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Gehsteigberatung wieder erlaubt - Aktion Lebensrecht für Alle eV

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10<br />

P O L I T I K<br />

<strong>Gehsteigberatung</strong> <strong>wieder</strong> <strong>erlaubt</strong><br />

Die Stadt München musste vor dem Verwaltungsgericht München das Verbot der <strong>Gehsteigberatung</strong><br />

weitgehend zurücknehmen.<br />

Über 800 Kinder in elf Jahren hat<br />

die <strong>Gehsteigberatung</strong> vor Münchens<br />

größter Abtreibungsklinik<br />

in der Fäustlestraße gerettet. Mitarbeiter<br />

des Vereins »Lebenszentrum – Helfer<br />

<strong>für</strong> Gottes kostbare Kinder Deutschland<br />

e.V.« bieten seit 1999 höflich und einfühlsam<br />

Beratung und Hilfe an. Sie haben<br />

in letzter Minute immer <strong>wieder</strong> Erfolg.<br />

Auch die ALfA-Konfliktberaterin<br />

Maria Grundberger rettete viele Kinder<br />

in vielen Konfliktberatungen, die auf dem<br />

Gehsteig der Fäustlestraße begannen.<br />

Dem Abtreibungsarzt Friedrich Stapf<br />

waren die Beter und Beraterinnen auf dem<br />

öffentlichen Gehsteig schon immer ein<br />

Von Stefan Brandmaier<br />

Dorn im Auge. In den ersten Jahren versuchte<br />

er die Polizei gegen die Lebensschützer<br />

auf dem Gehsteig zu mobilisieren,<br />

doch diese konnte keine Belästigungen<br />

seiner Patientinnen feststellen. Im Jahr<br />

2006 strengte Stapf eine Unterlassungsklage<br />

vor dem Landgericht München I<br />

gegen das Lebenszentrum an. Doch das<br />

Landgericht wies die Klage ab, weil kein<br />

rechtswidriger Eingriff in das Arzt-Patientinnenverhältnis<br />

vorlag und das Konzept<br />

der <strong>Gehsteigberatung</strong> den Richter überzeugte<br />

(vgl. LebensForum Nr. 80, S. 4ff).<br />

Die Hebamme Maria Grundberger vor der Praxis des Münchener Abtreibers F. Stapf.<br />

