Gehsteigberatung wieder erlaubt - Aktion Lebensrecht für Alle eV
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P O L I T I K<br />
<strong>Gehsteigberatung</strong> <strong>wieder</strong> <strong>erlaubt</strong><br />
Die Stadt München musste vor dem Verwaltungsgericht München das Verbot der <strong>Gehsteigberatung</strong><br />
weitgehend zurücknehmen.<br />
Über 800 Kinder in elf Jahren hat<br />
die <strong>Gehsteigberatung</strong> vor Münchens<br />
größter Abtreibungsklinik<br />
in der Fäustlestraße gerettet. Mitarbeiter<br />
des Vereins »Lebenszentrum – Helfer<br />
<strong>für</strong> Gottes kostbare Kinder Deutschland<br />
e.V.« bieten seit 1999 höflich und einfühlsam<br />
Beratung und Hilfe an. Sie haben<br />
in letzter Minute immer <strong>wieder</strong> Erfolg.<br />
Auch die ALfA-Konfliktberaterin<br />
Maria Grundberger rettete viele Kinder<br />
in vielen Konfliktberatungen, die auf dem<br />
Gehsteig der Fäustlestraße begannen.<br />
Dem Abtreibungsarzt Friedrich Stapf<br />
waren die Beter und Beraterinnen auf dem<br />
öffentlichen Gehsteig schon immer ein<br />
Von Stefan Brandmaier<br />
Dorn im Auge. In den ersten Jahren versuchte<br />
er die Polizei gegen die Lebensschützer<br />
auf dem Gehsteig zu mobilisieren,<br />
doch diese konnte keine Belästigungen<br />
seiner Patientinnen feststellen. Im Jahr<br />
2006 strengte Stapf eine Unterlassungsklage<br />
vor dem Landgericht München I<br />
gegen das Lebenszentrum an. Doch das<br />
Landgericht wies die Klage ab, weil kein<br />
rechtswidriger Eingriff in das Arzt-Patientinnenverhältnis<br />
vorlag und das Konzept<br />
der <strong>Gehsteigberatung</strong> den Richter überzeugte<br />
(vgl. LebensForum Nr. 80, S. 4ff).<br />
Die Hebamme Maria Grundberger vor der Praxis des Münchener Abtreibers F. Stapf.<br />
Im Jahr 2011 nahm das Münchener<br />
Kreisverwaltungsreferat einen Beschluss<br />
des Freiburger Verwaltungsgerichts zum<br />
MARKUS MOCKLER<br />
Anlass, die elf Jahre lang als rechtens gebilligte<br />
<strong>Gehsteigberatung</strong> des Lebenszentrums<br />
durch einen Verwaltungsakt vom<br />
13.05.2011 zu verbieten. Vorausgegangen<br />
war eine heftige Medienkampagne,<br />
bei der sich insbesondere das Fernsehmagazin<br />
»Kontraste« mit einer manipulativen<br />
Hetzsendung »Comeback der<br />
Abtreibungsgegner – wie Frauen in Not<br />
drangsaliert werden« in der ARD vom<br />
14.04.2011 hervorgetan hatte. Das <strong>Lebensrecht</strong><br />
ungeborener Kinder fiel komplett<br />
unter den Schneidetisch der TV-Redakteure.<br />
Die über 800 geretteten Kinder<br />
passten den Meinungsmachern nicht<br />
ins Bild. Statt Kinder vor der Abtreibung<br />
zu retten und Frauen zu helfen, sei die<br />
Motivation der radikalen Lebensschützer,<br />
den Abtreibungsarzt Stapf zu schikanieren<br />
und Frauen zu drangsalieren.<br />
Sogar mit einem Internetlink berief<br />
sich das Kreisverwaltungsreferat München<br />
auf diese Sendung <strong>für</strong> seinen Verbotsbescheid<br />
vom 13.05.2011. Die Ordnungsbehörde<br />
untersagte dem Verein Lebenszentrum<br />
und seinen Mitarbeitern, auf<br />
dem Gehsteig der Fäustlestraße »Personen<br />
