GESCHÄFTSBERICHT 2006 ALTANA IM WANDEL AUF EINEN BLICK
GESCHÄFTSBERICHT 2006 ALTANA IM WANDEL AUF EINEN BLICK GESCHÄFTSBERICHT 2006 ALTANA IM WANDEL AUF EINEN BLICK
118 ANHANG > 1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE > 2 WESENTLICHE BILAN- ZIERUNGS- UND BEWER- TUNGSGRUNDSÄTZE Der Konzernabschluss der ALTANA AG und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden auch »ALTANA«) wurde entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie gemäß § 315a HGB vom Vorstand aufgestellt. Er wurde am 13.3.2007 durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung im Sinne von IAS10 freigegeben. Im Geschäftsjahr 2006 erfolgte die strategische Neuausrichtung der ALTANA durch die Veräußerung des Unternehmensbereichs Pharma und die Konzentration auf den Unternehmensbereich Chemie. Im September 2006 hat der Vorstand eine Verkaufsvereinbarung getroffen, welche am 19.12.2006 in einer außerordentlichen Hauptversammlung von den Aktionären genehmigt wurde. Der Konzernabschluss wurde daher unter Berücksichtigung von IFRS5 »Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche«, der besondere Ausweis- und Bewertungsvorschriften regelt, aufgestellt. Hiernach erfolgt gegenüber dem Konzernabschluss zum 31.12.2005 eine Unterscheidung in fortgeführte (Continuing Operations) und nicht fortgeführte Aktivitäten (Discontinued Operations). Eine ausführliche Beschreibung der nicht fortgeführten Aktivitäten findet sich in der Darstellung unter Punkt 3. ALTANA AG ist eine eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts und weltweit in über 17 Ländern im Bereich Spezialchemie tätig. Alle Zahlen sind, soweit nicht anders angegeben, in Tausend €. KONSOLIDIERUNGSKREIS Der Konzernabschluss umfasst 19 (2005: 30) inländische und 44 (2005: 76) ausländische Gesellschaften, an denen ALTANA, direkt oder indirekt, mehrheitlich beteiligt ist oder deren Finanz- und Geschäftspolitik durch ALTANA bestimmt wird. Zweckgesellschaften werden unabhängig von ihrer Rechtsform dann konsolidiert, wenn ihre Finanz- und Geschäftspolitik durch ALTANA bestimmt wird. Die Veränderungen des Konsolidierungskreises resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung des Unternehmensbereichs Pharma. Dies führte zu einer Endkonsolidierung von 43 vollkonsolidierten Gesellschaften sowie von zwei bisher quotal konsolidierten Gemeinschaftsunternehmen. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns können der ausführlichen Darstellung unter Punkt 3 entnommen werden. Im Unternehmensbereich Chemie wurden zwei Akquisitionen getätigt, die insgesamt keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf das Eigenkapital des Konzerns hatten. ALTANA hält eine 39%-ige Beteiligung an Aldoro Ltda., Sao Paulo, Brasilien, und bilanziert diese Beteiligung unter Anwendung der Equity-Methode. Alle konzerninternen Salden und Transaktionen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden unter Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt. Die wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sind auf der Seite 179 aufgeführt. Die Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes des ALTANA Konzerns ist beim Handelsregister Bad Homburg v. d. H. unter der Nummer HRB1933 hinterlegt.
KONZERNABSCHLUSS ERKLÄRUNG DES VORSTANDS BESTÄTIGUNGSVERMERK BILANZ G+V ERFASSTE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN KAPITALFLUSSRECHNUNG > ANHANG NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN – BEREITS DURCH DIE EU ÜBERNOMMEN Im April 2005 wurde eine Änderung zu IAS39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« veröffentlicht, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2006 beginnen, anzuwenden ist. Hiernach wird es Unternehmen unter bestimmten Umständen gestattet, konzerninterne Fremdwährungstransaktionen als ein Grundgeschäft durch Sicherungsbeziehungen zu klassifizieren. ALTANA wendet die Änderung zu IAS39 seit dem 1.1.2006 an, wobei sich kein wesentlicher Einfluss auf den Konzernabschluss ergab. Im August 2005 wurde der IFRS7 »Finanzinstrumente: Angaben« veröffentlicht, der für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2007 beginnen, anzuwenden ist. Dieser Standard ersetzt IAS30 »Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen« sowie einige Anforderungen in IAS32 »Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung«. ALTANA wendet IFRS7 nicht vorzeitig an. Dieser Standard wird zu einer Ausweitung der Berichterstattung über Finanzinstrumente führen. Im August 2005 wurde eine Änderung von IAS1 »Darstellung des Abschlusses – Angaben zum Kapital« veröffentlicht, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2007 beginnen, anzuwenden ist. Hiernach werden zusätzliche Angaben über das Kapital einer Gesellschaft eingeführt. ALTANA wendet die Änderungen von IAS1 nicht vorzeitig an und überprüft derzeit die Auswirkungen auf die entsprechenden Anhangsangaben. Im August 2005 wurde eine Änderung an IAS39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« und IFRS4 »Versicherungsverträge – Finanzgarantien« veröffentlicht, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2006 beginnen, anzuwenden ist. Hiernach müssen Bürgen grundsätzlich die aus Finanzgarantien resultierenden Verbindlichkeiten in ihrer Bilanz ausweisen. ALTANA wendet die Änderung seit dem 1.1.2006 an, wobei sich kein wesentlicher Einfluss auf den Konzernabschluss ergab. Im Dezember 2005 wurde eine Änderung des IAS21 »Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb« veröffentlicht, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2006 beginnen, anzuwenden ist. Die Klarstellung besagt, dass auch Kredite in einer Drittwährung in den Anwendungsbereich des IAS21 fallen. ALTANA wendet die Änderung seit dem 1.1.2006 an, wobei sich kein wesentlicher Einfluss auf den Konzernabschluss ergab. 