Im Jahr 2011 nahm das Münchener<br />

Kreisverwaltungsreferat einen Beschluss<br />

des Freiburger Verwaltungsgerichts zum<br />

MARKUS MOCKLER<br />

Anlass, die elf Jahre lang als rechtens gebilligte<br />

<strong>Gehsteigberatung</strong> des Lebenszentrums<br />

durch einen Verwaltungsakt vom<br />

13.05.2011 zu verbieten. Vorausgegangen<br />

war eine heftige Medienkampagne,<br />

bei der sich insbesondere das Fernsehmagazin<br />

»Kontraste« mit einer manipulativen<br />

Hetzsendung »Comeback der<br />

Abtreibungsgegner – wie Frauen in Not<br />

drangsaliert werden« in der ARD vom<br />

14.04.2011 hervorgetan hatte. Das <strong>Lebensrecht</strong><br />

ungeborener Kinder fiel komplett<br />

unter den Schneidetisch der TV-Redakteure.<br />

Die über 800 geretteten Kinder<br />

passten den Meinungsmachern nicht<br />

ins Bild. Statt Kinder vor der Abtreibung<br />

zu retten und Frauen zu helfen, sei die<br />

Motivation der radikalen Lebensschützer,<br />

den Abtreibungsarzt Stapf zu schikanieren<br />

und Frauen zu drangsalieren.<br />

Sogar mit einem Internetlink berief<br />

sich das Kreisverwaltungsreferat München<br />

auf diese Sendung <strong>für</strong> seinen Verbotsbescheid<br />

vom 13.05.2011. Die Ordnungsbehörde<br />

untersagte dem Verein Lebenszentrum<br />

und seinen Mitarbeitern, auf<br />

dem Gehsteig der Fäustlestraße »Personen<br />

auf eine Schwangerschaftskonfliktsituation<br />

anzusprechen oder ihnen unaufgefordert<br />

Broschüren, Bilder oder<br />

Gegenstände zu diesem Thema zu zeigen<br />

oder zu überreichen, d.h. sogenannte<br />

<strong>Gehsteigberatung</strong>en durchzuführen«.<br />

Das Verbot war mit einem Zwangsgeld<br />

von 500,00 Euro bewehrt und <strong>für</strong> sofort<br />

vollziehbar erklärt worden.<br />

Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt<br />

München sah in der <strong>Gehsteigberatung</strong><br />

eine Belästigung der Allgemeinheit, weil<br />

das Ansprechen von Schwangeren eine<br />

»grob ungehörige Handlung« im Sinne<br />

von § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes<br />

darstelle, die jeder billig denkende<br />

Bürger als grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber<br />

jedem Mitbürger ansehen würde.<br />

Die Ansprache von Schwangeren auf dem<br />

Weg zur oder von der Abtreibung verletze<br />

deren Persönlichkeitsrecht.<br />

Das Kreisverwaltungsreferat hatte sich<br />

in seiner ideologischen Vorgehensweise<br />

L e b e n s F o r u m 1 0 3


auch nicht durch eine Anhörung von fünf<br />

Müttern und einem Vater in den Räumen<br />

des Lebenszentrums vom 13.04.2011 beeindrucken<br />

lassen, die sich im letzten Moment<br />

durch die <strong>Gehsteigberatung</strong> doch<br />

noch <strong>für</strong> ihr Kind entschieden haben (siehe<br />

Kasten).<br />

Gegen das Verbot der <strong>Gehsteigberatung</strong><br />

klagte das Lebenszentrum vor dem<br />

I N F O<br />

»Die letzte Rettung <strong>für</strong> unseren Sohn«<br />

Verwaltungsgericht München und beantragte<br />

einstweiligen Rechtsschutz. Die<br />

Klage erstreckte sich auch auf einen weiteren<br />

Bescheid des Kreisverwaltungsreferats<br />

München vom 11.06.2011, mit dem<br />

die Ordnungsbehörde gegen die Lebensschützer<br />

ein Zwangsgeld von 500,00 Euro<br />

verhängte und zugleich die Zwangsgeldandrohung<br />

<strong>für</strong> weitere Verstöße ge-<br />

Sechs Beispiele, bei denen die <strong>Gehsteigberatung</strong> ungeborenen Kindern das Leben rettete<br />

v Eine alleinstehende deutsche Akademikerin mit zwei kleinen Kindern<br />

berichtete von der Schwangerschaft mit dem dritten Kind. Sie war so verzweifelt<br />

über ihre Lage, dass sie abtreiben wollte. Sie wusste auch um<br />

die Folgen der Abtreibung, weil sie schon einmal eine Abtreibung durchgemacht<br />

hatte. Vor der Abtreibungsklinik sprach sie eine Gehsteigberaterin<br />

freundlich an und fragte, ob sie ihr Informationen mitgeben dürfe. Die<br />

Bilder und das Embryomodell waren <strong>für</strong> sie <strong>für</strong> ihre Entscheidung von allergrößter<br />

Wichtigkeit, im Wartezimmer spontan die Abtreibung abzusagen.<br />

Trotz Beratung bei pro familia war sie erstmals mit Fakten von Leben<br />

und Tod ihres ungeborenen Kindes und der moralischen Wertigkeit konfrontiert<br />

