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Die Alpenkonvention als Grundlage oder Barriere erneuerbarer ...

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Einleitung Marion Battisti<br />

zusammenhängenden freien Fließstrecken können hinsichtlich der Schwere des Eingriffs<br />

relevant sein. Schutzgebiete sind grundlegend für eine nachhaltige Entwicklung, da sie einen<br />

ausreichenden Schutz von Arten, Lebensräumen und spezifischen Landschaftselementen<br />

gewährleisten sollen. Vor allem in diesen Regionen muss daher der Fokus zukünftiger<br />

Entwicklungen auf der Erhaltung und Förderung der Landschaft liegen und die Nutzung der<br />

Wasserkraft hintangestellt werden 3 . In diesem Sinne wurden in Österreich nicht nur auf<br />

nationaler Ebene verschiedene Schutzgebietskategorien ausgewiesen. Auch die<br />

<strong>Alpenkonvention</strong> positioniert sich im Durchführungsprotokoll Naturschutz und<br />

Landschaftspflege klar für die Erhaltung solch sensibler Bereiche, gleich wie auf<br />

europarechtlicher Ebene ein umfassendes Schutzregime eingerichtet worden ist: das<br />

kohärente, europäische, ökologische Netz „Natura 2000“.<br />

Anhand einer in Planung befindlichen Kraftwerkserweiterung im Raum Spullersee soll in<br />

vorliegender Arbeit nun erörtert werden, welche dieser Regelungen wann greifen und in<br />

welchem Umfang diese völkerrechtskonform zur Anwendung gelangen können. Dazu soll<br />

einführend ein Überblick über völkerrechtliche Grundsätze vermittelt werden: Was ist ein<br />

völkerrechtlicher Vertrag, wer schließt diesen ab und wie wird er in das innerstaatliche Recht<br />

inkorporiert? Anschließend soll auf die <strong>Alpenkonvention</strong> <strong>als</strong> einschlägiges völkerrechtliches<br />

Vertragswerk genauer eingegangen werden. Aber nicht nur deren Entstehung,<br />

organisatorischer und struktureller Aufbau sollen genauer beleuchtet werden, sondern auch<br />

jene Regelungen, die <strong>Grundlage</strong> und zugleich Beschränkung der Wasserkraftnutzung<br />

darstellen können. <strong>Die</strong>se sind nicht nur im Durchführungsprotokoll Energie zu finden,<br />

sondern auch das Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege wurde von nationalen<br />

Behörden bereits <strong>als</strong> Entscheidungsgrundlage herangezogen 4 . Da die geplante Erweiterung<br />

aber nicht nur ein, auf nationaler Ebene <strong>als</strong> Naturschutzgebiet ausgewiesenes, Gebiet<br />

betrifft, sondern dieses auch in die Unionsliste „Natura 2000“ aufgenommen wurde, sollen<br />

nach einer kurzen Einführung in dieses europarechtliche Schutzregime eventuell bestehende<br />

Differenzen beschriebener Regelungen einander gegenüber gestellt werden. Daran<br />

anschließend werden der Verfahrensablauf in gegenständlichem Fall sowie der daraufhin<br />

ergangene Bescheid genauer analysiert, wonach ein zusammenfassendes Resümee die<br />

Arbeit abschließen soll.<br />

3 Walder/Litschauer, Ökomasterplan Stufe II- Schutz für Österreichs Flussjuwele, WWF Information (19).<br />

4 Beispielsweise Bescheid der Tiroler Landesregierung 15.7.2003, U-11.678/92.<br />

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