auf eine Schwangerschaftskonfliktsituation<br />
anzusprechen oder ihnen unaufgefordert<br />
Broschüren, Bilder oder<br />
Gegenstände zu diesem Thema zu zeigen<br />
oder zu überreichen, d.h. sogenannte<br />
<strong>Gehsteigberatung</strong>en durchzuführen«.<br />
Das Verbot war mit einem Zwangsgeld<br />
von 500,00 Euro bewehrt und <strong>für</strong> sofort<br />
vollziehbar erklärt worden.<br />
Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt<br />
München sah in der <strong>Gehsteigberatung</strong><br />
eine Belästigung der Allgemeinheit, weil<br />
das Ansprechen von Schwangeren eine<br />
»grob ungehörige Handlung« im Sinne<br />
von § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes<br />
darstelle, die jeder billig denkende<br />
Bürger als grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber<br />
jedem Mitbürger ansehen würde.<br />
Die Ansprache von Schwangeren auf dem<br />
Weg zur oder von der Abtreibung verletze<br />
deren Persönlichkeitsrecht.<br />
Das Kreisverwaltungsreferat hatte sich<br />
in seiner ideologischen Vorgehensweise<br />
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auch nicht durch eine Anhörung von fünf<br />
Müttern und einem Vater in den Räumen<br />
des Lebenszentrums vom 13.04.2011 beeindrucken<br />
lassen, die sich im letzten Moment<br />
durch die <strong>Gehsteigberatung</strong> doch<br />
noch <strong>für</strong> ihr Kind entschieden haben (siehe<br />
Kasten).<br />
Gegen das Verbot der <strong>Gehsteigberatung</strong><br />
klagte das Lebenszentrum vor dem<br />
I N F O<br />
»Die letzte Rettung <strong>für</strong> unseren Sohn«<br />
Verwaltungsgericht München und beantragte<br />
einstweiligen Rechtsschutz. Die<br />
Klage erstreckte sich auch auf einen weiteren<br />
Bescheid des Kreisverwaltungsreferats<br />
München vom 11.06.2011, mit dem<br />
die Ordnungsbehörde gegen die Lebensschützer<br />
ein Zwangsgeld von 500,00 Euro<br />
verhängte und zugleich die Zwangsgeldandrohung<br />
<strong>für</strong> weitere Verstöße ge-<br />
Sechs Beispiele, bei denen die <strong>Gehsteigberatung</strong> ungeborenen Kindern das Leben rettete<br />
v Eine alleinstehende deutsche Akademikerin mit zwei kleinen Kindern<br />
berichtete von der Schwangerschaft mit dem dritten Kind. Sie war so verzweifelt<br />
über ihre Lage, dass sie abtreiben wollte. Sie wusste auch um<br />
die Folgen der Abtreibung, weil sie schon einmal eine Abtreibung durchgemacht<br />
hatte. Vor der Abtreibungsklinik sprach sie eine Gehsteigberaterin<br />
freundlich an und fragte, ob sie ihr Informationen mitgeben dürfe. Die<br />
Bilder und das Embryomodell waren <strong>für</strong> sie <strong>für</strong> ihre Entscheidung von allergrößter<br />
Wichtigkeit, im Wartezimmer spontan die Abtreibung abzusagen.<br />
Trotz Beratung bei pro familia war sie erstmals mit Fakten von Leben<br />
und Tod ihres ungeborenen Kindes und der moralischen Wertigkeit konfrontiert<br />
worden. Die Beratung und Hilfe des Lebenszentrums sowie die<br />
nachfolgende Begleitung haben ihrem Sohn das Leben gerettet.<br />
v Eine afghanische Frau war mit dem vierten Kind schwanger und wollte<br />
