vernetzung, viele<br />

vegetationsarme/-freie Sandflächen; jedoch Beeinträchtigung durch zu starke<br />

Verbuschung<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 42<br />

Nummer Lage Beschreibung Habitat- bzw. Biotopstruktur; Lebensraumpotenzial Exposition Reptiliennachweise<br />

PR 8 östlich Mast Waldrand im Schutzstreifen der Bl. 2304; Adlerfarnbestand; Kleingehölze südost; Waldeidechse<br />

15/4201 mittleres Potenzial: geringe Flächengröße; zu dichter Bewuchs<br />

nordwest<br />

PR 9 östlich Mast Waldrand; magergrünlandartiger Saum<br />

nord; west; kein Nachweis<br />

16/4201 mittleres Potenzial: kaum vegetationsarme/-freie Stellen<br />

ost<br />

PR 10 südöstlich Waldrand; Grabenböschung; magergrünlandartiger Saum<br />

ost kein Nachweis<br />

Mast 22/4201 geringes Potenzial: hoher Beschattungsgrad, kaum vegetationsarme/-freie Stellen,<br />

weitere Begehungen nach einer Kontrolle eingestellt<br />

PR 11 südöstlich Waldrand; Grabenböschung; magergrünlandartiger Saum<br />

südwest Waldeidechse<br />

Mast 22/4201 mittleres Potenzial: geringe Flächengröße, kaum vegetationsarme/-freie Stellen<br />

PR 12 nördlich Mast Magergrünlandbrache; Adlerfarnbestände; Saumstrukturen; Kleingehölze; Acker alle Rich- Blindschleiche,<br />

25/4201 hohes Potenzial: sehr strukturreich, zahlreiche vegetationsarme/-freie Stellen,<br />

mäßig gute räumliche Vernetzung<br />

tungen Waldeidechse<br />

PR LPZ zwischen Moor-Heide-Komplex im Schutzstreifen mehrerer Hochspannungsfreileitungen; alle Rich- Waldeidechse<br />

Masten 102 Kleingehölze; Gehölzjungwuchs; zahlreiche vegetationslose sandige Stellen tungen (eigene Nachweise);<br />

und 106/2444 sehr hohes Potenzial: sehr hoher Strukturreichtum, sehr hohes Angebot potenziel-<br />

Zauneidechse<br />

ler Eiablageplätze für Zauneidechsen, hohe Beeinträchtigung im Nordteil durch<br />

Erholungssuchende mit Hunden, mittlere-hohe Beeinträchtigung im Südteil durch<br />

Verbuschung<br />

keine gezielte Reptilienerfassung; Suchraum zur Einschätzung des Lebensraumpotenzials<br />

für die Zauneidechse<br />

(Fremddaten)<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 43<br />

Im folgenden werden die Vorkommen aller nachgewiesenen Arten beschrieben.<br />

Angaben zur Gefährdung, Einträge in Schutzrichtlinien etc. sind der Gesamtartenliste<br />

(Tabelle 8) in Anhang 1 zu entnehmen. Die Vorkommen und die Probeflächen sind in<br />

Karte 3 dargestellt.<br />

Blindschleiche (Anguis fragilis)<br />

Aus dem Untersuchungsgebiet liegen vier Nachweise vor. Davon stammen drei aus<br />

dem Steinberge-Wald. Ein Tier wurde im Bereich des Schutzstreifens der Bl. 2304<br />

nahe des geplanten Mastes 10/4201 in Probefläche PR 4, zwei tote Tiere wurden an<br />

der Alten Raesfelder Straße gefunden. Ein trächtiges Weibchen wurde in der Probefläche<br />

PR 12 nördlich des geplanten Mastes 25/4201 nachgewiesen. Bei zwei der vier<br />

Nachweise handelte es sich um Zufallsfunde. Es wird davon ausgegangen, dass die<br />

Art im Gebiet wesentlich häufiger ist als die wenigen Nachweise vermuten lassen.<br />

Vermutlich ist sie im gesamten Plangebiet verbreitet und fehlt lediglich in den großflächig<br />

intensiver genutzten, gehölzarmen bzw. -freien Landschaftsteilen.<br />

Die Blindschleiche wird durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt,<br />

da nur kleine Teilflächen des Lebensraumes betroffen sind. Entsprechend sind keine<br />

Maßnahmen erforderlich. Maßnahmen zur Minderung der Beeinträchtigungen von<br />

Zauneidechsenvorkommen (s. u.) kommen jedoch auch dieser Art zugute.<br />

Die Blindschleiche besiedelt vorzugsweise Saumstrukturen wie Weg- und Waldränder,<br />

Windwurfflächen oder Böschungen, wird aber auch in Gärten gefunden. In allen Fällen<br />

muss sie aber sowohl offenere Plätze zum Sonnen als auch Versteckmöglichkeiten in<br />

direkter Nachbarschaft vorfinden. Die Blindschleiche ist ovovivipar (bringt im Leib<br />

geschlüpfte Junge zur Welt). Entsprechend ist sie nicht auf besondere Substrate zur<br />

Eiablage angewiesen. Mit dieser Fortpflanzungsweise hängen auch ihre geringen<br />

Ansprüche an die Umgebungstemperatur zusammen.<br />

Waldeidechse (Zootoca vivipara (Lacerta v.))<br />

Die Waldeidechse wurde verbreitet in gehölzreichen Abschnitten des Plangebietes<br />

gefunden. Nachweise erfolgten dabei sowohl innerhalb (PR 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12) als<br />

auch außerhalb der Probeflächen. Die wichtigsten Lebensräume innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

stellen die Waldrandstrukturen entlang des Schutzstreifens der Bl.<br />

2304 im Steinberge-Wald (insbesondere Probefläche PR 2) und das Umfeld der<br />

Probefläche PR 12 nördlich des geplanten Mastes 25/4201 dar. Dort wurden jeweils<br />

mehrere Tiere gefunden. Zufallsfunde liegen aus dem Süden des Plangebietes vor<br />

(Fläche LPZ). Zwischen dem Umspannwerk und dem Bahndamm wurde die Waldeidechse<br />

an vier Stellen nachgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass die Art im<br />

gesamten Umfeld weit verbreitet ist und lediglich in den großflächig intensiver genutzten,<br />

gehölzarmen bzw. -freien Landschaftsteilen fehlt.<br />

Die Waldeidechse wird durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt,<br />

da nur kleine Teilflächen des Lebensraumes betroffen sind. Entsprechend sind keine<br />

Maßnahmen erforderlich. Maßnahmen zur Minderung der Beeinträchtigungen von<br />

Zauneidechsenvorkommen (s. u.) kommen jedoch auch der Waldeidechse zugute.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 44<br />

Die Waldeidechse besitzt ähnliche Ansprüche wie die Blindschleiche und bevorzugt<br />

deckungsreiche Habitate. Sie wird v. a. an Waldrändern, Ufern von stehenden Gewässern,<br />

in Moor-, Heidegebieten und (sumpfigem) Grasland gefunden, nutzt aber auch<br />

trockene Plätze, sofern schattige Versteckmöglichkeiten in der Nähe sind. Sie ist wie<br />

die Blindschleiche ovovivipar.<br />

Zauneidechse (Lacerta agilis)<br />

Zauneidechsenvorkommen innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich<br />

ausnahmslos im Bereich der Schutzstreifen bestehender Freileitungstrassen. Im<br />

Rahmen der eigenen Erhebungen wurden Zauneidechsen im Steinberge-Wald im<br />

Bereich des Schutzstreifens der Bl. 2304 im Zentrum des Gebietes nachgewiesen.<br />

Weitere Vorkommen befinden sich im Süden des Gebietes nördlich der Umspannanlage<br />

im Verlauf der Bl. 2444 und Bl. 4569.<br />

Lebensräume im Bereich der Bl. 2304<br />

Der Verbreitungsschwerpunkt innerhalb des Untersuchungsraumes der geplanten<br />

Bl. 4201 befindet sich im Bereich der Probefläche PR 4 unmittelbar östlich des geplanten<br />

Maststandortes 10/4201 am Hohen Weg. Im Randbereich des sandigen Weges,<br />

der etwa auf Höhe des geplanten Mastes 10 vom Hohen Weg in östliche Richtung<br />

führt, konnte die Art an drei Begehungsterminen festgestellt werden. Neben diesem<br />

Habitat gehören noch die südlich an diesen Wegabschnitt angrenzende, teils mit<br />

Besenheide (Calluna vulgaris), teils mit jungen Fichten bestandene Fläche sowie<br />

Randbereiche des ebenfalls sandigen Hohen Weges zum Lebensraumkomplex, der<br />

sich über die gesamte Breite des Schutzstreifens erstreckt. Dieser Bereich besitzt für<br />

Zauneidechsen eine besondere Bedeutung, da hier sandige Böden anstehen und im<br />

Vergleich zur weiteren Umgebung großflächig vegetationsarme und -freie Stellen<br />

vorhanden sind, die ideale Eiablageplätze darstellen. Zwar sind im weiten Umfeld<br />

sandige Böden vorhanden, doch weisen diese in der Regel eine zu dichte Vegetationsdecke<br />

auf, um ausreichend Sonn- und v. a. Eiablageplätze zu bieten. Großflächig<br />

zusammenhängende Wald- bzw. Forstflächen fallen aufgrund zu starker Beschattung<br />

als potenzielle Lebensräume völlig aus. Es wird davon ausgegangen, dass von dem<br />

beschriebenen Habitat eine Ausbreitung der Art erfolgt und ein funktionaler Zusammenhang<br />

mit den beiden übrigen Vorkommen im Umfeld des Steinberge-Waldes<br />

besteht.<br />

Die Zauneidechse nutzt auch einen westlich des zuvor beschriebenen Vorkommens<br />

gelegenen Abschnitt des Waldrandes im Bereich des Schutzstreifens der Bl. 4201<br />

(Probefläche PR 2). Im Umfeld des geplanten Mastes 9 wurde am 26.04.2010 ein<br />

subadultes und am 27.07.2010 ein ausgewachsenes Tier gefunden. Diese Nachweise<br />

liegen in einer Entfernung von 400-600 m vom Habitat nahe des Maststandortes 10.<br />

Der Waldrand weist ein ausreichendes Angebot an Sonn- und Versteckplätzen auf.<br />

Aufgrund der dichten Vegetationsdecke sind offene Bodenstellen jedoch kaum vorhanden.<br />

Ob dieses Habitat dauerhaft besiedelt wird oder ausschließlich als Ausbreitungsachse<br />

dient, konnte im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht abschließend<br />

geklärt werden. Da jedoch auch hier wenigstens im Bereich der Wege, die von der<br />

Alten Raesfelder Straße zur Leitungstrasse führen, kleinflächig als Eiablageplätze<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 45<br />

geeignete Strukturen vorhanden sind, wird davon ausgegangen, dass sich die Art hier<br />

auch fortpflanzen kann. Da der Waldrand auf gesamter Länge zwischen Esseltweg und<br />

Hohem Weg ähnlich strukturiert ist, wird weiterhin angenommen, dass der gesamte<br />

Waldrand wenigstens zeitweise als Lebensraum dient.<br />

Ein weiteres Vorkommen befindet sich in Probefläche PR 7 östlich des geplanten<br />

Mastes 12/4201 etwa 700 m nordöstlich des Habitats nahe Mast 10. Bei dem Lebensraum<br />

handelt es sich um eine ehemalige Abgrabung, die sich unmittelbar östlich an<br />

den geplanten Maststandort anschließt, sowie mehrere parallel zueinander verlaufende<br />

flache, graben- bzw. wallartige Strukturen entlang der östlichen Grenze des Schutzstreifens<br />

der Bl. 2304, die sich bis zur nördlich gelegenen Straße erstrecken. Auf<br />

Teilflächen sind Heidefragmente (degenerierte Calluna-Heide) vorhanden, die z. T. von<br />

Heidelbeerbeständen (Vaccinium myrtillus) dominiert werden. Das Habitat ist als<br />

Lebensraum für die Zauneidechse durch dichten Gehölzaufwuchs auf der gesamten<br />

Fläche stark beeinträchtigt. Die Fläche besitzt jedoch auch im aktuellen Zustand noch<br />

einen besonderen Wert für die Art, da hier großflächig offene Bodenstellen vorhanden<br />

sind und sich dort - insbesondere im Bereich der ca. 1-2 m hohen Böschungen der<br />

Abgrabung - zahlreiche potenzielle Eiablageplätze finden. Solche Strukturen sind<br />

daneben auch im Bereich der flachen Wälle vorhanden. Innerhalb der ehemaligen<br />

Abgrabung wurde Ende April 2010 ein Weibchen gefunden. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass es sich bei diesem Habitat um den Lebensraum einer kleinen Population<br />

handelt. Ein Vorkommen der Zauneidechse war hier bereits bekannt. Der Bereich der<br />

ehemaligen Abgrabung ist im Biotopkataster der LANUV aufgeführt (BK-4206-037,<br />

LANUV 2010b). Darin wird bereits auf eine Gefährdung bzw. auf eine vorhandene<br />

Schädigung durch unerwünschte Sukzession (Verbuschung) hingewiesen.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass zwischen den drei beschriebenen Vorkommen<br />

wenigstens sporadisch Genaustausch stattfindet. Da die beiden südlich gelegenen<br />

Vorkommen um die geplanten Masten 9 und 10/4201 in wesentlich geringerer Distanz<br />

zueinander liegen und zwischen beiden durchgehend Habitatstrukturen vorhanden<br />

sind, die potenzielle Lebensräume der Zauneidechse darstellen (lichte Waldrandstrukturen<br />

mit Sonn- und Versteckplätzen), wäre hier auch eine dauerhafte Vernetzung<br />

vorstellbar. Diese Voraussetzungen sind für einen Austausch zwischen den Vorkommen<br />

an Mast 10 und 12 nicht gegeben. Hier müssen von den Tieren über eine weitere<br />

Strecke Lebensräume durchwandert werden, die als Zauneidechsen-Habitat weniger<br />

geeignet sind.<br />

Lebensraum im Bereich der Bl. 2444/4569<br />

Im Süden des Gebietes befindet sich ein großflächiger Lebensraumkomplex (Fläche<br />

PR LPZ), der sich über den Schutzstreifen mehrerer, weitgehend parallel zueinander<br />

verlaufenden Freileitungstrassen erstreckt. Auf einer Länge von etwa 900 m und auf<br />

einer Breite von etwa 150-350 m (gesamte Breite des Schutzstreifens und westlich<br />

angrenzende Bereiche) sind dort nahezu durchgehend für Zauneidechsen geeignete<br />

Habitate vorhanden. Der Raum wird von Moor-, Heide- und Magerrasenflächen unterschiedlicher<br />

Feuchtegrade und Sukzessionsstadien bestimmt. Die Nordgrenze bildet<br />

ein teilweise mit Gehölzen bestandener ehemaliger Bahndamm. Südlich schließen sich<br />

der Moor-Heide-Trockenrasenkomplex an, der auf einer Länge von gut 500 m südlich<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 46<br />

des Bahndammes weitgehend offen und von niedrigwüchsiger Vegetation geprägt ist<br />

und auf einer Länge von gut 300 m nördlich der Umspannanlage teilweise dichten<br />

Gehölzaufwuchs, größere von Adlerfarn eingenommene Flächen und nur kleinflächig<br />

offene Bereiche aufweist. Die Böden sind durchgehend sandig.<br />

Auf eigene Erhebungen in diesem Bereich konnte verzichtet werden, da ausreichend<br />

aktuelle Daten zu Vorkommen der Zauneidechse in diesem Lebensraumkomplex<br />

vorlagen (mündl. Mittlg. durch Herrn SCHNITZLER, Biologische Station im Kreis Wesel<br />

und Herrn ALFERMANN). Danach besiedelt die Art grundsätzlich den gesamten<br />

beschriebenen Raum, wobei sich aktuell Vorkommensschwerpunkte im südlichen<br />

Abschnitt und im Bereich des Bahndammes befinden.<br />

Entsprechend der Vegetationsdecke finden sich im gesamten Raum geeignete Lebensräume<br />

für die Zauneidechse, wobei sich besonders in den offenen Bereichen in der<br />

Nordhälfte fast überall vegetationsfreie sandige Stellen finden, die prinzipiell geeignete<br />

Eiablageplätze darstellen. Entsprechend des höheren Verbuschungsgrades ist das<br />

Lebensraumpotenzial in der Südhälfte prinzipiell geringer, jedoch sind auch hier -<br />

beispielsweise im Bereich lichter Birken(-Faulbaum)bestände geeignete Zauneidechsen-Lebensräume<br />

und punktuell - insbesondere entlang von Böschungen und an Grabenrändern<br />

potenzielle Eiablageplätze vorhanden. Die Bedeutung der nördlichen,<br />

offenen Teilflächen des Gebietes wird durch freilaufende Hunde und eine intensive<br />

Nutzung durch Spaziergänger erheblich gemindert. Auf den trockenen Flächen findet<br />

sich ein dichtes Netz an Trampelpfaden. Weite Teilflächen fallen daher als Zauneidechsen-Lebensraum<br />

aus. Für die Zauneidechse am wertvollsten sind daher aktuell wenig<br />

beschattete oder offene Abschnitte des ehemaligen Bahndammes im Norden sowie<br />

Randbereiche des Moor-Heide-Komplexes, die zwar keine ideale Ausstattung mit<br />

bevorzugten Habitatstrukturen aufweisen, dafür aber ungestört sind. Es muss daher<br />

davon ausgegangen werden, dass der stärker verbuschten Südteil für die Zauneidechse<br />

aktuell eine besondere Bedeutung innerhalb des Lebensraumkomplexes besitzt.<br />

Hier kann sich die Art nahezu störungsfrei entwickeln; ein Trampelpfad ist nur im Ostteil<br />

vorhanden.<br />

Artbeschreibung<br />

Die Zauneidechse kann als primär Waldsteppen bewohnende Art angesehen werden.<br />

In unserem Raum sind ihre Vorkommen heute unter zunehmender Intensivierung der<br />

Landnutzung weitgehend auf Saum- und Restflächen wie Halbtrockenrasen, Feldraine,<br />

und sonnenexponierte Böschungen beschränkt. Ein wichtiges Charakteristikum<br />

optimaler Lebensräume ist das Vorhandensein geeigneter Eiablageplätze – offene,<br />

sonnige Stellen mit Substrat, in das eine Röhre gegraben werden kann, z. B. Sandböden.<br />

Zauneidechsen verlassen die Winterquartiere (z. B. Erdspalten, verlassene Nagerbaue,<br />

selbstgegrabene Röhren) in Mitteleuropa überwiegend im Zeitraum Ende März /<br />

Anfang April, wobei in der Regel zuerst subadulte, dann adulte Männchen und erst 2-3<br />

Wochen später adulte Weibchen erscheinen. Nach der Paarungszeit von Mitte April bis<br />

Mitte Mai erfolgt die Eiablage etwa zwischen Ende Mai und Anfang Juli. Die Jungtiere<br />

schlüpfen im Zeitraum von Ende Juni bis Ende August. Der Bezug der Winterquartiere<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 47<br />

erfolgt überwiegend bis Ende September / Anfang Oktober (in der Regel zuerst adulte<br />

Männchen, dann adulte Weibchen, zuletzt subadulte Tiere).<br />

4.4 Höhlenbäume<br />

4.4.1 Methode<br />

Durch das geplante Vorhaben gehen insbesondere im Bereich des Steinberge-Waldes<br />

und im Bereich des Feldgehölzes östlich des Golfplatzes Gehölzbestände verloren. Um<br />

mögliche Beeinträchtigungen auf Fledermäuse durch den Verlust potenzieller Baumhöhlenquartiere<br />

abschätzen zu können, wurden die Eingriffsbereiche auf Höhlenbäume<br />

untersucht. Dabei wurden Gehölzbestände in folgenden Flächen kontrolliert:<br />

• vorgesehener Schutzstreifen der Bl. 4201<br />

• Baustelleneinrichtungsflächen (im Umfeld der Maste und der vorgesehenen<br />

Stellplätze für Seilzugmaschinen)<br />

• entlang der vorgesehenen Zufahrten zu den Baustelleneinrichtungsflächen, wenn<br />

dort mit Eingriffen in Gehölzbestände zu rechnen ist (z. B. Nutzung schmaler<br />

Waldwege)<br />

Im September 2010 wurden alle vom Boden aus erkennbaren Baumhöhlen und<br />

Nisthilfen erfasst. Dabei wurden die folgenden Merkmale dokumentiert. Baum: laufende<br />

Nummer, Baumart, Stammdurchmesser in Brusthöhe, bes. Kennzeichen. Höhlen:<br />

Größe (Breite x Höhe), Höhe im Baum, Exposition (N,S,W,O), Art (Naturhöhle, Spechthöhle,<br />

Kunsthöhle).<br />

Die erfassten Bäume wurden mittels GPS eingemessen und ins GIS übertragen. Zum<br />

Einsatz kamen GPS-Geräte vom Typ Garmin 60Cx und GarminOregon300. Eine<br />

Markierung im Gelände erfolgte nicht.<br />

4.4.2 Ergebnis<br />

Im Untersuchungsbereich und dessen unmittelbaren Umfeld wurden 120 Höhlenbäume<br />

aufgenommen.<br />

Als Höhlenbäume kommen vor allem Kiefern (Pinus sp.), Birken (Betula pendula),<br />

Eichen (Quercus robur), Erlen (Alnus glutinosa) und Obstbäume vor. Bei den Höhlen<br />

handelt es sich meist um Naturhöhlen. Spechthöhlen sind untergeordnet vertreten.<br />

Schwerpunkte mit zahlreichen Höhlenbäumen liegen im Waldbereich nördlich des<br />

Siegewinkelsbaches nahe dem Golfplatz, in einem Laubholzbestand östlich Esselt und<br />

im südlich daran anschließenden Kiefernwald. Zahlreiche Höhlenbäume wurden<br />

weiterhin in Obstwiesen im Südteil des Untersuchungsgebietes nachgewiesen.<br />

Im Wald am Golfplatz handelt es sich bei 11 von 23 Bäumen um stehendes Totholz; 6<br />

Bäume weisen Spechthöhlen auf.<br />

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Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 48<br />

Östlich Esselt befindet sich im Randbereich des Ackers unter der Leitungstrasse in<br />

einer vernässten Mulde ein Erlenbestand mit zahlreichen Höhlenbäumen.<br />

Im Kiefernwald im Zentrum des Untersuchungsgebietes östlich der Alten Raesfelder<br />

Straße wurden 29 Höhlenbäume aufgenommen, darunter zahlreiche Totholzbäume<br />

(v. a. Kiefern) sowie insbesondere in Randbereichen zu Wegen und an Außenrändern<br />

gelegene Birken und Eichen. Ein knapp 600 m langer Abschnitt des Bestandes konnte<br />

aufgrund des flächendeckenden Bewuchses mit Brombeere nicht vollständig auf<br />

Höhlenbäume kontrolliert werden. Dabei handelt es sich um den Bereich zwischen den<br />

Wegen, an denen der Baum Nr. 84 (im Süden) bzw. die Bäume Nr. 66, 69-71 (im<br />

Norden liegen). Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass in diesem Bereich<br />

Baumhöhlen übersehen wurden. Bei den nicht kontrollierbaren Bäumen handelt es sich<br />

durchweg um Kiefern. Diese weisen in der Regel keine Schäden auf und besitzen nur<br />

ein geringes Baumhöhlenpotenzial. Höhlen sind jedoch in abgestorbenen Kiefern zu<br />

vermuten.<br />

Im südlichen Untersuchungsgebiet existieren Obstwiesen mit einem zum Teil alten<br />

Obstbaumbestand. Insbesondere am Steltmannshof und südlich der Straße "Am<br />

Kämmpchen" wurden Bäume mit zahlreichen Höhlen bzw. hohlen Stämmen gefunden.<br />

An einer Erle (Nr. 60) östlich Esselt und an einer Birke (Nr. 87) im Süden des Steinberge-Waldes<br />

wurden jeweils unterhalb der nachgewiesenen Höhlenöffnungen schwarze<br />

Spuren festgestellt, wie dies zuweilen bei von Fledermäusen genutzten Quartieren der<br />

Fall ist. Diese Baumhöhlen wurden im Rahmen der Fledermauserfassung (vgl. Kapitel<br />

4.1.1) auf ausfliegende und schwärmende Fledermäuse kontrolliert. Ein Besatz<br />

konnte dabei nicht festgestellt werden. Hinweise auf Baumhöhlenquartiere liegen<br />

allerdings aus dem Umfeld des Baumes Nr. 60 und aus dem Bereich des Feldgehölzes<br />

östlich des Golfplatzes vor. Hier wurden jeweils früh zur Ausflugszeit auftretende<br />

Fledermäuse registriert. Ob es sich dabei um Tiere handelte, die Quartiere innerhalb<br />

des Eingriffsbereiches oder in der unmittelbaren Umgebung nutzten, ist unklar.<br />

Bei allen aufgenommenen Baumhöhlen handelt es sich um potenzielle Fledermausquartiere.<br />

Bei der Konfliktbetrachtung muss daher davon ausgegangen werden, dass<br />

im Gebiet zeitweise Baumhöhlenquartiere bezogen werden.<br />

Die dokumentierten Merkmale sind Tabelle 5, die Lage der Bäume ist Karte 3 zu<br />

entnehmen.<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 49<br />

Tabelle 5 Liste der Höhlenbäume<br />

Naturhöhle: A-Abriss, R-Riss, Sp-Spalte, x-nicht differenziert. Spechthöhle: Bsp/Msp-Bunt-oder Mittelspecht, Gü-Grünspecht, x-nicht differenziert. Kunsthöhle: SR-Steinkauzröhre.<br />

Nummer<br />

Baumart<br />

Stamm-Ø Brusthöhe<br />

[cm]<br />

besondere Kennzeichen<br />

1 Quercus robur 20 2x2 3 SE A<br />

2 Obstbaum 30 auf Weide; nicht genau einsehbar k. A. SR<br />

3 Salix alba 50 Kopfbaum; mehrere Höhlenöffnungen in Kopf k. A. 2 x<br />

4 Salix alba 30 Kopfbaum; mehrere Höhlenöffnungen in Kopf k. A. 2 x<br />

5 Tilia cordata 140 zwei starke Äste; weitere Höhlen 10x10 7 E A<br />

6 Alnus glutinosa 25 schief; weitere Höhlen vorhanden 4x4 ab 3 NW A<br />

7 Tilia cordata 60 6x6 6 S A<br />

8 Tilia cordata 60 5x5 5 SE A<br />

9 Tilia cordata 60 5x10 4 SE A<br />

10 Tilia cordata 70 10x5 4 NE A<br />

11 Betula pendula 35 zweistämmig; nah an Prunus avium stehend 5x3 3 NE A<br />

12 Betula pendula 2x35 zweistämmig; mehrere Höhlen 2x2 3 SW A<br />

13 Betula pendula 3x25 dreistämmig 6x6 2,5 SW A<br />

14 Pinus sp. 35 stehendes Totholz; oben gesplitterte; mehrere Höhlen vorhanden k. A. ab 12 alle x<br />

B x H [cm]<br />

Höhe im Baum [m]<br />

Exposition<br />

Höhle<br />

Naturhöhle<br />

Spechthöhle<br />

Kunsthöhle<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 50<br />

Nummer<br />

Baumart<br />

Stamm-Ø Brusthöhe<br />

[cm]<br />

15 Pinus sp. 35<br />

besondere Kennzeichen<br />

stehendes Totholz; zahlreiche Fraßspuren von Spechten; mehrere Höhlen<br />

vorhanden<br />

B x H [cm]<br />

Höhe im Baum [m]<br />

Exposition<br />

Höhle<br />

Naturhöhle<br />

k. A. ab 8 alle x<br />

16 Quercus robur 40 4x4 4 NE x<br />

17 Quercus robur 40 Waldrand; 1 Ast abgebrochen k. A. ab 3 E x<br />

18 Quercus robur 40 unten ohne Rinde 7x6 7 NE A<br />

19 Pinus sp. 35 Totholz; schräg an Nebenbaum gelehnt; weitere Höhlen vorhanden 3x2 4 E A, R<br />

20 Quercus robur 80 3x3 5 SW A<br />

21 Pinus sp. 30 stehendes Totholz 6x4 15 N x<br />

22 Pinus sp. 30<br />

stehendes Totholz; nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial<br />

23 Pinus sp. 35 stehendes Totholz 6x4 12 SW x<br />

24 Quercus robur 80 großer alter Baum 4x4 20 SE A<br />

25 Pinus sp. 45 5x80 3 S R<br />

26 Pinus sp. 30<br />

27 Pinus sp. 40<br />

28 Betula pendula 20<br />

stehendes Totholz; nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial<br />

stehendes Totholz; nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial<br />

stehendes Totholz 2 m hoch; zahlreiche Spalten Fraßspuren und Löcher;<br />

mehrere Höhlen vorhanden<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A. A, Sp<br />

