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GESCHÄFTSBERICHT 2006 ALTANA IM WANDEL AUF EINEN BLICK

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KONZERNABSCHLUSS<br />

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS<br />

BESTÄTIGUNGSVERMERK<br />

BILANZ<br />

G+V<br />

ERFASSTE ERTRÄGE UND<br />

<strong>AUF</strong>WENDUNGEN<br />

KAPITALFLUSSRECHNUNG<br />

> ANHANG<br />

WERTMINDERUNGEN BEI <strong>IM</strong>MATERIELLEN<br />

VERMÖGENSWERTEN UND SACHANLAGEN<br />

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäftswerte werden jährlich<br />

einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Test erfolgt unabhängig davon, ob konkrete<br />

Sachverhalte vorliegen, die auf einen Wertberichtigungsbedarf schließen lassen. Für Zwecke<br />

dieses Werthaltigkeitstests werden die Geschäftswerte zahlungsmittelgenerierenden Einheiten<br />

zugeordnet, denen der Nutzen aus dem Unternehmenserwerb zugute kommt. Entsprechend<br />

den Regelungen des IAS36 »Wertminderungen von Vermögenswerten« wird eine<br />

Wertminderung dann vorgenommen, wenn der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheit, der der Geschäftswert zugeordnet ist, den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert<br />

abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert übersteigt.<br />

Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer sowie das Sachanlagevermögen<br />

werden unabhängig davon, ob sie noch genutzt werden oder veräußert<br />

werden sollen, einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass<br />

Gründe für eine Wertminderung vorliegen könnten. Vermögenswerte sind dann wertzuberichtigen,<br />

wenn der Buchwert den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich<br />

Veräußerungskosten und dem Nutzungswert übersteigt. Der Nutzungswert wird anhand der<br />

erwarteten zukünftigen Zahlungszuflüsse ermittelt, die der Vermögenswert bei gleich bleibender<br />

Verwendung über die Nutzungsperiode und durch einen möglichen Verkauf wahrscheinlich<br />

generieren wird.<br />

Wenn Hinweise vorliegen, dass Gründe, die in der Vergangenheit zu einer Abschreibung<br />

von Sachanlagen oder Immateriellen Vermögenswerten (außer Geschäftswerten) geführt<br />

haben, nicht mehr bestehen, wird geprüft, ob eine Zuschreibung erfolgen muss.<br />

WERTPAPIERE UND FINANZANLAGEN<br />

<strong>ALTANA</strong> ordnet sämtliche Wertpapiere und bestimmte Finanzanlagen (siehe Punkt 7) gemäß<br />

IAS39 der Kategorie »zur Veräußerung verfügbar« (available for sale) zu und bewertet diese<br />

Wertpapiere mit ihrem Marktwert am Bilanzstichtag. Die unrealisierten Verluste und Gewinne<br />

abzüglich Steuern werden in einem gesonderten Posten im Eigenkapital (Neubewertungsrücklage)<br />

ausgewiesen.<br />

Wertpapiere und Finanzanlagen werden erstmals am Erfüllungstag der zugrunde liegenden<br />

Transaktion in der Bilanz erfasst. Eine Ausbuchung erfolgt, wenn keine Ansprüche auf<br />

Zahlungsströme mehr bestehen oder der Vermögenswert an andere übertragen wurde und<br />

keine Rechte oder Verpflichtungen aus dem Vermögenswert mehr bestehen.<br />

Anpassungen an negative Marktwerte von Wertpapieren werden dann ergebniswirksam<br />

erfasst, wenn am Bilanzstichtag eine dauerhafte oder signifikante Wertminderung vorliegt.<br />

<strong>ALTANA</strong> prüft daher zu jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines Wertpapiers<br />

nach dem Einzelbewertungsgrundsatz vorliegt. Wertminderungen von Wertpapieren werden<br />

in den Finanzaufwendungen erfasst.<br />

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