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Die Alpenkonvention als Grundlage oder Barriere erneuerbarer ...

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<strong>Die</strong> <strong>Alpenkonvention</strong> Marion Battisti<br />

übermittelten Informationen für die Berichterstattung an die Alpenkonferenz aufbereitet, aber<br />

auch Unterlagen im Hinblick auf die Durchführung des Übereinkommens und seiner<br />

Protokolle gesammelt und bewertet, um sie der Alpenkonferenz vorzulegen. Zum anderen<br />

werden Tagungen der Alpenkonferenz inhaltlich vorbereitet, Maßnahmen und Empfehlungen<br />

vorgeschlagen sowie Inhalte der Protokollentwürfe überprüft und harmonisiert. Darüber<br />

hinaus können Arbeitsgruppen sowohl für die Erarbeitung von Protokollen und<br />

Empfehlungen <strong>als</strong> auch ad hoc hinsichtlich themenspezifischer <strong>oder</strong> aktueller Probleme<br />

eingesetzt werden. Hinsichtlich der Beschlussfassung in diesem Gremium verweist Art. 8<br />

Abs. 7 auf die Bestimmungen zur Alpenkonferenz 50 .<br />

3.2.3 Überprüfungsausschuss<br />

Wie bereits unter Punkt 3.2.1 erwähnt, stellt dieser Ausschuss ein Kontrollorgan dar, das die<br />

Arbeit der einzelnen Vertragsparteien unterstützen und überprüfen soll. Deshalb sind die<br />

Vertragsparteien verpflichtet, beginnend mit Inkrafttreten des ersten Protokolls, alle vier<br />

Jahre einen Länderbericht über die Einhaltung der Konvention und ihrer<br />

Durchführungsprotokolle an den Überprüfungsausschuss zu übermitteln 51 . Aber auch von<br />

dritter Seite kann ein Ersuchen an den Überprüfungsausschuss herangetragen werden, einer<br />

vermuteten Nichteinhaltung der Konvention nachzugehen 52 . Das anschließende<br />

Überprüfungsverfahren ist rein konsultativ und nichtjustiziell. Wird in diesem Rahmen ein<br />

Verstoß einer Vertragspartei festgestellt, folgt keine Sanktion, sondern vielmehr ein Bericht,<br />

ein Beschluss und eine Empfehlung, die veröffentlicht werden und eine gewisse<br />

„Prangerwirkung“ entfalten können 53 .<br />

3.2.4 Ständiges Sekretariat<br />

Nachdem es Art. 9 <strong>Alpenkonvention</strong> den Vertragsparteien überlässt, ein ständiges<br />

Sekretariat einzurichten, wurde dies im Zuge der VII. Alpenkonferenz im November 2002 mit<br />

Sitz in Innsbruck und einer Außenstelle in Bozen realisiert 54 . Seitdem fungiert es <strong>als</strong><br />

Stabstelle zwischen der Alpenkonferenz, dem Ständigen Ausschuss, dem Vorsitz und den<br />

50 Galle, Alpine Umweltprobleme 179.<br />

51 Pfahringer, <strong>Die</strong> <strong>Alpenkonvention</strong> 2009, 6.<br />

52 Schroeder, in Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 7.<br />

53 Schroeder, <strong>Die</strong> <strong>Alpenkonvention</strong>: Ein Abkommen über den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung eines<br />

der wichtigsten Ökosysteme Europas, BayVBl. 2004, 161 (164).<br />

54 Pfahringer, <strong>Die</strong> <strong>Alpenkonvention</strong> 2009, 6.<br />

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