Spechthöhle<br />

Kunsthöhle<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 51<br />

Nummer<br />

Baumart<br />

Stamm-Ø Brusthöhe<br />

[cm]<br />

besondere Kennzeichen<br />

29 Pinus sp. 40 stehendes Totholz 6x6 18 SE x<br />

30 Pinus sp. 30 stehendes Totholz ohne Rinde 5x5 10 SW x<br />

31 Pinus sp. 50 Krone einseitig 3x3 12 SE A<br />

32 Castanea sativa 65 zahlreiche Spalten und Höhlen k. A. A, Sp<br />

33 Pinus sp. 30<br />

stehendes Totholz; nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial<br />

34 Fagus sylvatica 120 am Rand; mehrere Astlöcher mehrere A<br />

35 Fagus sylvatica 90 Stamm einseitig offen k. A. E x<br />

36 Fagus sylvatica 120 unten mit Efeu bewachsen 5x5 6 N A<br />

37 Quercus rubra 40<br />

z. T absterbend; einseitig Ausschlag; abstehende Rinde; mehrere Höhlen<br />

vorhanden<br />

B x H [cm]<br />

k. A.<br />

Höhe im Baum [m]<br />

Exposition<br />

Höhle<br />

Naturhöhle<br />

k. A. alle Sp x<br />

38 Pinus sp. 30 stehendes Totholz; mehrere Astlöcher und Spalten k. A. A, Sp<br />

39 Quercus cf. robur 65 zahlreiche Spalten und Höhlen k. A. A, Sp<br />

40 Quercus rubra 45 6x4 12 SSE x<br />

41 Quercus rubra k.A. Rinde ablösend k. A. ab 0 N Sp<br />

42 Fagus sylvatica 120 oben zweistämmig verzweigt; weitere Höhlen vorhanden 8x8 0,3 SSE A<br />

43 k. A. 50 abgebrochenes Totholz; schräg zum Bach aufliegend; oben hohl 50x8 2 S A<br />

Spechthöhle<br />

Kunsthöhle<br />

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- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 52<br />

Nummer<br />

Baumart<br />

Stamm-Ø Brusthöhe<br />

[cm]<br />

besondere Kennzeichen<br />

44 Quercus robur 130 brüchig; mehrere Höhlen vorhanden k. A. ab 10 x<br />

45 Betula pendula 30 Seitentriebe ab 1 m Höhe; Stamm schief 4x7 S A<br />

46 Larix decidua 45 einseitig hoch aufgeastet 3x2 10 SW A<br />

47 Betula pendula 25 Stamm krumm 4x2 3,5 NW A<br />

48 Alnus glutinosa 25 viele Höhlen; hoch aufgeastet 2x2 ab 2 W A<br />

49 Alnus glutinosa 50 4x4 10 W A<br />

50 Alnus glutinosa 85 4x4 5 NNW A<br />

51 Alnus glutinosa 65 zwei starke Nebenäste 5x5 0,5 NNE A<br />

52 Alnus glutinosa 65 Nebenast auch mit Höhlen<br />

53 Alnus glutinosa 50 überhängend über Weidefläche; große Schnittstelle 5x5 8 W A<br />

54 Alnus glutinosa 65 überhängend über Weidefläche 3x3 1 NW A<br />

55 Alnus glutinosa 45 toter Seitenast; komplett hohl; mehrere schlitzförmige Höhlen k. A. alle Sp<br />

56 Fagus sylvatica 150 alter Baum mit einseitigem Trauf; mehrere Astlöcher k. A. ab 1,5 alle A x<br />

57 Alnus glutinosa 35 4x4 8 W A<br />

58 Alnus glutinosa 20 abgestorbener Seitenast 4x8 4,5 NW x<br />

59 Alnus glutinosa 45 toter Hauptast; lebende Nebenäste 3x3 10 WSW x<br />

B x H [cm]<br />

5x5;<br />

7x5<br />

Höhe im Baum [m]<br />

8<br />

Exposition<br />

Höhle<br />

NE,<br />

NW<br />

Naturhöhle<br />

Spechthöhle<br />

Kunsthöhle<br />

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A<br />

Bsp/-<br />

Msp


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 53<br />

Nummer<br />

Baumart<br />

Stamm-Ø Brusthöhe<br />

[cm]<br />

besondere Kennzeichen<br />

60 Alnus glutinosa 70 zweistämmig; schwarze Spur unter dem Loch 5x5 14 NW A<br />

61 Fagus sylvatica 80 5x4 3 N A<br />

62 Quercus robur 25 nah am Weg 3x3 3,5 W A<br />

63 Betula pendula 40 Totholz mit hohlem Stamm; mehrere Höhlen bzw. Höhlenöffnungen vorhanden k. A. A<br />

64 Pinus sp. 50 stehendes Totholz<br />

B x H [cm]<br />

6x6;<br />

5x5<br />

Höhe im Baum [m]<br />

Exposition<br />

Höhle<br />

Naturhöhle<br />

3; 3,5 S; SW x<br />

65 Pinus sp. 30 Totholz abgesägt 5x5 5 N x<br />

66 Fagus sylvatica 90 an Ecke Straße/Weg 10x10 7 N A<br />

67 Pinus sp. 20 Totholz ohne Rinde; mehrere Höhlen vorhanden k. A. ab 5 SE A, Sp<br />

68 Betula pendula 40 Stamm schief; abgebrochener Ast 4x4 5 SE x<br />

69 Betula pendula 30 Rinde ablösend; Spalten 6x5 6 NE R<br />

70 Betula pendula 35 Totholz; mehrere Höhlen 7x3 3 N x<br />

71 Betula pendula 50 stehendes Totholz; zwei Höhlen 5x5 4; 4,5 N; NW A<br />

72 Pinus sp. 35 stehendes Totholz 4x4 8 SE x<br />

73 Quercus robur 15 Stamm gespalten; evtl. hohl; evtl. oben offen k. A. x<br />

74 Pinus sp. 35 stehendes Totholz; zwei Höhlen 8x5 7; 8 SE Gü<br />

Spechthöhle<br />

Kunsthöhle<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 54<br />

Nummer<br />

Baumart<br />

Stamm-Ø Brusthöhe<br />

[cm]<br />

75 Pinus sp. 20<br />

besondere Kennzeichen<br />

in 3 m Höhe abgebrochen; gespalten; nicht vollständig kontrollierbar, hohes<br />

Baumhöhlenpotenzial<br />

76 Pinus sp. 30 abgebrochen und nicht einsehbar; hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />

77 Pinus sp. 60 steht am Waldrand; abgebrochener Ast 3x2 8 SW A<br />

78 Pinus sp. 30 stehendes Totholz in 8 m Höhe abgesägt; zahlreiche Spechthöhlen k. A. x<br />

79 Betula pendula 35 gezwirbelter Stamm 20x5 3 N R<br />

80 Betula pendula 25 stehendes Totholz; mehrere Höhlen<br />

B x H [cm]<br />

k. A.<br />

4x4;<br />

2x2<br />

Höhe im Baum [m]<br />

Exposition<br />

Höhle<br />

Naturhöhle<br />

ab 3 alle A x<br />

81 Pinus sp. 35 stehendes Totholz 5x2 2 R<br />

82 Pinus sp. 30 stehendes Totholz in 5 m Höhe abgesägt; zahlreiche Spechthöhlen k. A. x<br />

83 Pinus sp. 60 abgeknickte Spitze; dadurch viele Spalten k. A. Sp<br />

84 Quercus robur 90 an Schneise; zahlreiche Spalten und Astabrisse k. A. A, Sp<br />

85 Pinus sp. 30 stehendes Totholz in 8 m Höhe abgesägt 4x4 8 N x<br />

86 Betula pendula 35 4x3 3 W A<br />

87 Betula pendula 30 schwarze Spur unterhalb der Höhle 5x10 6 W Gü<br />

88 Betula pendula 25 ausgefaultes Astloch nicht einsehbar 7x7 7 SSW A<br />

89 Betula pendula 20<br />

2x2;<br />

3x3<br />

2,5; 3 W A<br />

Spechthöhle<br />

Kunsthöhle<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 55<br />

Nummer<br />

Baumart<br />

Stamm-Ø Brusthöhe<br />

[cm]<br />

besondere Kennzeichen<br />

90 Betula pendula 35 direkt an Straße 5x5 5 N A<br />

91 Quercus robur 70 Astabschnitt mit Riss 10x2 6 S A, R<br />

92<br />

Obstwiese ca. 10<br />

Bäume<br />

k.A.<br />

viele Obstbäume auf Rinderweide; nicht einsehbar; hohes Baumhöhlenpotenzial<br />

93 Quercus robur 45 2x2 4 SW A<br />

94 Quercus robur 80 Verdickung in 1m Höhe 8x3 5 SE Sp<br />

95 Quercus robur 50 zum Weg viele tote Äste; mehrere Höhlen 4x4 3 SE A<br />

96 Quercus robur 40 in Reihe 2. Baum von Westen 4x3 2,5 S A<br />

97 Betula pendula 60 zwei Höhlen 7x7 3 E A<br />

98 Quercus robur 100 steht im Wasser 15x3 7 NW Sp<br />

99 Malus domestica 50 hohler Stamm 10x30 1,8 E x<br />

100 Pyrus communis 60 hohler Stamm mit großer Öffnung k. A. 1,2 NW x<br />

101 Malus domestica 35 hohler Stamm; schief 10x15 0,2 S R, Sp<br />

102 Prunus domestica 40 nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />

103 Pyrus communis 35 nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />

104 Malus domestica 35 nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />

105 Prunus domestica k.A. nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />

B x H [cm]<br />

k. A.<br />

Höhe im Baum [m]<br />

Exposition<br />

Höhle<br />

Naturhöhle<br />

Spechthöhle<br />

Kunsthöhle<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 56<br />

Nummer<br />

Baumart<br />

Stamm-Ø Brusthöhe<br />

[cm]<br />

besondere Kennzeichen<br />

106 Malus domestica 70 gespaltener Stamm; mit großer Öffnung; hohler Stamm k. A. 1,7 alle x<br />

107 Malus domestica 40 für Steinkauz geeignet 15x15 2 W A<br />

108 Malus domestica 45 Stockausschlag unten; hohler Stamm mit spaltförmiger Öffnung k. A.<br />

109 Malus domestica k.A. nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />

110 Malus domestica k.A. nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />

111 Pyrus communis k.A. nicht vollständig kontrollierbar, hohes Baumhöhlenpotenzial k. A.<br />

B x H [cm]<br />

Höhe im Baum [m]<br />

0 bis<br />

1,5<br />

Exposition<br />

Höhle<br />

Naturhöhle<br />

Spechthöhle<br />

Kunsthöhle<br />

WSW Sp SR<br />

112 Pyrus communis 40 Nisthilfe in 150 cm; hohler Stamm 10x40 0,5 WSW x SR<br />

113 Malus domestica 25 nah am Zaun 2x10 2 W R<br />

114 Sorbus aucuparia 20 mehrstämmig 3x5 3 S A<br />

115 Quercus robur 80<br />

Baum in Reihe alter Eichen innerhalb des Waldbestandes; mehrere Höhlen<br />

vorhanden<br />

k. A. R, Sp<br />

116 Quercus robur 60 Baum in Reihe alter Eichen innerhalb des Waldbestandes 3x3 8 W A<br />

117 Betula pendula 25 Loch in gewinkeltem Ast 4x4 2 NW A<br />

118 Betula pendula 30 mehrstämmig; knorrig 5x5 2,5 S A<br />

119 Pinus sp. 45 stehendes Totholz; ablösende Rinde; mehrere Höhlen vorhanden k. A. ab 0 Sp x<br />

120 Pinus sp. 35 in Bodennähe abgebrochen; abgesplittertes Holz; viele Spalten k. A. Sp<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 57<br />

5 Planungshinweise und Maßnahmen<br />

Die artspezifischen Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und<br />

zur Sicherstellung des günstigen Erhaltungszustandes planungsrelevanter Arten sind in<br />

den Artenschutzrechtlichen Prüfprotokollen in Anhang 2 erläutert. Im Bereich zahlreicher<br />

Eingriffsflächen wurden Vorkommen mehrerer planungsrelevanter Arten nachgewiesen.<br />

Für diese Eingriffsflächen können sich dann bei der Zusammenschau der<br />

erforderlichen Maßnahmen Einschränkungen ergeben, die über die jeweiligen Vorgaben<br />

der einzelnen artspezifischen Maßnahmen hinausgehen. Diese Zusammenschau<br />

findet sich in Tabelle 6 in Kapitel 5.1.<br />

In Kapitel 5.2 werden Maßnahmen zu einzelnen planungsrelevanten Arten näher<br />

erläutert, die in Tabelle 6 und in den Artenschutzrechtlichen Prüfprotokollen stichpunktartig<br />

aufgeführt sind.<br />

In Kapitel 5.3 werden Maßnahmen aufgeführt, die aus artenschutzrechtlicher Sicht<br />

nicht zwingend erforderlich sind, die jedoch zur Aufwertung von Lebensräumen der<br />

streng geschützten Zauneidechse sinnvoll sind.<br />

5.1 Nachweise planungsrelevanter Arten an den Maststandorten und Maßnahmen<br />

zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen<br />

Im folgenden werden die im Umfeld der einzelnen Maststandorte nachgewiesenen<br />

planungsrelevanten Arten aufgelistet. Für jeden Maststandort wird angegeben, ob bzw.<br />

welche Maßnahmen erforderlich sind, um erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten<br />

zu vermeiden. Die Konfliktanalyse befindet sich in den Artenschutzrechtlichen Prüfprotokollen<br />

in Anhang 2.<br />

Die Maststandorte der Bl. 2444 werden von Süden (105/2444 nördlich der Umspannanlage)<br />

nach Norden (96/2444 an der Obrighovener Straße) beschrieben. Auf diesem<br />

Abschnitt erfolgt eine Umbeseilung, wobei auch Arbeiten an einzelnen Masten der<br />

Bl. 4569 erforderlich sind; die Masten 104 und 105/2444 werden durch neue Masten<br />

ersetzt (104A bzw. 1105). Die Maststandorte der geplanten Bl. 4201 werden entsprechend<br />

der fortlaufenden Nummerierung der Masten von Südwesten (Lackhausen) nach<br />

Nordosten (Kreisgrenze) beschrieben (1/4201 - 28/4201). Masten, die eng beieinander<br />

stehen und für die eine gemeinsame Arbeitsfläche vorgesehen ist, werden in der<br />

Tabelle zusammen behandelt. Die Baustelleneinrichtungsflächen bzw. Arbeitsflächen<br />

werden in der Tabelle mit BEF abgekürzt.<br />

Neben den einzelnen Maststandorten werden noch folgende Bereiche bzw. Eingriffe<br />

separat betrachtet:<br />

• ca. 2,5 ha große Arbeitsfläche nördlich der Umspannanlage, in der ein flächendeckender<br />

Gehölzeinschlag vorgesehen ist<br />

• Schutzstreifenerweiterung<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 58<br />

• mögliche Beeinträchtigungen auf Zug- bzw. Rastvögel durch die Leiterseile<br />

Wenn nicht anders vermerkt, beziehen sich die jeweils aufgeführten Bauzeitenbeschränkungen<br />

auf eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation und ein ggf.<br />

erforderliches Abschieben des Oberbodens für Baustelleneinrichtungsflächen und<br />

Zuwegungen sowie für den Beginn der Bautätigkeiten (in der Regel außerhalb der<br />

Brutzeit der Vögel) . Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch<br />

innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden.<br />

Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen<br />

wird, dass sich die betroffenen Arten während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb<br />

des Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedeln, sondern auf<br />

geeignete Habitate in der Umgebung ausweichen. Erfolgen dennoch Ansiedlungen<br />

während der Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb keine<br />

Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können auch innerhalb der Brutzeit begonnen<br />

bzw. nach längerer Unterbrechung (länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit<br />

wieder aufgenommen werden, soweit zuvor durch eine ökologische Baubegleitung<br />

nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />

Im Falle von Arten, für die in der unmittelbaren Umgebung der Eingriffsfläche keine<br />

geeigneten Ausweichflächen vorhanden sind, trifft diese Annahme nicht zu. Hierauf<br />

wird im Einzelfall eingegangen.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 59<br />

Tabelle 6 Nachweise planungsrelevanter Arten an den Maststandorten und Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

2,5 ha große<br />

BEF nördlich<br />

Umspannanlage<br />

Zauneidechse<br />

105, 106, 1105/<br />

2444; 1105,<br />

1106, 1107/4569<br />

Zauneidechse<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Vorkommen innerhalb der Arbeitsfläche;<br />

Tötung von Tieren während des<br />

Gehölzeinschlages – insbesondere durch<br />

Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />

Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />

Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />

Maststandortes; Tötung von Tieren<br />

während der Bauphase – insbesondere<br />

durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />

Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

ja: Gehölzeinschlag von Oktober bis Mitte März<br />

zu den einzelnen BEF und Zuwegungen an Masten bzw. für Seilzugmaschinen s. Ausführungen<br />

zu den einzelnen Maststandorten; der in den übrigen Bereichen vorgesehene Gehölzeinschlag<br />

ist im Zeitraum Oktober bis Mitte März durchzuführen, bei den Arbeiten dürfen keine<br />

Eingriffe in den Boden erfolgen (kein Abschieben des Oberbodens, kein Einebnen der Fläche),<br />

die Gehölzeinschläge sind schonend durchzuführen (keine Bodenverdichtung durch schwere<br />

Maschinen) sowie kein Mulchen/Fräsen, Gehölzschnitt ist aus der Fläche zu entfernen, die übrige<br />

Vegetation ist zu erhalten<br />

ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />

Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />

möglich; Errichten von Schutzzäunen<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />

bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />

Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />

2. ökologische Baubegleitung und 3. begleitende Bestandserfassung<br />

4. Errichtung von Schutzzäunen<br />

Errichten von Schutzzäunen beiderseits des geplanten Fahrbohlenweges zwischen Mast 1105<br />

und der nordwestlich davon gelegenen BEF für die Seilzugmaschine, um Beeinträchtigungen<br />

potenzieller Eiablageplätze und Winterverstecke zu verhindern (vgl. Kapitel 5.2.4.3)<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 60<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

2/4569<br />

Zauneidechse<br />

104,104A/ 2444<br />

Baumpieper<br />

Zauneidechse<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />

Maststandortes; Tötung von Tieren<br />

während der Bauphase – insbesondere<br />

durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />

Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />

Baumpieper - ein Revier im Umfeld des<br />

Mastes; potenzielle Nisthabitate direkt<br />

betroffen, daher ist Verlust des Brutplatzes<br />

nicht auszuschließen<br />

Zauneidechse - Vorkommen im unmittelbaren<br />

Umfeld des Maststandortes; Tötung<br />

von Tieren während der Bauphase –<br />

insbesondere durch Eingriffe in Eiablageplätze<br />

oder Winterverstecke - ist nicht<br />

auszuschließen<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />

Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />

möglich<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />

bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />

Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />

2. ökologische Baubegleitung<br />

3. begleitende Bestandserfassung<br />

ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />

Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />

möglich<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />

bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />

Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich, da durch die vollständige<br />

Beseitigung der Vegetation auch kein Brutplatzpotenzial für den Baumpieper mehr existiert.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 61<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

1104/ 2444<br />

Baumpieper<br />

Zauneidechse<br />

103/ 2444<br />

Zauneidechse<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Baumpieper - ein Revier im Umfeld des<br />

Mastes; potenzielle Nisthabitate direkt<br />

betroffen, daher ist Verlust des Brutplatzes<br />

nicht auszuschließen<br />

Zauneidechse - Vorkommen im unmittelbaren<br />

Umfeld des Maststandortes; Tötung<br />

von Tieren während der Bauphase –<br />

insbesondere durch Eingriffe in Eiablageplätze<br />

oder Winterverstecke - ist nicht<br />

auszuschließen<br />

Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />

Maststandortes; Tötung von Tieren<br />

während der Bauphase – insbesondere<br />

durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />

Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

2. ökologische Baubegleitung<br />

3. begleitende Bestandserfassung<br />

ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />

Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />

möglich<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />

bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />

Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich, da durch die vollständige<br />

Beseitigung der Vegetation auch kein Brutplatzpotenzial für den Baumpieper mehr existiert.<br />

2. ökologische Baubegleitung<br />

3. begleitende Bestandserfassung<br />

ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />

Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />

möglich<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />

bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidech-<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 62<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

4/4569<br />

Zauneidechse<br />

102/ 2444<br />

Zauneidechse<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />

Maststandortes; Tötung von Tieren<br />

während der Bauphase – insbesondere<br />

durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />

Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />

Vorkommen im Umfeld der südlich des<br />

Maststandortes vorgesehenen BEF für die<br />

Seilzugmaschine; Tötung von Tieren<br />

während der Bauphase – insbesondere<br />

durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />

Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

sen. Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />

2. ökologische Baubegleitung<br />

3. begleitende Bestandserfassung<br />

ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />

Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />

möglich<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />

bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />

Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />

2. ökologische Baubegleitung<br />

3. begleitende Bestandserfassung<br />

ja - jedoch nur für BEF der Seilzugmaschine südlich Mast: Beseitigung der Vegetationsdecke<br />

vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab Mitte April Baubeginn mit ökologischer<br />

Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen) möglich<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich der BEF für Seilzugmaschine südlich Mast im Zeitraum von<br />

Anfang Oktober bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 63<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

101/ 2444<br />

-<br />

100/ 2444<br />

-<br />

99/ 2444<br />

-<br />

98/ 2444<br />

Feldsperling<br />

Steinkauz<br />

Potenziell:<br />

Baumhöhlen<br />

bewohnende Fledermausarten<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Feldsperling - ein Revier im unmittelbaren<br />

Umfeld des Mastes; potenzielle Nisthabitate<br />

direkt betroffen, daher ist Verlust des<br />

Brutplatzes nicht auszuschließen<br />

Steinkauz – ein Revier im unmittelbaren<br />

Umfeld des Mastes; geeignete Bruthabitate<br />

sowohl innerhalb der Eingriffsflächen als<br />

auch im direkten Umfeld vorhanden, daher<br />

Verlust des Brutplatzes oder über den<br />

Eingriffsbereich hinaus Störungen und<br />

dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />

während der Brutzeit nicht auszuschließen<br />

Baumhöhlen bewohnende Fledermausar-<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

Boden durchzuführen sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />

Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />

2. ökologische Baubegleitung<br />

3. begleitende Bestandserfassung<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung der Höhlenbäume vor Baubeginn im Winterhalbjahr<br />

bis spätestens Mitte April; danach ggf. Bedarf ökologischer Baubegleitung von<br />

Mitte April bis Ende August; Errichten von Schutzzäunen; Anbringen von Steinkauz-<br />

Nisthilfen<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

1.1<br />

Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />

der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />

dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Mitte April (Beginn der Brutzeit Steinkauz und<br />

Feldsperling)- möglich.<br />

1.2<br />

Nach Beseitigung der Höhlenbäume sind eine ggf. erforderliche Entfernung der übrigen<br />

Vegetation für die BEF und Zuwegungen sowie Bautätigkeiten auch während der Brutzeiten<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 64<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

97/ 2444<br />

Steinkauz<br />

Potenziell:<br />

Baumhöhlen<br />

bewohnende Fledermausarten<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

ten - Verlust potenzieller Sommer- und<br />

Winterquartiere ist nicht auszuschließen<br />

Steinkauz – ein Revier im unmittelbaren<br />

Umfeld des Mastes; geeignete Bruthabitate<br />

sowohl innerhalb der Eingriffsflächen als<br />

auch im direkten Umfeld vorhanden, daher<br />

Verlust des Brutplatzes oder über den<br />

Eingriffsbereich hinaus Störungen und<br />

dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />

während der Brutzeit nicht auszuschließen<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

von Steinkauz und Feldsperling (Mitte April bis Ende August - bei Berücksichtigung regelmäßig<br />

stattfindender 3 Jahresbruten beim Feldsperling) möglich, soweit zuvor durch eine ökologische<br />

Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können (keine<br />

Brutansiedlung des Steinkauzes im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches). Eine<br />

Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung (länger als eine<br />

Woche) in der Brutzeit eine zwischenzeitliche Brutansiedlung im unmittelbaren Umfeld nicht<br />

ausgeschlossen werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten<br />

vor der Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />

erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine<br />

Beeinträchtigung darstellt.<br />

2. Errichten von Schutzzäunen<br />

Zu erhaltende Obstbaumbestände sind mit geeigneten Schutzzäunen gegenüber den BEF und<br />

Zuwegungen abzugrenzen. Die exakte Lage der Zäune wird vor Einrichtung der Baustelle mit<br />

der ökologischen Baubegleitung abgestimmt.<br />

3. Anbringen von Steinkauz-Nisthilfen<br />

innerhalb des betroffenen Obstgehölzbestandes sind möglichst frühzeitig vor Baufeldräumung/Gehölzeinschlag<br />

- spätestens im Jahr vor dem geplanten Eingriff - außerhalb des<br />

Eingriffsbereiches zwei Steinkauz-Nisthilfen anzubringen (CEF-Maßnahme).<br />

4. ökologische Baubegleitung der Fällarbeiten<br />

ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung der Höhlenbäume vor Baubeginn im Winterhalbjahr<br />

bis spätestens Mitte April; danach ggf. Bedarf ökologischer Baubegleitung von<br />

Mitte April bis Ende August; Errichten von Schutzzäunen; Anbringen von Steinkauz-<br />

Nisthilfen<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

1.1<br />

Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />

der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 65<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

96/ 2444<br />

-<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Baumhöhlen bewohnende<br />

Fledermausarten - Verlust potenzieller<br />

Sommer- und Winterquartiere ist nicht<br />

auszuschließen<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Mitte April (Beginn der Brutzeit Steinkauz)-<br />

möglich.<br />

1.2<br />

Nach Beseitigung der Höhlenbäume sind eine ggf. erforderliche Entfernung der übrigen<br />

Vegetation für die BEF und Zuwegungen sowie Bautätigkeiten auch während der Brutzeit des<br />

Steinkauzes (Mitte April bis Ende August) möglich, soweit zuvor durch eine ökologische<br />

Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können (keine<br />

Brutansiedlung des Steinkauzes im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches). Eine<br />

Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung (länger als eine<br />

Woche) in der Brutzeit eine zwischenzeitliche Brutansiedlung im unmittelbaren Umfeld nicht<br />

ausgeschlossen werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten<br />

vor der Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />

erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine<br />

Beeinträchtigung darstellt.<br />

2. Errichten von Schutzzäunen<br />

Zu erhaltende Obstbaumbestände sind mit geeigneten Schutzzäunen gegenüber den BEF und<br />

Zuwegungen abzugrenzen. Die exakte Lage der Zäune wird vor Einrichtung der Baustelle mit<br />

der ökologischen Baubegleitung abgestimmt.<br />

3. Anbringen von Steinkauz-Nisthilfen<br />

innerhalb des betroffenen Obstgehölzbestandes sind möglichst frühzeitig vor Baufeldräumung/Gehölzeinschlag<br />

- spätestens im Jahr vor dem geplanten Eingriff - außerhalb des<br />

Eingriffsbereiches zwei Steinkauz-Nisthilfen anzubringen (CEF-Maßnahme).<br />

nein<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 66<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

1/ 4201<br />

Rebhuhn<br />

2/ 4201<br />

-<br />

3/ 4201<br />

-<br />

4/ 4201<br />

-<br />

5/ 4201<br />

Potenziell:<br />

Baumhöhlen<br />

bewohnende Fledermausarten<br />

6/ 4201<br />

-<br />

7/ 4201<br />

-<br />

8/ 4201<br />

Zauneidechse<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Revier im unmittelbaren Umfeld des<br />

Maststandortes; potenzielle Brutplätze<br />

jedoch nicht betroffen, Vorkommen daher<br />

nicht nennenswert beeinträchtigt<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Baumhöhlen bewohnende Fledermausarten<br />

- Verlust potenzieller Sommer- und<br />

Winterquartiere ist nicht auszuschließen<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />

Maststandortes; Tötung von Tieren<br />

während der Bauphase – insbesondere<br />

durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />

Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja: Höhlenbaumkontrolle<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />

der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Gehölzeinschlag ist dann auch<br />

zu einem späteren Zeitpunkt möglich;<br />

anschließend ist eine uneingeschränkte Nutzung der Eingriffsflächen möglich.<br />