worden. Die Beratung und Hilfe des Lebenszentrums sowie die<br />

nachfolgende Begleitung haben ihrem Sohn das Leben gerettet.<br />

v Eine afghanische Frau war mit dem vierten Kind schwanger und wollte<br />

kein Kind mehr. Sie sagte bei der KVR-Anhörung im Lebenszentrum am<br />

13.05.2011: »Wenn der Mann vom Lebenszentrum mich damals nicht vor<br />

der Stapf-Klinik angesprochen hätte, dann wäre mein viertes Kind heute<br />

nicht am Leben. Diese Menschen waren die ersten, die mir Hilfe angeboten<br />

hatten, wenn ich nicht abtreiben würde. Mein Mann wollte die Abtreibung,<br />

aber die Berater des Lebenszentrums haben mir den Rücken gestärkt,<br />

dass ich mich ihm gegenüber durchsetzen konnte, dass ich nicht<br />

abgetrieben habe. Heute ist er auch sehr froh darüber und liebt unser Kind<br />

sehr. Gerade wenn man in einem fremden Land lebt, dann ist man sehr<br />

dankbar über diese besondere Hilfe vom Lebenszentrum. Der Berater hat<br />

sich so gefreut, als ich ohne Abtreibung rausgekommen bin. Die Beratungsstelle<br />

›pro familia‹ hat mir nicht wirklich Hilfe angeboten.«<br />

v Eine Schriftstellerin aus Syrien und Mutter von sechs Kindern, war bei<br />

ihrer sechsten Schwangerschaft in Deutschland Asylbewerberin: »Meine<br />

Schwangerschaft war zuerst ein Schock <strong>für</strong> mich. Ich dachte, ich könnte<br />

mit 43 Jahren kein sechstes Kind bekommen und wollte abtreiben.<br />

Bei der Beratungsstelle wollte ich eigentlich nur den Schein. Aber hätte<br />

die Beraterin damals darauf hingewiesen, dass es Möglichkeiten <strong>für</strong> Hilfen<br />

gibt, dann hätte ich es mir wahrscheinlich überlegt. Deshalb bin ich<br />

so dankbar, dass mich das Lebenszentrum vor der Abtreibungsklinik angesprochen<br />

und mir Hilfe angeboten hat. Wolfgang Hering hat mir einen<br />

Film gezeigt. Dann war ich wachgerüttelt und ich habe gemerkt, was<br />

ich mit der Abtreibung tue – dass ich mein Kind töte. Als ich nach Hause<br />

kam, war meine ganze Familie froh, dass ich nicht abgetrieben habe.<br />

Mich hat auch begeistert, dass im Lebenszentrum alle Leute Hilfe bekommen,<br />

egal welche Nationalität oder Religion sie haben.« Die Frau zeigt dabei<br />

stolz und glücklich ein Foto ihres Sohnes, den sie gerne auch als »unseren<br />

Sonnenschein« bezeichnet.<br />

v Ein deutscher Kraftfahrer erzählte von der lebensrettenden Begegnung<br />

mit den Gehsteigberatern des Lebenszentrums: »Wir hatten schon zwei<br />

Kinder und ich hatte das Gefühl, dass meine Frau es nicht schaffen wür-<br />

gen den Verbotsbescheid vom 13.05.2011<br />

auf 1.000,00 Euro erhöhte. Ein stiller<br />

Beter war mit einem Plakat eines neugeborenen<br />

Babys vor der Abtreibungsklinik<br />

gestanden. Dies beanstandete das<br />

Kreisverwaltungsreferat als Verstoß gegen<br />

das Verbot der <strong>Gehsteigberatung</strong>,<br />

weil das »Präsentieren eines Babyfotos<br />

in unmittelbarer Nähe einer Arztpraxis,<br />

de, noch ein drittes Kind zu bekommen. Deshalb habe ich sie überredet,<br />

abtreiben zu lassen. Als ich meine Frau dann zur Abtreibungsklinik gefahren<br />

und einen Parkplatz gesucht habe, wurde sie von den Beratern des Lebenszentrums<br />

angesprochen und ihr wurde Informationsmaterial und ein<br />

Rosenkranz überreicht. Als ich dann meine Frau in der Klinik <strong>wieder</strong>gesehen<br />

