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Die Alpenkonvention als Grundlage oder Barriere erneuerbarer ...

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Relevante Bestimmungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien Marion Battisti<br />

4.3.1 Auslegung des Art. 7 Energie-Protokoll<br />

Gem. Abs. 1 stellen die Vertragsparteien auf die ökologische Funktionsfähigkeit der<br />

Fließgewässer sowie die Unversehrtheit der Landschaft ab. Der Rechtsservicestelle CIPRA<br />

folgend kann davon ausgegangen werden, dass dem Begriff der “Erhaltung der ökologischen<br />

Funktionsfähigkeit“ im Energieprotokoll die gleiche Bedeutung zukommt wie im nationalen<br />

Wasserrechtsgesetz. Dort wird die ökologische Funktionsfähigkeit gem. § 105 Abs. 1 lit. m<br />

WRG <strong>als</strong> öffentliches Interesse deklariert, das durch den VwGH in seinem Erkenntnis vom<br />

19.11.1998 folgendermaßen konkretisiert wurde: die ökologische Funktionsfähigkeit umfasst<br />

alle mit dem Wasser zusammenhängenden Umweltfaktoren. Wird einer von diesen so<br />

beeinträchtigt, dass damit nachteilige Auswirkungen auf die Gewässer zu befürchten sind, ist<br />

von einer Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit auszugehen. <strong>Die</strong>s ist „durch<br />

eine Auflistung der Auswirkungen dieses Umstandes auf die mit dem Gewässer<br />

zusammenhängenden und von ihm abhängenden Umweltbereiche unter Berücksichtigung<br />

quantitativer und qualitativer Aspekte“ 103 ersichtlich zu machen.<br />

Der zweite Begriff der „Unversehrtheit der Landschaft“ ist dagegen ein naturschutzrechtlicher<br />

Regelungsinhalt, dem im Rahmen naturschutzrechtlicher Verfahren Bedeutung zukommt 104 .<br />

Eine eindeutigere Formulierung enthält dagegen Art. 7 Abs. 3, der eine besondere<br />

Erhaltungspflicht für den Wasserhaushalt in Trinkwasserschutz- und Naturschutzgebieten, in<br />

Schon- und Ruhezonen sowie in unversehrten naturnahen Gebieten und Landschaften<br />

vorsieht. Unter Wasserhaushalt sind in diesem Zusammenhang die durch Wasserzufuhr,<br />

Wasserentzug und Änderung des Wasserinhaltes gekennzeichneten Umsetzungsvorgänge<br />

des Wassers in einem System und zwischen einem System und seiner Umgebung zu<br />

verstehen. Der Wasserhaushalt setzt sich aus Niederschlag, Abfluss, Verdunstung,<br />

Rücklage und Aufbrauch zusammen 105 . Da sich die <strong>Alpenkonvention</strong> im Energieprotokoll<br />

jedoch auch für den Einsatz <strong>erneuerbarer</strong> Energien wie der Wasserkraft ausspricht, kann Art.<br />

7 Abs. 3 nicht <strong>als</strong> Verpflichtung der Parteien verstanden werden, jegliche Änderung des<br />

103 VwGH 19.11.1998, Gz. 2004/07/0016, VwSlg 15028 A/1998.<br />

104 CIPRA Österreich, Anfrage: Geplantes Laufkraftwerk<br />

http://www5.umweltbundesamt.at/alpenkonvention/pz38display.pl?session=DxhQSllFA3qXP7wEoGFufu0j&id<br />

=166,276,40,4020 (22.10.2011).<br />

105 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Handbuch zur Umsetzung<br />

140ff, zitiert nach Leser, Wörterbuch Allgemeine Geographie 13 (2005) 1061.<br />

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