09.10.2013 Aufrufe

Die Alpenkonvention als Grundlage oder Barriere erneuerbarer ...

Die Alpenkonvention als Grundlage oder Barriere erneuerbarer ...

Die Alpenkonvention als Grundlage oder Barriere erneuerbarer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Die</strong> <strong>Alpenkonvention</strong> Marion Battisti<br />

- Bestimmungen, die eher deklaratorischen Charakter haben, aber dennoch <strong>als</strong><br />

Argumentations-, Auslegungs- und Begründungshilfe dienen können. Sie sind somit<br />

zur Interpretation, politischen Zielbestimmung und <strong>als</strong> Maßstab allfälliger<br />

Interessensabwägungen heranzuziehen 73 .<br />

Um darüber hinaus eine erfolgreiche Umsetzung der <strong>Alpenkonvention</strong> in Österreich zu<br />

gewährleisten, wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft ein Handbuch zur Umsetzung der <strong>Alpenkonvention</strong> mit<br />

Rahmenbedingungen, Leitlinien und Vorschlägen erarbeitet, wodurch vor allem<br />

Unausgewogenheiten und Unsicherheiten in der behördlichen Praxis entgegentreten werden<br />

soll. Kernfrage stellt dabei die „unmittelbare Anwendbarkeit“ einzelner<br />

Protokollbestimmungen dar, welche Absatz für Absatz anhand bereits ergangener<br />

Gerichtsentscheidungen, der Rechtsprechung der Höchstgerichte, bereits bestehender<br />

Umsetzungsdokumente sowie parlamentarischer Materialien aus den<br />

Genehmigungsverfahren vor Ratifikation der Staatsverträge analysiert wird. Resultat sind<br />

begründete und vertretbare Rechtsansichten, deren Angemessenheit es im konkreten<br />

Einzelfall aufgrund der Vielzahl denkbarer Sachverhalte und Fallkonstellationen von den<br />

innerstaatlichen Behörden noch zu untermauern gilt 74 .<br />

Aber auch der VfGH genauso wie der VwGH haben bereits in diversen Urteilen 75 die<br />

unmittelbare Anwendbarkeit einzelner Protokollbestimmungen außer Streit gestellt, sodass<br />

diese in den nationalen Verwaltungsverfahren genauso wie andere innerstaatliche Normen<br />

heranzuziehen waren und sind. Dabei hat das Land Tirol eine Vorreiterrolle inne, da<br />

hierzulande bereits etliche Bescheide gerade im naturschutzrechtlichen Verfahren ergangen<br />

sind, in denen die einschlägigen Regelungen der <strong>Alpenkonvention</strong> Teil der<br />

Entscheidungsgrundlage darstellen 76 .<br />

Darüber hinaus haben sich aber auch etliche andere Expertengremien mit dieser<br />

Problematik beschäftigt. So kommt nicht nur die Naturschutz- Expertenkonferenz der Länder<br />

zu dem Schluss, dass zumindest einzelne Artikel der Protokolle einer unmittelbaren<br />

73 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, in Bundesministerium für<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 15.<br />

74 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, <strong>Die</strong> <strong>Alpenkonvention</strong>:<br />

Handbuch für ihre Umsetzung (2007) 9.<br />

75 VfGH 22.9.2003, B 1049/03-4 zum Verkehrsprotokoll; VwGH 8.6.2005, Zl. 2004/03/0116 zum<br />

Bodenschutzprotokoll.<br />

76 Beispielhaft Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 30.4.2007, U-13.971/19; vom 28.3.2008, U-14.032/31;<br />

vom 1.4.2009, U-13.866/73.<br />

22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!