kein Kind mehr. Sie sagte bei der KVR-Anhörung im Lebenszentrum am<br />
13.05.2011: »Wenn der Mann vom Lebenszentrum mich damals nicht vor<br />
der Stapf-Klinik angesprochen hätte, dann wäre mein viertes Kind heute<br />
nicht am Leben. Diese Menschen waren die ersten, die mir Hilfe angeboten<br />
hatten, wenn ich nicht abtreiben würde. Mein Mann wollte die Abtreibung,<br />
aber die Berater des Lebenszentrums haben mir den Rücken gestärkt,<br />
dass ich mich ihm gegenüber durchsetzen konnte, dass ich nicht<br />
abgetrieben habe. Heute ist er auch sehr froh darüber und liebt unser Kind<br />
sehr. Gerade wenn man in einem fremden Land lebt, dann ist man sehr<br />
dankbar über diese besondere Hilfe vom Lebenszentrum. Der Berater hat<br />
sich so gefreut, als ich ohne Abtreibung rausgekommen bin. Die Beratungsstelle<br />
›pro familia‹ hat mir nicht wirklich Hilfe angeboten.«<br />
v Eine Schriftstellerin aus Syrien und Mutter von sechs Kindern, war bei<br />
ihrer sechsten Schwangerschaft in Deutschland Asylbewerberin: »Meine<br />
Schwangerschaft war zuerst ein Schock <strong>für</strong> mich. Ich dachte, ich könnte<br />
mit 43 Jahren kein sechstes Kind bekommen und wollte abtreiben.<br />
Bei der Beratungsstelle wollte ich eigentlich nur den Schein. Aber hätte<br />
die Beraterin damals darauf hingewiesen, dass es Möglichkeiten <strong>für</strong> Hilfen<br />
gibt, dann hätte ich es mir wahrscheinlich überlegt. Deshalb bin ich<br />
so dankbar, dass mich das Lebenszentrum vor der Abtreibungsklinik angesprochen<br />
und mir Hilfe angeboten hat. Wolfgang Hering hat mir einen<br />
Film gezeigt. Dann war ich wachgerüttelt und ich habe gemerkt, was<br />
ich mit der Abtreibung tue – dass ich mein Kind töte. Als ich nach Hause<br />
kam, war meine ganze Familie froh, dass ich nicht abgetrieben habe.<br />
Mich hat auch begeistert, dass im Lebenszentrum alle Leute Hilfe bekommen,<br />
egal welche Nationalität oder Religion sie haben.« Die Frau zeigt dabei<br />
stolz und glücklich ein Foto ihres Sohnes, den sie gerne auch als »unseren<br />
Sonnenschein« bezeichnet.<br />
v Ein deutscher Kraftfahrer erzählte von der lebensrettenden Begegnung<br />
mit den Gehsteigberatern des Lebenszentrums: »Wir hatten schon zwei<br />
Kinder und ich hatte das Gefühl, dass meine Frau es nicht schaffen wür-<br />
gen den Verbotsbescheid vom 13.05.2011<br />
auf 1.000,00 Euro erhöhte. Ein stiller<br />
Beter war mit einem Plakat eines neugeborenen<br />
Babys vor der Abtreibungsklinik<br />
gestanden. Dies beanstandete das<br />
Kreisverwaltungsreferat als Verstoß gegen<br />
das Verbot der <strong>Gehsteigberatung</strong>,<br />
weil das »Präsentieren eines Babyfotos<br />
in unmittelbarer Nähe einer Arztpraxis,<br />
de, noch ein drittes Kind zu bekommen. Deshalb habe ich sie überredet,<br />
abtreiben zu lassen. Als ich meine Frau dann zur Abtreibungsklinik gefahren<br />
und einen Parkplatz gesucht habe, wurde sie von den Beratern des Lebenszentrums<br />
angesprochen und ihr wurde Informationsmaterial und ein<br />
Rosenkranz überreicht. Als ich dann meine Frau in der Klinik <strong>wieder</strong>gesehen<br />
habe, war sie sprachlos und innerlich aufgewühlt. Auch das Personal<br />
