GESCHÄFTSBERICHT 2006 ALTANA IM WANDEL AUF EINEN BLICK
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50 CORPORATE GOVERNANCE BERICHT VERGÜTUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ist mit Einzelheiten zum Vergütungssystem und individualisierten Angaben im nachfolgenden Vergütungsbericht (S. 52ff) dargestellt. MITARBEITERBETEILIGUNGSMODELLE ALTANA hatte von 1999 bis 2005 jährlich einen Aktienoptionsplan für Führungskräfte (SOP) und einen ALTANA Investment Plan für nicht am SOP teilnahmeberechtigte Mitarbeiter aufgelegt. Die im Jahre 2006 noch aktuellen Aktienoptionspläne der Jahre 2001 bis 2005 berechtigten die Teilnehmer, nach einer Sperrzeit von zwei Jahren und der Überschreitung der Ausübungshürde ALTANA Aktien zum jeweiligen Basispreis zu beziehen. Voraussetzung für die Teilnahme an einem SOP war ein Eigeninvestment in ALTANA Aktien. Angesichts der Pläne für einen Umbau des ALTANA Konzerns musste mit wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Aktienoptionspläne und andere Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gerechnet werden. Daher entschloss sich der Vorstand im Frühjahr 2006, alle ausstehenden Optionen aus den SOPs abzulösen. Den SOP-Teilnehmern wurde angeboten, die Optionen mit dem von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelten Wert abzufinden. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat dieser Abfindungslösung auch für die Mitglieder des Vorstands zugestimmt. Alle SOP-Teilnehmer haben für alle ihre Optionen das Abfindungsangebot angenommen. Mit Zahlung der Ablösebeträge im zweiten Halbjahr 2006 wurden die Aktienoptionspläne geschlossen und beendet. In Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat wurden auch die Optionen aus den Aktieninvestmentplänen für die nicht an den SOPs teilnahmeberechtigten Mitarbeiter abgefunden. Der Wert pro Option wurde wie bei den SOPs durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Alle Teilnehmer an den ALTANA Investment Plänen haben für alle ihre Optionen das Abfindungsangebot angenommen. Auch die bis zum Jahr 2000 ausgegebenen ALTANA Namensgewinnscheine (NGS) wurden von der Gesellschaft zurückgekauft. Dazu wurde den NGS-Inhabern in Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat ein Rückkaufpreis in Höhe des vierfachen Nominalwerts sowie eine pauschale Gewinnbeteiligung für das erste Halbjahr 2006 angeboten und bezahlt. Der Nominalwert pro NGS betrug € 25,60.
AN UNSERE AKTIONÄRE MANAGEMENT ORGANE AUFSICHTSRATSBERICHT > CORPORATE GOVERNANCE BERICHT VERGÜTUNGSBERICHT ALTANA AKTIE Weitere Einzelheiten zur Ablösung der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme finden Sie auf S. 151ff im Anhang, zu den Aktienoptionsplänen des Vorstands im Vergütungsbericht auf S. 54f. ALTANA erwägt, in Zukunft neue aktienbasierte Vergütungsmodelle mit langfristiger Anreizwirkung aufzulegen. VERANTWORTUNGSVOLLES RISIKOMANAGEMENT Das rechtzeitige Erkennen von Risiken ist für die langfristige Existenzsicherung des Unternehmens von großer Bedeutung. Das Risikomanagementsystem der ALTANA wird vom Abschlussprüfer nach §317 Absatz 4HGBdarauf hin geprüft, ob es geeignet ist, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu identifizieren, zu bewerten, um so geeignete Vorsorge und andere Maßnahmen treffen zu können. Einzelheiten dazu finden sie im Risikobericht auf S. 102ff. SELBSTVERPFLICHTUNG ZUM VERANTWORTUNGSVOLLEN VERHALTEN Der Verhaltenskodex oder »Code of Conduct« der ALTANA enthält Regeln und Hinweise zu verantwortungsvollem Verhalten. Er fordert von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gesetzmäßiges und ethisches Verhalten und soll für bestimmte Themen, wie Kartellund