2. ökologische Baubegleitung der Fällarbeiten<br />

nein<br />

nein<br />

ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />

Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />

möglich<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 67<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

9/ 4201<br />

Waldkauz<br />

Zauneidechse<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Waldkauz - Revier im Umfeld des<br />

Maststandortes; potenzielle Brutplätze<br />

jedoch nicht betroffen, Vorkommen daher<br />

nicht nennenswert beeinträchtigt<br />

Zauneidechse – Vorkommen im<br />

unmittelbaren Umfeld des Maststandortes;<br />

Tötung von Tieren während der Bauphase<br />

– insbesondere durch Eingriffe in<br />

Eiablageplätze oder Winterverstecke - ist<br />

nicht auszuschließen<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />

bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />

Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />

2. ökologische Baubegleitung<br />

3. begleitende Bestandserfassung<br />

ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />

Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />

möglich<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />

bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />

Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />

2. ökologische Baubegleitung<br />

3. begleitende Bestandserfassung<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 68<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

10/ 4201<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Großer<br />

Abendsegler<br />

Kleiner<br />

Abendsegler<br />

Rauhhautfledermaus<br />

Zwergfledermaus<br />

Potenziell weitere<br />

Baumhöhlen<br />

bewohnende<br />

Fledermausarten<br />

Baumpieper<br />

Waldkauz<br />

Zauneidechse<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Breitflügelfledermaus - kleinflächiger<br />

Verlust von Nahrungshabitaten nicht<br />

erheblich<br />

Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus,<br />

weitere Baumhöhlen bewohnende Fledermausarten<br />

- Verlust potenzieller Sommer-<br />

und Winterquartiere (Baumhöhlen)<br />

Kleiner Abendsegler - Verlust potenzieller<br />

Baumhöhlenquartiere<br />

Zwergfledermaus - Verlust potenzieller<br />

Sommerquartiere (Baumhöhlen)<br />

Baumpieper - zwei Reviere im Umfeld des<br />

Mastes; potenzielle Nisthabitate direkt<br />

betroffen, daher ist Verlust eines Brutplatzes<br />

nicht auszuschließen<br />

Waldkauz - Revier im Umfeld des Maststandortes;<br />

potenzielle Brutplätze jedoch<br />

nicht betroffen, Vorkommen daher nicht<br />

nennenswert beeinträchtigt<br />

Zauneidechse – Vorkommen im unmittelbaren<br />

Umfeld des Maststandortes; Tötung<br />

von Tieren während der Bauphase –<br />

insbesondere durch Eingriffe in Eiablageplätze<br />

oder Winterverstecke - ist nicht<br />

auszuschließen<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung der Höhlenbäume und der übrigen Vegetationsdecke<br />

vor Baubeginn von Oktober bis spätestens Mitte März; ab Mitte April Baubeginn<br />

mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen) möglich;<br />

Errichtung von Schutzzäunen<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

1.1<br />

Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />

der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />

dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Mitte März (Aktivitätsbeginn Zauneidechse)<br />

möglich<br />

1.2<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />

bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />

Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich, da durch die vollständige<br />

Beseitigung der Vegetation auch kein Brutplatzpotenzial für den Baumpieper mehr existiert.<br />

2. ökologische Baubegleitung<br />

3. begleitende Bestandserfassung<br />

4. Errichtung von Schutzzäunen<br />

um Beeinträchtigungen des Zauneidechsen-Lebensraumes zu verhindern, sind die BEF des<br />

Mastes und des nordöstlich davon vorgesehenen Maschinenstellplatzes sowie die entsprechenden<br />

Zufahrten gegen das Habitat durch Schutzzäune abzugrenzen (vgl. Kapitel 5.2.4.3).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 69<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

11/ 4201<br />

BreitflügelfledermausFransenfledermaus<br />

Großer<br />

Abendsegler<br />

Kleiner<br />

Abendsegler<br />

Zwergfledermaus<br />

Potenziell weitere<br />

Baumhöhlen<br />

bewohnende<br />

Fledermausarten<br />

Kleinspecht<br />

Zauneidechse<br />

12/ 4201<br />

Zauneidechse<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Breitflügelfledermaus - kleinflächiger<br />

Verlust von Nahrungshabitaten nicht<br />

erheblich<br />

Fransenfledermaus, Zwergfledermaus -<br />

Verlust potenzieller Sommerquartiere<br />

(Baumhöhlen)<br />

Großer und Kleiner Abendsegler, weitere<br />

Baumhöhlen bewohnende Fledermausarten<br />

- Verlust potenzieller Sommer- und<br />

Winterquartiere (Baumhöhlen)<br />

Kleinspecht – Brutrevier im Umfeld des<br />

Mastes; geeignete Bruthabitate sowohl<br />

innerhalb der Eingriffsflächen als auch im<br />

direkten Umfeld vorhanden, daher Verlust<br />

des Brutplatzes oder über den Eingriffsbereich<br />

hinaus Störungen und dadurch bedingt<br />

Aufgabe des Nistplatzes während der<br />

Brutzeit nicht auszuschließen<br />

Zauneidechse – Vorkommen im unmittelbaren<br />

Umfeld des Maststandortes; Tötung<br />

von Tieren während der Bauphase –<br />

insbesondere durch Eingriffe in Eiablageplätze<br />

oder Winterverstecke - ist nicht<br />

auszuschließen<br />

Vorkommen im unmittelbaren Umfeld des<br />

Maststandortes; Tötung von Tieren<br />

während der Bauphase – insbesondere<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung der Höhlenbäume und der übrigen Vegetationsdecke<br />

vor Baubeginn von Oktober bis spätestens Mitte März; ab Mitte April Baubeginn<br />

mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen) möglich<br />

1. Vorgabe für Bauzeiten<br />

1.1<br />

Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />

der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />

dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Mitte März (Aktivitätsbeginn Zauneidechse)<br />

möglich<br />

1.2<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />

bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />

Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich, sofern durch eine<br />

ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten<br />

können (keine Brutansiedlung des Kleinspechtes im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches).<br />

2. ökologische Baubegleitung<br />

3. begleitende Bestandserfassung<br />

ja: Beseitigung der Vegetationsdecke vor Baubeginn von Oktober bis Mitte März; ab<br />

Mitte April Baubeginn mit ökologischer Baubegleitung und Bestandserfassung (Zauneidechsen)<br />

möglich; Errichtung von Schutzzäunen<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 70<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

13/ 4201<br />

-<br />

14/ 4201<br />

Rebhuhn<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />

Winterverstecke - ist nicht auszuschließen<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Revier im unmittelbaren Umfeld des<br />

Maststandortes; geeignete Bruthabitate<br />

sowohl innerhalb der Eingriffsfläche als<br />

auch im direkten Umfeld vorhanden<br />

(Brachflächen mit Deckung bietender<br />

Vegetation), daher Verlust des Brutplatzes<br />

oder über den Eingriffsbereich hinaus Störungen<br />

und dadurch bedingt Aufgabe des<br />

Nistplatzes während der Brutzeit nicht<br />

auszuschließen<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze für Zauneidechsen geeigneter<br />

Lebensraumrequisiten im Bereich aller BEF und Zuwegungen im Zeitraum von Anfang Oktober<br />

bis Mitte März, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern).<br />

Vor Beginn der Bautätigkeiten Kontrolle der von Vegetation befreiten Flächen auf Zauneidechsen.<br />

Durchführung der Kontrolle frühestens ab Mitte April (Beginn der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse); ggf. gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen.<br />

Danach ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />

2. ökologische Baubegleitung<br />

3. begleitende Bestandserfassung<br />

4. Errichtung von Schutzzäunen<br />

durch Errichten von Schutzzäunen sind Beeinträchtigungen des Zauneidechsen-<br />

Lebensraumes östlich des Eingriffsbereiches zu verhindern (vgl. Kapitel 5.2.4.3).<br />

nein<br />

ja: Baufeldherrichtung und Baubeginn zwischen Mitte Juli und April, danach ggf. Bedarf<br />

ökologischer Baubegleitung von Anfang Mai bis Anfang Juli<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation, ein ggf. erforderliches Abschieben des<br />

Oberbodens für die BEF und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten können<br />

ganzjährig erfolgen, soweit bei Beginn der Arbeiten während der kritischen Phase der Brutzeit,<br />

die sich von Anfang Mai bis zum Schlüpfen der Jungen bis Anfang Juli erstreckt, zuvor durch eine<br />

ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten<br />

können (keine Brutansiedlung des Rebhuhns innerhalb des Eingriffsbereiches oder im unmittelbaren<br />

Umfeld). Eine Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung<br />

in der Brutzeit (länger als eine Woche) eine zwischenzeitliche Brutansiedlung nicht<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 71<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

15/ 4201<br />

BreitflügelfledermausFransenfledermaus<br />

Großer<br />

Abendsegler<br />

Kleiner<br />

Abendsegler<br />

Zwergfledermaus<br />

Potenziell weitere<br />

Baumhöhlen<br />

bewohnende<br />

Fledermausarten<br />

Baumfalke<br />

Eisvogel<br />

Kleinspecht<br />

Schwarzspecht<br />

Waldkauz<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Breitflügelfledermaus - kleinflächiger<br />

Verlust von Nahrungshabitaten nicht<br />

erheblich<br />

Fransenfledermaus, Zwergfledermaus -<br />

Verlust potenzieller Sommerquartiere<br />

(Baumhöhlen)<br />

Großer und Kleiner Abendsegler, weitere<br />

Baumhöhlen bewohnende Fledermausarten<br />

- Verlust potenzieller Sommer- und<br />

Winterquartiere (Baumhöhlen)<br />

Baumfalke, Schwarzspecht - Brutrevier im<br />

Umfeld des Mastes; geeignete Bruthabitate<br />

sowohl innerhalb der Eingriffsflächen als<br />

auch im direkten Umfeld vorhanden, daher<br />

Verlust des Brutplatzes oder über den<br />

Eingriffsbereich hinaus Störungen und<br />

dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />

während der Brutzeit nicht auszuschließen<br />

Eisvogel - potenzielle Brutplätze am Siegewinkelsbach<br />

im unmittelbaren Umfeld des<br />

Maststandortes vorhanden, daher Störung<br />

und dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />

während der Brutzeit ist nicht auszuschlie-<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

ausgeschlossen werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten<br />

vor der Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />

erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine<br />

Beeinträchtigung darstellt.<br />

ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung des Gehölzbestandes vor Baubeginn im Winterhalbjahr<br />

bis Ende Februar; danach ggf. Bedarf ökologischer Baubegleitung von Anfang<br />

März bis Ende August<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

1.1<br />

Kontrolle zu fällender Höhlenbäumen im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />

der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />

dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Ende Februar (vor Beginn der Brutzeit Waldkauz)-<br />

möglich<br />

1.2<br />

Nach Beseitigung der Gehölze sind eine ggf. erforderliche Entfernung der übrigen Vegetation<br />

für die BEF und Zuwegungen sowie Bautätigkeiten auch während der Brutzeiten der genannten<br />

Arten (Anfang März bis Ende August) möglich, soweit zuvor durch eine ökologische<br />

Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können (keine<br />

Brutansiedlung der genannten Arten im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches). Eine<br />

Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung in der Brutzeit (länger<br />

als eine Woche) eine zwischenzeitliche Brutansiedlung im unmittelbaren Umfeld nicht<br />

ausgeschlossen werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten<br />

vor der Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />

erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine<br />

Beeinträchtigung darstellt.<br />

2. ökologische Baubegleitung der Fällarbeiten<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 72<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

16/ 4201<br />

-<br />

17/ 4201<br />

Potenziell<br />

Baumhöhlen<br />

bewohnende Fledermausarten<br />

Mäusebussard<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

ßen<br />

Kleinspecht - Brutnachweis im Umfeld des<br />

Maststandortes, aktueller Brutplatz nicht<br />

direkt betroffen; geeignete Bruthabitate<br />

sowohl innerhalb der Eingriffsflächen als<br />

auch im direkten Umfeld vorhanden, daher<br />

Verlust des Brutplatzes oder über den<br />

Eingriffsbereich hinaus Störungen und<br />

dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />

während der Brutzeit nicht auszuschließen<br />

Waldkauz – Brutnachweis im Umfeld des<br />

Maststandortes; geeignete Bruthabitate<br />

innerhalb der Eingriffsfläche vorhanden,<br />

daher Verlust des Brutplatzes nicht<br />

auszuschließen<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Baumhöhlen bewohnende<br />

Fledermausarten - Verlust potenzieller<br />

Sommer- und Winterquartiere<br />

(Baumhöhlen)<br />

Mäusebussard - Brutplatz im unmittelbaren<br />

Umfeld des Maststandortes; während des<br />

Gehölzeinschlages Störung und dadurch<br />

bedingt Aufgabe des Nistplatzes während<br />

der Brutzeit ist nicht auszuschließen<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

nein<br />

ja: Höhlenbaumkontrolle; Beseitigung des Gehölzbestandes vor Baubeginn im Winterhalbjahr<br />

bis Ende März<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

1.1<br />

Kontrolle zu fällender Höhlenbäumen im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />

der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Einschlag der Höhlenbäume ist<br />

dann auch zu einem späteren Zeitpunkt – bis Ende März (vor Beginn der Brutzeit Mäusebussard)-<br />

möglich<br />

1.2<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 73<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

18/ 4201<br />

Kiebitz<br />

19/ 4201<br />

Rebhuhn<br />

20/ 4201<br />

-<br />

21/ 4201<br />

-<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Brutvorkommen im Umfeld des Mastes;<br />

geeignete Bruthabitate sowohl innerhalb<br />

der Eingriffsflächen als auch im direkten<br />

Umfeld vorhanden, daher Verlust des<br />

Brutplatzes oder über den Eingriffsbereich<br />

hinaus Störungen und dadurch bedingt<br />

Aufgabe des Nistplatzes während der<br />

Brutzeit nicht auszuschließen<br />

Revier im unmittelbaren Umfeld des<br />

Maststandortes; potenzielle Brutplätze<br />

jedoch nicht betroffen, Vorkommen daher<br />

nicht nennenswert beeinträchtigt<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

Nach Beseitigung der Gehölze ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich, da<br />

davon ausgegangen wird, dass die übrigen Bautätigkeiten nicht zu einer Vergrämung des<br />

Mäusebussards führen.<br />

2. ökologische Baubegleitung der Fällarbeiten<br />

ja: Baufeldherrichtung und Baubeginn zwischen Juli und Februar, danach ggf. Bedarf<br />

ökologischer Baubegleitung von März bis Juni<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation, ein ggf. erforderliches Abschieben des<br />

Oberbodens für die BEF und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten können<br />

ganzjährig erfolgen, soweit bei Beginn der Arbeiten während der kritischen Phase der Brutzeit,<br />

die sich von Anfang März bis zum Schlüpfen der Jungen Ende Juni erstreckt, zuvor durch eine<br />

ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten<br />

können (keine Brutansiedlung des Kiebitz innerhalb des Eingriffsbereiches oder im unmittelbaren<br />

Umfeld). Eine Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung in<br />

der Brutzeit (länger als eine Woche) eine zwischenzeitliche Brutansiedlung nicht ausgeschlossen<br />

werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten vor der<br />

Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />

erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine Beeinträchtigung<br />

darstellt.<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 74<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

22/ 4201<br />

-<br />

23/ 4201<br />

Kiebitz<br />

24/ 4201<br />

Kiebitz<br />

Rebhuhn<br />

Steinkauz<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Brutvorkommen im Umfeld des Mastes;<br />

geeignete Bruthabitate sowohl innerhalb<br />

der Eingriffsflächen als auch im direkten<br />

Umfeld vorhanden, daher Verlust des<br />

Brutplatzes oder über den Eingriffsbereich<br />

hinaus Störungen und dadurch bedingt<br />

Aufgabe des Nistplatzes während der<br />

Brutzeit nicht auszuschließen<br />

Kiebitz, Rebhuhn - Brutvorkommen im<br />

unmittelbaren Umfeld des Mastes;<br />

geeignete Bruthabitate sowohl innerhalb<br />

der Eingriffsflächen als auch im direkten<br />

Umfeld (Kiebitz: BEF südwestlich Mast;<br />

Rebhuhn: BEF Mast, BEF südwestlich<br />

Mast und dazwischen liegende Zuwegung)<br />

vorhanden, daher Verlust des Brutplatzes<br />

oder über den Eingriffsbereich hinaus Störungen<br />

und dadurch bedingt Aufgabe des<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

nein<br />

ja: Baufeldherrichtung und Baubeginn zwischen Juli und Februar, danach ggf. Bedarf<br />

ökologischer Baubegleitung von März bis Juni<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation, ein ggf. erforderliches Abschieben des<br />

Oberbodens für die BEF und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten können<br />

ganzjährig erfolgen, soweit bei Beginn der Arbeiten während der kritischen Phase der Brutzeit,<br />

die sich von Anfang März bis zum Schlüpfen der Jungen Ende Juni erstreckt, zuvor durch eine<br />

ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten<br />

können (keine Brutansiedlung des Kiebitz innerhalb des Eingriffsbereiches oder im unmittelbaren<br />

Umfeld). Eine Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung in<br />

der Brutzeit (länger als eine Woche) eine zwischenzeitliche Brutansiedlung nicht ausgeschlossen<br />

werden kann. Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten vor der<br />

Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung<br />

erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine Beeinträchtigung<br />

darstellt.<br />

ja - Baufeldherrichtung und Baubeginn zwischen Mitte August und Februar, danach ggf.<br />

Bedarf ökologischer Baubegleitung von März bis Anfang August; Errichtung von<br />

Schutzzäune<br />

1. Vorgaben für Bauzeiten<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation, ein ggf. erforderliches Abschieben des<br />

Oberbodens für die BEF und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten können<br />

ganzjährig erfolgen, soweit bei Beginn der Arbeiten während der Brutzeiten von Kiebitz,<br />

Rebhuhn und Steinkauz (Anfang März bis Anfang August) zuvor durch eine ökologische<br />

Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können (keine<br />

Brutansiedlung von Kiebitz oder Rebhuhn innerhalb des Eingriffsbereiches oder im unmittelba-<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 75<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

25/ 4201<br />

-<br />

26/ 4201<br />

-<br />

27/ 4201<br />

Rebhuhn<br />

28/ 4201<br />

Eisvogel<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Nistplatzes während der Brutzeit nicht<br />

auszuschließen<br />

Steinkauz – ein Revier im unmittelbaren<br />

Umfeld des Mastes; geeignete Bruthabitate<br />

im direkten Umfeld vorhanden, daher über<br />

den Eingriffsbereich hinaus Störungen und<br />

dadurch bedingt Aufgabe des Nistplatzes<br />

während der Brutzeit nicht auszuschließen<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Es wurden keine planungsrelevanten Arten<br />

im Bereich des Mastes nachgewiesen.<br />

Revier im unmittelbaren Umfeld des<br />

Maststandortes; potenzielle Brutplätze<br />

jedoch nicht betroffen, Vorkommen daher<br />

nicht nennenswert beeinträchtigt<br />

Potenzielle Brutplätze am Waldbach im<br />

unmittelbaren Umfeld des Maststandortes;<br />

Störung und dadurch bedingt Aufgabe des<br />

Nistplatzes während der Brutzeit ist nicht<br />

auszuschließen<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

ren Umfeld, keine Brutansiedlung des Steinkauzes in der unmittelbaren Umgebung). Eine<br />

Kontrolle hat auch stattzufinden, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung in der Brutzeit (länger<br />

als eine Woche) eine zwischenzeitliche Brutansiedlung nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

Auf eine Kontrolle kann verzichtet werden, wenn die Arbeiten vor der Brutzeit begonnen und<br />

dann kontinuierlich fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung erfolgt oder im Falle<br />

einer Ansiedlung anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine Beeinträchtigung darstellt.<br />

2. Errichten von Schutzzäunen<br />

Zu erhaltende Obstbaumbestände sind mit geeigneten Schutzzäunen gegenüber den BEF und<br />

Zuwegungen abzugrenzen. Die exakte Lage der Zäune wird vor Einrichtung der Baustelle mit<br />

der ökologischen Baubegleitung abgestimmt.<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja: Baufeldherrichtung und Baubeginn zwischen September bis März, danach ggf.<br />

Bedarf ökologischer Baubegleitung von April bis August<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation, ein ggf. erforderliches Abschieben des<br />

Oberbodens für die BEF und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten können<br />

ganzjährig erfolgen, soweit bei Beginn der Arbeiten während der Brutzeit des Eisvogels, die<br />

sich von Anfang April bis Ende August erstreckt, zuvor durch eine ökologische Baubegleitung<br />

nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können (keine Brutansiedlung des<br />

Eisvogels im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches). Eine Kontrolle hat auch stattzufin-<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 76<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

Schutzstreifenerweiterung<br />

zahlreiche<br />

Fledermausarten<br />

zahlreiche<br />

planungsrelevante<br />

Vogelarten<br />

Zauneidechse<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

Es wurden sowohl Fledermausarten<br />

gefunden, die ausschließlich im Sommer<br />

Baumhöhlen als Quartiere nutzen, als auch<br />

Arten, die auch Winterquartiere in Baumhöhlen<br />

beziehen. Bei Einschlägen von<br />

Höhlenbäumen muss daher grundsätzlich<br />

davon ausgegangen werden, dass die<br />

Baumhöhlen ganzjährig als Fledermausquartier<br />

dienen können. Ein ca. 600 m<br />

langer Kiefernbestand im Umfeld der<br />

geplanten Masten 8 und 9 (westlich des<br />

bestehenden Schutzstreifens zwischen den<br />

Waldwegen, an denen sich die Höhlenbäume<br />

Nr. 84 bzw. 66, 69-71 befinden)<br />

konnte nicht vollständig auf Baumhöhlen<br />

abgesucht werden. Hier muss mit weiteren<br />

Höhlenbäumen gerechnet werden.<br />

Baumhöhlen bewohnende Fledermausarten<br />

- Verlust potenzieller Sommer- und<br />

Winterquartiere durch den Einschlag von<br />

Höhlenbäumen<br />

planungsrelevante Vogelarten - Verlust<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

den, wenn aufgrund einer Bauunterbrechung in der Brutzeit (länger als eine Woche) eine<br />

zwischenzeitliche Brutansiedlung nicht ausgeschlossen werden kann. Auf eine Kontrolle kann<br />

verzichtet werden, wenn die Arbeiten vor der Brutzeit begonnen und dann kontinuierlich<br />

fortgesetzt werden, da dann keine Brutansiedlung erfolgt oder im Falle einer Ansiedlung<br />

anzunehmen ist, dass die Bautätigkeit keine Beeinträchtigung darstellt.<br />

ja:<br />

1.<br />

Allgemein: Höhlenbaumkontrolle; Baumschutzmaßnahmen<br />

2.<br />

Steinbergewald zusätzlich: Gehölzeinschlag von Anfang Oktober bis Ende Februar<br />

(außerhalb der Brutzeiten Baumpieper, Kleinspecht, Waldkauz, Waldschnepfe und<br />

während der Winterruhe der Zauneidechse); Entwicklung eines Zauneidechsen-<br />

Lebensraumes<br />

3.<br />

Waldflächen östlich Voshövel (Umfeld Mast 15/4201) zusätzlich: Gehölzeinschlag von<br />

September bis Februar (außerhalb der Brutzeiten Baumfalke, Eisvogel, Kleinspecht,<br />

Schwarzspecht, Waldkauz)<br />

allgemeine Hinweise:<br />

1. Vorgabe für Bauzeiten<br />

Kontrolle zu fällender Höhlenbäume im Herbst (September bis November) und Verschließen<br />

der unbesetzten Höhlen (ggf. nach abendlichem Ausflug), der Gehölzeinschlag ist dann auch<br />

zu einem späteren Zeitpunkt möglich;<br />

2. Ökologische Baubegleitung<br />

3. Schutz zu erhaltender Bäume<br />

Bei Gehölzeinschlägen im Steinberge-Wald ist über die allgemeinen Hinweise hinaus zu<br />

beachten:<br />

1. Vorgabe für Bauzeiten<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 77<br />

Mast / planungs-<br />

relevante Arten<br />

Abschnitte der<br />

Erdseile zwischen<br />

Mast 1-7,<br />

13-14, 15-28<br />

potenziell diverse<br />

Zug-/Rastvögel<br />

Betroffenheit der planungsrelevanten<br />

Arten<br />

potenzieller Brutplätze durch den Eingriff in<br />

die Gehölzbestände im Bereich des<br />

Steinberge-Waldes und des Waldes östlich<br />

Voshövel<br />

Zauneidechse – Tötung von Tieren<br />

während der Bauphase – insbesondere<br />

durch Eingriffe in Eiablageplätze oder<br />

Winterverstecke - ist nicht auszuschließen,<br />

Verlust von Teilen des Lebensraumes<br />

(Waldränder im Steinberge-Wald)<br />

im Bereich großflächiger Offenlandkomplexe<br />

im Verlauf der Bl. 4201 direkte Beeinträchtigung<br />

von Vögeln durch Kollision mit<br />

Erdseilen nicht auszuschließen; auf<br />

Grundlage der aktuellen Datenlage kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

hiervon auch planungsrelevante Arten (v. a.<br />

arktische Wildgänse) betroffen sind.<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

Gehölzeinschlag im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar (außerhalb der Brutzeiten<br />

Baumpieper, Kleinspecht, Waldkauz, Waldschnepfe und während der Winterruhe der Zauneidechse)<br />

möglich, wobei die Arbeiten schonend ohne erhebliche Eingriffe in den Boden durchzuführen<br />

sind;<br />

2. Entwicklung eines Ersatzlebensraumes für die Zauneidechse<br />

Als Ersatz für den Verlust von Teilen des Zauneidechsen-Lebensraumes ist im Bereich des von<br />

der Schutzstreifenerweiterung betroffenen Gehölzbestandes im Steinberge-Wald ein großflächig<br />

zusammenhängendes Zauneidechsen-Habitat zu entwickeln (Hinweise dazu sind Kapitel<br />

5.2.4.5 zu entnehmen).<br />

Bei Gehölzeinschlägen im Bereich der Waldflächen östlich Voshövel (Umfeld Mast 15/4201) ist<br />

über die allgemeinen Hinweise hinaus zu beachten:<br />

Gehölzeinschlag im Zeitraum Anfang September bis Ende Februar (außerhalb der Brutzeiten<br />

Baumfalke, Eisvogel, Kleinspecht, Schwarzspecht, Waldkauz) möglich<br />

ja: Vogelschutzmarkierungen<br />

Anbringen von Vogelschutzmarkierungen in den aufgeführten Abschnitten unverzüglich nach<br />

Umsetzung des Vorhabens, spätestens jedoch vor Beginn der Zugzeiten<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 78<br />

5.2 Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen ausgewählter<br />

planungsrelevanter Arten<br />

5.2.1 Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen bei Verlust potenzieller Quartiere<br />

durch Eingriffe in Gehölzbestände<br />

Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgeführt, die zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

möglicher Fledermausvorkommen in Baumhöhlen erforderlich sind.<br />

Bezüglich des bevorzugten Zeitpunktes für den Einschlag potenzieller Quartierbäume<br />

sind die nachgewiesenen Fledermausarten aufgrund ihrer von der Jahreszeit abhängigen<br />

Bevorzugung bestimmter Quartiere unterschiedlich einzustufen. So nutzen mehrere<br />

Arten nur während des Sommerhalbjahres Baumhöhlen als Quartier. Für diese Arten<br />

wäre ein Gehölzeinschlag während der Überwinterungsphase ideal, da Beeinträchtigungen<br />

dann mit Sicherheit auszuschließen wären. Im Gebiet wurden jedoch auch<br />

mehrere Arten nachgewiesen, die in Baumhöhlen überwintern können. Die vorhandenen<br />

Baumhöhlen können von nahezu allen im Gebiet nachgewiesenen Fledermausarten<br />

gleichermaßen als Quartier genutzt werden. Entsprechend muss davon ausgegangen<br />

werden, dass alle Baumhöhlen prinzipiell ganzjährig von Fledermäusen genutzt<br />

werden können. Um grundsätzlich einen Einschlag von Höhlenbäumen in den Wintermonaten<br />

unter Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen vornehmen zu können, ist<br />

ein Besatz der Höhlen auf geeignete Weise auszuschließen.<br />

Hierzu ist folgendermaßen vorzugehen:<br />

• Es ist zunächst die Notwendigkeit des Gehölzeinschlags zu prüfen: Es wird davon<br />

ausgegangen, dass ein Einschlag aller im Bereich der geplanten Schutzstreifenerweiterung<br />

und der vorgesehenen Baustelleneinrichtungsflächen erfassten Höhlenbäume<br />

erforderlich ist. Dies ist bei jeder Baustelleneinrichtung im Einzelfall zu überprüfen.<br />