der Klinik hat gesagt, dass sie in diesem Zustand nicht operiert werden<br />
kann. Daraufhin sind wir <strong>wieder</strong> nach Hause gegangen. Wir sind unbeschreiblich<br />
dankbar, dass unser Kind lebt. Durch diese Menschen wurde<br />
uns erstmals bewusst, was bei einer Abtreibung eigentlich passiert.<br />
Am Tag des nächsten Termins haben meine Frau und ich uns angeschaut<br />
und gesagt, wir können es nicht tun. Ob die Ansprache meiner Frau vor<br />
der Klinik eine Belästigung war? Nein! Das war die letzte Rettung <strong>für</strong> unseren<br />
Sohn!«<br />
v Im Fall einer sehr jungen Mutter hat die <strong>Gehsteigberatung</strong> sogar nacheinander<br />
beide Kinder gerettet. Beim ersten Kind sprach die Beraterin<br />
Maria Grundberger sie an. Sie war froh um die Ansprache, weil sie dachte,<br />
sie sei alleine und keiner helfe ihr. Sie war überzeugt, sie schafft das<br />
nicht alleine. Maria Grundberger hörte ihr gut zu. Die junge Frau fühlte<br />
sich zum ersten Mal verstanden. Das hat ihr die Entscheidung, das Kind<br />
zu behalten, enorm erleichtert, weil sie von da an nicht mehr allein war.<br />
Maria Grundberger blieb mit ihr in Kontakt. Die Schwangere glaubte Maria<br />
Grundberger und alle versprochenen Hilfen wurden gewährt. Damals<br />
war die Frau bei ihren Eltern ausgezogen und sie hatte kaum etwas. Ihr<br />
Vater ist Türke und ihre Mutter Deutsche. Nach einer Woche hatte die Patenschaftsaktion<br />
der ALfA die zugesagten 400 Euro Soforthilfe überwiesen,<br />
zahlte danach eine monatliche Patenschaft, organisierte Babysachen<br />
und vieles mehr. Im Film »Maria und ihre Kinder« ist die Frau als Beispiel<br />
in einer Szene mit ihrem Kind auf einem Hochhausbalkon zu sehen.<br />
v Beim zweiten Kind war diese Frau <strong>wieder</strong> auf dem Weg zur Abtreibungsklinik<br />
Stapf, weil ihr das zweite Kind zu viel war. Dieses Mal war<br />
der Vater des Kindes dabei. Ein Gehsteigberater des Lebenszentrums<br />
sprach die beiden an, aber die Frau ging einfach weiter. Der Gehsteigberater<br />
redete mit dem Vater. Dieser freute sich über die Ansprache, denn<br />
er wollte das Kind von Anfang an behalten. Daraufhin ging der Vater mit<br />
Flugblättern des Lebenszentrums in die Abtreibungsklinik und redete mit<br />
seiner Lebensgefährtin. Sie überlegte, überlegte und überlegte. Schließlich<br />
entschied sie sich noch in der Klinik <strong>für</strong> das Kind. Sie sagte sich, wenn<br />
sie es mit einem Kind schafft, dann schafft sie es auch mit zwei Kindern.<br />
Als die Eltern die Abtreibungsklinik verließen, war der Gehsteigberater<br />
nicht mehr da. Von der angebotenen Hilfe des Lebenszentrums <strong>für</strong> das<br />
zweite Kind hat die Frau nichts in Anspruch genommen, weil sie auch so<br />
über die Runden kam. Erst fünf Jahre später hat das Lebenszentrum erfahren,<br />
dass einer ihrer Gehsteigberater im Winter maßgeblich dazu beigetragen<br />
hat, dass sich diese Frau <strong>für</strong> ihr zweites Kind entschieden hat.<br />
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P O L I T I K<br />