habe, war sie sprachlos und innerlich aufgewühlt. Auch das Personal<br />

der Klinik hat gesagt, dass sie in diesem Zustand nicht operiert werden<br />

kann. Daraufhin sind wir <strong>wieder</strong> nach Hause gegangen. Wir sind unbeschreiblich<br />

dankbar, dass unser Kind lebt. Durch diese Menschen wurde<br />

uns erstmals bewusst, was bei einer Abtreibung eigentlich passiert.<br />

Am Tag des nächsten Termins haben meine Frau und ich uns angeschaut<br />

und gesagt, wir können es nicht tun. Ob die Ansprache meiner Frau vor<br />

der Klinik eine Belästigung war? Nein! Das war die letzte Rettung <strong>für</strong> unseren<br />

Sohn!«<br />

v Im Fall einer sehr jungen Mutter hat die <strong>Gehsteigberatung</strong> sogar nacheinander<br />

beide Kinder gerettet. Beim ersten Kind sprach die Beraterin<br />

Maria Grundberger sie an. Sie war froh um die Ansprache, weil sie dachte,<br />

sie sei alleine und keiner helfe ihr. Sie war überzeugt, sie schafft das<br />

nicht alleine. Maria Grundberger hörte ihr gut zu. Die junge Frau fühlte<br />

sich zum ersten Mal verstanden. Das hat ihr die Entscheidung, das Kind<br />

zu behalten, enorm erleichtert, weil sie von da an nicht mehr allein war.<br />

Maria Grundberger blieb mit ihr in Kontakt. Die Schwangere glaubte Maria<br />

Grundberger und alle versprochenen Hilfen wurden gewährt. Damals<br />

war die Frau bei ihren Eltern ausgezogen und sie hatte kaum etwas. Ihr<br />

Vater ist Türke und ihre Mutter Deutsche. Nach einer Woche hatte die Patenschaftsaktion<br />

der ALfA die zugesagten 400 Euro Soforthilfe überwiesen,<br />

zahlte danach eine monatliche Patenschaft, organisierte Babysachen<br />

und vieles mehr. Im Film »Maria und ihre Kinder« ist die Frau als Beispiel<br />

in einer Szene mit ihrem Kind auf einem Hochhausbalkon zu sehen.<br />

v Beim zweiten Kind war diese Frau <strong>wieder</strong> auf dem Weg zur Abtreibungsklinik<br />

Stapf, weil ihr das zweite Kind zu viel war. Dieses Mal war<br />

der Vater des Kindes dabei. Ein Gehsteigberater des Lebenszentrums<br />

sprach die beiden an, aber die Frau ging einfach weiter. Der Gehsteigberater<br />

redete mit dem Vater. Dieser freute sich über die Ansprache, denn<br />

er wollte das Kind von Anfang an behalten. Daraufhin ging der Vater mit<br />

Flugblättern des Lebenszentrums in die Abtreibungsklinik und redete mit<br />

seiner Lebensgefährtin. Sie überlegte, überlegte und überlegte. Schließlich<br />

entschied sie sich noch in der Klinik <strong>für</strong> das Kind. Sie sagte sich, wenn<br />

sie es mit einem Kind schafft, dann schafft sie es auch mit zwei Kindern.<br />

Als die Eltern die Abtreibungsklinik verließen, war der Gehsteigberater<br />

nicht mehr da. Von der angebotenen Hilfe des Lebenszentrums <strong>für</strong> das<br />

zweite Kind hat die Frau nichts in Anspruch genommen, weil sie auch so<br />

über die Runden kam. Erst fünf Jahre später hat das Lebenszentrum erfahren,<br />

dass einer ihrer Gehsteigberater im Winter maßgeblich dazu beigetragen<br />

hat, dass sich diese Frau <strong>für</strong> ihr zweites Kind entschieden hat.<br />