Sofern einzelne Gehölze erhalten bleiben, sind diese vor Beschädigung<br />

abzusichern.<br />

• Alle betroffenen Baumhöhlen, die als Quartier in Frage kommen, sind durch eine<br />

sachkundige Person auf Besatz durch Fledermäuse zu überprüfen (Spurensuche,<br />

Ausleuchten, Ausspiegeln, Klopfprobe). Die Kontrolle ist im Zeitraum von September<br />

bis November durchzuführen. Eine mögliche Beeinträchtigung von Fledermäusen<br />

ist dann am geringsten, da Wochenstuben bereits aufgelöst wurden, Balzquartiere<br />

in der Regel nicht mehr genutzt werden und die Tiere sich aber auch noch<br />

nicht im Winterschlaf befinden und auf andere Quartiere in der Umgebung ausweichen<br />

können.<br />

• Baumhöhlen, in denen ein Besatz nach Kontrolle ausgeschlossen werden kann,<br />

sind zu verschließen (beispielsweise mit Bauschaum), so dass ein zwischenzeitlicher<br />

Bezug ausgeschlossen werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt<br />

möglich ist. Alternativ kann der Höhlenbaum auch unmittelbar im Anschluss<br />

an die Besatzkontrolle gefällt werden.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 79<br />

• Bäumhöhlen, die sich nicht hinreichend gut kontrollieren lassen, in denen ein<br />

Besatz aber nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann und solche, in denen<br />

ein Besatz festgestellt wird, sind nach der abendlichen Ausflugsphase der Tiere zu<br />

verschließen.<br />

• Verbleiben dann noch nicht kontrollierbare bzw. nicht verschließbare Höhlen mit<br />

begründetem Verdacht auf Besatz, ist in diesen Ausnahmefällen eine kontrollierte<br />

Fällung vorzusehen. Die Bäume sind stückweise abzutragen, das Stamm- bzw.<br />

Aststück mit Höhlen ist zu sichern und erschütterungsfrei zur weiteren Überprüfung<br />

zu entfernen. Bäume, bei denen der Höhlenbereich nicht gesichert werden kann,<br />

sind schonend zu Boden zu bringen (Winde, Anlehnen) und vorhandene Höhlen<br />

sofort zu kontrollieren.<br />

Bei den Fällarbeiten sollte folgendes beachtet werden:<br />

Die Mitarbeiter der mit den Arbeiten beauftragten Firmen sind auf die Problematik<br />

hinzuweisen und darauf einzuweisen, wie (versehentlich) gefällte Quartierbäume<br />

und aufgefundene Fledermäuse zu sichern sind.<br />

Bereits im Vorfeld ist zu klären, wo gefundene Fledermäuse im Bedarfsfall überwintert<br />

und gepflegt werden können.<br />

Höhlenbäume sind so zu fällen, dass keine anderen, zu erhaltenden Bäume<br />

beschädigt werden<br />

Versehentlich gefällte Bäume mit Höhlen sind sofort auf Besatz zu überprüfen und<br />

– falls Fledermäuse gefunden werden - unverzüglich zu sichern<br />

• Die fachgerechte Versorgung möglicherweise aufgefundener Fledermäuse ist<br />

sicherzustellen; hierzu muss eine im Fledermausschutz sachkundige Person während<br />

des Gehölzeinschlags kurzfristig erreichbar sein.<br />

Es sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Höhlenbaumkartierungen einzelne<br />

Baumhöhlen übersehen werden können. Somit kann in der Regel nicht mit absoluter<br />

Sicherheit ausgeschlossen werden, dass einzelne Tiere bei Gehölzeinschlägen zu<br />

Schaden kommen. Durch die aufgeführten Maßnahmen werden mögliche Beeinträchtigungen<br />

jedoch so weit minimiert, dass das Verletzungs- bzw. Tötungsrisiko auf das<br />

Niveau des normalen Lebensrisikos gesenkt wird.<br />

5.2.2 Anbieten von Steinkauz-Nisthilfen<br />

Im Bereich der Masten 97 und 98/2444 gehen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen<br />

möglicherweise Brutplätze des Steinkauzes verloren. Um zu garantieren, dass<br />

die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang zu jeder<br />

Zeit erhalten bleibt, ist eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme)<br />

erforderlich. Hierzu sind innerhalb der Obstgehölzbestände im Bereich der genannten<br />

Masten jeweils zwei Steinkauz-Nisthilfen an Bäumen außerhalb des Eingriffsbereichs<br />

anzubringen. Dies hat möglichst frühzeitig vor dem Gehölzeinschlag - spätestens im<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 80<br />

Jahr vor dem geplanten Eingriff - zu erfolgen, damit sich die Tiere an die Nisthilfen<br />

gewöhnen können. Auf diese Weise können erhebliche Beeinträchtigungen verhindert<br />

werden.<br />

5.2.3 Schutzmaßnahmen für Durchzügler und Rastvögel<br />

Eine Beeinträchtigung von Durchzüglern und Rastvögeln ist möglich. Während das<br />

Kollisionsrisiko für Vögel, die auf dem eigentlichen Zug Freileitungstrassen in großen<br />

Höhen überqueren, zu vernachlässigen ist, kommt es gerade beim niedrigen Anflug<br />

von Rastflächen bzw. beim Wechsel zwischen verschiedenen Rast- oder Nahrungsflächen,<br />

die sich in der Umgebung von Leitungstrassen befinden, verstärkt zu Kollisionen.<br />

Da auf Grundlage der aktuellen Datenlage nicht ausgeschlossen werden kann, dass<br />

planungsrelevante Arten betroffen sind (v. a. arktische Wildgänse), sind mögliche<br />

erhebliche Beeinträchtigungen grundsätzlich auszuschließen, indem ein Kollisionsrisiko<br />

an allen Leitungsabschnitten der Bl. 4201 in großflächigen Offenlandbereichen durch<br />

das Anbringen von Vogelschutzmarkierungen minimiert wird. Dies hat nach Möglichkeit<br />

unverzüglich nach Umsetzung des Vorhabens, spätestens jedoch vor Beginn der<br />

Zugzeiten zu erfolgen. Dies betrifft die Abschnitte: Punkt Lackhausen bis Steinberge-<br />

Wald (Masten 1-7), südlich Voshövel zwischen den Masten 13 und 14 sowie der<br />

gesamte Nordteil des Gebietes zwischen den Masten 15 und 28.<br />

5.2.4 Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechse<br />

5.2.4.1 Beschränkung des Eingriffsumfanges<br />

Nördlich der Umspannanlage ist auf einer Fläche von ca. 2,5 ha die Entfernung des<br />

vorhandenen Gehölzbestandes vorgesehen. Bei der vorliegenden Konfliktbetrachtung<br />

wird davon ausgegangen, dass dies möglichst schonend geschieht, keine Eingriffe in<br />

den Boden erfolgen und die übrige Vegetation weitgehend erhalten bleibt. Nur unter<br />

dieser Voraussetzung ist gewährleistet, dass die ökologische Funktion der Lebensräume<br />

der Zauneidechse trotz der Eingriffe im Bereich der Arbeitsflächen im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt und dass die Art auf Ebene der lokalen Population nicht<br />

beeinträchtigt wird. Im einzelnen ist dazu folgendes zu beachten:<br />

• Außer im Bereich der vorgesehenen Baustelleneinrichtungsflächen an den Masten<br />

und für die Seilzugmaschinen sowie im Bereich der Zuwegungen dürfen keine Eingriffe<br />

in den Boden erfolgen (kein Abschieben des Oberbodens, Einebnen der Fläche,<br />

Mulchen, Fräsen).<br />

• Die Gehölzeinschläge sind im Zeitraum Anfang Oktober bis Mitte März (außerhalb<br />

der Aktivitätsphase der Zauneidechse) durchzuführen.<br />

• Die Gehölzeinschläge sind schonend durchzuführen. Schwere, Boden verdichtende<br />

Maschinen/Fahrzeuge dürfen nicht eingesetzt werden.<br />

• Der Gehölzschnitt ist aus der Fläche zu entfernen.<br />

• Die übrige Vegetation ist zu erhalten.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 81<br />

5.2.4.2 Bauzeiteneinschränkungen<br />

An mehreren Maststandorten und im Bereich der Schutzstreifenerweiterung im Steinberg-Wald<br />

erfolgen Eingriffe in Lebensräume der Zauneidechse.<br />

Dies betrifft alle Baustelleneinrichtungsflächen (sowohl direkt am Mast als auch für die<br />

Seilzugmaschinen) und Zuwegungen an den Maststandorten 1105, 104A, 1104, 103<br />

der Bl. 2444, 2 und 4 der Bl. 4569, die Baustelleneinrichtungsfläche für die Seilzugmaschine<br />

südlich Mast 102 der Bl. 2444, die Baustelleneinrichtungsflächen an den<br />

Maststandorten 8, 9, 10, 11, 12/4201, die südwestlich Mast 10/4201 gelegene Baustelleneinrichtungsfläche<br />

für die Seilzugmaschine sowie die Gehölzeinschläge im vorgesehenen<br />

Schutzstreifen im Steinberge-Wald zwischen Esseltweg und Am Bauernschott.<br />

Bei der Positionierung der vorgesehen Baustelleneinrichtungsflächen und Zuwegungen<br />

wurden Habitate, die aufgrund ihrer Ausprägung gegenüber der Umgebung möglicherweise<br />

eine herausragende Bedeutung für die Zauneidechse besitzen (insbesondere<br />

geeignete Eiablageplätze), berücksichtigt. Eingriffe in solche Strukturen erfolgen nicht.<br />

Da alle betroffenen Habitatstrukturen jeweils außerhalb des Eingriffsbereiches in<br />

gleicher oder besserer Ausprägung und in ausreichendem Umfang vorhanden sind,<br />

bleibt die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang<br />

erhalten. Es besteht somit für die Tiere die Möglichkeit, auf angrenzende Flächen<br />

auszuweichen. Zudem können die Eingriffsbereiche nach Umsetzung des Vorhabens<br />

in der Regel wieder uneingeschränkt genutzt werden. Die vorübergehende Aufgabe<br />

von Teilen des Lebensraumes stellt somit keine erhebliche Beeinträchtigung dar. Ohne<br />

Umsetzung geeigneter Maßnahmen kann jedoch eine Tötung von Tieren während der<br />

Bauphase nicht ausgeschlossen werden - insbesondere durch Eingriffe in potenzielle<br />

Winterquartiere oder Eiablageplätze.<br />

Um das Tötungsrisiko zu minimieren, sind die Eingriffsbereiche vor Beginn der Bauarbeiten<br />

als Zauneidechsen-Lebensraum abzuwerten und die Tiere zum Abwandern in<br />

angrenzende Flächen zu bewegen. Da im unmittelbaren Umfeld der Eingriffsbereiche<br />

bereits potenzielle Habitate der Zauneidechse vorhanden sind, ist eine Aufwertung<br />

bzw. Schaffung geeigneter Ausweichflächen nicht erforderlich. Zur Abwertung der<br />

Eingriffsbereiche sind Lebensraumrequisiten, die als Versteckplätze geeignet sind,<br />

möglichst vollständig aus den Flächen zu entfernen. Im vorliegenden Fall handelt es<br />

sich dabei in erster Linie um niedrigwüchsige Vegetation. Weitere Strukturen wie<br />

Totholz sind nur vereinzelt vorhanden. Da die Vegetation in den Eingriffsbereichen<br />

nahezu flächendeckend geeignete Versteckmöglichkeiten bietet, ist eine vollständige<br />

Entfernung der Vegetationsdecke erforderlich.<br />

Die Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze geeignete Lebensraumrequisiten<br />

ist von Anfang Oktober bis Mitte März durchzuführen. In diesem<br />

Zeitraum ist eine mögliche Beeinträchtigung der Zauneidechse oder von Brutvogelvorkommen<br />

ausgeschlossen. Um mögliche Beeinträchtigungen überwinternder Tiere zu<br />

vermeiden, sind die Arbeiten schonend (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern)<br />

vorzunehmen, sodass keine erheblichen Eingriffe in den Boden erfolgen. Der Gehölz-<br />

bzw. Vegetationsschnitt ist aus dem Zauneidechsen-Lebensraum zu entfernen, um<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 82<br />

eine Eutrophierung der Habitate zu vermeiden. Nach Verlassen der Winterquartiere<br />

finden die Tiere ein weitgehend unattraktives Habitat vor und wandern in benachbarte<br />

Flächen ab.<br />

Um weiterhin auszuschließen, dass dennoch einzelne Tiere innerhalb der Eingriffsflächen<br />

vorhanden sind, sind die Flächen im Rahmen der ökologischen Baubegleitung<br />

(s. Kapitel 5.2.4.4) vor Beginn der Bautätigkeiten auf Zauneidechsen zu kontrollieren.<br />

Die Kontrollen können frühestens ab Mitte April während der Aktivitätsphase der<br />

Zauneidechse (vgl. Artbeschreibung in Kapitel 4.3.2) durchgeführt werden. Ggf.<br />

gefundene Tiere sind zu fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen. Danach<br />

ist eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich.<br />

5.2.4.3 Errichten von Schutzzäunen<br />

Es ist erforderlich, das Habitat des Zauneidechsenvorkommens östlich Mast 10/4201<br />

gegenüber der Arbeitsfläche durch Schutzzäune abzusperren, um Beeinträchtigungen<br />

des Lebensraumes durch Befahren oder Nutzung als Lagerfläche zu vermeiden.<br />

Neben der Fläche mit Fichtenjungwuchs und Besenheidebeständen ist insbesondere<br />

der vom Hohen Weg in östliche Richtung führende sandige Weg vor Beeinträchtigungen<br />

zu schützen, da dort im Bereich der Wegränder großflächig potenzielle Eiablageplätze<br />

vorhanden sind. Die Schutzabsperrung sollte auch den östlichen Wegrand des<br />

Hohen Weges auf Länge der Jungfichtenparzelle umfassen.<br />

Es ist erforderlich, das Habitat des Zauneidechsenvorkommens östlich Mast 12/4201<br />

gegenüber der Arbeitsfläche durch Schutzzäune abzusperren, um Beeinträchtigungen<br />

des Lebensraumes durch Abtragen der potenziell zur Eiablage und Überwinterung<br />

genutzten Böschung sowie durch Lagern von Erdaushub, Baumaterialien oder Gehölzschnitt<br />

zu vermeiden.<br />

Der Wall nördlich des geplanten Mastes 1105 weist im Westteil kleinflächig vegetationsarme<br />

und -freie Stellen auf, die geeignete Eiablageplätze darstellen. Es ist vorgesehen,<br />

den Wall zwischen dem geplanten Mast und dem nordwestlich davon gelegenen<br />

Stellplatz für die Seilzugmaschine mit einem Fahrbohlenweg zu queren. Der<br />

Fahrbohlenweg ist beiderseits durch Schutzzäune gegenüber dem Habitat der Zauneidechse<br />

abzusperren, um Beeinträchtigungen des Lebensraumes durch Befahren<br />

oder Nutzung als Lagerfläche zu vermeiden.<br />

5.2.4.4 Ökologische Baubegleitung und begleitende Bestandserfassung<br />

Zwischen Umspannanlage und Bahndamm südlich Mast 102/2444 sind die Bautätigkeiten<br />

im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung auf die Umsetzung der aus<br />

artenschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zu überprüfen. Hierbei ist v. a.<br />

zu kontrollieren, ob die für die Bautätigkeiten vorgesehenen Arbeitsflächen lagegenau<br />

eingehalten werden. Die Baubegleitung hat durch eine Person zu erfolgen, die mit den<br />

Lebensraumansprüchen und dem Schutz der Zauneidechse vertraut ist.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 83<br />

Weiterhin sind dort begleitende Bestandserfassungen durchzuführen, um die Wirksamkeit<br />

der vorgesehenen Maßnahmen zu überprüfen und um ggf. auf mögliche Konflikte<br />

reagieren zu können, die bei dem aktuellen Kenntnisstand nicht abzusehen sind.<br />

Schwerpunkt der Untersuchungen sollten die aktuell stärker verbuschten Bereiche<br />

zwischen dem Maststandort 104/2444 und der Umspannanlage sein. Es sollte dabei<br />

mindestens eine weiträumige Übersichtsbegehung vor Baubeginn erfolgen. Dies ist je<br />

nach Witterung etwa ab Anfang April sinnvoll.<br />

Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung ist auch die exakte Lage der Schutzzäune<br />

abzustimmen (vgl. Kapitel 5.2.4.3).<br />

Intensivere Kontrollen auf Zauneidechsenvorkommen sind innerhalb der in Kapitel<br />

5.2.4.2 aufgeführten Eingriffsflächen durchzuführen. Diese Erfassungen sind jedoch<br />

als Bestandteil der dort beschriebenen Vermeidungsmaßnahme anzusehen.<br />

5.2.4.5 Ersatz für den Verlust von Zauneidechsen-Lebensräumen im Steinberge-Wald<br />

Im Bereich des Steinberge-Waldes erfolgt eine Erweiterung des Schutzstreifens.<br />

Davon ist ein ca. 55 m breiter Gehölzstreifen westlich des bestehenden Schutzstreifens<br />

der BL. 2304 betroffen. Hierdurch gehen die Waldränder im Steinberge-Wald als<br />

Lebensraum und Vernetzungselement verloren. Ob sich hier strukturreiche Säume<br />

entwickeln können, die weiterhin von Zauneidechsen genutzt werden, hängt von der<br />

künftigen Nutzung der Flächen ab.<br />

Als Ersatz für den Verlust des Lebensraumes sind hier für Zauneidechsen geeignete<br />

Habitate vorzusehen. Es besteht ein hohes Potenzial zur Entwicklung eines großflächig<br />

zusammenhängenden Zauneidechsen-Lebensraumes. Hierzu sind durch regelmäßige<br />

Gehölzentnahme dauerhaft sonnenexponierte Flächen zu schaffen, wobei Gehölze<br />

einen Anteil von maximal 40-50 % besitzen dürfen, sofern sie in kleinen Gruppen über<br />

die Fläche verteilt sind und die gehölzfreien Strukturen ein zusammenhängendes Netz<br />

bilden. Weiterhin sind durch Abschieben des Oberbodens kleinflächig vegetationsfreie,<br />

sandige Stellen zu schaffen, die als Eiablage- und Sonnplätze dienen können. Die<br />

Flächen sollten nach Möglichkeit die in der folgenden Tabelle 7 aufgeführten Merkmale<br />

aufweisen.<br />

Diese Maßnahme würde auch die Vernetzung der Teilpopulationen am Hohen Weg und<br />

im Bereich der Abgrabung nachhaltig fördern und auf diese Weise zur langfristigen<br />

Stabilisierung der vorhandenen Vorkommen beitragen.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 84<br />

Tabelle 7 Merkmale typischer Zauneidechsen-Lebensräume<br />

Exposition sonnenexponiert: süd- und südwest; nach Möglichkeit sollten<br />

unterschiedlich geneigte Bereiche entstehen (maximale Neigung:<br />

ca. 40°)<br />

Substrat locker; drainiert (z. B. Sand Schotter); stellenweise sollte eine<br />

Mächtigkeit von 50-80 cm erreicht werden (als potenzielle Winterquartiere)<br />

Vegetation spärliche / lückige Vegetation (dabei sind weniger die Pflanzenarten<br />

als die Stratifikation, Vegetationshöhe und –deckung entscheidend;<br />

zu stark verbuschte Flächen werden gemieden); Teilflächen unbewachsen<br />

(Eiablageplatz)<br />

ca. 20-30% vegetationsfrei; ca. 60-70% Kraut- und Moosschicht;<br />

diese Bereiche sollen mit Sträuchern und Bäumen ein kleinräumiges<br />

Mosaik bilden<br />

Kleinstrukturen Steine; Totholz o. ä. (als Sonn- und Versteckplätze) in Abständen<br />

von ca. 10–15 m<br />

Eiablageplatz offene, vegetationsfreie, sonnige, nicht zu trockene (gewisse<br />

Feuchtigkeit, aber keine Nässe) Stellen mit grabbarem Untergrund<br />

(Sand ist optimal) von mindestens 20 cm Tiefe; Abstand zur<br />

Vegetation ca. 20-40 cm (bedeutet bei Insellage in vegetationsreichen<br />

Flächen einen Mindestdurchmesser von ca. 0,5-1 m );<br />

Hangneigung bis ca. 20°; Flächengrößen zwischen ca. 2-15 m²<br />

reichen dabei für mehrere Weibchen<br />

5.3 Aufwertung von Zauneidechsen-Lebensräumen<br />

Die im folgenden aufgeführten Maßnahmen sind nicht zwingend erforderlich, um<br />

erhebliche Beeinträchtigungen der Zauneidechse zu vermeiden, da die ökologische<br />

Funktion der Lebensräume jeweils auch ohne Umsetzung dieser Maßnahmen im<br />

räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt.<br />

Sowohl der Bereich nördlich der Umspannanlage als auch die Habitate östlich der<br />

Masten 10 und 12 der Bl. 4201 sind durch starke Beschattung infolge der Verbuschung<br />

(natürliche Sukzession) beeinträchtigt. Durch entsprechende Maßnahmen sollten die<br />

vorhandenen Lebensräume aufgewertet und die Zauneidechsenvorkommen auf diese<br />

Weise gefördert werden. Ggf. bietet es sich an, diese Maßnahmen als Kompensationsmaßnahmen<br />

für Eingriffe an anderer Stelle umzusetzen.<br />

Auf allen im folgenden beschriebenen Flächen ist nach Umsetzung der Maßnahmen<br />

und Erreichen des gewünschten Zustands der offene Charakter der Lebensräume<br />

langfristig durch pflegende Eingriffe zu sichern. Hierzu ist der Verbuschungsgrad<br />

regelmäßig (etwa alle 3-5 Jahre) zu kontrollieren und ggf. durch Entfernen von Gehölzen<br />

zu regulieren. Bei Bedarf sind auch vegetationsarme Bereiche wiederherzustellen<br />

bzw. neu anzulegen.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 85<br />

5.3.1 Aufwertung des Schutzstreifens nördlich der Umspannanlage<br />

Im Bereich des Schutzstreifens zwischen der Umspannanlage und dem geplanten<br />

Mast 104A sollten ca. 50-75 % der vorhandenen Gehölze entfernt werden. Dies kann<br />

gruppenweise erfolgen, so dass sich ein Mosaik aus stärker verbuschten und gehölzfreien<br />

Teilflächen ergibt. Zur Förderung von Sonn- und Eiablageplätzen sollten darüber<br />

hinaus kleinflächig vegetationsfreie oder -arme Stellen geschaffen werden - beispielsweise<br />

an der südexponierten Böschung des Walls nördlich des geplanten Mastes 1105<br />

oder im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche für die Seilzugmaschine südlich des<br />

geplanten Mastes 104A.<br />

Der Lebensraum sollte die in Tabelle 7 aufgeführten Merkmale aufweisen.<br />

5.3.2 Besucherlenkung im Moor-Heide-Trockenrasen-Komplex<br />

Der sich nördlich an den zuvor behandelten Bereich anschließende Moor-Heide-<br />

Trockenrasen-Komplex weist großflächig geeignete Lebensräume für die Zauneidechse<br />

auf. Aufgrund der sehr hohen Zahl an Spaziergängern mit teilweise freilaufenden<br />

Hunden und des dichten Wegenetzes sind ungestörte Räume weitgehend auf Randbereiche<br />

beschränkt. Weite Teile besitzen daher aktuell keinen oder nur einen sehr<br />

geringen Wert für die Zauneidechse. Die hohe Beeinträchtigung durch Erholungssuchende<br />

und Hunde wird auch als Ursache für das vollständige Fehlen typischer<br />

Vogelarten der Heiden und Moore angesehen. Eine Aufwertung ließe sich hier durch<br />

eine Besucherlenkung – ggf. unter Absperrung weiter zentraler Bereiche – erreichen.<br />

Hierzu wäre ein detailliertes Konzept zu erstellen. Durch die Maßnahme könnte hier ein<br />

sehr wertvoller Reptilienlebensraum geschaffen werden. Hiervon würden auch weitere<br />

Artengruppen – insbesondere Vögel - profitieren. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen,<br />

dass der betroffene Bereich Teil des FFH-Gebietes "NSG-Komplex in den<br />

Drevenacker Dünen, mit Erweiterung" ist. Der Lebensraum sollte die in Tabelle 7<br />

aufgeführten Merkmale aufweisen.<br />

5.3.3 Aufwertung des Lebensraumes am Hohen Weg<br />

Östlich des geplanten Mastes 10 sollten etwa 50 % der Jungfichten entfernt werden.<br />

Es sollten vegetationsfreie/arme Stellen geschaffen werden, um hier auch abseits der<br />

Sandwege geeignete Eiablagemöglichkeiten zu fördern. Der Lebensraum sollte die in<br />

Tabelle 7 aufgeführten Merkmale aufweisen.<br />

5.3.4 Aufwertung der ehemaligen Abgrabung östlich des geplanten Mastes 12<br />

Im Bereich der ehemaligen Abgrabung nordöstlich des geplanten Mastes 12 sollte zur<br />

Förderung der Heidevegetation der Großteil (etwa 75-90 %) der vorhandenen Gehölze<br />

entfernt und die degenerierten Heidefragmente entkusselt werden. Um der Eutrophierung<br />

entgegenzuwirken, ist der Gehölzschnitt aus der Fläche zu entfernen. Aus demselben<br />

Grund darf hier keine Wildfütterung stattfinden (vgl. LANUV 2010b: BK-4206-<br />

037). Der Lebensraum sollte die in Tabelle 7 aufgeführten Merkmale aufweisen.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 86<br />

6 Zusammenfassung<br />

Im Rahmen der Kartierarbeiten für die Artenschutzrechtliche Betrachtung des Planungsgebietes<br />

zum Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel - Pkt.<br />

Meppen (Bl. 4201) und Änderung der 110-/220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />

Pfalzdorf - Wesel/Niederrhein (Bl. 2444), Abschnitt Wesel/Niederrhein - Pkt. Lackhausen<br />

- Pkt. Bredenwinkel wurden sieben bis auf Artniveau bestimmbare Fledermäuse<br />

(alle Arten fallen unter die Zugriffsverbote des § 44, Abs. 1 BNatSchG) nachgewiesen.<br />

Hinzu kommen Nachweise des Braunen und/oder Grauen Langohres. Außerdem<br />

erfolgten Registrierungen, die nur bis auf Gattungsniveau (Myotis sp.) bestimmbar<br />

waren, und unter denen sich weitere Arten befinden können. Es wurden 40 planungsrelevante<br />

und weitere elf regional gefährdete oder auf der Vorwarnliste geführte Vogelarten<br />

sowie eine planungsrelevante Reptilienart nachgewiesen.<br />

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Konfliktanalyse für die planungsrelevanten<br />

Arten zusammengefasst.<br />

Folgende planungsrelevante Arten sind von dem Planvorhaben nicht betroffen, da<br />

ihre Lebensräume nicht beeinträchtigt werden:<br />

Fledermäuse Breitflügelfledermaus<br />

Europäische<br />

Vogelarten<br />

Braunkehlchen, Feldlerche, Gartenrotschwanz, Kornweihe, Kranich,<br />

Kuckuck, Lachmöwe, Mehlschwalbe, Mittelspecht, Nachtigall,<br />

Rauchschwalbe, Saatkrähe, Schleiereule, Schwarzkehlchen,<br />

Silbermöwe, Silberreiher, Steinschmätzer, Turteltaube, Waldlaubsänger,<br />

Waldohreule, Wanderfalke, Weißstorch, Wespenbussard,<br />

Wiesenpieper<br />

Folgende planungsrelevante Arten sind von dem Planvorhaben nicht erheblich<br />

betroffen. Eine Gefährdung der lokalen Population besteht nicht, die ökologische<br />

Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im<br />

räumlichen Zusammenhang erhalten. Der Erhaltungszustand ist daher auch ohne<br />

Umsetzung spezieller Maßnahmen gesichert.<br />

Europäische<br />

Vogelarten<br />

Graureiher, Habicht, Sperber, Turmfalke<br />

Folgende planungsrelevante Arten sind von dem Planvorhaben nicht erheblich<br />

betroffen, wenn die in Kapitel 5.2 und in Tabelle 6 aufgeführten Maßnahmen umgesetzt<br />

werden. Unter Beachtung dieser Vorgaben sind artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />

nicht erfüllt. Eine Gefährdung der lokalen Population besteht dann nicht, die<br />

ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.<br />

Fledermäuse Fransenfledermaus, Graues/Braunes Langohr, Großer Abendsegler,<br />

Kleiner Abendsegler, Myotis sp., Rauhhautfledermaus, Wasserfledermaus,<br />

Zwergfledermaus<br />

Europäische<br />

Vogelarten<br />

Reptilien Zauneidechse<br />

Baumfalke, Baumpieper, Eisvogel, Feldsperling, Kiebitz, Kleinspecht,<br />

Mäusebussard, Rebhuhn, Schwarzspecht, Steinkauz,<br />

Waldkauz, Waldschnepfe<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 87<br />

7 Literatur, Quellen<br />

AHLÉN, I. (1981): Identification of scandinavian Bats by their sounds. Swed. Univ.<br />

Agric. Sc. – Dep. Wild. Ecol. Rapport 6. Uppsala.<br />

BARATAUD, M.: Fledermäuse. 27 europäische Arten. Doppel-CD mit Begleitheft.<br />

BFN (Bundesamt für Naturschutz) (Hrsg.) (2009): Rote Liste der gefährdeten Tiere,<br />

Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische<br />

Vielfalt, Heft 70 (1), Bonn.<br />

BNATSCHG (Bundesnaturschutzgesetz): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2542), in<br />

Kraft getreten am 01. März 2010.<br />

KAISER, M. (2010): Erhaltungszustand und Populationsgröße der Planungsrelevanten<br />

Arten in NRW; Stand 02.07.2010; Datei: Ampelbewertung_Planungsrelevante_Arten_100702.pdf.<br />

KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen Heft 1/2005, S.<br />

12-17.<br />

LANUV (Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2010a):<br />

Planungsrelevante Arten für die Messtischblätter 4206 und 4306 auf<br />

http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de. Download am 12.10.2010.<br />

LANUV (Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2010b):<br />

Biotopkataster Nordrhein-Westfalen. Katasterblätter für den Bereich des Kreises<br />

Wesel, Stand 2010. Recklinghausen.<br />

LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/Landesamt für Agrarordnung<br />

NRW) (1999): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-<br />

Westfalen, 3. Fassg. – LÖBF-Schr.R. 17, 644 S. Recklinghausen.<br />

LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW) (2006): Ökologische<br />

Flächenstichprobe (ÖFS)/ Landschaftsmonitoring NRW (LaMoni) – Arbeitsanleitung<br />

– Brutvogelkartierung. Bearb.: H. König, Dezernat Biomonitorring und Erfolgskontrollen.<br />

Stand IV/2006.<br />

LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW) & NWO (Nordrhein-Westfälische<br />

Ornithologengesellschaft (2002): Methodenanleitung zur Bestandserfassung<br />

von Wasservogelarten in Nordrhein-Westfalen, Teil 1: Brutbestände. Charadrius<br />

38: Heft 2. 70 S.<br />

MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen) (Hrsg.) (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen.<br />

Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen.<br />

Broschüre, Düsseldorf, 257 S.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 88<br />

MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010a): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung<br />

der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL)<br />

und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren<br />

(VV-Artenschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17.<br />

MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010b): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung<br />

der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL)<br />

und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums<br />

für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010,<br />

- III 4 - 616.06.01.18.<br />

PFALZER, G. (2002): Inter- und intraspezifische Variabilität der Soziallaute heimischer<br />

Fledermausarten (Chiroptera: Vespertilionidae). Mensch & Buch Verlag, Berlin, 269 S.<br />

RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1992): Richtlinie des Rates vom 21.<br />

Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere<br />

und Pflanzen (92/43/EWG des Rates, "FFH-Richtlinie"), (Abl. Nr. L206/7 vom<br />

22.07.92).<br />

RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1996): 5. Verordnung (EG) Nr.<br />

338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender<br />

Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels ("EG-ArtSchVO"), Abl.<br />

EG 1997 Nr. L 61, S. 1, ber. Nr. L 100 S. 72 und Nr. L 298 S. 70 zuletzt geändert durch<br />

VO (EG) Nr. 1476/1999 v. 06.07.1999 (Abl. EG Nr. L 171 S. 5).<br />

RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1997): Richtlinie des Rates vom 02.<br />

April 1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (79/409/EWG, "EG-<br />

Vogelschutzrichtlinie), geändert durch Richtlinie 81/854/EWG des Rates vom 19.<br />

Oktober 1981 (Neufassung Anhänge I-III) (Abl. Nr. L319 vom 07.11.1981, geändert<br />

durch Richtlinie 85/411/EWG der Kommission vom 25. Juli 1985 (Neufassung Anhang<br />

I) (Abl. Nr. L233 vom 30.08.1985), zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EWG vom<br />

29.07.1997. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.<br />

SCHOBER, W. & E. GRIMMBERGER (1987): Die Fledermäuse Europas: kennen –<br />

bestimmen – schützen. Stuttgart: Franckh (Kosmos Naturführer).<br />

SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse. Die neue Brehm-Bücherei, Band 648.<br />

2. aktualisierte und überarbeitete Auflage. Hohenwarsleben: Westarp-Wissenschaften<br />

Verlagsgesellschaft.<br />

SUDMANN, S. R. et al. (2008): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-<br />

Westfalens, 5. Fassung, Dezember 2008. Charadrius 44, Heft 4: 137-230. Erschienen<br />

2009.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 89<br />

SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K.<br />

SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der<br />

Brutvögel Deutschlands. Im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten<br />

und des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA). Radolfzell. 792 S.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 90<br />

Anhang 1: Gesamtartenliste<br />

Da das Untersuchungsgebiet in der Großlandschaft Niederrheinisches Tiefland, damit<br />

im Landesteil Rheinland liegt, werden die Gefährdungsgrade für diese Räume nebeneinander<br />

dargestellt.<br />

Erläuterung der Abkürzungen<br />

ROTE LISTE Nordrhein-Westfalen (LÖBF 1999, SUDMANN et al. 2008) und Bundesrepublik<br />

Deutschland (BFN 2009)<br />

NRW Nordrhein-Westfalen<br />

RHLD Landesteil Rheinland<br />

NRTL Naturraum Niederrheinisches Tiefland<br />

D Bundesrepublik Deutschland<br />

Gefährdungsgrade<br />

0 ausgestorben oder verschollen<br />

1 vom Aussterben bedroht<br />

2 stark gefährdet<br />

3 gefährdet<br />

D Daten unzureichend<br />

I gefährdete wandernde Säugerart<br />

R arealbedingt selten (z. B. aufgrund der tiergeographischen Verbreitung)<br />

V Vorwarnliste<br />

- kommt im Naturraum / im Gebiet (als Brutvogel) nicht vor<br />

? Gefährdung nicht genau bekannt<br />

+ ungefährdet<br />

nb nicht bewertet<br />

Zusatzkriterien zu den Gefährdungsgraden R, 1, 2, 3 und +<br />

N dank Naturschutzmaßnahmen gleich oder geringer gefährdet<br />

S von Schutzmaßnahmen abhängig<br />

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Nr. 92/43/EWG in der zzt. gültigen Fassung<br />

FFH A2 Anhang-II-Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie):<br />

Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere<br />

Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen<br />

FFH A4 Anhang-IV-Arten der FFH-Richtlinie: streng zu schützende Arten von<br />

gemeinschaftlichem Interesse<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 91<br />

Vogelschutzrichtlinie Nr. 79/409/EWG in der zzt. gültigen Fassung<br />

VSRL besonders geschützte Arten nach Vogelschutzrichtlinie (VSRL)<br />

VSRL 1 in Schutzgebieten zu schützende Vogelarten nach Anhang 1 VSRL<br />

VSRL W wandernde Vogelarten gemäß Artikel 4 (2) VSRL, für die Schutzmaßnahmen<br />

erforderlich sind (NRW-spezifische Auswahlliste gemäß<br />

MUNLV 2010b - VV-Habitatschutz)<br />

EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 in der zzt. gültigen Fassung<br />

VO(EG)A streng geschützte Arten gemäß § 7, Abs. 2, Satz 14 BNatSchG<br />

Erhaltungszustand planungsrelevanter Arten in NRW (KAISER 2010)<br />

ATL Erhaltungszustand der Art innerhalb der atlantischen Region<br />

Erhaltungszustand<br />

G Erhaltungszustand günstig<br />

S Erhaltungszustand ungünstig/schlecht<br />

U Erhaltungszustand ungünstig/unzureichend<br />

Zusatzkriterien zum Erhaltungszustand<br />

+ Erhaltungszustand sich verbessernd<br />

- Erhaltungszustand sich verschlechternd<br />

Abkürzungen bei einigen Arten, die mit unterschiedlichem Status vorkommen<br />

können<br />

B Brutvorkommen<br />

R Rastvorkommen<br />

W Wintervorkommen<br />

Prel planungsrelevante Art nach MUNLV (2007) und KAISER (2010)<br />

( ) in Klammern gesetzte Einträge bezeichnen ein Kriterium, das nicht auf<br />

alle Arten einer Artengruppe zutrifft<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 92<br />

Tabelle 8 Gesamtartenliste<br />

hellgrau unterlegte Arten werden im Text behandelt; *: vom Eisvogel liegen keine aktuellen Beobachtungen vor, jedoch Nachweise alter Brutröhren<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name D NRW RHLD NRTL FFH A2 FFH A4 VSRL VSRL 1 VSRL W VO(EG)A ATL Prel<br />

Fledermäuse<br />

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus ? 3 2 x G x<br />

Fransenfledermaus Myotis nattereri + 3 2 x G x<br />

Graues/Braunes Langohr Plecotus austriacus/auritus 2/V R/3 R/3 x S/G x<br />

Großer Abendsegler Nyctalus noctula V I I x G x<br />

Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri D 2 2 x U x<br />

Myotis sp. Myotis sp. +/D/V/ R/2/3/I =


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 93<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name D NRW RHLD NRTL FFH A2 FFH A4 VSRL VSRL 1 VSRL W VO(EG)A ATL Prel<br />

Elster Pica pica + + + x -<br />

Feldlerche Alauda arvensis 3 3 3 x G- x<br />

Feldsperling Passer montanus V 3 3 x G x<br />

Fitis Phylloscopus trochilus + V V x -<br />

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla + + + x -<br />

Gartengrasmücke Sylvia borin + + + x -<br />

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus + 2 3 x U- x<br />

Gelbspötter Hippolais icterina + V 3 x -<br />

Gimpel Pyrrhula pyrrhula + V V x -<br />

Goldammer Emberiza citrinella + V + x -<br />

Graugans Anser anser + + + x -<br />

Graureiher Ardea cinerea + +S +S x G x<br />

Grauschnäpper Muscicapa striata + + + x -<br />

Grünfink Carduelis chloris + + + x -<br />

Grünspecht Picus viridis + + + x -<br />

Habicht Accipiter gentilis + V + x x G x<br />

Haubentaucher Podiceps cristatus + + + x -<br />

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros + + + x -<br />

Haussperling Passer domesticus V V V x -<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis + + + x -<br />

Hohltaube Columba oenas + + + x -<br />

Jagdfasan Phasianus colchicus nb nb nb x -<br />

Kanadagans Branta canadensis nb nb nb -<br />

Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes + + + x -<br />

Kiebitz Vanellus vanellus 2 3 V x x G x<br />

Klappergrasmücke Sylvia curruca + V 3 x -<br />

Kleiber Sitta europaea + + + x -<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 94<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name D NRW RHLD NRTL FFH A2 FFH A4 VSRL VSRL 1 VSRL W VO(EG)A ATL Prel<br />

Kleinspecht Dryobates minor V 3 3 x G x<br />

Kohlmeise Parus major + + + x -<br />

Kornweihe Circus cyaneus 2 0 0 x x x B:S; R/W:G x<br />

Kranich Grus grus + - - x x x B:S; R:G x<br />

Kuckuck Cuculus canorus V 3 3 x G- x<br />

Lachmöwe Larus ridibundus + + 1 x G x<br />

Mauersegler Apus apus + + + x -<br />

Mäusebussard Buteo buteo + + + x x G x<br />

Mehlschwalbe Delichon urbica V 3 3 x G- x<br />

Misteldrossel Turdus viscivorus + + + x -<br />

Mittelspecht Dendrocopos medius + V 3 x x G x<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla + + + x -<br />

Nachtigall Luscinia megarhynchos + 3 3 x x G x<br />

Nilgans Alopochen aegyptiacus nb nb nb -<br />

Rabenkrähe Corvus corone corone + + + x -<br />

Rauchschwalbe Hirundo rustica V 3 3 x G- x<br />

Rebhuhn Perdix perdix 2 2S 2S x U x<br />

Ringeltaube Columba palumbus + + + x -<br />

Rotdrossel Turdus iliacus nb - - x -<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula + + + x -<br />

Saatkrähe Corvus frugilegus + +S +S x G x<br />

Schleiereule Tyto alba + +S +S x x G x<br />

Schwanzmeise Aegithalos caudatus + + + x -<br />

Schwarzkehlchen Saxicola rubicola V 3 V x x U x<br />

Schwarzspecht Dryocopus martius + + + x x G x<br />

Silbermöwe Larus argentatus + R R x G x<br />

Silberreiher Casmerodius albus nb - - x x x G x<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 95<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name D NRW RHLD NRTL FFH A2 FFH A4 VSRL VSRL 1 VSRL W VO(EG)A ATL Prel<br />

Singdrossel Turdus philomelos + + + x -<br />

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus + + + x -<br />

Sperber Accipiter nisus + + + x x G x<br />

Star Sturnus vulgaris + V 3 x -<br />

Steinkauz Athene noctua 2 3S 3 x x G x<br />

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1S 1S x S x<br />

Stieglitz Carduelis carduelis + + + x -<br />

Stockente Anas platyrhynchos + + + x -<br />

Straßentaube Columba livia f. domestica nb nb nb x -<br />

Sumpfmeise Parus palustris + + + x -<br />

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris + + + x -<br />

Tannenmeise Parus ater + + + x -<br />

Teichhuhn Gallinula chloropus V V 3 x -<br />

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca + + + x -<br />

Türkentaube Streptopelia decaocto + + + x -<br />

Turmfalke Falco tinnunculus + VS VS x x G x<br />

Turteltaube Streptopelia turtur 3 2 1 x x U- x<br />

Wacholderdrossel Turdus pilaris + + + x -<br />

Waldkauz Strix aluco + + + x x G x<br />

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix + 3 3 x G- x<br />

Waldohreule Asio otus + 3 3 x x G x<br />

Waldschnepfe Scolopax rusticola V 3 D x G- x<br />

Wanderfalke Falco peregrinus + +S +S x x x U+ x<br />

Weidenmeise Parus montanus + + + x -<br />

Weißstorch Ciconia ciconia 3 3S 2S x x x S+ x<br />

Wespenbussard Pernis apivorus V 2 2 x x x U x<br />

Wiesenpieper Anthus pratensis V 2 3 x x G- x<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel; Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 96<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name D NRW RHLD NRTL FFH A2 FFH A4 VSRL VSRL 1 VSRL W VO(EG)A ATL Prel<br />

Wiesenschafstelze Motacilla flava + + V x -<br />

Wintergoldhähnchen Regulus regulus + + + x -<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes + + + x -<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita + + + x -<br />

Reptilien<br />

Blindschleiche Anguis fragilis + + + -<br />

Waldeidechse Zootoca vivipara (Lacerta v.) + + + -<br />

Zauneidechse Lacerta agilis V 2 2 x G- x<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 97<br />

Anhang 2: Art-für-Art-Protokolle<br />

Angaben zur artspezifischen Artenschutzprüfung<br />

Vorlage: VV-Artenschutz, Runderlass des MUNLV vom 13.04.2010, Anlage 2: Protokoll<br />

einer Artenschutzprüfung - Teil B: Art-für-Art-Protokoll. *Angaben zum überwiegenden<br />

öffentlichen Interesse und zu Alternativplanungen stammen vom Vorhabensträger - der<br />

Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 98<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Baumfalke<br />

(Falco subbuteo)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland 3<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

grün günstig A günstig / hervorragend<br />

X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Ein Revier des Baumfalken befindet sich östlich Voshövel. Der Horststandort konnte<br />

nicht ermittelt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Art im Gehölzbestand<br />

nördlich des Siegewinkelsbaches brütete.<br />

Betroffenheit:<br />

Durch den Mastbau und Gehölzeinschläge im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung<br />

im Bereich des Mastes 15/4201 kann es zum Verlust des Brutplatzes kommen. Da<br />

geeignete Bruthabitate im direkten Umfeld des Eingriffsbereichs vorhanden sind, kann<br />

es auch über den Eingriffsbereich hinaus zu baubedingten Störungen und dadurch<br />

bedingt zu einer Aufgabe des Nistplatzes während der Brutzeit kommen. Geeignete<br />

Ausweichhabitate sind in der Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />

Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung des Jagdhabitats kann vernachlässigt<br />

werden, da diese nur kleine Teilflächen des weiträumigen Jagdrevieres betrifft<br />

und bei Bedarf zur Nahrungssuche auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />

werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund<br />

der sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />

Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für Baustelleneinrichtungsflächen<br />

und Zuwegungen am Mast 15/4201, Gehölzeinschläge im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung<br />

sowie der Beginn der Bautätigkeiten an Mast 15/4201 müssen außerhalb<br />

der Brutzeit, die sich von Mitte April bis Ende August erstreckt, durchgeführt<br />

werden. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch innerhalb<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 99<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Baumfalke<br />

(Falco subbuteo)<br />

der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden. Dabei<br />

kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen wird,<br />

dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des Eingriffsbereiches<br />

bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf geeignete<br />

Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt dennoch eine Ansiedlung während der<br />

Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb keine Störung darstellt.<br />

Die Bautätigkeiten können auch innerhalb der Brutzeit begonnen werden bzw. nach<br />

längerer Unterbrechung (länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit wieder aufgenommen<br />

werden, soweit zuvor durch eine ökologische Baubegleitung nachgewiesen<br />

werden kann, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

kleinflächiger Verlust von potenziellen Bruthabitaten<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 100<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Baumpieper<br />

(Anthus trivialis)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Drei brutverdächtige Reviere des Baumpiepers wurden in den offenen Bereichen des<br />

NSG Aaper Vennekes nördlich der Umspannanlage nachgewiesen. Im Umfeld des<br />

geplanten Maststandortes 10/4201 südlich Esselt wurden zwei Reviere festgestellt.<br />

Außerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich weitere brutverdächtige Reviere<br />

südwestlich Esselt, westlich Isselkant und nördlich Bredenwinkel.<br />

Betroffenheit:<br />

Durch Arbeiten an den Masten 104A/2444 (einschließlich Arbeiten an bestehenden<br />

Masten 104, 1101/2444) und 10/4201 sowie durch Gehölzeinschläge im Rahmen der<br />

Schutzstreifenerweiterung im Umfeld des Mastes 10/4201 kann es zum Verlust von<br />

Brutplätzen kommen. Geeignete Ausweichlebensräume (sowohl Brut- als auch<br />

Nahrungshabitate) stehen in der Umgebung jeweils in ausreichendem Umfang zur<br />

Verfügung.<br />

Baubedingte Störungen während der Brutzeit sind auszuschließen, da nach der<br />

Baufeldräumung (Entfernung der Vegetation) nicht mit einer Brutansiedlung im<br />

Umfeld der Eingriffsflächen zu rechnen ist.<br />

Östlich Mast 4/4569 befindet sich ein Revier im Bereich der geplanten Zuwegung. Da<br />

dieser Bereich aktuell schon starken Störungen durch Erholungssuchende und Hunde<br />

unterliegt, wird davon ausgegangen, dass sich der Brutplatz abseits des Weges<br />

befindet und durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der sehr geringen<br />

Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende Hochspannungsfreileitung<br />

als nicht erheblich anzusehen.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 101<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Baumpieper<br />

(Anthus trivialis)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für Baustelleneinrichtungsflächen an<br />

den Masten 104, 104A, 1104/2444 (nur Maststandorte) und 10/4201 (Maststandort<br />

und Maschinenstellplatz südwestlich Mast) und Gehölzeinschläge im Rahmen der<br />

Schutzstreifenerweiterung im Bereich des Mastes 10/4201 müssen außerhalb der<br />

Brutzeit, die sich mit Erst- und Zweitbrut von etwa 20. April bis Mitte August erstreckt,<br />

erfolgen. Die übrigen Baumaßnahmen können dann auch während der Brutzeit<br />

durchgeführt werden.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

kleinflächiger Verlust von potenziellen Bruthabitaten<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

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nein<br />

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nein<br />

nein<br />

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nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 102<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Braunkehlchen<br />

(Saxicola rubetra)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland 3<br />

X Europäische Vogelart NRW 1S<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

X rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Ein Revier des Braunkehlchens wurde im Bereich der westlichen Gebietsgrenze am<br />

Obrighovener Graben festgestellt.<br />

Betroffenheit:<br />

Das Braunkehlchen ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 103<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

Braunkehlchen<br />

(Saxicola rubetra)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 104<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Breitflügelfledermaus<br />

(Eptesicus serotinus)<br />

X FFH-Anhang IV-Art Deutschland ?<br />

Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Breiflügelfledermäuse konnten in weiten Teile des Untersuchungsgebietes - etwa<br />

zwischen dem Obrighovener Graben südlich der BAB 3 und der Issel im Norden -<br />

nachgewiesen werden, wobei nahezu überall auch jagende Tiere registriert wurden.<br />

Ein Aktivitätsschwerpunkt der Nahrungssuche wurde im Bereich des Steinberge-<br />

Waldes nachgewiesen. Quartiere wurden nicht nachgewiesen. Potenzielle Quartiere<br />

sind an Gebäuden innerhalb des Untersuchungsgebietes und in der Umgebung<br />

vorhanden. Der nördliche Waldrand des Steinberge-Waldes und eine Baumreihe<br />

südlich der BAB 3 werden als Leitlinie genutzt.<br />

Betroffenheit:<br />

Quartiere sind nicht betroffen. Aufgrund der abendlichen/nächtlichen Lebensweise<br />

steht das Jagdhabitat sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung der<br />

Maßnahme uneingeschränkt zur Verfügung. Die als Leitlinien genutzten Gehölzstrukturen<br />

werden nur sehr kleinflächig in Anspruch genommen; ihre Funktion als Leitlinie<br />

wird nicht beeinträchtigt.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 105<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Breitflügelfledermaus<br />

(Eptesicus serotinus)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

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X<br />

X<br />

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nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 106<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Eisvogel<br />

(Alcedo atthis)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW +<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Aktuelle Nachweise des Eisvogels liegen nicht vor. Am Siegewinklelsbach östlich<br />

Voshövel, an Abschnitten der Issel westlich der geplanten Masten 23 und 26/4201<br />

sowie am Waldbach entlang der nördlichen Gebietsgrenze wurden Höhlen in Steilwänden<br />

gefunden, bei denen es sich sehr wahrscheinlich um Brutröhren des Eisvogels<br />

aus der Saison 2009 oder um ältere Brutröhren handelte. Es muss damit gerechnet<br />

werden, dass die beschriebenen Bruthabitate in folgenden Jahren wieder<br />

besiedelt werden.<br />

Betroffenheit:<br />

Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten, da der<br />

Lebensraum des Eisvogels (sowohl Brutplätze als auch Nahrungshabitate) nicht<br />

direkt betroffen ist. Im unmittelbaren Umfeld des geplanten Mastes 15/4201 am<br />

Siegewinkelsbach und 28/4201 am Waldbach sind potenzielle Bruthabitate vorhanden.<br />

Hier kann es zu baubedingten Störungen und dadurch bedingt zu einer Aufgabe<br />

des Nistplatzes während der Brutzeit kommen. Geeignete Habitate zur Anlage einer<br />

Brutröhre, auf die bei Bedarf ausgewichen werden kann, stehen in beiden Fällen in<br />

der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es ist erforderlich, eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation und ein ggf.<br />

erforderliches Abschieben des Oberbodens für Baustelleneinrichtungsflächen und<br />

Zuwegungen, den Beginn der Bautätigkeiten an den Masten 15 und 28/4201 sowie<br />

Gehölzeinschläge im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung im Bereich des Siegewinkelsbaches<br />

(Mast 15/4201) außerhalb der Brutzeit, die sich von Anfang April bis<br />

Ende August erstreckt, durchzuführen. Es besteht die Möglichkeit, das Zeitenfenster<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 107<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Eisvogel<br />

(Alcedo atthis)<br />

für die Baufeldräumung und den Beginn der Bautätigkeiten auf die Brutzeit auszuweiten,<br />

wenn im Umfeld des Eingriffsbereiches unmittelbar vor Baufeldräumung und<br />

unmittelbar vor Beginn der Bautätigkeiten eine Brut ausgeschlossen werden kann; im<br />

Falle des Eisvogels kann dies gezielt durch Kontrolle der potenziellen Brutplätze am<br />

Bach erfolgen. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch<br />

innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden.<br />

Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen<br />

wird, dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des<br />

Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf<br />

geeignete Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt dennoch eine Ansiedlung<br />

während der Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb keine<br />

Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können auch nach längerer Unterbrechung<br />

(länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit wieder aufgenommen werden, soweit<br />

zuvor durch eine ökologische Baubegleitung nachgewiesen werden kann, dass<br />

Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

keine verbleibenden Auswirkungen<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 108<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Eisvogel<br />

(Alcedo atthis)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 109<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Feldlerche<br />

(Alauda arvensis)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland 3<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Die Feldlerche wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Östlich Bredenwinkel<br />

wurde am 26.02.2010 ein in südliche Richtung fliegendes Tier beobachtet. Ein<br />

funktionaler Bezug zum Plangebiet wurde nicht festgestellt.<br />

Betroffenheit:<br />

Die Feldlerche ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 110<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Feldlerche<br />

(Alauda arvensis)<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 111<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Feldsperling<br />

(Passer montanus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Teilweise brutverdächtige Reviere befinden sich im Umfeld mehrerer Höfe im Südwesten<br />

des Plangebietes zwischen Feldstraße und Obrighovener Graben, im Bereich<br />

der Marienthaler Straße und im Norden des Gebietes in den landwirtschaftlich genutzten<br />

Bereichen zwischen den Höfen Heidkampshof und Hübers im Örtjen.<br />

Betroffenheit:<br />

Für das Vorkommen am Mast 98/2444 ist der Verlust des Brutplatzes nicht auszuschließen.<br />

Geeignete Habitate, auf die bei Bedarf ausgewichen werden kann, sind in<br />

der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />

Erhebliche baubedingte Störungen während der Brutzeit über den Eingriffsbereich an<br />

Mast 98/2444 hinaus sowie im Bereich der übrigen Reviere, deren Brutplätze nicht<br />

direkt betroffen sind, sind nicht zu erwarten, da die Art an den bestehenden Fahrzeugbetrieb<br />

der jeweiligen Höfe gewöhnt ist.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für die Baustelleneinrichtungsfläche<br />

an Mast 98/2444 muss außerhalb der Brutzeit, die sich mit bis zu 3 Jahresbruten von<br />

Mitte April bis Ende August erstreckt, erfolgen. Die übrigen Baumaßnahmen können<br />

dann auch während der Brutzeit durchgeführt werden.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 112<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Feldsperling<br />

(Passer montanus)<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

kleinflächiger Verlust von potenziellen Bruthabitaten<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 113<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Fransenfledermaus<br />

(Myotis nattereri)<br />

X FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Sichere Nachweise der Fransenfledermaus liegen aus dem Steinberge-Wald südlich<br />

bzw. südöstlich Esselt, aus dem Feldgehölz am Siegewinkelsbach östlich Voshöfel<br />

und vom Feldgehölzrand nördlich des geplanten Mastes 17/4201 vor. Möglicherweise<br />

befinden sich unter den nicht weiter bestimmbaren Myotis-Registrierungen (s. dort)<br />

zusätzliche Beobachtungen von Fransenfledermäusen. Sommerquartiere werden in<br />

einem vernässten Waldbereich südöstlich Esselt nahe des geplanten Mastes 11/4201<br />

sowie im Feldgehölz am Siegewinkelsbach im Umfeld des geplanten Mastes 15/4201<br />

vermutet. Dort wurden jeweils mehrere potenzielle Baumhöhlenquartiere nachgewiesen.<br />

Nahezu im gesamten Untersuchungsraum sind potenzielle Quartiere vorhanden<br />

- sowohl Baumhöhlen als auch Verstecke an Gebäuden.<br />

Betroffenheit:<br />

Durch das geplante Vorhaben gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle<br />

Sommerquartiere (Baumhöhlenquartiere) durch die Ausweitung des Schutzstreifens<br />

und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen und Zufahrten verloren. Ein besonderes<br />

Konfliktpotenzial wird im Bereich der Baumhöhlenzentren nahe der geplanten<br />

Masten 11 und 15/4201 gesehen. Ausweichhabitate sind in der Umgebung vorhanden.<br />

Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche aufgrund der abendlichen/nächtlichen<br />

Lebensweise sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung<br />

der Maßnahme uneingeschränkt erfolgen kann. Gehölzstrukturen, die<br />

möglicherweise als Leitlinien genutzt werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden<br />

höchstens sehr kleinflächig in Anspruch genommen; eine mögliche Funktion als<br />

Leitlinie wird daher nicht beeinträchtigt.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 114<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Fransenfledermaus<br />

(Myotis nattereri)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ein Holzeinschlag ist in Bezug auf die Fransenfledermaus in der Zeit von November<br />

bis März möglich, da die Art während der Überwinterung keine Baumhöhlenquartiere<br />

nutzt.<br />

Sollte ein Gehölzeinschlag während der übrigen Monate notwendig werden, werden<br />

die betroffenen Baumhöhlen vorher kontrolliert, um einen Besatz (auch durch andere<br />

Arten) auszuschließen. Dabei werden die Höhlen gleichzeitig durch Verschluss<br />

unbrauchbar gemacht, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen<br />

werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />

Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />

nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />

in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />

schützen.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />

Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />

erheblich einzustufen.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 115<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Fransenfledermaus<br />

(Myotis nattereri)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 116<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Gartenrotschwanz<br />

(Phoenicurus phoenicurus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW 2<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

grün günstig A günstig / hervorragend<br />

X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Ein Brutnachweis des Gartenrotschwanzes liegt aus dem Umfeld der Reitanlage im<br />

Süden des Plangebietes vor. Weitere Brutreviere befinden sich im Bereich der Gartenanlagen<br />

nordwestlich der Umspannanlage sowie am Gehrlingshof nordöstlich<br />

Voshövel.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Gartenrotschwanz ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 117<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Gartenrotschwanz<br />

(Phoenicurus phoenicurus)<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 118<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Graues/Braunes Langohr<br />

(Plecotus austriacus/auritus)<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

X FFH-Anhang IV-Art Deutschland 2/V<br />

Europäische Vogelart NRW R/3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

X rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Langohr-Nachweise erfolgten im Steinberge-Wald. Nachweisschwerpunkt war der<br />

Waldweg südlich des geplanten Maststandortes 11. Hier wurde sowohl Balz- als auch<br />

Jagdverhalten registriert. Weitere Balzarenen wurden im Umfeld der geplanten<br />

Masten 9 und 12 festgestellt. Nahe der Gebietsgrenze südlich des geplanten Mastes<br />

9 wurde ein vermutlich jagendes Tier beobachtet. In einer Baumgruppe nördlich<br />

der Straße am Bauernschott erfolgte am 31.08.2010 eine Registrierung während der<br />

Ausflugzeit am frühen Abend. Daher wird davon ausgegangen, dass sich im direkten<br />

Umfeld dieses Fundortes ein Quartier befindet. Potenzielle Quartiere beider in Frage<br />

kommenden Arten - sowohl Verstecke an Gebäuden (Graues und Braunes L.) als<br />

auch Baumhöhlen (Braunes L.) - sind im Untersuchungsgebiet vorhanden.<br />

Betroffenheit:<br />

Durch das geplante Vorhaben gehen im Bereich des Steinberge-Waldes potenzielle<br />

Sommerquartiere (Baumhöhlenquartiere) des Braunen Langohrs durch die Ausweitung<br />

des Schutzstreifens und ggf. durch die Zufahrten verloren. Ausweichhabitate<br />

sind in der Umgebung vorhanden.<br />

Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche aufgrund der abendlichen/nächtlichen<br />

Lebensweise sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung<br />

der Maßnahme uneingeschränkt erfolgen kann. Gehölzstrukturen, die<br />

möglicherweise als Leitlinien genutzt werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden<br />

höchstens sehr kleinflächig in Anspruch genommen; eine mögliche Funktion als<br />

Leitlinie wird daher nicht beeinträchtigt.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 119<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Graues/Braunes Langohr<br />

(Plecotus austriacus/auritus)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ein Holzeinschlag ist in Bezug auf Graues/Braunes Langohr in der Zeit von November<br />

bis März möglich, da die Arten während der Überwinterung keine Baumhöhlenquartiere<br />

nutzen.<br />

Sollte ein Gehölzeinschlag während der übrigen Monate notwendig werden, werden<br />

die betroffenen Baumhöhlen vorher kontrolliert, um einen Besatz (auch durch andere<br />

Arten) auszuschließen. Dabei werden die Höhlen gleichzeitig durch Verschluss<br />

unbrauchbar gemacht, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen<br />

werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />

Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />

nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />

in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />

schützen.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />

Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />

erheblich einzustufen.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 120<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Graues/Braunes Langohr<br />

(Plecotus austriacus/auritus)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 121<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Graureiher<br />

(Ardea cinerea)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW +S<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Ein Brutnachweis des Graureihers liegt aus dem Feldgehölz westlich des geplanten<br />

Maststandortes 20 (Bl. 4201) vor. Dort wurde am 30.06.2010 ein einzelner besetzter<br />

Horst gefunden. Nachweise Nahrung suchender Tiere liegen insbesondere aus dem<br />

Norden des Gebietes von der Issel und von angrenzenden Landwirtschaftsflächen<br />

und daneben von einem Gewässer im NSG Aaper Vennekes vor. Während der<br />

Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich überall im Plangebiet an Gewässern und<br />

auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erwartet werden.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Graureiher ist durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert betroffen.<br />

Da der Brutplatz geschützt innerhalb des Feldgehölzes liegt und die Art dort an den<br />

Fahrzeugverkehr der umliegenden Höfe gewöhnt ist, ist nicht mit nennenswerten<br />

Beeinträchtigungen durch Arbeiten im Umfeld des Mastes 20/4201 zu rechnen.<br />

Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung des Nahrungshabitats kann<br />

vernachlässigt werden, da diese nur kleine Teilflächen des weiträumigen Nahrungslebensraumes<br />

betrifft und bei Bedarf auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />

werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund<br />

der sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />

Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 122<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Graureiher<br />

(Ardea cinerea)<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 123<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Großer Abendsegler<br />

(Nyctalus noctula)<br />

X FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

Europäische Vogelart NRW I<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Nachweise des Großen Abendseglers beschränken sich weitgehend auf den Steinberge-Wald.<br />

Daneben liegen Beobachtungen aus dem Feldgehölz östlich des Golfplatzes,<br />

von der Marienthaler Straße sowie aus dem Bereich südlich der BAB 3 vor.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass das gesamte Umfeld des Steinberge-Waldes zur<br />

Jagd genutzt wird. Besonders hohe Jagdaktivität wurde im Süden des Waldes festgestellt.<br />

Am Esseltweg wurde ein Quartier des Abendseglers nachgewiesen. Am Siegewinkelsbach<br />

südöstlich des geplanten Mastes 15 wurden am 12.08.2010 während<br />

einer Ausflugkontrolle Rufe des Großen Abendseglers registriert. Aufgrund des frühen<br />

Auftretens der Art wird davon ausgegangen, dass sich in der Umgebung ein Quartier<br />

befindet. Potenzielle Quartiere der Art (Baumhöhlen) sind in weiten Teilen des Plangebietes<br />

vorhanden (vgl. Kapitel 4.4.2).<br />

Aus dem Nordteil des Gebietes liegen Registrierungen vor, die nur bis zur Gattung<br />

Nyctalus bestimmt werden konnten. Möglicherweise befinden sich darunter weitere<br />

Nachweise der Großen Abendseglers. Da diese Nachweise ausschließlich in Randbereichen<br />

des Gebietes erfolgten, wird davon ausgegangen, dass dieser Raum<br />

keinen nennenswerte Bedeutung für die Art besitzt.<br />

Betroffenheit:<br />

Das nachgewiesene Quartier am Esseltweg ist nicht betroffen. Durch die Ausweitung<br />

des Schutzstreifens und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen und Zufahrten<br />

gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle Baumhöhlenquartiere verloren,<br />

die sowohl als Sommer- als auch als Winterquartier geeignet sind. Ein besonderes<br />

Konfliktpotenzial wird im Bereich des Steinberge-Waldes sowie im Feldgehölz am<br />

Siegewinkelsbach gesehen. Ausweichhabitate sind in der Umgebung vorhanden.<br />

Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche überwiegend im<br />

freien Luftraum erfolgt.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 124<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Großer Abendsegler<br />

(Nyctalus noctula)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Alle betroffenen Baumhöhlen, die als Quartier in Frage kommen, werden durch eine<br />

sachkundige Person im Zeitraum von September bis November überprüft. Eine<br />

mögliche Beeinträchtigung von Fledermäusen ist dann am geringsten, da Wochenstuben<br />

bereits aufgelöst wurden, Balzquartiere in der Regel nicht mehr genutzt<br />

werden und die Tiere sich aber auch noch nicht im Winterschlaf befinden und auf<br />

andere Quartiere in der Umgebung ausweichen können.<br />

Baumhöhlen, in denen ein Besatz nach Kontrolle ausgeschlossen werden kann,<br />

werden verschlossen, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen werden<br />

kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />

Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />

nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />

in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />

schützen.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />

Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />

erheblich einzustufen.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 125<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Großer Abendsegler<br />

(Nyctalus noctula)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 126<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Habicht<br />

(Accipiter gentilis)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW V<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Nachweise liegen aus den Bereichen nördlich der Umspannanlage, westlich Binnenbruch,<br />

östlich Esselt sowie von der Issel im Norden des Gebietes vor. Brutplätze<br />

werden in Randbereichen oder außerhalb des Gebietes vermutet.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Habicht wird durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt.<br />

Brutplätze sind von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />

Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung des Jagdhabitats kann vernachlässigt<br />

werden, da diese nur kleine Teilflächen des weiträumigen Jagdrevieres betrifft<br />

und bei Bedarf zur Nahrungssuche auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />

werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund<br />

der sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />

Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Kleinflächige vorübergehende Inanspruchnahme des Jagdhabitats.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 127<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Habicht<br />

(Accipiter gentilis)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 128<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Kiebitz<br />

(Vanellus vanellus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland 2<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Im Plangebiet wurden zwei Schwerpunkte des Kiebitzvorkommens festgestellt.<br />

Westlich der Marienthaler Straße befinden sich vier teils brutverdächtige Vorkommen<br />

innerhalb sowie zwei weitere brutverdächtige Vorkommen westlich des Plangebietes.<br />

Entlang der Issel wurden sieben teils brutverdächtige Reviere nachgewiesen. Davon<br />

befinden sich drei innerhalb des Gebietes. Bei einem handelt es sich um einen<br />

Randsiedler. Weiterhin wurde ein brutverdächtiges Vorkommen nördlich der BAB 3<br />

gefunden. Als Durchzügler wurden Kiebitze bei Brendenwinkel nachgewiesen. Während<br />

des Durchzugs kann die Art jedoch grundsätzlich auf Freiflächen im gesamten<br />

Gebiet auftreten.<br />

Betroffenheit:<br />

Im Bereich der geplanten Masten 18, 23 und 24/4201 werden im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen<br />

und Zufahrten während der Bauphase potenzielle Bruthabitate<br />

in Anspruch genommen. Hierdurch kann es zum Verlust von Brutplätzen kommen. Da<br />

geeignete Bruthabitate jeweils auch im direkten Umfeld der Eingriffsbereiche vorhanden<br />

sind, kann es auch über die Eingriffsbereiche hinaus zu baubedingten Störungen<br />

und dadurch bedingt zu einer Aufgabe von Nistplätzen während der Brutzeit kommen.<br />

Geeignete Ausweichhabitate sind jeweils in der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem<br />

Umfang vorhanden.<br />

Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung der Rast- und Nahrungslebensräume<br />

kann vernachlässigt werden, da diese nur kleine Teilflächen der weiträumigen<br />

Habitate betrifft und bei Bedarf auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />

werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der<br />

sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />

Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 129<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Kiebitz<br />

(Vanellus vanellus)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es ist erforderlich, eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation und ein ggf.<br />

erforderliches Abschieben des Oberbodens für alle Baustelleneinrichtungsflächen und<br />

Zuwegungen sowie den Beginn der Bautätigkeiten an Mast 18/4201, 23/4201 und<br />

westlich Mast 24/4201 außerhalb der kritischen Phase der Brutzeit, die sich von<br />

Anfang März bis zum Schlüpfen der Jungen (bei Nachgelegen) Ende Juni erstreckt,<br />

durchzuführen. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch<br />

innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden.<br />

Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen<br />

wird, dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des<br />

Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf<br />

geeignete Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt im unmittelbaren Umfeld des<br />

Eingriffsbereichs dennoch eine Ansiedlung während der Bauphase, muss angenommen<br />

werden, dass der Baubetrieb keine Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können<br />

auch innerhalb der Brutzeit begonnen bzw. nach längerer Unterbrechung (länger als<br />

eine Woche) innerhalb der Brutzeit wieder aufgenommen werden, soweit zuvor durch<br />

eine ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht<br />

eintreten können.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Kleinflächiger, temporärer Verlust von potenziellen Brut- und Rasthabitaten.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 130<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Kiebitz<br />

(Vanellus vanellus)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 131<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Kleiner Abendsegler<br />

(Nyctalus leisleri)<br />

X FFH-Anhang IV-Art Deutschland D<br />

Europäische Vogelart NRW 2<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

grün günstig A günstig / hervorragend<br />

X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Der Verbreitungsschwerpunkt liegt im Bereich des Steinberge-Waldes. Die Art nutzt<br />

diesen Bereich wahrscheinlich weiträumig zur Jagd. Einzelnachweise liegen vom<br />

Golfplatz und aus dem Umfeld des geplanten Maststandortes 18 vor. Ein funktionaler<br />

Bezug zum Plangebiet wurde dort jedoch nicht festgestellt. Hinweise auf Quartiere<br />

innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. Potenzielle Quartiere der Art<br />

(Baumhöhlen) sind jedoch in weiten Teilen des Plangebietes vorhanden.<br />

Aus dem Nordteil des Gebietes liegen Registrierungen vor, die nur bis zur Gattung<br />

Nyctalus bestimmt werden konnten. Möglicherweise befinden sich darunter weitere<br />

Nachweise der Kleinen Abendseglers. Da diese Nachweise ausschließlich in Randbereichen<br />

des Gebietes erfolgten, wird davon ausgegangen, dass dieser Raum keine<br />

nennenswerte Bedeutung für die Art besitzt.<br />

Betroffenheit:<br />

Durch die Ausweitung des Schutzstreifens und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen<br />

und Zufahrten gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle Baumhöhlenquartiere<br />

verloren. Ein besonderes Konfliktpotenzial wird im Bereich des Steinberge-Waldes<br />

gesehen. Ausweichhabitate sind in der Umgebung vorhanden.<br />

Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche überwiegend im<br />

freien Luftraum erfolgt.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 132<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Kleiner Abendsegler<br />

(Nyctalus leisleri)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Alle betroffenen Baumhöhlen, die als Quartier in Frage kommen, werden durch eine<br />

sachkundige Person im Zeitraum von September bis November überprüft. Eine<br />

mögliche Beeinträchtigung von Fledermäusen ist dann am geringsten, da Wochenstuben<br />

bereits aufgelöst wurden, Balzquartiere in der Regel nicht mehr genutzt<br />

werden und die Tiere sich aber auch noch nicht im Winterschlaf befinden und auf<br />

andere Quartiere in der Umgebung ausweichen können.<br />

Baumhöhlen, in denen ein Besatz nach Kontrolle ausgeschlossen werden kann,<br />

werden verschlossen, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen werden<br />

kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />

Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />

nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />

in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />

schützen.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />

Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />

erheblich einzustufen.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 133<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Kleiner Abendsegler<br />

(Nyctalus leisleri)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 134<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Kleinspecht<br />

(Dryobates minor)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Es wurden vier Vorkommen des Kleinspechtes festgestellt. Ein Brutnachweis wurde<br />

für den Gehölzbestand östlich Voshövel erbracht. Am Siegewinkelsbach südlich des<br />

geplanten Maststandortes 15 (Bl. 4201) wurde eine besetzte Höhle gefunden. Ein<br />

weiteres Revier befindet sich östlich Esselt im Umfeld des geplanten Maststandortes<br />

11 (Bl. 4201). Brutverdacht besteht weiterhin für Randbereiche des Plangebietes im<br />

NSG Aaper Vennekes und nördlich der Straße Am Voshövel.<br />

Betroffenheit:<br />

Durch den Mastbau und Gehölzeinschläge im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung<br />

im Bereich der Masten 11/4201, 15/4201 kann es zum Verlust der Brutplätze kommen,<br />

da potenzielle Nisthabitate betroffen sind (der 2010 nachgewiesene Brutplatz im<br />

Umfeld des Mastes 15/4201 ist nicht direkt betroffen). Da auch im direkten Umfeld der<br />

Eingriffsbereiche Gehölzbestände vorhanden sind, die zur Anlage einer Bruthöhle<br />

geeignet sind, kann es auch über den Eingriffsbereich hinaus zu baubedingten<br />

Störungen und dadurch bedingt zu einer Aufgabe des Nistplatzes während der<br />

Brutzeit kommen. Geeignete Ausweichhabitate (Bruthabitate) sind in der Umgebung<br />

in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />

Der anlagebedingte Verlust von Teilen des Nahrungshabitats (Schutzstreifenerweiterung)<br />

kann insgesamt vernachlässigt werden, da in der Umgebung geeignete Ausweichflächen<br />

zur Nahrungssuche in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 135<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Kleinspecht<br />

(Dryobates minor)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für Baustelleneinrichtungsflächen an<br />

den Maststandorten und im Bereich der Zuwegungen, der Beginn der Bautätigkeiten<br />

an den Masten 11/4201 und 15/4201 sowie Gehölzeinschläge im Rahmen der<br />

Schutzstreifenerweiterung im Umfeld dieser Masten müssen außerhalb der Brutzeit,<br />

die sich von Ende April bis Ende Juni erstreckt, durchgeführt werden. Bei Beginn vor<br />

dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch innerhalb der Brutzeit fortgesetzt<br />

werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden. Dabei kommt es nicht zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen wird, dass sich die Art<br />

während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des Eingriffsbereiches bzw. in der<br />

unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf geeignete Habitate in der Umgebung<br />

ausweicht. Erfolgt dennoch eine Ansiedlung während der Bauphase, muss angenommen<br />

werden, dass der Baubetrieb keine Störung darstellt. Die Bautätigkeiten<br />

können auch innerhalb der Brutzeit begonnen bzw. nach längerer Unterbrechung<br />

(länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit wieder aufgenommen werden, soweit<br />

zuvor durch eine ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände<br />

nicht eintreten können.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Verlust kleiner Teilflächen des Nahrungshabitats ist als nicht erheblich einzustufen.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 136<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Kleinspecht<br />

(Dryobates minor)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 137<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Kornweihe<br />

(Circus cyaneus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland 2<br />

X Europäische Vogelart NRW 0<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Die Kornweihe wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Ein rastendes<br />

Weibchen wurde am 26.02.2010 auf einem Acker südlich der BAB 3 beobachtet.<br />

Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich auf Freiflächen im gesamten<br />

Gebiet auftreten. Das Plangebiet besitzt gegenüber der weiteren Umgebung keine<br />

besondere Bedeutung als Rasthabitat.<br />

Betroffenheit:<br />

Die Kornweihe wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />

Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Rast<br />

ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 138<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Kornweihe<br />

(Circus cyaneus)<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 139<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Kranich<br />

(Grus grus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW -<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Kraniche wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Im Bereich der BAB 3<br />

wurde am 30.03.2010 ein kleiner in nördliche Richtung über das Gebiet hinweg<br />

fliegender Trupp registriert. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet wurde nicht<br />

festgestellt.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Kranich ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 140<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Kranich<br />

(Grus grus)<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 141<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Kuckuck<br />

(Cuculus canorus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Es liegt eine Beobachtung des Kuckucks vom 27.04.2010 aus dem Bereich Binnenbruch<br />

vor. Da während der weiteren Kartierungen keine Nachweise mehr erbracht<br />

werden konnten, wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Tier um einen<br />

Durchzügler handelte.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Kuckuck ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 142<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Kuckuck<br />

(Cuculus canorus)<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 143<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Lachmöwe<br />

(Larus ridibundus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW +<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Am 30.06.2010 wurden im Bereich des Golfplatzes bei Voshövel sechs Nahrung<br />

suchende Lachmöwen registriert. Da keine Brutvorkommen aus der unmittelbaren<br />

Umgebung bekannt sind und weitere Nachweise fehlen, wird die Art als Übersommerer<br />

eingestuft, für den das Plangebiet keine besondere Bedeutung besitzt.<br />

Betroffenheit:<br />

Die Lachmöwe wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />

Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Rast<br />

bzw. Nahrungssuche ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur<br />

Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 144<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Lachmöwe<br />

(Larus ridibundus)<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 145<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Mäusebussard<br />

(Buteo buteo)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW +<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Es wurden sieben Reviere des Mäusebussards festgestellt. Die Brutplätze von drei<br />

Revieren wurden in Randbereichen oder außerhalb des Plangebietes vermutet.<br />

Besetzte Horste befanden sich im Feldgehölz westlich des geplanten Maststandortes<br />

4, im Kiefernbestand südlich des Maststandortes 12 und im Feldgehölz nördlich<br />

des geplanten Maststandortes 17. Ein weiterer Brutplatz wurde im Feldgehölz westlich<br />

des geplanten Maststandortes 20 vermutet.<br />

Betroffenheit:<br />

Brutplätze sind nicht direkt betroffen. In der Regel ist nicht mit baubedingten Beeinträchtigungen<br />

zu rechnen, da sich einerseits die Brutplätze geschützt innerhalb der<br />

Gehölzbestände befinden und andererseits die Tiere an den Fahrzeugverkehr der<br />

umliegenden Höfe gewöhnt sind. Im Bereich des geplanten Maststandortes 17/4201<br />

erfolgt ein kleinflächiger Eingriff in den Gehölzbestand, in dem sich ca. 40 m nördlich<br />

des Eingriffsbereichs ein besetzter Horst befand. Eine Aufgabe des Brutplatzes<br />

während des Gehölzeinschlags ist nicht auszuschließen. Es wird jedoch davon<br />

ausgegangen, dass die übrigen Bautätigkeiten auch hier keine nennenswerte Beeinträchtigung<br />

darstellen.<br />

Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung des Jagdhabitats kann vernachlässigt<br />

werden, da diese nur kleine Teilflächen des weiträumigen Jagdrevieres betrifft<br />

und bei Bedarf zur Nahrungssuche auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />

werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund<br />

der sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />

Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 146<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Mäusebussard<br />

(Buteo buteo)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation (insbesondere Gehölzeinschlag) für<br />

die Baustelleneinrichtungsfläche am Maststandort und Gehölzeinschläge im Rahmen<br />

der Schutzstreifenerweiterung im Bereich des Mastes 17/4201 müssen außerhalb der<br />

Brutzeit, die sich von Anfang April bis Ende Juli erstreckt, erfolgen. Die übrigen<br />

Baumaßnahmen können dann auch während der Brutzeit durchgeführt werden.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 147<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Mehlschwalbe<br />

(Delichon urbicum)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Brutnachweise der Mehlschwalbe liegen ausschließlich aus dem Nordteil des Gebietes<br />

vor. Dort brütet die Art am Heidkampshof südlich des geplanten Maststandortes 23<br />

(Bl. 4201) und am Hof Möllmann westlich des geplanten Maststandortes 23 (Bl.<br />

4201). Ein weiteres Brutvorkommen befindet sich in diesem Raum am Hof Hüskers<br />

Kathe westlich des Gebietes. Nahrung suchende Tiere wurden darüber hinaus auch<br />

im Umfeld mehrerer Höfe im Süden des Plangebietes registriert. Brutvorkommen an<br />

den Höfen sind dort jedoch nicht bekannt. Während der Nahrungssuche kann die<br />

Mehlschwalbe im gesamten Plangebiet auftreten.<br />

Betroffenheit:<br />

Die Mehlschwalbe ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Brutplätze liegen außerhalb<br />

des Eingriffsbereiches und werden nicht beeinträchtigt. Mit einer vorübergehenden<br />

Aufgabe von Teilen des Jagdhabitats aufgrund des Baubetriebs ist nicht zu<br />

rechnen, da die Art derartige optische und akustische Reize toleriert. Da die Nahrungssuche<br />

im freien Luftraum erfolgt, steht das gesamte Plangebiet sowohl während<br />

als auch nach Abschluss der Bauphase uneingeschränkt zur Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 148<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Mehlschwalbe<br />

(Delichon urbicum)<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 149<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Mittelspecht<br />

(Dendrocopos medius)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW V<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Es liegt ein Nachweis eines rufenden Mittelspechtes vom 27.04.2010 aus dem<br />

Waldbereich am Waldbach nördlich des Plangebietes vor. Für diesen Gehölzbestand<br />

besteht Brutverdacht.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Mittelspecht ist von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 150<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Mittelspecht<br />

(Dendrocopos medius)<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 151<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Myotis sp.<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

X FFH-Anhang IV-Art Deutschland +/D/V/2<br />

Europäische Vogelart NRW R/2/3/I<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

X rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Im Untersuchungsgebiet wurde anhand der Rufe nicht sicher differenzierbare Myotis-<br />

Vorkommen an verschiedenen Stellen im Steinberge-Wald, im Feldgehölz am Siegewinkelsbach<br />

östlich des Golfplatzes, am Rehbach östlich des geplanten Maststandortes<br />

21 und an der Issel im Norden des Gebietes gefunden. Ein Teil dieser Registrierungen<br />

geht wahrscheinlich auf die Fransenfledermaus zurück. Bei den übrigen<br />

Nachweisen handelt es sich aufgrund der Charakteristik der Rufe wahrscheinlich um<br />

eine der folgenden Arten: Kleine oder Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus, M.<br />

brandtii), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Fransenfledermaus (Myotis<br />

nattereri) oder Wasserfledermaus (Myotis daubentonii). Im Bereich des Waldweges<br />

südlich des geplanten Maststandortes 11 erfolgten sowohl am 27.04. als auch am<br />

22.07.2010 Myotis-Registrierungen am frühen Abend während der Ausflugszeit.<br />

Daher wird davon ausgegangen, dass Quartiere in der näheren Umgebung vorhanden<br />

sind.<br />

Alle in Frage kommenden Arten beziehen im Sommer unter anderem Baumhöhlenquartiere,<br />

während im Winter bevorzugt unterirdische Quartiere wie Höhlen oder<br />

Stollen, jedoch keine Baumhöhlen genutzt werden<br />

Betroffenheit:<br />

Durch das geplante Vorhaben gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle<br />

Sommerquartiere (Baumhöhlenquartiere) durch die Ausweitung des Schutzstreifens<br />

und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen und Zufahrten verloren. Ausweichhabitate<br />

sind in der Umgebung vorhanden.<br />

Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche aufgrund der abendlichen/nächtlichen<br />

Lebensweise sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung<br />

der Maßnahme uneingeschränkt erfolgen kann.<br />

Bevorzugte Jagdhabitate (Gewässer) sind nicht betroffen. Gehölzstrukturen, die möglicherweise<br />

als Leitlinien genutzt werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 152<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Myotis sp.<br />

höchstens sehr kleinflächig in Anspruch genommen; eine mögliche Funktion als<br />

Leitlinie wird daher nicht beeinträchtigt.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ein Holzeinschlag ist in Bezug auf die in Frage kommenden Myotis-Arten in der Zeit<br />

von November bis März möglich, da die Arten während der Überwinterung keine<br />

Baumhöhlenquartiere nutzen.<br />

Sollte ein Gehölzeinschlag während der übrigen Monate notwendig werden, werden<br />

die betroffenen Baumhöhlen vorher kontrolliert, um einen Besatz (auch durch andere<br />

Arten) auszuschließen. Dabei werden die Höhlen gleichzeitig durch Verschluss<br />

unbrauchbar gemacht, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen<br />

werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />

Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />

nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />

in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />

schützen.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />

Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />

erheblich einzustufen.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 153<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

Myotis sp.<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 154<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Nachtigall<br />

(Luscinia megarhynchos)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Es wurden drei Vorkommen der Nachtigall nachgewiesen. Ein Brutrevier befindet sich<br />

südlich Voshövel im Randbereich des Golfplatzes. Zwei brutverdächtige Reviere<br />

wurden im Süden des Gebietes nordöstlich der Umspannanlage festgestellt.<br />

Betroffenheit:<br />

Die Nachtigall wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. Bruthabitate<br />

sind nicht direkt betroffen. Die brutverdächtigen Vorkommen im Süden des Gebietes<br />

befinden sich in einem Abstand von etwa 50 m vom Eingriffsbereich und sind durch<br />

dichte Gebüschstrukturen gegen diesen abgeschirmt. Daher wird der Abstand als<br />

ausreichend angesehen, um Beeinträchtigungen während der Bauphase auszuschließen.<br />