Vermag Leben gewissermaßen in letzter Sekunde zu retten: Die <strong>Gehsteigberatung</strong>.<br />
in der Abtreibungen vorgenommen werden,<br />
in eindeutigem Zusammenhang mit<br />
einer Schwangerschaftskonfliktsituation<br />
anzusehen ist«. Eine solche dürfe nicht<br />
thematisiert werden. Ein anderer Berater<br />
hatte Schwangere und Begleitpersonen<br />
nicht nach einer Schwangerschaft gefragt,<br />
sondern »Glauben Sie an Gott?« gefragt.<br />
Beide Vorfälle waren dem Münchener<br />
Kreisverwaltungsreferat ein Zwangsgeld<br />
von 500,00 Euro wert.<br />
In der Klage argumentierte das Lebenszentrum,<br />
dass das Verbot der <strong>Gehsteigberatung</strong><br />
rechtswidrig sei, und trug<br />
eine Reihe von Beispielen über eine erfolgreiche<br />
<strong>Gehsteigberatung</strong> vor. Das<br />
lebensrettende und freundliche Angebot<br />
stelle keine Belästigung der Allgemeinheit<br />
dar, weil die Beraterinnen und<br />
Berater stets respektierten, wenn eine<br />
Schwangere die Ansprache ablehne und<br />
vorübergehe. Das Handeln des Lebenszentrums,<br />
dessen als gemeinnützig anerkannter<br />
Vereinszweck auch die »Rettung<br />
aus Lebensgefahr« sei, entspreche<br />
voll und ganz den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts<br />
und des § 219 StGB<br />
zur Schwangerschaftskonfliktberatung.<br />
Das Verbot der <strong>Gehsteigberatung</strong> bevormunde<br />
Frauen, sich in letzter Minute auf<br />
ein Hilfsangebot einzulassen. Schwangere,<br />
denen die staatliche Rechtsordnung<br />
nach Pflichtberatung zumute, über Leben<br />
und Tod ihres eigenen Kindes zu<br />
entscheiden, sollten doch erst recht entscheiden<br />
können, ob sie einen Flyer annehmen<br />
und sich auf ein Gespräch einlassen<br />
oder nicht.<br />
Auch das Persönlichkeitsrecht der<br />
Frauen werde durch das Beratungsangebot<br />
der Gehsteigberater nicht verletzt.<br />
Willige die Frau in ein Gespräch ein, läge<br />
aufgrund der Einwilligung keine Rechtsverletzung<br />
vor. Lehne die Schwangere<br />
wie die große Mehrheit das Gesprächsangebot<br />
oder den Flyer »Schwanger…?<br />
Verzweifelt? Wir helfen Dir!« ab, sei der<br />
Eingriff in die Privatsphäre so gering, dass<br />
das Recht auf Meinungsfreiheit der Lebensschützer<br />
überwiege. Vor allem aber<br />
sei das <strong>Lebensrecht</strong> des ungeborenen<br />
Kindes aus Artikel 2 des Grundgesetzes<br />
das überwiegende Rechtsgut und eine<br />
Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig.<br />
Die staatliche Schutzpflicht bezieht sich<br />
nicht nur auf das Persönlichkeitsrecht der<br />
Schwangeren, sondern auch auf das <strong>Lebensrecht</strong><br />
des ungeborenen Kindes. Nach<br />
den beiden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts<br />
zur Abtreibung von 1993<br />
und 1975 überwiegt das <strong>Lebensrecht</strong> des<br />
Kindes. Dem Staat sei es daher verwehrt,<br />
die tatsächlich <strong>für</strong> den Lebensschutz in<br />
mindestens 800 Fällen wirksame <strong>Gehsteigberatung</strong><br />
zu untersagen.<br />
In der Verhandlung im Eilverfahren<br />
am 15.03.2012 erklärte die 22. Kammer<br />
des Verwaltungsgerichts München, die<br />
