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Die Alpenkonvention als Grundlage oder Barriere erneuerbarer ...

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Relevante Bestimmungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien Marion Battisti<br />

hinausgehenden Regelungsgehalt aufweist, ist Art. 7 durch die Anwendung nationaler<br />

Bestimmungen bereits abgedeckt 110 .<br />

4.4 Art. 11 Naturschutz-Protokoll 111<br />

Da die Errichtung von Wasserkraftwerken <strong>oder</strong> sonstiger Anlagen zur Erzeugung<br />

<strong>erneuerbarer</strong> Energien oftm<strong>als</strong> in Landschaftsgebieten stattfindet, die unter Naturschutz<br />

stehen, kann auch Art. 11 des Naturschutzprotokolls einschlägig sein.<br />

Im Abs. 1 verpflichten sich die Vertragsparteien dazu, „bestehende Schutzgebiete im Sinne<br />

ihres Schutzzweckes zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern sowie nach<br />

Möglichkeit neue Schutzgebiete auszuweisen. Sie treffen alle geeigneten Maßnahmen, um<br />

Beeinträchtigungen <strong>oder</strong> Zerstörungen dieser Schutzgebiete zu vermeiden.“<br />

4.4.1 Auslegung des Art. 11 Abs. 1 Naturschutz-Protokoll<br />

In Österreich sind Naturschutzangelegenheiten nach Art. 15 Abs. 1 B-VG sowohl hinsichtlich<br />

Gesetzgebung <strong>als</strong> auch Vollziehung eine Angelegenheit der Länder, da diesbezüglich in<br />

keinem der Kompetenzartikel der Bundesverfassung eine ausdrückliche<br />

Bundeszuständigkeit geregelt ist. Dabei hat sich in den letzten Jahrzehnten gezeigt, dass<br />

dem alpinen Raum bei der Errichtung und Erweiterung von Schutzgebieten prioritäre<br />

Bedeutung zukommt, was Anzahl und Größe der unter Schutz gestellten Gebiete<br />

verdeutlichen sollen 112 .<br />

Art. 11 dieses Durchführungsprotokolls umfasst alle Arten nationaler Schutzgebiete und geht<br />

dabei von der gewöhnlichen Bedeutung dieses Terminus aus. Er umschreibt ein<br />

abgegrenztes, durch Rechtsakt speziell ausgewiesenes Gebiet, für welches besondere<br />

Schutzgebietsbestimmungen aufgestellt wurden, um den festgelegten Schutzzweck zu<br />

erreichen 113 . In diesem Sinne sind die österreichischen Bundesländer durch die bereits<br />

110 CIPRA Österreich, Anfrage: Geplantes Laufkraftwerk<br />

http://www5.umweltbundesamt.at/alpenkonvention/pz38display.pl?session=DxhQSllFA3qXP7wEoGFufu0j&id<br />

=166,276,40,4020 (22.10.2011).<br />

111 BGBl. III Nr. 236/2002.<br />

112 Galle, Alpine Umweltprobleme 56.<br />

113 Kuratorium Wald, <strong>Alpenkonvention</strong> 41.<br />

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