Das Revier südlich Voshövel befindet sich ca. 25 m nördlich der geplanten<br />

Zuwegung zu Mast 14/4201. Das Bruthabitat bietet auch hier einen ausreichenden<br />

Schutz. Zudem sind die Tiere an Fahrzeugbetrieb des stark befahrenen Postwegs<br />

gewöhnt.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 155<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Nachtigall<br />

(Luscinia megarhynchos)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 156<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Rauchschwalbe<br />

(Hirundo rustica)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Brutnachweise der Rauchschwalbe liegen von sieben Höfen in der Nordhälfte des<br />

Gebietes und vom Lühlshof im Süden des Plangebietes vor. Ein weiterer Brutnachweis<br />

liegt vom Hof Hohen-Malberg östlich des Plangebietes südlich der BAB 3 vor. Als<br />

Nahrungsgast kann die Rauchschwalbe im gesamten Plangebiet auftreten.<br />

Betroffenheit:<br />

Die Rauchschwalbe ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Brutplätze liegen<br />

außerhalb des Eingriffsbereiches und werden nicht beeinträchtigt. Mit einer vorübergehenden<br />

Aufgabe von Teilen des Jagdhabitats aufgrund des Baubetriebs ist nicht zu<br />

rechnen, da die Art derartige optische und akustische Reize toleriert. Da die Nahrungssuche<br />

im freien Luftraum erfolgt, steht das gesamte Plangebiet sowohl während<br />

als auch nach Abschluss der Bauphase uneingeschränkt zur Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 157<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Rauchschwalbe<br />

(Hirundo rustica)<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 158<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Rauhhautfledermaus<br />

(Pipistrellus nathusii)<br />

X FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

Europäische Vogelart NRW I<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Nachweise der Rauhhautfledermaus beschränken sich weitgehend auf den Steinberge-Wald.<br />

Dort konnte auch Jagdaktivität nachgewiesen werden. Einzelnachweise<br />

liegen aus Randbereichen des Gebietes östlich Marienthal und vom Waldbach im<br />

Norden des Gebietes vor. Hinweise auf Quartiere liegen nicht vor. Im Untersuchungsgebiet<br />

sind jedoch zahlreiche potenzielle Quartiere vorhanden - sowohl Baumhöhlen<br />

als auch Verstecke an Gebäuden.<br />

Betroffenheit:<br />

Durch die Ausweitung des Schutzstreifens und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen<br />

und Zufahrten gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle Baumhöhlenquartiere<br />

verloren, die sowohl als Sommer- als auch als Winterquartier geeignet<br />

sind. Ein besonderes Konfliktpotenzial wird im Bereich des Steinberge-Waldes gesehen.<br />

Ausweichhabitate sind in der Umgebung vorhanden.<br />

Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche aufgrund der abendlichen/nächtlichen<br />

Lebensweise sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung<br />

der Maßnahme uneingeschränkt erfolgen kann. Gehölzstrukturen, die<br />

möglicherweise als Leitlinien genutzt werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden<br />

höchstens sehr kleinflächig in Anspruch genommen; eine mögliche Funktion als<br />

Leitlinie wird daher nicht beeinträchtigt.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 159<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Rauhhautfledermaus<br />

(Pipistrellus nathusii)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Alle betroffenen Baumhöhlen, die als Quartier in Frage kommen, werden durch eine<br />

sachkundige Person im Zeitraum von September bis November überprüft. Eine<br />

mögliche Beeinträchtigung von Fledermäusen ist dann am geringsten, da Wochenstuben<br />

bereits aufgelöst wurden, Balzquartiere in der Regel nicht mehr genutzt<br />

werden und die Tiere sich aber auch noch nicht im Winterschlaf befinden und auf<br />

andere Quartiere in der Umgebung ausweichen können.<br />

Baumhöhlen, in denen ein Besatz nach Kontrolle ausgeschlossen werden kann,<br />

werden verschlossen, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen werden<br />

kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />

Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />

nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />

in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />

schützen.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />

Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />

erheblich einzustufen.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 160<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Rauhhautfledermaus<br />

(Pipistrellus nathusii)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 161<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Rebhuhn<br />

(Perdix perdix)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland 2<br />

X Europäische Vogelart NRW 2S<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

grün günstig A günstig / hervorragend<br />

X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Es wurden neun, überwiegend brutverdächtige Reviere nachgewiesen. Der Schwerpunkt<br />

des Rebhuhn-Vorkommens liegt im Norden des Gebietes. Im Umfeld des<br />

geplanten Maststandortes 24 wurden zwei, im Bereich des Maststandortes 27 und<br />

östlich Maststandort 28 jeweils ein Revier festgestellt. Südlich Marienthal wurde zwei,<br />

südlich Voshövel wurde ein Revier registriert. Im Süden des Plangebietes wurde<br />

jeweils ein Revier im Bereich des geplanten Maststandortes 1 und nahe des Steltmannshofes<br />

nachgewiesen.<br />

Betroffenheit:<br />

Innerhalb der Eingriffsflächen der geplanten Masten 14 und 24/4201 und in deren<br />

direkten Umfeld befinden sich potenzielle Bruthabitate wie Grabenränder, Gehölzstrukturen<br />

oder Brachflächen mit Deckung bietender Vegetation. Daher kann es im<br />

Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Zufahrten zum Verlust von Brutplätzen<br />

kommen. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass es über den Eingriffsbereich<br />

hinaus zu baubedingten Störungen und dadurch bedingt zu einer Aufgabe der<br />

Nistplätze während der Brutzeit kommt. Geeignete Ausweichhabitate sind jeweils in<br />

der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />

Die Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich der geplanten Masten 1, 19 und<br />

27/4201 befinden sich innerhalb oder in unmittelbarer Umgebung der dort jeweils<br />

nachgewiesenen Rebhuhnvorkommen. Da sich innerhalb der Eingriffsflächen und im<br />

direkten Umfeld keine als Neststandorte geeigneten Strukturen befinden, wird davon<br />

ausgegangen, dass sich die Brutplätze abseits der Eingriffsflächen befinden und<br />

durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.<br />

Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung der Nahrungslebensräume kann<br />

vernachlässigt werden, da diese nur kleine Teilflächen betrifft und bei Bedarf auf<br />

geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen werden kann. Anlage- und<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 162<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Rebhuhn<br />

(Perdix perdix)<br />

betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der sehr geringen Flächeninanspruchnahme<br />

und der Vorbelastung durch die bestehende Hochspannungsfreileitung<br />

ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation und ein ggf. erforderliches Abschieben<br />

des Oberbodens im Bereich der geplanten Masten 14/4201 (Baustelleneinrichtungsfläche<br />

und Zuwegung) und 24/4201 (Baustelleneinrichtungsflächen am Maststandort<br />

und für südwestlich davon gelegenen Maschinenstellplatz sowie dazwischen<br />

liegende Zuwegung) sowie der Beginn der Bautätigkeiten muss außerhalb der kritischen<br />

Phase der Brutzeit, die sich von Anfang Mai bis zum Schlüpfen der Jungen bis<br />

Anfang Juli erstreckt, erfolgen. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die<br />

Arbeiten auch innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich<br />

durchgeführt werden. Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da<br />

davon ausgegangen wird, dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr<br />

innerhalb des Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt,<br />

sondern auf geeignete Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt dennoch eine<br />

Ansiedlung während der Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb<br />

keine Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können auch innerhalb der Brutzeit<br />

begonnen bzw. nach längerer Unterbrechung (länger als eine Woche) innerhalb der<br />

Brutzeit wieder aufgenommen werden, soweit zuvor durch eine ökologische Baubegleitung<br />

nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Kleinflächiger vorübergehender Verlust (potenzieller) Bruthabitate.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 163<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

Rebhuhn<br />

(Perdix perdix)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 164<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Saatkrähe<br />

(Corvus frugilegus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW +S<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Die Saatkrähe wurde ausschließlich als Nahrungsgast aus dem Brutbestand der<br />

Umgebung nachgewiesen. Beobachtungen liegen insbesondere von landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen südlich der Obrighovener Straße, daneben auch von Ackerflächen<br />

nördlich der BAB 3 vor. Während der Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich<br />

überall im Plangebiet auftreten.<br />

Betroffenheit:<br />

Die Saatkrähe wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />

Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Nahrungssuche<br />

ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 165<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Saatkrähe<br />

(Corvus frugilegus)<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 166<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Schleiereule<br />

(Tyto alba)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW +S<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Es wurden drei Schleiereulen-Reviere festgestellt. Ein Vorkommen befindet sich im<br />

Süden des Gebietes. Laut Anwohnern können am Lühlshof und an der Pappelallee<br />

nördlich der Obrighovener Straße regelmäßig jagende Schleiereulen beobachtet<br />

werden. Der Brutplatz konnte nicht ermittelt werden. Brutmöglichkeiten sind hier<br />

sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebietes an verschiedenen Höfen vorhanden.<br />

Ein Revier befindet sich östlich Voshövel. Laut Aussage eines Anwohners brütet<br />

die Schleiereule seit mehreren Jahren in einem Hofgebäude nordwestlich des geplanten<br />

Maststandortes 16. Das dritte Revier befindet sich im Norden des Gebietes. Der<br />

Brutplatz befindet sich an einem Hof südöstlich des Gebietes.<br />

Betroffenheit:<br />

Die Schleiereule ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Brutplätze werden nicht<br />

direkt beeinträchtigt. Auch eine Beeinträchtigung durch den Baubetrieb im Umfeld der<br />

Brutplätze kann ausgeschlossen werden, da die Art an den Hofbetrieb gewöhnt ist<br />

und derartige optische und akustische Reize toleriert. Da die Nahrungssuche in den<br />

Abend- bzw. Nachtstunden erfolgt, steht das Plangebiet sowohl während als auch<br />

nach Umsetzung der Bauphase uneingeschränkt als Jagdhabitat zur Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 167<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Schleiereule<br />

(Tyto alba)<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 168<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Schwarzkehlchen<br />

(Saxicola rubicola)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

grün günstig A günstig / hervorragend<br />

X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Ein Revier des Schwarzkehlchens befindet sich am Obrighovener Graben westlich<br />

des geplanten Maststandortes 3/4201. Ein Brutnachweis konnte für das Revier östlich<br />

Voshövel erbracht werden. Westlich des geplanten Maststandortes 18/4201 wurde<br />

am 23.09.2010 ein Pärchen mit einem flüggen Jungtier beobachtet. Der Brutplatz wird<br />

nahe des Weges Im Schwarzen Grund vermutet. Brutverdacht liegt für den Randbereich<br />

des Gebietes südlich des geplanten Maststandortes 20/4201 vor.<br />

Betroffenheit:<br />

Da sich die Bruthabitate jeweils in Randbereichen des Untersuchungsgebietes<br />

befinden, wird das Schwarzkehlchen von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 169<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Schwarzkehlchen<br />

(Saxicola rubicola)<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 170<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Schwarzspecht<br />

(Dryocopus martius)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW +<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Schwerpunkt des Schwarzspecht-Vorkommens innerhalb des Gebietes ist der Steinberge-Wald<br />

mit umliegenden Feldgehölzen. Rufende Tiere wurden v. a. im Feldgehölz<br />

östlich Voshövel und im Steinberge-Wald östlich Esselt registriert. Es konnte nicht<br />

abschließend geklärt werden, ob der in Karte 2.2 dargestellte Raum von ein oder zwei<br />

Paaren genutzt wird. Bei der Kartendarstellung wird davon ausgegangen, dass es<br />

sich um das Revier eines Paares handelt. Ein weiteres Revier befindet sich nördlich<br />

der Umspannanlage im Süden des Gebietes. Brutverdacht besteht weiterhin für den<br />

Waldbereich nördlich des Plangebietes.<br />

Betroffenheit:<br />

Durch den Mastbau und Gehölzeinschläge im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung<br />

im Bereich des Mastes 15/4201 kann es zum Verlust des Brutplatzes kommen. Im<br />

unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches sind Gehölzbestände vorhanden, die<br />

grundsätzlich zur Anlage einer Bruthöhle geeignet sind (z. B. ältere Rotbuchen). Nach<br />

dem Gehölzeinschlag im Eingriffsbereich befinden sich diese Gehölze in Lichtungsrandlage.<br />

Da solche Bäume mit frei stehenden Stämmen von Schwarzspechten<br />

regelmäßig zur Anlage einer Bruthöhle genutzt werden, ist eine Brutansiedlung im<br />

unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches möglich. Entsprechend kann es auch<br />

über den Eingriffsbereich hinaus zu baubedingten Störungen und dadurch bedingt zu<br />

einer Aufgabe des Nistplatzes während der Brutzeit kommen. Geeignete Ausweichhabitate<br />

(Bruthabitate) sind in der Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />

Eine vorübergehende, baubedingte Beeinträchtigung des Nahrungshabitats kann<br />

vernachlässigt werden, da diese nur kleine Teilflächen des weiträumigen Nahrungsrevieres<br />

betrifft und bei Bedarf auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen<br />

werden kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der<br />

geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die bestehende<br />

Hochspannungsfreileitung ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 171<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Schwarzspecht<br />

(Dryocopus martius)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für die Baustelleneinrichtungsfläche<br />

am Maststandort und der Beginn der Bautätigkeiten an Mast 15/4201 sowie Gehölzeinschläge<br />

im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung im Umfeld dieses Mastes<br />

müssen außerhalb der Brutzeit, die sich von Anfang April bis Ende Juni erstreckt,<br />

durchgeführt werden. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten<br />

auch innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt<br />

werden. Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen<br />

wird, dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des<br />

Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf<br />

geeignete Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt dennoch eine Ansiedlung<br />

während der Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb keine<br />

Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können auch innerhalb der Brutzeit begonnen<br />

bzw. nach längerer Unterbrechung (länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit<br />

wieder aufgenommen werden, soweit zuvor durch eine ökologische Baubegleitung<br />

nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Kleinflächige, teils temporäre Inanspruchnahme des Nahrungshabitats.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 172<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Schwarzspecht<br />

(Dryocopus martius)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 173<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Silbermöwe<br />

(Larus argentatus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW R<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Die Silbermöwe wurde ausschließlich als Übersommerer nachgewiesen. Beobachtungen<br />

Nahrung suchender Tiere liegen von den landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

nördlich der BAB 3 vor. Während der Nahrungssuche kann die Art grundsätzlich im<br />

gesamten Plangebiet auftreten.<br />

Betroffenheit:<br />

Die Silbermöwe wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />

Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Rast<br />

bzw. Nahrungssuche ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur<br />

Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 174<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Silbermöwe<br />

(Larus argentatus)<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 175<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Silberreiher<br />

(Casmerodius albus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland -<br />

X Europäische Vogelart NRW -<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Der Silberreiher wurde im Untersuchungsgebiet ausschließlich als Durchzügler<br />

nachgewiesen. Beobachtungen liegen vom 13.10.2010 aus dem Umfeld der Issel im<br />

Norden des Gebietes vor. Während des Durchzugs kann die Art auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen und an Gewässern im gesamten Plangebiet auftreten.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Silberreiher wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />

Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Rast<br />

bzw. Nahrungssuche ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur<br />

Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 176<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Silberreiher<br />

(Casmerodius albus)<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 177<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Sperber<br />

(Accipiter nisus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW +<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

In zentralen Teilen des Plangebietes wurden zwei Reviere des Sperbers festgestellt.<br />

Im Steinberge-Wald wurde in einem jungen Gehölzbestand östlich des geplanten<br />

Maststandortes 8/4201 ein besetzter Horst gefunden. Brutverdacht liegt weiterhin für<br />

den Bereich östlich Voshövel vor.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Sperber wird durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt.<br />

Brutplätze sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Eine vorübergehende, baubedingte<br />

Beeinträchtigung des Jagdhabitats kann vernachlässigt werden, da diese nur kleine<br />

Teilflächen des weiträumigen Jagdrevieres betrifft und bei Bedarf zur Nahrungssuche<br />

auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen werden kann. Anlage- und<br />

betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der sehr geringen Flächeninanspruchnahme<br />

und der Vorbelastung durch die bestehende Hochspannungsfreileitung<br />

ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Kleinflächige vorübergehende Inanspruchnahme des Jagdhabitats.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 178<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Sperber<br />

(Accipiter nisus)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 179<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Steinkauz<br />

(Athene noctua)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland 2<br />

X Europäische Vogelart NRW 3S<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Der Steinkauz kommt in landwirtschaftlich genutzten Bereichen innerhalb des Plangebietes<br />

und in der unmittelbaren Umgebung verbreitet als Brutvogel vor. Insgesamt<br />

konnten 17 teilweise brutverdächtige Reviere nachgewiesen werden. Bei 16 dieser<br />

Vorkommen ist davon auszugehen, dass die Nahrungssuche überwiegend oder<br />

teilweise (Randsiedler) innerhalb des Plangebietes erfolgt. Der Verbreitungsschwerpunkt<br />

befindet sich im Süden des Gebietes. Hier wurden im Umfeld der Obrighovener<br />

Straße zwei Reviere in zentralen Bereichen und fünf weitere in Randbereichen oder<br />

wenig außerhalb des Gebietes festgestellt. In der Umgebung von Voshövel wurden<br />

fünf Reviere (davon vier Randsiedler) nachgewiesen. Im Norden des Gebietes<br />

befinden sich zwei Brutvorkommen im Umfeld der geplanten Maststandorte 23 und<br />

24/4201; zwei weitere wurden östlich des Plangebietes registriert.<br />

Betroffenheit:<br />

Im unmittelbaren Umfeld der Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich der Masten 98<br />

und 97/2444 sowie 24/4201 befinden sich Steinkauzreviere. Potenzielle Bruthabitate<br />

(Höhlenbäume) befinden sich jeweils in geringer Distanz zum Eingriffsbereich. Daher<br />

kann es über den Eingriffsbereich hinaus zu baubedingten Störungen und dadurch<br />

bedingt zu einer Aufgabe der Nistplätze während der Brutzeit kommen. Im Falle der<br />

Masten 98 und 97/2444 sind die Brutplätze möglicherweise direkt betroffen. Dort ist<br />

mit dem Verlust potenzieller Bruthabitate (Baumhöhlen bzw. Nisthilfen in Obstgehölzbeständen)<br />

zu rechnen. Geeignete Ausweichhabitate stehen im Umfeld der Masten<br />

97 und 98 nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Das Angebot an potenziellen<br />

Bruthöhlen ist begrenzt. Zudem ist die Siedlungsdichte des Steinkauzes in diesem<br />

Bereich hoch, so dass davon auszugehen ist, dass die meisten Habitate bereits besetzt<br />

sind.<br />

Die Nahrungshabitate werden nicht nennenswert beeinträchtigt, da es sich im Vergleich<br />

zur Gesamtgröße des Jagdlebensraumes nur um kleinflächige Eingriffe<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 180<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Steinkauz<br />

(Athene noctua)<br />

handelt und die Jagd überwiegend während der Abend- bzw. Nachtstunden erfolgt.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Eine ggf. erforderliche Entfernung der Vegetation für Baustelleneinrichtungsflächen<br />

und Zuwegungen sowie der Beginn der Bautätigkeiten an den Masten 98 und<br />

97/2444 sowie 24/4201 muss außerhalb des Zeitraumes Mitte April bis Anfang August<br />

(Brutzeit) erfolgen. Bei Beginn vor dem genannten Zeitraum können die Arbeiten auch<br />

innerhalb der Brutzeit fortgesetzt werden, wenn sie kontinuierlich durchgeführt werden.<br />

Dabei kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen, da davon ausgegangen<br />

wird, dass sich die Art während des Baubetriebes nicht mehr innerhalb des<br />

Eingriffsbereiches bzw. in der unmittelbaren Umgebung ansiedelt, sondern auf<br />

geeignete Habitate in der Umgebung ausweicht. Erfolgt dennoch eine Ansiedlung<br />

während der Bauphase, muss angenommen werden, dass der Baubetrieb keine<br />

Störung darstellt. Die Bautätigkeiten können auch innerhalb der Brutzeit begonnen<br />

bzw. nach längerer Unterbrechung (länger als eine Woche) innerhalb der Brutzeit<br />

wieder aufgenommen werden, soweit zuvor durch eine ökologische Baubegleitung<br />

nachgewiesen wird, dass Verbotstatbestände nicht eintreten können.<br />

Um erhebliche Beeinträchtigungen durch den möglichen Verlust von Bruthabitaten zu<br />

verhindern, sind innerhalb der Obstgehölzbestände im Bereich der Masten 98 und<br />

97/2444 jeweils zwei Steinkauz-Nisthilfen an Bäumen außerhalb des Eingriffsbereichs<br />

anzubringen. Die Maßnahme ist möglichst frühzeitig vor der Baufeldräumung bzw. vor<br />

dem Gehölzeinschlag - spätestens im Jahr vor dem geplanten Eingriff - umzusetzen,<br />

damit sich die Tiere an die Nisthilfen gewöhnen können und die ökologische<br />

Funktion der Lebensräume zu jeder Zeit im räumlichen Zusammenhang erhalten<br />

bleibt (CEF-Maßnahme).<br />

Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Brutplätze nach Möglichkeit alle vorhandenen<br />

Höhlenbäume erhalten bleiben. Hierzu sind zu erhaltende Obstbaumbestände<br />

mit geeigneten Schutzzäunen gegenüber den Baustelleneinrichtungsflächen und<br />

Zuwegungen abzugrenzen. Die exakte Lage der Zäune wird vor Einrichtung der<br />

Baustelle mit der ökologischen Baubegleitung abgestimmt.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 181<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Steinkauz<br />

(Athene noctua)<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 182<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Steinschmätzer<br />

(Oenanthe oenanthe)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland 1<br />

X Europäische Vogelart NRW 1S<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

X rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Der Steinschmätzer wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Beobachtungen<br />

liegen von Ackerflächen südlich der BAB 3, südlich Voshövel und südlich der<br />

Issel vor. Während des Durchzugs kann die Art grundsätzlich auf Freiflächen im<br />

gesamten Plangebiet auftreten.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Steinschmätzer wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der<br />

unmittelbaren Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der<br />

Rast ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 183<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Steinschmätzer<br />

(Oenanthe oenanthe)<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 184<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Turmfalke<br />

(Falco tinnunculus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW VS<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Im Süden und in der Nordhälfte wurden jeweils zwei Reviere des Turmfalken nachgewiesen.<br />

Ein Revier befindet sich im Bereich des NSG Aaper Vennekes. Die Lage<br />

des Brutplatzes ist nicht bekannt. Vermutlich brütete die Art im Untersuchungsjahr<br />

außerhalb des Untersuchungsgebietes. Ein weiteres Revier befand sich südlich der<br />

Obrighovener Straße. Der Bereich um die Höfe wird regelmäßig zur Jagd genutzt.<br />

Nach Aussagen eines Anwohners befand sich der Brutplatz am Tückingshof westlich<br />

des Gebietes. Brutverdacht besteht für den Bereich südöstlich Voshövel. Mehrere<br />

Beobachtungen Nahrung suchender Turmfalken liegen aus den landwirtschaftlichen<br />

Flächen östlich Marienthal vor. Es wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um<br />

Nahrungsgäste aus dem Brutbestand der Umgebung handelte.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Turmfalke wird durch das geplante Vorhaben nicht nennenswert beeinträchtigt.<br />

Brutplätze sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Eine vorübergehende, baubedingte<br />

Beeinträchtigung des Jagdhabitats kann vernachlässigt werden, da diese nur kleine<br />

Teilflächen des weiträumigen Jagdrevieres betrifft und bei Bedarf zur Nahrungssuche<br />

auf geeignete Flächen in der Umgebung ausgewichen werden kann. Anlage- und<br />

betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der sehr geringen Flächeninanspruchnahme<br />

und der Vorbelastung durch die bestehende Hochspannungsfreileitung<br />

ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 185<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Turmfalke<br />

(Falco tinnunculus)<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Kleinflächige vorübergehende Inanspruchnahme des Jagdhabitats.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 186<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Turteltaube<br />

(Streptopelia turtur)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland 3<br />

X Europäische Vogelart NRW 2<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

grün günstig A günstig / hervorragend<br />

X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Es liegt ein Nachweis der Turteltaube vor. Brutverdacht besteht für den Steinberge-<br />

Wald östlich des Plangebietes.<br />

Betroffenheit:<br />

Die Turteltaube ist durch das geplante Vorhaben nicht betroffen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 187<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

Turteltaube<br />

(Streptopelia turtur)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 188<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Waldkauz<br />

(Strix aluco)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW +<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Im Plangebiet und in der unmittelbaren Umgebung wurden zwölf Vorkommen des<br />

Waldkauzes festgestellt. Verbreitungsschwerpunkt ist der Steinberge-Wald mit benachbarten<br />

Feldgehölzen. Hier wurden insgesamt sechs Reviere nachgewiesen. Im<br />

Süden des Gebietes besteht Brutverdacht für den Wald nördlich der Umspannanlage<br />

und für das Umfeld des Feldgehölzes an der Straße Zum Isselhorst westlich des<br />

Plangebietes. Im Nordteil des Untersuchungsraumes besteht Brutverdacht für Gehölzbestände<br />

in Randbereichen des Plangebietes östlich der geplanten Maststandorte<br />

18 und 21/4201 sowie nördlich 25 und 28/4201.<br />

Betroffenheit:<br />

Zwei Reviere im Steinberg-Wald südlich bzw. südöstlich Esselt (Umfeld der Masten 9<br />

und 10/4201) und ein Revier im Feldgehölz östlich Voshövel (Mast 15/4201) sind von<br />

dem geplanten Vorhaben betroffen. Ein Verlust von Brutplätzen kann für diese Reviere<br />

nicht ausgeschlossen werden, da im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung in den<br />

genannten Bereichen sowie im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche am Maststandort<br />

15/4201 Höhlenbäume (potenzielle Brutplätze) verloren gehen. Ausweichhabitate<br />

stehen in der Umgebung jeweils in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Im<br />

Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen für die Masten 9 und 10/4201 sind keine<br />

potenziellen Bruthabitate direkt betroffen.<br />

Selbst unter der Voraussetzung, dass sich Brutplätze im unmittelbaren Umfeld der<br />

Eingriffsbereiche befinden, ist nicht mit nennenswerten baubedingten Störungen über<br />

die Eingriffsbereiche hinaus zu rechnen, da die Art in erster Linie auf Störungen am<br />

Brutbaum empfindlich reagiert.<br />

Da die Nahrungssuche in den Abend- bzw. Nachtstunden erfolgt, steht das Plangebiet<br />

sowohl während als auch nach Umsetzung der Bauphase uneingeschränkt als<br />

Jagdhabitat zur Verfügung. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 189<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Waldkauz<br />

(Strix aluco)<br />

aufgrund der sehr geringen Flächeninanspruchnahme und der Vorbelastung durch die<br />

bestehende Hochspannungsfreileitung als nicht erheblich anzusehen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Der Gehölzeinschlag im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung im Bereich des<br />

Steinberge-Waldes zwischen Esseltweg und Am Bauernschott sowie im Feldgehölz<br />

östlich Voshövel im Umfeld des geplanten Mastes 15/4201 (einschließlich der Baustelleneinrichtungsfläche<br />

für den Maststandort) muss außerhalb der kritischen Phase<br />

der Brutzeit, die sich von Anfang März bis zur Ästlingsphase der Jungvögel Ende Juni<br />

erstreckt, erfolgen. Die übrigen Baumaßnahmen können dann auch während der<br />

Brutzeit durchgeführt werden.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

kleinflächiger Verlust potenzieller Bruthabitate<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 190<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Waldkauz<br />

(Strix aluco)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 191<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Waldlaubsänger<br />

(Phylloscopus sibilatrix)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Für das Feldgehölz südlich der BAB 3 westlich des geplanten Maststandortes 4/4201,<br />

für den Steinberge-Wald östlich und südöstlich des geplanten Mastes 11/4201 sowie<br />

für den nördlichen Randbereich des Plangebietes (westlich des geplanten Mastes<br />

28/4201) liegt Brutverdacht vor.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Waldlaubsänger ist von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 192<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Waldlaubsänger<br />

(Phylloscopus sibilatrix)<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 193<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Waldohreule<br />

(Asio otus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Ein Brutnachweis der Waldohreule erfolgte in Randbereichen des Plangebietes<br />

südöstlich Marienthal. Hier wurden am 30.06.2010 bettelnde Jungtiere registriert. Der<br />