L e b e n s F o r u m 1 0 3 11


12<br />

P O L I T I K<br />

Vermag Leben gewissermaßen in letzter Sekunde zu retten: Die <strong>Gehsteigberatung</strong>.<br />

in der Abtreibungen vorgenommen werden,<br />

in eindeutigem Zusammenhang mit<br />

einer Schwangerschaftskonfliktsituation<br />

anzusehen ist«. Eine solche dürfe nicht<br />

thematisiert werden. Ein anderer Berater<br />

hatte Schwangere und Begleitpersonen<br />

nicht nach einer Schwangerschaft gefragt,<br />

sondern »Glauben Sie an Gott?« gefragt.<br />

Beide Vorfälle waren dem Münchener<br />

Kreisverwaltungsreferat ein Zwangsgeld<br />

von 500,00 Euro wert.<br />

In der Klage argumentierte das Lebenszentrum,<br />

dass das Verbot der <strong>Gehsteigberatung</strong><br />

rechtswidrig sei, und trug<br />

eine Reihe von Beispielen über eine erfolgreiche<br />

<strong>Gehsteigberatung</strong> vor. Das<br />

lebensrettende und freundliche Angebot<br />

stelle keine Belästigung der Allgemeinheit<br />

dar, weil die Beraterinnen und<br />

Berater stets respektierten, wenn eine<br />

Schwangere die Ansprache ablehne und<br />

vorübergehe. Das Handeln des Lebenszentrums,<br />

dessen als gemeinnützig anerkannter<br />

Vereinszweck auch die »Rettung<br />

aus Lebensgefahr« sei, entspreche<br />

voll und ganz den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts<br />

und des § 219 StGB<br />

zur Schwangerschaftskonfliktberatung.<br />

Das Verbot der <strong>Gehsteigberatung</strong> bevormunde<br />

Frauen, sich in letzter Minute auf<br />

ein Hilfsangebot einzulassen. Schwangere,<br />

denen die staatliche Rechtsordnung<br />

nach Pflichtberatung zumute, über Leben<br />

und Tod ihres eigenen Kindes zu<br />

entscheiden, sollten doch erst recht entscheiden<br />

können, ob sie einen Flyer annehmen<br />

und sich auf ein Gespräch einlassen<br />

oder nicht.<br />

Auch das Persönlichkeitsrecht der<br />

Frauen werde durch das Beratungsangebot<br />

der Gehsteigberater nicht verletzt.<br />

Willige die Frau in ein Gespräch ein, läge<br />

aufgrund der Einwilligung keine Rechtsverletzung<br />

vor. Lehne die Schwangere<br />

wie die große Mehrheit das Gesprächsangebot<br />

oder den Flyer »Schwanger…?<br />

Verzweifelt? Wir helfen Dir!« ab, sei der<br />

Eingriff in die Privatsphäre so gering, dass<br />

das Recht auf Meinungsfreiheit der Lebensschützer<br />

überwiege. Vor allem aber<br />

sei das <strong>Lebensrecht</strong> des ungeborenen<br />

Kindes aus Artikel 2 des Grundgesetzes<br />

das überwiegende Rechtsgut und eine<br />

Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig.<br />

Die staatliche Schutzpflicht bezieht sich<br />

nicht nur auf das Persönlichkeitsrecht der<br />

Schwangeren, sondern auch auf das <strong>Lebensrecht</strong><br />

des ungeborenen Kindes. Nach<br />

den beiden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts<br />

zur Abtreibung von 1993<br />

und 1975 überwiegt das <strong>Lebensrecht</strong> des<br />

Kindes. Dem Staat sei es daher verwehrt,<br />

die tatsächlich <strong>für</strong> den Lebensschutz in<br />

mindestens 800 Fällen wirksame <strong>Gehsteigberatung</strong><br />

zu untersagen.<br />

In der Verhandlung im Eilverfahren<br />

am 15.03.2012 erklärte die 22. Kammer<br />