Freiheit der Frau müsse in jeder Phase<br />
gewahrt werden. Die Motivation des<br />
Lebenszentrums sei höchst anerkennenswert.<br />
Der Vorsitzende des Lebenszentrums,<br />
Wolfgang Hering, erklärte überzeugend,<br />
dass die Gehsteigberater aus<br />
Liebe zur Frau handeln und deren Herz<br />
gewinnen wollen. Nur so könne auch<br />
dem ungeborenen Kind geholfen werden.<br />
Kritisch sah das Verwaltungsgericht ein<br />
Nachrufen nach dem Motto »Überleg’s<br />
Dir noch mal« oder »Du wärest eine so<br />
schöne Mutter«, wenn die Frau ein Gespräch<br />
oder den Flyer abgelehnt habe.<br />
DANIEL RENNEN / REHDER MEDIENAGENTUR<br />
Auf Empfehlung des Gerichts änderte<br />
der Verwaltungsdirektor Sebastian Groth<br />
vom Kreisverwaltungsreferat der Stadt<br />
München den Verbotsbescheid zur <strong>Gehsteigberatung</strong><br />
in wesentlichen Teilen ab.<br />
Vom Verbot ist nicht länger erfasst das<br />
»Zugehen auf die Frau mit der höflichen<br />
Frage, ob Interesse an einer Beratung sowie<br />
der Übergabe von Informationsmaterial<br />
zu Problemen mit der Schwangerschaft<br />
durch den Verein Lebenszentrum<br />
besteht. Lehnt die Frau dieses Angebot<br />
ab, wird sie nicht mehr weiter behelligt,<br />
weder durch Aushändigen von Informationsmaterial<br />
noch durch weiteres Ansprechen.«<br />
Weiter erzielten die Parteien<br />
Einigkeit darüber, dass beim Erstkontakt<br />
weder das Embryomodell noch schockierende<br />
Fotos von abgetriebenen Föten<br />
gezeigt werden. Wenn es zu einem<br />
Gespräch kommt und die Frau das will,<br />
können ihr auch solche Bilder oder der<br />
Plastikembryo gezeigt werden.<br />
Damit ist die <strong>Gehsteigberatung</strong> in der<br />
Fäustlestraße vor Münchens größter Abtreibungsklinik<br />
nach zehn Monaten Verbotszeit<br />
<strong>wieder</strong> zulässig. Die juristische<br />
Auseinandersetzung ist jedoch noch nicht<br />
vorbei und das Hauptsacheverfahren noch<br />
nicht abgeschlossen. Auf mehrere E-Mails<br />
des Abtreibungsarztes Stapf hin erließ das<br />
Kreisverwaltungsreferat am 11.05.2012<br />
erneut einen Zwangsgeldbescheid, diesmal<br />
über 1.000,00 Euro und der Androhung<br />
von weiteren 1.500,00 Euro. Ein Beter<br />
hatte das Bild eines schönen Embryos<br />
als Plakat umhängen. In anderen Fällen<br />
kam es zu einem Gespräch und Abtreiber<br />
Stapf rügte die Übergabe eines Plastikembryos.<br />
Auch hiergegen hat das Lebenszentrum<br />
Klage erhoben.<br />
I M P O R T R A I T<br />
Stefan Brandmaier<br />
Der Autor ist selbständiger Rechtsanwalt<br />
in Miesbach und Prozessbevollmächtigter<br />
des Lebenszentrums München.<br />
Der in <strong>Lebensrecht</strong>sfragen<br />
überaus erfahrene<br />
Anwalt ist Mitglied<br />
des Bundesvorstands<br />
der ALfA<br />
und zählt zu den<br />
Gründern der »Jugend <strong>für</strong> das Leben«<br />
(JfdL). Davor galt sein besonderes Engagement<br />
viele Jahre lang dem Auf- und<br />
Ausbau des »LebensForums«, dessen<br />
Redaktion er zeitweise verantwortlich<br />
leitete. Stefan Brandmaier ist verheiratet<br />
und Vater von vier Kindern.<br />
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