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Die Alpenkonvention als Grundlage oder Barriere erneuerbarer ...

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Relevante Bestimmungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien Marion Battisti<br />

4 Relevante Bestimmungen im Zusammenhang mit<br />

erneuerbaren Energien<br />

4.1 Allgemeines<br />

Der Energiebedarf der heutigen Zeit ist in ständigem Wachstum begriffen, was angesichts<br />

der aktuellen Ziele aus dem Klimaschutz mit Hilfe <strong>erneuerbarer</strong> Energien bewältigt werden<br />

soll. In Kombination mit den großen Höhenunterschieden, die man in alpinen<br />

Berglandschaften vorfindet, ist die prädestinierte Stromgewinnung jene durch die<br />

Wasserkraft. Allerdings beinhaltet der Bau von Wasserkraftwerken, sei es hinsichtlich Stau-<br />

und Speicherseen <strong>oder</strong> Eingriffen in Flüsse und Bäche, auch immer tiefgreifende<br />

ökologische Veränderungen der betroffenen Gewässer. <strong>Die</strong> Organismen sind an kaltes,<br />

strömendes Wasser angepasst, was durch die Errichtung eines Wasserkraftwerkes stark<br />

verändert wird: im Staubereich wird die Strömung wesentlich verringert, womit eine<br />

Erwärmung des Wassers einhergeht. Darüber hinaus wird die Wanderung von<br />

Wasserlebewesen erschwert und der Geschiebestrom unterbrochen 92 .<br />

Es besteht <strong>als</strong>o ein großes Wasserkraftpotential in den Alpen, welchem entgegenzuhalten<br />

ist, dass naturbelassene <strong>oder</strong> naturnahe Gewässerabschnitte immer seltener vorzufinden<br />

sind. Wie man dieses Potential nun unter gleichzeitiger Hintanhaltung unumkehrbarer Folgen<br />

für dieses sensible Ökosystem nutzen kann 93 , wird auch von den Vertragsparteien<br />

thematisiert. Dazu ergingen generell in den verschiedenen Zielbestimmungen, konkret<br />

jedoch im Art. 7 des Energieprotokolls diverse einschlägige Regelungen.<br />

Zum einen werden in der Präambel des Energieprotokolls Erwägungen aufgestellt, die auf<br />

eine „natur- und landschaftsschonende sowie umweltverträgliche Erzeugung, Verteilung und<br />

Nutzung der Energie“ sowie „energiesparende Maßnahmen“ abzielen (3. Präambel). Zum<br />

anderen soll jedoch „in Anbetracht der Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen auch im<br />

Alpenraum zu verringern und damit auch die Verpflichtungen aus dem<br />

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zu erfüllen“ (4.<br />

Erwägung) auch der Alpenraum einen Beitrag zur Deckung des Energiebedarfs auf<br />

europäischer Ebene leisten (14. Präambel). Somit wird der steigende Energiebedarf im<br />

Energieprotokoll ganz allgemein anerkannt, genauso wie die Förderung <strong>erneuerbarer</strong><br />

92 Kuratorium Wald, <strong>Alpenkonvention</strong> 33.<br />

93 Plattform Wasserwirtschaft im Alpenraum, Gemeinsame Leitlinien für die Kleinwasserkraftnutzung im<br />

Alpenraum, Alpensignale Focus 1 2011, 6.<br />

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