Insiderrecht, Umweltschutz, Sicherheit, Antikorruptionsvorschriften sowie Diskriminierung sensibilisieren. Zusammen mit dem »Unternehmensleitbild« stellt er eine Orientierungshilfe für verantwortliches unternehmerisches Handeln dar. Den US-amerikanischen Kapitalmarktvorschriften entsprechend hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats darüber hinaus für die Mitglieder des Vorstands und für »Senior Financial Officers« einen »Code of Ethics« beschlossen. Das Unternehmensleitbild, der Verhaltenskodex und der Code of Ethics sind auf unserer Website unter www.altana.de veröffentlicht. ALTANA ist der UN-Initiative »Global Compact« beigetreten, deren Mitglieder sich in ihrer Unternehmenspolitik freiwillig zur Beachtung von Sozial- und Umweltstandards sowie dem Schutz der Menschenrechte verpflichtet haben. Mit dem Beitritt zum Global Compact hat sich ALTANA nicht nur zu den Prinzipien des Compact bekannt, sondern generell zur Unterstützung und Förderung auch übergreifender UN-Ziele. 51
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VERGÜTUNG DES VORSTANDS UND DES <strong>AUF</strong>SICHTSRATS<br />
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ist mit Einzelheiten<br />
zum Vergütungssystem und individualisierten Angaben im nachfolgenden Vergütungsbericht<br />
(S. 52ff) dargestellt.<br />
MITARBEITERBETEILIGUNGSMODELLE<br />
<strong>ALTANA</strong> hatte von 1999 bis 2005 jährlich einen Aktienoptionsplan für Führungskräfte<br />
(SOP) und einen <strong>ALTANA</strong> Investment Plan für nicht am SOP teilnahmeberechtigte Mitarbeiter<br />
aufgelegt. Die im Jahre <strong>2006</strong> noch aktuellen Aktienoptionspläne der Jahre 2001<br />
bis 2005 berechtigten die Teilnehmer, nach einer Sperrzeit von zwei Jahren und der Überschreitung<br />
der Ausübungshürde <strong>ALTANA</strong> Aktien zum jeweiligen Basispreis zu beziehen.<br />
Voraussetzung für die Teilnahme an einem SOP war ein Eigeninvestment in <strong>ALTANA</strong><br />
Aktien.<br />
Angesichts der Pläne für einen Umbau des <strong>ALTANA</strong> Konzerns musste mit wesentlichen<br />
nachteiligen Auswirkungen auf die Aktienoptionspläne und andere Mitarbeiterbeteiligungsprogramme<br />
gerechnet werden. Daher entschloss sich der Vorstand im Frühjahr<br />
<strong>2006</strong>, alle ausstehenden Optionen aus den SOPs abzulösen. Den SOP-Teilnehmern wurde<br />
angeboten, die Optionen mit dem von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelten<br />
Wert abzufinden. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat dieser Abfindungslösung<br />
auch für die Mitglieder des Vorstands zugestimmt.<br />
Alle SOP-Teilnehmer haben für alle ihre Optionen das Abfindungsangebot angenommen.<br />
Mit Zahlung der Ablösebeträge im zweiten Halbjahr <strong>2006</strong> wurden die Aktienoptionspläne<br />
geschlossen und beendet.<br />
In Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat wurden auch die Optionen aus den<br />
Aktieninvestmentplänen für die nicht an den SOPs teilnahmeberechtigten Mitarbeiter<br />
abgefunden. Der Wert pro Option wurde wie bei den SOPs durch einen unabhängigen<br />
Sachverständigen ermittelt. Alle Teilnehmer an den <strong>ALTANA</strong> Investment Plänen haben<br />
für alle ihre Optionen das Abfindungsangebot angenommen.<br />
Auch die bis zum Jahr 2000 ausgegebenen <strong>ALTANA</strong> Namensgewinnscheine (NGS)<br />
wurden von der Gesellschaft zurückgekauft. Dazu wurde den NGS-Inhabern in Abstimmung<br />
mit dem Konzernbetriebsrat ein Rückkaufpreis in Höhe des vierfachen Nominalwerts<br />
sowie eine pauschale Gewinnbeteiligung für das erste Halbjahr <strong>2006</strong> angeboten<br />
und bezahlt. Der Nominalwert pro NGS betrug € 25,60.