2005 wurde vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) die Interpretation IFRIC6 »Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem speziellen Markt ergeben – Elektro- und Elektronik-Altgeräte« herausgegeben, der für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.12.2005 beginnen, anzuwenden ist. ALTANA wendet die Änderung seit dem 1.1.2006 an, wobei sich kein wesentlicher Einfluss auf den Konzernabschluss ergab. Ebenfalls in 2005 wurden die Interpretationen IFRIC4 »Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält«, IFRIC5 »Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung« und IFRIC7 »Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern« herausgegeben. In 2006 wurden vom IFRIC die Interpretationen IFRIC8 »Anwendungsbereich von IFRS2« sowie IFRIC9 »Neubeurteilung eingebetteter Derivate« veröffentlicht. Alle Interpretationen sind auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2006 beginnen, anzuwenden. ALTANA wendet die Änderung seit dem 1.1.2006 an, wobei sich kein wesentlicher Einfluss auf den Konzernabschluss ergab. 119
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ERKLÄRUNG DES VORSTANDS<br />
BESTÄTIGUNGSVERMERK<br />
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ERFASSTE ERTRÄGE UND<br />
<strong>AUF</strong>WENDUNGEN<br />
KAPITALFLUSSRECHNUNG<br />
> ANHANG<br />
NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN –<br />
BEREITS DURCH DIE EU ÜBERNOMMEN<br />
Im April 2005 wurde eine Änderung zu IAS39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung«<br />
veröffentlicht, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.<strong>2006</strong> beginnen, anzuwenden<br />
ist. Hiernach wird es Unternehmen unter bestimmten Umständen gestattet, konzerninterne<br />
Fremdwährungstransaktionen als ein Grundgeschäft durch Sicherungsbeziehungen<br />
zu klassifizieren. <strong>ALTANA</strong> wendet die Änderung zu IAS39 seit dem 1.1.<strong>2006</strong> an, wobei sich<br />
kein wesentlicher Einfluss auf den Konzernabschluss ergab.<br />
Im August 2005 wurde der IFRS7 »Finanzinstrumente: Angaben« veröffentlicht, der für<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2007 beginnen, anzuwenden ist. Dieser Standard<br />
ersetzt IAS30 »Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen« sowie<br />
einige Anforderungen in IAS32 »Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung«. <strong>ALTANA</strong><br />
wendet IFRS7 nicht vorzeitig an. Dieser Standard wird zu einer Ausweitung der Berichterstattung<br />
über Finanzinstrumente führen.<br />
Im August 2005 wurde eine Änderung von IAS1 »Darstellung des Abschlusses – Angaben<br />
zum Kapital« veröffentlicht, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2007 beginnen,<br />
anzuwenden ist. Hiernach werden zusätzliche Angaben über das Kapital einer Gesellschaft<br />
eingeführt. <strong>ALTANA</strong> wendet die Änderungen von IAS1 nicht vorzeitig an und überprüft derzeit<br />
die Auswirkungen auf die entsprechenden Anhangsangaben.<br />
Im August 2005 wurde eine Änderung an IAS39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung«<br />
und IFRS4 »Versicherungsverträge – Finanzgarantien« veröffentlicht, die für Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1.1.<strong>2006</strong> beginnen, anzuwenden ist. Hiernach müssen<br />
Bürgen grundsätzlich die aus Finanzgarantien resultierenden Verbindlichkeiten in ihrer Bilanz<br />
ausweisen. <strong>ALTANA</strong> wendet die Änderung seit dem 1.1.<strong>2006</strong> an, wobei sich kein wesentlicher<br />
Einfluss auf den Konzernabschluss ergab.<br />
Im Dezember 2005 wurde eine Änderung des IAS21 »Auswirkungen von Änderungen der<br />
Wechselkurse – Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb« veröffentlicht,<br />
die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.<strong>2006</strong> beginnen, anzuwenden ist. Die Klarstellung<br />
besagt, dass auch Kredite in einer Drittwährung in den Anwendungsbereich des<br />
IAS21 fallen. <strong>ALTANA</strong> wendet die Änderung seit dem 1.1.<strong>2006</strong> an, wobei sich kein wesentlicher<br />
Einfluss auf den Konzernabschluss ergab.<br />
2005 wurde vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) die<br />
Interpretation IFRIC6 »Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem speziellen<br />
Markt ergeben – Elektro- und Elektronik-Altgeräte« herausgegeben, der für Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1.12.2005 beginnen, anzuwenden ist. <strong>ALTANA</strong> wendet die Änderung<br />
seit dem 1.1.<strong>2006</strong> an, wobei sich kein wesentlicher Einfluss auf den Konzernabschluss<br />
ergab.<br />
Ebenfalls in 2005 wurden die Interpretationen IFRIC4 »Feststellung, ob eine Vereinbarung<br />
ein Leasingverhältnis enthält«, IFRIC5 »Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung<br />
und Umweltsanierung« und IFRIC7 »Anwendung des Restatement-Ansatzes nach<br />
IAS29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern« herausgegeben. In <strong>2006</strong> wurden vom<br />
IFRIC die Interpretationen IFRIC8 »Anwendungsbereich von IFRS2« sowie IFRIC9 »Neubeurteilung<br />
eingebetteter Derivate« veröffentlicht. Alle Interpretationen sind auf Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1.1.<strong>2006</strong> beginnen, anzuwenden. <strong>ALTANA</strong> wendet die Änderung<br />
seit dem 1.1.<strong>2006</strong> an, wobei sich kein wesentlicher Einfluss auf den Konzernabschluss ergab.<br />
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