Brutplatz wird im Feldgehölz nördlich des geplanten Mastes 17/4201 vermutet. Dort<br />

wurde an zwei Terminen revieranzeigendes Verhalten festgestellt. Brutverdacht<br />

besteht für den Gehölzbestand am Waldbach nördlich des Untersuchungsgebietes.<br />

Betroffenheit:<br />

Die Waldohreule ist von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 194<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Waldohreule<br />

(Asio otus)<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 195<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Waldschnepfe<br />

(Scolopax rusticola)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

X Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Brutverdacht besteht für den Waldbereich südöstlich Esselt. Da allerdings nur eine<br />

Beobachtung einer in südwestliche Richtung fliegenden Waldschnepfe aus dem<br />

Bereich der Hochspannungsfreileitungstrasse vorliegt, sind Aussagen zur Ausdehnung<br />

des Revieres nicht möglich. Als Bruthabitat geeignete Lebensräume sind im<br />

gesamten Steinberge-Wald vorhanden.<br />

Betroffenheit:<br />

Durch die Schutzstreifenerweiterung im Bereich des Steinberge-Waldes gehen Teile<br />

des Lebensraumes verloren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Brutplatz<br />

betroffen ist. Ausweichlebensräume (sowohl potenzielle Brutplätze als auch<br />

Nahrungshabitate) sind in der Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass nach der Gehölzentnahme im Bereich der Schutzstreifenerweiterung<br />

angrenzende Gehölzbereiche aufgrund der starken Auflichtung<br />

als Bruthabitat ungeeignet sind und dass es daher nicht zu einer Brutansiedlung im<br />

direkten Umfeld der Maststandorte kommt. Somit ist nicht mit nennenswerten baubedingten<br />

Störungen während der Brutzeit über die Eingriffsflächen an den Masten<br />

hinaus zu rechnen.<br />

Da die Nahrungssuche in den Abend- bzw. Nachtstunden erfolgt, steht das Plangebiet<br />

sowohl während als auch nach Umsetzung der Bauphase weitgehend uneingeschränkt<br />

als Jagdhabitat zur Verfügung. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind<br />

nicht zu erwarten.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 196<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Waldschnepfe<br />

(Scolopax rusticola)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Der Gehölzeinschlag im Rahmen der Schutzstreifenerweiterung im Bereich des<br />

Steinberge-Waldes zwischen Esseltweg und Am Bauernschott muss außerhalb der<br />

kritischen Phase der Brutzeit, die sich von Mitte März bis zum Schlüpfen von möglichen<br />

Nach- oder Zweitbruten bis Ende Juni erstreckt, erfolgen. Die übrigen Baumaßnahmen<br />

können dann auch während der Brutzeit durchgeführt werden.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

kleinflächiger Verlust potenzieller Bruthabitate<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 197<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Wanderfalke<br />

(Falco peregrinus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

X Europäische Vogelart NRW +S<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

grün günstig A günstig / hervorragend<br />

X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Es liegt ein Nachweis des Wanderfalken aus dem Plangebiet vor. Am 07.04.2010<br />

wurde ein Tier beobachtet, das auf einem Strommast nördlich der Umspannanlage<br />

saß und anschließend in südliche Richtung flog. Es konnte nicht geklärt werden, ob<br />

es sich um ein umher streifendes Tier oder um ein Tier aus dem Brutbestand der<br />

weiteren Umgebung handelte. Da weitere Nachweise der Art fehlen, wird davon<br />

ausgegangen, dass das Gebiet nur sporadisch zur Nahrungssuche genutzt wird und<br />

keine nennenswerte Bedeutung für den Wanderfalken besitzt.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Wanderfalke wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. Brutplätze<br />

sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die baubedingte Beeinträchtigung von kleinen<br />

Teilflächen des sporadisch genutzten Jagdhabitats kann vernachlässigt werden, da<br />

bei Bedarf zur Nahrungssuche auf andere Flächen ausgewichen werden kann.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 198<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Wanderfalke<br />

(Falco peregrinus)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 199<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Wasserfledermaus<br />

(Myotis daubentonii)<br />

X FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

Europäische Vogelart NRW 3<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Sichere Nachweise der Wasserfledermaus liegen ausschließlich von der Issel im<br />

Norden des Untersuchungsgebietes vor. Die Art nutzt das Gewässer zur Jagd.<br />

Darüber hinaus können unter den als Myotis (siehe dort) beschriebenen Registrierungen<br />

ebenfalls Wasserfledermäuse gewesen sein, die z. B. vom Quartier zum Jagdgebiet<br />

fliegen und dabei nicht die bei der Jagd über der Wasseroberfläche arttypisch<br />

modulierten Rufe äußern. Hinweise auf Quartiere innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

liegen nicht vor. Potenzielle Baumhöhlenquartiere sind jedoch in weiten Teilen des<br />

Plangebietes vorhanden (vgl. Kapitel 4.4.2).<br />

Betroffenheit:<br />

Durch das geplante Vorhaben gehen in weiten Teilen des Plangebietes potenzielle<br />

Sommerquartiere (Baumhöhlenquartiere) durch die Ausweitung des Schutzstreifens<br />

und ggf. durch die Einrichtung von Arbeitsflächen und Zufahrten verloren. Ausweichhabitate<br />

sind in der Umgebung vorhanden.<br />

Bevorzugte Jagdhabitate (Gewässer) sind nicht betroffen. Gehölzstrukturen, die<br />

möglicherweise als Leitlinien genutzt werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden<br />

höchstens sehr kleinflächig in Anspruch genommen; eine mögliche Funktion als<br />

Leitlinie wird daher nicht beeinträchtigt.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 200<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Wasserfledermaus<br />

(Myotis daubentonii)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ein Holzeinschlag ist in Bezug auf die Wasserfledermaus in der Zeit von November<br />

bis März möglich, da die Art während der Überwinterung keine Baumhöhlenquartiere<br />

nutzt.<br />

Sollte ein Gehölzeinschlag während der übrigen Monate notwendig werden, werden<br />

die betroffenen Baumhöhlen vorher kontrolliert, um einen Besatz (auch durch andere<br />

Arten) auszuschließen. Dabei werden die Höhlen gleichzeitig durch Verschluss<br />

unbrauchbar gemacht, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen<br />

werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />

Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />

nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />

in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />

schützen.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist aufgrund des<br />

Vorhandenseins geeigneter Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl als nicht<br />

erheblich einzustufen.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 201<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Wasserfledermaus<br />

(Myotis daubentonii)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 202<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Weißstorch<br />

(Ciconia ciconia)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland 3<br />

X Europäische Vogelart NRW 3S<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

X rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Der Weißstorch wurde im Untersuchungsgebiet ausschließlich als Durchzügler<br />

nachgewiesen. Beobachtungen liegen aus dem Umfeld der Issel im Norden des<br />

Gebietes vor. Während des Durchzugs kann die Art an Gewässern und auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen im gesamten Plangebiet auftreten.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Weißstorch wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der unmittelbaren<br />

Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der Rast<br />

ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 203<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Weißstorch<br />

(Ciconia ciconia)<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 204<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Wespenbussard<br />

(Pernis apivorus)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

X Europäische Vogelart NRW 2<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

grün günstig A günstig / hervorragend<br />

X gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Brutverdacht liegt für den Raum um Voshövel vor. Am 30.06.2010 wurde östlich der<br />

Siedlung ein kreisendes Paar beobachtet. Da weitere Beobachtungen der Art fehlen,<br />

wird angenommen, dass sich der Horst außerhalb des Plangebietes befand und die<br />

Art das Gebiet nur sporadisch zur Nahrungssuche nutzt.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Wespenbussard wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. Brutplätze<br />

sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die baubedingte Beeinträchtigung von<br />

kleinen Teilflächen des sporadisch genutzten Jagdhabitats kann vernachlässigt<br />

werden, da bei Bedarf zur Nahrungssuche auf andere Flächen ausgewichen werden<br />

kann. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 205<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Wespenbussard<br />

(Pernis apivorus)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 206<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Wiesenpieper<br />

(Anthus pratensis)<br />

FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

X Europäische Vogelart NRW 2<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Der Wiesenpieper wurde ausschließlich als Durchzügler nachgewiesen. Einzelne<br />

Beobachtungen über das Gebiet hinweg fliegender Tiere liegen aus dem Süden und<br />

aus der Nordhälfte des Gebietes vor. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet war in<br />

keinem der Fälle erkennbar. Es kann zwar davon ausgegangen werden, dass der<br />

Wiesenpieper das Gebiet auf dem Durchzug vereinzelt auch zur Nahrungssuche<br />

nutzt, doch besitzt das Plangebiet vermutlich keine nennenswerte Bedeutung als<br />

Rasthabitat.<br />

Betroffenheit:<br />

Der Wiesenpieper wird durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. In der<br />

unmittelbaren Umgebung stehen geeignete Flächen, auf die bei Bedarf während der<br />

Rast ausgewichen werden kann, in ausreichendem Umfang zur Verfügung.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 207<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Wiesenpieper<br />

(Anthus pratensis)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 208<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Zauneidechse<br />

(Lacerta agilis)<br />

X FFH-Anhang IV-Art Deutschland V<br />

Europäische Vogelart NRW 2<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Vorkommen der Zauneidechse befinden sich im Bereich der Schutzstreifen vorhandener<br />

Hochspannungsfreileitungen im Süden und im Zentrum des Gebietes. Im<br />

Süden wird ein großflächiger Moor-Heide-Trockenrasen-Komplex zwischen Reitanlage<br />

bei Wittenberg und der Umspannanlage besiedelt. Dieser Bereich stellt aufgrund<br />

der Flächengröße und der Vielzahl vorhandener potenzieller Sonn-, Versteck- und<br />

Eiablageplätze innerhalb des Plangebietes den wichtigsten Zauneidechsen-<br />

Lebensraum dar. Im Steinberge-Wald nutzt die Art Randbereiche sandiger Wege,<br />

kleinflächige Heidefragmente und Waldränder im Umfeld der geplanten Masten 9, 10<br />

und 12/4201 als Lebensraum. Hier wurden drei Vorkommen nachgewiesen, die<br />

vermutlich wenigstens sporadisch in Genaustausch stehen. Zentraler Lebensraum ist<br />

ein Komplex aus Sandwegen und einer mit Besenheide und jungen Fichten bestandenen<br />

Fläche am Hohen Weg östlich des geplanten Mastes 10/4201.<br />

Betroffenheit:<br />

Grundsätzlich stellen Hochspannungsfreileitungstrassen keine Beeinträchtigung für<br />

Zauneidechsen dar. Durch den erforderlichen regelmäßigen Rückschnitt der Gehölze<br />

innerhalb der Schutzstreifen wird der dauerhafte Erhalt offener, sonnenexponierter<br />

Bereiche garantiert. Daher werden Lebensräume der Art durch die entsprechenden<br />

Pflegemaßnahmen häufig gefördert oder können sich erst hierdurch entwickeln.<br />

Im Süden des Plangebietes ist im Rahmen des Neubaus zweier Masten (104A,<br />

1105/2444) und der geplanten Umbeseilung die Einrichtung mehrerer Arbeitsflächen<br />

bzw. Stellflächen für Seilzugmaschinen und Zufahrten vorgesehen. Hiervon sind<br />

jeweils (potenzielle) Lebensräume der Zauneidechse betroffen. Im Bereich des<br />

Steinberge-Waldes zwischen Esseltweg und Am Bauernschott sind ebenfalls (potenzielle)<br />

Lebensräume der Art von Arbeiten an den geplanten Maststandorten 8, 9, 10,<br />

11, 12/4201 sowie von Gehölzeinschlägen im Bereich der Schutzstreifenerweiterung<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 209<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Zauneidechse<br />

(Lacerta agilis)<br />

betroffen. Bei der Positionierung der vorgesehen Baustelleneinrichtungsflächen und<br />

Zuwegungen wurden Habitate, die aufgrund ihrer Ausprägung gegenüber der Umgebung<br />

möglicherweise eine herausragende Bedeutung für die Zauneidechse besitzen<br />

(insbesondere geeignete Eiablageplätze), berücksichtigt. Eingriffe in solche Strukturen<br />

erfolgen nicht. Da alle betroffenen Habitatstrukturen jeweils außerhalb des Eingriffsbereiches<br />

in gleicher oder besserer Ausprägung und in ausreichendem Umfang vorhanden<br />

sind, bleibt die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang<br />

erhalten. Es besteht somit für die Tiere die Möglichkeit, bei Bedarf auf<br />

angrenzende Flächen auszuweichen. Zudem können die Eingriffsbereiche nach<br />

Umsetzung der Maßnahme in der Regel wieder uneingeschränkt genutzt werden. Die<br />

vorübergehende Aufgabe von Teilen des Lebensraumes stellt somit keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar. Ohne Umsetzung geeigneter Maßnahmen kann jedoch eine<br />

Tötung von Tieren während der Bauphase nicht ausgeschlossen werden - insbesondere<br />

durch Eingriffe in potenzielle Winterquartiere oder Eiablageplätze.<br />

Die Waldränder im Steinberge-Wald gehen durch die erforderlichen Gehölzeinschläge<br />

im Bereich der Schutzstreifenerweiterung als Lebensraum und Vernetzungselement<br />

verloren. Ob sich hier strukturreiche Säume entwickeln können, die weiterhin von<br />

Zauneidechsen genutzt werden, hängt von der künftigen Nutzung der Flächen ab.<br />

Die Vorkommen am Hohen Weg und nahe des geplanten Masten 12/4201 sind nicht<br />

direkt betroffen; sie grenzen jedoch unmittelbar an die vorgesehenen Arbeitsflächen<br />

der Maste 10 bzw. 12/4201. Ohne Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen kann<br />

daher nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beeinträchtigungen z. B. durch<br />

Baustellenfahrzeuge oder Lagern von Baumaterialien oder Erdaushub kommt.<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Beschränkung des Eingriffsumfanges<br />

Im Bereich nördlich der Umspannanlage, in dem großflächige Gehölzeinschläge<br />

vorgesehen sind, dürfen außer im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und<br />

Zuwegungen an den Masten und für die Seilzugmaschinen keine Eingriffe in den<br />

Boden erfolgen (kein Abschieben des Oberbodens, kein Einebnen der Fläche). Der<br />

Gehölzeinschlag ist im Zeitraum Anfang Oktober bis Mitte März (außerhalb der<br />

Aktivitätsphase der Zauneidechse) durchzuführen. Die Gehölzeinschläge sind schonend<br />

durchzuführen (kein Mulchen/Fräsen, kein Einsatz schwerer, Boden verdichtender<br />

Maschinen/Fahrzeuge). Der Gehölzschnitt ist aus der Fläche zu entfernen. Die<br />

übrige Vegetation ist zu erhalten.<br />

Bauzeiteneinschränkungen<br />

An mehreren Maststandorten und im Bereich der Schutzstreifenerweiterung im<br />

Steinberg-Wald erfolgen Eingriffe in Lebensräume der Zauneidechse. Dies betrifft alle<br />

Baustelleneinrichtungsflächen (sowohl direkt am Mast als auch für die Seilzugmaschinen)<br />

und Zuwegungen an den Maststandorten 1105, 104A, 1104, 103 der<br />

Bl. 2444, 2 und 4 der Bl. 4569, die Baustelleneinrichtungsfläche für die<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 210<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Zauneidechse<br />

(Lacerta agilis)<br />

Seilzugmaschine südlich Mast 102 der Bl. 2444, die Baustelleneinrichtungsflächen an<br />

den Maststandorten 8, 9, 10, 11, 12/4201, die südwestlich Mast 10/4201 gelegene<br />

Baustelleneinrichtungsfläche für die Seilzugmaschine sowie die Gehölzeinschläge im<br />

vorgesehenen Schutzstreifen im Steinberge-Wald zwischen Esseltweg und Am<br />

Bauernschott.<br />

Um ein mögliches Tötungsrisiko zu minimieren, sind die Eingriffsbereiche vor Beginn<br />

der Bauarbeiten als Zauneidechsen-Lebensraum abzuwerten und die Tiere zum<br />

Abwandern in angrenzende Flächen zu bewegen. Da im unmittelbaren Umfeld der<br />

Eingriffsbereiche bereits potenzielle Habitate der Zauneidechse vorhanden sind, ist<br />

eine Aufwertung bzw. Schaffung geeigneter Ausweichflächen nicht erforderlich. Zur<br />

Abwertung der Eingriffsbereiche sind Lebensraumrequisiten, die als Versteckplätze<br />

geeignet sind, möglichst vollständig aus den Flächen zu entfernen. Im vorliegenden<br />

Fall handelt es sich dabei in erster Linie um niedrigwüchsige Vegetation. Weitere<br />

Strukturen wie Totholz sind nur vereinzelt vorhanden. Da die Vegetation in den Eingriffsbereichen<br />

nahezu flächendeckend geeignete Versteckmöglichkeiten bietet, ist<br />

eine vollständige Entfernung der Vegetationsdecke erforderlich.<br />

Die Entfernung der Vegetation und ggf. weiterer als Versteckplätze geeignete Lebensraumrequisiten<br />

ist von Anfang Oktober bis Mitte März durchzuführen. In diesem<br />

Zeitraum ist eine mögliche Beeinträchtigung der Zauneidechse oder von Brutvogelvorkommen<br />

ausgeschlossen. Um mögliche Beeinträchtigungen überwinternder Tiere<br />

zu vermeiden, sind die Arbeiten schonend (beispielsweise weitgehend mit Freischneidern)<br />

vorzunehmen, sodass keine erheblichen Eingriffe in den Boden erfolgen. Der<br />

Gehölz- bzw. Vegetationsschnitt ist aus dem Zauneidechsen-Lebensraum zu entfernen,<br />

um eine Eutrophierung der Habitate zu vermeiden. Nach Verlassen der Winterquartiere<br />

finden die Tiere ein weitgehend unattraktives Habitat vor und wandern in<br />

benachbarte Flächen ab.<br />

Um weiterhin auszuschließen, dass dennoch einzelne Tiere innerhalb der Eingriffsflächen<br />

vorhanden sind, sind die Flächen im Rahmen der ökologischen Baubegleitung<br />

vor Beginn der Bautätigkeiten auf Zauneidechsen zu kontrollieren. Die Kontrollen<br />

können frühestens ab Mitte April während der Aktivitätsphase der Zauneidechse (vgl.<br />

Artbeschreibung in Kapitel 4.3.2) durchgeführt werden. Ggf. gefundene Tiere sind zu<br />

fangen und in angrenzenden Flächen auszusetzen. Danach ist eine uneingeschränkte<br />

Nutzung der Flächen möglich.<br />

Errichten von Schutzzäunen<br />

Das Habitat des Zauneidechsenvorkommens östlich Mast 10/4201 ist gegenüber der<br />

Arbeitsfläche durch Schutzzäune abzusperren, um Beeinträchtigungen des Lebensraumes<br />

durch Befahren oder Nutzung als Lagerfläche zu vermeiden.<br />

Das Habitat des Zauneidechsenvorkommens östlich Mast 12/4201 ist gegenüber der<br />

Arbeitsfläche durch Schutzzäune abzusperren, um Beeinträchtigungen des Lebensraumes<br />

durch Abtragen der potenziell zur Eiablage und Überwinterung genutzten<br />

Böschung sowie durch Lagern von Erdaushub oder Baumaterialien zu vermeiden.<br />

Der Wall nördlich des geplanten Mastes 1105 weist im Westteil kleinflächig<br />

vegetationsarme und -freie Stellen auf, die geeignete Eiablageplätze darstellen.<br />

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Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 211<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Zauneidechse<br />

(Lacerta agilis)<br />

Es ist vorgesehen, den Wall zwischen dem geplanten Mast und dem nordwestlich<br />

davon gelegenen Stellplatz für die Seilzugmaschine mit einem Fahrbohlenweg zu<br />

queren. Der Fahrbohlenweg ist beiderseits durch Schutzzäune gegenüber dem<br />

Habitat der Zauneidechse abzusperren, um Beeinträchtigungen des Lebensraumes<br />

durch Befahren oder Nutzung als Lagerfläche zu verhindern.<br />

Ökologische Baubegleitung und begleitende Bestandserfassung<br />

Zwischen Umspannanlage und Bahndamm südlich Mast 102/2444 sind die Bautätigkeiten<br />

im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung auf die Umsetzung der aus<br />

artenschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zu überprüfen. Hierbei ist v. a.<br />

zu kontrollieren, ob die für die Bautätigkeiten vorgesehenen Arbeitsflächen lagegenau<br />

eingehalten werden. Die Baubegleitung hat durch eine Person zu erfolgen, die mit<br />

den Lebensraumansprüchen und dem Schutz der Zauneidechse vertraut ist.<br />

Weiterhin sind dort begleitende Bestandserfassungen durchzuführen, um die Wirksamkeit<br />

der vorgesehenen Maßnahmen zu überprüfen und um ggf. auf mögliche<br />

Konflikte reagieren zu können, die bei dem aktuellen Kenntnisstand nicht abzusehen<br />

sind. Schwerpunkt der Untersuchungen sollten die aktuell stärker verbuschten Bereiche<br />

zwischen dem Maststandort 104/2444 und der Umspannanlage sein. Es sollte<br />

dabei mindestens eine weiträumige Übersichtsbegehung vor Baubeginn erfolgen.<br />

Dies ist je nach Witterung etwa ab Anfang April sinnvoll.<br />

Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung ist auch die exakte Lage der Schutzzäune<br />

abzustimmen.<br />

Intensivere Kontrollen auf Zauneidechsenvorkommen sind innerhalb der im Abschnitt<br />

Bauzeiteneinschränkungen (s.o.) aufgeführten Eingriffsflächen durchzuführen. Diese<br />

Erfassungen sind jedoch als Bestandteil der dort beschriebenen Vermeidungsmaßnahme<br />

anzusehen.<br />

Ersatz für den Verlust von Zauneidechsen-Lebensräumen im Steinberge-Wald<br />

Als Ersatz für den Verlust von Teilen des Lebensraumes ist im Bereich des von der<br />

Schutzstreifenerweiterung betroffenen Gehölzbestandes ein großflächig zusammenhängender<br />

Zauneidechsen-Lebensraum zu entwickeln. Hierzu sind durch regelmäßige<br />

Gehölzentnahme dauerhaft sonnenexponierte Flächen zu schaffen, wobei Gehölze<br />

einen Anteil von maximal 40-50 % besitzen dürfen, sofern sie in kleinen Gruppen<br />

über die Fläche verteilt sind und die gehölzfreien Strukturen ein zusammenhängendes<br />

Netz bilden. Weiterhin sind durch Abschieben des Oberbodens kleinflächig<br />

vegetationsfreie, sandige Stellen zu schaffen, die als Eiablage- und Sonnplätze<br />

dienen können. Diese Maßnahme würde auch die Vernetzung der Teilpopulationen<br />

am Hohen Weg und im Bereich der Abgrabung nachhaltig fördern und auf diese<br />

Weise zur langfristigen Stabilisierung der vorhandenen Vorkommen beitragen.<br />

Allgemeines<br />

Weitere allgemeine Hinweise und nähere Erläuterungen zur Durchführung der Arbeiten<br />

sind den Kapiteln 5.2.4 und 5.3 zu entnehmen. Dort sind auch Maßnahmen zur<br />

Aufwertung der Zauneidechsen-Lebensräume aufgeführt, die nicht zwingend<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 212<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Zauneidechse<br />

(Lacerta agilis)<br />

erforderlich sind, da die ökologische Funktion der Lebensräume jeweils auch ohne<br />

ihre Umsetzung im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Sie sind jedoch zur<br />

Stabilisierung und Förderung der Populationen sinnvoll.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Da das Auftreten der Zauneidechse nicht vorhergesehen werden kann, ist nicht<br />

auszuschließen, dass sich einzelne Tiere in den Eingriffsflächen aufhalten und durch<br />

das Vorhaben beeinträchtigt werden. Da die Eingriffe in bevorzugte Aufenthaltsorte<br />

jedoch minimiert sind, wird dieses Restrisiko als sehr gering eingeschätzt und kann<br />

nicht als erhebliche Beeinträchtigung angesehen werden.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

X<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 213<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

I Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

Zwergfledermaus<br />

(Pipistrellus pipistrellus)<br />

X FFH-Anhang IV-Art Deutschland +<br />

Europäische Vogelart NRW +N<br />

Erhaltungszustand in NRW<br />

X atlantische Region kontinentale Region<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population<br />

4206;4306<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher<br />

Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem<br />

Ausnahmeverfahren (III))<br />

X grün günstig A günstig / hervorragend<br />

gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut<br />

rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittelschlecht<br />

II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche<br />

Betroffenheit durch den Plan / das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten.<br />

Vorkommen:<br />

Weite Teile des Untersuchungsgebietes werden zur Jagd genutzt. In zentralen Abschnitten<br />

des Gebietes wurden zahlreiche Balzarenen festgestellt, wobei die höchsten<br />

Aktivitäten an der Alten Raesfelder Straße östlich Esselt und an einer Baumreihe<br />

nahe des geplanten Maststandortes 18 registriert wurden. Die Balzarenen befinden<br />

sich in der Regel an Gehölzreihen, Waldrändern oder Waldwegen.<br />

Für einen Hof westlich des geplanten Maststandortes 21 und für ein Wohngebäude<br />

westlich der Marienthalstraße liegt Quartierverdacht vor. Potenzielle Gebäudequartiere<br />

sind in Siedlungsbereichen des gesamten Gebietes und dessen Umgebung<br />

vorhanden.<br />

Der nördliche Waldrand des Steinberge-Waldes und eine Baumreihe nahe des<br />

geplanten Maststandortes 4 südlich der BAB 3 werden als Leitlinie genutzt.<br />

Betroffenheit:<br />

Verstecke an Gebäuden als bevorzugte Quartiere werden nicht beeinträchtigt. Da<br />

vereinzelt auch Baumhöhlen als Übertagungsquartier genutzt werden, kann nicht<br />

vollständig ausgeschlossen werden, dass es durch den Einschlag von Höhlenbäumen<br />

im Bereich der Schutzstreifenerweiterung zum Verlust einzelner Quartiere<br />

kommt. Ausweichquartiere sind in der Umgebung in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />

Jagdhabitate werden nicht beeinträchtigt, da die Nahrungssuche aufgrund der abendlichen/nächtlichen<br />

Lebensweise sowohl während der Bauphase als auch nach Umsetzung<br />

der Maßnahme uneingeschränkt erfolgen kann. Gehölzstrukturen, an denen<br />

Balzarenen nachgewiesen wurden oder die möglicherweise als Leitlinien genutzt<br />

werden (Baumreihen, Waldränder etc.), werden höchstens sehr kleinflächig in Anspruch<br />

genommen; eine mögliche Funktion als Leitlinie oder Balzarena wird daher<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 214<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Zwergfledermaus<br />

(Pipistrellus pipistrellus)<br />

II.2 Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung,<br />

Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. zu Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für<br />

deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ein Holzeinschlag ist in Bezug auf die Zwergfledermaus in der Zeit von November bis<br />

März möglich, da die Arten während der Überwinterung keine Baumhöhlenquartiere<br />

nutzt.<br />

Sollte ein Gehölzeinschlag während der übrigen Monate notwendig werden, werden<br />

die betroffenen Baumhöhlen vorher kontrolliert, um einen Besatz (auch durch andere<br />

Arten) auszuschließen. Dabei werden die Höhlen gleichzeitig durch Verschluss<br />

unbrauchbar gemacht, so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen<br />

werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />

Weiterhin sollten zum Schutz potenzieller Baumhöhlenquartiere vorhandene Höhlenbäume<br />

nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hierzu sind Gehölze auf Flächen, die nicht<br />

in Anspruch genommen werden, durch Baumschutzmaßnahmen vor Verletzungen zu<br />

schützen.<br />

II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans / Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen<br />

Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang.<br />

Eine Verringerung des Angebotes potenzieller Baumhöhlenquartiere ist als nicht<br />

erheblich einzustufen, da geeignete Ausweichquartiere in ausreichender Anzahl und<br />

von teilweise höherer Bedeutung (Gebäudequartiere bevorzugt) vorhanden sind.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

III Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit "ja" beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale<br />

Population und Population in der biogeographischen Region) sowie der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan / das Vorhaben sprechen.<br />

2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?*<br />

Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

X<br />

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nein<br />

nein


Bl. 4201, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Pkt. Bredenwinkel<br />

Bl. 2444, Abschnitt: Pkt. Lackhausen - Wesel/Niederrhein<br />

- <strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> - Seite 215<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Zwergfledermaus<br />

(Pipistrellus pipistrellus)<br />

3. Wird sich der Erhaltungszustand der Populationen bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Angaben zu den vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des<br />

Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.<br />

Ggf. Angaben zu den "außergewöhnlichen Umständen", die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen<br />

(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).<br />

Hamann & Schulte · Gelsenkirchen<br />

ja<br />

nein

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