des Verwaltungsgerichts München, die<br />

Freiheit der Frau müsse in jeder Phase<br />

gewahrt werden. Die Motivation des<br />

Lebenszentrums sei höchst anerkennenswert.<br />

Der Vorsitzende des Lebenszentrums,<br />

Wolfgang Hering, erklärte überzeugend,<br />

dass die Gehsteigberater aus<br />

Liebe zur Frau handeln und deren Herz<br />

gewinnen wollen. Nur so könne auch<br />

dem ungeborenen Kind geholfen werden.<br />

Kritisch sah das Verwaltungsgericht ein<br />

Nachrufen nach dem Motto »Überleg’s<br />

Dir noch mal« oder »Du wärest eine so<br />

schöne Mutter«, wenn die Frau ein Gespräch<br />

oder den Flyer abgelehnt habe.<br />

DANIEL RENNEN / REHDER MEDIENAGENTUR<br />

Auf Empfehlung des Gerichts änderte<br />

der Verwaltungsdirektor Sebastian Groth<br />

vom Kreisverwaltungsreferat der Stadt<br />

München den Verbotsbescheid zur <strong>Gehsteigberatung</strong><br />

in wesentlichen Teilen ab.<br />

Vom Verbot ist nicht länger erfasst das<br />

»Zugehen auf die Frau mit der höflichen<br />

Frage, ob Interesse an einer Beratung sowie<br />

der Übergabe von Informationsmaterial<br />

zu Problemen mit der Schwangerschaft<br />

durch den Verein Lebenszentrum<br />

besteht. Lehnt die Frau dieses Angebot<br />

ab, wird sie nicht mehr weiter behelligt,<br />

weder durch Aushändigen von Informationsmaterial<br />

noch durch weiteres Ansprechen.«<br />

Weiter erzielten die Parteien<br />

Einigkeit darüber, dass beim Erstkontakt<br />

weder das Embryomodell noch schockierende<br />

Fotos von abgetriebenen Föten<br />

gezeigt werden. Wenn es zu einem<br />

Gespräch kommt und die Frau das will,<br />

können ihr auch solche Bilder oder der<br />

Plastikembryo gezeigt werden.<br />

Damit ist die <strong>Gehsteigberatung</strong> in der<br />

Fäustlestraße vor Münchens größter Abtreibungsklinik<br />

nach zehn Monaten Verbotszeit<br />

<strong>wieder</strong> zulässig. Die juristische<br />

Auseinandersetzung ist jedoch noch nicht<br />

vorbei und das Hauptsacheverfahren noch<br />

nicht abgeschlossen. Auf mehrere E-Mails<br />

des Abtreibungsarztes Stapf hin erließ das<br />

Kreisverwaltungsreferat am 11.05.2012<br />

erneut einen Zwangsgeldbescheid, diesmal<br />

über 1.000,00 Euro und der Androhung<br />

von weiteren 1.500,00 Euro. Ein Beter<br />

hatte das Bild eines schönen Embryos<br />

als Plakat umhängen. In anderen Fällen<br />

kam es zu einem Gespräch und Abtreiber<br />

Stapf rügte die Übergabe eines Plastikembryos.<br />

Auch hiergegen hat das Lebenszentrum<br />

Klage erhoben.<br />

I M P O R T R A I T<br />

Stefan Brandmaier<br />

Der Autor ist selbständiger Rechtsanwalt<br />

in Miesbach und Prozessbevollmächtigter<br />

des Lebenszentrums München.<br />

Der in <strong>Lebensrecht</strong>sfragen<br />

überaus erfahrene<br />

Anwalt ist Mitglied<br />

des Bundesvorstands<br />

der ALfA<br />

und zählt zu den<br />

Gründern der »Jugend <strong>für</strong> das Leben«<br />

(JfdL). Davor galt sein besonderes Engagement<br />

viele Jahre lang dem Auf- und<br />

Ausbau des »LebensForums«, dessen<br />

Redaktion er zeitweise verantwortlich<br />

leitete. Stefan Brandmaier ist verheiratet<br />

und Vater von vier Kindern.<br />

L e b e n s F o r u m 1 0 3

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